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Andreas Gerold

AfD 26.03.2025 Sitzungen 8/10

– Oh, Entschuldigung. Ich hätte noch viel zu sagen. Tut mir leid! Aber ich glaube, es hat geholfen. (Heiterkeit und Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach Herr Abgeordneter Gerold für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat nun die Staatsregierung die Möglichkeit zu sprechen. Für die Staatsregierung spricht Frau Staatsministerin Kraushaar; bitte. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abg.! Für Brücken passt das Bild der Lebensadern gut. Sie sind Schulweg, Arbeitsweg, Heimweg, sie sind der Weg zu den Eltern, zu Freunden und Enkeln. Sie bringen uns im Zweifel ohne Umwege die Feuerwehr oder den Notarzt ins Haus. Da, wo die Brücke die Ufer eines Flusses verbindet, sind sie manchmal sogar der einzige Weg weit und breit, der beim Queren hilft. Sie sind, was ganze Städte zusammenhält und damit natürlich auch uns als Gesellschaft. Brücken sind kein Luxus. Sie sind wichtiger Bestandteil unserer Mobilität und damit unseres Alltags, unseres Lebens. Ich glaube, Sie stimmen mir zu: Was wir in Sachsen mit dem 11. September 2024 erlebt haben, ist nicht weniger als eine Zäsur. Der Teileinsturz der Carolabrücke in Dresden hat uns – die Politik, die Bürgerinnen und Bürger und, so wird mir gesagt, sogar Brückenbauexperten – überrascht. Der Abg. Flemming hat es zu Beginn angesprochen: Dass so etwas passieren kann, war unerwartet. Wir alle haben es nicht für möglich gehalten. Wir können leider auch nicht sagen, dass die Geschichte hier endet. Am 6. November 2024 mussten wir die Elbebrücke in Bad Schandau sperren. Unmittelbar nach den beiden Ereignissen haben wir insgesamt 19 Brücken identifiziert, die tiefergehend untersucht werden müssen. Sie alle haben etwas mit der Carolabrücke gemein: Entweder das verwendete Material, die Bauart oder den Bauzeitraum. Diese 19 Brücken stehen nun im besonderen Fokus, die Sicherheit steht im Fokus. Wir tun nicht nur alles, wenn es um die Sicherheit geht, sondern auch, wenn es um zügige Lösungen und das Schaffen von Abhilfe geht. Denn bei zwei ganz konkreten Brücken – eine wurde schon erwähnt – sind wir heute schon einige Schritte weiter. Sowohl die Elbebrücke B 172 in Bad Schandau als auch die Brücke der B 101 bei Großenhain sind derzeit nicht nutzbar. Die eine, weil wir sie aus Sicherheitsgründen sperren mussten, und die andere, weil sie bereits abgerissen werden musste. Es gab keine Alternative. Uns ist klar: Der Zeitraum der Einschränkungen für die Menschen vor Ort muss möglichst klein gehalten werden. In Großenhain musste die Brücke innerhalb eines Wochenende abgerissen werden. Der Wiederaufbau befindet sich in der Planung, und im Herbst wird der Ersatzbau starten. In Bad Schandau ist die Sperrung der Elbebrücke besonders bitter. Zu groß sind die Umwege. Nächste Woche führen wir dort – wie bereits erwähnt – einen Belastungstest durch, um gemeinsam mit den Experten, den Brückenstatikern und den staatlich bestellten Prüfern zu klären, ob der Brücke eine Restnutzungsdauer bescheinigt werden kann und ob wir sie vielleicht sogar wieder beschränkt öffnen können Die nötigen Finanzmittel dafür haben wir bereitgestellt. Selbstverständlich befinden sich die Behelfsbrücke und der Ersatzneubau gleichzeitig in Planung. Ich will hier keine Verzögerungen! Den Plan für die Behelfsbrücke haben wir am Montagabend während des Bürgerdialogs – Herr Abg. Löser, Sie sprachen davon – den Bürgern von Bad Schandau vorgestellt. Ich will es ganz offen sagen: Ich war beeindruckt von der Ruhe und den konstruktiven Dialogen, die wir geführt haben. Schließlich leben die Menschen hier seit über vier Monaten ohne diese Lebensader! Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern von Bad Schandau an dieser Stelle ganz ausdrücklich! Ich danke Herrn Kunack als Bürgermeister und ich danke dem Landrat Geißler, die sich dafür einsetzten. (Beifall CDU sowie Albrecht Pallas und Martin Dulig, SPD) Auch abseits dieser Ereignisse liegt der Fokus nicht erst seit gestern auf Infrastruktur. Schon 2017 hatte der Freistaat mit der Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 einen Handlungsrahmen geschaffen. Wir wollen die bestehende Infrastruktur in einem guten Zustand halten. Der Plan ist, dass sich 2030 keine Brücke mehr im schlechtesten Zustandsbereich befindet. Bis 2020 konnte der Anteil von 8 % auf 4 % reduziert werden. Aber wir verzeichnen seitdem wieder einen leichten Anstieg. Wir merken zunehmend, Infrastruktur erhält und verbessert sich nicht nur durch Papier und Pläne, sondern mit einer angemessenen Finanzausstattung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zu sagen, wie es ist: Mit dem aktuell geplanten Finanzbudget für den Straßen- und Brückenbau wird uns das allein aus Landesmitteln nicht gelingen. Das muss es vielleicht auch gar nicht. Ja, ich bin erleichtert, dass der Bund die Sorgen der Länder teilt und ein Sondervermögen aufsetzen wird. Denn, auch das gehört zur Wahrheit dazu, wir sind mit dieser Herausforderung lange nicht allein. Sanierungsbedürftige Infrastruktur gibt es in allen Bundesländern. Die