Dr. Joachim Michael Keiler
Im Grunde, Herr Lippmann, ist das richtig. Aber die Beurteilungsgrundsätze sind völlig identisch und parallel. Ich habe die beiden Urteile verglichen, das Bundesverfassungsgericht auf 38 Seiten und die 28 Seiten der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs. Die Parameter, die zur Beurteilung entwickelt wurden, sind vollkommen identisch. Selbstverständlich geht da eine Analogie. Es ist natürlich eine andere Grundsatzposition, ob es um einen Abgeordneten geht oder um einen Ausschussvorsitz, aber es geht immer um die Statusrechte der Abgeordneten. (Martin Modschiedler, CDU: Aber die verliert er ja gar nicht!) Genau da sind die Parallelität und die Analogie. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Weitere Zurufe) Insofern: Es ist vergleichbar. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) – Ja, ich mache jetzt weiter. – Herr Kollege Wiesner hat dem Ansehen des Ausschusses in der Öffentlichkeit bislang keineswegs geschadet. Ebenso war sein parlamentarisches Verhalten in der 7. Legislatur beanstandungsfrei. Ich möchte an Sie appellieren, das Votum unserer Fraktion und damit deren Wähler in Sachsen zu akzeptieren. Ich darf Ihnen versichern, dass unsere Fraktion von ihrem Abberufungsrecht Gebrauch machen wird, sollte Herr Kollege Wiesner seinem Amt nicht gerecht werden. Wir haben ein Abberufungsrecht, wir können das kontrollieren. Viele von Ihnen kennen Herrn Wiesner aus der vorangegangenen Legislatur und wissen, dass er ein durch und durch honoriger Parlamentarier ist. Seine Abwahl heute wäre auch eine Missachtung der Fraktionsrechte der größten Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag (Sören Voigt, CDU: Nein, nein!) und zudem eine Missachtung der Geschäftsordnung. (Sören Voigt, CDU: Nein!) Wobei sich natürlich auch 45 Mitglieder des Landtags, die nur aus den Fraktionen der Minderheitsregierung bestehen, einer verfassungsrechtlichen Missbrauchskontrolle zu unterziehen haben. Wir lassen keine Luft daran. Vielen Dank. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Keiler sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion des BSW Kollege Richter; bitte schön.
