Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der AfD-Fraktion juckt es wieder in den Fingern. Wann immer das Thema Rundfunkbeitrag aufkommt – und sei es nur in einer formalen Mitteilung –, heißt es: Kampf dem Prunkfunk! Auch wenn es momentan gar nichts zu entscheiden gibt, bemühen die Feinde der Rundfunkfreiheit wieder diese Debatte, und zwar ohne Neuigkeitswert, ohne Sinn und ohne Anstand. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Die AfD-Fraktion möchte heute den Landtag verpflichten, eine Stellungnahme in dem laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abzugeben. Das lehnen wir ab. Wir schließen uns dabei den Empfehlungen des Juristischen Dienstes des Landtags an. Diesem zufolge ist der Antrag in die Entscheidung zur Umsetzung des KEF-Vorschlages zur Anpassung des Rundfunkbeitrages nicht involviert. Wer den Staatsvertrag kennt, den wundert das kaum. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts betrifft nun einmal die Staatsregierung. Diese kann ihrerseits eine Stellungnahme abgeben. Der Landtag hat hierbei keinen entscheidenden Anteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wäre eine Stellungnahme des Landtags auf Antrag der AfD denn anderes als ein demokratisch beglaubigtes Schmierentheater? Davon folgt der Neuaufguss der üblichen Empörungen und Programmbeschwerden in der Antragsbegründung. Damit soll eine finanzielle Entscheidung gerechtfertigt werden, die dem Landtag vor dem Hintergrund der Rundfunkfreiheit überhaupt nicht zusteht. Der Landtag soll gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags argumentieren, diesbezüglich kann man nur lapidar auf das geltende Recht hinweisen. Solange kein neues Beitragsverfahren im Kreise der Länder beschlossen wurde, ist der KEF-Vorschlag nicht irgendeine unverbindliche Preisempfehlung, sondern Planungsgrundlage für die Anstalten. Reformen, die noch nicht beschlossen sind, können logischerweise noch keine Wirkung entfalten. Wir hätten das alles längst haben können, wenn sich bestimmte Ministerpräsidenten nicht über Jahre hinweg wie bockige Schuljungen benehmen und demokratische Kompromisse blockieren würden. Auf welcher Grundlage soll der Beitrag nun konstant bleiben? Die KEF ist bekanntlich nicht zimperlich mit Sparvorschlägen, aber selbst sie geht in ihrem letzten Sondergutachten davon aus, dass die Reformen in den ersten Jahren noch keine größeren Spareffekte haben können. Die Sachlage interessiert ohnehin keinen bei der AfD. Eine gelingende Reform interessiert nicht. Das einzige, das Sie interessiert, sind Spielchen, mit denen öffentlich-rechtliche Medien geschwächt und am Ende aus dem Weg geräumt werden können – Ungarn lässt grüßen. Das sollten sich alle bewusstmachen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitnichten abschaffen, aber den Beitrag um nicht einen Cent anheben wollen; denn das wäre ja unpopulär. Wenn dafür das geltende Recht ignoriert wird, dann ist das gefährlich. Die AfD-Fraktion bereitet mit ihrem Antrag schon die Reaktion auf das Gerichtsurteil vor und verdreht die Tatsachen als wäre die Durchsetzung des geltenden Rechts mittels Verfassungsbeschwerde eine unrechtmäßige Tat. Dieser Verdrehung darf man unter keinen Umständen folgen. Denn es ist doch offenkundig: Die AfD lädt hier zu einer Kooperation ein. Sie will die Anhänger der Linie von Söder und Haseloff aus der Falle locken. Wenn das gelänge, wäre sie ihren eigentlichen Zielen wieder einen kleinen Schritt näher, und das gilt es zu verhindern. Wir BÜNDNISGRÜNE plädieren für eine Modernisierung und Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für effiziente Verwaltung, für nachhaltiges Wirtschaften und für finanzielle Planungssicherheit. Die gefährlichen Spielchen mit diesem Antrag lehnen wir ab. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Dr. Maicher von den BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht Frau Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke.
