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Plenarprotokoll 18/77

10.10.2024 · 278 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (29)SPD (27)GRÜNE (27)AfD (22)FDP (22)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 77. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen oben auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 17 Abgeordnete entschuldigt. Die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Hedwig Tamer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom gestrigen Tag beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, diese um den Tagesordnungspunkt 17 mit dem Titel „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“, Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9514 – Neudruck – in dritter Lesung zu ergänzen. Die Aussprache zu diesem neuen Tagesordnungspunkt soll im Rahmen einer Block-1- Debatte geführt werden. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Vor diesem Hintergrund frage ich zunächst einmal, ob zu diesem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung von irgendwem das Wort gewünscht wird. – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann darf ich darüber abstimmen lassen. Wer der Ergänzung der heutigen Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 17 ergänzt und der ursprünglich als TOP 17 vorgesehene Beratungsgegenstand verschiebt sich entsprechend. Damit sind wir beim Tagesordnungspunkt 1. Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 7. Oktober gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu folgender aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt: 10.10.2024 1 Jetzt schon bei Kochsalzlösung: In Nordrhein-Westfalen sind 500 Medikamente knapp! Wie kann die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10954 Damit eröffne ich die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der AfD hat der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Vincentz das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was passiert, wenn in der Sahara der Sozialismus eingeführt wird? – Zehn Jahre erst einmal überhaupt nichts, und dann wird der Sand knapp. Ich musste dieser Tage häufiger an dieses bekannte Zitat von Franz Josef Strauß denken, als überall von einem Mangel an Kochsalzlösungen in nordrheinwestfälischen Krankenhäusern und Apotheken zu lesen und hören war. Es zeigt sich, dass dem sozialdemokratischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach längst jede Kontrolle entglitten ist und all seine Maßnahmen der letzten Jahre, um den Medikamentenmangel zu bekämpfen, reine rhetorische Platzpatronen waren. Wie kann so etwas Profanes wie steriles Salzwasser in einer der größten Industrienationen und einem der stärksten Chemiestandorte Europas knapp werden? Im Prinzip könnte mit wenigen Hilfsmitteln und rudimentären Kenntnissen im Dreisatz jeder zu Hause selbst Wasser mit Natriumchlorid, also mit einfachem Haussalz, mischen, das dann aufkochen – und trara, das Endprodukt Kochsalzlösung ist angerichtet. Diese Kochsalzlösungen sind aber für Krankenhäuser etwa so essenziell wie das Auto für den Individualverkehr oder Steuergeld für die Sozialdemokratie. Sie werden überall in der Patientenversorgung eingesetzt, von der Spülung von Kathetern bis zur Infusion von Arzneimitteln, von Arztpraxen über Pflegeheime bis zur Maximalversorgung in der Intensivoder Rettungsmedizin. Ohne Kochsalzlösung läuft dort nichts. Doch auch hier wurden in den vergangenen Jahren Produktionskapazitäten in Europa abgebaut, nach Fernost oder in die USA verlagert. Know-how und Gerätschaften gingen verloren. Man hat uns fahrlässig an den Tropf komplexer, diplomatisch heikler und vor allem ferner Lieferketten gelegt. Ein Desaster mit Ansage, auf das nicht nur wir von der AfD schon vor Jahren hingewiesen haben, sondern das in seiner Fahrlässigkeit einer anständigen Amtsführung nicht im Geringsten gerecht wird. Landtag Mit Blick auf die anstehende Erkältungssaison warnt der Deutsche Apothekerverband also auch in diesem Jahr wieder vor einem bedrohlichen Medikamentenmangel in Deutschland. Von dem Mangel betroffen sind bereits aktuell neben Kochsalzlösungen eine ganze Reihe von Medikamenten, von Schmerzmitteln über Antibiotika bis hin zum lebensnotwendigen Insulin. Auch mancher Impfstoff ist nicht mehr ausreichend vorhanden, sodass die normale Durchimpfung der Kinder auf der Kippe steht. Manchmal fragt man sich, wie es dann doch so schnell gehen konnte, dass uns etablierte Politik zu einem Krisengebiet gemacht hat, das nun selbst auf Medikamentenlieferungen aus Kamerun angewiesen ist, in dem es also mittlerweile am Nötigsten mangelt: keine Antibiotika, keine Impfstoffe oder Infusionen. Dafür kündigt Lauterbach an, dass auch im nächsten Jahr Pflegeversicherungs- und Krankenkassenbeiträge kräftig steigen müssen, um den Bankrott dieser Säulen des Sozialstaates kurzfristig abzuwenden. Die Menschen sollen immer mehr bezahlen, die Leistungen indes werden immer schlechter, und das alles noch, bevor die eigentliche demografische Klippe Ende der 2020er, Anfang der 2030er auf uns wartet. Lauterbach kann es einfach nicht. Mittlerweile müssen sich Apotheken und Kliniken bereits mit entsprechenden Importprodukten aus Italien, Spanien oder Frankreich behelfen. Rund 1,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik sind dabei von Engpässen bei ihren Medikamenten betroffen. Das sagte der Verbandsvorsitzende Thomas Preis bereits im letzten Jahr im ARD-Morgenmagazin. Weiter sagte er: „Manchmal steht die Versorgung wirklich auf der Kippe.“ Die Situation hat sich seitdem allerdings nur noch weiter zugespitzt. Standen wir im letzten Jahr noch vor der Klippe, hat Lauterbach nun für uns alle einen beherzten Schritt nach vorne getan. Fast kindlich mutet da die Hoffnung mancher Krankenhäuser und des Gesundheitsministers hier in Nordrhein-Westfalen an, die maßgeblichen Produzenten würden ihre Ankündigungen einhalten und gleich nach dem Weihnachtsfest wieder Kochsalzlösungen liefern. Die Apotheker kennen dieses Spiel bereits seit Jahren. Kurz vor dem Termin der versprochenen Steigerung des Lieferumfangs wird von den Produzenten verkündet, unvorhersehbare Verzögerungen in der Lieferkette hätten die beabsichtigten Produktionsausweitungen leider verhindert. Da hilft es dann auch nichts, immer wieder darauf herumzureiten, dass ein Lieferengpass noch kein dringender Versorgungsengpass ist, denn wenn es so weitergeht, dann schaffen Sie auch das. Solange Sie das Problem verdrängen, insbesondere im Bund also keinen Mangel feststellen, können und dürfen die Bundesländer von § 79 Absatz 5 des Arznei-10.10.2024 mittelgesetzes eben keinen Gebrauch machen und damit auch nicht zumindest über Ausnahmeregelungen den Arzneimittelimport irgendwie noch sicherstellen. Das Wegschauen verschärft die Krise auf diese Weise dramatisch weiter. Das Gesetz mit dem kurzen wie griffigen Namen „Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ hat dabei null geholfen, allenfalls hat es die Bürokratie noch weiter angeheizt. Die Zahl der betroffenen Arzneimittel ist in den beiden vergangenen Jahren sogar von 300 auf nun 500 Medikamente gestiegen. Dabei ist die Lösung so einfach wie die Herstellung von NaCl-Infusionen. Erstens. Wir müssen die Wirkstoffproduktion, zumindest bei wirklich lebenswichtigen Medikamenten, dringend wieder nach Europa holen. Zweitens. Der deutsche Markt muss für Medikamentenlieferungen wieder attraktiver werden. Drittens. Insbesondere der starke Chemiestandort Nordrhein-Westfalen kann hier eine Vorreiterrolle einnehmen und damit auch viele gut bezahlte Jobs schaffen. Viertens. Das Land muss dringend und schleunigst in Gespräche mit den Herstellern eintreten, um kurzfristig die Produktionskapazitäten zu erhöhen und mittelfristig Perspektiven für eine Produktion in Nordrhein-Westfalen auszuloten. Fünftens. Das Land muss dringend in Gespräche mit dem Bund darüber eintreten, dass im Bundesministerium für Gesundheit die Augen nicht weiterhin vor der Realität verschlossen werden dürfen. Sechstens – und das ist wahrscheinlich das Wichtigste –: Die Ampel muss im nächsten Jahr dringend abgewählt werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Schmitz.

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Marco Schmitz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle Diskussion um die Knappheit von Kochsalzlösungen in unseren Krankenhäusern und Apotheken zeigt eindrücklich, dass wir es mit einem Problem zu tun haben, das sowohl regional als auch global betrachtet werden muss. Das vorliegende Thema der Aktuellen Stunde greift diese Thematik zwar auf, bleibt bei der Analyse jedoch an der Oberfläche. Es verkennt vor allem die tiefer liegenden Ursachen. Es ist falsch, der Landesregierung die Verantwortung zuzuschieben und zu behaupten oder zu suggerieren, das Problem sei durch landespolitische Maßnahmen kurzfristig lösbar. Vielmehr müssen wir die gesamte Lieferkette in Landtag den Blick nehmen und auf die nationale sowie europäische Ebene schauen. Kochsalzlösungen sind in der medizinischen Versorgung elementar. Sie werden in unzähligen Situationen benötigt: von der Notfallmedizin bis zur einfachen Infusion in der ambulanten Versorgung. Dass dieses einfache, aber lebensnotwendige Produkt nun knapp wird, ist nicht nur für die medizinischen Einrichtungen alarmierend, sondern auch ein Zeichen dafür, dass wir es hier mit einer systemischen Störung der globalen Lieferketten zu tun haben. Das Problem liegt nicht ausschließlich in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um ein internationales Phänomen, das durch globale Produktions-, Liefer- und Logistikketten beeinflusst wird. Die CDU-Fraktion erkennt die Herausforderungen der aktuellen Situation an und ist sich bewusst, dass die Knappheit von Kochsalzlösungen gravierende Folgen haben kann. Aber wir müssen uns auch fragen, wie es überhaupt zu einer solchen Engpasssituation kommen konnte. Die Landesregierung ist seit Monaten im engen Austausch mit den Krankenhäusern und Apotheken, um Lösungen zu finden. Doch es wäre unverantwortlich, zu suggerieren, dass das Land diese Engpässe allein beheben könnte. Ich habe es vorhin gesagt: Wir haben es hier mit einem bundesweiten und internationalen Problem zu tun. Es gibt klare Vorgaben, die regeln, wer für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung zuständig ist. Hierbei sind vor allem der Bund und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gefordert, die Situation zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir als Land können nicht in Bereiche eingreifen, die bundesgesetzlich geregelt sind. Es wäre schlichtweg nicht umsetzbar und auch nicht zielführend. Kurzfristig wurde bereits gehandelt. Krankenhäuser und Apotheken beschaffen Kochsalzlösungen durch Importe aus dem Ausland. Teilweise wird die Lösung in Apotheken sogar aus größeren Gebinden umgearbeitet, um die Versorgung sicherzustellen. Doch das sind lediglich Notlösungen. Eine echte und langfristige Sicherung kann nur durch strukturelle Veränderungen erreicht werden. Hier sind sowohl die nationale Politik als auch die pharmazeutische Industrie gefordert. Die CDU-Fraktion fordert, dass der Bund seine Verantwortung wahrnimmt und die bestehenden Regularien ausnutzt, um kurzfristige Importe zu erleichtern und langfristig die Abhängigkeit von außereuropäischen Ländern zu reduzieren. Es darf nicht sein, dass eine Störung in der Produktion bei einem Hersteller in Asien die gesamte medizinische Versorgung in Deutschland beeinträchtigt. Hier muss eine Diversifizierung der Produktionskapazitäten angestrebt werden, die es uns ermöglicht, von globalen Produktionsstandorten unabhängiger zu werden. 10.10.2024 Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Rolle der Pharmaindustrie in dieser Krise. Warum ist es so, dass ein derart einfaches und kostengünstiges Produkt wie Kochsalzlösung überhaupt in einen Lieferengpass gelangen kann? Hier muss auch die Industrie ihre Verantwortung wahrnehmen und sicherstellen, dass solche grundlegenden Produkte in ausreichenden Mengen verfügbar sind. Wir brauchen stabile und belastbare Lieferketten, die auch in Krisenzeiten zuverlässig funktionieren. Insgesamt müssen wir langfristige Lehren aus dieser Situation ziehen. Eine reine Symptombehandlung wird uns auf Dauer nicht helfen. Es braucht klare Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Produktionskapazitäten und zur Sicherung unserer Lieferketten. Wir müssen die heimische Produktion stärken, um unsere Abhängigkeit von außereuropäischen Herstellern zu verringern. Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Versorgungssicherheit bei lebenswichtigen Medikamenten gewährleistet wird, nicht nur in Krisenzeiten, sondern langfristig und nachhaltig. Darüber hinaus müssen wir in den Dialog mit der Bundesebene treten, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinausgehen. Es ist unerlässlich, dass der Bund, die Länder und die pharmazeutische Industrie zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass solche Versorgungsengpässe nicht wieder vorkommen. Eine sichere, stabile, zuverlässige Arzneimittelversorgung ist eine der Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Zum Abschluss möchte ich noch mal betonen, dass die CDU-Fraktion mit der Fraktion der Grünen gemeinsam in Nordrhein-Westfalen diese Herausforderung sehr ernst nimmt. Wir werden weiterhin alles tun, um die Versorgungssicherheit in unserem Land zu gewährleisten. Doch dies kann nur gelingen, wenn alle Ebenen – Land, Bund und Industrie – zusammenarbeiten, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Wir müssen die jetzige Situation nutzen, um die Weichen für eine krisenfestere, resilientere Arzneimittelversorgung in Deutschland zu gewährleisten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Schmitz. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Klute.

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Thorsten Klute SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider ja: Wir hatten schon versucht, alles, was geht an 100- ml-Flaschen zur Inhalation zu bestellen, haben aber nicht viel bekommen. Reicht vielleicht für einen halben Monat. – So lautete die Antwort einer Apothekerin Landtag aus meiner Heimatstadt Versmold, als ich sie neulich fragte, ob sie auch in ihrer Apotheke den Mangel an Kochsalzlösungen zu spüren bekommt. Es gibt sie, die Lieferengpässe, überall. Das ist in der Tat eine schwierige Situation. Es gilt, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Es muss um gute Lösungen für die Zukunft gehen. So zu tun, als sei das ein rein deutsches Problem, wie das Herr Dr. Vincentz von der AfD-Fraktion eben getan hat, ist übrigens das Gegenteil von Lösungen für die Zukunft. Das übliche Bashing gegen die Bundesregierung und auch ganz persönlich gegen Professor Karl Lauterbach ist an dieser Stelle unsachlich und trägt kein bisschen zur Lösung bei. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP]) Zwei Minuten googeln hätten gereicht. Ein bisschen Fremdsprachenkenntnisse dazu und fünf Minuten Zeit zum Lesen, dann hätten Sie sehr schnell erkennen können: Wir haben es mit einer weltweiten Mangellage mit weltweiten Lieferengpässen zu tun. Aber Ihr Blick in der AfD auf die Welt ist ja ein ziemlich eingeschränkter. Deswegen nehmen Sie das gar nicht wahr. (Beifall von der SPD) Wer mich kennt, der weiß, dass ich Polnisch spreche, und so beobachte ich regelmäßig auch die politische Situation in Polen. Bereits im Juni war der Mangel an Kochsalzlösungen in unserem östlichen Nachbarland so präsent, dass eine Abgeordnetenkollegin der bürgerlichen Koalition das Thema in den Sejm brachte und sich an das polnische Gesundheitsministerium gewandt hatte. Von Engpässen bei der Lieferung von Kochsalzlösungen in Krankenhäusern wird auch in den USA berichtet. Zitat: US-Krankenhäuser ergreifen Schritte, um ihre Vorräte an intravenösen Flüssigkeiten zu schonen. – So heißt es in einschlägigen amerikanischen Fachportalen. Die Situation hat sich dort zusätzlich noch verschärft, nachdem Hurricane „Helene“ ein großes Werk in North Carolina zerstört hatte. Auch aus Australien wird eine entsprechende Mangellage gemeldet: Weltweit – heißt es da – fehlt Kochsalzlösung in Krankenhäusern. Ich bin überzeugt: Professor Karl Lauterbach ist ein richtig starker Mensch und ein richtig starker Gesundheitsminister. (Beifall von der SPD – Zuruf von Fabian Schrumpf [CDU]) Aber so stark, dass er eine weltweite Mangellage an Kochsalzlösungen auslösen kann, ist er dann nun doch nicht, (Beifall von der SPD) 10.10.2024 zumal Professor Karl Lauterbach bekanntlich selbst kein Salz konsumiert. (Heiterkeit) Weltweite Lieferengpässe und auch ein weltweiter Mangel an verschiedenen Medikamenten machen deutlich, dass der eingeschlagene Weg von wieder mehr Pharmaproduktion in Europa konsequent weiterverfolgt werden muss. Dieser Prozess wird dauern, jahrelang. Umso wichtiger ist, dass die Bundesregierung hier schon längst Schritte eingeleitet hat. Für echte Lösungen in dieser Frage ist die hier antragstellende AfD übrigens alles andere als hilfreich. Sie wollen, dass Deutschland aus der Europäischen Union austritt. Sie wollen die Europäische Union zerstören. Das ist das Gegenteil von gemeinsamen europäischen Lösungen dort, wo die Nationalstaaten zu klein sind, um Probleme allein zu lösen, zum Beispiel in der Pharmaproduktion. (Beifall von der SPD) Die starke Hinwendung zu chinesischen, belarussischen und russischen politischen Systemen in weiten Teilen der AfD trägt ebenfalls nicht zur Lösung bei, sondern mehr zu Abhängigkeiten. Aber vielleicht kann Herr Minister Laumann gleich auch ein paar Sätze dazu sagen – er kommt ja gleich zu Wort –, wie das Vorhalten von landesweiten Reserven bei kritischen Medikamenten in Zukunft aussehen könnte. In der Coronazeit haben wir Reserven geschaffen, auch in NRW. Ich weiß, wie schwierig bzw. wie realistisch es ist – dessen bin ich mir sehr bewusst –, dass NRW für unsere Bevölkerung hier neue Reserven schaffen kann. Vielleicht können wir dazu gleich ein paar Worte hören. Wir sind gespannt auf die Antworten der Landesregierung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Klute. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich einfach mal vor, dass in Ihrer Stammkneipe das Bier ausgeht, nicht irgendein Bier, nicht das Kölsch, das Alt, was auch immer, sondern dass einfach gar kein Bier mehr da ist. Diese Situation ist sicher ungefähr übertragbar auf unsere Krankenhäuser, wenn die keine sterile Kochsalzlösung mehr haben. (Christian Dahm [SPD]: Katastrophe!) Denn diese sterile Kochsalzlösung ist wirklich das Allzweckmittel in unseren Kliniken. Wir brauchen diese Landtag sterile Lösung, wenn alte Menschen ausgetrocknet sind, um sie besser mit Flüssigkeit zu versorgen. Wir brauchen diese Lösung bei OPs. Wir brauchen diese Lösung, wenn wir Menschen schnell Volumen zuführen wollen. Wir brauchen diese sterile Kochsalzlösung, um Medikamente anzurühren, um Schmerzmittel zu verdünnen, um Antibiotikalösungen herzustellen. Wir brauchen diese Lösung also für alles, um eine sichere Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken zu haben. In diesem Haus haben wir schon mehrfach über Lieferengpässe bei Medikamenten diskutiert. Die Politik und gerade die Bundesregierung haben bereits gehandelt. Allerdings braucht es bei einigen der Maßnahmen Zeit, bis sie Wirkungen zeigen. Daher ist leider noch keine Entspannung eingetreten. Es treten immer wieder Lieferengpässe bei unterschiedlichen Arzneimitteln und Medizinprodukten auf. Der aktuelle Fall einer Knappheit von Kochsalz ist dabei aber besonders gravierend. Die Ursachen für Lieferengpässe sind vielfältig. Bei generischen Arzneimitteln ist es der Kostendruck, der immens gestiegen ist. Daher ist es für viele Hersteller nicht mehr wirtschaftlich, diese Medikamente zu produzieren. Weltweit werden diese von immer weniger Herstellern produziert. Wenn dann noch einer dieser Standorte ausfällt, sind die Auswirkungen besonders groß, und es kommt eben zu diesen Lieferengpässen. Aus Kostengründen wurde die Produktion überdies vielfach verlagert, vor allem nach China und nach Indien. Während im Jahr 2000 noch rund 30 % der Produktion in Asien erfolgte, sind es inzwischen schon über 60 %. Dadurch steigt natürlich die Gefahr, dass in Zeiten von Krisen und gesteigerter Nachfrage auch Lieferketten unterbrochen werden. Dazu können noch Knappheiten bei Rohstoffen kommen. Bei dieser sterilen Kochsalzlösung oder bei diesem 0,9-prozentigen NaCl spielt ein ganz anderer Aspekt eine Rolle, denn die CDU-geführte EU-Kommission hat im Rahmen der Good Manufacturing Practice den sogenannten GMP Annex 1 zur Herstellung steriler Medizinprodukte verschärft. Diese neugefasste Regelung ist seit dem 25. August 2023 anzuwenden. Obwohl keinerlei Gesundheitsgefährdung von Patientinnen und Patienten bekannt geworden war, wurden die Anforderungen deutlich erhöht. Das gilt zum Beispiel für die Einführung der sogenannten Single-Use-Filtration, nach der Filter bei jeder Charge ausgewechselt werden müssen. Um den neuen GMP Annex 1 einzuhalten, müssen Unternehmen Ausrüstungen neu anschaffen und Herstellungsprozesse umstellen. Hinzu kommt der dokumentatorische und regulatorische Aufwand für eine Änderung der Zulassung. Gerade bei den niedrigen Erlösen, die mit Kochsalzlösungen für die jeweiligen Produkte, wie eben auch diese NaCl-Lösung, zu 10.10.2024 erzielen sind, ist dieser Aufwand wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Dann verzichten Unternehmen eher auf eine Umstellung der Produktion. So führen eine vermeintliche Verbesserung von Qualität und der damit angestrebte Patientenschutz am Ende zu einer Verknappung wichtiger Medizinprodukte und Arzneimittel und zu einer Verschlechterung der Versorgung. Dies ist wieder einmal ein Beispiel für eine Überregulierung der CDU-geführten EU-Kommission. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Wir brauchen jetzt hier dringend Alternativen und praxistaugliche Möglichkeiten zur Herstellung unter dem Annex 1, und wir brauchen eine finanzielle Kompensation für den erhöhten Aufwand bei einer Umstellung der Produktion. Die Bundesregierung hat im letzten Jahr mit dem Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz wichtige Maßnahmen gegen Lieferengpässe auf den Weg gebracht. So wurden für Kinderarzneimittel Rabattverträge und Festbeträge abgeschafft, um mehr Auswahl zu ermöglichen. Bei Ausschreibungen werden jetzt Antibiotika bevorzugt, die innerhalb der EU und des europäischen Wirtschaftsraums hergestellt werden. Apotheken haben mehr Spielraum beim Austausch von Medikamenten erhalten. Ist ein Arzneimittel nicht mehr verfügbar, darf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgegeben werden, und die Apotheken und Großhändler erhalten für diesen Austausch auch noch einen Zuschlag. Zudem wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein spezielles Frühwarnsystem eingerichtet, um drohende Lieferengpässe eher zu identifizieren. Die Bundesregierung hat also bereits gezeigt, dass sie gegen Lieferengpässe vorgeht. Sicher werden einige der Maßnahmen erst mittelfristig Wirkung zeigen. Sie zielen auch eher auf bestimmte Gruppen von Medikamenten und weniger auf die aktuellen Ereignisse bei der sterilen Kochsalzlösung. Aber auch da handelt die Bundesregierung. Gestern hat der Minister angekündigt, übergangsweise die Voraussetzungen für den Import von Kochsalzlösungen zu schaffen, sodass jeder unabhängig von Einzelgenehmigungen der jeweiligen Landesbehörden entsprechend handeln kann. Es sind weitere Schritte nötig. Dazu zählen aber vor allem auch die Regulierungen und Regelungen auf europäischer Ebene. Wir brauchen einen echten europäischen Medikamentenbinnenmarkt, und wir brauchen weniger Regulierung und mehr Anreize für die Produktion in Europa. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP) Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Thoms.

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Meral Thoms GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachrichten über Lieferengpässe zu grundlegenden Medizinprodukten wie Kochsalzlösung sind natürlich besorgniserregend. Es ist daher völlig verständlich, dass Patientinnen und Patienten angesichts solcher Meldungen verunsichert sind. Wenn ich zum Arzt gehe, wenn ich zur Ärztin gehe, erwarte ich, dass die notwendigen Medikamente und auch die Produkte in der Praxis oder in der Apotheke vorrätig sind. Das war in unserem Land jahrzehntelang Normalität, und das soll auch zukünftig Normalität und Selbstverständlichkeit bleiben. Dass hingegen in den letzten Jahren immer häufiger Arzneimittel knapp werden, ist schlicht und ergreifend nicht hinzunehmen. Gerade Kochsalzlösung, dieses einfache Produkt, ist für den medizinischen Alltag in der Klinik oder in der Praxis unverzichtbar. Es muss in Deutschland immer und überall vorrätig sein. Gleichzeitig haben wir aber auch als Politik die Verantwortung, keine Panik zu schüren und trotzdem klar auf die aktuelle Situation hinzuweisen. So gibt es bei der Kochsalzlösung einen Liefer-, aber eben keinen Versorgungsengpass. Alternative oder gleichwertige Produkte werden zum Teil importiert oder in Krankenhausapotheken hergestellt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bisher keinen Versorgungsmangel festgestellt. Das heißt, die grundlegende medizinische Versorgung ist gesichert. Im Bereich der Kinderarzneien stellt sich die Lage aktuell sogar deutlich entspannter dar als im Vorjahr. Bei den Fiebersäften gibt es keine Lieferengpässe, bei den Antibiotikasäften ist der Lieferengpass bei Penicillin V bis Ende Oktober behoben. Eine Substitution durch vergleichbare Wirkstoffe ist derweil möglich. Dies soll jedoch nicht relativieren, ganz im Gegenteil. Doch die Menschen sollen auch wissen, dass ihre medizinische Versorgung nicht gefährdet ist. Sie sicherzustellen, ist und bleibt unsere wichtigste Aufgabe, die Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen. Bei der Suche nach Lösungen müssen wir uns die langfristigen Ursachen der Lieferengpässe, die gerade bestehen, genauer anschauen. Ein zentrales Problem liegt in der globalen Vernetzung unserer Lieferketten. Viele Medikamente werden in wenigen Ländern außerhalb von Europa produziert. Wenn es dort, zum Beispiel in Asien, zu Produktions- oder Logistikproblemen kommt, dann sind wir hier in Europa, in Deutschland, in NRW direkt betroffen. Genau diese Abhängigkeit von globalen Lieferketten führt dazu, dass selbst einfache und preiswerte Produkte wie die Kochsalzlösung plötzlich knapp werden. 10.10.2024 Doch wie genau sind wir eigentlich in diese Situation geraten? Die Antwort ist: Wir haben viel zu lange und zu einseitig bei patentfreien Arzneimitteln nur die Kosten in den Blick genommen. Es zeigt sich ein deutlicher Fehler im System, wenn ausgerechnet die günstigen und leicht herzustellenden Medikamente oder Produkte in Deutschland knapp werden. Die Zuständigkeit für die Bewertung der Versorgungslage und auch für die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zu treffen, liegt nicht beim Land NRW, sondern beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und damit auf der Bundesebene. Der Bund hat die Problematik der Lieferengpässe erkannt und im letzten Jahr schon wichtige Schritte unternommen, um die Lage zu verbessern. So wurden beispielsweise Fest- und Rabattverträge für Kinderarzneimittel abgeschafft. In Krankenhausapotheken, bei pharmazeutischen Unternehmen und im Großhandel wurden Bevorratungspflichten verschärft. Bei Ausschreibungen sorgen gesonderte Lose dafür, dass die Produktion von Medikamenten wie Antibiotika in Deutschland und auch in Europa wieder ausgebaut wird. Mit diesen ersten Schritten werden wir unabhängiger von ausländischen Lieferanten. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet werden. Diese Maßnahmen sind wichtig. Sie wirken langfristig, und sie zeigen zum Beispiel bei den Kinderarzneien erste Wirkung. Ob sie hingegen für alle betroffenen Medikamente und Produkte auf Dauer ausreichen, bleibt im Rahmen einer Evaluation abzuwarten. Es ist wichtig, hier weiterhin genau hinzuschauen. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Klar ist aber auch, diese Produktionslinien lassen sich nicht von heute auf morgen verändern. Wir brauchen eine Doppelstrategie: Erstens. Wir müssen langfristig zu einer Diversifizierung von Lieferketten kommen. Zweitens. Wir müssen kurzfristig handlungsfähig sein, wenn es, wie jetzt bei den Kochsalzlösungen, zu Lieferengpässen kommt. Um das zu erreichen, ist es gut, dass zum Beispiel die Austauschregeln für Apotheken bei fehlenden Medikamenten auf gesetzlicher Grundlage vereinfacht wurden. Die Landesregierung, das ist wichtig zu betonen, stellt sich den Fragen von Lieferengpässen. Ebenso müssen wir aber auch klar benennen, dass unsere Handlungsmöglichkeiten in dieser Frage begrenzt sind. Lieferketten sind ein globales Problem. Ihre Regulierung fällt primär in den Aufgabenbereich des Bundes und der EU. NRW kann in dem Zusammenhang bedingt Einfluss auf die internationale Produktion nehmen. Landtag Trotzdem ist das Land NRW natürlich nicht untätig. Wir sind aktiv. Über den Bundesrat hat sich die Landesregierung stets dafür eingesetzt, Lieferengpässe zu bekämpfen. In NRW stehen wir in engem Austausch mit Kliniken und Apotheken bei Beschaffungsschwierigkeiten von Medikamenten. Meldungen über Lieferengpässe werden regelmäßig an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weitergeleitet. Hier sitzt das Gesundheitsministerium im Beirat, um gerade unsere Perspektive aus NRW und unsere Lageeinschätzung einzubringen. Lassen Sie uns eines klarstellen: Schnellschüsse, Schuldzuweisungen und gerade Panikmache lösen das Problem nicht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Es sind die Ursachen der Lieferengpässe, die wir langfristig und strategisch angehen müssen. Gemeinsam mit dem Bund und der EU werden wir weiterhin konsequent an den Lösungen arbeiten und die Versorgungssicherheit stärken. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal zum Thema „Kochsalzlösung“ feststellen: Kein Patient in Nordrhein-Westfalen muss sich Sorgen machen, dass wir bestimmte Behandlungen in unserem Gesundheitssystem nicht durchführen können, weil wir keine Kochsalzlösung mehr haben. Wir haben ein Lieferproblem, aber wir haben, Gott sei Dank, kein Problem, dass wir akut etwas verschieben müssen. Ich habe das gestern noch einmal sehr klar mit der Krankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen abgeklärt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Diese Situation ist im Übrigen nicht ganz neu. Ich habe schon am 17. September einen Brief an den Bundesgesundheitsminister geschrieben, er solle bitte – und das kann nur er – die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Lieferproblem benannt wird, damit wir in den Ländern unseren Apotheken die Erlaubnis geben können, über Importlösungen zu gehen. 17. September! Gestern hat er es gemacht. Das hätte auch schon zehn Tage eher passieren können. In den Ländern sorgen wir dann dafür, soweit wir es können, die Regelungen für die Apotheken so unkompliziert wie möglich zu machen, damit sie die Importe vornehmen können. – Das ist der erste Punkt, um den es mir geht. 10.10.2024 Der zweite Punkt ist: Die Beobachtung der Arzneimittelsicherheit ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt. Es ist richtig, dass das auf der Bundesebene erfolgt, denn wir haben keine regionalen, keine nationalen Arzneimittelmärkte, sondern wir haben heute eher europäische Arzneimittelmärkte. Auf der Bundesebene muss diese Beobachtung aber stattfinden, und zwar so, dass irgendwann auch Konsequenzen gezogen werden und man zumindest die Importe erleichtert. Ich möchte gerne einen weiteren Punkt ansprechen. Wir schlagen uns etwa seit Corona mit Lieferengpässen bei Arzneimitteln herum. Ich weiß, welche Bedeutung das gesellschaftspolitisch hat. Im Grunde genommen nimmt die Bevölkerung leider wahr, dass der Staat das tägliche Leben nicht mehr so organisiert, dass man sich auf alles verlassen kann. Dabei spielt die Frage der Arzneimittelsicherheit eine große Rolle. Alles in allem bekommen wir es aber immer noch hin, und das ist auch bei der Kochsalzlösung der Fall. Das haben wir dem gut ausgebildeten Fachpersonal in Deutschland zu verdanken, das in diesem Bereich arbeitet. Insbesondere die Apothekerinnen und Apotheker sind mit ihrer Ausbildung in der Lage, selbst Kochsalzlösungen herstellen. Die Krankenhausapotheken machen das zurzeit. In den Apotheken ist man in der Lage, Medikamente auszutauschen und anzupassen, sodass trotz der Versorgungsengpässe die passenden Wirkstoffe für die Menschen, vor allem bei lebenswichtigen Medikamenten, organisiert werden können. Man muss ganz klar sagen: Ohne das deutsche Apothekersystem und den fachlich sehr versierten Arzneimittelhandel hätten wir ganz andere Probleme. Ich sage auch: Wer in Deutschland eine Politik machen will, bei der man vom Prinzip der inhabergeführten Apotheke abweicht, der legt die Axt an diese Kompetenzen an. Deswegen darf das Apothekergesetz nicht so kommen, wie es im Deutschen Bundestag vorliegt. (Beifall von der CDU) Ich möchte einen weiteren Punkt nennen, den man eigentlich an alle adressieren muss. Wenn man sich die Ausgaben des deutschen Gesundheitssystems anschaut, dann erkennt man drei große Bereiche, die das Volumen der gesetzlichen Krankenkassen ausmachen. Das ist der Krankenhausbereich, das ist der Arzneimittelbereich, und das ist der niedergelassene ärztliche Bereich. Damit sind wir bei 90, 91 % der Ausgaben der Krankenkassen. Lassen Sie uns darunter subsumieren, worüber wir im Sinne einer guten Versorgung in unseren Krankenhäusern diskutieren: Jeder weiß, dass zwei Drittel unserer Krankenhäuser zurzeit Betriebsergebnisse schreiben, die keine schwarzen Zahlen sind. Deshalb brauchen wir mehr Geld im Krankenhaussystem. Landtag Schauen wir uns den Arzneimittelbereich an; alle Redner haben es heute angesprochen. Wenn wir eine Resilienz der Arzneimittelherstellung in Europa wollen, dann wissen wir, dass Arzneimittel tendenziell teurer werden. Wenn es allerdings gleichzeitig heißt, dass der Sozialversicherungsbeitrag nicht steigen darf und die Bundesregierung die Steueranteile aufgrund der Probleme im Bundeshaushalt in die Sozialversicherung zurückführt, dann ist klar: Das geht schlicht und ergreifend nicht auf. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wir können nicht sagen, dass wir das alles haben wollen, und es kostet nichts. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Zu einer ehrlichen Debatte gehört, nicht nur über die Frage der Sicherheit und darüber zu schwadronieren, was in Europa alles produziert werden muss, sondern auch darüber zu reden, dass das Geld zur Verfügung gestellt wird, damit wir die Preise über die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von Thorsten Klute [SPD] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Um es ganz klar zu sagen: Diese Ehrlichkeit in der Debatte fehlt manchmal bei diesen Fragen. Dieser Teil der Debatte findet nicht statt, sondern zurzeit passiert genau das Gegenteil. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Überall werden Steuermittel aus der Sozialversicherung herausgebucht oder Aufgaben, die bislang über Steuermittel finanziert werden – denken Sie an die Finanzierung der Arbeitslosigkeit oder die Berufsberatung der unter 25-Jährigen –, in die Sozialversicherung gepackt. Und dann wundern wir uns, dass wir die Sache mit der Beitragsstabilität und mit den Wirtschaftsstandorten nicht mehr hinbekommen. Als Gesundheitsminister möchte ich ganz klar ein sicheres Gesundheitssystem. Die Versorgungssicherheit ist mir das Wichtigste in diesem Gesundheitssystem. Versorgungssicherheit hat aber ihren Preis. Wir sollten deswegen nicht sofort herumschreien, wenn es im nächsten Jahr zu einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kommt. Ohne Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen und den Pflegeversicherungen vorzunehmen, sehe ich überhaupt keine Möglichkeit mehr, das System zu stabilisieren, um es in aller Deutlichkeit zu sagen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Mehrdad Mostofiz- adeh [GRÜNE]) 10.10.2024

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD spricht nun die Abgeordnete Frau Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Laumann, ich erinnere an meine Rede von gestern, als ich sagte: Lassen Sie uns das doch zusammen angehen. Es gibt von Ihrer CDU-Bundestagsfraktion einen Beschluss, dass Sozialabgaben eine bestimmte Höhe nicht übersteigen dürfen. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Lassen Sie uns gemeinsam Farbe bekennen. Hier so zu tun, als hätte man als Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen keine Macht in der Bundes-CDU, ist arm. (Lebhafter Beifall von der SPD – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ach, hör‘ doch auf! Was sollte das jetzt?)

