Jens Hentschel-Thöricht
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir die Gelegenheit, ein klares Zeichen für historisches Bewusstsein, für Verantwortung und für eine lebendige Erinnerungskultur zu setzen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung des 8. Mai als Gedenktag in Sachsen ist ein Schritt, den wir als BSW-Fraktion unterstützen. Der 8. Mai 1945 markiert das Ende eines beispiellosen Kapitels der Menschheitsgeschichte, den Sieg über das nationalsozialistische Terrorregime, das unermessliches Leid über die Welt brachte. Es ist der Tag der Befreiung von Krieg, Diktatur und Völkermord. Es ist ein Tag, an dem wir nicht nur zurückblicken, sondern auch unsere Lehren für die Zukunft ziehen müssen, ziehen sollten. Sachsen hat eine besondere Verantwortung in der Erinnerungskultur. In unserem Bundesland gab es zahlreiche Orte des Widerstandes, aber auch Stätten der nationalsozialistischen Verfolgung und der Zwangsarbeit. Diese Geschichte verpflichtet uns, das Gedenken wachzuhalten. (Vereinzelt Beifall BSW) Die Einführung des 8. Mais als offiziellen Gedenktag ist daher nicht nur eine Würdigung der Opfer, sondern auch ein wichtiges Signal für zukünftige Generationen. Wir, nein, einige von uns wissen: Erinnerung ist kein Selbstzweck, sie ist ein Schutzschild gegen Geschichtsvergessenheit, gegen Relativierung und gegen das Wiedererstarken extremistischer Ideologien. Gerade in Zeiten, in denen Nationalismus und Hass wieder an Boden gewinnen, ist es unsere Pflicht, den 8. Mai als Tag der Befreiung fest in unserem gesellschaftlichen Gedächtnis zu verankern. Die Einführung dieses Gedenktages ist zudem ein Zeichen des Respekts gegenüber all jenen, die ihr Leben riskierten, um den Nationalsozialismus zu besiegen, in der Anti-Hitler-Koalition, im Widerstand oder als Opfer, die niemals aufgaben. Es ist auch ein Zeichen der Versöhnung und der Verantwortung für die Zukunft. Für uns als BSW-Fraktion ist klar: Wir stehen hinter dem Gesetzentwurf. Wir unterstützen die gesetzliche Verankerung dieses Gedenktages. Wir stimmen zu, weil wir glauben, dass eine starke Demokratie ein lebendiges und ehrliches Erinnern braucht. Gern stelle ich Ihnen auch gleich die Intention unseres Änderungsantrages zum vorliegenden Gesetzentwurf vor. Die Bezeichnung des Gesetzes wird in Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Mahnung für Frieden umbenannt. Es soll also um „und der Mahnung für Frieden“ ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung wird der Gedenktag zu mehr als einem rein historischen Erinnerungsakt. Er wird zu einer Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft, zwischen Erinnerung und politischer Verantwortung. Frieden ist keine Selbstverständlichkeit. Er ist das Ergebnis von Einsicht, Dialog und Verständigung. Unsere Fraktion steht für eine friedensorientierte Politik, die sich konsequent gegen Kriegstreiberei und geopolitische Eskalation stellt. (Zuruf AfD) Mit diesem Änderungsantrag bringen wir unsere Überzeugung zum Ausdruck, das Erinnerung auch immer eine Verpflichtung für die Zukunft sein muss. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Schritt gehen, und zwar für die Opfer, die Nachgeborenen und für eine Gesellschaft, die aus der Geschichte gelernt hat. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hentschel-Thöricht sprach für das BSW. Für die Fraktion SPD spricht nun Herr Kollege Pallas.
