Alexander Dierks
Herzlichen Glückwunsch an Herrn Kollegen Flemming. Als Nächstes stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktion AfD in Drucksache 8/2063 ab. Zur Wahl steht Herr Arthur Österle. Wer Herrn Kollegen Österle die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass es für diesen Wahlvorschlag keine Mehrheit gab und Herr Kollege Österle entsprechend nicht gewählt ist. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 beendet. Ich rufe auf Stellvertretern der Stiftung für das 9 Absatz 2 des Staatsvertrags und dem Freistaat Sachsen „Stiftung für das sorbische Volk“ Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD Wahlen nicht mehr durch das Präsidium vorzunehmen, da sie dem Landtag in untergesetzlicher Rechtsvorschrift zugewiesen worden sind. Die CDU-Fraktion schlägt Ihnen in Drucksache 8/1909 Herrn Marko Schiemann als ordentliches Mitglied und Frau Elaine Jentsch als stellvertretendes Mitglied vor. Die AfD-Fraktion schlägt Ihnen in Drucksache 8/2116 Frau Doreen Schwietzer als ordentliches Mitglied und in Drucksache 8/2154 Herrn Timo Schreyer als stellvertretendes Mitglied vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung abermals geheim statt; allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Kollege bzw. kein Abgeordneter widerspricht. Sehe ich einen solchen Widerspruch gegen die Wahl per Handzeichen? – Das kann ich nicht sehen. Das heißt, wir stimmen per Handzeichen ab. Ich frage wiederum, ob es den Wunsch gibt, über die Wahlvorschläge getrennt abzustimmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Ich sehe eine Wortmeldung an Mikrofon 6; Herr Kollege Urban.