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André Kuper

Danke Frau Kapteinat. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir sind am Ende der Aktuellen Stunde. Ich rufe auf: 2 Für mehr Verlässlichkeit für Familien in NRW – Ganztag darf nicht mehr Glückssache sein, Landesregierung muss Bildung für alle ermöglichen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10895 In Verbindung mit: Belastungen für Familien in NRW. Wer finanziert die Bildung unserer Kinder? Große Anfrage 24 der Fraktion der SPD Drucksache 18/8623 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/10616 Ich eröffne die Aussprache. Als Erste spricht für die SPD ihre Abgeordnete Frau Engin.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der OGS ist zum Teil kein Betreuen mehr, sondern nur noch Verwahrung. – Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von einem Träger aus Wuppertal. Ich kriege diesen Landtag Satz einfach nicht mehr aus dem Kopf, denn er beschreibt genau das, wohin sich der OGS in den letzten Jahren unter Ihrer halbherzigen Verantwortung als Landesregierung entwickelt hat: fehlende Betreuungsplätze, zu wenige Fachkräfte, einen akuten Raummangel und einen Flickenteppich an OGS-Gebühren. Sie haben seelenruhig zugelassen, dass wir jetzt einen unterfinanzierten, unterversorgten und vor allem unterschiedlichen OGS haben – unterfinanziert, weil Ihre Dynamisierung von Landesseite inzwischen noch nicht einmal mehr die Tarifsteigerungen des Personals deckt, unterversorgt, weil Sie keine guten und nachhaltigen Arbeitsbedingungen für das OGS-Personal schaffen, unterschiedlich, weil Sie keine verbindlichen Vorgaben für die Qualität, Ausgestaltung und Beitragsfinanzierung geben. Mit dieser Haltung der Ignoranz wundert es nicht, dass immer mehr Träger nicht mehr wissen, wie sie sich weiter finanzieren sollen. Man merkt an Ihren Aussagen immer wieder, wie wenig Aufmerksamkeit Sie dem Thema widmen wollen. Ein Beispiel: Im letzten Plenum spricht die CDU-Abgeordnete Katharina Gebauer davon – ich zitiere –, dass es in NRW „ein qualitativ hochwertiges OGS-Angebot“ gebe. Wie sie das denn ohne festgelegte Qualitätsstandards wisse, wollte dann unser Kollege Maelzer wissen. Darauf sagte sie, dass sie das aus ihren eigenen Erfahrungen als Mutter und OGS-Nutzerin wisse. – Schön, Frau Gebauer, dass es bei Ihnen in Troisdorf wunderbar klappt und die Lage dort in Ordnung ist! Ich kann Ihnen versichern, dass es in Wuppertal, Essen, Duisburg, Köln und sonst wo nicht so ist. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Genau das beweisen auch Ihre eigenen Zahlen, die wir mit der Antwort auf unsere Große Anfrage erhalten haben. Die Verfügbarkeit, die Qualität und auch die Kosten der Betreuung sind wie ein Glücksspiel. Die Grünen haben das zumindest erkannt. Meine Kollegin Frau Zingsheim-Zobel hat in der letzten Sitzung des Schulausschusses immerhin eingestanden, dass sie dem quantitativen Ausbau der Plätze Vorrang geben. Die Qualität müsse halt später folgen. Frau Zingsheim-Zobel, diese ehrliche Aussage dürfte Ihren grünen Parteifreunden nicht gefallen. Denn im Wahlprogramm der Grünen zur Landtagswahl hieß es noch – ich zitiere –: Beim Ganztag „geht es nicht nur um den reinen Ausbau, sondern auch um die Qualität.“ Aha! Und jetzt? Jetzt sägen Sie an Ihren eigenen Prinzipien, weil Sie nicht bereit sind, sich der Gesamtaufgabe OGS zu stellen. Und wie wollen Sie sich dieser Gesamtaufgabe stellen, wenn Sie noch nicht einmal den Platzausbau vernünftig voranbringen? 10.10.2024 (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]: Das er- klären wir gleich mal!) Insgesamt fehlen in NRW knapp 200.000 Betreuungsplätze. Dieses Jahr wollten Sie 38.000 neue Plätze schaffen, aber konnten gerade einmal 7.500 bewilligen. Frau Feller und Frau Paul, es bleibt keine Zeit mehr für halbe Sachen. Übernehmen Sie Verantwortung und bringen Sie endlich ein Landesausführungsgesetz für den OGS in den Landtag ein, (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) ein Gesetz, das für einheitliche Standards sorgt, den rhythmisierten Ganztag in den Mittelpunkt stellt und die Finanzierungsfrage endgültig klärt, ein Gesetz, das sowohl den Ausbau als auch die Qualität des Ganztags sichert. All diese wichtigen Versprechen können Sie noch heute den Trägern, Eltern und Kindern geben, wenn Sie sich mit unserem Antrag endlich zu einem OGS-Gesetz verpflichten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP])

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Für die CDU spricht die Abgeordnete Frau Gebauer.

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Katharina Gebauer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das System der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Dies zeigt sich nicht nur im kontinuierlichen Ausbau der Plätze, sondern auch in den beträchtlichen finanziellen Mitteln, die durch die Landesregierung bereitgestellt werden. (Heiterkeit von Andrea Busche [SPD]) Seit 2017 sind die Ausgaben für den OGS von 454 Millionen Euro auf 780 Millionen Euro im Jahr 2024 angestiegen. Im kommenden Haushaltsjahr 2025 wird dieser Trend mit einem weiteren Anstieg fortgesetzt, wobei 65 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden, um den Ausbau der Ganztagsbetreuung voranzutreiben. Diese finanziellen Mittel ermöglichen es, ca. 500 neue Stellen zu schaffen und den Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag ab dem Jahr 2026 zu sichern. Wie Sie sehen, ist der Ausbau auf einem guten Weg. (Beifall von der CDU) Im vergangenen Jahr konnten wir bereits 30.000 zusätzliche Plätze im OGS-System schaffen, und mit dem Beginn des neuen Schuljahres kamen weitere 38.000 Plätze hinzu. Landtag (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!) Dieser fortlaufende Ausbau ist eine klare Botschaft: Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich planmäßig umgesetzt werden kann. Ab dem Schuljahr 2025/2026 können über 480.000 OGS-Plätze finanziert werden, eine Steigerung um 56 % seit 2017. Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung können bis zum Schuljahr 2028/2029 sogar bis zu 605.000 Plätze geschaffen werden. Dies bedeutet, dass wir den Bedarf an Ganztagsplätzen bereits ein Jahr vor dem geplanten Endausbau erfüllen können. Um diesen ambitionierten Plan zu realisieren, hat die Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres die notwendigen fachlichen Grundlagen verabschiedet. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Diese Grundlagen geben den Kommunen und Trägern die Planungssicherheit, die sie benötigen, und legen den Rahmen für eine verlässliche Betreuung fest. Das Ziel ist klar: Wir wollen für alle Beteiligten, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, das beste Angebot schaffen. Diese Flexibilität ist auch ein Vorteil, der durch ein Ausführungsgesetz eingeschränkt wird. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Vielfalt der Träger und des Personals im OGS-Bereich. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern bleibt ein entscheidender Bestandteil der Ganztagsbetreuung. Diese Kooperationen bereichern das OGS-Angebot und bieten den Kindern die Möglichkeit, durch Vereine und andere Institutionen neue soziale Räume zu entdecken. Die Vielfalt des Personals von pädagogischen Fachkräften bis hin zu qualifizierten Ehrenamtlern ist ein großer Gewinn für das Ganztagssystem und für die Bildung und Betreuung unserer Kinder. Zusätzlich legen wir besonderen Wert auf die Stärkung der Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Für das kommende Jahr stehen 8,5 Millionen Euro zur Verfügung, um sprachliche Defizite frühzeitig zu beheben. Hierbei setzen wir auf innovative Ansätze wie ein neues digitales Screening-Verfahren, das ab Herbst 2024 bei der Grundschulanmeldung zum Einsatz kommt. Diese Maßnahmen ergänzen unsere Bestrebungen zur Verbesserung der Bildungsqualität. Gleichzeitig wird der Schulhaushalt insgesamt massiv gestärkt. Mit einem Volumen von 24,5 Milliarden Euro für das Jahr 2025 stellt der Einzelplan Schule den größten Posten im Landesetat dar. Diese Mittel sind ein klares Bekenntnis der Landesregierung, auch in finanziell herausfordernden Zeiten nicht an der Bildung zu sparen. Wir investieren in die Zukunft unserer Kinder. Dieser Etat bildet die Grundlage 10.10.2024 dafür, dass unser Bildungssystem auch langfristig leistungsfähig bleibt. (Beifall von der CDU) Ein zentraler Baustein in diesem Zusammenhang ist die Schaffung von Bildungsgerechtigkeit. Allein im nächsten Jahr werden wir fast 42 Milliarden Euro für Bildung aufwenden, was einer Steigerung um 3 Milliarden Euro entspricht. Mit diesen Mitteln wollen wir nicht nur die Unterrichtsversorgung sichern, sondern auch gezielt Schulen in herausfordernden Lagen unterstützen. Das Startchancen-Programm ist ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie. Es sieht vor, dass zusätzliche Mittel in Schulen fließen, die besonderen Bedarf haben, und stärkt diese durch Schulsozialarbeit sowie multiprofessionelle Teams. Mitarbeiter an Schulen vor Ort schildern, dass der individuelle Gestaltungsspielraum für die OGS wichtig ist. Die Kinder müssen im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Daher muss auch vor Ort entschieden werden können, was das Beste für die Kinder ist, beispielsweise ob eine Rhythmisierung Sinn macht oder eben nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns auf einem guten Weg, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig die Qualität unseres Bildungssystems weiter zu verbessern. Der vorliegende Schulhaushalt ist ein bedeutender Zwischenschritt. Wir sind entschlossen, diesen Weg konsequent fortzuführen. Daher stimmen wir Ihrem Antrag leider nicht zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin Gebauer. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Zingsheim-Zobel.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich teile einen grundsätzlichen Anspruch mit den Kolleginnen der SPD. Das Ziel, Chancengleichheit in der Bildung zu ermöglichen, ist mein Antrieb. Ein beitragsfreier Zugang zur OGS in ganz NRW wäre großartig. Das sehen nicht nur Sie, liebe SPD, so. Das würden viele Personen in diesem Raum mit Sicherheit auch begrüßen. Aber wie soll das funktionieren? Wir priorisieren in dieser Koalition Bildung, Kinder und Jugendliche. Das bedeutet in dieser finanziellen Lage nicht, dass wir die Möglichkeit haben, Mittel zu verausgaben, die nicht da sind. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und Bianca Winkel- mann [CDU]) In dem Zusammenhang stellt sich für mich auch die Frage, ob die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form Bestand haben kann. Wenn wir die Forderungen aus dem SPD-Antrag umsetzen würden und den Ganztag beitragsfrei machen würden, dann würde das entweder massive Kürzungen im Landeshaushalt an anderer Stelle oder eine drastische Mehrbelastung der Kommunen bedeuten. Wir müssen Entscheidungen treffen, die für einige Organisationen und Initiativen harte Einschnitte bedeuten. Diese Einschnitte sind in der Folge auch von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Sie machen hier den zweiten vor dem ersten Schritt. Ich werde Ihnen gleich sagen, warum. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie machen leider überhaupt keine Schritte!) Es scheint Ihnen grundsätzlich am Verständnis dafür zu fehlen, in welcher Lage wir uns miteinander befinden. Gerne helfe ich Ihnen da weiter. Noch nie in Nordrhein-Westfalen ist eine so große Summe für Bildung ausgegeben worden: 42 Milliarden Euro von insgesamt 105,5 Milliarden Euro sind für den Bildungsbereich vorgesehen. Das sind noch einmal 2,7 Milliarden Euro mehr, als wir in diesem Jahr ausgeben. Trotz dieser enormen Aufwendungen ist es nicht genug. Das ist schlimm und kein guter Befund. Ich hatte gehofft, dass Ihnen bewusst ist, dass es so um den Haushalt bestellt ist, und wir deshalb alle von Traumvorstellungen wie beitragsfreiem Ganztag absehen würden. Leider scheint das nicht der Fall zu sein. Der erste Schritt ist deshalb, nun erst einmal ausreichend OGS zu schaffen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Di- lek Engin [SPD]: Sie haben ja gar keine Plätze geschaffen! Wo sind denn die Plätze?) Im zweiten Schritt befassen wir uns dann gerne mit weiteren, auch mit qualitativen Standards. Denn man kann gar nicht kleinreden, dass die Bildungskosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Das ist offensichtlich. Wir dürfen aber auch nicht kleinreden, dass wir, dass Kommunen und Träger von OGS und Schule keineswegs besonders bedürftige Familien einfach auf der Strecke lassen. Durch die Bildungs- und Teilhabemittel werden die Kosten für das Mittagessen mittlerweile in voller Höhe übernommen. Die Finanzierungslage ist – wie so oft – differenzierter zu betrachten. Zu allen weiteren Punkten rund um das von Ihnen geforderte Ausführungsgesetz, liebe SPD, verweise ich gerne auf vergangene Plenardebatten. Jetzt möchte ich die Zeit nämlich nutzen, um auf die Antworten auf die Große Anfrage einzugehen. 10.10.2024 An dieser Stelle möchte ich der Landesregierung für die Beantwortung und die Darstellungen danken. Vorweg: Wir haben erkannt, dass die Finanzierung im Bildungsbereich in einer Schieflage ist. Genau deshalb haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Schulfinanzierung unter die Lupe zu nehmen. Dazu wurden vonseiten des Schulministeriums zwei Gutachten beauftragt. Es ist richtig, dass auch der Bund in die Bildungsfinanzierung einsteigt. Wir müssen Bildung als gemeinsame Aufgabe verstehen, denn wir brauchen überall fitte junge Menschen. Wie wichtig diese gemeinsame Aufgabe ist, wird gerade exemplarisch bei der Digitalisierung an unseren Schulen deutlich. Oder krasser gesagt: Wir haben 2024, und noch immer hat nicht jedes Schulkind den gleichen Zugang zu digitalen Endgeräten. Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, sehr geehrte Damen und Herren. Liebe Grüße an meine Ampel-Kolleg*innen! Schule ist wahnsinnig komplex, jede einzelne Schule für sich. Wie soll es dann schulorganisatorisch im Größeren anders sein? Das wird in der Beantwortung noch einmal klar. Letztlich interessiert es keine Schülerin und keinen Schüler, wer die Schulsozialarbeit an der Schule oder die Inklusionsassistenz in der Klasse bezahlt. Was sie interessiert, ist, dass sie da sind. Es ist unser Job, das möglich zu machen. Es ist mir besonders heute, am Welttag der seelischen Gesundheit, wichtig, darauf hinzuweisen, denn die Zahl der an Depressionen erkrankten Menschen ist auf einem Allzeithoch, auch bei Schüler*innen. Deswegen müssen wir eine Schule anbieten, die funktioniert; eine Schule, die für Schüler*innen ein ganzheitlicher Lebensraum anstatt ein Ort des Drucks ist. Unser Job ist es, für genügend OGS-Plätze zu sorgen, damit Eltern arbeiten können, ohne unter dem Druck zu stehen, sich zu fragen, wo sie ihre Kinder in dieser Zeit unterbringen. Sie sprechen davon, dass bereits in zweieinhalb Jahren 590.000 Plätze nötig seien und beziehen sich dabei auf eine Pressemitteilung des Schulministeriums im Juli. Bitte lesen Sie gründlich: Die benötigten Plätze werden im Endausbau nötig sein. Sehr geehrte Kolleginnen der SPD, wir reden hier über das Schuljahr 2029/2030 und nicht über das Schuljahr 2026/2027. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Insgesamt hakt es mir in diesem Antrag an zu vielen Stellen. Deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Di- lek Engin [SPD]: Machen Sie doch einen bes- seren!) Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Uhr tickt. Heute ist der 10. Oktober 2024. Es sind also weniger als zwei Jahre, bis der gesetzliche Rechtsanspruch gilt. Die schwarz-grüne Landesregierung bleibt weiterhin weitestgehend untätig, statt endlich für mehr Klarheit im OGS-Bereich zu sorgen. Deswegen ist es gut, dass das Thema heute erneut auf der Tagesordnung steht. Gleichzeitig ist es aber traurig und beschämend, dass wir erneut über das Thema „OGS“ debattieren müssen, weil noch immer keine umfassende Lösung in Sicht ist. Der Ministerpräsident verspricht stets und ständig Priorität für Bildung, doch stattdessen gibt es für die Familien im Land die Operation Schmalspur. Die Situation im Offenen Ganztag ist teilweise dramatisch: zu wenig Personal, überlastetes Personal, zu wenige Räume, keine ausreichende Finanzierung, zu wenige Plätze. Ich habe hier einmal von einem Fall aus Köln erzählt, bei dem OGS-Plätze nach dem Alphabet vergeben wurden. Ich glaube, da hätten die geschätzte Kollegin Zingsheim-Zobel und ihre Kinder Pech gehabt. (Heiterkeit von Andrea Busche [SPD] – Zuruf von der SPD: Der war gut!) Es ist keine Besserung der Lage in Sicht. Die Kinder, Schulen, Träger, Kommunen und Eltern werden weiterhin im Regen stehen gelassen. Nun wissen wir durch die Beantwortung der Großen Anfrage auch, dass die Kosten für Träger und Eltern immer weiter ansteigen. Nur wird die Betreuungs- oder gar die Bildungssituation im Land nicht besser. Versprochen hatte die Landesregierung bzw. Schwarz-Grün ein OGS-Gesetz mit Standards für Räume, Personal, allgemeine Qualität und vor allem auch Zeit, damit sich Schule und OGS besser miteinander abstimmen können. Man hat aber das Gefühl, dass der Landesregierung und auch den Kolleginnen von CDU und Grünen dieses Versprechen inzwischen peinlich ist. Wir haben hier am Pult ganz interessante Verrenkungen gesehen und immer wieder dieselben Standardsätze zur vermeintlichen Erklärung gehört, warum statt eines ordentlichen Gesetzes heimlich, still und leise doch nur ein klitzekleiner Erlass – ein Erlässchen – kommen soll. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD], Andrea Busche [SPD] und Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Bloß keine Verantwortung übernehmen, bloß keine Konnexität auslösen, bloß nicht mehr bezahlen, dafür aber die Leute vergessen lassen, was man einst 10.10.2024 mal versprochen hat: Das ist die Operation Schmalspur statt des ersehnten großen Wurfs. Leider bleibt alles so, wie es ist. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Es werden keine Maßnahmen ergriffen, um Qualität, Raumsituation und Personallage der OGS zu verbessern. Es kommt keine Entlastung für die Eltern in NRW. Das ist viel zu wenig. Die Familien in NRW verdienen ein zuverlässiges wohnortnahes Angebot, das sie sich leisten können. Vor allem verdienen unsere Kinder die besten Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie haben viel Richtiges in Ihrem Antrag aufgeschrieben, aber mit schon fast sportlichem Ehrgeiz denkt ihr euch immer noch etwas aus, damit wir nicht zustimmen können. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD] und Di- lek Engin [SPD]) Das betrifft hier die Forderung nach der Umsetzung der Beitragsfreiheit schon im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Deswegen können wir uns heute bei dem Antrag leider nur enthalten. (Zuruf von Andrea Busche [SPD]) Eine beitragsfreie OGS mag erst einmal gut klingen, und dafür würde man viel Zustimmung bekommen, aber wir müssen genauer hinsehen. Wie wollt ihr denn ein Bildungsangebot – keine Verwahrung, sondern ein Bildungsangebot – landesweit ohne Elternbeiträge finanzieren? Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit wären Steuererhöhungen. Dabei machen wir nicht mit. Wir leben ohnehin schon in einem Hochsteuerland. Wir sehen keinen weiteren Spielraum für Steuererhöhungen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ihr lasst lieber El- tern statt Reiche zahlen!) – Lassen Sie mich bitte ausreden, Herr Kollege. (Dilek Engin [SPD]: Es gibt auch andere Mög- lichkeiten!) Die zweite Möglichkeit wäre, neue Schulden aufzunehmen, die – auch das ist heute schon einmal angeklungen – Schuldenbremse zu lösen, also schön dafür zu sorgen, dass die OGS-Kinder … (Beifall von den GRÜNEN) – Abwarten; jetzt klatschen die Grünen schon mit. (Dilek Engin [SPD]: Wenn schon die Grünen applaudieren, hast du alles falsch gemacht!) Die Kollegin Zingsheim-Zobel hat vorhin aber das Gegenteil gesagt. Vielleicht sprecht ihr euch untereinander noch mal ab. Landtag Wenn man jetzt die Schuldenbremse aufweicht, zum Beispiel für kostenfreie OGS-Beiträge, dann würde das dafür sorgen, dass die OGS-Kinder von heute die Schulden bis zu ihrer eigenen Rente abbezahlen. – Auch dabei machen wir nicht mit. (Beifall von der FDP – Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Die OGS-Beiträge sind schon jetzt sozial gestaffelt und zudem vom Land gedeckelt. Wenn Sie die Eltern fragen, die OGS-Beiträge bezahlen – wir müssen auch festhalten, dass viele Familien keine Beiträge bezahlen –: Viele wären bereit, unter Umständen höhere Beiträge zu zahlen, sofern sie dabei auch Dinge für ihre Kinder zurückbekämen, also eine gesicherte Betreuung, ein gesundes Mittagessen, ein hochwertiges Bildungsangebot. (Beifall von der FDP – Sven Wolf [SPD]: Frau Kollegin, warum leiste ich als Kinderloser kei- nen Beitrag? Ich würde gerne mehr tun! – Marcel Hafke [FDP]: Gesellschaftliche Verantwortung!) Wir halten also fest: Jede Lösung muss realistisch und finanzierbar sein. Unsere Prioritäten sind dabei die folgenden. Wir müssen erstens den Platzausbau stemmen, damit auch die Kinder, deren Nachnamen mit Z anfangen, einen Platz bekommen. Dann brauchen wir zweitens – das ist die zweite Priorität – für jede OGS im Land ein Update von einem reinen Betreuungsangebot zu einem hochwertigen Bildungsangebot. Wenn wir das geschafft haben, dann können wir drittens über Elternbeiträge sprechen. Ich habe noch einen Appell an die Landesregierung. Ich betone es immer wieder: Niemand erwartet Wunder von Ihnen. Die bisher erbrachten Leistungen in der OGS und insbesondere das, was dort jeden Tag geleistet wird, möchten wir nicht schlechtreden. Wir müssen aber dringend davor warnen, dass Sie es sich gesundreden. Die Umsetzung von Standards erwarten wir, wie gesagt, nicht über Nacht. Die kann auch in Stufen und mit den Städten und Gemeinden verträglich passieren, damit das auch gelingt. Niemand erwartet das über Nacht. Aber einfach den Kopf in den Sand zu stecken und ein kleines Erlässchen zu bringen, obwohl man etwas anderes versprochen hat, hat das Land, und das haben vor allem unsere Kinder nicht verdient. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Blex.

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Dr. Christian Blex AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Inobhutgabe unserer Kinder in 10.10.2024 staatliche Verwahranstalten ist leider gängige und häufig notwendige Praxis geworden. Wo einst die Mutter oder die Großeltern am Nachmittag auf die Kinder aufpassen konnten, springt nun ein Tross zahlreicher Professionen ein, um die Betreuung zu gewährleisten. Vor nicht allzu langer Zeit trafen sich Schüler nach dem Unterricht mit Freunden zum Spielen. Heute kommen sie erst am späten Nachmittag oder gar zum Abendbrot nach Hause. Für Sportvereine und Hobbys bleibt unter der Woche kaum noch Zeit. Das gesamte soziale Umfeld umfasst letztendlich nur noch die staatliche Institution Schule. Ein feuchter sozialdemokratischer Traum ist Realität geworden durch Probleme, die Sie erst geschaffen haben. Ihr entwurzelter, migrationssüchtiger Wohlfahrtsstaat, in dem nur zwei Einkommen noch zum Überleben ausreichen, zwingt die normalen, arbeitenden Familien zur Abgabe der Verantwortung für ihre Kinder und verunmöglicht nicht selten erst die erfolgreiche Teilnahme am Bildungsweg dieser. Im Antrag schreiben die Genossen der SPD vom Jahreseinkommen der Familien und den daran gekoppelten Beitragserhebungen. Sie bemängeln die vielerorts stattfindende Anhebung der Beiträge, fordern, dass Bildung kostenlos zu sein habe, und kommen dann zu dem Schluss: Den Kommunen geht es schlecht. Meine Damen und Herren, den normalen, arbeitenden Familien geht es schlecht, und zwar nicht allein aufgrund steigender Beiträge für den Offenen Ganztag, den sie im Übrigen ohne die absolute Schieflage unseres Landes gar nicht erst in Anspruch nehmen müssten, sondern weil sie sich mit fundamentalen Fragestellungen befassen müssen wie: Kommt mein Kind noch sicher und ohne Messerstiche zur Schule? Kann ich mein Kind abends noch vor die Tür lassen? Lernt mein Kind überhaupt noch etwas im Unterricht, (Dilek Engin [SPD]: Bei Leuten wie Ihnen nicht!) oder fallen Mathematik und Physik wieder aus? Von der Finanzierbarkeit des Wocheneinkaufs bis zur grundsätzlichen Wohnraumfrage sind unsere Familien in allergrößter finanzieller Bedrängnis. (Beifall von der AfD) Was die Qualität der Debatte betrifft, befassen wir uns hier gerade mit der Wandfarbe im Lehrerzimmer, während das Schulgebäude abbrennt. Doch immer mehr Lehrer trauen sich mit ihren erschütternden Erfahrungen und Meinungen zum Stand unseres Schulsystems an die Öffentlichkeit. Der jüngste FOCUS-Artikel zu diesem Thema spricht Bände – Zitat –: Landtag „Gewalt und Kriminalität, Beleidigungen und Bedrohungen, Verrohung und Aggressionen, sexuelle Übergriffe und Polizeieinsätze“. Messergewalt, Islamismus und Frauenverachtung, enthemmtes Abfilmen von Gewaltakten zur eigenen Profilierung im Internet, Familien ohne jegliches Interesse am Bildungserfolg ihrer Kinder und Respektlosigkeiten gegenüber dem Lehrkörper gehören mittlerweile zum Tagesgeschäft. Diese Zustände zu benennen, ist aber nicht erwünscht. Schulleiter fürchten um das Ansehen ihrer Schulen, und das Kollegium hat Angst, als fremdenfeindlich oder intolerant zu gelten, während letztendlich kein normaler Unterricht mehr möglich ist. Und was tun Sie? Sie rufen nach multiprofessionellen Teams, nach Schulpsychologen, nach einem Ausführungsgesetz für eine Qualitätssicherung des Ganztags. Das ist eine Farce. Die Problematik, die Sie alle, auch die Kollegen von den Grünen und von der CDU, den Schulen mit Ihrer Politik der kultur- und bildungsfernen Massenarmutseinwanderung beschert haben, können Sie nicht so einfach wegfördern oder wegbetreuen. Es ist völlig richtig, dass die Landesregierung mit dem Ausbleiben eines Ausführungsgesetzes ihren Pflichten und Versprechungen nicht nachkommt, wie es die SPD sagt. Was erwarten Sie von Herrn Wüst? Im Zukunftsvertrag der Wüst-Koalition wird zwar explizit ein Ausführungsgesetz thematisiert, aber natürlich will Schwarz-Giftgrün das nicht umsetzen. Andernfalls käme man in den Zugzwang der Konnexität. Sobald der Ganztag in gesetzliche Rahmenbedingungen gegossen wird, muss zugleich die Finanzierungsfrage bindend geklärt werden. Ebenso richtig ist, dass die Belastungen von Familien künftig noch weiter steigen werden. Auch dazu tragen die Landesregierung und nicht zuletzt die vielen rotdurchsetzten Verbände mit zahlreichen Verfechtern der Frankfurter Schule, die trotz aller Warnsignale und scheiternden Schulstandorte stur an ihrer Fantasie von bildungsloser sogenannter Chancengleichheit, Inklusion und Hyperheterogenisierung festhalten wollen. Währenddessen ist in den meisten Bildungseinrichtungen kaum noch regulärer Unterricht möglich, und reihenweise quittieren Lehrkräfte den Dienst. In der Anhörung zu dem Thema wurde aufgezeigt, was unter anderem benötigt wird, um einen gelungenen Ganztag anbieten zu können. Es wurden lang und breit Probleme der Finanzierung und der Infrastruktur, des Personals und der Zeitpläne aufgezeigt. Kein Sachverständiger hat aber auch nur im Ansatz darstellen können, wie das grundsätzliche Miteinander an Schulen, wovon auch der Offene, Geschlossene und meinetwegen auch der Rhythmisierte Ganztag betroffen sein wird, zukünftig ablaufen soll. 10.10.2024 Warum spricht niemand die Grundsätzlichkeiten an? Aus denselben Gründen, die bereits in der Aktuellen Stunde debattiert wurden: aus Angst, als fremdenfeindlich, intolerant oder gar islamophob zu gelten. Sie können gerne jeden Monat aufs Neue über das ausbleibende Ausführungsgesetz sprechen und weiter neue Pläne schmieden, um den Steuerzahler mit vermeintlichen Gratisangeboten von Betreuung und Bildung um weitere Millionen zu betrügen. Denn kostenlos ist in unserem ausgeplünderten Sozialstaat grundsätzlich nichts, zumindest nicht für den normalen, arbeitenden Teil dieses Landes. Wir als AfD werden weiterhin die tatsächlichen Probleme beim Namen nennen: die Hyperheterogenisierung, der blanke Wahnsinn in unseren Klassenräumen, die ausblutenden Lehrkräfte, die lieber ihren Beruf an den Nagel hängen, als sich weiterhin wie Dreck behandeln zu lassen, die Scharia-Staffeln auf den Schulhöfen und die etlichen Messer in den Schultaschen. – Wir lehnen diesen Antrag der SPD selbstverständlich ab. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Offene Ganztag ist ein wichtiger Baustein für Chancengerechtigkeit und für die Frage von Vereinbarkeit. Es ist daher gut, dass mit dem auf der Bundesebene vereinbarten Rechtsanspruch nachvollzogen wird, dass ein Ganztagsangebot zu unserer Bildungs- und sozialen Infrastruktur gehört. Das steht auch im Einklang mit der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Wir in Nordrhein-Westfalen können zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf dem vor mehr als 20 Jahren eingeführten und bewährten Modell der Offenen Ganztagsschulen aufbauen. Deshalb sind wir in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern auch gut auf den Ausbau vorbereitet. Das heißt andersherum nicht, dass wir nicht die Herausforderungen erkennen und nicht auch vor Herausforderungen stehen. Das ist im Übrigen in den allermeisten westdeutschen Bundesländern so. Nichtsdestotrotz haben wir in Nordrhein-Westfalen ein etabliertes System, auf dem wir nun aufsetzen können und auf dem wir aufsetzen werden. Das ist aus unserer Sicht und auch aus Sicht derer, mit denen wir bei den Kommunen als Partner zusammenarbeiten, ein wichtiger Beitrag. Im Übrigen ist das auch aus Sicht der Träger ein wichtiger Beitrag, weil sich im OGS-Trägermodell die Schule mit der Jugendhilfe verbindet. Landtag Die Weiterentwicklung des laufenden OGS-Systems unter den Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs, die Sie in Ihrem Antrag richtigerweise fordern, kann vor diesem Hintergrund aber nur schrittweise erfolgen. Das sieht auch die kommunale Seite so. Wir wollen und werden den Rechtsanspruch natürlich erfüllen. Das erfordert weiterhin große gemeinsame Anstrengungen. Auf der einen Seite braucht es für den ab dem Schuljahr 2026/2027 wachsenden Rechtsanspruch einen weiteren quantitativen Ausbau. Auf der anderen Seite stehen die Perspektiven der qualitativen Weiterentwicklung unter den nicht wegzudiskutierenden und auch nicht wegzubeantragenden Rahmenbedingungen des bestehenden Fachkräftemangels sowie der Notwendigkeit und unserem gemeinsamen Willen, zusammen mit den Trägern dem Bestandspersonal eine Perspektive in der OGS zu geben. In der Konsequenz bedeutet das, dass schrittweise vorgegangen werden muss. Das kann man, wie gesagt, nicht wegbeantragen. (Andrea Busche [SPD]: Man muss aber mal anfangen!) Über diese Zahlen haben wir immer wieder diskutiert, ich will sie aber trotzdem noch einmal nennen und damit in Erinnerung rufen. Im laufenden Schuljahr arbeiten rund 95 % der Grundschulen als Offene Ganztagsschulen im Primarbereich. Die überwiegende Mehrzahl dieser OGS wird gemeinsam mit den Trägern der Jugendhilfe organisiert. Das Land fördert zurzeit 430.500 Plätze. Die Landesregierung hat in ihrer mittelfristigen Finanzplanung den weiteren Platzaufwuchs für die OGS abgesichert. Damit schafft das Land im Bereich des quantitativen Ausbaus die auch im Antrag der SPD geforderte Sicherheit, indem in den Haushalten 2025 bis 2027 der Platzausbau um jeweils bis zu 50.000 Plätze vorgesehen ist. Im Jahr 2028 sollen noch einmal 25.000 Plätze hinzukommen. Die Mittel dafür sind im Einzelplan des Schulministeriums vorgesehen. Damit treffen wir als Land die notwendige Vorsorge noch vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs – vor dem vollständigen Aufwachsen des Rechtsanspruchs – in allen vier Jahrgangsstufen der Grundschule, um die Zielmarke „Plätze für rund 80 % der Kinder im Grundschulalter“ zu erreichen. (Beifall von den GRÜNEN) Mit dem vom Kabinett am 2. Juli 2024 gebilligten OGS-Erlass vom Schulministerium und meinem Haus geben wir den Kommunen und den Trägern die benötigte Klarheit über die weitere Ausgestaltung. Die Finanzierungssystematik der Offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen mit Landesförderung, kommunalem Eigenanteil und der Möglichkeit zur Erhebung von Elternbeiträgen bleibt bestehen. Das ist klar so festgelegt. 10.10.2024 Im Kern ist die im vorliegenden Antrag enthaltene Feststellung, dass wir eine heterogene Landschaft auch bei den Elternbeiträgen in den OGS haben, nichts Neues. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach!) Diese Unterschiedlichkeit besteht seit Einführung der Offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2003/2004. Im Kern ist die Forderung, alles möge einheitlich oder am besten kostenfrei sein, weder neu noch im Ganzen nicht nachvollziehbar. Es stellt sich aber doch die Frage, wie die SPD-Fraktion die Umsetzung dieser Forderung angesichts der Haushaltslage und der vielfältigen Herausforderungen finanzieren möchte. Das ist eine reale Herausforderung, vor der wir mit diesem Landeshaushalt stehen. Darauf muss man Antworten finden. Ich will darauf hinweisen, dass im System der OGS die maximale Höhe der Elternbeiträge durch einen jährlichen Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung bereits begrenzt wird. Die notwendige soziale Staffelung der Elternbeiträge für die OGS sowie Ermäßigungen für Geschwisterkinder sind längst im Kinderbildungsgesetz verankert. Auch auf die Möglichkeit der Finanzierung von Essensbeiträgen über BuT-Mittel ist in dieser Debatte bereits hingewiesen worden. Trotzdem ist es grundsätzlich richtig, über diese Fragen zu diskutieren. Man muss sich dann aber auch ehrlich machen und darüber diskutieren, welche Prioritäten wie und wann zu setzen sind. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nicht zuletzt setzt das Land auch durch das Infrastrukturausbauprogramm Ganztag einen zentralen Impuls zum Platzausbau. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganzjähriger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter konnte frühzeitig, am 18. Oktober 2023, veröffentlicht werden. Mit diesen Zuwendungen werden die Kommunen beim quantitativen und qualitativen Ausbau unterstützt. Auch diesbezüglich hat das MSB frühzeitig Planungssicherheit für die Kommunen geschaffen, indem diese Förderrichtlinie frühzeitig auf den Weg gebracht werden konnte – auch vor dem Hintergrund schwieriger Verhandlungen mit dem Bund. So ist an dieser Stelle Finanzierungssicherheit für die Investitionen geschaffen worden. Gleichermaßen ist immer wieder betont worden, dass es keine Rahmenvorgaben und Raumvorgaben gibt – auch mit Blick darauf, dass die Voraussetzungen vor Ort unterschiedlich sind und wir die Flexibilität angesichts der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen wollen. Das Förderprogramm beinhaltet ein Investitionsvolumen von rund 892 Millionen Euro. Damit besteht eine Landtag gute Grundlage für den weiteren kommunalen Ausbau und die kommunalen Ausbauplanungen. Damit sind natürlich nicht alle Herausforderungen, die beim OGS-Ausbau zweifelsohne bestehen, beseitigt. Das Mantra, das Land tue nichts, lässt sich vor dem Hintergrund der dargestellten Maßnahmen aber schlicht nicht aufrechterhalten. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Land investiert in hohem Maß Mittel in den Ausbau des Offenen Ganztags und hat mit dem Erlass Rahmenbedingungen geschaffen. Dass wir mit der Weiterentwicklung des Offenen Ganztags nicht am Ende sind, hat nie jemand bestritten. Wir müssen das aber schrittweise so tun, dass es möglich ist, einerseits den Rechtsanspruch umzusetzen und andererseits mit den Herausforderungen des Fachkräftemangels umzugehen. Zudem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Rahmenbedingungen vorgibt. In diesem Rahmen hat das Land gehandelt. Wir gewähren den Kommunen und den Trägern damit Planungssicherheit. Trotzdem wird es weitere Gespräche dazu geben, wie die Offene Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt wird. Wir schaffen über Investitionsmittel, die Platzpauschale sowie den Erlass Planungssicherheit. Auch wenn ich mir noch größere Schritte wünschte, kann die Schlussfolgerung doch nicht sein, dass wir auf bessere Zeiten warten, um größere Schritte zu gehen. Das können wir uns nicht leisten. Deswegen sind wir der Auffassung, dass wir die Schritte, die jetzt notwendig sind und die wir jetzt umsetzen können, konsequent angehen und umsetzen müssen. Die Schritte, die jetzt notwendig sind, gehen wir konsequent. Das bedeutet, dass wir nicht den einen großen Schritt machen, sondern die jetzt notwendigen Schritte. Perspektivisch bedeutet das, dass es immer weitere Schritte geben wird. Wir stellen uns aber der Herausforderung, und das ist auch notwendig. Wir haben Planungssicherheit geschaffen und trotzdem nicht verhehlt, dass es Herausforderungen gibt, die wir aber gemeinsam mit den Kommunen sowie mit den Trägern im Sinne von Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit weiter angehen werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Winkelmann. 10.10.2024

