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Valentin Lippmann

GRÜNE 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Dr. Keiler, für die Zulassung der Zwischenfrage. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die Maßstäbe, die für eine Abgeordnetenanklage entwickelt werden, die mithin in der Annullierung des Mandates münden, doch andere sein dürften als für die Abberufung eines Ausschussvorsitzenden – Herrn Wiesner wird sein Mandat nicht streitig gemacht –, und dass das zwei verschiedene Kategorien sind, bei der Sie nicht den hohen Maßstab an den Mandatsverlust der Sächsischen Verfassung auf die Geschäftsordnungsfrage eines Ausschussvorsitzes anwenden können?

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