landtag.sachsen.de ↗

Torsten Gahler

AfD 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Nowak hatte zu Recht über das Verfahren, über die rechtlichen Gegebenheiten ausgeführt. Was mir dort aber gefehlt hat, ist die Conclusio, dass wir eine Stellungnahme abgeben. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat uns als Landtag direkt angefragt. Das wurde uns über den Landtagspräsidenten zugeleitet, und zu Recht würden wir gern das parlamentarische Recht ausüben, in Form einer Stellungnahme eine Meinung dazu abzugeben, die durch den wissenschaftlichen Dienst oder ein externes Gutachten fachlich sekundiert werden könnte. (Andreas Nowak, CDU: Wenn wir eine Stellungnahme abgeben, dann steigen wir auch ein! Haben Sie nicht zugehört?) Herr Dr. Huhn, ich höre Ihnen gern zu, das ist wirklich sehr angenehm. Inhaltlich sind wir bei vielen Aspekten ähnlich; denn die Kritik, die Sie äußerten, kam bei uns etwas drastisch herüber, aber sie ist nicht ungehört geblieben. Von daher soll die Schlussfolgerung doch immer sein: Wir sollten als Landtag gehört werden, und das muss die Stellungnahme sein. Frau Stellbrink, Sie führten die Inflationsanstiege an und dass die Kosten gestiegen wären und deshalb beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk alles in Ordnung wäre. Das kann ich so nicht sehen; denn die Einsparpotenziale und alle Änderungen, die im öffentlich-rechtlichen möglich wären – warum haben wir denn ARD und ZDF, warum nicht nur ARD? Warum verschmelzen die nicht? Die braucht kein Mensch mehr. Wir haben das Jahr 2025. Wir sind nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nur in einem ordentlichen Maße, was sparsam ist und seinen Auftrag erfüllt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt den Auftrag nicht. Warum sollten wir Nein zur Beitragserhöhung sagen? Wir kommen gleich zum Kern der Sache: dem Zwangsbeitrag. Herr Dr. Huhn hat das recht anschaulich erläutert. Jeder Haushalt, jedes Unternehmen, jeder Student, alle müssen zahlen, ob sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen oder nicht. Das ist keine Gebühr, kein Beitrag, das ist eine Steuer mit extra Schikane. Während Netflix und Co um jeden Kunden kämpfen müssen, lehnt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zurück und kassiert. Wenn ich mir einen Streamingdienst nicht leisten kann oder will, dann kündige ich ihn, aber beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt der Vollstreckungsbescheid. Wo bleibt hier die Wahlfreiheit, die wir als AfD immer einfordern? (Beifall AfD) Was bekommen wir Sachsen zurück für unser Geld? Eine Sendung, die uns erklärt, wie schön Windräder sind, während unsere Bürger auf dem Land dagegen demonstrieren. Eine Sportschau, die wir auch im Internet kostenlos finden können oder eine Fernsehgarten-Schleichwerbungsshow, bei der die Moderatoren mehr für die Sponsoren als für die Zuschauer arbeiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat längst den Anschluss an die digitale Welt verloren. Die jungen Leute schauen YouTube oder TikTok, die Älteren greifen zu privaten Sendern, und wir sollen für dieses Relikt aus dem letzten Jahrhundert noch mehr zahlen. Gönnen wir uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Blick auf die Realität: Wir leben in schwierigen Zeiten. Die Inflation galoppiert, die Energiepreise explodieren und viele Sachsen wissen nicht, wie sie den nächsten Monat überstehen sollen. In Berlin verspielt man die Zukunft unserer Kinder am Roulettetisch der Wünsche, und jetzt sollen wir ihnen sagen: Tut uns leid, aber der öffentlichrechtliche Rundfunk braucht ein paar Euro mehr für die nächste Dokumentation über nonbinäre vegane Arbeitsunwillige, die uns an Kreuzungen den Weg zur Arbeit versperren, aber sofort den braven Steuerzahler verklagen, wenn sie nicht mit dem richtigen Pronomen angesprochen werden. (Beifall AfD) Das ist nicht nur unverschämt, sondern eine Ohrfeige für jeden, der hart arbeitet und trotzdem nicht über die Runden kommt. Wir als AfD sagen: Die Bürger