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Bianca Winkelmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute nicht nur den Antrag der SPD, sondern wollen tatsächlich auch ein bisschen über die Große Anfrage sprechen: 110 Fragen, verteilt auf fünf Themenkomplexe rund um Familie, Schule, Studium und Kindergarten; Themen, die uns sicherlich allen – das hat die Debatte schon gezeigt – sehr am Herzen liegen; Themen, die für die Familien und die Kinder und Jugendlichen bei uns in Nordrhein-Westfalen enorm wichtig sind. Auch wenn einige der in dieser Großen Anfrage enthaltenen Fragen keinen wirklichen Mehrwert bringen, auch wenn zwischen den einzelnen Zuständigkeiten immer hin und her gesprungen wird, finde ich es durchaus wichtig, dass die Fragen, solange sie im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums und nicht der Kommunen liegen, umfangreich beantwortet wurden. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einen kurzen Hinweis an die Kollegen der SPD. Die Beratungen zu diesem durchaus wichtigen Thema schon im Vorfeld für eine mediale Schlammschlacht zu nutzen, wird der Bedeutung des Themas für unsere Familien in Nordrhein-Westfalen nicht gerecht. (Beifall von der CDU) Mein Dank gilt daher im Besonderen Ministerin Feller – unsere Ministerin ist ja aktuell auf der Kultusministerkonferenz – und ihrem Ministerium für Schule und Bildung, das für die Beantwortung dieser Großen Anfrage keine Mühen gescheut hat und auf 280 Seiten eine umfangreiche Antwort verfasst hat. Seien Sie versichert – das sage ich auch mit Blick in Richtung Ministerium –, dass wir die Arbeit, die in dieser außerordentlich differenzierten Beantwortung der 110 Fragen liegt, sehr wertschätzen. Vielen Dank dafür. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN Was ist nun der Mehrwert dieser Großen Anfrage? Aus meiner Sicht sind es ganz klar der Sachstandsbericht und die Erkenntnisse, die wir aus diesen Antworten ziehen. Wenn ich die Ergebnisse in einem Satz zusammenfassen sollte, würde ich sagen: Wir sind für unsere Familien und Kinder in Nordrhein-Westfalen schon auf einem richtig guten Weg; aber Luft nach oben ist natürlich immer. Lassen Sie mich diesen Weg, den wir hier beschritten haben, an drei kurzen, konkreten Beispielen festmachen. Erstens. Wir haben heute schon viele Zahlen, Daten und Fakten gehört. Aber das Stichwort „kostenlose Bildung“ verdient es, noch einmal besonders erwähnt zu werden. Seit April 1959 wird an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen kein Schulgeld erhoben. Schulische Landtag Bildung erfolgt in Nordrhein-Westfalen in allen Bildungsgängen entgeltfrei. Das ist für uns alle selbstverständlich geworden, und das ist auch gut so. Bereits seit 1965 gibt es das Lernmittelfreiheitsgesetz. In der aktuellen gesetzlichen Regelung ist definiert, wie hoch der Eigenanteil sein darf und dass der Eigenanteil – das ist wichtig – für Schülerinnen und Schüler entfällt, für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII geleistet wird. Schüler sowie Studierende erhalten eine Ausbildungsförderung; die Sätze hierfür werden regelmäßig angepasst. Und ganz wichtig: Mit den Leistungen des Bildungsund Teilhabepakets – unsere Ministerin hat vorhin auch schon darauf hingewiesen – werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringeren Einkommen gefördert und unterstützt. Dieses ganz wichtige Programm schließt Lücken der gesellschaftlichen Teilhabe aus finanziellen Gründen und unterstützt somit Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Zweitens. Das Stichwort „Offener Ganztag“ wurde gerade schon eingehend diskutiert. Was vor vielen Jahren als reines Betreuungsangebot gestartet ist, hat sich längst an den Schulen im Land etabliert, verbessert die Chancengleichheit im Bereich „Bildung“ und sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf über das Kindergartenalter hinaus. Meine Kollegin Katharina Gebauer hat hier bereits ausführlich berichtet. Die wichtigste Botschaft ihrer Rede ist – auch Lena Zingsheim-Zobel hat vorhin mehrfach darauf hingewiesen –, dass wir in Nordrhein-Westfalen den vom Bund eingeführten Anspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag schon vor dem Schuljahr 2029/30, also bereits 2028, erfüllen werden, weil schon jetzt umfangreiche finanzielle Mittel von dieser Landesregierung zur Verfügung gestellt werden. Ich würde mir wirklich wünschen – darauf habe ich im Ausschuss auch schon hingewiesen –: Tun Sie nicht immer so, als würden wir bei null anfangen. Wir sind, was den OGS-Ausbau angeht, auf einem richtig guten Weg. Das ist verantwortungsvolle, vorausschauende Politik, die Kommunen und Träger nicht in der Verantwortung, die ihnen der Bund überlassen hat, alleine lässt. Drittes und letztes Beispiel: Stichwort „beitragsfreie Kitas“. Eine große Entlastung für Familien ist die durch die CDU-geführte Landesregierung seit 2017 kontinuierlich umgesetzte Beitragsfreiheit in den Kitas. Aktuell ist nach § 50 des KiBiz NRW für Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das vierte Lebensjahr vollendet haben, der Kita-Besuch bis zur Einschulung beitragsfrei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Familienpolitik, Schulpolitik und Jugendpolitik müssen sich immer 10.10.2024 weiterentwickeln. Sie werden und dürfen nie statisch sein, da sich die Herausforderungen im Alltag für Familien immer weiterentwickeln und verändern werden. Die Große Anfrage – um noch einmal auf sie zurückzukommen – zeigt uns einmal mehr, wie wichtig es ist, klare politische Prioritäten zu setzen. Der Ansatz dieser Landesregierung, in für den Haushalt herausfordernden Zeiten keine Mittelkürzungen in den Bereichen „Schule“, „Bildung“, „Familie“, „Kinder und Jugend“ vorzunehmen, ist genau der richtige Weg. Es ist heute schon mehrfach erwähnt worden; aber es ist so wichtig, dass es noch einmal erwähnt werden musste. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Ein weiterer Beleg – auch darauf haben die Kollegen vorhin schon hingewiesen – der verantwortungsvollen Politik unserer Zukunftskoalition ist, dass in diesen finanziell schwierigen Zeiten 3 Milliarden Euro mehr im aktuellen Haushaltsentwurf zur Verfügung gestellt werden. Denn Bildung ist und bleibt der Schlüssel für den Weg in ein selbstbestimmtes Leben unserer Kinder. Dieser Schwerpunkt in der Politik unserer Landesregierung trägt bereits jetzt erste Früchte. Die Beispiele dazu habe ich gerade genannt. Die Antwort auf die Frage, wer die Bildung unserer Kinder finanziert, findet sich ebenfalls auf den 280 Seiten der Beantwortung Ihrer Großen Anfrage. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Darum haben wir die Frage gestellt!) Denn da, wo Familien es sich nicht selbst leisten können – aus welchen Gründen auch immer – springt die Solidargemeinschaft ein, also der Staat und damit wir alle. Das ist das Prinzip, auf dem unser gesamtes Sozialsystem fußt, und das ist auch gut so. Denn wir wollen, dass aus unseren Kleinsten mal die Größten werden. Ich bin dankbar, dass wir in Nordrhein-Westfalen genau diesen Weg gehen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Winkelmann. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin auch dankbar. Ich bin dankbar dafür, dass wir die Debatte über das Thema „OGS“ auf der Grundlage von Zahlen und Fakten führen können. Frau Gebauer, was Sie als Vielfalt bezeichnen, bezeichnen wir als Flickenteppich – ein Flickenteppich, was die Qualität der OGS im Land angeht, und ein Flickenteppich, was die Beiträge angeht. Genau das Landtag sind die Ergebnisse, die Zahlen, Daten und Fakten, die diese Große Anfrage geliefert hat. (Beifall von der SPD) Nur eines wundert mich: Dass Sie in diesem Zusammenhang noch von Bildungsgerechtigkeit sprechen. Frau Kollegin Winkelmann, in der Tat, diese Debatte hätte ich auch gerne mit Ihnen über den frühkindlichen Bereich geführt, aber da hat es Ministerin Paul vorgezogen, zu möglichst allen relevanten Fragen keine Antworten zu liefern. Das finde ich umso bemerkenswerter, da wir diese Fragen nicht das erste Mal an das Ministerium gerichtet haben. Zweimal haben wir in der vergangenen Wahlperiode Joachim Stamp nach Kita-Gebühren, nach Essensgeldern und auch nach Trägeranteilen gefragt, wortgleiche Fragen, die wir auch jetzt wieder dem Ministerium gestellt haben. Zweimal konnte Joachim Stamp damals unsere Fragen beantworten. Was hat denn damals die damalige familienpolitische Sprecherin der Grünen zu diesen Fragen gesagt? Sie sagte zur Großen Anfrage 4: „Die sehr detaillierte Zahlengrundlage ist auch gut, um da wirklich noch mal durchzuschauen: Wie groß ist die soziale Schieflage in diesem Land eigentlich, was die Gebührenlandschaft angeht?“ Natürlich verwies sie gerne auf die Unterschiede zwischen ihrer Heimatstadt Münster und der Stadt Köln, wie durch die Antwort auf die Große Anfrage deutlich wurden. Oder was sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen zur Großen Anfrage 37? Sie erklärte: „Die SPD hat eine Große Anfrage eingereicht, die zumindest an vielen Stellen quantitativ nachholt, was wir uns eigentlich von der Landesregierung gewünscht hätten. Zielgerichtete familienpolitische Maßnahmen brauchen eine gute Datengrundlage.“ Recht hatte sie, die familienpolitische Sprecherin der Grünen. Kann sich aber noch jemand daran erinnern, wie die hieß? (Zuruf von der SPD: Paul!) – Richtig! Ihr Name war Josefine Paul. Doch aus der Oppositionspolitikerin Josefine Paul, die eine detaillierte Datengrundlage für die Familienpolitik gut und wichtig fand, ist eine Ministerin Paul geworden, für die das alles nicht mehr gilt. (Beifall von der SPD) Die Familienministerin Paul kann nicht beantworten, wie hoch die Familien in Nordrhein-Westfalen mit Kita-Gebühren belastet sind. Die Familienministerin Paul kann nicht beantworten, ab welchem Einkommen die Gebührenpflicht für Familien in den Jugend-10.10.2024 ämtern einsetzt. Die Familienministerin Paul kann nicht beantworten, wie hoch die Essensbeiträge sind, die Familien in den Kitas zahlen müssen, und die Familienministerin Paul kann auch nicht beantworten, wie hoch die kommunalen Zuschüsse zu den Trägeranteilen sind. Ich will an dieser Stelle gar nicht die Frage aufwerfen, wie es mit dem Respekt vor den Informationsrechten des Parlaments aussieht. Ich ahne, dass wir die Frage an anderer Stelle noch einmal erörtern müssen. Ich will aber eine andere Frage stellen: Frau Ministerin Paul, wurde bei Ihnen nicht einmal der Ehrgeiz geweckt und Sie sagten sich: „Das, was Familienminister Stamp konnte, das kann ich doch als Familienministerin erst recht. Ich stehe doch meinem Vorgänger in nichts nach.“? (Vereinzelt Beifall von der SPD) Wenn Ehrgeiz keine hervorstechende Eigenschaft in Ihrer Arbeit als Ministerin ist, war es Ihnen dann zumindest ein bisschen peinlich, dass Ihre Ministerkollegin, Frau Feller, in der Antwort auf ein und dieselbe Große Anfrage die Fragen beantworten konnte? Sie lauteten: Wie hoch sind die Familien in Nordrhein-Westfalen mit OGS-Gebühren belastet? Ab welchem Einkommen müssen Familien in den jeweiligen Kommunen OGS-Gebühren zahlen? Wie hoch sind die Essensgebühren und Essensbeiträge für Familien in der OGS? Wie hoch sind die kommunalen Zuschüsse für die Träger der OGS? Das ist doch alles wichtiges Steuerungswissen, über das auch ein Familienministerium verfügen müsste. Sie wollen aber nicht, dass darüber gesprochen wird, weil Sie wissen, dass Sie Ihr Versprechen, ein weiteres beitragsfreies Kita-Jahr zu finanzieren, nicht mehr einlösen wollen. Darum wollen sie nicht schwarz auf weiß präsentieren, wie stark Familien mit Kita-Gebühren belastet sind. Sie wollen nicht darüber reden, wie stark Eltern die Kosten für das Essen in der Kita belasten, weil Sie gar nicht mehr vorhaben, hier für eine Entlastung zu sorgen, obwohl Sie es in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen haben. Sie wollen nicht schwarz auf weiß präsentieren, wie viele Kommunen den Trägern bei den Eigenanteilen unter die Arme greifen, weil Sie dann mit uns und der Öffentlichkeit darüber diskutieren müssten, wie groß die Schieflage mittlerweile geworden ist, und weil Sie dann zugeben müssten, dass es endlich an der Zeit ist, Träger von Kita-Kosten zu entlasten. Wahrscheinlich ist es Ihnen sogar recht, dass Ihre Kollegin Frau Feller aufgezeigt hat, wie groß die Diskrepanzen in der OGS-Landschaft sind, dass OGS-Qualität von der Postleitzahl abhängt, dass bei den Gebühren Familienfreundlichkeit von der Finanzkraft der Kommune abhängt. Ich sage Ihnen aber: Diesen Flickenteppich gibt es in noch stärkerem Maße im Kita-Bereich. Den bekom-Landtag men Familien Tag für Tag in Nordrhein-Westfalen zu spüren. Ich sage Ihnen noch eines: Eine Familienministerin, die nicht wissen will, wie es den Familien in Nordrhein-Westfalen geht, von der wollen irgendwann die Familien in Nordrhein-Westfalen auch nichts mehr wissen. (Beifall von der SPD) Ob das bis zum Jahr 2027 reichen wird, das kann ich mir nicht vorstellen. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Maelzer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Woestmann.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich war am Montag in Köln in zwei OGS. Die Standorte könnten verschiedener nicht sein. Ich war in Nippes in einer Schule, die eine sehr durchmischte Schüler*innenschaft hat. Die Grundschule hatte über eine ganze Weile hinweg keinen guten Ruf. Das hat sich inzwischen sehr geändert. Gerade findet ein Umzug statt; denn bislang haben die Schule und die OGS sehr getrennt voneinander stattgefunden. Jetzt wechseln sie hin zu: Klassenraum gleich Gruppe. Das bedeutet für die Schule und die OGS, dass sie konzeptionell zusammenwachsen müssen. Die OGS-Leitung ist schon lange Teil der Schul- und Lehrerkonferenz und auch in verschiedenen Gruppen der Schule, in denen zu verschiedenen Themen gearbeitet wird, aktiv. Danach war ich in Kalk. Kalk ist prinzipiell eher ein schwieriger Stadtteil. Es gibt eine hohe Belastung durch Konsum von Drogen im öffentlichen Raum. Die Lebenslagen sind eher prekär, und eine Durchmischung ist nicht wirklich vorhanden, aber die Schule und die OGS, die ich besucht habe, waren in einem nigelnagelneuen Gebäude. Es gab Cluster. Es war also nicht so, wie man sich eine Grundschule vorstellt, sondern eher so, wie bei einer supermodernen weiterführenden Schule. Das bedeutet: OGS und Schule teilen sich diese Cluster. Diese Cluster bestehen aus Klassenräumen – klar – und daneben aus multifunktionellen Räumen für verschiedene andere Dinge sowie Differenzierungsräumen. OGS und Schule finden darin gleichzeitig statt. Man kann sich anschauen, wie unterschiedlich diese Standorte waren. Trotzdem eint beide eine Sache: Sie sind sich nämlich darin einig, dass der Rechtsanspruch auf OGS nur umgesetzt werden kann, wenn ein Umdenken stattfindet. Es wurde bei dem Termin 10.10.2024 sehr schön gesagt: Es trifft die superpragmatische Jugendhilfe auf Lehrerinnen und Lehrer mit teilweise sehr klaren Rollenvorstellungen. Da müssen sich Mindsets ändern, und zwar um die OGS gut und vor allem im Sinne unserer Kinder umzusetzen. Ja, ein Ausführungsgesetz wäre schön, aber ein solches Gesetz ändert nicht mal eben dieses Mindset. Es kann einen Rahmen bieten, diesen bietet aber auch der Doppelkopferlass. Eine weitere Herausforderung bzw. Frage wurde bei dem Termin sehr deutlich. Wer arbeitet eigentlich in OGS? Wie gehen wir mit dem Mangel, um, den wir haben? Es fehlen nämlich nicht nur Fachkräfte, sondern auch weitere Menschen, die in OGS arbeiten können. Bei dem Termin wurde sehr deutlich, dass es viele Träger gibt, die sich schon seit Jahren auf den Weg machen, um Qualifizierung anzubieten, also um Menschen für OGS fit zu machen, denn die Arbeit in OGS ist herausfordernd, und zwar gerade dann, wenn Kinder hohe Bedarfe mitbringen. Pädagogisches Handeln in OGS bedeutet deutlich mehr als nur Betreuung. Es bedeutet, ansprechbar zu sein, einordnen zu können, was berichtet wird, genau hinzuschauen, zu beobachten und Kinderschutz zu gewährleisten. Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist gut, und als Land stehen wir dahinter und halten daran fest. Das ist die richtige und wichtige Nachricht für die Familien in unserem Land. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Trotzdem oder vielleicht genau deswegen steht gerade der quantitative Ausbau im Vordergrund, während gleichzeitig parallel schon Maßnahmen laufen, um perspektivisch auch qualitativ auszubauen. Allein mehr Geld zu fordern, wie die SPD es in ihrem Antrag tut, greift dabei zu kurz. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren sehr häufig und richtigerweise über die Frage von Bildung, und zwar von der frühkindlichen Bildung über die schulische Bildung und bis hin zu unterschiedlichen Fachdiskussionen über Hochschul- und berufliche Bildung. Das ist auch gut und richtig so. Wir tun das hier auch immer sehr offen. Wir tun das, Gott sei Dank, beim Thema der frühkindlichen Bildung mittlerweile auch in der gesellschaftlichen Debatte sehr offen. Das ist gut, weil dadurch mittlerweile Landtag klar geworden ist, dass es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung bedarf. Es sind eben nicht allein die leidensfähige Jugendhilfe oder die Familien, die das System am Laufen halten, sondern wir müssen auch gemeinsam Anstrengungen voranbringen. Wir diskutieren hier doch immer wieder über die finanziellen und die personellen Herausforderungen bzw. über die Frage von finanziellen und personellen Ressourcen. Einmal mehr haben Sie keine Antworten auf die Frage geliefert, wie Sie all die Dinge, die Sie fordern und über die man gut diskutieren kann – da besteht gar kein Dissens zwischen uns –, gegenfinanzieren wollen. Neben die Diskussion und neben das Aufzeigen von Fragen, die man noch behandeln könnte, gehört irgendwann auch die Beantwortung der Frage, wie man das gegenfinanzieren will. Eine solche Antwort bildet der Haushaltsentwurf der Landesregierung, der jetzt dem Parlament vorliegt und hier intensiv diskutiert wird. Das bedeutet eben, dass wir als schwarz-grüne Landesregierung einen klaren Fokus auf Kinder und Jugendliche legen und hier eben nicht nur nicht kürzen, sondern auch in erheblichem Maße zusätzliche Mittel in das System geben. Es gibt mit diesem Haushalt Aufwüchse. Das zeigt: Es ist auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage eine klare Priorität der schwarz-grünen Landesregierung, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Bildung in Deutschland kann insgesamt immer mehr gebrauchen. Das ist doch gar keine Frage. Darüber wird seit vielen Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten diskutiert. Nur müssen dann eben auch die Mittel dafür vorhanden sein. Wir können auch weiterhin gemeinsam darüber diskutieren, welche haushaltsrechtlichen Möglichkeiten oder welche möglichen gesetzlichen Veränderungen es bräuchte, um noch mehr Bildungsinvestitionen zu heben. Der nordrhein-westfälische Landtag wird das vermutlich jedoch nicht zu entscheiden haben. Die Diskussion, wie man eigentlich noch mehr Investitionsmittel heben möchte, kann man trotzdem führen und muss es sicherlich auch tun. Aber am Ende des Tages haben wir als Regierungskoalition einen Haushaltsentwurf auf den Tisch gelegt, der noch einmal deutlich macht: Kinder und Jugendliche haben Priorität. Wir stellen uns den Herausforderungen der Zeit. Uns ist bewusst, dass die Herausforderungen leider nicht von heute auf morgen zu lösen sind, es immer noch weiterer Anstrengungen bedarf und es auch herausfordernde Zeiten für die Träger, für die Einrichtungen und für die Familien sind. Deswegen habe ich immer wieder betont: Es muss jetzt im Fokus stehen, die Stabilität und Verlässlichkeit im System wiederherzustellen, damit wir dann immer weitere Schritte gehen können. Dieser Verantwortung stellt sich die Landesregierung. Dieser Verantwortung stellt sich im Übrigen 10.10.2024 auch die Familienministerin von Nordrhein-Westfalen. Dieser Verantwortung stelle also auch ich mich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt ihre Abgeordnete Busche.

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Andrea Busche SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich war im Land unterwegs, nicht zuletzt auch aufgrund der Antworten auf die Große Anfrage. Ich war in Detmold, Bochum, Dortmund, im Münsterland, in Herne und auch in Köln. Deswegen bin ich Ihnen sehr dankbar, Frau Woestmann, dass Sie gerade das Beispiel Köln erwähnt haben. Ich weiß, dass es in Kölner OGS sehr, sehr gute Dinge gibt und sich das wirklich schon verbindet. Jetzt muss man aber dazusagen – das haben Sie leider verschwiegen –, dass es in Köln eine Besonderheit gibt. Köln gibt nämlich für Kinder mit Förderbedarf 5.000 Euro extra. Mit diesen 5.000 Euro extra, die Köln für Kinder mit Förderbedarf zur Verfügung stellt, machen die OGS eine Mischkalkulation auf und bringen somit auch vormittags mehr Personal in die Schule. Es wird in Teams gearbeitet. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) – Sehr richtig. Das wird an einigen Stellen in Köln genauso praktiziert, wie wir uns das wünschen. Die Zusage in Köln für diese 5.000 Euro extra wird aber jährlich jeweils nach Haushaltslage gemacht. Das heißt: Das Personal hat Sockelstunden und wird jedes Jahr aufgestockt. Das sind keine vernünftigen Beschäftigungsverhältnisse. Das muss man alles wissen. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich bin durchaus bei Ihnen, wenn Sie da gute Beispiele bringen, aber dann informieren Sie sich bitte auch, wie die funktionieren. Die funktionieren nicht aufgrund der Vorgaben, die das Land macht, die funktionieren aufgrund der Dinge, die Kommunen zu unternehmen bereit sind, damit es passiert. (Bianca Winkelmann [CDU]: Genau richtig! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist genau der ) richtige Weg! Die Große Anfrage hat klar herausgestellt, wie groß der Flickenteppich im Land ist. Ich darf Ihnen auch sagen: Ich habe bei diesen ganzen Gesprächen zugehört. Ich darf ihnen gern noch mitgeben, was die Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Träger, die mit in den Veranstaltungen und den Runden waren, und vor allen Dingen auch die Mitarbeitenden uns mit auf den Weg gegeben haben. Landtag Erstens. Wir haben keine Lobby. Deswegen passiert bei uns auch nichts. Zweitens. Augenhöhe heißt nicht: Wir verstehen uns gut. – Augenhöhe muss geregelt sein. Das funktioniert ab und zu ganz gut, aber längst nicht überall. Das kann man, ohne einen Cent zu zahlen, gesetzlich regeln. Und Sie haben gesagt: Kinder sind nicht unsere Zukunft, Kinder sind unsere Gegenwart. – Das Wichtigste, was Sie gesagt haben – das möchte ich mit einem dicken Ausrufezeichen versehen –, ist: Ich wünsche ihnen Mut zu Entscheidungen, denn es ist fünf nach zwölf. (Beifall von der SPD) Das werden wir mit Sicherheit in den nächsten Monaten auch sehr deutlich durch die Trägerschaft gespiegelt bekommen, wie viel fünf nach zwölf es ist. Hören Sie doch bitte auf zu erzählen: Alles ist gut, wir finanzieren doch Plätze. Die Plätze werden gar nicht ausgebaut. Sie stellen Geld zur Verfügung, aber zu den jetzigen Bedingungen. 11 % Lohnsteigerungen sind nicht eingespeist. Mit 3 % Dynamisierung bauen wir nicht einen Platz weiter aus. Wir können froh sein, wenn der Bestand überhaupt erhalten bleibt, wie er jetzt ist. Das gehört zur Wahrheit. Machen Sie sich doch bitte ehrlich und verkaufen Sie den Leuten doch keinen Unfug. – Danke schön. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Busche. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Daher schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 24 der Fraktion der SPD abgeschlossen ist. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10895. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10895 abgelehnt. Wir kommen zu: 3 Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10933 erste Lesung 10.10.2024 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder haben Rechte. Das klingt so selbstverständlich, ist es aber häufig leider nicht. Kindern in unserem Land zu ihrem Recht zu verhelfen und ihnen bei der Durchsetzung, bei der Kenntnis für ihre Rechte zur Seite zu stehen, ist nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sondern gleichzeitig ist es eine Verpflichtung für uns. Es geht um unveräußerliche Rechte wie das Recht auf Förderung, das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form der Gewalt und vor Machtmissbrauch sowie die Wahrung ihrer Rechte auf Förderung und Beteiligung zählen zu den grundlegenden Aufgaben unseres Staats. Wir haben in Nordrhein-Westfalen das stärkste Landeskinderschutzgesetz in Deutschland. Wir haben aus den gemachten Fehlern – das müssen wir eingestehen – gelernt, wir haben Verantwortung übernommen, und wir haben uns gemeinsam als demokratische Fraktionen hinter die Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Mit dem vorliegenden Entwurf zur gesetzlichen Verankerung der Stelle einer oder eines …

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche, aber ich glaube, es ist in Ihrem Sinne. Es ist hier im Plenarsaal extrem unruhig. Ich bitte Sie, etwaige andere Gespräche nach außen zu verlagern und ansonsten der Debatte zu folgen. Herzlichen Dank. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. Mir wird auch nachgesagt, ich würde sehr laut sprechen. Aber trotzdem ist es manchmal tatsächlich angenehmer, wenn man nicht auch noch gegen eine solche Kulisse ansprechen muss. Deswegen auch herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur gesetzlichen Verankerung der Stelle eines oder einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte gehen wir auf der Grundlage unseres Landeskinderschutzgesetzes den bereits beschrittenen Weg eines kinderrechtsbasierten Ansatzes und des Bekenntnisses zu den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention konsequent weiter. Der Gesetzentwurf sieht folgende zentralen Regelungen vor: Erstens die Statuierung der Stelle eines Landtag oder einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte auf gesetzlicher Grundlage, zweitens eine auskömmliche Ausstattung dieser Stelle, drittens die klare Orientierung bei der Aufgabenwahrnehmung an den Rechten von Kindern auf Schutz, Beteiligung und Förderung. Vor allem ist – viertens – die Beauftragte, der Beauftragte ein wichtiges Instrument im Kinderschutz, nämlich als Anlaufstelle für die jüngsten unserer Gesellschaft und als Impulsgeber für neue Maßnahmen in den Bereichen „Kinderschutz“ und „Kinderrechte“. Die zahlreichen Stellungnahmen im Rahmen des erfolgten Verbändeanhörungsverfahrens begrüßen die Ziele, Inhalte und Grundsätze des Gesetzentwurfs. Drei Dinge wurden hierbei besonders oft genannt und hervorgehoben. Zum einen die gesetzliche Verankerung der Rechtsstellung, Finanzierung und Unabhängigkeit der Stelle sowie deren Einrichtung beim für Kinder und Jugendliche zuständigen Ressort. Eine gesetzliche Verankerung zeigt noch mal deutlich, inwiefern wir dieser Stelle eine besondere Wichtigkeit beimessen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung der Stelle geteilt wird. Es wurde auch darauf verwiesen, dass die Beteiligung von Betroffenen – von Kindern und Jugendlichen, von von Gewalt im Kindes- und Jugendalter Betroffenen –, das Hören von Betroffenen und die Beteiligung von vorhandenen Strukturen der Kinderrechte und des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen wichtige Schritte sind. Mit der gesetzlichen Absicherung der Beteiligung verdeutlichen wir in besonderem Maße, welche fundamentale Rolle wir als Landeregierung geschlossen dem Recht von Kindern zuschreiben, sich eine informierte Meinung bilden zu können, diese zu äußern und vor allem aber auch – das ist im Kinderschutz von besonderer Bedeutung – gehört zu werden und damit auch das Recht umgesetzt zu bekommen, Schutz zu genießen. Sie müssen aber auch an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Die Frage von Beteiligung ist im Kinderschutz eine elementare Frage. Mit der gesetzlichen Einrichtung und starken Ausstattung einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte gemäß dem Koalitionsvertrag setzen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem besonderen Blick auf das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Und wir setzen einen weiteren Meilenstein bei der Stärkung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen, den wir als demokratische Fraktion seit der letzten Legislaturperiode konsequent auch immer gemeinsam vorangetrieben haben, was ich als einen besonderen Wert ansehe. 10.10.2024 Wir haben gestern schon darüber diskutiert. Wir haben nicht nur das Landeskinderschutzgesetz, sondern wir haben auch mit der Kinderschutzkommission eine strukturelle Absicherung der Kinderschutzthemen hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Immer wieder sind wichtige Impulse aus der Kinderschutzkommission heraus in die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen eingeflossen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund und den intensiven Debatten, die wir hier immer wieder auch gemeinsam führen, wird das nicht der letzte Meilenstein in der Weiterentwicklung des Kinderschutzes gewesen sein. Und das kann es auch gar nicht gewesen sein, denn der Weg ist noch lang, bis allen Kindern gleichermaßen Schutz, diskriminierungsfreie Zugänge und die Wahrung ihrer Rechte ermöglicht werden. Aber wir werden weiterhin tun, was wir hier gut können, nämlich gemeinsam unsere Kräfte bündeln, um den Schutz von Kindern und den Rechten von Kindern zur praktischen Wirksamkeit zu verhelfen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Quik.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der folgenden Beschreibung möchte ich Sie zu einem Zeitpunkt X vor der Verabschiedung und Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes bei uns in Nordrhein-Westfalen mitnehmen. „Marie“ nennt sich eine junge Frau im Netz, deren Geschichte sehr eindringlich das Problem beschreibt, dass Kinder und Jugendliche oft nicht wirklich wissen, dass ihnen Unrecht widerfährt und an wen sie sich wenden können, um Hilfe zu erhalten. Die junge Frau beschreibt, wie sie in der 6. Klasse den Übergriffen ihres damaligen Sportlehrers ausgesetzt war. Diese fanden während des Sportunterrichts und der Umkleidezeiten statt. Der Sportlehrer nutzte während des Sportunterrichts mehrfach die Gelegenheit, bei Hilfestellungen an intime Körperstellen zu fassen. Außerdem betrat er ungefragt die Sportumkleide der Mädchen während des Umziehens. Bei Aufforderungen von Mitschülerinnen, die Intimsphäre zu wahren, zum Beispiel mit der Aufforderung: „Bleiben Sie draußen, wir ziehen uns um!“, diffamierte er die jungen Frauen als zickige Mädchen und blieb in der Mitte der Umkleide einfach stehen, während sie sich notdürftig bedeckten. Landtag Für die Mädchen bestand leider nicht die Möglichkeit, die Tür zu verschließen. Marie sagt heute, dass es selbst unangenehm war, mit ihm allein in einer Ecke zu sprechen, während in der Sporthalle normale Übungen abgehalten wurden. In Gesprächen mit den Mitschülerinnen kristallisierte sich dieses allgemeine Unwohlsein sehr schnell heraus. Hinzu kamen seine stark rassistischen Äußerungen und Handlungen. Selbst nach den Einsprüchen der Schülerinnen wurde dieses Verhalten nicht unterlassen. Sie sagt, dass sie heute einfach nur Ekel und Unverständnis für dieses Verhalten und den Missbrauch seiner Autorität empfinde, während es sich in ihrer Kindheit vor allem sehr unangenehm angefühlt habe und ihr diese Grenzüberschreitungen nicht wirklich klar waren. Sie hat darüber oft mit Mitschülerinnen und Freundinnen gesprochen, da sie alle davon betroffen waren. Mit ihren Eltern hat sie nicht geredet. Im Nachhinein kann sie ihre Beweggründe zur Verschwiegenheit nicht mehr genau nachfühlen. Marie war nicht klar, dass ihr Unrecht widerfuhr und an wen sie sich hätte wenden sollen. In den geschilderten Fall spielt eindeutig mit herein, dass die verschiedenen Formen sexualisierter Gewalt ein tabuisiertes Thema waren. Die junge Frau verband damals sexuelle Gewalt nur mit Vergewaltigung und schweren körperlichen Missbräuchen. Dass es Unrecht war, was im Sportunterricht passierte und definitiv hätte zur Schulleitung getragen werden müssen, hat sie erst viel später realisiert. Keiner von ihnen wusste, was der richtige Schritt gewesen wäre, das Thema anzusprechen. Sie haben es einfach hingenommen. Leider war für Marie Aufklärung über sexualisierte Gewalt mit ihren verschiedenen Facetten nicht Teil ihrer schulischen Ausbildung. Heute formuliert sie ihren Wunsch nach mehr Aufklärung und der Bestärkung von Kindern, sich mit ihren Körpern und Grenzen der Intimität auseinanderzusetzen. Es sollte als Stärke und Normalität gelten, aussprechen zu können, was man fühlt, und nicht als Schwäche angesehen werden oder zu einem Opfer-Stigma führen. Heute würde Marie andere Erfahrungen machen, denn diesbezüglich konnten wir in den vergangenen Jahren gemeinsam viel erreichen. Mit dem Landeskinderschutzgesetz haben wir gemeinsam einen echten Meilenstein für den Kinderschutz in unserem Land geschaffen. Die konkrete Umsetzung führt jeden Tag dazu, dass immer mehr Kinder und Jugendliche den Schutz erfahren, der nötig ist. Schon der damalige UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig bescheinigte Nordrhein-Westfalen, mit dem Landeskinderschutzgesetz die Avantgarde im Kinderschutz in der Bundesrepublik zu sein. Schon er gab den Hinweis, dass eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Kinderschutz ein ergänzender wichtiger Baustein wäre. 10.10.2024 So gehen wir hier in Nordrhein-Westfalen nun mit der Beauftragung für Kinderschutz und Kinderrechte den nächsten Schritt. Dieser Institution soll die Aufgabe obliegen, dass Thema „Kinderschutz“ flächendeckend voranzubringen, die Bedeutung des Kinderschutzes noch bekannter zu machen und diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen. In den Bereichen „Prävention“ und „Intervention“ sowie bei der Wahrung und Umsetzung der Kinderrechte, vor allem bei dem Prinzip des Kindeswohlvorrangs, bei dem Recht auf Schutz, auf Beteiligung und auf diskriminierungsfreies Aufwachsen aller Kinder in Nordrhein-Westfalen sollen Impulse zur Umsetzung und Weiterentwicklung gegeben werden. Diese Position soll sich in das bereits bestehende System einfügen sowie dieses ergänzen und stärken. Die oder der Beauftragte soll als Schnittstelle dienen. So kann der Austausch zusätzlich weiter gefördert und ausgebaut werden. Dabei müssen wir auch den länderübergreifenden Austausch im Blick behalten. Das Ziel muss es sein, unsere Erfahrungswerte weiterzugeben und zu helfen, auch bundesweit strukturelle Lücken im Kinderschutz zu schließen. Unsere guten und wegweisenden Strukturen im Kinderschutz werden mit der Beauftragung weiter gestärkt. Es ist wichtig, dass auch die Beauftragung wie die anderen Kinderschutzstrukturen in unserem Land alle Formen von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, aber auch Vernachlässigung und Machtmissbrauch berücksichtigt. Wir werden auch zukünftig leider nicht gänzlich verhindern können, dass diese Taten geschehen, aber wir können das Sicherheitsnetz für unsere Kinder und Jugendlichen, das im Landeskinderschutzgesetz seine ursprüngliche Ausprägung hat, gemeinsam immer besser und enger knüpfen. Der oder die Beauftrage für Kinderschutz und Kinderrechte ist ein weiterer wichtiger Baustein auf diesem Weg. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Quik. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, ob Nordrhein-Westfalen einen Beauftragten oder eine Beauftragte für das Thema „Kinderschutz“ bekommen soll, beschäftigt uns im Landtag schon seit Jahren. Darum ist es gut, dass jetzt zur Mitte der Legislaturperiode ein Gesetzentwurf dieses Plenum erreicht und dass neben dem Kinderschutz auch die Kinderrechte bei der Ausgestaltung dieses Amtes eine wichtige Rolle spielen. Landtag Ich werde gleich eine Vielzahl an Punkten nennen, bei denen wir Redebedarf haben. Unser Ziel ist es, das Amt des Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte zum Erfolg zu führen. Darum stehen wir für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung. Ähnlich wie beim Kinderschutzgesetz in der vergangenen Legislaturperiode wollen wir, dass uns gemeinsam ein großer Wurf gelingt; denn für die SPD-Fraktion war immer wichtig: Eine solche Funktion darf kein Feigenblatt sein. Mit der Beauftragung muss ein konkreter Mehrwert verbunden sein. Dazu benötigt eine Beauftragte oder ein Beauftragter den Rückhalt des gesamten Parlaments, damit er wirklich ein Beauftragter des Landes sein kann. Dazu braucht das Amt die notwendige Unabhängigkeit, damit die Person wirklich im Sinne der Kinder und nur im Sinne der Kinder wirken kann. Es braucht auch eine starke Stellung, damit die Stimme in der gesamten Landschaft des Kinderschutzes nicht überhört werden kann. Konkret wird der Kinderschutz in den 186 Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen. Betrachtet man den Gesetzentwurf unter diesen drei Bedingungen, also dem breiten Rückhalt des Parlaments, der notwendigen Unabhängigkeit und der starken Stellung gegenüber den Institutionen, die für den Kinderschutz Verantwortung tragen, dann muss man feststellen, dass diese Anforderungen bislang nur unzureichend erfüllt sind. Das galt auch schon für den Referentenentwurf. Leider hat sich die Regierung bislang nur für zwei Änderungen entschieden. Die eine findet sich in § 20 und ist mehr semantischer Natur. Substanzieller wird es in § 21, wenn es um das Berichtswesen geht. Statt nur eines Berichts in der Legislaturperiode sollen jetzt zwei Berichte vorgelegt werden. Das ist auf den ersten Blick ein begrüßenswerter Fortschritt. Bei genauerem Hinsehen auf die Formulierung wird man aber stutzig. Die Berichte sollen zu Anfang und zur Mitte einer Legislaturperiode vorgelegt werden. Das würde bedeuten, dass der Kinderschutzbeauftragte in dieser Wahlperiode keinen Bericht mehr abgeben würde. Das hätte aber den Eindruck eines verdammt großen Feigenblattes. Wenn das nicht die Intention bei der Änderung sein sollte, dann müssen wir, glaube ich, gemeinsam an dieser Stelle eine andere Formulierung finden, die einen Bericht noch in der Amtszeit der aktuellen Regierung ermöglicht. Aber richten wir unser Augenmerk auch darauf, wer den Beauftragten oder die Beauftragte einsetzt. Im aktuellen Entwurf wird die Stelle folgendermaßen bezeichnet: „Die oder der Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes Nordrhein-Westfalen“. Das wirkt ein wenig wie Etikettenschwindel, denn bestimmen soll einzig und allein die Landesregierung. Das Parlament ist beim Besetzungsverfahren vollkommen außen vor. Das halten wir für keine gute Idee. Eine Wahl durch das Parlament auf Vorschlag 10.10.2024 der Regierung würde die Unabhängigkeit des Beauftragten deutlich stärken. Er oder sie wüsste dann um den breiten Rückhalt von Landtag und Landesregierung. Das stärkt die Person in ihrer Möglichkeit, Kritik am Handeln oder auch am Nichthandeln von Regierung oder Gesetzgeber zu üben, und es schützt vor dem Vorhalt, sachfremde Erwägungen könnten bei der Besetzung eine Rolle gespielt haben. Diese Notwendigkeit wird besonders deutlich, wenn man sich § 19 anschaut. Dort heißt es in Abs. 2: „Landtag und Landesregierung hören die Beauftragte oder den Beauftragten zu grundsätzlichen Angelegenheiten des Kinderschutzes und der Kinderrechte an und beteiligen diese oder diesen bei der Entwicklung von Vorhaben […]“ Das ist eine außerordentlich schwache Stellung. Es sollte nicht dem Landtag oder der Landesregierung obliegen, zu entscheiden, was eine grundsätzliche Angelegenheit des Kinderschutzes ist, bei der man den Beauftragten oder die Beauftragte hört. Der oder die Beauftragte sollte das Recht haben, Beteiligung jederzeit einfordern zu können, wenn er oder sie die Belange der Kinder berührt sieht. Während man dem Amt an dieser Stelle zumindest ein schwach ausformuliertes Beteiligungsrecht einräumt, so fehlt eine Stellung gegenüber den Jugendämtern und auch den Ombudsstellen völlig. Dabei müssen wir uns immer wieder vergegenwärtigen: Kinderschutz findet nicht im Landtag statt. Kinderschutz findet auch nicht im Ministerium statt. Kinderschutz findet jeden Tag vor Ort statt. Natürlich kann ein Beauftragter nur effektiv seiner Arbeit zum Wohle der Kinder nachkommen, wenn er oder sie sich darüber informieren kann, wie gut oder wie schlecht es vor Ort läuft. Die Frage der Beteiligungsrechte der Kinder ist im Gesetzestext berücksichtigt. Das gilt leider für die Rechte der Betroffenen nur rudimentär. Das alles sind Punkte, über die wir, glaube ich, noch mal intensiver miteinander sprechen sollten.

