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Ingo Flemming

CDU 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will der Kollegin Meier ganz klar widersprechen: Es kann ja wohl nicht sein, dass sich Investitionen in Infrastruktur ausschließlich auf den Erhalt und die Sanierung beschränken. Zumindest wir von der CDU sind dazu komplett anderer Meinung. (Beifall CDU) Selbstverständlich brauchen wir auch Neubau und Ersatzneubau, allerdings mit Augenmaß und nach Bedarf. Aber Nachhaltigkeit allein ist nicht nur das Alte zu bewahren, sondern auch Neues zukunftsfähig zu schaffen. (Zurufe BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Zur Bewältigung der Probleme in unserer Infrastruktur ist es ebenso wichtig, dass es zukünftig keine weiteren Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung gibt. Diese sind meist hausgemacht. Projekte werden verzögert, Bauzeiten bei Infrastruktur liegen in Deutschland inklusive der Planung bei circa 20 Jahren. Konkret zeigt sich das derzeit bei der Fertigstellung der A 72 oder der A 14 in Sachsen-Anhalt. Das sind Zustände, die unser Land der Lächerlichkeit preisgeben. Grund dafür sind Gesetze, die es ermöglichen, dass eine beliebige Organisation zu jedem Zeitpunkt ins Planungsverfahren eingreifen und das Verfahren um Jahre verzögern kann. Es hilft auch nicht, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, sondern es darf im Normalfall gar nicht erst dazu kommen. Ich sage es einmal ganz deutlich: Das Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände gehört abgeschafft. (Beifall AfD – Lachen Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ökoauflagen gehören zurückgefahren, und insbesondere bei Sanierungen kann man, ohne Schaden anzurichten, auf Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichten. Dass das funktioniert, hat der Bau der LNG-Terminals im Norden unseres Landes gezeigt, wo ein Bau innerhalb kürzester Zeit möglich war. Wir als Union haben auf Bundesebene bereits weitere Vorschläge unterbreitet. Konkret sollen nach den Vorstellungen der Union identische Ersatzbauten für beschädigte oder abgerissene Brücken als Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eingestuft werden, für die keine Planfeststellungsverfahren nötig sind. Ebenfalls von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahren ausgenommen werden sollen Neubauten, die provisorische Übergangsbauten ersetzen. Dies soll auch für Ersatzneubauten gelten, bei denen eine Kapazitätserweiterung durch die Freigabe von Standstreifen erfolgt. Wir fordern konkret vom Bund, in Ausnahmefällen Bauvorhaben an Brücken ganz oder teilweise von den Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen. Im Fall einer UVP soll die Frist zur Stellungnahme der beteiligten Behörden den Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten. Die Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen sollte eingeführt werden, wie wir es in anderen Teilen der Bauordnung bereits erreicht haben. Gerade bei Gefahr in Verzug sollten Maßnahmen ohne Vorbehalte umgesetzt werden können. Zudem sehe ich weitere Maßnahmen in der Standardisierung von Vorschriften. Einheitliche Regelungen für den Brückenbau könnten die Planung und Umsetzung deutlich erleichtern. Einheitliche Standards ermöglichen klare Leitlinien für Ingenieure, Planer und Bauunternehmen, wodurch Planungssicherheit entsteht und Unsicherheiten minimiert werden könnten. Die Einführung solcher Regelungen könnte durch Expertenrunden und eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Fachverbänden vorangetrieben werden. Dazu kann es eine bessere Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Behörden, Institutionen usw. geben, um Verzögerungen zu vermeiden. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass etwas passieren muss, damit der Sanierungsstau aufgeholt wird und sich nicht weiter vergrößert. Wir müssen investieren, aber wir müssen auch wieder Rahmenbedingungen schaffen, die den Brücken- und Straßenbau vereinfachen, beschleunigen und billiger machen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Albrecht Pallas, SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult Herr Abg. Flemming von der CDU-Fraktion. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Winter.

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