haben genug gezahlt. Und jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es richtig spannend: ARD und ZDF haben diese Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie meinen, ihre finanzielle Ausstattung sei nicht ausreichend gesichert – sprich: sie wollen mehr Geld –, und wenn die Landtage nicht freiwillig mitmachen, sollen die Richter in Karlsruhe uns dazu zwingen. Eine Frechheit sondergleichen. Ich fordere hiermit alle Fraktion in diesem Landtag auf: Beziehen Sie endlich Stellung zu diesem dreisten Manöver der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender! Verstecken Sie sich nicht hinter der Phrase der Medienvielfalt oder der Demokratiegefährdung! Sagen Sie klar und deutlich, was Sie davon halten, dass ARD und ZDF die Bürger noch mehr zur Kasse bitten wollen! Damit nicht genug. Ich schlage eine offizielle Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht schicken, und zwar eine, die keinen Zweifel lässt. Wir, die gewählten Vertreter des sächsischen Volkes, lehnen jede Erhöhung des Rundfunkbeitrages kategorisch ab. Wir lassen uns nicht von den Rundfunkbossen erpressen, die mit ihrem Milliarden-Etat offenbar nicht genug Champagner kaufen können. (Beifall AfD) Diese Stellungnahme muss klarmachen: Der Wille der Sachsen ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Diät zu setzen und ihm nicht noch mehr Futter in den Rachen zu werfen. Meine Damen und Herren, bekennen Sie Farbe! Wollen Sie wirklich ein System der Selbstbedienung verteidigen, dass mit dieser Klage zeigt, wie wenig es den Willen der Bürger respektiert? Oder: Stehen Sie endlich auf und sagen mit uns gemeinsam: Nein, keine Beitragserhöhung, weder durch den Landtag noch durch das Gericht! Ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen für die Sachsen, für die Beitragszahler gegen diesen Beitragswahnsinn setzen! Schicken wir dem Bundesverfassungsgericht eine Botschaft, die in Karlsruhe nicht überhört werden kann! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Sparen lernen, statt uns auszunehmen. Vielen Dank. Stimmen Sie diesem Antrag bitte zu! (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herr Gahler von der AfD-Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktionen weiteren Redebedarf? – Ich erkenne das nicht. Die Staatsregierung? – Herr Dr. Handschuh, bitte. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es stellt sich zuvorderst die Frage: Gibt es überhaupt ein Erfordernis für den Antrag? Kurze Antwort: Nein. Ein weiterer Prozessbeteiligter würde keinen Mehrwert im Verfahren in Karlsruhe bringen, und auch materiell geht der Antrag ins Leere, denn es ist keine Beitragserhöhung geplant. Die Landesregierungen haben entschieden, die aktuelle Beitragsempfehlung der Kommission nicht umzusetzen. Es geht um zusätzliche 58 Cent im Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, von denen wir, also die Länder, der Überzeugung sind, dass sie derzeit nicht erforderlich und nicht vermittelbar sind. Die Länder, nicht die Rundfunkanstalten, haben im letzten Jahr – im Übrigen unter dem Vorsitz des Freistaates Sachsen – ein umfassendes Paket an Staatsverträgen auf den Weg gebracht, eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voranzutreiben, um die Zukunftsfähigkeit auch damit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein hohes Gut und bewusst verfassungsrechtlich garantiert. Er ist essenziell für die Presse- und Meinungsfreiheit und stützt unsere freiheitlich-demokratische Ordnung. Der vorliegende Antrag fordert einen Beitritt des Sächsischen Landtags zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Im derzeitigen Stadium des Verfahrens ist es aber allein zielführend, auf die Ländergemeinschaft und deren Argumentation abzustellen und das aus folgendem Grund: Eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der Kommission ist formal nur durch alle Länder einvernehmlich möglich. Die Länder bilden diesbezüglich eine Verantwortungsgemeinschaft. Alle 16 Landesregierungen haben sich darauf