Rico Gebhardt
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es passiert nicht jeden Tag, dass der Sächsische Landtag einen Ausschussvorsitzenden abberuft. Genau genommen ist das noch nie passiert. Auch die Umstände, die zu diesem Schritt führen, sind nicht alltäglich. Ich will Sie trotz der Debatten, die wir hatten, noch einmal in Erinnerung rufen. Der Generalbundesanwalt, die höchste Anklagebehörde in Deutschland, ermittelt gegen mindestens 15 Personen wegen des Verdachtes, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, in ihr Mitglied oder Unterstützer gewesen zu sein. Die mutmaßlichen Rechtsterroristen der sogenannten Sächsischen Separatisten sollen sich auf einen Systemsturz vorbereitet und überwachte Durchführungen ethnischer Säuberungen vorgesehen haben. Unter den Beschuldigten, die am 5. November 2024 festgenommen wurden und in Untersuchungshaft sitzen, befinden sich drei ehemalige Mitglieder der AfD Sachsen. Sie heißen Kurt H., Kevin R. und Hans-Georg P. Sie waren zurückliegend auch kommunalpolitisch für die AfD tätig. Kurt H. war außerdem Funktionär eines AfD-Kreisverbandes. Diesen Personen liegt jeweils zur Last, regelrechte Wehrsportübungen geplant und teilweise auch durchgeführt zu haben. Außerdem sollen sie versucht haben, für diese paramilitärischen Trainings weitere Personen anzuwerben. Die beiden Beschuldigten, Kurt H. und Kevin R., waren zugleich Mitglieder der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative – Kurt H. sogar als Landesfunktionär. Er übte diese Funktion unter dem Vorsitz des Abg. Alexander Wiesner, also des aktuellen Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa, aus. Kurt H. und Kevin R. waren sogar bei dem Abg. Wiesner angestellt. Das ist noch nicht alles. Offenbar deuten die Ermittlungen darauf hin, dass weitere Beschuldigte ohne Parteibuch an Veranstaltungen der AfD beziehungsweise ihrer Jugendorganisation teilgenommen haben. Meines Wissens nach soll bei einer solchen Veranstaltung über eine Wehrsportübung gesprochen worden sein. Zudem sollen sich Beschuldigte darüber ausgetauscht haben, welche Möglichkeiten sich durch einen AfD-nahen Sicherheitsdienst ergeben würden oder dadurch, dass die AfD das Innenministerium übernimmt. (Zuruf AfD: Sollte, könnte, hätte!) Vor wenigen Wochen wurde beim Bundesparteitag der AfD die Gründung eines neuen Jugendverbandes beschlossen. Wie man las und hörte, war die Parteispitze bereits seit Längerem unzufrieden mit der Jungen Alternative. Sie sei schwer kontrollierbar, wurde vom Verfassungsschutz beobachtet und als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Letztendlich wollte die AfD wohl nicht, dass man ihr das bei einem Parteiverbotsverfahren zur Last legt. Deswegen hat man die JA schnell aufgelöst. Alexander Wiesner war bis Ende Oktober 2024 JA-Landesvorsitzender in Sachsen. Er gab die Position – wohl wie sein Vorgänger, das damalige MdL Weigand – nicht aus gewandelter Überzeugung ab, sondern aus Altersgründen. Offenbar gab der Fall der Sächsischen Separatisten den entscheidenden Anstoß, die zuletzt maßgeblich auch durch den Abg. Wiesner geprägte JA durch die AfD-Bundespartei zu liquidieren. Meine Damen und Herren, es ist aus Sicht der Linksfraktion völlig klar, dass der Abg. Wiesner einer der ungeeignetsten Abgeordneten für die Position des Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa ist. Im Übrigen ist der Abg. Wiesner in der letzten Legislaturperiode als Mitglied im Verfassungs- und Rechtsausschuss maximal als Auslandsreisekader der AfD aufgefallen. (Zuruf AfD) Dass Herr Wiesner der repräsentativen Aufgabe, die ihm als Vorsitzender zukommt, nicht gerecht werden kann, liegt aber nicht nur an einigen fanatischen Nationalsozialisten, die sich angeblich, rein zufällig in seinem politischen Umfeld eingeschlichen