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Berivan Aymaz

Ihre Zeit, Herr Kollege.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Dafür stehen wir gerne zur Verfügung. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Eileen Woestmann das Wort.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Landtag demokratischen Fraktionen! Wer ist eigentlich für Kinderschutz zuständig? Herr Maelzer hat gerade gesagt, das Parlament ist es nicht. Das ist richtig. Aber ist es eigentlich nur das Jugendamt und sonst keiner? Nein, das Jugendamt alleine kann es nicht richten. Es braucht ein breites Netzwerk, um Kinderschutz zu leben. Dazu gehören an allererster Stelle die Eltern. Dann kommen Kitas, Schulen, Vereine, Ärzte, und wer eigentlich noch? Ketzerische Frage: Gehören wir nicht vielleicht alle dazu? – Ich würde sagen: Ja; denn unsere Verantwortung als Erwachsene ist es, das besondere Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz und Versorgung sicherzustellen. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern unveräußerliche Rechte zu. Aber wenn ich jetzt fragen würde, welche besonderen Kinderrechte das sind, würden wahrscheinlich wenige eine Antwort wissen, außer man hat gerade Frau Ministerin Paul gelauscht, die einige Rechte ausgeführt hat. Genau deshalb ist es wichtig, dass es diesen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte gibt, der Kinderschutz und Kinderrechte prominent vertritt und sie bekannter macht. Ich freue mich, dass Frau Ministerin Paul den Gesetzentwurf heute eingebracht hat. Es geht darum, Gesellschaft zu sensibilisieren. Wir reden viel über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Aber wir müssen anerkennen, dass sexualisierte Gewalt nur ein Teil von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist und körperliche und emotionale Gewalt teilweise einen größeren Anteil von Kindern betrifft. Wir alle sind verantwortlich. Wir alle sind mit diesem Thema aber auch immer wieder überfordert. Wenn wir theoretisch darüber sprechen, was wir machen würden, wenn wir beobachten, dass ein Kind in der Bahn eine Ohrfeige bekommt, dann sind wir sehr klar. Wir würden das Jugendamt informieren, die Polizei anrufen, ansprechen und einschreiten. Wenn wir aber in einer Situation sind, in der wir real beobachten, wie ein Kind von seinen Eltern verbal massiv angegangen wird, grob am Arm gerissen wird oder bei Kindern blaue Flecken wahrnehmbar sind, dann kommen wir an Grenzen. Ich habe bei meiner Arbeit als Sozialpädagogin viele Gespräche mit Menschen geführt, die genau das beobachtet haben, aber nicht wussten, was sie tun sollten, weil sie die Sorge hatten, etwas falsch zu machen. Dabei stellen wir Erwachsene uns gerne oder vielleicht automatisch eher auf die Seite der Eltern, also der Erwachsenen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir von staatlicher Seite ganz klar und unmissverständlich an der Seite von Kindern und Jugendlichen stehen. Genau das passiert mit dem Beauftragten, denn er verstärkt die Vernetzung, er ist für die Akteurinnen und Akteure ansprechbar, und er stellt die Kinderrechte und den Kinderschutz in den Mittelpunkt. Es 10.10.2024 wird eine enge Verknüpfung mit der Kinderschutzkommission geben, und das ist gut. Ich würde aber gerne noch auf einen Punkt eingehen, den Herr Maelzer schon angesprochen hat und den Herr Hafke wahrscheinlich auch gleich ansprechen wird, nämlich die Frage der Durchgriffsrechte und der Kontrolle von Jugendämtern. Ich kann die Intention dahinter verstehen, weil wir alle nicht wollen, dass es Kinderschutzfälle gibt, aber ich glaube nicht, dass Kontrolle die Lösung ist. (Marcel Hafke [FDP]: Aber ein Punkt!) Ich sitze im PUA zu Lügde, und ich erkenne jede Woche in den Sitzungen, dass sich beim ASD etwas ändern muss. Allerdings glaube ich wie gesagt, nicht, dass Kontrolle die Lösung ist, sondern ich denke, dass wir eine andere Arbeitsweise in den Behörden brauchen. Wir brauchen Leitungen, die ihre Teams zuverlässig und mit Kompass führen. Wir brauchen eine Fehlerkultur und eine Stimmung im Team, sodass man sagen kann: Ich glaube, dass ich mich geirrt habe. Ich muss noch einmal eine Beratung bekommen. Wir brauchen eine kollegiale Beratung auf Augenhöhe mit ausreichend Zeit. Wir brauchen Fortbildungen für die die Menschen, die im ASD arbeiten, damit sie handlungskompetent sind. Wir brauchen Supervisionen, um belastende Situationen verpacken zu können. Genau diesen Aspekten der Qualitätsentwicklung wird mit §§ 6 bis 8 im Landeskinderschutzgesetz Rechnung getragen. Ich freue mich, dass der Beauftragte die bereits bestehenden Kinderschutz- und Kinderrechtestrukturen in Nordrhein-Westfalen ergänzen und weiterentwickeln wird. Außerdem freue ich mich auf die Verbändeanhörung und das weitere Verfahren. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Hafke das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz unserer Kinder vor Gewalt und Machtmissbrauch ist eine zentrale Aufgabe unseres Staates, denn unsere Kinder verdienen nicht weniger als den absoluten Schutz, den wir ihnen bieten können. Gewalt und Missbrauch dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, und es ist unsere Pflicht, alles dafür zu tun, unsere Kinder davor zu schützen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag Ein Kinderschutzbeauftragter könnte dabei eine wichtige Funktion und Rolle einnehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte adressiert zwar das Thema, Frau Ministerin, und er nimmt auch wichtige Aspekte auf. Ich habe allerdings den Eindruck, dass Sie heute eine große und wichtige Chance verpassen. Der Kinderschutzbeauftragte soll laut dem Gesetzentwurf als Problemlöser fungieren. Sie haben dem Problemlöser in Ihrem Gesetzentwurf aber keine Kompetenz zugeschrieben, Probleme tatsächlich zu lösen. Das ist das größte Problem. Deswegen möchte ich den Elefanten, der hier im Raum steht, deutlicher und klarer adressieren. In Deutschland kontrollieren wir eigentlich alles. Wir kontrollieren bei jedem Auto, das unterwegs ist, ob es auf diesen Straßen fahren darf. Wir kontrollieren bei den Achterbahnen in den Freizeitparks, ob sie sicher sind. Wir kontrollieren bei jedem Restaurant durch das Gesundheitsamt, ob man dort sicher essen gehen kann. Nur bei dem Thema „Jugendämter“ überlassen wir es der Verantwortung der eigenen Behörde – dem Oberbürgermeister oder dem Landrat –, dieses zu kontrollieren. Obgleich es in den Jugendämtern so viele gute und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt – da stimme ich zu, Frau Kollegin –, stellen wir fest, dass das mittlerweile fatale Auswirkungen in ganz Nordrhein-Westfalen hat. Deswegen ist es meines Erachtens auch so wichtig, Frau Ministerin, dass wir endlich einmal ehrlich darüber sprechen, was Durchgriffsrechte gegenüber den Jugendämtern bewirken können. Ich denke, dass es ein wichtiger Bestandteil ist, dass es diese Durchgriffsrechte gibt. Denn wie soll ein Kinderschutzbeauftragter vernünftig agieren können, wenn er nicht einmal Informationsrechte und Akteneinsicht gegenüber den Jugendämtern hat, um mit den Betroffenen vernünftig sprechen und Lösungen erarbeiten zu können? Wie soll das funktionieren? Diese Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet. Frau Ministerin, es gibt eine zweite Sache, die mich massiv umtreibt und irritiert. Ich habe mir noch einmal alte Unterlagen angesehen. Dabei stellte ich fest, dass Sie in der letzten Wahlperiode einen Entschließungsantrag mitgetragen haben, in dem Sie sich für entsprechende Durchgriffsrechte starkgemacht haben. Es wurde namentlich eine Fachaufsicht genannt und gesagt, dass es wichtig wäre, das in der Legislaturperiode umzusetzen. Jetzt sagen Sie, dass das beim Kinderschutzbeauftragten nicht den richtigen Stellenwert habe. Deswegen habe ich konkret die Frage: Wann und wo wollen Sie das lösen und entsprechende Kontrollrechte gegenüber den Jugendämtern einführen? Was Sie in 10.10.2024 der letzten Legislaturperiode mit allen vier Fraktionen gemeinschaftlich auf den Weg gebracht haben, könnten Sie hier und heute einlösen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Herr Kollege Hafke, es liegt eine Wortmeldung vor. Die Abgeordnetenkollegin Eileen Woestmann von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Zwischenfrage. Möchten Sie diese gestatten?

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Marcel Hafke FDP

Natürlich.

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Hafke, dass Sie meine Frage zulassen. Ich habe mich bei der Frage nach Akteneinsichtsrechten von Betroffenen bzw. dem Beauftragten gemeldet. Aktuell haben Betroffene Akteneinsichtsrechte, und der Beauftragte – da sind wir uns wahrscheinlich einig – braucht nicht gegen Menschen, sondern mit den Menschen eine Akteneinsicht. Dementsprechend ist die Akteneinsicht gewährleistet, weil die Menschen, die betroffen sind, Einsicht in die Akten nehmen können, und diese Akteneinsicht vom UBSKM-Gesetz, das auf der Bundesebene gerade verhandelt wird, noch einmal gestärkt wird. Wie ist Ihre Position dazu?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin – Frau Woestmann, Sie haben in vielen Gesprächen mitgeteilt, dass Sie mit Betroffenen gesprochen hätten und regelmäßig im Gespräch seien. Ich denke nicht, dass betroffene Kinder und Jugendliche in der Lage sind, die Rechte immer für sich einzufordern, weil manchmal auch Eltern und manchmal auch Menschen, die für die Schutzbedürftigen da sein sollten, Täter sind. Das heißt, wir brauchen Unterstützungsstrukturen, die sich um die Kinder und Jugendlichen kümmern und ihnen nicht noch zusätzliche Aufgaben mit auf den Weg geben. Wenn es so einfach wäre, wie Sie das gerade beschreiben, dann würde Ihnen ja kein Zacken aus der Krone brechen, das dem Kinderschutzbeauftragten grundsätzlich zur Verfügung zu stellen und das auch ins Gesetz hineinzuschreiben, weil es damit deutlich einfacher werden würde, sich einzelne Vorgänge, 8a-Fälle, wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, Landtag tatsächlich anzuschauen und mit den Betroffenen, den Institutionen, den Jugendämtern vor Ort in den Dialog einzutreten. Sie wissen, wie herausfordernd das Thema „Datenschutz“ überall, auf allen Ebenen ist. Selbst wenn er die Information von einem Betroffenen bekommen würde, ist er ja immer noch nicht legitimiert, damit tatsächlich agieren zu dürfen. Von daher braucht es eine gesetzliche Grundlage, und die könnte dieses Gesetz zur Verfügung stellen. Ich sage Ihnen das noch einmal, Frau Kollegin Woestmann: Ihre Fraktion hat das in der letzten Legislaturperiode befürwortet, damals mit der Fraktionsvorsitzenden und familienpolitischen Sprecherin Josefine Paul an der Spitze. Ich frage mich bis heute: Was hat die grüne Fraktion angetrieben und bewogen, ihre Meinung auf diese Art und Weise zu ändern und diesem so wichtigen Sachverhalt, wo wir uns zwischen allen Fraktionen einig waren, dass wir das in dieser Legislaturperiode umsetzen wollen, auf einmal eine Absage zu erteilen? Wir wussten alle, dass das im damaligen Kinderschutzgesetz noch nicht möglich war. Das ist ja sehr schnell entstanden, in einem sehr kurzen Zeitraum, wo noch offene Punkte zu diskutieren waren. Deswegen haben wir gesagt, wir machen das in dieser Legislaturperiode. Ich wundere mich, dass Sie diesen Pfad verlassen haben, ohne es inhaltlich zu erläutern, außer zu sagen, dass es bei dem Beauftragten nicht richtig aufgehangen wäre. Dann würde mich interessieren: Wo wollen Sie es denn ansonsten machen? Wir stellen doch fest: So, wie es jetzt in Nordrhein-Westfalen läuft, Frau Kollegin, läuft es nicht gut. Wir haben doch die Situation – das haben Sie selber gesagt –, dass in den Jugendämtern die Strukturen nicht ausreichen, dass teilweise die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht umfassend ist, dass Fortbildungen fehlen usw. usf. Von daher ist es ganz entscheidend, dort nachzusteuern. Frau Ministerin, wir haben noch weitere Punkte, die wir im laufenden Verfahren ansprechen müssen, über die wir diskutieren müssen, nämlich die Frage, wie tatsächlich Informationen an den Beauftragten kommen, um die Situation von Kindern und Jugendlichen vernünftig einschätzen zu können. Wir stellen im Moment in der Realität viele Defizite fest, zu denen Sie aber nicht klar benennen, wie das zu dem Beauftragten kommen wird. Des Weiteren habe ich große Sorgen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf potenzielle Doppelstrukturen schaffen. Als Stichwort nenne ich die Netzwerkkoordinatoren vor Ort, die im Landeskinderschutzgesetz zu Recht festgeschrieben sind. Es ist zu befürchten, dass wir hier eine Doppelstruktur mit mehr Bürokratie schaffen. Ich denke, dass wir klug beraten sind, das zu vermeiden. 10.10.2024 Meine Damen und Herren, dem Grunde nach befürworten wir den Ansatz, einen Kinderschutzbeauftragten einzusetzen. Ich meine aber nach wie vor, dass Sie heute eine große Chance verpassen. Es fehlen klare Strukturen beim Thema „Durchgriff bei den Jugendämtern“, es fehlt das Thema „mangelnde Datenerhebung“, und das Fehlen von Beschwerdeinstanzen ist auch noch ein gravierender Mangel. Abschließend möchte ich noch einen Hinweis geben, den auch schon Dr. Maelzer angesprochen hat. Ich halte es für klug, dass wir bei diesem Thema keinen Spaltpilz in die demokratischen Fraktionen tragen und uns auf einen vernünftigen Weg begeben sollten, wo alle vier Fraktionen eine gute Idee gemeinsam entwickeln und diese auf den Weg bringen, so wie wir das beim Landeskinderschutzgesetz auch gemacht haben. Meine Hand ist nach wie vor ausgestreckt, aber das heißt auch, dass das hier keine Friss-oder-stirb-Veranstaltung wird, sondern dass man sich mit den Problemen und Anmerkungen, die die Freien Demokraten zu diesem Gesetzentwurf haben, ernsthaft beschäftigt und auch bereit ist, den Gesetzentwurf entsprechend nachzusteuern, zu verbessern und zu korrigieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt und Machtmissbrauch zählt zu den grundlegendsten Aufgaben des Staates, und es gilt, ihn fortwährend zu verbessern. Nicht ohne Grund haben wir in der letzten Legislaturperiode den Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch und die Kinderschutzkommission ins Leben gerufen, um zum einen die schrecklichen Missbrauchstaten schonungslos aufzuarbeiten und zum anderen strukturelle Erfordernisse im Kampf gegen Kindesmissbrauch aufzudecken und notwendige Reformen auf den Weg zu bringen. Als ein erster bedeutender Schritt ist dabei das Landeskinderschutzgesetz entstanden, welches bundesweit neue Standards gesetzt hat. Der nun vorliegende Entwurf soll dieses Gesetz um die Position eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte ergänzen. So weit, so gut. Denn wer könnte schon etwas gegen mehr Schutz für unsere Kinder und eine unabhängige Instanz, die sich für deren Rechte einsetzt und Missstände aufdeckt, sagen? Landtag Doch ich kann Ihnen sagen: Wir benötigen keinen weiteren Landesbeauftragten, um unsere Kinder zu schützen. Insbesondere benötigen wir keinen Beauftragten für Kinderrechte, dem linken Traum der staatlichen Lufthoheit über die Kinderbetten. Jedes Kind ist bereits jetzt wie ein Erwachsener auch Grundrechtsträger. Jedes Kind hat das Recht auf umfassenden Schutz durch die Grundrechte. Die schleichende Etablierung von Kinderrechten stellt einzig und allein Eltern unter Generalverdacht und birgt in Wirklichkeit das Risiko einer schleichenden Erosion der elterlichen Rechte. Jedes Amt, das darauf abzielt, Kinderrechte auf politischer Ebene voranzutreiben, ist nur der Rammbock linker Sozialingenieure, um hinter die Mauern der elterlichen Erziehung zu gelangen, und wird von uns daher ohne Wenn und Aber abgelehnt. (Beifall von der AfD) Kommen wir deshalb zum zweiten Aufgabenbereich des Beauftragten: Kinderschutz. Mit der Schaffung eines unabhängigen Beauftragten wird es nur weitere bürokratische Parallelstrukturen geben, ohne die bestehenden kritisch zu hinterfragen oder zu reformieren. Derzeit sind bereits zahlreiche Stellen für den Kinderschutz verantwortlich: Jugendämter, Schulen, Gesundheitsbehörden, Polizei, Gerichte und viele weitere Institutionen. Was tatsächlich fehlt, ist keine weitere Vermittlerinstanz, sondern eine verbesserte Koordination, eine stärkere Vernetzung und vor allem ein Abbau des Behördendschungels. Ich kann Ihnen versichern: Ein zukünftiger Landesbeauftragter wird auch dieses Problem nicht lösen oder das Geflecht entwirren. In Ihrem eigenen Gesetzentwurf schreiben Sie es selbst – ich zitiere –: „Die oder der Beauftragte fügt sich dabei in die bestehenden Kinderschutz- und Beschwerdestrukturen ein.“ Auf gut Deutsch: ein weiterer Grußaugust mit Kummerkasten, der sich mit Betroffenheitsbildern wichtigtun darf. Losgelöst davon wollen Sie dann auch noch eine Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einsetzen. Was bleibt dann eigentlich noch für den Landesbeauftragten zu tun? Falls Sie mir schon keinen Glauben schenken wollen, dann hören Sie vielleicht auf die Stimmen jener, die sich täglich um den Schutz unserer Kinder bemühen. Denn unabhängig von unserer Position gegenüber Kinderrechten wurde vonseiten der Sachverständigen eindrücklich vermittelt, dass die Themen „Kinderschutz“ und „Kinderrechte“ keinesfalls vermischt werden sollten, da sie für sich genommen bereits hochkomplex sind, sowohl auf der pädagogischen als auch auf der kriminologischen und juristischen Ebene. 10.10.2024 Aber all das interessiert Sie gar nicht. Vielmehr wollen Sie in politisch angespannten Zeiten, komme was wolle, schnell noch ein linkes Prestigeprojekt durchdrücken und einen Kinderkommissar einsetzen, der tief in die Familien und privaten Wertvorstellungen reinregieren kann. Darum sind Ihnen Fachleute und Betroffene bei diesem Projekt vor allem lästig und sollen nicht zu viel dazu sagen. So wollen Sie bei dem Gesetz nur ein einmaliges Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, Kinderschutzinstitutionen und Betroffenen durchführen. Auch nur unter Druck haben Sie die einmalige Berichtspflicht gegenüber dem Landtag im Gesetzentwurf über Nacht rasch in eine Pflicht zu Beginn und zur Mitte der Legislaturperiode abgeändert. Wenn Sie tatsächlich daran interessiert sind, den Schutz der Kinder in Nordrhein-Westfalen zu verbessern, dann sollten Sie statt in einen neuen Prestigeposten die jährlich bereitgestellten Mittel in die Stärkung von präventiven Maßnahmen investieren, um die bestehenden Defizite im System zu beheben und unsere Kinder effektiv vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat sich Ministerin Paul noch einmal zu Wort gemeldet. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schalley, nur um es einmal klarzustellen: Kinderschutz ist kein linkes Prestigeprojekt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses verpflichtet fühlen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich will aber auch auf etwas anderes eingehen, weshalb ich mich noch mal zu Wort gemeldet habe. Herr Kollege Hafke, ich nehme Ihnen absolut Ihr großes Engagement für die Frage der Fachaufsicht ab. Wir haben in der letzten Legislaturperiode häufig darüber diskutiert. Das sind auch wichtige Diskussionen. Ich will nur darauf hinweisen, dass es der Familienminister Ihrer Partei gewesen ist, der im Rahmen der Diskussionen das Qualitätsentwicklungsverfahren in das Gesetz geschrieben hat. Ich finde, das war auch absolut richtig, weil er nämlich damit auf die Fachdebatte gehört hat, die weiterentwickelt wurde, die nämlich besagt – darauf hat Frau Kollegin Woestmann schon hingewiesen –: Es ist vor allem wichtig, dass wir die Strukturen innerhalb der Jugendämter stärken, dass wir die Handlungssicherheit stärken, dass wir die Fehlerkultur stärken, dass wir aber auch die Landtag Frage der Struktur, also auch der Aus-, Fort- und Weiterbildung, Onboardingprozesse etc. stärken. Vor diesem Hintergrund ist es niemals eine Abkehr meiner Haltung gewesen. Ich fand, es war eine gute fachliche Weiterentwicklung, die das Landeskinderschutzgesetz in der letzten Legislaturperiode an der Stelle genommen hat. Ich will noch mal sagen, … (Marcel Hafke [FDP]: Lesen Sie noch mal den Entschließungsantrag zum Kinderschutzge- setz!) – Ich halte es nach wie vor für eine sinnvolle Weiterentwicklung. Ich würde mir wünschen, dass Sie mir zugestehen, dass ich auf Basis der fachlichen Diskussionen möglicherweise auch sage: Es gibt aus meiner Sicht Elemente wie ein Qualitätsentwicklungsverfahren, die ich an der Stelle für fachlich sinnvoller halte. Wir werden aber auch – und das ist der gemeinsame Weg, den wir beim Kinderschutz immer eingeschlagen haben – weiter gemeinsam über die Dinge diskutieren. Manche Fragen müssen in der Tat noch einmal miteinander ausdiskutiert werden. Dann muss man ausloten, ob man da Common Grounds hat oder ob man die an dieser einen Stelle eben nicht hat. Bei 186 Jugendämtern, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, habe ich immer noch einige Fragezeichen, die sie bislang auch in unseren gemeinsamen Gesprächen, die immer gut und konstruktiv waren, nicht ausräumen konnten bzw. wir haben noch keinen gemeinsamen Weg zum Ausräumen dieser Fragen gefunden, wie eine solche Stelle der Beauftragung bei 186 Jugendämtern tatsächlich die Rolle der Fachaufsicht einnehmen kann. Vor diesem Hintergrund bin ich nach wie vor auch fachlich der Meinung, dass der Kinderschutzbeauftragte oder die Kinderschutzbeauftragte die Frage der Aufsicht an der Stelle nicht in ihrer Rolle vereinen sollte, sondern gerade die wichtigen Impulse, die wir mit diesem Gesetz vorgeschlagen haben. Trotzdem ist es richtig, dass wir weiter miteinander im Gespräch bleiben wollen, weil das keine Frage von parteipolitischen Diskussionen ist – das haben wir hier so auch nie gemacht –, sondern ein gemeinsames fachliches Diskutieren und Ringen um die beste Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 3 Minuten 10 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht selbstverständlich auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe allerdings jetzt keine Wortmeldungen und gehe davon aus, dass 10.10.2024 kein Bedarf mehr ist. Okay. Wir kommen zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/10933 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 4 Durch die Kita zur Schulfähigkeit – Bildungsgrundsätze weiterentwickeln und als Bildungsstandards etablieren Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10880 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Herrn Hafke das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein wichtiges Thema für unsere Kinder in Nordrhein-Westfalen, nämlich wie wir diese in der Kita gut auf die Schule vorbereiten. Es geht hier um Chancengerechtigkeit unabhängig vom Elternhaus. Vielleicht ein paar Sachen vorab, weil wir feststellen, dass es aktuell nicht so gut läuft. Wenn Sie sich die Zahlen mal anschauen, dann stellen Sie fest, dass in den letzten vier Jahren die Zahl der Kinder, die vor der Einschulung zurückgestellt wurden, um 77 % gestiegen ist. Diese Kinder haben insbesondere Defizite in den Bereichen Sprache, Motorik und soziale Fähigkeiten. Ich will Ihnen mal ein Beispiel aus Gelsenkirchen aus dem letzten Jahr nennen. Dort haben 90 % der Kinder bei der Einschulung Probleme, besonders in den Bereichen Sprache und Motorik. Die Sprachdefizite bei Schulanfängern sind mittlerweile bei 32 % der Fünf- und Sechsjährigen in Nordrhein-Westfalen angekommen. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist jedoch entscheidend, um dem Unterricht in der Schule folgen zu können, und für den Bildungserfolg eines jeden Kindes absolut entscheidend. Wer das nicht in der Kita bzw. in den ersten fünf, sechs Jahren seines Lebens lernt, der wird später große Probleme haben, das aufzuholen. Gerade für Kinder aus sozial benach-Landtag teiligten Familien wird es besonders schwierig, das hinzubekommen, wenn sie nicht in den ersten drei Lebensjahren eine entsprechende Unterstützung bekommen. Wir wissen auch, dass das Aufwachsen in Mehrsprachigkeit ein großes Geschenk sein kann. Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass 30 % der Kinder in Nordrhein-Westfalen zuhause gar kein Deutsch sprechen. Diese bräuchten eine deutlich intensivere Sprachförderung, als es heute der Fall ist. Wenn wir über diese Probleme und über Chancengerechtigkeit sprechen, dann stellen wir fest, dass frühkindliche Bildung aktuell nicht für alle Kinder eine große Chance ist. In vielen Bereichen sind Veränderungen notwendig. Deswegen fordern wir die Einführung von verbindlichen Bildungsstandards, also weg von Grundsätzen hin zu für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen geltenden Standards, beispielsweise das Erkennen von Buchstaben und Zahlen sowie die Förderung von sozialen Fähigkeiten. Außerdem ist es entscheidend, die alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kitas insbesondere mit Blick auf die deutsche Sprache weiter auszubauen bzw. voranzubringen und das Thema „Sprachförderung“ dort verbindlicher vorzugeben. Wir stellen fest, dass in Nordrhein-Westfalen 20.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen, die sich um die alltagsintegrierte Sprachförderung kümmern könnten. Deswegen müssen wir die vorhandenen Erzieherinnen und Erzieher von Bürokratie entlasten, damit sie sich stärker um die Kinder kümmern können. Frau Ministerin, aus diesem Grund habe ich hier schon ein paarmal vorgeschlagen, dass wir alles in der Bürokratie drei Jahre aussetzen sollten, was nicht mit Kinderschutz und nicht mit Pädagogik zu tun hat, damit die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit haben, sich um die Kinder zu kümmern. (Beifall von der FDP) Einen Punkt möchte ich ansprechen, da er mich in der Fachdebatte massiv irritiert. Wir diskutieren seit einem Jahr über den Vorschlag von insbesondere Frau Ministerin Feller, ein sogenanntes Sprachscreening einzuführen. Wir haben in verschiedenen Ausschusssitzungen auch schon darüber gesprochen. Ich finde es irritierend, wie zwei Fachministerien auf die Idee kommen können, bei der Anmeldung von Kindern für die Schule noch mal ein Sprachscreening durchzuführen, und den Glauben haben, dass sich innerhalb eines Dreivierteljahres alle Sprachdefizite klären und die Probleme beheben ließen. Frau Ministerin, wir wissen doch aus der Forschung – ich denke, darin sind wir einer Meinung –, dass man die Sprachdefizite ab dem dritten und vierten Lebensjahr angehen muss. Deswegen die konkrete Frage an Sie: Warum führt man ein Sprachscreening, das sogar wir als Freie Demokraten für 10.10.2024 sinnvoll erachten, nicht im dritten oder vierten Lebensjahr durch? Diese Frage geht insbesondere auch an die CDU. In Bayern wird die CSU genau das bei jedem Kind im vierten Lebensjahr einführen. Die Bayern ziehen folgende Konsequenz: Wenn Sprachdefizite bestehen, erhält jedes Kind, egal welcher Herkunft, eine verbindliche Sprachförderung, die durchgeführt werden muss. Ich finde, über diese Verbindlichkeit mit entsprechenden Konsequenzen sollten wir in Nordrhein-Westfalen endlich anfangen zu sprechen. Die gerade für Nordrhein-Westfalen vorliegenden Zahlen sind so schockierend und so alarmierend, dass wir feststellen müssen: Die Kinder werden ihr Leben lang Probleme haben. Dabei könnten wir es am Anfang des Lebens eines jeden Kindes in den Griff bekommen und korrigieren. Frau Ministerin, es braucht nach unserer Auffassung jetzt keine langsamen Reformen, sondern mutiges und proaktives Handeln. Dabei würden wir Sie unterstützen. Ich hoffe, dass Sie die in unserem Antrag enthaltenen Aspekte im Rahmen der nächsten Ausschussdebatten aufgreifen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnete Katharina Gebauer.

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Katharina Gebauer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kitas sind das Herzstück unseres Bildungssystems, denn eine starke frühkindliche Bildung legt den Grundstein für den späteren schulischen und beruflichen Erfolg. In Kitas werden Kinder nicht nur betreut, sondern sie erhalten eine pädagogisch wertvolle Förderung. Dort entwickeln sie grundlegende soziale Fähigkeiten, lernen das Teilen sowie das Zusammenarbeiten und erweitern ihren Wortschatz. Sie können ihre Neugierde ausleben und ihre Kreativität entfalten. Zugleich tragen Kitas dazu bei, Chancengleichheit zu schaffen, Armut zu bekämpfen sowie Familien zu entlasten und zu unterstützen. Die schwarz-grüne Koalition hat deswegen mehrere Maßnahmen beschlossen, um Kitas zu stärken. So haben wir eine Reihe von Initiativen ergriffen, um dem Fachkräftemangel im frühkindlichen Bereich entgegenzuwirken, beispielsweise durch den Qualifizierten Quereinstieg in die Kinderbetreuung oder das „Sofortprogramm Kita“. Zwar gibt es weiterhin zu wenig Beschäftigte, doch war die Zahl des Personals in den Kitas noch nie so hoch. Dieses Jahr investieren wir über das Kinder-Landtag bildungsgesetz mehr als 5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung. Seit 2017 summieren sich die Ausgaben auf über 30 Milliarden Euro – eine erhebliche Summe, mit der sich das Land für die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder engagiert. Meine Damen und Herren, Sie hören: Für uns als Regierungskoalition bilden Kinder und Bildung einen Schwerpunkt unserer politischen Arbeit. Das wird sich im Haushalt widerspiegeln. Bei der Bundesregierung hingegen scheint das im Bereich der Kitas nicht der Fall zu sein. – Liebe FDP, ich wundere mich schon etwas. In Ihrem Antrag stellen Sie völlig zu Recht die Bedeutung von Sprachförderung heraus. Trotzdem haben Sie es zugelassen, dass sich der Bund aus der Finanzierung zurückzieht. Die Landesregierung hingegen ist davon überzeugt, dass diese Einrichtungen von unschätzbarem Wert sind, und hat die Finanzierung übernommen. (Henning Höne [FDP]: Weil es unsere Zustän- digkeit ist!) Aus diesem Grund bringen CDU und Grüne heute im Plenum einen Antrag ein, der die Bedeutung des Spracherwerbs in der frühkindlichen Bildung betont. Die Einführung des Modells der alltagsintegrierten Sprachbildung in den Kitas war ein bedeutender Fortschritt in Nordrhein-Westfalen. Unsere Zielsetzung ist es, die sprachliche Bildung so früh wie möglich zu starten und alle Kinder von Anfang an zu erreichen. Sprachbildung sowie die Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung sollen nahtlos in den pädagogischen Alltag integriert werden. Dennoch ist Dokumentation zeitaufwendig. Daher müssen wir allgemeingültige Standards festlegen, die sicherstellen, dass die pädagogischen Fachkräfte nicht zu viel Zeit für Dokumentation aufwenden. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Familienzentren. Diese Einrichtungen bieten weit mehr als nur Betreuung. Sie stellen umfassende Angebote und Unterstützung für die gesamte Familie bereit. Neben der Kindertagesbetreuung gibt es Beratungsangebote sowie Bildungs- und Freizeitprogramme. Daher verwundert es nicht, dass inzwischen ein Drittel der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Familienzentren sind. Als Regierungskoalition ist es uns daher ein Anliegen, die Familienzentren zukünftig qualitativ noch besser aufzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf sozial schwachen Regionen. Liebe FDP, in Ihrem Antrag haben Sie richtigerweise die Notwendigkeit von Bildungsstandards in Kitas angesprochen. Die Bedeutung qualitativ hochwertiger Kitas für die ganzheitliche Erziehung unserer Kinder kann nicht genug betont werden. Unsere Kinder verdienen die bestmögliche Betreuung und Förderung 10.10.2024 unabhängig von ihrer Herkunft oder von ihren individuellen Bedürfnissen. Für NRW legen verschiedene Verordnungen und Richtlinien, zum Beispiel die Bildungsvereinbarung Nordrhein-Westfalen oder die in Ihrem Antrag angesprochenen Bildungsgrundsätze, qualitative Standards fest. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Kindern in unserem Bundesland die bestmögliche frühkindliche Bildung zukommen zu lassen. Welche Bestimmungen dazu angepasst, aktualisiert oder neu eingeführt werden müssen, können wir gerne im Ausschuss diskutieren. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Müller das Wort.