geeinigt, der Empfehlung der Kommission, der KEF, nicht zu folgen. Mit dem Eingang der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe haben wir, die Länder, uns zudem auf ein gemeinsames Vorgehen und einen gemeinsamen Prozessvertreter verständigt. Wir werden dementsprechend gemeinsam innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist Stellung nehmen. All dies ignoriert oder übersieht der vorliegende Antrag. Ein Beitritt, das klang schon an, würde die Erfolgschancen der Länder gefährden, denn wie ausgeführt, bedarf es einer Einigkeit der Länder und kein Ausscheren einzelner Bundesländer. Noch einmal: Die Länder halten an der aktuellen Höhe des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro monatlich fest. Für den festgelegten Zeitraum sind die Anstalten durchaus ausreichend finanziert. Die 16 Bundesländer, und da spreche ich für alle 16 Landesregierungen, haben mit Unverständnis auf das Verhalten der Rundfunkanstalten auf die Verfassungsbeschwerde reagiert. Wir hatten erwartet, dass die Rundfunkanstalten das Angebot der Länder zur Resilienz und Robustheit des öffentlichrechtlichen Rundfunks ergreifen und selbst mit großem Elan an die dringend notwendige Reform herangehen. Das ist nicht passiert. Die von den Rundfunkanstalten eingelegte Verfassungsbeschwerde ist ganz sicher nicht der richtige Weg, um verlorenes Vertrauen der Beitragszahler und Akzeptanz zurückzugewinnen. Denn was sind die Probleme, denen sich bisher nach unserer Auffassung die Anstalten verschließen? Und hier sage ich bewusst Anstalten; denn ich habe mit vielen Redakteuren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen, die diesen großen Reformwillen eigentlich sehen und vorantreiben wollen. Die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und das klang heute schon an, stammt aus einer Zeit, wo es nur zwei deutsche Sender, wenn man Ostdeutschland dazu zählt, vier deutsche Fernsehsender, gab. Heute sind es mehr als 200. Wir haben ein Hinzutreten von internationalen Anbietern. Insbesondere im digitalen Bereich gibt es ein stark verändertes Nutzerverhalten. Lediglich 11 % der Jugendlichen – Tendenz fallend –, also der zukünftigen Nutzergruppe, wählt die Angebote noch linear. Das Durchschnittsalter der Fernsehzuschauer liegt bei 60 Jahren. Der Vertrauensverlust ist greifbar und nicht einmal jeder Zweite in Deutschland betrachtet den öffentlichrechtlichen Rundfunk als verlässliche und unabhängige Quelle für politische Nachrichten, eigentlich der Hauptaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar nur ein Drittel. Diese Entwicklung ist dramatisch. Die Idee, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Raum zu schaffen, indem Journalisten so sachlich, objektiv und unvoreingenommen wie möglich, darüber berichten können, was in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft geschieht, ist die Hauptaufgabe. Dabei soll vermieden werden, dass Geschehnisse einseitig parteilich eingeordnet werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll diese Aufgabe auch unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen absichern und dafür die notwendige finanzielle Grundlage erhalten. Herr Huhn, ich bin in vielen Dingen mit Ihnen eins, aber die Frage, ob dies eine Steuer ist, haben wir auch im Länderkreis diskutiert. Es funktioniert leider nicht, weil wir gerade wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern ist. Eine Steuer dient allein dem Staat und seinen Aufgaben. Auf die vorgenannten Herausforderungen werden die Länder achten und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben. Wir haben die entsprechenden Staatsverträge in das Landtagsverfahren gegeben und werden in diesem Haus über die Reform diskutieren. Ich komme auf den Antrag zurück. Er ist nicht erforderlich, verzögert das Verfahren und verursacht nur Mehrkosten. Er ist daher abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Dr. Handschuh. Jetzt hält Herr Gahler von der AfD-Fraktion das Schlusswort.

Alle Reden von Torsten Gahler Protokoll ↗