Lutz Richter
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag wird in der BSW-Fraktion des Sächsischen Landtags unterschiedlich bewertet. Einig sind wir uns in der Fraktion allerdings darüber, dass das Mittel der Abberufung eines oder einer Ausschussvorsitzenden nur in begründeten Ausnahmefällen genutzt werden sollte. Ob diese begründete Ausnahme in diesem konkreten Fall vorliegt, darüber sind wir im Zweifel. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In genau dieser Abwägung werden wir nicht einheitlich abstimmen. Erstens. Man kann zu dem Ergebnis kommen, dass Herr Wiesner dem Amt des Ausschussvorsitzenden Schaden zufügt. Dafür finden sich Belege, diese sind bereits von den Vorrednern benannt worden. Auch eine Reihe von BSWAbgeordneten teilt die Ansicht, dass die im Raum stehenden Vorwürfe und Sachverhalte in Summe eine Abberufung rechtfertigen. Zweitens. Man kann zu dem Ergebnis kommen, dass eine Abberufung des Landtagskollegen lediglich wieder Aufmerksamkeit auf die AfD richtet. Vielleicht muss man das auch in der Öffentlichkeit noch einmal klarstellen: Der Ausschussvorsitz steht der AfD zu. Die Verteilung erfolgt nach D'Hondt. Er wurde nicht gewählt, sondern durch die AfD benannt. An dieser Stelle ein anderer Ansatz: Der Blick auf die Bundesebene sollte uns allen Sorge bereiten; denn wieder verliert Politik Vertrauen und wieder erleben wir ein Konjunkturprogramm für die AfD. Darum bleibt es eine Binsenweisheit. Wer nicht will, dass der AfD ein Ausschussvorsitzender zusteht, muss dafür sorgen, dass die AfD schwächer wird und ihr nicht ständig die Gelegenheit geben, sich als Opfer darzustellen. (Widerspruch Juliane Nagel, Die Linke) Für die Zukunft sollten wir darüber sprechen, unter welchen konkreten Bedingungen eine Abberufung eines Ausschussvorsitzenden vorgenommen werden kann. Ein solcher Grund ist für uns gegeben, wenn zum Beispiel rechtskräftige Urteile gegen die abzuberufende Person vorliegen oder der betreffenden Person Aussagen oder Zitate zugeordnet werden können, die zum Beispiel einen positiven NS-Bezug haben. So viel von uns zu diesem Thema. Herzlichen Dank. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Richter sprach für die Fraktion des BSW. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann; bitte schön.