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Frank Müller SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es klug, Anträge vom Ende her zu denken und sich vielleicht auch zu überlegen, welche Wirkungen Überschriften oder solche Anträge auf Fachkräfte bzw. auf die Landschaft haben könnten. Zumindest in dieser Hinsicht könnte der FDP-Antrag ein wenig unglücklich sein. Es könnte für Fachkräfte bewusst oder unbewusst so wirken, als würde man die Arbeit der Kitas auf die Schulfähigkeit reduzieren. Genau das ist es nicht. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Die Kita ist auch kein Vorläufersystem oder irgendein Hilfssystem, sondern sie ist eine eigenständige Säule in der Bildungskette, auf die die Schule folgt. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Die Kita ist ein eigenständiger Teil der Bildungskette, ein Ort im Sozialraum, ein Ort der Familienbildung, ein Ort der Demokratiebildung. Sie ist ein Ort, wo die Grundlagen für ein gesundes, gelingendes und selbstbestimmtes Aufwachsen gelegt werden. Und ja, die Kita ist auch ein Ort der Vorbereitung auf die Schule, (Marcel Hafke [FDP]: Aha!) aber eben nicht nur. Sie verengen den Blick sehr auf die Frage der Schulvorbereitung, und dann verengen Sie das Thema noch weiter auf die Sprache. (Marcel Hafke [FDP]: Im Antrag geht es aber nicht nur um Sprache!) – Herr Kollege Hafke, Sie haben es in Ihrer Rede gerade ein bisschen gerettet, indem Sie es nicht nur auf die Sprache verengt haben. Es geht eben auch um Landtag sozial-emotionale Fähigkeiten, um motorische Fähigkeiten, um Impulskontrolle und darum, mit einer Schere umgehen zu können, wenn man die Kita besucht. Das mag für viele Zuhörerinnen und Zuhörer basal und banal wirken, aber das ist es nicht. Über all das würde ich gerne im Ausschuss weiterdiskutieren und dabei von der Verengung wegkommen, die ich in Ihrem Antrag vorgefunden habe. Wir waren doch schon ein bisschen weiter. Der Subtext klingt ein bisschen so, als mangelte es an fachlichen Grundlagen. Ich will Ihnen diesbezüglich widersprechen. Wir haben gut ausgebildete Fachkräfte, gute und starke Fachberatungen, gute Konzepte und gute Grundlagen. Wir haben viele Konzepte, die nicht nur für die Ablage geschrieben werden bzw. im Papierkorb landen, nur um sagen zu können, sie seien da, bzw. es habe sie gegeben. Es mangelt nicht an Kompetenz, Fachlichkeit oder hochqualifizierten Fachkräften, sondern schlichtweg an der Zeit und an einem ordentlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel, damit die Zeit in der Kita auch gut genutzt werden kann. Ich will und kann Ihnen das Folgende nicht ersparen: Auch wenn Joachim Stamp eine gewisse Stabilität in das System der Finanzierung gebracht hat, ist er bei diesen Themen leider nicht weitergekommen und hat die Probleme in die aktuelle Wahlperiode vertagt. Wir wissen doch ganz genau, dass wir mehr Zeit und einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel bekommen hätten, wenn es in der letzten Wahlperiode gelungen wäre, das zu tun, was gut gewesen wäre, nämlich den Eigenanteil abzuschaffen. Dann müssten unsere hochqualifizierten Erzieherinnen und Erzieher nicht Waffeln backen, um den Eigenanteil einer Kita in einem problematischen Sozialraum einzuwerben, bei der die Spender nicht Schlange stehen. (Beifall von der SPD) Sie sprechen richtigerweise einige Baustellen an, bleiben schließlich aber inkonsequent, weil alles mit allem zusammenhängt. Die von Ihnen aufgezählten Einzelmaßnahmen sind richtig, werden aber zu isoliert dargestellt. Uns fehlt der ganzheitliche Ansatz. Sie machen ein bisschen Digitalisierung hier, etwas Entlastung da und bei der Dokumentation ein bisschen weniger. Das alles klingt sehr gut für diejenigen, die Ihnen zuhören und das oberflächlich lesen, allerdings werden dadurch die Probleme, die das KiBiz als solches mit sich bringt, nicht gelöst. Deswegen brauchen wir so dringend eine Revision des KiBiz. (Marcel Hafke [FDP]: Das ist kein KiBiz-An- trag!) Auch die Frage, wer die Digitalisierung finanziert – Sie müssen sie nicht jetzt beantworten –, hätten wir in der letzten Wahlperiode beantworten können. Ich kann mich noch erinnern, wie Ihr Minister uns ange-10.10.2024 guckt und gefragt hat, ob wir einen digitalen Morgenkreis haben wollten, als wir über Digitalisierung gesprochen haben. Nein, das wollten wir nicht; wir wollten, dass die Digitalisierung und die Vereinfachung bei Dokumentationen finanziert werden, was leider nicht geschieht. Genau diese Revision wollen wir. Leider hat Ihr Minister bei der Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu früh zugeschlagen, als es um die Frage der Finanzen ging, und alle anderen inhaltlichen und qualitativen Fragen ausgeklammert. Das rächt sich heute. Es wird aber auch von der neuen Ministerin nicht ordentlich abgearbeitet. Ich habe mit Genuss den Widerspruch gelesen, dass ein Abbau von Bürokratie sowie die Reduzierung von Dokumentationspflichten und gleichzeitig eine systematische und regelmäßige Evaluierung erfolgen sollen. Das ist genau mein Humor: zwei Schritte vor, drei zurück. Ich frage mich, ob Sie einmal bei einem Audit oder einem Rezertifizierungsaudit dabei gewesen sind. Wenn Sie nicht ordentlich dokumentiert bzw. eine ordentliche Aktenlage haben, dann bekommen Sie relativ schnell ein Problem, übrigens auch mit dem Landschaftsverband. Die Verschlagwortung reicht nicht. Ich komme zum Schluss. Auch die curriculare Vorstellung passt nicht in das System, weil sie nicht systemkompatibel ist. Dabei geht es ein Stück weit darum, die Vorstellung von Vorschule bei den Gruppengrößen und bei der Zusammensetzung von Gruppen in diesem System nicht leben zu können. Wenn man das will, und man kann das wollen, dann muss man es aufschreiben und sich zu Fragen von Pflicht und Verbindlichkeit verhalten. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Genau das tun Sie aber in Ihrem Antrag nicht. An der Stelle sollten wir im Ausschuss weiterdiskutieren.

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Berivan Aymaz

Ihre Redezeit, Herr Kollege.

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Frank Müller SPD

Dafür wäre ich dankbar. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Woestmann das Wort.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wie lernen Kinder im Vorschulalter? Ich möchte gerne mit diesem kurzen Exkurs starten. Für Kinder ist Bindung extrem wichtig Landtag für Bildung. Warum? Weil Bindung und Bildung so etwas wie eine Wippe bilden. Was ist eigentlich Bindung? Bindung ist eine enge und andauernde Beziehung zwischen Kindern und ihren engsten Bezugspersonen. Dabei ist Bindung nicht gleich Bindung. Vier verschiedene Bindungstypen werden klassifiziert. Wegen der begrenzten Zeit breche ich es vereinfacht herunter. Man kann sagen, dass davon eine sehr gut ist, zwei okay sind und eine weniger gut ist. Je nachdem, welche Erfahrungen Kinder mit ihren Bezugspersonen machen, werden diese Bindungsmuster klassifiziert. Damit ein Kind lernen kann, darf das Bindungsverhalten nicht aktiviert sein, es darf also nicht auf der Suche nach Sicherheit sein und nicht das Gefühl haben, dass da niemand ist, sich unsicher fühlen. Bildung ist erst möglich, wenn Bindung vorhanden ist, wenn sich ein Kind sicher fühlt und eine Bezugsperson da ist. Deswegen gibt es die intensiven Eingewöhnungsphasen in den Kitas. Wenn das Bindungssystem ruhig und Bildung möglich ist, dann lernen Kinder von alleine. Sie sind neugierig, wollen von sich aus die Welt entdecken. Warum stelle ich diesen Aspekt so in den Vordergrund? Weil wir uns bei dem Antrag der FDP erst mal die grundlegende Frage stellen müssen, wie Bildung im Vorschulbereich aussehen soll und was tatsächlich nötig ist, damit Kinder für die Schule fit gemacht werden können. Ich bin davon überzeugt, dass es für die Kita lebensspezifische Entwicklungsaufgaben gibt, die für die Schule gut sind, aber eben nicht nur für die Schule, sondern auch für das Leben allgemein. Dazu gehören Ausdrucksfähigkeit, Neugierde wecken, Vertrauen schaffen, Selbstvertrauen stärken, Gemeinschaftsfähigkeit lernen, Konzentrationsfähigkeit entwickeln und eine Form von Eigenverantwortlichkeit. All diese Aspekte sind wichtig, um in der Schule anzukommen. Explizit nicht aufgeführt sind Dinge wie Zahlen- und Lesenlernen usw., weil Kinder unter sechs Jahren allein entwicklungstechnisch nicht in der Lage sind, das zu begreifen. Erst ab dem sechsten Lebensjahr besteht die kognitive Fähigkeit, strategisch zu lernen. Vorher findet Lernen durch Zufall statt, durch Spielen und Ausprobieren. Es ist in der Tat nicht von der Hand zu weisen, dass uns die aktuellen Zahlen der IGLU-Studie Sorgen bereiten müssen. Ich würde auch der Aussage zustimmen, dass Kitas in herausfordernden Stadtteilen eine andere Ausstattung brauchen. Deswegen entwickelt die Landesregierung die Familienzentren weiter, auch um dort mehr Sprachförderung anbieten sowie Eltern ganzheitlich unterstützen zu können, denn starke Eltern bedeuten starke Kinder. Da kann zum Beispiel Kita-Sozialarbeit unterstützen. 10.10.2024 Der Einfluss von Kita auf Schule wird seit Jahren auch international erforscht. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus kindergarten heute: „Ein positiver Einfluss des Kindergartens auf die Sprachentwicklung und die ,Schulfähigkeit‘ bzw. die Schulleistungen lässt sich am ehesten unter der Bedingung nachweisen, dass es eine umfassende, am Kind orientierte Unterstützung und Anregung von Bildungsprozessen gibt, die auf eine gezielte Schulvorbereitung sogar ausdrücklich verzichtet.“ Auch zur Dokumentation will ich noch kurz etwas sagen. Es ist ein Thema, das die FDP zu Recht seit Längerem beschäftigt. Nun wurde unter Herrn Stamp ein Forschungsauftrag vergeben, bei dem genau geschaut werden sollte, wie die Bildungs- und Entwicklungsdokumentation in Nordrhein-Westfalen verbessert, vereinfacht und vergleichbar werden kann. Diese Studie wurde 2020 abgeschlossen, und dann ist leider nichts mehr passiert. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Das ist sehr schade, weil wir jetzt sonst vier Jahre weiter wären. Wie es der Zufall manchmal will, gibt es genau zu diesem Thema heute noch einen Tagesordnungspunkt. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Das ist der Cliffhanger. Ich würde sagen: Es bleibt spannend. Bleiben Sie dran. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Herr Schalley das Wort.

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Zacharias Schalley AfD

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! „Am Anfang war das Wort. […] Alles wurde durch das Wort geschaffen; nichts ist ohne das Wort entstanden.“ Diese Weisheit aus der Bibel beschreibt eindrucksvoll, wie grundlegend Sprache für die menschliche Existenz ist. Umso erschreckender ist, in welch alarmierendem Zustand sich die sprachliche Kompetenz unserer Kinder in den Kindergärten Nordrhein-Westfalens heute befindet. Sprache ist der Schlüssel zur kognitiven Entwicklung und sozialen Interaktion. Sie befähigt Kinder, ihre Gedanken und Gefühle auszudrücken, miteinander zu kommunizieren und die Welt um sich herum zu verstehen. Die ersten Lebensjahre sind dabei besonders entscheidend, denn in dieser Zeit werden die Grundlagen für alle weiteren Lernprozesse gelegt. Es ist all-Landtag gemein bekannt, dass Kinder, die in der frühkindlichen Phase nicht ausreichend sprachlich gefördert werden, massive Rückstände entwickeln, die sie ein Leben lang begleiten. Diese Defizite zeigen sich nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer späteren sozialen Integration und beruflichen Laufbahn. Gute Deutschkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und insbesondere für Einwanderer die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration oder Assimilation. Doch genau hier liegt eines der größten Probleme, das seit Jahren unser Bildungssystem belastet. Denn ich bin mir sicher: Die Migrantenkinder mit Deutschdefiziten haben in ihrer bzw. der Muttersprache ihrer Eltern deutlich weniger Probleme, zu kommunizieren, als in der Sprache der – noch – Mehrheitsgesellschaft. Wir möchten der FDP daher zunächst dazu gratulieren, dieses zentrale Thema, das wir als AfD bereits mehrfach angesprochen haben, endlich in den Fokus zu stellen. Sie haben erkannt, dass die sprachliche Förderung von Kindern der Schlüssel ist, und Sie deuten sogar den Kern des Problems an: die unkontrollierte massenhafte Einwanderung bildungsferner Migranten seit 2015 – ein Zeitpunkt, ab dem die Bildungsausgaben zunehmend ihre Wirkung verfehlen. Zwar ist es prinzipiell zu begrüßen, dass die FDP fordert, Bundesmittel gezielt für die sprachliche Bildung einzusetzen, doch wir dürfen nicht vergessen, dass die Bildungsausgaben in Nordrhein-Westfalen seit Jahren kontinuierlich steigen und die Wirkung dennoch verpufft, wie die verschiedenen Bildungsstudien eindrucksvoll oder eher erschütternd zeigen. Von 26 Milliarden Euro im Jahr 2016 sind die Ausgaben auf über 36 Milliarden Euro gestiegen. Doch das Ergebnis: Das Bildungsniveau sinkt trotzdem weiter. Es ist daher offensichtlich: Wir haben kein rein finanzielles Problem, sondern ein strukturelles. Hier kommen wir nicht umhin, den entscheidenden Zusammenhang zu benennen. Die fatale Bildungssituation steht in direktem Zusammenhang mit dem Zustrom bildungsferner Einwanderer. Ohne eine grundlegende Wende in der Einwanderungspolitik bleibt dieses Problem ungelöst, egal wie viele Millionen Sie in den Bildungssektor pumpen. Unsere Kritik am Antrag der FDP endet hier jedoch nicht. Sie schreiben zu Recht davon, dass sich Erzieher wieder voll auf ihre Arbeit, die frühkindliche Bildung und Sprachförderung, konzentrieren sollten. Doch Sie versäumen, konkrete Maßnahmen zu beantragen, die die dafür in notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Bildungsstandards mögen als Orientierungsrahmen sinnvoll sein, doch sie lösen die akute Fachkräftekrise kein bisschen. Zu glauben, dass Standards allein 10.10.2024 die Lösung für den Mangel an qualifizierten Fachkräften seien, ist realitätsfremd. Trotz all unserer Kritik dürfen wir jedoch nicht übersehen, dass der vorliegende Antrag wichtige Punkte aufgreift. Mit klaren, verbindlichen Bildungsstandards und einer verstärkten Sprachförderung werden Schritte in die richtige Richtung gefordert. Doch wir müssen deutlich machen, dass diese Maßnahmen nur dann erfolgreich sein werden, wenn sie von einer umfassenden Reform in der Einwanderungs- und der Bildungspolitik begleitet werden. Deshalb werden wir uns beim Antrag der FDP enthalten, weil er die Probleme zwar nicht löst, aber immerhin ein Anfang ist – ein Anfang, der aber noch weitreichendere Reformen und mutige Entscheidungen erfordert. Ohne diese werden wir auch in Zukunft mit steigenden Bildungsausgaben und sinkenden Bildungsergebnissen konfrontiert sein. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Funktion und Aufgabe von Kitas ist nicht allein die Herstellung von Schulfähigkeit. Frühkindliche Bildung ist eine wichtige und eigenständige Phase der Bildungsbiografie. Hier werden die Grundlagen gelegt. Daher ist es zweifelsohne wichtig, dass die Systeme auch ineinandergreifen. Trotzdem wäre es zu kurz gesprungen, die Kitas auf einen Vorbereitungskurs für die Schule zu verkürzen. Es geht in der frühkindlichen Bildung um ein umfassendes und ganzheitliches Bildungsverständnis. Es geht um Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Es geht um Selbstbestimmung und die individuelle Weiterentwicklung. Es geht auch um die Bereiche, die hier in der Debatte schon angesprochen wurden. Eine Fokussierung auf ein reines Schulfähigkeitsprofil greift an dieser Stelle also zu kurz. Spracherwerb spielt in der frühkindlichen Bildung eine wichtige Rolle; denn die sprachliche Kompetenz unserer Kinder ist entscheidend für ihren Bildungserfolg, aber auch und noch viel mehr für ihre gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb haben wir die Sprach-Kitas nicht nur fortgeführt, sondern sie auch abgesichert. Wir werden sie mit der Reform des KiBiz gesetzlich absichern, damit dieses erfolgreiche Projekt, dieses erfolgreiche Modell konsequent weitergeführt und darüber hinaus weiterentwickelt werden kann; denn Sprach-Kitas und plusKITAs setzen einen besonderen Fokus bei der Sprachbildung und sind deswegen von besonderer Bedeutung. Landtag Grundsätzlich – darüber haben wir uns in der letzten Ausschusssitzung noch sehr intensiv ausgetauscht – setzen wir in Nordrhein-Westfalen aber auf ein etabliertes und sehr erfolgreiches System alltagsintegrierter Sprachbildung, die nämlich in allen Kitas greift. Damit haben wir ein gutes, bewährtes Instrument der Sprachbildung entwickelt und etabliert, das im Übrigen über Nordrhein-Westfalen hinaus durchaus Anerkennung findet und dort als sehr gutes Tool zur Kenntnis genommen wird. Es fokussiert nicht allein darauf, einmalig eine Testung vorzunehmen, sondern darauf, Sprachbildung in den Kita-Alltag zu integrieren und für alle Kinder gleichermaßen zur Sprachbildung beizutragen. Zusätzlich legen wir weiterhin großen Wert auf die Einbindung der Familien. Unsere über 3.300 Familienzentren und 113 Familiengrundschulzentren leisten dazu einen bedeutenden Beitrag; denn diese Zentren bieten nicht nur Unterstützungsangebote für Kinder, sondern auch Sprachkurse für Eltern mit Einwanderungsgeschichte. Sie bieten im Übrigen einen wichtigen Anknüpfungspunkt für die Kinder, die noch mit dem Delfin-4-Verfahren getestet werden, wenn sie keine Kita besuchen; denn hier können dann die Sprachförderangebote wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund ist es mir persönlich wichtig, dass wir die Familienzentren dahin gehend weiterentwickeln und strukturell dort noch einmal in die Qualität investieren, wo mehr Familien diese Unterstützung brauchen. Die schon mehrfach angeklungene Frage der Mehrsprachigkeit ist in Nordrhein-Westfalen natürlich von großer Bedeutung. Sie ist im Übrigen ein großer Schatz, den wir hier in Nordrhein-Westfalen haben. Deswegen haben wir mit Griffbereit oder Rucksack KiTa auch Angebote, die konkret die Mehrsprachigkeit stärken und damit im Rahmen der Sprachbildung einen Kontext bilden. Die FDP fordert jetzt die Vorverlegung des Sprachscreenings auf das vierte Lebensjahr. Allerdings existieren bereits umfassende Beobachtungs- und Dokumentationssysteme, die die Entwicklung der Kinder ab Kita-Eintritt festhalten. Wir haben schon an verschiedenen Stellen zu Recht darüber diskutiert, wie sie weiterentwickelt werden können. Ich halte es für sinnvoll, genau hier anzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass zum einen die Übergabe an die Schulen besser geregelt wird und dass wir zum anderen konkret diese Entwicklungs- und Beobachtungsdokumentationen weiterentwickeln. Das ist aus meiner Sicht der nachhaltigere und sinnvollere Ansatz. Wir sind bereits dabei, die Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren in den Kindertageseinrichtungen zu optimieren. Mit dem Projekt BeDo-NRW wurde hier ein wichtiger Schritt getan, um die pädagogische Praxis zu professionalisieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, den Dokumentationsaufwand 10.10.2024 verringern. Nun möchten wir die Implementierung der Ergebnisse voranbringen. In einer nächsten Projektphase sollen Kita-Fachberatungen als Multiplikatoren die Erkenntnisse in die Kita-Praxis tragen. Das Ganze ist ein wichtiger und sehr konkreter Schritt, um bei der Sprachbildung und deren Dokumentation weiterzukommen. Eine zweite Maßnahme ist, um den Übergang von Kita zur Grundschule optimal zu gestalten, gemeinsam mit den relevanten Akteuren eine effektive Nutzung der Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen zu entwickeln. Drittens prüfen wir den hohen Dokumentationsaufwand dahin gehend, wie dieser reduziert werden kann, ohne die Qualität der Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen zu gefährden. Auch da gilt es, differenziert hinzuschauen. Einerseits teile ich absolut den Anspruch, dass wir uns bemühen müssen, den Aufwand geringer zu gestalten. Ich glaube nur, dass es nicht so einfach ist, wie zu sagen: Das und das machen wir jetzt drei Jahre lang nicht mehr. – Vielmehr müssen wir schon differenziert prüfen, was am Ende auch pädagogisch wichtig ist. Ich glaube aber, dass es wirklich den Aufwand wert ist, genau das zu tun. Das machen wir gerade. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass wir diese Diskussionen auch weiterhin führen werden. Eine reine Verkürzung auf die Schulfähigkeit greift auch mir an dieser Stelle zu kurz. Wichtig ist allerdings, weiterhin über die Sprachbildung in unseren Kitas mit Blick auf eine Teilhabe an der Gesellschaft zu diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Der Transparenz halber weise ich darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 30 Sekunden überzogen hat. Selbstverständlich haben die Fraktionen die Möglichkeit, davon auch Gebrauch zu machen. – Ich sehe aber keine Wortmeldungen. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10880 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: Landtag 5 Terroristische Gefährder mit ausländischem Pass endlich konsequent abschieben! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10889 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Wagner das Wort.

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Markus Wagner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Früher haben einem Linke nur verbieten wollen, stolz auf unser Land zu sein. Jetzt haben sie eine andere Masche. Heute machen CDU, SPD und Grüne eine Politik, die es einem wirklich schwer macht, auf dieses Land noch stolz sein zu können. Brücken stürzen ein, die Wirtschaft bricht ein, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Und die AfD ist im Landtag!) die Bahn nervt, und Kamerun muss uns mit Medikamenten aushelfen, weil wir keine mehr haben. Unser Alltag besteht immer mehr aus Dingen, die nicht laufen. Zu unserem Alltag gehören nun auch – dank CDU, SPD und Grünen – terroristische Gefährder. Allein in NRW sind es 464 potenzielle Terroristen, die Masse Islamisten, Salafisten und Dschihadisten. In einem Land, welches funktioniert, werden die ausländischen Gefährder natürlich abgeschoben. Was auch sonst? Es wäre das Land, in dem wir einen Termin beim Arzt bekommen, die Brücken und Straßen instandgehalten werden, die Bundeswehr einsatzbereit ist und die Bildung dem Land der Dichter und Denker genauso entspricht wie dem der KI-Experten und Ingenieure. Wie gesagt: Das wäre ein Land, das funktioniert, also das künftige Deutschland der AfD. (Beifall von Sven Werner Tritschler [AfD]) Noch aber sind wir im Land von Hendrik Wüst und Josefine Paul. Wie steht es da mit der Abschiebung terroristischer Gefährder? Ich habe die Landesregierung gefragt: „Wie viel Prozent der terroristischen Gefährder […] wurden pro Jahr seit 2015 […] abgeschoben? Die Antwort – Zitat –: „Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor.“ Dann fragte ich: „Aus welchen Herkunftsländern stammen […] die nicht-deutschen terroristischen Gefährder […]?“ Die Antwort – wieder Zitat –: 10.10.2024 „Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor.“ Die Antworten stammen von Josefine Paul, von genau der Ministerin, die politisch verantwortlich für die drei ermordeten Menschen und die Verletzten des Solinger Attentats durch den Syrer Issa al-Hasan ist; die ihn nicht abgeschoben hat, sodass er hier morden konnte. (Zuruf von den Grünen) Es ist die Josefine Paul, die Hendrik Wüst im Amt hält. Ihr geht es um knallharte grüne Ideologie. Es geht, wie so oft bei Ideologen, um Menschenverachtung. Denn was ist es anderes als Menschenverachtung, wenn diese Landesregierung ihre Antiabschiebeideologie über die Sicherheit, über die Opfervermeidung stellt? (Beifall von der AfD) Die Ministerin, die hier 20.000 Euro im Monat bekommt, deren Job die Abschiebung von Illegalen, Kriminellen und Terroristen ist, hat nicht nur keine Ahnung, nein, sie will keine haben. Der Ministerpräsident lässt das zu, lässt sie im Amt – wissentlich und willentlich; auch aus Machtopportunismus. Die Ideologin und der Opportunist, sie gerieren sich als Moralhüter und grinsen bei Instagram, aber wenn man ihnen auf den Zahn fühlt, dann kommt heraus: Die Ausländerbehörden werden über den Status terroristischer Gefährder nicht einmal automatisch informiert. Man muss sich einmal vorstellen, was hier abläuft. Die Ausländerbehörden sind im Blindflug. Der doppelte Gipfel dieser gewollten Untätigkeit kommt dann aber auf meine Nachfrage. Erstens. Welche Rechtsfolge für den Aufenthaltsstatus zieht die Einstufung als terroristischer Gefährder nach sich? Die Antwort – ich zitiere –: „Die Gefährdereinstufung als solche entfaltet aufenthaltsrechtlich keine Relevanz.“ Das fasst man bald alles nicht mehr. Sie können hier ausländischer Terroraspirant sein, und die Ausländerbehörde weiß nichts davon. Und mit einer Abschiebung ist das auch nicht verbunden. Wir reden hier von potenziellen Terroristen, meine Damen und Herren! Ich habe dann zweitens gefragt, nur um ganz sicher zu gehen: Setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass sich das ändert? – Nein, tut sie nicht, lautet die Antwort. Es soll also keine Rechtsfolge für den Aufenthalt unter uns Bürgern haben, wenn man als potenzieller Terrorist erkannt wird. Da kann einem wirklich der Kragen platzen. Für uns ist klar: Als AfD werden wir die Abschiebung dieser menschlichen Zeitbomben umgehend zur absoluten Priorität erheben. Jeder Einzelne von denen muss gehen, und zwar schnell. Landtag (Beifall von der AfD) Die Grünen verweisen gerne darauf, dass zwei Drittel Deutsche seien. Ich habe auch hier nachgefragt: Wer sind diese Deutschen? – Ein Drittel besitzt mehrere Staatsangehörigkeiten. Von den restlichen etwa 40 % mit nur deutschem Pass habe ich die Vornamen erfragt, aber diese Vornamen wollte uns Innenminister Herbert Reul lieber nicht geben. Allerdings glaube ich, wir alle haben eine Ahnung davon, wie viele davon Hans und Peter und wie viele Mohammed oder Hasan heißen. (Zuruf von den Grünen) In trauter Eintracht ist also auch hier wieder die selbsternannte Gemeinschaft der Demokraten als Gemeinschaft der Demontage unterwegs. Die CDU öffnet die Grenzen, weiß nicht, wer im Land ist, und SPD, Grüne und FDP bürgern diese Leute dann im Schnellverfahren ein. (Zuruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Sie werden in den nächsten Jahren erleben, dass plötzlich ARD und ZDF auf einmal die Herkunft von Straftätern öffentlich werden benennen können. Sie werden sagen: Machete, Bombe, Blutbad, Täter Deutscher. Gemeinsam heißt es dann von Hendrik Wüst und Nancy Faeser: Das sind unsere Täter. Die können wir nicht abschieben. – Zu dieser Politik kann man nur sagen: Auch sie verdient die Abschiebung; die Abschiebung durch Wahlen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Peter Blumenrath das Wort. Bitte sehr.

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Peter Blumenrath CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie zitieren in Ihrem Antrag den Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD – den Stephan Brandner, der 2019 als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt wurde. Es war die erste Abwahl in der 70- jährigen Geschichte des Deutschen Bundestags. Herr Brandner hatte weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss und war in dieser Funktion nicht tragbar. So lautete die Begründung. Meine Damen und Herren, ich will es Ihnen deutlich sagen: Mit Ihrem Antrag sind Sie also schon einmal in guter Gesellschaft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt von der SPD) Islamistischer Terror kennt kein Geschlecht, keine Religion. Das hat sich beim Anschlag in Solingen ge-10.10.2024 zeigt. Siavash Hosseini war eines der ersten Opfer des Attentäters – der Kölner flüchtete vor etwas mehr als einem Jahr aus dem Iran nach Deutschland. Er überlebte schwerverletzt und musste mit 21 Stichen genäht werden. Wir mussten in den letzten Jahren eines immer wieder beobachten: Vor allem junge Männer, die bisher nicht auffällig geworden sind, radikalisieren sich in teilweise kurzer Zeit über soziale Netzwerke. Sie sind Einzeltäter, die nicht an bestimmte Terrororganisationen gebunden sind. All das macht es der Polizei äußerst schwer, solche grausamen und menschenverachtenden Taten im Vorfeld zu verhindern.

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Christof Rasche

Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar von Herrn Tritschler.

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Peter Blumenrath CDU

Bitte.

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Christof Rasche

Ja oder nein?

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Peter Blumenrath CDU

Ja, gerne.

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Christof Rasche

Jawohl. Bitte sehr.

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Sven Werner Tritschler AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Kollege, ich habe eine kurze Nachfrage. Sie haben soeben gesagt: Islamistischer Terror kennt keine Religion. – War das ein Versprecher, oder war das wirklich so gemeint? Islamistischer Terror? (Thorsten Klute [SPD]: Terror kennt keine Re- ligion!)

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Peter Blumenrath CDU

Wenn das Opfer auch islamischen Glaubens war, dann ist das Inhaltliche wohl zu erkennen, wenn man möchte. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Alles klar!) Unser Ministerpräsident Hendrik Wüst – ich mache mit meiner Rede weiter – hat an dieser Stelle angekündigt, dass die Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden ausgeweitet werden müssen, um darauf zu reagieren. Wir werden den Verfassungsschutz stärken, seine Rechte ausweiten und potenzielle Extremisten so noch stärker überwachen. NRW wird sich gegenüber dem Bund für die Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof ermöglichten Verkehrsdatenspeicherung für die Sicherheitsbehörden einsetzen. Die jüngsten Ermittlungserfolge aus Wuppertal zeigen, dass unser Staat handlungsfähig ist und bei bekannter Lage schnell und wirkungsvoll agiert. Auch Landtag der Solinger Täter konnte schnell gefasst werden und keinen weiteren Schaden anrichten. Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket zu den Punkten „Migration“, „Sicherheit“ und „Prävention“ tun wir, was im Rahmen unserer Möglichkeiten getan werden kann. Wir zeigen aus der politischen Mitte heraus lagerübergreifend Handlungsfähigkeit und Konsequenz. Eines dürfen wir bei dieser Debatte jedoch nicht vergessen: Terroristen des Islamischen Staates verachten unsere offene Gesellschaft und wollen sie durch Terrorakte zerstören. Wir dürfen ihre widerlichen Taten nicht belohnen, indem wir unsere Weltoffenheit, unsere Toleranz und unsere Solidarität aufgeben. Das wiederum ist aber das Ziel mit diesem Antrag, den wir deshalb im Fachausschuss ablehnen werden. Der Überweisung stimmen wir jedoch zu.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Andreas Bialas das Wort.