haben wollen, sondern es liegt letztlich daran, dass es sich bei den Abgeordneten der AfD den amtsbekannten Umständen nach nicht um Demokratinnen und Demokraten handelt. Vor diesem Hintergrund ist die Abberufung, über die wir heute befinden, für meine Fraktion etwas wie ein antifaschistisches Minimum, (Gelächter AfD) das von einem demokratischen Parlament erwartet werden darf. Man könnte zum Beispiel fragen, warum ein anderer Abgeordneter der AfD Vorsitzender des Innenausschusses bleiben kann, obwohl man ihn bei seinem vorherigen Beruf als Polizist die Dienstwaffe weggenommen hat, nachdem er einen vermeintlichen Nebenbuhler auf offener Straße niedergeschlagen haben soll. Man könnte darüber hinaus auch fragen, warum es die CDU-Fraktion der AfD überhaupt ermöglicht hat, sich die Leitung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa sowie des Innenausschusses zu krallen. (Jörg Dornau, AfD: Gucken Sie sich mal Connewitz an!) Herr Lippmann hat gerade darüber gesprochen. Und im Übrigen: Die Abberufung von Herrn Wiesner wird auch nichts daran ändern, dass die AfD weiterhin die Leitung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa beanspruchen darf. Ebenso wenig gibt es keinen zwingenden Grund, bereits zum zweiten Mal in Folge dem Wahlvorschlag der AfD für die Parlamentarische Kontrollkommission zu folgen und einen AfD-Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Landtags zu wählen. Die heutige Abberufung ist – wie ich schon sagte – ein Minium. Wir gehen diesen Schritt selbstverständlich mit, aber wissen auch, dass dieser Schritt viel zu klein ist. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, Juliane Pfeil, SPD, und Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Ich frage noch mal die Fraktionen, ob es Redebedarf für eine zweite Runde gibt. – Das sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das sehe ich auch nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da kein Antrag nach § 52 Absatz 3 und 4 der Geschäftsordnung vorliegt, entfällt das Schlusswort. Wir kommen zur Abstimmung. Der Beschluss wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags – das sind 61 und mehr Stimmen – gefasst. Ich stelle nun die Drucksache 8/1347 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mehrere Stimmenthaltungen. Ich muss mich ganz kurz mit dem Sitzungsvorstand verständigen. Einen Moment, bitte. (Der Präsident berät sich mit dem Sitzungsvorstand.) Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns hier vorne im Sitzungsvorstand uneinig. Wir stimmen noch mal ab, und bitten darum, wenn ich die Abstimmung aufrufe, dass Sie entsprechend aufstehen, damit wir einen besseren Überblick haben. Deshalb frage ich noch mal: Wer der Drucksache 8/1347 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben; herzlichen Dank. – Vielen Dank. Sie können wieder Platz nehmen. Ich bitte um die Gegenstimmen. – Vielen Dank. Und die Stimmenthaltungen, bitte. – Eine Stimmenthaltung – nein, neun Stimmenthaltungen. Herzlichen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das notwendige Quorum wurde mit 66 Stimmen erreicht. Es gab 42 Gegenstimmen und eine Enthaltung. (Zuruf: Neun!) – Genau, neun Enthaltungen, das prüfen wir kurz nach. – Jawohl, passt. Da das Quorum erreicht wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Herr Alexander Wiesner als Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa abberufen worden. Gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die AfD-Fraktion nun unverzüglich einen anderen Vorsitzenden zu benennen. Die erneute Benennung des Abg. Wiesner ist nicht zulässig. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Erhöhung des Den Verfassungsbeschwerden und des Zweiten Deutschen Drucksache 8/1997, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Gahler. Bitte schön.