Rahmedetalbrücke in NRW ist seit über drei Jahren gesperrt. Gleichzeitig bin ich, wie viele andere, eine große Verfechterin enkeltauglicher Politik. In diesem Fall heißt das für mich, wie der Abg. Pallas es schon angesprochen hat: Diese – ich nenne es Infrastrukturschulden – dürfen wir den nächsten Generationen nicht aufbürden. Das Sondervermögen kann uns jedoch deutlich entlasten. Von den 500 Milliarden Euro sollen die Länder über einen Zeitraum von zwölf Jahren mit 100 Milliarden Euro für Investitionen in den angesprochenen Straßen- und Brückenbau unterstützt werden. Auch die ÖPNV-Infrastruktur sowie die Infrastruktur für Rad- und Schienenverkehr sollen berücksichtigt werden. Aktuell warten wir auf weitere Informationen seitens des Bundes: Wie können die Mittel abgerufen werden? Wird es Kofinanzierungsnotwendigkeiten geben? Das wird sicherlich bald alles geklärt werden. Erlauben Sie, dass ich noch kurz die weiteren Säulen der Infrastrukturpolitik meines Hauses skizziere, bei denen ich erwarte, dass sie ebenso vom Sondervermögen profitieren werden – sowohl im Freistaat als auch bei den Kommunen. Erstens. ÖPNV. Wir wollen eine Weiterentwicklung und Stärkung des ÖPNV, zum Beispiel mit den bereits angestoßenen intelligenten Lösungen wie den PlusBussen, den TaktBussen und einer Verbesserung der Anbindungen überall hin im Freistaat Sachsen. Dafür brauchen wir mehr Mittelzuweisungen des Bundes. Ich nenne nur das Stichwort der Regionalisierungsmittel. Auch beim Deutschlandticket muss der Bund Farbe bekennen. Landesseitig ist das Ticket genau wie das Bildungsticket erst einmal abgesichert. Der Koalitionsvertrag bekennt sich positiv zum Deutschlandticket. Wir fordern, dass sich der Bund mindestens weiterhin hälftig an der Finanzierung beteiligt. Unseren Anteil am Bildungs- und Deutschlandticket finanzieren wir zuverlässig. Auch die Zahlungen des Freistaates für die Ausbildungsverkehre werden ungekürzt fortgesetzt und dynamisiert. Zweitens. Radverkehr. Beim Radverkehr konnten in den vergangenen Jahren sichtbare Erfolge erzielt werden. Dafür danke ich ausdrücklich meinem Vorgänger Martin Dulig. Beispielhaft seien die Förderung des kommunalen Radverkehrs auf Rekordniveau, die Gründung des Wegebunds als starke Verbindung in die Kommunen hinein sowie die Planung von Radschnellwegen genannt. Daher wollen wir – bei allen begrenzten Mitteln – auch in den kommenden Jahren in diesem Bereich weiter vorangehen. Das Ziel ist ein landesweites Radhauptverkehrsnetz mit Fokus auf direkte Verbindungen und Lückenschlüssen. Drittens. Schiene. Auch in die Schieneninfrastruktur investierte der Freistaat große Summen und wir wollen das unbedingt fortsetzen. Zu den verkehrspolitisch bedeutsamsten Schienenprojekten im Freistaat zählen die Strecken Dresden – Görlitz und Chemnitz – Leipzig. Elektrifizierung ist hier das Stichwort. Bislang wurden hier Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Abkommen zur über die Errichtung Instituts für medizinische und Drucksache 8/62, Gesetzentwurf Drucksache 8/2117, für Soziales, Gesundheit und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht trotzdem ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Drucksache 8/62. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 8/2117. Es liegen mir keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Absatz 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in durch den Freistaat aus Landesmitteln Planungskosten in Höhe von immerhin 35 Millionen Euro investiert. Auch in Streckenreaktivierungen – auch das ist ein Thema – wurden 5 Millionen Euro investiert. Fazit. Dem 11. September 2024 folgten eine ganze Reihe Konsequenzen. Sie müssen folgen. Wir blicken gemeinsam nach vorne und tun alles Nötige, um das Beste aus der Situation zu machen; denn es ist viel zu tun, nicht nur im Bereich Straßen und Brücken, auch ÖPNV, Schiene, Radverkehr – ich habe es gerade gesagt – brauchen Investitionen. Das Sondervermögen des Bundes ist die große Chance, hier einen klaren und für die Menschen in Sachsen spürbaren Schritt nach vorne zu kommen. Wenn klar ist, wann und wie das Geld kommt, werde ich alles dafür tun, dass Sachsen hier im hohen Maße und an der richtigen Stelle profitiert. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach Frau Staatsministerin Kraushaar. Damit ist die dritte Aktuelle Debatte geschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs Änderung des Abkommens und Finanzierung des pharmazeutische Prüfungsfragen der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Wir stimmen ab: Überschrift, Artikel 1, Zustimmung zum Abkommen, Artikel 2, das Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Damit wurde den Teilen des Gesetzes zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet, und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf in Gänze seine Zustimmung? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung eines von Nationalsozialismus Drucksache 8/652, Gesetzentwurf Drucksache 8/2118, Ausschusses für Inneres, Die Fraktionen erhalten zur allgemeinen Aussprache das Wort. Es beginnt die Fraktion Die Linke. Frau Abg. Schaper, bitte.

Alle Reden von Andreas Gerold Protokoll ↗