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Andreas Bialas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Russland die Ukraine überfallen hat, seit Angriffe auf ukrainische Atomkraftwerke als realistische Gefahr drohen, seit die Eskalation des russischen Angriffskrieges weiter nach Westeuropa zu schwappen droht, haben meine Frau und ich gemeinsam überlegt, wo und wie im Notfall die Zukunft unserer Kinder in Frieden und Sicherheit möglich ist. Für meine Frau, Polizistin, und mich, ehemals Soldat und Polizist, ist klar: Wir werden unser Land bei einem Angriff nie verlassen. Aber was ist mit unseren Kindern? Würden wir sie wegschicken? Könnten wir sie im Notfall wegschicken, und wohin? Das sind Gedanken und Gespräche, die ich nie für möglich gehalten hätte. Diese Gespräche über Flucht aus Deutschland heraus sind eigentlich surreal und schienen mir immer undenkbar. Es kann schneller gehen, als wir alle glauben, dass wir uns in völlig anderen Rollen wiederfinden. In der dunklen Zeit des Dritten Reiches flohen viele aus Deutschland. Das ist gerade einmal 80 Jahre her. Zeiten ändern sich schnell, mitunter in die eine Richtung, mitunter in die andere. Daher reichen wir den Verfolgten und Drangsalierten aus Krisen- und Kriegsgebieten unsere Hände. Eine Aufgabe oder ein Aushöhlen des Asylrechts wird es mit uns niemals geben. (Beifall von der SPD) Wir sind eine freie, offene und diverse Gesellschaft. Die haben wir uns erkämpft. Darauf sind wir stolz, und das bleiben wir auch. Dafür ist es unerlässlich, für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. 10.10.2024 Beides gehört untrennbar zusammen und bedingt sich gegenseitig. Der Schutz der Bevölkerung ist eine Kernaufgabe des Staates. Der Schutz für die Bürgerinnen und Bürger schafft erst die Voraussetzung für die Akzeptanz des Asylrechts und der Zuwanderung. Dazu ist es nötig, Chancen und Teilhabe in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt, also Partizipation auf breiter Ebene, zu ermöglichen. Innere Sicherheit ist aber nur dauerhaft stabil möglich, wenn der innere Frieden hergestellt wird. Dieser kann nur gelingen, wenn soziale Gerechtigkeit gegeben ist. Hinzu kommt auch: Es ist unerlässlich, auf unsere Regeln und Gesetze zu achten, ihre Durchsetzung zu fordern und, wenn nötig, bei schweren Verstößen mittels möglicher Konsequenzen – auch ausländerrechtlicher Konsequenzen – zu reagieren. Hierzu gibt es bereits jetzt genügend rechtliche Möglichkeiten. Man muss schon sehr genau schauen, was aufgrund von Schranken, die das Recht setzt, und was durch Vollzugsdefizite oder Haltungen in NRW nicht umgesetzt wird. Mit dem Bundesgesetz zur Verbesserung der Rückführung, welches Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, sind weitreichende Möglichkeiten gegeben: mehr Zeit für die Vorbereitung der Abschiebung und längere Zeiten im Ausreisegewahrsam, keine die Abschiebung aufschiebende Wirkung durch das Stellen weiterer Asylanträge oder bei Klagen gegen Folgeanträge, mögliche Sicherungshaft für denjenigen, der gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote verstößt, Beschwerderecht der Behörden gegen richterliche Entscheidungen, Wegfall der Ankündigungspflicht, Möglichkeit des Betretens weiterer Räume der Unterkunft, Durchsuchung und Sicherstellungsmöglichkeit zur Identitätsfeststellung, härteres Vorgehen gegen Schleuser und organisierte Kriminelle – hier braucht es noch nicht einmal mehr eine Verurteilung – und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren. Weitere Gesetzesänderungen werden auf der Bundesebene diskutiert und beschlossen. Aktuell begrenzen wir den Zuzug derer, die ihre Rechte in anderen Ländern geltend machen können und daher auch sollen. Wir achten besonders darauf, keine Straftäter und Gefährder nach Deutschland einreisen zu lassen. Das schaffen wir auch an den Grenzen, am besten an den Außengrenzen der EU und, wenn es dort nicht effektiv ist, dann auch an den deutschen Grenzen, (Zuruf von Markus Wagner (AfD) und zwar im Rahmen des europäischen Rechts und nicht mittels anderer Fantasien. (Beifall von der SPD und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Ich halte das nicht für eine Diskursverschiebung rechter Narrative. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Landtag eine Antwort auf diese Fragen aus der Mitte der demokratischen Parteien heraus. Erhalten sie sie dort nicht, gehen sie zu den Rändern oder über sie hinaus. Ich bin froh, eine handlungsstarke und umsichtig denkende Innenministerin in Berlin zu wissen. Wir wollen vieles, aber wir schaffen nicht alles. Und einiges wollen wir schlicht nicht. Kaum jemand hat Verständnis dafür, wenn wir nicht konsequent gegen Straftäter und Gefährder vorgehen. Lassen Sie uns einmal nach NRW blicken. Die Landesregierung zeigt in diesem Zusammenhang derzeit immer gerne in Richtung Berlin, so als hätte sie hier nichts zu tun. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Wie sieht es in NRW aus? Denn wenn es darum geht, wer zu uns kommt oder nicht zu uns kommen sollte – hauptsächlich diese Diskussion wird derzeit gerne angefacht –, dann ist schon von Interesse, erst einmal zu wissen: Wer ist denn schon da, und wer davon ist Gefährder oder schwer kriminell? Wie viele schwerkriminelle Personen oder Gefährder, die abgeschoben werden könnten, befinden sich derzeit in NRW? Was wird aktuell seitens der Landesregierung diesbezüglich unternommen? Das ist übrigens ein Punkt, der sich auch im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün findet. Ich habe diese Frage in der vorletzten Sitzung des Innenausschusses gestellt und außer Geschwurbel keine Antwort seitens des Innenministers erhalten. Die SPD wollte diese Frage dann auf die Tagesordnung der letzten Innenausschusssitzung setzen lassen. Das wurde nicht zugelassen, da sie keinen Bezug zum Innenausschuss habe und vom Integrationsministerium zu beantworten sei. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Das allein fand ich bereits einen ungeheuerlichen Vorgang. Dann allerdings sagte der Innenminister in der Diskussion um die Tagesordnung so nebenbei, es gebe 189 Gefährder. Zu Kriminellen sagte er nichts. Der Presse teilte er dann auf Nachfrage eine Zahl von 27 Gefährdern mit, die nicht abgeschoben werden könnten. Daraufhin wurde die Frage erneut im Integrationsausschuss gestellt. Diesmal lautete die Antwort: Es befinden sich 34 ausreisepflichtige Gefährder in NRW. Tatsächlich rückführbar sei nur eine Person. Eine Statistik straffälliger Personen liege der Landesregierung nicht vor. Auf Nachfragen im Ausschuss wurde deutlich: Doch, einiges wisse man schon. Es gebe ein sogenanntes Fallmanagement und Standards dazu mit den Kommunen, mit der Staatsanwaltschaft und – man höre mal hin – auch mit der Polizei. Genaue Zahlen könne man dann doch sicherlich nachliefern – so meine Frage darauf. Antwort: Ich nehme das mal mit. – Ich 10.10.2024 warte auf die Zahlen. Sicherheitshalber habe ich auch eine Kleine Anfrage gestellt. Ich frage mich aber weiterhin: Wie viele gefährliche Gefährder haben wir dann nun? Ist man als eingestufter Gefährder nicht gefährlich? Was ist mit den 189 Personen? Hat man versucht, die scheinbar nicht Abschiebbaren abzuschieben? Hat man irgendetwas unternommen, oder hat man bereits vorher die Flinte ins Korn geworfen? Eine Antwort darauf gab es nicht. Eine weitere Frage ist: Wie werden die Kriminellen überhaupt erfasst und belangt, und wird auch ihr Status überprüft? Welche Maßnahmen ergreift man also jetzt konkret? – Keine Antwort. Mir scheint, Sie wissen vielleicht gar nicht so genau, was in NRW derzeit los ist. (Thorsten Klute [SPD]: Das wird es sein!) Manchmal liegt es nicht am fehlenden Recht. Manchmal ist es die Haltung, die fehlt. Manchmal ist es kein Rechtsdefizit; mitunter ist es ein Vollzugsdefizit im eigenen Land. Bevor man nach Berlin schielt, sollte man doch mal den eigenen Stall beschauen und gucken, wo der Mist liegt. Dabei äußerst sich die Ministerin blumig, wenig Substanz hinter vielen Worten versteckt, und der Minister wieder mit seinem Lieblingswort in diesem Zusammenhang: Klamauk. Er nennt es häufiger in letzter Zeit, gerade bei diesem Thema, gestern auch hier im Plenum: Ich habe keine Zeit für diesen Klamauk. Ich muss ehrlich sagen: Ich finde, es ist ein Unding, uns in diesen Fragen Klamauk zu unterstellen, wenn es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land geht und wir es dabei doch tatsächlich wagen, das Handeln zu hinterfragen. (Beifall von der SPD und von Marc Lürbke [FDP) Die Fakten machen dieses Nachfragen mehr als nötig. Ich finde es schon beachtlich, dass auch der Innenminister bei diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend ist, (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) weil es um eine zentrale Frage der inneren Sicherheit geht. Das ist kein Klamauk, Herr Innenminister. Es ist Sorge, Herr Innenminister. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Es ist schwer erträglich, dass derzeit die notwendige Debatte über konsequente und, wie ich finde, richtige und notwendige Abschiebungen von Gefährdern und Kriminellen auf dem Rücken aller Migranten geführt wird; dass die Schleusen der Ablehnung und Diskriminierung geöffnet werden und wieder einmal sehr weitgehende Abschiebungsfantasien befeuert werden. Man lese den Antrag der AfD und höre die Gesänge Landtag auf Wahlpartys. Dann weiß man, welche Blütenträume da reifen. Zuletzt: Wir dürfen den Blick auf Kriminalität und Gewalt nicht verengen. Das Messerattentat in Solingen hat eine breite Diskussion über Migration, ausländerrechtliche Fragen und Integration ausgelöst. Das ist nicht grundsätzlich falsch, es erfasst aber nur einen Teil des Problems. NRW hat ein großes Problem mit Gewaltkriminalität insgesamt und mit Messerkriminalität insbesondere. Hier müssen endlich Lösungen vor Ort gefunden werden. Vorschläge unsererseits gibt es viele. Wenn Sie als Landesregierung Interesse an der Zusammenarbeit auf Augenhöhe haben, laden Sie uns ein. Laden Sie uns frühzeitig ein, greifen Sie unsere Punkte ernsthaft auf. Für uns in der SPD gilt: Auch in schwierigen Zeiten konsequent sein, für Sicherheit sorgen, Mensch bleiben! – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Julia Eisentraut das Wort. Bitte sehr.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Auch wenn es die Ausführungen der AfD nicht so richtig haben durchblicken lassen, geht es hier eigentlich um das Thema „Sicherheit in NRW nach dem Anschlag von Solingen“. Dazu kann ich Ihnen klar sagen: Wir als schwarzgrüne Koalition gehen mit Entschlossenheit und Konsequenz gegen Islamismus und Terrorismus vor. Unser Maßnahmenpaket dazu wird seit Wochen in den Ausschüssen und auch hier in den Plenardebatten breit diskutiert. Das zeigt ganz klar: Wir handeln. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dabei setzen wir auf konkrete sicherheitspolitische Maßnahmen im Bereich von Polizei und Verfassungsschutz. Auch das war schon mehrfach Thema, auch im Innenausschuss. Wir setzen auf Prävention gegen Radikalisierung, online und im echten Leben. Wir bringen dazu Maßnahmen rechtssicher und verfassungskonform auf den Weg, denn wir gehen entschlossen und konsequent gegen Islamismus und Terrorismus vor. Die AfD hat sich hier noch nie sinnvoll an der Lösungssuche beteiligt und tut es auch heute nicht. Sie vermengen Islamismus immer und immer wieder mit Migration und Flucht und verdrängen die sicherheitspolitische Frage damit komplett. 10.10.2024 Das Ziel der AfD ist doch, Angst zu schüren und die Gesellschaft zu spalten. Dem stellen wir uns als Demokratinnen klar entgegen. Denn wir suchen Lösungen für alle Menschen hier. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich finde wichtig, zu betonen: Expert*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft widersprechen den Vorschlägen der AfD immer wieder deutlich. Das zeigt: Die Debatte der AfD bleibt unterkomplex und realitätsfern, und sie ist ideologisch motiviert. (Beifall von den GRÜNEN) Wenn wir uns heute die Sprache, die die AfD verwendet, anschauen, dann müssen wir uns doch fragen, wie es sein kann, dass hier so über andere Menschen geredet wird und ihnen ihre Staatsbürgerschaft aberkannt wird, weil sie nicht in das Weltbild der AfD passen; ihnen Grundsätzliches unterstellt wird, nur weil sie nicht in das Weltbild der AfD passen. Das ist nicht mit unserer Vorstellung einer vielfältigen, offenen und toleranten Gesellschaft vereinbar. Dem stellen wir Demokrat*innen uns deshalb klar entgegen. (Beifall von den GRÜNEN) Eigentlich ist zu diesem inhaltslosen Antrag ohne jeglichen konkreten, sinnvollen Vorschlag auch keine weitere Debatte notwendig. Wir stimmen der Ausschussüberweisung trotzdem zu, weil es Gepflogenheit ist. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Marc Lürbke das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich direkt zu Beginn klar sagen: Wer unsere Werte und Freiheiten verachtet und unsere Gesellschaft bedroht, der hat hier nichts verloren. Deswegen ist ein trauriger Befund: In Nordrhein-Westfalen befinden sich derzeit 34 ausreisepflichtige Gefährder, doch rückführbar ist laut schwarz-grüner Landesregierung offenbar nur eine einzige Person. Ich finde, das ist wie ein Fass ohne Boden. Man prüft und prüft, kommt aber am Ende nicht voran. Deswegen muss klar sein: Diese Hinderungsgründe müssen konsequent überprüft und beseitigt werden. (Beifall von der FDP) Unsere Sicherheitslage duldet keinen Stillstand. Wir müssen entschlossen handeln. Beispielsweise dürfen auch Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan keine Seltenheit sein. Der Flug im August nach Landtag Kabul hat gezeigt, dass es möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist. Nötig sind Lösungen, aber auch entschlossenes Handeln. Wir brauchen eine Begrenzung irregulärer Migration und auf der anderen Seite tatsächlich stattfindende Rückführungen. Wir wissen: Zwei von drei Rückführungen scheitern. Aber wir brauchen Rückführungen, sofern sie möglich und rechtstaatlich geboten sind, um genau diese Rechtstaatlichkeit zu wahren und, wenn wir über Gefährder reden, die Bevölkerung zu schützen. Es ist viel zu oft viel zu einfach geworden, sich einer Abschiebung zu entziehen, auch in Nordrhein-Westfalen. Wir haben es hier mitunter nicht nur mit Lücken, sondern fast schon mit Scheunentoren zu tun, durch welche dann leider auch Extremisten schlüpfen können. Diese Löcher gilt es umgehend zu schließen. Ich habe es gestern in der Debatte während der Aktuellen Stunde schon gesagt: Es wird nicht reichen, nur auf die Prävention, nur auf „Wegweiser“ zu setzen. Solange wir nicht wissen, ob und wie das tatsächlich wirkt, ist es im Grunde nicht viel mehr als ein Feigenblatt. Deswegen fordere ich die Landesregierung weiter auf, konkrete Ergebnisse zu liefern und im Zweifel bitte sehr konkret nachzusteuern. Klar ist auch, dass unsere Sicherheitsbehörden weiter gestärkt werden müssen. Sie dürfen nicht geschwächt werden, wie wir es beim Verfassungsschutz erleben. Ich finde es weiterhin absurd, dem Verfassungsschutz in Zeiten zunehmender Bedrohung die Mittel zu kürzen. Das ist, als würde man beim Brand die Feuerwehr abziehen oder ihr das Wasser abdrehen. Das können wir uns in der aktuellen Situation nicht leisten. Die schwarz-grüne Landesregierung darf auch nicht glauben, dass man radikalen Islamisten mit Handauflegen statt mit Handschellen beikommen kann. Wir brauchen eine klare Linie und entschiedenes Handeln ohne Wenn und Aber. Diese radikalen Islamisten haben hier keinen Platz – nicht in unseren Straßen, nicht in unseren Schulen und schon gar nicht in unseren Moscheen. Was wollen die Islamisten und Gefährder? Wir haben gestern schon darüber gesprochen. Sie wollen unsere Freiheiten, unser liberales Weltbild bekämpfen. Von der Planung von Anschlägen auf Taylor-Swift-Konzerte bis hin zum Fest der Vielfalt in Solingen: Das Ziel ist immer unsere Freiheit, unser liberales Weltbild, die Toleranz in unserer Gesellschaft. Wenn wir anfangen, unsere freiheitliche Art einzuschränken, dann siegen am Ende die Feinde der Freiheit und sagen: Genau so wollen wir es. – Das dürfen wir nicht zulassen. Dann haben nämlich die Islamisten ihr Ziel erreicht. Deswegen muss unser Rechtsstaat wehrhafter werden, und er muss dann auch entschieden wehrhaft handeln. 10.10.2024 Wir alle wissen – das ist eine Binsenweisheit –: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Wir haben den klaren Auftrag, bestmögliche Sicherheit der Menschen in unserem Land zu garantieren und zu bewerkstelligen und dafür alles zu tun, was in unserer Macht liegt. Für uns als FDP bleibt daher sehr klar: Wir fordern nicht nur konsequentere Maßnahmen bei der Bekämpfung irregulärer Migration, sondern auch eine klare Strategie zur Förderung von Prävention. Wir brauchen im Grunde beide Ebenen, Prävention und konsequentere Maßnahmen bei der irregulären Migration. So können wir bestmöglich an der Sicherheit für die Menschen im Land arbeiten und vor allen Dingen auch das nötige Vertrauen in unseren Rechtsstaat aufrechterhalten. Darum geht es auch. Das ist ein wesentlicher Kern. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind eine freie und vielfältige Gesellschaft, und wir sind ein Rechtsstaat. Wir wollen und wir werden das erhalten. Das bedeutet, dass wir konsequent sind, konsequent in der Steuerung und in der Beantwortung von Herausforderungen. Das gilt auch hier. Aber auch hier gilt, dass wir das immer in der Dualität von Humanität und Ordnung machen. Klar ist dabei natürlich: Wer unseren Schutz missbraucht und gegen unsere offene Gesellschaft, gegen unsere Demokratie, gegen unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Gewalt vorgeht, muss unser Land verlassen. Deshalb hat für die Landesregierung die Abwehr von Gefahren, die von Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Spektrum ausgeht, hohe Priorität. Das ist im Übrigen keine allein ausländerrechtliche Frage; das ist auch eine Frage der inneren Sicherheit. Die Landesregierung tritt diesen Gefahren konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen. Sofern es sich um ausländische Personen handelt, zählen zu diesen Mitteln selbstverständlich auch ausländerrechtliche, also insbesondere aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Bei ausländischen Gefährdern und sonstigen sicherheitsrelevanten Personen wird in NRW stets und primär die Rückführung angestrebt. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um eine Rückführung dieser Personen durchzuführen. Allerdings müssen Rückführungen eben auch rechtlich und praktisch möglich sein. Landtag In NRW zeigen wir seit vielen Jahren – und das übrigens legislaturperiodenübergreifend –, dass wir auch insoweit sehr konsequent agieren, wie zuletzt vorgestern geschehen, als eine sicherheitsrelevante Person zurückgeführt wurde. Seit 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen somit bislang insgesamt 117 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Ferner sind insgesamt fünf ausländische sicherheitsrelevante Personen freiwillig überwacht ausgereist. Klar ist aber auch: Sofern eine tatsächliche Beendigung des Aufenthalts, also eine Rückführung, nicht oder noch nicht möglich sein sollte, wird in NRW stets und konsequent geprüft, ob darüber hinaus aufenthaltsrechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen in Betracht kommen.

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja.

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Christof Rasche

Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Wagner. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Bitte.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Markus Wagner AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben von den 115 oder 117 – ich habe es nicht genau verstanden – Abgeschobenen seit 2017 gesprochen. Mich würde interessieren, wie viele davon in Ihrer Amtszeit abgeschoben worden sind.

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Christof Rasche

Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Zwischenfrage. Die Antwort kann ich Ihnen gerne nachreichen. Ich will Ihnen nur sagen, dass das sicherlich nicht dazu dienen wird, Ihre Legende weiterzustricken, unter einer grünen Migrationsministerin werde nicht konsequent rechtsstaatlich gehandelt. (Beifall von den GRÜNEN) Der Rechtsstaat wird auch von einer grünen Ministerin – das ist übrigens eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat – konsequent weiter durchgesetzt. 10.10.2024 (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) – Ich kann Ihnen sagen, dass wir gestern, wie ich das gerade vorgetragen habe, eine weitere sicherheitsrelevante Person zurückgeführt haben. Weil Sie das gerade erwähnt haben und weil auch Herr Bialas darauf rekurriert hat, will ich noch mal etwas zur Einordnung der 34 derzeit ausreisepflichten Personen, von denen eine tatsächlich zurückgeführt werden kann, vortragen. Zur Verdeutlichung möchte ich Ihnen etwas zu den Zahlen sagen. Es sind 33 derzeit nicht rückführbare ausreisepflichtige Gefährder. Davon fehlt es bei elf Personen am Strafverzicht bzw. am Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung. Auch das ist Teil von Rechtsstaatlichkeit; denn es ist auch immer abzuwägen, ob das Strafverfolgungsinteresse oder das Ausreiseinteresse höher ist. Insofern muss immer das Einverständnis eingeholt werden. Wenn dies nicht erfolgt, weil derzeit das Strafverfolgungsinteresse höher liegt, wie in diesen elf Fällen, dann ist eine Rückführung derzeit nicht möglich. Das ist auch ein Teil von Rechtsstaatlichkeit. Aber all diese Personen befinden sich derzeit in Straf- oder Untersuchungshaft. Es bleibt selbstverständlich dabei: Diese Personen sollen nach dem Einverständnis der Staatsanwaltschaft, also nach Erteilung des Einvernehmens, zurückgeführt werden – möglichst noch aus der Haft heraus, spätestens aber nach Verbüßung ihrer Haftstrafe. Noch ein wesentlicher Grund, warum ausreisepflichtige Gefährder derzeit nicht immer zurückgeführt werden können, ist, dass durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesen konkreten Fällen für zwölf Personen ein Abschiebeverbot festgestellt und bei drei Personen die Flüchtlingseigenschaft bzw. der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde. Das heißt, diese Personen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht zurückgeführt werden. Das bedeutet, dass seitens des BAMF dieser Schutzstatus zuerst zurückgenommen werden muss. Aber seien Sie versichert, dass wir weiter daran arbeiten, dass es möglich wird, diese Gefährder, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, tatsächlich außer Landes zu bringen. Festzuhalten ist auch, dass eben nicht alle sicherheitsrelevanten Personen, nicht alle Menschen, die hier als Gefährder eingestuft sind, ausländische Staatsangehörige sind. Insofern handelt es sich also immer auch um eine Frage der inneren Sicherheit. Ich will aber auch noch mal sagen: Dort, wo aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus rechtlichen Gründen derzeit nicht in Betracht kommen, werden darüber hinaus aufenthaltsrechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen geprüft. Hier sind insbesondere Maßnahmen, die regelmäßig mit einer Ausweisung einhergehen, wie Überwachungsmaßnahmen, etwa Meldepflichten bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle sowie Aufenthaltsbeschränkungen wie Landtag Kontakt- und Kommunikationsmittelverbote zu nennen. Verstöße gegen diese Überwachungsmaßnahmen sind übrigens strafbewehrt. Das heißt also: In Nordrhein-Westfalen werden schon vor und unabhängig von der Möglichkeit einer Rückführung alle in Betracht kommenden aufenthaltsrechtlichen Mittel zur Gefahrenabwehr konsequent ausgeschöpft. Damit bilden die Mittel der aufenthaltsrechtlichen Gefahrenabwehr zusammen mit den Mitteln polizeirechtlicher und anderer sicherheitsrechtlicher Maßnahmen ein gemeinsames Bild der inneren Sicherheit zur Gefahrenabwehr. Terrorismus ist keine alleinige Frage des Aufenthaltsrechts. Deswegen hat das Maßnahmenpaket der Landesregierung im Übrigen drei Säulen – Sicherheit, Migration und Prävention –, weil auch die Befugnisse der Sicherheitsbehörden mit diesem Sicherheitspaket richtigerweise noch mal dort ausgeweitet wurden, wo es notwendig ist, auf Veränderungen der Sicherheitslage mit konkreten Maßnahmen zu reagieren. Darüber hinaus sind in der zweiten Säule, der Migrationssäule, auch konkrete Anpassungen und Konkretisierungen vorzunehmen, wo dies notwendig ist. Ich habe das gestern bereits betont, tue das aber gerne noch einmal, weil ich das für essenziell halte: Wir haben bereits die Zentralen Ausländerbehörden gestärkt, und wir werden das weiter tun, um das Rückkehrmanagement an dieser Stelle stärker zu zentralisieren und noch besser aufzustellen, nicht nur mit Blick auf Gefährder und schwere Straftäter, sondern insgesamt bei der Frage, dass diejenigen, die hier keine Bleibeperspektive haben oder deren Asylverfahren in einem anderen Land laufen muss, dann auch hier ausreisepflichtig sind. Deswegen war es richtig und gut, dass wir schon für diesen Haushalt 5 Millionen Euro zusätzlich für Personal und Ausrüstung in die Zentralen Ausländerbehörden investieren und dass wir die Befugnisse noch einmal erweitert haben, damit insbesondere Datenträgerauswertung durch die Zentralen Ausländerbehörden möglich wird, weil die Identitätsklärung oftmals eines der zentralen Rückführungshemmnisse ist. Wir werden auch weiter die Zentralen Ausländerbehörden stärken, weil sie hier eben eine ganz zentrale Rolle spielen, auch und gerade um die Kommunen zu entlasten und um das Rückkehrmanagement noch einmal zu verbessern. Die wichtige dritte Säule ist die Prävention. Denn nur in diesem Dreiklang lassen sich die Fragen ganzheitlich beantworten. Das bedeutet, schon bei der Jugendhilfe anzusetzen. Denn wir sehen leider, dass Radikalisierungsprozesse in immer jüngerem Alter beginnen. Deswegen ist Jugendhilfe an dieser Stelle wichtig. 10.10.2024 Deswegen ist es aber auch wichtig, die Akteure aus Integration und Flüchtlingshilfe mit einzubeziehen, damit dort auch frühzeitig Radikalisierungstendenzen erkannt werden können und dort frühzeitig reagiert werden kann. Diese Konsequenz können die Menschen auch erwarten, weil unser Rechtsstaat wehrhaft ist, weil er funktionieren muss und weil er das Sicherheitsversprechen den Menschen gegenüber einlösen muss. Das umfasst die Abwehr von Gefahren, aber auch die Abwehr des Generalverdachts gegen Menschen, die zu uns gekommen sind, die heute unsere Nachbarn sind, die heute unsere Kolleginnen und Kollegen sind und die gleichermaßen den Schutz unseres Landes genießen. Vor diesem Hintergrund handelt diese Landesregierung konsequent auch mit diesem Maßnahmenpaket. Weitere Maßnahmen werden natürlich sukzessive ausgebaut werden. Unser Land hat reagiert. Unser Land hat auch schon vor Solingen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Und wir werden diesen Weg auch konsequent weitergehen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Prof. Dr. Zerbin das Wort. Bitte sehr.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade wieder viele Entschuldigungen, Unwahrheiten und Verharmlosungen zu unserem Antrag gehört. Fakt ist, dass Sie, die selbsternannten Demokraten, nicht für die Sicherheit in NRW sorgen wollen. Sie tun in Ihrer selbstgerechten Art, die Sie hier täglich zur Schau stellen, als hätten Sie mit den ganzen Attentaten nichts zu tun. Dabei tragen Sie ausschließlich dafür die Verantwortung. Das Blut der Opfer klebt auch an Ihren Händen. Wenn wir als Alternative für Deutschland diesen Antrag nicht gestellt hätten, wären wir gerade schon wieder in der Tiefschlafphase des Vergessens. Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet – das sind die drei Elemente nach der Lehre von Jellinek, die einen Staat ausmachen. Auf allen drei Ebenen versagen Sie komplett – mit katastrophalen Folgen für die heimische Bevölkerung. Daran trägt auch viel Schuld die Bundesinnenministerin, Frau Faeser, Herr Bialas. Insbesondere sind Sie nicht in der Lage, das Staatsgebiet zu schützen, indem Sie ausländische terroristische Gefährder nicht abschieben oder gar bewusst hineinlassen. Nicht nur auf der operativ-taktischen Ebene werden Fehler gemacht, sondern gerade auch auf der stra-Landtag tegischen mit fatalen Folgen. Die von Ihnen weit geöffneten Tore für Armutszuwanderung aus Afghanistan und dem Nahen Osten erlauben und fördern es sogar noch, dass sich eine fundamentalistische Religion bzw. Ideologie in unserer Heimat etabliert und Stück für Stück durchsetzt. Menschen wie Mohammed Atta, Anis Amri oder Issa al-Hasan haben drei Dinge gemeinsam: Sie sind jung, männlich und muslimisch. Außerdem haben sie sich hier in Deutschland radikalisiert. Seit dem 11.09. ist doch aller Welt klar, dass es hier ein Problem gibt. Der Attentäter von Solingen hat „Allahu akbar“ geschrien. Das bedeutet, Gott ist größer als alles andere. Und irgendwie hat das doch auch etwas mit Religion zu tun. Ihre Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus ist falsch. Es gibt keine wissenschaftlich-empirischen Begründungen dafür, das so zu trennen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ach, das ist aber interessant! Halten Sie jetzt alle Muslime für Terroristen?)

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Christof Rasche

Die Redezeit.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Ja, ich komme zum Ende. Nehmen Sie endlich diese Realität zur Kenntnis. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10889 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 6 Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Arbeitsschutz Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10841 – Neudruck erste Lesung 10.10.2024 Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen in der Gesundheitspolitik vor erheblichen und vielfältigen Herausforderungen. Wir müssen die gesundheitliche Versorgung sicherstellen über alle Lebensphasen und über alle Sektorgrenzen hinweg, insbesondere in Krisen und Problemlagen. Die Coronapandemie hat die Notwendigkeit von leistungsstarken Strukturen im öffentlichen Gesundheitssystem für uns alle sichtbar gemacht. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass unterschiedliche Entscheidungen der unteren Gesundheitsbehörden bei den Menschen für viel Irritation gesorgt haben. Ich erinnere mich aber auch an nicht mehr flächendeckend durchgeführte Schuleingangsuntersuchungen, weil die Gesundheitsämter sich mit ihrem Personal auf die Bewältigung der Pandemie konzentrieren mussten. Die Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft hat eindrücklich gezeigt, wie sehr wir Gesundheit und Arbeitsschutz zusammen denken müssen. Mit dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen soll deswegen eine leistungsstarke Behörde errichtet werden, die die vielfältigen Aufgaben des Landeszentrums Gesundheit sowie des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung mit konzentrierter Kraft wahrnimmt. Schon jetzt gibt es zwischen den beiden Behörden vielfältige Schnittstellen. Durch das künftige Handeln unter einem Dach können deshalb Synergien gehoben werden, wie etwa bei der Entwicklung einer Präventionsstrategie, die alle Lebensphasen und alle Lebenswelten miteinander verbindet. Auch für die Gesundheitsberichterstattung hat das künftig große Vorteile. Abstimmungsaufwände werden reduziert und Arbeitsabläufe beschleunigt und optimiert. Auf diese Weise soll das Landesamt sektorübergreifend und nicht nur im Krisenfall schnell und effizient handeln können. Das neue Landesamt wird für das Land, aber insbesondere auch für die Kommunen bei vielen Themen weiterhin als beratende und unterstützende Einrichtung tätig sein. Insbesondere in Krisen und Problemsituationen wird es auf der Basis von mit den Kommunen gemeinsam erarbeiteten fachlichen Leitlinien ein bestmöglich abgestimmtes Handeln ermöglichen. Im Bedarfsfall braucht es aber auch zusätzliche Handlungsbefugnisse, um fachlich notwenige Maßnahmen um- und durchzusetzen. Deshalb werden die bisher bei den Bezirksregierungen liegenden Aufsichtsbefugnisse im Bereich des öffentlichen Gesund-Landtag heitsdienstes mit der Fachkompetenz des Landeszentrums Gesundheit verbunden und im neuen Landesamt gebündelt, sodass künftig Fachexpertise sowie Aufsichts- und Weisungsbefugnisse in einer Hand liegen. Dadurch wird gleichermaßen die gerade bei der Bewältigung von Krisen und in Problemlagen notwendige Bündelung der Kommunikation gewährleistet. Mit dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz werden die Politikfelder Gesundheit und Arbeitsschutz jeweils für sich nicht nur bedarfsgerecht ausgebaut, sondern es wird die Basis für ein künftig gemeinsames Handeln geschaffen, um neuen Herausforderungen in Zukunft gestärkt begegnen zu können. Im Arbeitsschutz beschreiten wir weiterhin den Weg, den wir vor gut zwei Jahren eingeschlagen haben und der für eine starke Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen unerlässlich ist. Das Arbeitsschutzgesetz gibt den Ländern vor, künftig jährlich 5 % aller Betriebe in Nordrhein-Westfalen zu kontrollieren. Hierfür müssen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen auch von zentraler Stelle aus unterstützt werden. Das neue Landesamt wird diese Rolle der zentralen Beratungs- und Unterstützungseinheit im staatlichen Arbeitsschutz übernehmen und verstärkt fortführen. Die insbesondere in der neuen Zentralabteilung gewonnenen Synergieeffekte werden zur Stärkung der Fachaufgaben des neuen Landesamtes genutzt. Neben der Einrichtung des neuen Landesamts sieht der Gesetzentwurf zudem eine Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vor. Unter anderem sollen bisher bereits pflichtige Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden zu Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung werden. Hierdurch kann insbesondere in Krisenfällen in allen für die Gesundheit der Bevölkerung wichtigen Aufgabenbereichen ein schnelles und abgestimmtes Handeln des öffentlichen Dienstes sichergestellt werden. Zum Abschluss noch ein Satz: Dass wir zu diesem Landesamt kommen, ist eine wesentliche Konsequenz aus unseren Erfahrungen während der Coronapandemie. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Marco Schmitz das Wort. Bitte. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Das ist aber ein magerer Ap- plaus! – Lena Teschlade [SPD]: Marco, bitte!) 10.10.2024

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Marco Schmitz CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ein wenig früher in der Zeit, und einige Kolleginnen wurden von dem Zeitablauf gerade etwas überrascht. Eigentlich wollte ich nur ganz kurz reden. Jetzt rede ich aber ein wenig länger, damit Sie noch zu Atem kommen können. Das mache ich natürlich gerne. (Beifall von der CDU – Heiterkeit von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Fünf Minuten Redezeit!) Der Minister hat gerade schon sehr viel zu dem Thema gesagt, und ich denke, dass wir uns parteiübergreifend relativ einig sind, dass die Einrichtung dieses Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz richtig ist. Wir haben in der Coronapandemie gemerkt, wie schwierig es gerade bei den Sachen war, die noch optimierungsbedürftig waren und die man hätte besser machen können. Die Pandemie hat gezeigt, dass ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst das Rückgrat unseres Pandemieschutzes und unserer Gesellschaft gewesen wäre, wenn er überall funktioniert hätte. Der Sinn dieses Amtes ist jetzt, eine Bündelung an den entsprechenden Stellen einzuführen. Es darf keine zweite Pandemie geben, in der wir die gleichen Fehler machen, die wir in der letzten Coronapandemie gemacht haben. Vor allem ist mir wichtig zu betonen, dass dort, wo wir damals viel per Fax und Ähnlichem kommuniziert haben, eine Zentralisierung hilft. Eine schnelle und klare Kommunikation rettet Leben. Darauf müssen wir uns jetzt und in der Zukunft verlassen können, und das werden wir mit dem neuen Amt schaffen. Ein weiterer Bereich ist der Arbeitsschutz. Hier ist unser Ziel – Minister Karl-Josef Laumann hat es eben dargelegt –, 5 % der Betriebe in Nordrhein-Westfalen kontrollieren zu können. Ganz viele Betriebe sind ordentlich und der Arbeitsschutz läuft hervorragend. Allerdings haben wir auch Betriebe, bei denen es notwendig ist, dass die Arbeitsschutzverwaltung einschreitet. Auch hier wird die Neuausrichtung zusammen mit den Koalitionspartnern helfen, damit wir die Situation für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch besser machen können. Das darf aber nicht allein bei den Bezirksregierungen liegen, sondern auch das muss an einer zentralen Stelle gebündelt werden. Der Arbeitsschutz darf kein Flickenteppich sein. Mit diesem Landesamt schaffen wir eine starke und zentrale Behörde für den Schutz unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich freue mich auf die Einrichtung dieser Behörde und bin gespannt, wenn das Landesamt die Arbeit aufgenommen hat; dieses Landesamt wird sowohl im Sinne des Bereichs Landtag „Gesundheits-“ als auch des Bereichs „Arbeitsschutz“ helfen. Ich habe jetzt ein wenig länger gesprochen und hoffe, dass die Kollegin wieder zu Atem gekommen ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der SPD hat jetzt die Kollegin Lena Teschlade das Wort, völlig ausgeruht, wie es mir erscheint.

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Lena Teschlade SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, lieber Marco. Das ist wirklich sehr freundlich. Das zeigt noch einmal den kollegialen Umgang, den wir in diesem Ausschuss durchaus miteinander pflegen. (Beifall von der CDU) Aber so schnell bringt mich kein Gesetzentwurf außer Atem, als dass ich darauf nicht schnell reagieren könnte. Die Coronapandemie – du hast es gerade schon ausgeführt – hat gezeigt, welche hohe Bedeutung der Öffentliche Gesundheitsdienst hat und dass wir in der Lage sein müssen, schnell auf akute Krisen zu reagieren. Diese Analyse am Eingang des Gesetzentwurfs teilen wir ganz ausdrücklich. Im weiteren Verlauf wird noch einmal die Bedeutung des Arbeitsschutzes betont. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes wird gerade in Nordrhein-Westfalen immer wieder deutlich, wenn wir über die fleischverarbeitende Industrie sprechen. Der Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen in der fleischverarbeitenden Industrie ist von mir schon häufiger positiv erwähnt worden und auch, dass ich die Initiativen des Arbeitsministers im Bund und auch im Land hierzu durchaus schätze. Trotzdem müssen wir feststellen, dass sich die Situation hier zwar verbessert hat, aber eben immer noch nicht gut ist. Deshalb haben wir zu dem Thema auch noch einmal eine Kleine Anfrage gestellt, um uns über diese Kontrollen zu informieren. Wir haben dann mit etwas Verwunderung festgestellt, dass der Chef der CDA, Dennis Radtke, dies anscheinend völlig anders sieht und in der Rheinischen Post einen großen Artikel lanciert hat, in dem er eher als Lobbyist der Arbeitgeber fungiert hat. (Zuruf von Marco Schmitz [CDU]) Das zeigt, wie wichtig es ist, dass wir über das Thema „Arbeitsschutz“ sprechen. Zurück zum Gesetzentwurf. Wir sind uns absolut einig, dass sowohl der Gesundheitsschutz als auch der Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert haben. Wir als SPD stellen uns aber trotzdem die Frage, ob die Zusammenlegung des Landeszentrums für Gesundheit 10.10.2024 und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung zum jetzigen Zeitpunkt und in dieser Form der richtige Weg ist. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder einen Wechsel von Zentralisierung zur Dezentralisierung erlebt. Aus dem vorliegenden Gesetzentwurf geht für uns noch nicht eindeutig hervor, welche Vorteile ein Landesamt in diesem Bereich bringen und welche Effizienz damit verbunden sein soll. Daneben gibt es für uns noch weitere offene Fragen. Im Entwurf wird nicht aufgeführt, dass der Aufbau des Landesamtes mit Kosten verbunden ist. Da stellen wir uns die Frage: Woher kommt denn das Geld? Woher kommt denn das kostenneutrale Personal? Impliziert das nicht die Schwächung der jetzigen Institutionen, die wir schon haben? Das stimmt uns einfach skeptisch, und da haben wir noch Nachfragen. Dann heißt es im Gesetzentwurf, es gebe keine konnexitätsrelevanten Auswirkungen. Auch hier ergeben sich für uns weitere Fragen. Sie schreiben im Entwurf – jetzt muss ich mich konzentrieren –: „Zur strukturellen Stärkung des ÖGD werden außerdem zentrale und bisher pflichtige Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden künftig in Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung umgewandelt.“ Das ist ein sehr verschachtelter Satz. Dass die Schaffung des in Rede stehenden Landesamtes tatsächlich nicht konnexitätsrelevant ist, möchte ich doch einmal vorsichtig in Zweifel ziehen. Aus diesem Grund möchten wir gerne wissen, was die kommunalen Verbände eigentlich zu diesem Thema sagen und wie sie den Gesetzentwurf bewerten. Wir freuen uns auf die Diskussion zu diesem zugegebenermaßen wirklich extrem wichtigen Thema, bei dem auch wir uns Verbesserungen sehr wünschen, aber es eben noch Fragen gibt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Meral Thoms das Wort. Bitte sehr.

