Dr. Joachim Michael Keiler
Herzlichen Dank, Herr Lippmann. Herzlichen Dank, Herr Präsident; es ist eine Zwischenbemerkung. Herr Lippmann, es überrascht mich etwas, gerade von Ihnen zu hören, dass wir uns nun auf die Geschäftsordnung berufen, wo Sie doch mehr oder weniger bekannt dafür sind, dass Sie ein Geschäftsordnungsfuchs sind. Noch einmal: Ganz klar, in beiden Entscheidungen, die ich zitiert habe, sagen die Verfassungsgerichte, das Parlament bindet sich selbst an die Geschäftsordnung. Und nach der Geschäftsordnung ist das, was hier versucht wird, nicht möglich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch!) – Nein. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Nein. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Dann brauchen wir ja gar nicht heute zu wählen, das ist doch automatisch!) Die Geschäftsordnung ist verfassungsimmanent auszulegen. (Martin Modschiedler, CDU: Herr Keiler, er behält sein Mandat!) Und die Argumente, die Sie hier bringen, sind vorgelagerte Argumente, (Rico Gebhardt, Die Linke: Das ist jetzt Ihre Interpretation der Geschäftsordnung!) die nicht – wie Sie in Ihrer Antragsbegründung meinen und verkennen – die Argumente des Bundesverfassungsgerichts für die Abberufung – nennen wir ihn beim Namen – von Herrn Brandner berücksichtigen. Die waren alle nachgelagert. Das waren spätere Auftritte, nach seiner Wahl im Übrigen, ursprünglich. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. (Beifall AfD – Zuruf CDU: Ja, das wissen wir!)
