landtag.sachsen.de ↗

Laura Stellbrink

SPD 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Liter Milch kostete 1954 noch 39 Pfennig. Davon könnten heute keine Bauern leben, vom Tierwohl ganz zu schweigen. Pfennige gibt es auch nicht mehr, weil sich auch da die Welt weiterentwickelt hat. Für die AfD hat sie das mit Blick auf den vorliegenden Antrag offensichtlich nicht getan. Das Jahr 1954 zieht die AfD als Vergleich für die Höhe des Rundfunkbeitrags heran. Damals lag dieser umgerechnet bei 3,58 Euro. Natürlich kann man weit in die Vergangenheit blicken, um zu zeigen, wie sich Preise verändern und dass das Leben teurer wird. Ob das wirklich sinnvoll ist, sei aber dahingestellt. In diesem Fall macht der Blick gleich aus mehreren Gründen wenig Sinn. Das ist passend zum Gesamtantrag. 1954 gab es das ZDF noch nicht. Eine zweite Rundfunkanstalt musste also später noch finanziert werden. Zudem steht die Zeit nicht still. Löhne steigen, Technik wird teurer, die Strompreise entwickeln sich weiter, um hier nur einige Beispiele für die Preisentwicklung aufzuzählen. Orientiert man sich an der allgemeinen Inflationsentwicklung, so müsste der Rundfunkbeitrag – folgt man der Argumentation der AfD – von 3,58 Euro im Jahre 1954 auf heute 21,40 Euro gestiegen sein. Der Rundfunkbeitrag liegt also heute, nimmt man die Inflationsentwicklung in den Blick, deutlich unter dem Niveau von 1954, und zwar bei deutlich besserer Leistung; denn heute steht zusätzlich das Angebot des ZDF zur Verfügung. Kollege Nowak hat zur Einordnung des Antrags und zur Position der Länder und damit auch Sachsens bereits einiges ausgeführt und klargestellt, warum allein rechtlich ein Beitritt zum Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Bei dieser Erklärung möchte ich es belassen. Um zum Anfang meines Redebeitrags zurückzuspringen und direkt zum Schluss zu kommen: Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgt, ist allgemein bekannt und eine Binsenweisheit. Allgemein bekannt ist auch, dass wir verfassungsrechtlich verpflichtet sind, den ÖRR für diese Aufgaben angemessen auszustatten. Ob 3,58 Euro im Jahr 1954 genug waren und ob die Milch wirklich in jedem Laden 39 und nicht 40 Pfennig gekostet hat, spielt dafür überhaupt keine Rolle. Das hat im Übrigen auch etwas mit Respekt vor der Arbeit der Menschen zu tun, die beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt sind, vor der Rolle, die der ÖRR für unsere Gesellschaft einnimmt, wie er unabhängig informiert und zur freien Meinungsbildung beiträgt, wie er die Demokratie stärkt. Findet sich davon etwas in Ihrem Antrag? Natürlich nicht. Für Ihre Worte heute konnte man sich, ganz im Gegenteil, schämen. Das ist ein weiterer Grund, um den Schaufensterantrag gegen die Arbeit des ÖRR heute abzulehnen. Gibt es Reformbedarf? Natürlich. Bringt uns der Antrag dabei weiter? Nein. Wir als SPD-Fraktion werden ihn daher ablehnen. (Beifall SPD und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Stellbrink von der SPD-Fraktion. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Dr. Maicher.

Alle Reden von Laura Stellbrink Protokoll ↗