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Meral Thoms GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Öffentliche Gesundheitsdienst spielt nicht nur in Krisenzeiten wie der Coronapandemie eine Schlüsselrolle – das haben wir eben schon gehört –, er muss auch ein wesentlicher Akteur für die Prävention und für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der ÖGD für die Zukunft neu aufgestellt werden. Gleichzeitig schaffen wir mit der Zusammenführung von zwei zentralen Behörden ein integriertes und ein leistungsfähiges Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz. Landtag Dieses neue Landesamt wird den ÖGD in NRW weiterhin als wesentliches Kompetenzzentrum beraten und unterstützen. Es erhält zusätzliche Befugnisse, um zum Beispiel im Pandemiefall landeseinheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Der Arbeitsschutz wird mit der Zusammenführung gestärkt. In diesem Gesetzentwurf ist ein vernetztes Arbeiten nach dem wichtigen Health-in-All-Policies-Prinzip angelegt. Dieses moderne, wichtige Prinzip im Gesundheitswesen geht davon aus, dass Gesundheit nicht nur im Gesundheitswesen selbst gesichert, sondern auch in anderen Politikbereichen mitbearbeitet wird, von der Stadtplanung über Bildung bis hin zur Umweltpolitik. All diese Bereiche haben Einfluss auf die Gesundheit unserer Bevölkerung. Ein besonders wichtiger Aspekt dabei ist die Gesundheitsgerechtigkeit. Jede Person, unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund, sollte die gleichen Chancen auf ein gesundes Leben haben. Aktuell sehen wir in vielen Bereichen unseres Landes jedoch noch Unterschiede, sowohl in gesundheitlichen Bedingungen als auch im Zugang zur medizinischen Versorgung. Schon heute trägt der ÖGD durch seine präventiven Maßnahmen, wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfprogramme und auch gesundheitliche Aufklärung, dazu bei, dass Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen können. Diese Aufgabe wollen wir ausweiten, damit dieses gesunde Aufwachsen vom sozioökonomischen Status der Eltern unabhängig wird. Der ÖGD hat des Weiteren die Aufgabe, zu analysieren, welche gesundheitlichen Herausforderungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen, in verschiedenen Quartieren bestehen. Darauf aufbauend muss er punktgenau abgestimmte Maßnahmen ergreifen. Die können in den Regionen bei uns in NRW ganz unterschiedlich sein. Im ländlichen Gebiet, wie zum Beispiel im Kreis Viersen, woher ich komme, kann es um den Zugang zur medizinischen Versorgung gehen, in Städten zum Beispiel um den Umgang mit Klimafolgen wie dem Risiko für Hitzeinseln oder Überschwemmungen. Im Entwurf zum Gesetz wird Nachhaltigkeit als Leitprinzip beim ÖGD mitgedacht. Nachhaltigkeit ist in die Grundsätze und Ziele im Gesetzentwurf integriert, und das ist gut so. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ebenso ist richtig, dass der Aufgabenkatalog des Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz um den Aspekt der Klimagesundheitsfolgen erweitert wird. Den unteren Gesundheitsbehörden wird empfohlen, die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten, die Bevölkerung dahin gehend aufzuklären und sich an der Erstellung und 10.10.2024 Umsetzung von Konzepten der Klimaanpassung zu beteiligen. Ob die Formulierung „Empfehlung“ ausreicht, wird sicherlich auch der Austausch zum Beispiel mit Sachverständigen im weiteren parlamentarischen Verfahren zeigen. Die Pandemie hat uns gezeigt, wie dringend die Digitalisierung in allen Bereichen unseres Gesundheitssystems vorangetrieben werden muss. Das neue Landesamt soll hierbei auch weiterhin eine Schlüsselfunktion einnehmen. Es ist Motor gerade für diese Entwicklung. Es soll die unteren Gesundheitsbehörden fachlich begleiten und bei der digitalen Transformation aktiv unterstützen. Ziel ist eine möglichst hohe digitale Einbindung des ÖGD sowie die Standardisierung und auch die wichtige sektorenübergreifende digitale Vernetzung. Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass der ÖGD auch in Zukunft eine tragende Säule unseres Gesundheitswesens bleiben wird. Durch die verstärkte Fokussierung auf den wichtigen Bereich der Prävention, auf Klimafolgenanpassung und auf Digitalisierung wird sichergestellt, dass der ÖGD nicht nur die aktuellen Herausforderungen bewältigen kann, sondern auch zukunftsfähig bleibt. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, auf das weitere parlamentarische Verfahren, in dem sicherlich noch Impulse eingebracht werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susanne Schneider das Wort. Bitte sehr.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die nächste Pandemie wird wahrscheinlich kommen. Wir wissen nicht, wann, wir wissen nicht, wie massiv sie sein wird. Aber wir wissen, dass wir darauf vorbereitet sein müssen. Wir müssen besser darauf vorbereitet sein als damals in der Coronapandemie. Wir müssen handlungs- und reaktionsfähig sein, die Erfahrungen aus der letzten Pandemie bewerten und nutzen. Und natürlich muss der Öffentliche Gesundheitsdienst hier eine zentrale Rolle spielen. Nun sollen nach Vorschlag der Landesregierung Kompetenzen bei einer neuen Landesbehörde gebündelt werden. Das war in anderen Bereichen auch schon der richtige Weg in der Vergangenheit. So hat die schwarz-gelbe Landesregierung in der letzten Wahlperiode zum Beispiel die Anerkennungsverfahren für die im Ausland erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich bei der Bezirksregierung Münster zusammengefasst. Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll zudem strukturell gestärkt werden, indem die neue Landesbehörde Landtag nicht nur die Aufsicht gegenüber den kommunalen unteren Gesundheitsbehörden wahrnehmen soll, sondern auch deren Arbeit stärker steuern und koordinieren soll. Wir Freien Demokraten sprechen uns bereits seit Jahren dafür aus, das Landeszentrum Gesundheit NRW als Landesgesundheitsamt mit erweiterten Kompetenzen auszustatten. So sollte eine Rapid Response Force zur Unterstützung der kommunalen Gesundheitsämter eingerichtet werden. Verwaltungsabläufe sollten so verbessert und beschleunigt werden. Die Coronapandemie hat uns sehr schmerzhaft aufgezeigt, dass dort dringender Handlungsbedarf besteht. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt also in eine ähnliche Richtung wie unsere Überlegungen. Durch die Bündelung von Kompetenzen wird die öffentliche Verwaltung insgesamt schlagkräftiger und effizienter aufgestellt. Dadurch lassen sich neue Synergieeffekte nutzen, Bürokratie wird verschlankt und dadurch reduziert. Diese Zielrichtung können wir daher mitgehen. Eine Aktualisierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist vor diesem Hintergrund angebracht. Allerdings sollte bei der Umwandlung der derzeit bereits pflichtigen Aufgaben in Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auch die Bewertung aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände unbedingt berücksichtigt werden. Zwar hat sich in der Pandemie gezeigt, dass ein schnelles, abgestimmtes und möglichst einheitliches Handeln des ÖGD sinnvoll ist. Eingriffe in die kommunale Verwaltungsautonomie sind jedoch immer sorgfältig abzuwägen. Die Meinungen der Kommunen sollten daher unbedingt bei dieser Verwaltungsreform einbezogen werden. Als FDP-Landtagsfraktion werden wir daher auch die Ergebnisse einer Anhörung abwarten und uns erst dann zu dieser Gesetzesinitiative positionieren. Diese Verwaltungsreform darf aus unserer Sicht übrigens nicht der einzige Schritt bleiben, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten. Bislang sind diese auch für die Verbeamtungsuntersuchungen zuständig. In der Pandemie brachte dies Gesundheitsämter vielfach an ihre Grenzen, sodass teilweise unter Vorbehalt und mit Rechtsunsicherheit für alle Seiten verbeamtet werden musste. Andere Bundesländer beauftragen für diese Untersuchungen besonders ausgewählte niedergelassene Vertragsärzte. Das wäre aus unserer Sicht eine weitere Maßnahme, mit der sich die Gesundheitsämter auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. (Beifall von der FDP) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir erkennen in dem Gesetzentwurf der Landesregierung gute Ansätze, aber auch das Potenzial für 10.10.2024 einige Verbesserungen. Daher freue ich mich auf die Debatte im Fachausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fasse mich kurz. Wir sprechen über sehr wichtige Bereiche, zunächst einmal über den Arbeitsschutz, der, wie wir in der Vergangenheit festgestellt haben, in vielen Teilbereichen unserer Gesellschaft dringend benötigt wird – egal, ob bei der fleischverarbeitenden Industrie oder im Transportgewerbe, wo immer mal wieder wichtige Verfehlungen festzustellen sind und noch viel mehr festgestellt würden, wenn man dort mehr Kontrollen durchführen könnte. Auf der anderen Seite geht es um den ÖGD, der sich in den Coronajahren sehr geschwächt gezeigt hat und da an seine Belastungsgrenzen gekommen ist, sodass es ein hehres Ziel ist, diesen zu stärken und weiter zu unterstützen. Das möchte man jetzt, indem man ein gemeinsames Landesamt auf den Weg bringt. Fraglich ist allerdings, ob diese Form von Zusammenlegung bzw. Zentralisierung tatsächlich zu einer Stärkung im Sinne von vielen Synergien führt, weil es sich eher um zwei sehr unterschiedliche Teilbereiche handelt. Das erinnert im Einzelnen ein wenig an die Lauterbach’sche Krankenhausreform, (Thorsten Klute [SPD]: Da ist er wieder!) bei der man feststellt, dass in verschiedenen Krankenhäusern zu wenig Personal vorhanden ist. Deswegen schließt man die Hälfte und zieht das Personal an einigen wenigen zusammen. Problem daran nur: Klar, man mag dann in einem Krankenhaus auf den ersten Blick genügend Ärzte und Krankenpfleger haben, beim zweiten Blick ist es jedoch so, dass die gleiche Anzahl an Personal die gleiche Anzahl an Patienten betreut. Das führt dann nicht zu einer Stärkung, sondern nur zu längeren Wegen. Insofern ist abzuwarten, ob es tatsächlich – da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein – zu einer Stärkung führt, wenn man so ein größeres Institut, ein solches Landesamt auf den Weg bringt. Aber wie sagt man so schön in Bayern: Schaun mer mal, dann sehn mer scho. In diesem Sinne: Wir werden das weiter kritisch begleiten. Das Ziel, diese beiden Bereiche zu stärken, ist an sich erst mal unterstützenswert. Der Überweisung stimmen wir in jedem Fall zu und schauen dann weiter, wie sich das Gesetz entwickelt. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 7 ReparaturbonusNRW: Günstig reparieren statt teuer neu kaufen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10896 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle haben einen Spitzenplatz im europäischen Ranking: In kaum einem anderen Land werden so viele Elektrogeräte weggeworfen wie in Deutschland. Pro Kopf fallen jedes Jahr mehr als 20 Kilogramm Elektroschrott an. Diese Berge von Müll belasten nicht nur die Umwelt, sondern kosten uns auch jede Menge Geld. Dabei ließen sich die allermeisten defekten Handys, Laptops oder Haushaltsgeräte problemlos reparieren. Warum ist die Reparatur zum Beispiel beim eigenen Auto völlig normal, bei unseren Elektrogeräten aber gar nicht? Die Antwort gibt die Umfrage einer Verbraucherzentrale: Die meisten Menschen befürchten zu hohe Reparaturkosten und kaufen lieber direkt ein neues Gerät. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen das Riesenpotenzial der Reparatur nicht länger an finanziellen Bedenken scheitern lassen. Das Recht auf Reparatur war ein erster großer Schritt, den die EU gegangen ist. Jetzt müssen wir in Nordrhein-Westfalen den nächsten Schritt zur Stärkung von Reparaturen gehen. Mit unserem Antrag fordern wir einen ReparaturbonusNRW, der die Hälfte der Reparaturkosten von Elektrogeräten bis maximal 200 Euro fördert. Nehmen wir zum Beispiel eine Waschmaschine. Eine neue Maschine kostet 350 bis 500 Euro. Die Reparaturkosten für eine Waschmaschine betragen laut Verbraucherzentrale im Schnitt 199 Euro. Ein Reparaturbonus würde die Kosten um die Hälfte, also um rund 100 Euro, senken. Das macht im Vergleich zum Neukauf eine Ersparnis von 250 bis 400 Euro aus. Davon profitierten besonders Familien und 10.10.2024 Studierenden-WGs, denn in Mehrpersonenhaushalten werden Geräte besonders stark beansprucht. Es würden also gezielt diejenigen entlastet, die es am meisten brauchen. Mit dieser Idee – wenn wir mal rundherum schauen – sind wir nicht allein. Schauen wir nach Österreich: Dort fördert der Staat seit 2022 die Hälfte der Reparaturkosten von Elektrogeräten. Schauen wir nach Thüringen: In seiner vierten Auflage bewegt der Bonus viele, ihr Gerät überhaupt erst reparieren zu lassen. Jedes Jahr landen dort rund 15.000 Geräte weniger im Müll. Schauen wir nach Sachsen: Das Land fördert seit letztem Jahr Reparaturen. Nach einem halben Jahr wurden 45 Tonnen Elektroschrott eingespart. Teilnehmende Handwerks- und Fachbetriebe haben Umsatzsteigerungen von 2 Millionen Euro erzielt. Lassen Sie uns diese Erfolgsgeschichte also auch nach Nordrhein-Westfalen holen! (Beifall von der SPD) Auch die Verbraucherzentrale und die Handwerkskammern sind ganz klar dafür. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von den Grünen, wenn Sie gleich argumentieren, das sei alles viel zu teuer und das gehe einfach nicht, dann sagen wir Ihnen: Es kommt auf eine Prioritätensetzung an. Wo liegt Ihre Priorität? Schauen wir zunächst mal in das Ressort des Umweltministers, der heute nicht anwesend sein kann: (Norwich Rüße [GRÜNE]: Aus guten Grün- den!) Dort wurden teure Agenturen und eine gescheiterte Nationalparksuche zum Millionengrab für die Steuerzahler. (Beifall von René Schneider [SPD] – Norwich Rüße [GRÜNE]: Oh! Mann, o Mann!) Dafür gab es schon jede Menge Geld aus dem laufenden Haushalt. (René Schneider [SPD]: Genau so! – Norwich Rüße [GRÜNE]: Ist hart an der Sache!) Mehrere Millionen Euro nimmt sich Herr Krischer auch aus dem Etat, um im Land dicke Schecks zu verteilen. Das ergibt schöne Fotos, betrifft aber immer nur wenige Organisationen und eben nicht die vielen, die es dringend gebrauchen können. (Beifall von René Schneider [SPD]) Schauen wir in den Bereich des Wirtschaftsministeriums von Frau Neubaur. Wir sagen, dass viele und gerade diejenigen beteiligt werden sollten, die weniger haben. Darüber haben wir intensive Diskussionen geführt. Beispielsweise was die Förderung von Balkonkraftwerken angeht, sollten nicht nur diejenigen gefördert werden, die ein Eigenheim besitzen, Landtag sondern auch Mieterinnen und Mieter. Das wären genau diejenigen, die auch von einem Reparaturbonus profitieren würden, der von Ihnen bisher nicht auf den Weg gebracht wurde. Lassen Sie uns gemeinsam für einen Reparaturbonus streiten und gemeinsam für die Umwelt, für das Handwerk sowie für viele Familien in diesem Land einsetzen! – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Dr. Peill.

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Dr. Patricia Peill CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich die Absicht würdigen, die hinter dem Reparaturbonus steckt. Der Wunsch, Elektroschrott zu reduzieren und die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, ist zweifellos wichtig und ein Beitrag gegen die Wegwerfgesellschaft, die wir momentan haben. Doch anders als Sie glauben, geht es uns hierbei nicht um das Geld, sondern um die Erfahrungen der Länder, die den Reparaturbonus eingeführt haben und die auch Sie anführen. Ich möchte gerne eine Wiener Studie vom Oktober dieses Jahres über nachhaltiges Wirtschaften von Reparaturinitiativen in Europa zitieren, die genau dieses Programm durchleuchtet hat. In ihr wird dargelegt, dass Länder wie Frankreich und Österreich durch die Reparaturboni hohe Verwaltungs- und Implementierungskosten tragen mussten, die sie so anfangs nicht erwartet hatten. Zur Umsetzung des Bonus mussten nämlich komplexe Strukturen geschaffen werden, um Anträge zu bearbeiten und die Einhaltung von Förderkriterien zu überwachen. Dies reduzierte die erhofften finanziellen Vorteile für Umwelt und Verbraucher erheblich. Die Studie zeigt außerdem, dass die Umweltwirkung begrenzt bleibt. Trotz Förderung werden weiterhin viele Geräte entsorgt, wenn die Reparaturkosten den Bonus übersteigen. Oft sind neue, energieeffizientere Geräte ökologisch vorteilhafter als ältere Modelle, die nur durch den Bonus konkurrenzfähig bleiben. Das heißt: Ein Reparaturbonus könnte unabsichtlich langfristige Nachhaltigkeitsziele konterkarieren. Es besteht auch die Gefahr einer Marktverzerrung. Große Ketten nutzen den Bonus in Frankreich viel effizienter, was kleine Werkstätten benachteiligt. Auf lange Sicht könnte dies das Überleben kleinerer Betriebe gerade in NRW und die große Angebotsvielfalt verringern. Aus unserer Sicht besteht also das Risiko, dass große Player das Programm dominieren und lokale Anbieter verdrängt werden. 10.10.2024 Zusätzlich besteht das Problem der geplanten Obsoleszenz. Ein Reparaturbonus könnte den Kauf von Geräten fördern, die bald wieder reparaturbedürftig sind. Das heißt, ohne ausreichende Kontrollen ist das Programm also anfällig für Missbrauch wie etwa manipulierte Reparaturanforderungen. Dies zeigen Erfahrungen in England und Österreich deutlich. Die Förderung deckt zudem oft nur bestimmte Gerätekategorien ab, wodurch die Wirkung des Programms eingeschränkt wird. Viele Geräte sind vom Bonus ausgeschlossen, was sogar zur Enttäuschung führt. Dieser Ansatz ist nicht weitreichend genug, weil von der Wegwerfgesellschaft Kleidung und Schuhe besonders betroffen sind. Auch hierfür bräuchten wir dringend Lösungen. Mit diesem Antrag wird also nicht nur in den Markt eingegriffen, sondern er ist auch ein bisschen zu kurz gegriffen. Um eine nachhaltige Reparaturkultur zu fördern, sehe ich alternative Ansätze als effektiver an. Sie haben gerade die neueste EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur benannt. Mit dieser Richtlinie werden die Hersteller aufgefordert, Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung zu fairen Preisen anzubieten. Darauf aufbauend stelle ich drei Ansätze vor, die vielleicht zu einem richtigen Wandel der Reparaturkultur beisteuern können. Erstens: steuerliche Anreize. Schweden hat eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen um 50 % eingeführt. Das Modell zeigt, wie steuerliche Anreize für kleine und mittlere Unternehmen die Kreislaufwirtschaft stärken können. So wird der Verwaltungsaufwand minimiert und der Landeshaushalt nicht belastet, während günstigere Produkte und Arbeitsplätze gefördert werden. Zweitens: Akzeptanz und Aufklärung. Reparaturen müssen attraktiver werden. Wir alle wissen, dass secondhand aktuell immer noch beliebter als eine Reparatur ist. Der sogenannte Reparierbarkeitsindex in Frankreich ist ein interessantes Modell. Es handelt sich um einen Index, mit dem sehr transparent gezeigt wird, ob das Produkt reparierbar ist und was eine Reparatur kosten würde. Das stärkt das Vertrauen der Verbraucher, und es würde auch das Vertrauen in die Marke „Made in Germany“ stärken. Der Weg zur 3R-Gesellschaft – Repair, Reuse, Recycle – beginnt mit viel Aufklärung und dem Aufbau eines positiven Images für Reparaturen. Das möchten wir angehen. Drittens: marktwirtschaftliche Ansätze unterstützen. Unsere Familienunternehmer in NRW zeigen, wie zum Beispiel innovative Leasingmodelle, Treuerabatte für Wartung und Reparatur und Sharingmodelle auch bei Haushaltsgeräten nicht nur eine neue Kundenbindungsqualität schaffen, sondern auch die Gewohnheiten weg von einer Wegwerfgesellschaft hin zu einer Kreislaufgesellschaft verändern. Das alles Landtag funktioniert auch ohne Subventionen und vor allem ohne weitere Bürokratie für unsere Unternehmen. Zusammengefasst: Ein Reparaturbonus könnte kurzfristig wirken, doch die Erfahrungen zeigen, dass steuerliche Anreize, gesellschaftliche Akzeptanz und marktwirtschaftliche Mechanismen weitaus effektiver sind. Diese Ansätze fördern das Handwerk, entlasten Familien und bieten eine langfristige Perspektive für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft in NRW. Der Überweisung stimme ich sehr gerne zu. Ich freue mich auf die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Dr. Julia Höller [GRÜNE])

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Peill. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Rüße.

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Norwich Rüße GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sprechen mit Ihrem Antrag ein wichtiges Problem an, nämlich die Fragen von Ressourcenverschwendung und Nachhaltigkeit. Daher finde ich es gut, dass Sie den Antrag gestellt haben. Mit Sachsen und Thüringen gibt es auch viele Vorbilder dafür, die Sie selbst angesprochen haben. Insofern ist das grundsätzlich ein richtiger Ansatz; das ist überhaupt keine Frage. In dem Film „Welcome to Sodom“ geht es um eine Mülldeponie bei Accra, die sich im Dauerbrand befindet, weil dort auch Kinder und Jugendliche davon leben, dass sie unseren Elektroschrott – jährlich gehen ungefähr 250.000 Tonnen Elektroschrott aus der EU dorthin – abfackeln, zerlegen und versuchen, die Wertstoffe wieder herauszuholen. Wenn man das gesehen hat, kann man sich erst einmal nur dafür schämen, dass unser Schrott auf die Art und Weise, auf Kosten anderer Menschen, billig entsorgt wird. Gleichzeitig dürfen wir natürlich auch darüber nachdenken, wie die Produkte entstanden sind, bevor sie zu Schrott werden. Viele der Elektroartikel, die wir kaufen, werden heute in Ländern produziert, aus denen wir über die Herstellungsbedingungen gar nicht so viel wissen wollen. Insofern ist die Reparatur bzw. die Verlängerung des Lebens jedes Handys, jedes Fernsehers und jedes Laptops auch in dieser Hinsicht eine gute Sache. Wir diskutieren viel über das Thema „Lieferkettengesetz“. Das belegt für mich noch einmal, wie wichtig es ist, hierbei voranzukommen. Das muss gut gemacht werden und machbar sein für die Unternehmen, aber wir brauchen das natürlich. Grundsätzlich ist das also eine gute Idee; das kann man machen. Herr Vogt, Sie haben etwas aufgegriffen, das in anderen Ländern schon seit ein paar Jahren läuft. Allerdings sind wir in der EU seit April eigentlich schon einen Schritt weiter – Sie selbst schreiben 10.10.2024 es in Ihrem Antrag –, da es ein Recht auf Reparatur geben wird. Wir müssen uns jetzt fragen: Wie gehen wir vor? Wie setzen wir dieses Recht auf Reparatur um? Was folgt daraus? Ist das Modell, das Sie wollen, nicht tatsächlich schon wieder ein Stück weit überholt bzw. wird es von der Wirklichkeit ab 2026 überholt sein? Sie wissen genauso wie ich, dass wir ab 2026 wir eine ganz andere Grundlage haben bzw. haben sollten. (René Schneider [SPD]: So lange kann man ja warten!) Daher muss man sich schon überlegen, ob man in diesem Prozess nicht schon ein bisschen zu spät ist. Ich frage mich noch etwas anderes, dass sich auch die Kollegin Frau Dr. Peill gefragt hat. Wenn man ein Projekt bzw. eine neue Förderung aufsetzt, dann muss man immer überlegen: Wie setzt man es um? Wie setzt man es so um, dass nicht am Ende fünf Leute beschäftigt werden und der Verwaltungsaufwand, der in diesem Land ein Problem darstellt, sehr hoch ist – zum Beispiel betragen die Kosten in Thüringen 800.000 Euro –, während das Ergebnis geringer ausfällt. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Wir überweisen den Antrag ja auch. Aber Sie müssen auch überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, bei Reparaturen dieser Geräte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz anzusetzen. Das ist einfach zu machen. (Zuruf von Alexander Vogt [SPD]) Ein anderer Vorschlag wäre, dass man Reparaturen wie schon jetzt haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen kann. Mir wäre wichtig – das beschäftigt mich –, solche Dinge effizient zu lösen, ohne gleich wieder Bürokratie auszulösen. Ich fände es schon schlau, das so zu tun. Wichtig ist in dieser Phase – das habe ich angesprochen –, dass wir das von der EU geschaffene Recht auf Reparatur vernünftig implementieren. Beim Reparaturbonus wäre das übrigens auch ein Riesenproblem: Wer weiß jeweils davon? Die Töpfe werden ausgeschöpft, der Bedarf wäre aber in Wirklichkeit noch viel größer. So ist das bei Projekten ja oft; das wissen wir beide. Wer erfährt überhaupt davon, dass er den Anspruch hat? Deshalb finde ich es total wichtig, dass wir, wenn wir uns auf den Weg machen, über Verbraucherzentralen usw. breit gestreut darüber informieren, dass es dieses Recht auf Reparatur gibt. Die nächste Frage: Wir haben ja total veränderte Handelswege. Wie viele Bohrmaschinen werden heute noch im Fachmarkt verkauft? Wenn ich meine Bohrmaschine bei der Firma Uhlenbrock in Steinfurt-Borghorst kaufe, dann gehe ich auch dahin und sage: Bitte reparieren! – Das war immer der klassische Weg. Was machen Sie denn mit einer Bohr-Landtag maschine vom Lebensmitteldiscounter? Da haben Sie zwar auch Möglichkeiten, die werden aber nicht genutzt, weil es den Leuten viel zu kompliziert ist. Das ist der Punkt. Wir müssen uns informieren, wie wir das hinkriegen und wie wir überhaupt noch Menschen bekommen, die die Reparaturen durchführen. All das sind wichtige Themen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam nach einer guten Lösung suchen. Ob es der Reparaturbonus ist, bin ich mir nicht sicher. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, auch ich finde, dass es ein spannendes und nachhaltiges Thema ist, was Sie heute angesprochen haben. Denn natürlich ärgert man sich, wenn die Waschmaschine, der Geschirrspüler oder der Staubsauger defekt ist und man auch als technisch vielleicht etwas Unversierter der Auffassung ist: Da kann nicht viel kaputt sein, das müsste man eigentlich wieder hinbekommen. – Häufig ist das dann aber nicht möglich, oder man bekommt es nicht repariert. Wenn man es dann neu kaufen muss, ist das ärgerlich. Deshalb ist das Thema gut und richtig. Wie auch die Kollegen sagten, ist der Antrag aber, was den Reparaturbonus angeht, das Gegenteil von gut gemacht. Aus meiner Sicher ist er gut gemeint. In Ihrem Antrag schreiben Sie, 77 %, also etwa drei Viertel der Bevölkerung – ich glaube, in Thüringen; Thüringen ist nicht direkt mit Nordrhein-Westfalen vergleichbar – würde lieber reparieren lassen. Vom Empfinden her ist das bei uns in der Bevölkerung ähnlich. Da ist nicht die Angst vor den zu hohen Kosten das Problem. Das Problem ist, jemanden zu finden, der diese Reparatur überhaupt durchführt. Da reden wir nicht – wie in Ihrem Antrag – von Ungelernten. In der Regel braucht man vielmehr einen versierten Elektriker, der das Teil auseinandernimmt und die Stelle findet, wo das Schräubchen locker ist oder sich das defekte Teil befindet. In der Regel dauert es lange, bis man den Fehler gefunden hat. Deshalb ist es meistens teuer. Viele Handwerksbetriebe gehen gerade an „weiße Ware“ kaum noch heran. Kaum ein Elektriker macht sich noch die Mühe, sich damit zu beschäftigen. Im Handwerk sind es gerade die Elektriker, die im Moment an allen Ecken und Enden gebraucht werden. Ich sage nur: Transformation der Wirtschaft, Energie-10.10.2024 wende – da sind gerade Elektriker heiß begehrt. Meines Erachtens liegt in diesen Bereichen viel mehr Potenzial. Deshalb glaube ich nicht, dass allzu viele Handwerksbetriebe Geräte reparieren wollen. (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Also wegschmeißen?) – Nein, deshalb sind Reparaturwerkstätten ein gutes Thema. Bei uns im ländlichen Raum zum Beispiel gibt es die aber gar nicht. Ich bin froh, dass wir zum Beispiel ein Repaircafé bei uns im Dorf haben. Es wird ehrenamtlich von der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung betrieben. Die Leute können dort hingehen. Da ist es kostenlos; die Leute spenden anschließend etwas an den Verein und gehen glücklich nach Hause, wenn die Reparatur erfolgreich war. Diese Einrichtung würde aber nicht von Ihren Reparaturbonuszahlungen profitieren, weil die Leistung ehrenamtlich angeboten wird. Ich glaube eher, dass einige zukünftig sogar ihren Betrieb einstellen würden, was ich vor allem bei uns im ländlichen Bereich schade fände. Gerade wenn sich ehrenamtlich engagiert wird, finde ich das sehr unterstützenswert. Das sollte man hier nicht konterkarieren. In Ihrem Antrag schreiben Sie davon, es unbürokratisch zu machen. Beim Lesen wird aber deutlich, dass es wieder bürokratisch ist. Sie wollen eine Onlineversion für die Beantragung. Das muss, wie die Kollegen schon gesagt haben, überprüft werden etc. Sie wollen aber auch noch, dass es analog in Formularform angeboten wird. Da sind wir dann wieder dabei, zusätzliche Bürokratie zu schaffen. In Ihrem Antrag schreiben Sie außerdem, ohne es genauer zu definieren, dass es Partnerbetriebe für den Reparaturbonus geben solle. Heißt das, dass nur Partnerbetriebe das machen dürfen, dass also nicht jeder Handwerker eine solche Reparatur vornehmen darf? Das ist ein bisschen unklar. Bevor man ein solches neues Fass mit staatlichen Mitteln aufmacht, wäre es doch viel besser, wenn wir gerade jetzt, wo es das Recht auf Reparatur in der EU gibt, durch Werbung auf die gegebenen Möglichkeiten und die Betriebe, die noch Reparaturen durchführen, aufmerksam machten. (Beifall von der FDP) Der Handwerksbetrieb sollte ein Symbol, ein Zeichen haben „Hier wird repariert“ oder Ähnliches. Das wäre viel hilfreicher. Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Die meisten hier dürften noch das Nokia 3210 kennen. Es war eines der beliebtesten Handys. 1999 ist es auf den Markt gekommen. Aber irgendwann muss man auch sagen: Erstens gibt es dieses Handy heute auf dem Gebrauchtmarkt so günstig, dass man es gar nicht mehr repariert bekommt, und zweitens ist der technologische Fortschritt so groß, dass man sich vielleicht auch irgendwann von dem guten Stück verab-Landtag schieden sollte, weil die Technik sehr weit vorangegangen ist. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! „Hast du Hammer, Zange, Draht, kommst du bis nach Leningrad.“ Diesen hemdsärmeligen Spruch nutzten DDR-Bürger, wenn sie lange Strecken mit ihrem Trabi fahren mussten. Jeder wusste: Auf die Qualität von Produkten kannst du dich in der sozialistischen Mangelwirtschaft nicht verlassen. Der Waren- und Qualitätsmangel zwang alle – außer die sozialistischen Parteibonzen –, aus der Not eine Tugend zu machen: Hilf dir selbst, indem du reparierst. Die SPD, die ja mental auch auf dem Weg nach Leningrad ist, hat nun ihr Interesse an der Reparatur von Kühlschränken und Toastern entdeckt. Wenn das marode Gesundheitssystem, das Schulsystem, die Rente oder auch nur die Infrastruktur nicht repariert werden können, so soll wenigstens der Elektroschrott reduziert werden, denken sich die Genossen. Ob sie dort mehr Expertise haben als in der Politik, wage ich zu bezweifeln. Als Umwelt- und Heimatschützer liegt mir die von Ihnen anvisierte Reduktion von Elektroschrott natürlich am Herzen. Auch die schwarz-grüne Landesregierung zeigt eindrucksvoll, wie wichtig ihr die Nachhaltigkeit ist, indem sie jeden freien Fleck in NRW mit Windrädern zupflastert. Der Bauernsohn und Umweltpolitiker Herbert Gruhl hat in seinem Klassiker „Ein Planet wird geplündert“ einen Aspekt bei der Wiederverwendung von Altmaterialien hervorgehoben, der immer wieder gerne ausgespart wird: Kein Rohstoff ist umsonst. Heute müssen wir hinzufügen: Nicht einmal der Wind für die Windindustrieanlagen ist umsonst. Eine einzige dieser gigantischen Beleidigungen für Natur und Ästhetik hinterlässt nun einmal mit den Rotorblättern satte 30 t nicht recycelbaren Sondermüll. Sie werden ganz schön viele Mikrowellen und Kaffeemaschinen reparieren müssen, um ein einziges ausgedientes Windrad auszugleichen. Doch zum Glück und im Sinne der zeitgeistigen grünen Nachhaltigkeit landen die Rotoren ja nicht auf unseren Müllkippen, sondern werden nach Ablauf ihrer Lebensdauer freundlicherweise im weit entfernten Ausland in die Erde gekippt und verbuddelt – globalisierte Umweltverschmutzung für das gutmenschliche Gewissen in NRW; das N steht für Nachhaltigkeit. 10.10.2024 Sich also mit dem Einsparpotenzial beim Elektromüll kleiner Haushalte zu beschäftigen, während die Einheitsparteien unser Land mit ihrem politischen Schrott zumüllen, zeigt, dass die Prioritäten hierzulande nicht falscher gelegen sein könnten. Trotz aller ökologischen Widersprüche ist der Ansatz von Erhalt statt Konsum begrüßenswert. Das Recht auf freie und eigenständige Reparatur ist ein wichtiges Gut, sowohl für die Lebensdauer von Geräten als auch für die Autonomie des Verbrauchers und natürlich für die Umwelt. Schließlich sollten wir keine Wegwerfgesellschaft des enthemmten Konsums sein, sondern eine Gesellschaft, die Güter wertschätzt, verantwortlichen Umgang honoriert und auch das Wissen um Reparaturtechniken bewahrt. In Wegwerfgesellschaften und auch in der schönen neuen Welt der sogenannten erneuerbaren Energien wird noch ein weiteres wichtiges Detail, das eigentlich selbstverständlich ist, gern vergessen oder unterschlagen. Herbert Gruhl wies darauf schon vor fast 50 Jahren hin. Eine Wiederverwendung von Energie ist nicht möglich, nur die von Rohstoffen. Gruhl schlägt daher vor, erstens auf eine Erhöhung der Nutzungsdauer der Produkte hinzuwirken, zweitens Produkte stärker im Hinblick auf die Wiederverwendung zu gestalten und drittens die Forschung dahin gehend zu unterstützen. Er sagt viertens auch, dass die originären Rohstoffe eigentlich teurer sein müssten als die wiederverwendeten Materialien. Erst dann, fünftens, bringt er auch die Subventionierung reparierfähiger Gegenstände ins Spiel. Doch die Wegwerf- und Konsumgesellschaft als Folge des enthemmten Globalkapitalismus hat daran kein Interesse. Ein Beispiel: Wir alle müssten wissen, dass es technisch möglich wäre, eine Glühbirne zu bauen, die nicht kaputtgeht. Doch man tut es nicht, weil es ja schlecht fürs Geschäft wäre; denn dann bräuchte man irgendwann keine Glühbirnenhersteller mehr. Apropos Geschäftemacher: Mit Ihrer Subventionsidee wird sich eine Goldgräberstimmung entwickeln, bei der windige Geschäftemacher durch Betrug und Missbrauch diese Subventionen abgreifen wollen, ähnlich wie während Corona überall Hersteller von Masken oder Schnelltestzentren wie Pilze aus dem Boden schossen. Das im Antrag vielgepriesene Beispiel aus Österreich zeigt das überdeutlich. Dort hatte die dafür zuständige grüne Ministerin den Reparaturbonus bereits 2022 eingeführt. Nach einem Jahr wurden bei der gut angenommenen Förderaktion schon zig Betrugsfälle mit einem Schaden von rund 4 Millionen Euro aufgedeckt – vermutlich nur die Spitze des Eisbzw. Müllbergs. Bei der Umsetzung einer subventionierten Reparatur liegt der Teufel im Detail. Und wenn man sich sonntags nachmittags nach erfolgter Reparatur durch ein Landtag Onlineportal klicken muss, um dort Formulare auszufüllen, und dazu ausgeblichene, Jahre alte Belege rauskramt, dann wird eine Neuanschaffung für viele wohl einfacher sein. Das Ausfüllen von Formularen darf nicht mehr Nerven kosten als die Reparatur selbst, und die Wartezeit auf die Erstattung darf nicht länger sein als die Gerätelebensdauer. Da die Grundidee des Antrags aber nicht verkehrt ist, werden wir einer Überweisung selbstverständlich zustimmen. Während ich grundsätzlich ein Freund des Erhalts bin, so hoffe ich doch auf die Obsoleszenz der bestehenden Regierungskoalition in Bund und Land, auch im Sinne des Verbrauchers und der Nachhaltigkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Neubaur in Vertretung von Herrn Minister Krischer. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der SPD, ich trage gleich zum Antrag vor, möchte aber zunächst ein paar Dinge ins rechte Licht rücken. Gerade diese Woche habe ich ein Unternehmen ausgezeichnet, das den Technologietransfer einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in zukünftige Arbeitsplätze übersetzt. In welchem Bereich? In einem Zukunftsbereich: Halbleiterproduktion. Womit? Mit einem dafür notwendigen Rohstoff: Siliziumkarbid. Was ist gelungen? Auf der Grundlage von recycelten Siliziumkarbidbestandteilen ist es gelungen, dass man 80 % weniger CO ausstoßen wird, dass man eine höhere Qualität im Endprodukt haben wird und dass man keine neuen Rohstoffe mehr einsetzen muss, sondern dahin kommt, wofür wir arbeiten, und zwar Hand in Hand – mit berechtigter Kritik aus der Opposition; das gehört in einer Demokratie dazu. Aber ich will es nicht stehen lassen, dass man hier unsere Heimat Nordrhein-Westfalen und unsere ideenreichen Beschäftigten, Wissenschaftler, Arbeiterinnen und Arbeiter so schlecht hinstellt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Uns als Landesregierung sind Reparaturbonusprogramme als Mittel zur Abfallvermeidung und Schließung von Kreisläufen bekannt. Wir verfolgen das klare Ziel, den primären Rohstoffverbrauch und das Downcycling zu senken und geschlossene Stoffkreisläufe im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft zu etablieren. 10.10.2024 Aktuell erarbeitet die Landesregierung eine Landeskreislaufwirtschaftsstrategie, federführend durch das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium unter Einbindung aller Ressorts. In einem mehrstufigen Beteiligungsprozess werden Akteurinnen und Akteure aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft eingebunden, um Handlungsansätze und Maßnahmen zu entwickeln. Die EU gibt mit mehreren Richtlinien und Verordnungen einen klaren regulativen Rahmen vor. Dazu zählt auch die vom EU-Parlament und -Rat im Jahr 2024 beschlossene Richtlinie. Diese stärkt das Recht auf Reparatur mit mehreren konkreten Maßnahmen. Die Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik hat in der 102. Sitzung am 7. Juni 2024 das Thema aufgegriffen und die Bundesregierung gebeten, darüber zu berichten, wie das von der EU beschlossene Recht auf Reparatur in nationales Recht umgesetzt werden soll. Außerdem sollen sinnvolle und unterstützende Maßnahmen für Deutschland erörtert werden. Dabei soll der Bund auch die Erfahrungen mit den Reparaturbonusprogrammen in Thüringen und Sachsen sowie in Österreich und Frankreich berücksichtigen. Diese Berichte werden für die nächsten Umweltministerkonferenzsitzungen im November 2024 und Frühjahr 2025 erwartet. Dieser Diskussion, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, möchten wir als Landesregierung nicht vorgreifen. Ein Reparaturbonusprogramm könnte nach der Berichterstattung durch die Bundesregierung auf der 104. UMK geprüft werden. Die genaue Ausgestaltung wird dann im Kontext der Landeskreislaufwirtschaftsstrategie und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel besprochen werden. Um das Recht auf Reparatur zu stärken und gleichzeitig die Angebotsstrukturen zu fördern, sind verschiedene Maßnahmen notwendig. NRW hat in den letzten Jahren bereits wichtige Schritte unternommen. Im Januar 2024 haben wir den EFRE-Förderaufruf CircularCities veröffentlicht, dessen Schwerpunkt auf der Abfallvermeidung auf kommunaler Ebene liegt. Auch Angebote im Bereich von Reparaturdienstleistungen werden dabei ermöglicht. Für dieses Programm sind Fördermittel in Höhe von 27 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, die in der letzten Woche für den zweiten Teil auf 34 Millionen Euro aufgestockt wurden. Institutionell fördert die Landesregierung die Verbraucherzentrale. Sie umfasst mehrere Ansätze, um gerade Verbraucherinnen und Verbraucher – Sie haben recht, die brauchen wir auch im Bewusstseinswandel für einen anderen Umgang mit Ressourcen – zu informieren und Anbieter für Reparaturdienstleistungen zu unterstützen. Landtag Auf der Internetseite gibt es umfassende Informationen zur Reparatur von defekten Elektrogeräten sowie zum Erwerb von gebrauchten, erneuerten oder generalüberholten digitalen Endgeräten und Elektrogeräten als weitere nachhaltige und kostengünstige Alternative zum Neukauf. Das geförderte Projekt „MehrWert“ unterstützt – Achtung – Bürgerinnen und Bürger, die sich für nachhaltiges Konsumverhalten einsetzen, zum Beispiel im Rahmen von Repair-Cafés, Repair-Werkstätten, Repair-Initiativen. Diese gibt es quer durch das ganze Land, 376 an der Zahl, von Witten, Alfter, Düsseldorf, Hamm, Windeck, Lemgo, Essen über viele, viele andere Städte und Gemeinden. Selbstwirksamkeit und Mitmachen werden ein entscheidender Punkt sein, wie wir als Gesellschaft den bewussteren Umgang und die intelligente Nutzung von Rohstoffen erfolgreich zum Ziel führen. Auf einer Mitmachkarte, die im Rahmen des Projekts „Mehr-Wert“ erstellt wurde, finden Verbraucherinnen und Verbraucher eine Übersicht über die 376 Repair-Cafés in NRW. Ihr werdet das im Umweltausschuss entsprechend beraten. Der Umweltminister wird dann nicht zeitgleich auf einer Verkehrsministerkonferenz sein und dementsprechend sicherlich ganz gespannt den Beratungen lauschen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10896 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe auf: 8 Rundfunkbeitrag gegenwärtig stabil halten und perspektivisch deutlich absenken – Das Land Nordrhein-Westfalen muss eine aktive Rolle in der bundesweiten Debatte über die Höhe und Angemessenheit der öffentlichrechtlichen Rundfunkfinanzierung einnehmen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10881 10.10.2024 Damit eröffne ich die Aussprache. Für die FDP spricht als Erster ihr Abgeordneter Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt mit seiner Grundversorgung an Information, Kultur und Bildung eine wichtige Rolle für unser Land wahr. Er bietet ein Angebot gerade in den Feldern, die für die Gesellschaft bedeutsam sind und die allein durch werbefinanzierte private Veranstalter nicht hinreichend abgedeckt werden. Deshalb wird seine Existenz durch das Bundesverfassungsgericht geschützt und gesichert. Richtig ist allerdings auch, dass in vielen Bereichen über Jahre hinweg eine schleichende, aber kontinuierliche Expansion der Angebote stattgefunden hat. Nahezu 100 Programme in Hörfunk und Fernsehen gibt es mittlerweile, flankiert von Mediatheken und umfangreichen Onlineportalen. Diese Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht weit über den eigentlichen Auftrag der Grundversorgung hinaus und sorgt zusammen mit teuren Sportrechten und immensen Pensionslasten für einen immer größeren Finanzbedarf, der von den pflichtigen Beitragszahlern aufgebracht werden muss. Die Forderungen nach der nächsten Erhöhung des Rundfunkbeitrags klopfen bereits an die Tür. Das ist die Auswirkung des mit einem konjunkturunabhängigen Finanzvolumen von über 10 Milliarden Euro ausgestatteten weltweit teuersten Systems eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das sich immer neue Betätigungsfelder sucht. Wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einerseits seinem journalistischen Auftrag der Grundversorgung gerecht wird und andererseits mit möglichst viel Akzeptanz seiner Beitragspflichtigen diesen auch erfüllen kann. Diese Beitragspflicht unterscheidet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von allen anderen Anbietern und bringt deshalb natürlich eine besondere Verantwortung mit sich. Die Medienminister der Länder haben nach den Skandalen beim rbb und der Grundsatzrede des WDR-Intendanten beim Hamburger Übersee-Club in den letzten Monaten über Reformen beraten, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker, effizienter und damit zukunftsfester aufzustellen. Wer in diesem Sinne an einer Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks arbeitet, der macht dies nicht als Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern als jemand, der die Akzeptanz eines angemessen dimensionierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten will. Dieser Anspruch gilt gleichermaßen für die Medienminister und Regierungschefs wie für die Opposition in den Parlamenten. Da mir bekanntlich an einer fairen und redlichen Auseinandersetzung gelegen ist, Landtag sage ich ausdrücklich: Herr Minister Liminski, Sie haben wichtige Fragen angesprochen und Ziele formuliert, die ich mir auch von anderen Ihrer Amtskollegen gewünscht hätte. Wenn Ihre Haltung in den Veröffentlichungen richtig wiedergegeben worden ist, dann haben Sie sich gegen die Logik kontinuierlicher automatischer Beitragserhöhungen ausgesprochen und ebenso dafür plädiert, die Presseähnlichkeit von Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterbinden, da diese einen objektiv unfairen Wettbewerbsnachteil für alle privaten Medienhäuser darstellen, die sich dem täglichen Wettbewerb um zahlende Kunden stellen müssen. Im Sinne der Sache wünsche ich Ihnen größtmöglichen Erfolg dabei, diese Ziele in überzeugender Weise zu erreichen. Nach aktueller Berichterstattung sieht es kurz vor der entscheidenden Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 aber leider nicht nach einem wirklich großen Wurf aus. Obwohl die Anzahl der Sender richtigerweise etwas reduziert werden soll, ist in Ihrem Kollegenkreis offenbar nicht einmal der Verzicht auf künftige Beitragserhöhungen konsentiert worden. Dabei brauchen wir einen großen Wurf. Wir sollten für eine echte Reformagenda eintreten, die diesen Namen auch verdient. Dazu gehören mehr Baustellen, die mit mehr Ehrgeiz bearbeitet werden müssen. Wir haben beispielsweise Minisendeanstalten wie Radio Bremen oder den Saarländischen Rundfunk, die überproportional teuer sind. Sie gehören in Mehrländeranstalten transformiert. Wir haben prominente Klangkörper, die sich internationaler Bekanntheit erfreuen, aber nun wirklich kein Grund für Pflichtbeiträge des nordrhein-westfälischen Beitragszahlers sein können. ARD und ZDF haben viele vergleichbare Angebote und sollten daher ebenso fusionieren wie alle Dienstleistungsbereiche, die heute noch jede Anstalt bei sich vorhält. (Beifall von der FDP) Sie sehen: Unser Reformehrgeiz und unsere Reformerwartungen sind sehr viel größer als das, was heute auf dem Tisch liegt. Statt Debatten über automatische Erhöhungsmechanismen durch Indexierung brauchen wir eine konsequente Strukturreform für eine Grundversorgung, die uns eine Absenkung des Rundfunkbeitrags realistisch in Aussicht stellt. (Beifall von der FDP) Wir sind gespannt, welche überzeugenden Reformerfolge uns die nordrhein-westfälische Landesregierung in wenigen Tagen vermelden wird, und freuen uns über eine erneute Debatte dieses Antrags im Medienausschuss. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) 10.10.2024

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Witzel. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Stullich.

