Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Blickt man auf den bis dato in der jüngeren sächsischen Parlamentsgeschichte einmaligen Vorgang, der sich heute ereignen soll, nämlich die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden, dann muss sich doch jeder anständige Demokrat und jede anständige Demokratin in diesem Haus die Kernfrage aufdrängen: Wie konnte denn überhaupt ein Rechtsextremist, (Oh-Rufe AfD) ein offenkundiger Gegner unseres freiheitlichen Verfassungsstaates, (Mike Moncsek, AfD: Das stimmt doch gar nicht!) über dessen Verstrickung in den antidemokratischen Sumpf gerade einiges erzählt wurde, nun ausgerechnet Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa werden? Nein, werte Kolleginnen und Kollegen, anders als es uns mancher weismachen will, ist Herr Wiesner nicht als Ausschussvorsitzender vom Himmel gefallen. Vielmehr ist dies das Ergebnis einer ganz besonderen Tragödie, in dessen vierten Akt wir uns nun offenkundig befinden. Im ersten Akt wurden im Einigungsverfahren die Ausschussvorsitzenden unter den anspruchsberechtigten Fraktionen ausgehandelt, also alle außer der Linken und uns. (Oh-Rufe AfD) Bereits hier nimmt die Tragödie ihren Lauf, denn warum auch immer verramschte die Koalition und das BSW nicht nur den Innenausschussvorsitz an die AfD, sondern legte ausgerechnet auch noch den Rechtsausschussvorsitz obendrauf – ohne Not, ohne Sinn und ohne Verstand. (Mike Moncsek, AfD: Hey! – Zuruf Thomas Thumm, AfD) Es spricht Bände. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Es spricht Bände, dass ausgerechnet einer der neben dem Haushaltsausschuss traditionell bedeutendsten Ausschüsse in diesem Haus nun der AfD überlassen wurde – Ausschüsse, in denen die CDU übrigens jahrelang den Vorsitz innehatte und für deren Kernkompetenzen sie sich immer wieder lobte. (Mike Moncsek, AfD: Das ist Demokratie!) Doch nicht genug des Dramas. Im zweiten Akt war für die AfD nun die Gunst der Stunde gekommen und sie benannte ausgerechnet einen Mann mit besten JA-Kontakten und ehemaligen Mitarbeitern, die kürzlich als Terrorverdächtige einen Freiflug nach Karlsruhe gewonnen hatten, zum Vorsitz des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa. Natürlich eine bewusste Provokation, aber doch auch eine Provokation, die erwartbar war. Was dachte denn die Koalition, wen die AfD zum Ausschussvorsitzenden machen will? Justitia persönlich wird es ja wohl nicht sein. Offenbar fiel in diesem Moment dann der Groschen, dass wenn man einem Abgeordneten einer rechtsextremen Partei einen Ausschussvorsitz überlässt, man einen Rechtsextremisten als Ausschussvorsitz bekommt. So befindet man sich dann im dritten Akt dieses Dramas. Es wurde an das nicht vorhandene demokratische Gewissen der AfD appelliert und sie dazu aufgefordert, einen anderen Vorsitzenden für den Verfassungs- und Rechtsausschuss zu benennen, immerhin. Bekanntermaßen erfolglos – welch‘ Überraschung. Im nun dargebotenen vierten Akt zieht man ein eher verwaistes Instrument der Geschäftsordnung und bemüht sich um Schadensbegrenzung durch den heute abzustimmenden Abberufungsantrag, den wir BÜNDNISGRÜNE ausdrücklich unterstützen. Es ist – wie so häufig im vierten Akt einer klassischen Tragödie – ein Moment der Hoffnung, vor allem aber ein Moment der klaren Botschaft: Dieses Parlament wird nicht zuschauen, wenn ein Rechtsextremist den Rechts- und Europaausschuss dieses Hauses leitet. Das gebieten die Achtung vor diesem Hohen Hause unter der parlamentarische und demokratische Anstand. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –
