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Frank Peschel

AfD 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich möchte klar und deutlich Folgendes sagen: Wir als AfD stehen für eine leistungsgerechte Bezahlung von Mann und Frau. Das ist ein wichtiges Ziel und ein wesentlicher Teil der Gleichberechtigung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft. Der Linken empfehle ich, in diesem Antrag die Begriffe Lohngerechtigkeit und Diskriminierung deutlich voneinander zu trennen. Es ist vollkommen richtig: Eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts darf es nicht geben. Solche Diskriminierungen sind zu Recht in Deutschland verboten. Ich denke aber, dass das Grundgesetz und vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hier sehr klar und unmissverständlich sind. Werte Abgeordnete! Frau Nagel hatte Folgendes ausgeführt: Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Kamenz haben Frauen in Sachsen im Jahr 2024 durchschnittlich – Sie sagten 10 % –, 7 % weniger pro Stunde verdient. Der DGB spricht auch von 7 %, deutschlandweit liegt der Gender-Pay-Gap bei 16 %. Ich denke, wir sind in Sachsen auf einem guten Weg. Es gibt – das gehört zur Wahrheit dazu – in Deutschland auch Landkreise, in denen Frauen statistisch mehr verdienen als Männer. Das sind Stendal, Sachsen-Anhalt, der Landkreis Frankfurt-Oder und Dessau-Roßlau. Es gibt auch Branchen, in denen Frauen deutlich mehr verdienen und ein höheres Gehalt bekommen als Männer, beispielsweise im Baugewerbe, in der Fahrzeug-, Luft- und Raumfahrttechnik, im Schiffsbau und vor allem im Veranstaltungsservice und -management , in der Umwelttechnik, in der Gewerbe- und Gesundheitsaufsicht. Dort verdienen Frauen, wenn auch wenig, mehr als Männer. Werte Abgeordnete! Die unterschiedlichen Löhne, die Männer und Frauen erhalten, sind das Ergebnis einer Vielzahl von Faktoren, die in ihrer Komplexität und Wechselwirkung oft übersehen werden. Daher habe ich große Zweifel, dass der Antrag der Fraktion Die Linke für Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen kann. Lohngerechtigkeit ist immer nur der Versuch einer annähernden Gleichstellung der Arbeitnehmer bezüglich der Entlohnung bei gleicher Arbeitsleistung. Eine absolute Gerechtigkeit, wie Sie das fordern, wird es daher kaum geben. Kurzum: Die Debatte zur Lohngerechtigkeit ist philosophischer Natur. Der Antrag der Linksfraktion ist daher auf ein bestimmtes Handeln der Staatsregierung gerichtet und wird das Thema Lohngerechtigkeit nicht vollständig abschließen und klären können. Werte Abgeordnete! Die Ökonomie macht Lohngerechtigkeit an fünf Kriterien fest, um eine relative Lohngerechtigkeit zu ermöglichen. Diese Kriterien sind Marktgerechtigkeit, Sozialgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Verhaltensgerechtigkeit und Anforderungsgerechtigkeit. Der Antrag der Linken berücksichtigt keines dieser Kriterien, sondern steht für Gleichschaltung und Überwachung der Menschen. Der Antrag der Linken nimmt Frauen die Möglichkeit, ihre individuelle stärkere Leistungsfähigkeit gegenüber männlichen Kollegen monetär deutlich zu verbessern. Was die Antragssteller genau wollen, ist eine vorfristige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, eine Bundesratsinitiative, die Errichtung einer Überwachungsstelle, die staatliche Beschaffung von Softwaretools zur Überwachung und die Umsetzung eines Maßnahmenkataloges aus dem Hause Katja Meier, welcher mit freundlicher Unterstützung des DGB erstellt wurde. Werte Abgeordnete! Gleiches Entgelt für Mann und Frau ist ein sehr komplexes Thema, das einen vielschichtigen Ansatz erfordert. Dem wird der Antrag der Linksfraktion nicht gerecht. Daher lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall AfD – Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Peschel. Ich sehe am Mikrofon einen Beitrag.

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