Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Frankreich, Tschechien, die Slowakei, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada und Australien – heute werden wir dieser Liste Sachsen hinzufügen dürfen. In diesen Staaten und Ländern wird der 8. Mai als Gedenk- oder Feiertag begangen, aus Anlass der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und damit des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus. Es ist eine längere Geschichte, die dem 8. Mai erst diese Aufmerksamkeit brachte und ihm öffentliche Bedeutung verlieh. 1955 überlagerte das Ende der westdeutschen Besatzungszeit und die Wiederherstellung der Souveränität dieses Teils Deutschlands den 8. Mai mit dem Abschluss der Pariser Verträge. Erst 1970 gedachte Bundeskanzler Willy Brandt in einer offiziellen Gedenkstunde im Bundestag in seiner Regierungserklärung dem 25. Jahrestag des 8. Mai. Damals hieß es noch aus den Reihen der Opposition: „Niederlagen feiert man nicht.“ 1985 war man weiter. Am 40. Jahrestag war es Bundespräsident Richard von Weizsäcker, der den 8. Mai als Tag der Befreiung bezeichnete. Erst seit den 1980er-Jahren wird der 8. Mai 1945 historisch stärker verbunden mit der Befreiung Hunderttausender, die in den Zuchthäusern, den Konzentrationsund Vernichtungslagern aus Gründen ihrer politischen Einstellung, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder anderer Nonkonformität mit dem Dritten Reich inhaftiert waren oder aus dem Untergrund gegen dieses kämpften. Das zeigt: Die Aufarbeitung der deutschen Geschichte und unserer historischen Verantwortung hält an und wirkt fort. Sie ist nicht beendet, auch nicht 80 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Der streitbare und unermüdlich engagierte Jurist und Demokrat Fritz Bauer formulierte es in der “Frankfurter Rundschau“ vom 14. Juli 1962 treffend – ich zitiere –: „,Bewältigung unserer Vergangenheit‘ heißt Gerichtstag halten über uns selbst, Gerichtstag über die gefährlichen Faktoren in unserer Geschichte, nicht zuletzt alles, was hier inhuman war, woraus sich zugleich ein Bekenntnis zu wahrhaft menschlichen Werten in Vergangenheit und Gegenwart ergibt, wo immer sie gelehrt und verwirklicht wurden und werden. Ich sehe darin nicht … eine Beschmutzung des eigenen Nestes; ich möchte annehmen, das Nest werde dadurch gesäubert.“ Damals war seine Formulierung als unmittelbare Abgrenzung zur gerichtlichen Bewältigung der nationalsozialistischen Vergangenheit in den Frankfurter AuschwitzProzessen gemeint. Heute kann man diese Aussage als Appell lesen, in Zeiten, in denen unsere Demokratie von innen und außen angegriffen wird, und, meine Damen und Herren, in Zeiten, in denen es kaum noch Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt, die den heute jungen und den nachkommenden Generationen authentisch über die Gräuel des Dritten Reichs und die Bedingungen für den Aufstieg der Nationalsozialisten berichten könnten. In diesen Zeiten müssen wir umso mehr Anlässe zur Reflektion und fortdauernden Aufarbeitung schaffen. Gedenktage halten zwar überzeugte Feinde der Demokratie von nichts ab. Sie schaffen aber für unsere Gesellschaft als Ganzes solche wichtigen Stolpersteine, Haltepunkte und Anlässe der Bestärkung, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat nicht als selbstverständlich zu betrachten, sondern als Errungenschaft, als erkämpfte, zu bewahrende und immer wieder neu zu erringende Gesellschaftsordnung in unserem Land. Lassen Sie mich daher noch zwei Sätze zu dieser Initiative der Fraktion Die Linke sagen. Es freut mich besonders, dass es ein Gesetzentwurf dieser Thematik ist, der nun der erste Erfolg des vereinbarten Konsultationsmechanismus wurde erhoben als grundsätzlicher Konsens zwischen Demokratinnen und Demokraten zur Stärkung unserer Demokratie. Ich finde es wichtig, das nicht abzuwerten, wie wir es vom Abg. Wippel vorhin gehört haben. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Ich bedanke mich vielmehr bei der Fraktion Die Linke für den Impuls und bei allen anderen beteiligten Fraktionen für die Annäherung in den letzten Wochen. Insbesondere möchte ich dem Kollegen Dr. Kromer für seine differenzierte Position und seine Äußerungen zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, dem ich nichts hinzufügen möchte und kann, sehr danken. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollege Lippmann; bitte schön.