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP fordert in ihrem Antrag Maßnahmen, um den Rundfunkbeitrag zu stabilisieren und perspektivisch zu senken. Herr Witzel, ich halte Ihre Betrachtungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk diesmal sogar – jedenfalls in Teilen – für nachvollziehbar und differenziert. In der Bewertung sehe ich manches anders und möchte auf einige Aspekte eingehen. Die Rundfunkkommission der Länder hat es in intensiver Arbeit geschafft, weitreichende Reformen auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, den Auftrag quantitativ zu begrenzen und qualitativ zu stärken. Zum Beispiel soll die Anzahl der Hörfunkprogramme von 69 auf 53 und die Zahl der Spartenprogramme von zehn auf fünf oder sechs reduziert werden. Onlineausspielwege sollen begrenzt, die Ausgaben für Sportrechte gedeckelt und die Sender zu mehr Zusammenarbeit verpflichtet werden, um Mehrfachstrukturen abzubauen. Sie schreiben dazu in Ihrem Antrag, dass diese Entscheidungen grundsätzlich in die richtige Richtung gingen, aber zu zaghaft seien, (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) obwohl das ehrlicherweise teilweise auch FDP-Forderungen sind. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) So ambitioniert waren Reformen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk wohl noch nie. (Beifall von der CDU) Radiosender zu reduzieren und Programme zusammenzulegen, die eine ähnliche Zielrichtung haben, das sind weitreichende Reformen. In Maßnahmen wie diesen sieht die Kommission, die den Finanzbedarf ermittelt, „beitragsrelevante Einsparpotenziale“, wie sie es nennt. Jetzt müssen die Verantwortlichen in den Sendern die Entscheidung treffen, um welche Programme das Angebot reduziert oder wie aus zwei ähnlichen Angeboten ein gemeinsames neues gestaltet werden kann. Die Politik kann und darf das nicht entscheiden, denn das wäre eine unzulässige Einmischung ins Programm gegen das Gebot der Staatsferne. Sie schreiben in Ihrem Antrag weiter, der angeblich so zaghafte Reformpfad müsse ausgebaut werden. Dazu solle insbesondere Nordrhein-Westfalen – Zitat – „aktiv mit eigenen Konzepten und Lösungsvorschlägen beitragen.“ Herr Witzel, die Forderung ist nun wirklich obsolet, denn Nordrhein-Westfalen ist im Länderkreis mit Medienminister Liminski die treibende Landtag Kraft für einen gründlichen Reformprozess, und zwar gerade im Hinblick darauf, die Reformen stärker in Verbindung mit der Beitragshöhe zu diskutieren. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Produkte, Qualität und Struktur müssen überzeugend sein, damit der Auftrag und das Angebot der Anstalten auch künftig noch von den Beitragszahlern akzeptiert werden. Natürlich wird der Reformprozess stetig weiterentwickelt. Das zeigt schon die hohe Taktung, in der wir hier im Hohen Haus in den vergangenen zwei Jahren Änderungen am Medienstaatsvertrag beraten und verabschiedet haben, nämlich eine Reform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach der anderen. Das ist Work in Progress. Die Dynamik hat erheblich zugenommen, weil es Reformdruck von allen Seiten gibt. Die FDP fordert in ihrem Antrag des Weiteren, die Landesregierung solle einen fairen Wettbewerb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit privaten Medienanbietern fördern. Das, Herr Witzel, haben wir schon 2019 mit Ihnen gemeinsam getan. Damals wurde Folgendes festgelegt: Texte von ARD und ZDF müssen Sendungsbezug haben. Die Telemedienangebote dürfen nicht presseähnlich sein. Inzwischen wissen wir: Das hat offenbar leider noch nicht gereicht. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Deshalb wird das Verbot der Presseähnlichkeit im Reformstaatsvertrag auch deutlich nachgeschärft. „Texte sind nur noch sendungsbezogen und in Sonderfällen […] möglich“, heißt es im Entwurf. Konkret werden Angebotsübersichten, Schlagzeilen zu aktuellen Ereignissen und Barrierefreiheit genannt. Außerdem dürfen Texte online zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nur noch auf Sendungen Bezug nehmen, die nicht älter als zwei Wochen sind. Lieber Herr Witzel, damit werden bestimmt auch in Ihrem Sinn dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für seine Digitalangebote enge Grenzen gesetzt, damit private Medien noch Luft zum Atmen haben. Wir brauchen ein starkes duales Mediensystem und einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dessen Programmauswahl bleibt vielfältig und breit aufgestellt, selbst wenn die Zahl von Sendern reduziert wird, weil nicht mehr alles von jedem angeboten werden soll. Der gemeinsame Entwurf der Länder für ambitionierte Reformen ist noch bis morgen in der öffentlichen Anhörung. Der Sonderbericht der Kommission, die den Finanzbedarf zu der Frage ermittelt, wo gespart werden könnte, liegt seit dieser Woche auch vor. Ich freue mich daher auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU) 10.10.2024

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Blumental.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten über einen Antrag der FDP, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten und langfristig zu senken. Auf den ersten Blick scheint das Ansinnen den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land entgegenzukommen. Doch die Forderung vernachlässigt zentrale verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Aspekte, die ich an dieser Stelle sehr gern erläutern möchte. Der Rundfunkbeitrag ist keine willkürliche Gebühr, sondern basiert auf den Empfehlungen der unabhängigen KEF. Diese Kommission stellt sicher, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen können, und das ist gut so. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass eine politische Einflussnahme auf den Rundfunkbeitrag gegen die Rundfunkfreiheit verstößt. Ein pauschales Einfrieren oder auch eine Senkung des Beitrags würde den Prüfprozess der KEF untergraben. Wollen wir wirklich in eine Situation geraten, in der politisch festgestellt wird, was unabhängige Medien kosten dürfen? Ich kann für meine Fraktion ganz klar sagen: Wir wollen das nicht. (Beifall von der SPD) In Sachsen-Anhalt haben wir kürzlich gesehen, wohin es führen kann, wenn eine Landesregierung eine KEF-Empfehlung blockiert. Es kam zur klaren Aussage des Bundesverfassungsgerichts, dass dies verfassungswidrig war. Solche Eingriffe gefährden die Unabhängigkeit des Rundfunks und damit eine zentrale Säule unserer Demokratie. Die FDP lehnt außerdem eine automatisierte Indexierung unseres Rundfunkbeitrags ab. Doch eine Indexierung bedeutet nicht, dass der Beitrag willkürlich erhöht wird, sondern dadurch wird er lediglich den realen Kosten angepasst, ähnlich wie es auch bei Renten oder Sozialleistungen der Fall ist. Eine Blockade dieser Dynamik würde notwendige Anpassungen verhindern und langfristig den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auf den wir so dringend angewiesen sind in Zeiten von Fake News, in Zeiten, in denen eine gesamte Generation nicht mehr weiß, woher sie eigentlich gesicherte und journalistisch gute Informationen bekommen soll. Damit untergraben wir eine zentrale Säule unserer Demokratie. Herr Witzel, natürlich ist es wichtig – da sind wir uns alle einig –, über Reformen nachzudenken. Seit September liegen die Reformvorschläge vor, die ganz klare Schritte aufzeigen. Darüber werden wir noch diskutieren, da bin ich mir sicher. Wir wollen Doppelstrukturen abbauen, wir wollen Spartenkanäle zeitweilig reduzieren und auch die Zahl der Radiopro-Landtag gramme senken. So lauten zumindest die Reformvorschläge. Das sind vermutlich notwendige Maßnahmen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um den WDR zukunftsfähig zu machen, ohne gleichzeitig seinen Auftrag zu gefährden. Auch hier sind sich die demokratischen Parteien einig. Wir wollen den demokratischen Auftrag nicht gefährden. Ich bin sehr froh, dass wir uns da einig sind. Die Qualität des Angebots darf eindeutig nicht gefährdet werden, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk sehr vielfältig ist und verlässliche Inhalte liefert. Wenn wir noch mal einen genaueren Blick darauf werfen, dann sehen wir Formate von investigativen über kulturelle bis hin zu bildenden Programmen. Eine radikale Senkung des Beitrags, wie es die FDP an der einen oder anderen Stelle vorhat, würde diese Vielfalt und auch die Qualität erheblich gefährden. Eine funktionierende Demokratie braucht unabhängige Medien, die im Dienst der Gesellschaft stehen und zur Meinungsbildung beitragen. Die Reformvorschläge der Rundfunkkommission sind ein Schritt in die richtige Richtung, da sie die Effizienz erhöhen und die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks stärken. Die Reformen dürfen aber nicht als Vorwand genutzt werden, um den Rundfunk zu schwächen. Wir alle müssen verantwortungsvoll handeln und die Unabhängigkeit sowie die Vielfalt unserer Medienlandschaft schützen. Nur so erhalten wir eine wirklich starke und freie Medienlandschaft. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Danke.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Blumenthal. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete von Marenholtz.

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Anja von Marenholtz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Herr Witzel, offen gesagt habe ich mich gefragt, als ich diesen Antrag gelesen habe, warum Sie hier erneut ein Thema vortragen, bei dem der Prozess bereits in vollem Gange ist. Denn genau wie bei den Intendantengehältern im Sommer hat der Verwaltungsrat schon eine klare Beschlusslage dazu, dass es ein Weiter-so nicht geben wird. Trotzdem ist es nicht falsch, dass wir heute darüber reden. Das bietet die Gelegenheit, noch einmal klarzustellen, dass das Problem erkannt wurde. Dass Sie selbst erklären, dass Ihnen der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem verfassungsmäßigen Auftrag wichtig ist, freut mich persönlich sehr. 10.10.2024 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet sich in einem Reformprozess. Sie wissen, dass die Rundfunkkommission vor zwei Wochen weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht hat. Sie wissen auch, dass Einschnitte bei Radiowellen- und Spartensendern anstehen. Gerade Letzteres soll den Sendern ermöglichen, ihren Auftrag und die Kosten flexibler in Einklang zu bringen. Sie kritisieren in Ihrem Antrag die Expansion und die starke Ausweitung der Angebote. Dazu hat Frau Stullich gerade schon ausgeführt. Es ist keine neue Information, dass hier Nachschärfungen im Raum stehen, die bestimmt richtig und wichtig sind. Daher meine ich, man könnte einen Haken daran machen und sagen, dass dies mittlerweile längst auf dem Weg ist. Selbstverständlich streben wir eine stabile Rundfunkgebühr an. Man darf aber nicht außer Acht lassen – auch Sie verweisen in Ihrem Antrag auf die Inflation –, dass die Rundfunkanstalten mit stark gestiegenen Kosten konfrontiert sind. Es reicht nicht aus, nur auf die sinkende Inflation hinzuweisen, denn das Sinken der Inflationsrate reduziert nicht automatisch die Preise auf das Vorinflationsniveau. Sie wissen, dass der WDR und andere öffentlich-rechtliche Anstalten außerdem mit stark gestiegenen Personalkosten kalkulieren müssen. Deswegen geht aus meiner Sicht Ihre Rechnung leider nicht auf. Sie betonen selbst wiederholt, dass unabhängiger und umfassender Journalismus sehr nötig ist. Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Wenn Sie jedoch fordern, dass die angestrebte Konsolidierung zu einer Beitragssenkung führen soll, macht mir das persönlich Sorgen. Es besteht die Gefahr, dass der ÖRR durch vorschnelle Entscheidungen geschwächt wird. Das wollen Sie sicher auch nicht, denn dieses Interesse verfolgt schließlich nur die Partei neben Ihnen. Es ist uns daher viel wichtiger, dass den Anstalten mit einer klaren Erwartungshaltung die Möglichkeit gegeben wird, die Umstrukturierungen klug und durchdacht anzugehen. Natürlich werden Beteiligte über ihren Schatten springen müssen – damit ist zu rechnen –, doch in den jüngsten Veröffentlichungen sehe ich einen starken Willen, schwierige Aufgaben anzupacken und den ÖRR zukunftsfest aufzustellen. Wie eingangs schon angeklungen, hat der Antrag meines Erachtens kein gutes Timing. Es wird Sie daher nicht überraschen, dass wir ihn in dieser Form dem Grunde nach ablehnen. Aber der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu und freuen uns über die weiteren Debatten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin von Marenholtz. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich immer über solche Anträge. Sie geben mir die Gelegenheit, über die neusten Schnitzer zu berichten, die unsere Staatsfunkanstalten in der jüngeren Zeit geliefert haben. Ich muss sagen, sie liefern sehr zuverlässig. Ein aktuelles Beispiel ist die WDR/NDR-Coproduktion „Die 100“. Im Kleinen kannte man die Praxis schon länger: Scheinbar zufällig ausgewählte Passanten bei irgendwelchen Straßeninterviews erweisen sich bei ARD und ZDF auffallend oft als Parteifunktionäre oder Angehörige von Lobbyverbänden, ohne dass dies irgendwie kenntlich gemacht würde. Das macht dafür jetzt inzwischen der ÖRR Blog im Internet, sodass man es transparent nachlesen kann. Mit „Die 100“ haben sich die Staatsfunker wahrlich selbst übertroffen. Wenige Tage vor der Wahl in Brandenburg gab es eine Sendung mit dem Titel „Ist die AfD eigentlich ein Problem für die Demokratie?“. (Zurufe: Ja!) Was sagten die angeblich zufällig ausgewählten 100 Teilnehmer? Wenig überraschend sagten sie mehrheitlich „Ja“. Einer davon lieferte vor laufender Kamera sogar noch rührselig eine Wandlung vom AfD-Saulus zum Paulus und wandte sich von den bösen Populisten ab – fast ein bisschen zu schön, um wahr zu sein. So war es auch. Der Herr ist, wie sich inzwischen herausgestellt hat, Laiendarsteller und kann über eine Agentur gebucht werden. Mitunter macht er auch mal den Statisten beim Tatort. Dass das Zufall war, glaubt allenfalls vielleicht noch die geriatrische ARD-Stammzuschauerschaft, denn seine Agentur lieferte, wie sich inzwischen herausgestellt hat, gleich eine Reihe von Teilnehmern. Überdies konnten auffallend viele Funktionäre linker Parteien im Publikum ausgemacht werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland – mit rund 9 Milliarden Euro Einnahmen der teuerste der Welt – kann sich eine schier endlose Reihe solcher plumpen Manipulationsversuche leisten, weil er im Grunde nichts anderes ist als die aufgeblähte PR-Abteilung eines Altparteienkartells. Insbesondere CDU und SPD müssen den Anstalten besonders dankbar sein, schließlich halten sie die immer älter werdende Stammwählerschaft ruhig, die derzeit noch die Macht garantiert. Frau Blumenthal hat das gerade dankenswerterweise sehr offen zugegeben – Zitat –: Die SPD ist auf den ÖRR angewiesen. (Ina Blumenthal [SPD]: Falsch!) 10.10.2024 Übrigens ist das keine sehr nachhaltige Strategie, aber die meisten hier im Saal könnte das vielleicht noch ins Pensionsalter retten. Derweil ist die Stimmung im Land mehr als eindeutig. Umfrage über Umfrage bestätigt, dass mehr als zwei Drittel der Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form ablehnen. Damit wären wir bei der FDP. Die hat verdientermaßen eine Wahl nach der anderen verloren und taucht am Wahlabend häufig schon gar nicht mehr mit einem eigenen Balken auf. In so einer Situation klammert man sich – das ist menschlich verständlich – an jeden Strohhalm: Zwei Drittel der Wähler sind gegen etwas, die FDP braucht Wähler, also ist die FDP plötzlich auch dagegen – bis sie dann wieder irgendwann dafür ist. Ich weiß nicht, vielleicht hat so etwas früher mal funktioniert, als die Menschen kein Internet hatten und wirklich auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ihr eigenes Gedächtnis angewiesen waren. Aber es ist ja alles bestens dokumentiert. Als Sie hier in NRW vor Kurzem noch an der Regierung beteiligt waren, haben Sie alles abgebügelt, was auch nur im Ansatz eine Reform der Öffentlich-Rechtlichen bedeutet hätte. Nicht nur das: Sie haben sogar dafür gestimmt, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen und wiederholt dafür gestimmt, einen Mann, der keinen Beitrag für etwas zahlen wollte, was er nicht nutzt, ins Gefängnis zu stecken. Wir haben Sie hier sogar mit Ihrem eigenen Parteiprogramm konfrontiert, meine Damen und Herren von der FDP, und wörtlich über eine Passage daraus abstimmen lassen, in der Sie angeblich eine Reform und Verkleinerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern. Was haben Sie gemacht? Sie haben gegen Ihr eigenes Parteiprogramm gestimmt. (Ralf Witzel [FDP]: Nein, gegen Ihren Antrag!) – Herr Witzel, bei aller persönlichen Wertschätzung, was soll das werden? Rechtspopulismus für Arme? Ich weiß es nicht. (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämt!) Das glaubt Ihnen kein Mensch hier – vielleicht noch ein Tagesschau-Zuschauer, aber ansonsten wohl niemand mehr. Wer eine durchgreifende Reform und Verkleinerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland möchte, der wählt die AfD. Der wird nicht bei nächster Gelegenheit wieder im Stich gelassen, wie es FDP-Wählern regelmäßig passiert. Und Ihnen, meine Damen und Herren, empfehle ich zum Abschluss noch eines: Wenn Sie Ihr politisches Überleben sichern wollen, dann versuchen Sie doch mal, nicht die Menschen zu täuschen, sondern beenden Sie endlich die Ampel. Dann gibt es vielleicht am Landtag Wahlabend auch wieder einen gelben oder magentafarbenen Balken. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Von diesem Redepult aus wurde nun schon häufig eine echte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert. Wie Sie alle wissen, gibt es nun auch einen Entwurf des Reformstaatsvertrags, der vor wenigen Wochen durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Öffentlichkeit zur Anhörung zur Verfügung gestellt worden ist. Die Tatsache, dass wir, Stand heute, weit über 10.000 Stellungnahmen zu diesem Entwurf bekommen haben, zeigt ganz sicher eines: Dieses Werk verdient seinen Namen; denn wenn sich tatsächlich nichts tun würde, wie mancher hier suggeriert, dann würden sich nicht so viele Menschen dazu zurückmelden. (Beifall von der CDU) Das Interesse und die Beteiligung sind also groß. Deswegen bin ich dankbar für diesen Antrag der FDP. Er bietet mir die Gelegenheit, noch einmal zu schildern, wo wir aktuell in diesem Reformprozess stehen. Herr Witzel hat es gesagt: Wir haben als Landesregierung – auch ich persönlich als Medienminister – angekündigt, dass wir bei diesem Schritt die Phase der Trippelschritte in der deutschen Medienpolitik verlassen und zu einem echten Reformstaatsvertrag kommen wollen. Wir haben hart daran gearbeitet, alle an diesem Prozess Beteiligten – Länder, Sender, KEF und andere – darauf zu verständigen, dass wir im vierten Quartal dieses Jahres tatsächlich die Dinge zusammenbinden und auch zusammen sehen. Ich bin froh, dass wir heute sagen können, dass dafür nun ein geeigneter Entwurf vorliegt. Ich will auch sagen, mit welchem Mindset, mit welcher Grundeinstellung wir das tun. Dieser Landesregierung und mir persönlich als Medienminister ist es wichtig, dass wir auch in Zukunft einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Was meine ich damit? Ich meine damit einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der publizistisch tatsächlich wirksam ist und der gesellschaftlich breit akzeptiert wird. Das ist für ein pflichtfinanziertes Rundfunksystem conditio sine qua non; das ist notwendig. Damit sind wir schon sehr schnell beim Thema „Rundfunkbeitrag“, worüber aus meiner Sicht auch in den nächsten Monaten entschieden werden muss. 10.10.2024 Es gibt zwei Seiten einer Medaille. Die Reform ist das eine, und die andere Frage ist: Wie werden wir künftig die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen? Dazu brauchen die Sender Klarheit. Das kann ich nachvollziehen. Ich glaube, es gehört deshalb zur Redlichkeit in der Debatte, dass wir als Länder hierzu in den nächsten Monaten Position beziehen. Für ein solches, pflichtig finanziertes Rundfunksystem ist die Akzeptanz nicht irgendeine Größe, sondern die entscheidende. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) – Danke, Herr Witzel. Die Akzeptanz hängt aus meiner Sicht ganz klar davon ab, ob es sich um ein bereicherndes, tatsächlich qualitätsvolles Angebot handelt, und natürlich auch vom Preis. Das gehört zusammen, und das müssen alle akzeptieren, die sich an dieser Debatte beteiligen. Ich habe mich bekanntermaßen seit vielen Jahren für Beitragsstabilität eingesetzt. Aber die wird man nicht erreichen, indem man einfach pauschal jede Erhöhung ablehnt. Wenn man im Rahmen der gegebenen Verfassungssituation zu einer solchen Beitragsstabilität kommen will, dann muss man dafür Ideen liefern. Das haben wir mit diesem Entwurf getan – ganz wesentlich auch aus Nordrhein-Westfalen heraus –, und dass wir ernsthaft daran gearbeitet haben, sieht man daran, dass wir als Länder der KEF zusätzliche Ideen zur Begutachtung zur Verfügung gestellt haben, um zu erfahren, was das für den Beitrag bringen würde. – Ich glaube, dass daraus jetzt einige Dinge in unsere finale Entscheidung einfließen werden. Für uns ist wichtig, dass wir endlich dazu kommen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von seinem Produkt aus zu denken. Es geht also um gute journalistische Angebote, die bei den Nutzerinnen und Nutzer landen, statt bei jeder Reform zu fragen: Was haben wir an Strukturen, und wie können wir möglichst viel davon erhalten? – Das ist der falsche Weg. Wir müssen vom Produkt aus denken. (Beifall von der CDU) Deswegen sage ich: Ja, es handelt sich um einen großen Wurf, weil wir Mehrfachstrukturen abbauen, weil wir Entscheidungswege klarer fassen und weil wir dafür sorgen, dass Aufgaben künftig effizienter und sparsamer wahrgenommen werden. Ich erwarte diese Verantwortung für das Ganze nicht nur von den Ländern, sondern auch von den Sendern. Es kann nicht sein, dass das Intendantenprinzip nur für die Freiheit des Programms gilt, aber für alle unschönen Entscheidungen, was Strukturen angeht, andere zuständig sein sollen. Das geht nicht. (Beifall von der CDU und der FDP) Landtag Deshalb werden wir dafür sorgen, dass gerade im Onlinebereich – ob bei der Mediathek, Apps oder den Social-Media-Kanälen – künftig mehr gemeinsam gemacht wird, dass für viele Programmangebote klare Verantwortung, ein Federführerprinzip, gilt, dass wir klarere Aufsichtsstrukturen haben, dass wir Schwerpunkte mit Blick auf die Spartenkanäle bilden und dass wir natürlich auch bei den Hörfunkwellen zu einer merklichen Reduzierung kommen. Das alles sind Dinge, die man sich früher häufig vorgenommen hat, die aber häufig später nicht rausgekommen sind. Bei diesem Entwurf des Reformstaatsvertrags sorgen wir dafür. Wir aus Nordrhein-Westfalen haben außerdem dazu beigetragen, dass auch die anderen Medienanbieter in den Blick genommen werden – Stichwort „Presse“, Stichwort „Privatrundfunk“. Das ist auch mir persönlich wichtig; denn es ist nur dann wirklich ein ganzheitliches Werk, wenn wir alle Akteure am Medienmarkt im Blick haben und uns nicht nur um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kümmern. Das ist im Sinne der Medienvielfalt und damit auch im Sinne unserer Demokratie. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Liminski. – Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass der Minister seine Redezeit um 47 Sekunden überzogen hat. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10881 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 9 Hessen und Bayern machen es vor: Pflicht zur Anwendung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10888 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Tritschler das Wort. 10.10.2024

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer von 1933 bis 1945 dazugehören und seine Treue zu den Herrschenden signalisieren wollte, der sprach von „Volksgenossen“, „Ostmark“ und „Gefolgschaft“ anstatt von „Mitbürgern“, „Österreich“ und „Mitarbeitern“. Wer von 1949 bis 1989 nicht in Schwierigkeiten geraten wollte, der sprach im Osten Deutschlands von „Genossen“, „Werktätigen“ und „nichtsozialistischem Ausland“ anstatt von „Kollegen“, „Arbeitnehmern“ und dem „Westen“. Wer heute in Russland seine Regimetreue zeigen möchte, der spricht von einer „militärischen Spezialoperation“ anstatt von „Krieg“ oder gar „Angriffskrieg“ in der Ukraine. Sprachregeln – geschrieben oder ungeschrieben –, mit denen man, vorsichtig ausgedrückt, seine Zugehörigkeit zu irgendeinem Mainstream signalisieren kann, sind also weder eine deutsche Besonderheit noch eine Besonderheit unserer Zeit. Wer in Deutschland 2024 anzeigen will, dass er ein besonders guter woker, gerechter und aufrichtiger Staatsbürger ist, sagt zum Beispiel „Redepult“ statt „Rednerpult“. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das sagt wirklich niemand!) Er sagt „Mitgliederinnen“ statt „Mitglieder“ oder, wie unlängst ein WDR-Moderator, „Krankenschwester*innen“. Jetzt kann man das belächeln oder sich darüber freuen, dass sich die intellektuell nicht Satisfaktionsfähigen selbst markieren, und natürlich darf jeder reden wie er möchte. Sanskrit, Esperanto, Platt oder sonst etwas: Alles ist erlaubt, (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) wenn – das ist die ausdrückliche Bedingung – man das in eigener Sache und eben nicht als Hoheitsträger tut. Deshalb ist auch das vermeintliche Gegenargument, das der eine oder andere sicher schon auf seinem Zettel hat, (Zuruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) dass wir hier die Verbotspartei seien, weil wir etwas verbieten wollen, Blödsinn. Wer für diesen Staat tätig ist, muss sich eben an Verbote und an Gebote halten, wenn er mit den Bürgern unseres Landes umgeht. Er darf den Menschen nicht ein ideologiegetriebenes Projekt irgendeiner Pseudoelite aufzwingen, das keinerlei Rückhalt in der Bevölkerung hat. Umfrage über Umfrage zeigt: 70 % bis 80 % der Menschen im Land lehnen die Gendersprache bzw. gendergerechte Sprache ab. Im Übrigen ist darunter auch stets eine große Mehrheit an Frauen, denen dieses Projekt angeblich dienen soll. Landtag Aber das ficht Sie nicht an. Schritt für Schritt wird es in staatliche Schriftstücke, in Formulare und in Verlautbarungen eingeschleust und so mehr und mehr normalisiert. Sie werden gleich sagen, dass das ja niemand machen muss. So einfach ist es aber nicht. Auch von 33 bis 45 und von 49 bis 89 gab es kein Sprachgesetzbuch, und auch hier hat man die politisch korrekte Sprache Schritt für Schritt informell in die Köpfe der Menschen verpflanzt. Wer sich nicht als Regimegegner, als Ewiggestriger oder gar als Reaktionär markieren wollte, hat brav nachgebetet, was ihm von oben vorgegeben wurde. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Sie haben echt Angst vor dem Genderstern! Das ist echt pein- lich! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ja!) Schülerinnen, Schüler und Studenten erleben das schon heute schon landauf, landab. Wer keinen Punktabzug von seiner feministisch bewegten Deutschlehrerin oder seinem Dozenten an der Universität haben möchte, der gendert besser seinen Aufsatz oder seine Hausarbeit. Deshalb noch einmal und in aller Klarheit: Wir wollen keine Einmischung des Staates in den Sprachgebrauch der Menschen. Genau deshalb wollen wir auch, dass diejenigen unter uns, die für diesen Staat handeln, die deutsche Sprache in der Form verwenden, die hergebracht ist und von anerkannten Instanzen wie dem Rat für deutsche Rechtschreibung empfohlen wird. Eigentlich ist das selbstverständlich, aber in Deutschland 2024 muss man das vielleicht noch einmal festhalten. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Dieser Auffassung sind offenbar nicht nur gesicherte Rechtspopulisten wie ich, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ach, das ist doch schön!) sondern zum Beispiel auch die bayerische Landesregierung, die im vergangenen März das Gendern in den Behörden des Freistaats untersagt hat. Jetzt können Sie zu Recht einwenden, dass das bei Markus Söder nicht viel heißen muss und im nächsten Jahr wieder anders sein kann. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Jetzt kommt Hessen!) Dann schauen wir halt einmal nach Hessen. Dort regiert Schwarz-Rot, und dort gibt es seit diesem Jahr auch entsprechende Regeln. Nur die NRW-CDU rührt sich nicht, während Friedrich Merz, der auch Angehöriger der NRW-CDU ist, öffentlich gegen die Gendersprache agitiert. Man wirft sich lieber vor dem grünen Koalitionspartner in den Staub. Wir hingegen stehen zur Pflege und zum Erhalt unserer Sprache und gegen ideologisch totalitäre Sprach-10.10.2024 vorschriften und bitten um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ihre Anträge werden immer lang- weiliger! Angst vor dem Genderstern sagt viel über Sie aus! – Gegenruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Tritschler. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Okos.

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Thomas Okos CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir vorab die Bemerkung, dass es schon beachtlich ist, dass sich die AfD, die sonst in diesem Hause keinen guten Ton pflegt, hier als Hüter der Rechtschreibung und Sprache aufspielt. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Im Antrag lautet die erste Forderung „Pflicht zur Anwendung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr“. Das ist gegeben. Ich weiß nicht, welche Texte Sie sehen, aber alles, was ich in diesem Land wahrnehme, ist in unserer deutschen Amtssprache geschrieben. Der zweite Punkt – darum geht es Ihnen ja, auch wenn Sie das hier abstreiten – ist ein Genderverbot. Das geht eindeutig aus Ihren Zeilen hervor. Sie tun so, als wären alle unsere Texte mit Gendersternchen, Bindestrichen, Binnen-I oder Ähnlichem durchdrungen. Diesen Eindruck wollen Sie ganz bewusst vermitteln. Wenn man sich Pressemitteilungen des Landes anschaut oder auch die Ministerien betrachtet, wird man feststellen, dass das nicht der Fall ist. Das zeigt wieder einmal Ihren schlechten Stil. Sie verschärfen hier Unwahrheiten und wollen einfach nur die Bevölkerung blenden. Das ist es. Nur nebenbei: Sprache ist viel mehr als nur die Einhaltung von Rechtschreibung. Sprache ist auch ein Ausdruck von Respekt und Einfühlungsvermögen, indem man aufeinander zugeht, in den Dialog kommt und das Gemeinsame und das Verbindende sucht. All das vermisse ich in Ihrem Antrag. Zu der Sache an sich gibt es auch ein gutes Zitat von unserem Ministerpräsident Hendrik Wüst in der FAZ vom April 2024. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Das Gendern spielt bei uns in Nordrhein-Westfalen keine große Rolle. Die beste Antwort auf kulturkämpferische Ansätze ist nicht Kulturkampf, sondern Gelassenheit. Und Sie sehen mich in dieser Frage sehr gelassen, weil ich weiß, dass Landtag viele der damit verbundenen Dinge bei den Menschen im Alltag überhaupt keine Rolle spielen.“ Machen Sie das also nicht zum Thema, denn wir haben viel größere vor der Brust. Wir werden uns auch ohne Sie um die echten Probleme in diesem Land kümmern. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Okos. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Die deutsche Sprache gehört zu den bedeutendsten Kulturgütern und ist als das zentrale Identitätsmerkmal unseres Volkes unter allen Umständen erhaltenswert; […]“. Mit dieser Feststellung im Antrag unterstellen Sie von der AfD, dass, wer gegen Ihren Antrag sei, die deutsche Sprache abschaffen wolle. Nein, wer gegen Ihren Antrag ist, will, dass sich die deutsche Sprache weiterentwickeln kann. In der Weiterentwicklung von Sprache zeigt sich auch eine Weiterentwicklung von Gesellschaft. Dass Sie das für falsch halten, bringen Sie permanent zum Ausdruck. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Im Vorgestern stehenzubleiben ist für Sie das Gestalten von Heute. Dazu hätte es Ihres Antrags nicht bedurft. (Vereinzelt Beifall von der SPD und der CDU) Während im Einführungstext des Antrags noch der hessische Wirtschaftsminister zitiert wird, der betont, dass die hessische Landesverwaltung einheitlich festgelegt hat, wie eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache aussehen soll, wittern Sie in Ihren Feststellungen eine ideologische Einflussnahme. Also geht es gar nicht um den Inhalt dessen, was der hessische Minister gesagt hat, sondern nur um den untauglichen Versuch, einen SPD-Politiker ins Feld zu führen. Aber was verbirgt sich hinter Ihrem Ansatz? Es ist schlichter Antigenderismus. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Dazu ein passendes Zitat: „Der Anti-Genderismus macht gegen die Gender Studies, Gender Mainstreaming und die Sichtbarkeit von LSBTIQ* in der Gesellschaft Stimmung.“ 10.10.2024 – So das BMFSFJ. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Dann muss es ja stimmen!) Da kann ich nur feststellen: Genau das machen Sie mit Ihrem Antrag. – Das Bundesministerium führt weiter aus: „Hinter den Anti-Gender-Initiativen steht eine politische Allianz aus Gruppierungen, zwischen denen es große Unterschiede, aber auch Überschneidungen gibt. Sie sind global vernetzt und zielen darauf ab, ihren politischen Einfluss auszubauen. So ist der Anti-Genderismus ein ideologisches Bindeglied zwischen christlich-fundamentalistischen Akteur*innen, Initiativen und Parteien aus dem völkischen, rechtspopulistischen und rechtskonservativen Spektrum sowie antifeministischen Männerrechtsaktivisten.“ Nachzulesen ist dies beim BMFSFJ, und zwar unter „Regenbogenportal.de“. Quod erat demonstrandum! Ihr Antrag ist der beste Beweis dafür. Genderideologie ist ein Kampfbegriff, der neben anderen dazu verwendet wird, alle Bemühungen um Gendergerechtigkeit abzuwerten oder lächerlich zu machen. Das ist Ihr eigentliches Ziel. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Wir stimmen der Überweisung zwar zu, aber ich kann Ihnen jetzt schon versichern: Wir werden Ihren Antrag im Ausschuss garantiert ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Witt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Grothus.

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Antje Grothus GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Freiheit, Selbstbestimmung, Selbstentfaltung und ein akzeptierendes Miteinander sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Deshalb überrascht es mich nicht wirklich, dass die antidemokratische AfD hier einen Antrag präsentiert, der mal wieder die nächste Runde des immer gleichen Kulturkampfes einläuten soll. Denn, meine sehr verehrten Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen, in Wahrheit geht es hier nicht um Lesbarkeit, Grammatik oder Satzbau. Es geht allein darum, dass die AfD und ihr vorgelagerter Medienraum immer neue Schlagzeilen brauchen. Ihr geht es darum, Probleme aus der Luft zu erfinden und aufzubauschen. Sie wollen Öl ins selbstentfachte Feuer der gesellschaftlichen Spaltung gießen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Mit dieser Politik stacheln Sie Menschen gegeneinander auf und schaffen den Nährboden für Frauenund LSBTIQ*-Feindlichkeit, die viel zu oft nicht bei der Sprache bleibt, sondern in körperlicher Gewalt mündet. Gewalt ist das Kerngeschäft dieser faschistischen Strategie. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Unsere friedliche und freie Gesellschaft lebt von Vielfalt, Toleranz und einem bunten Miteinander. All dies verachtet die AfD und will uns mit ihrem Antrag Vereinheitlichung, Konformität und ein generisches Maskulinum aufzwängen. Sie wollen auf diese Weise sprachlich und gedanklich ein Abweichen von der männlichen Norm unterdrücken und behaupten fälschlicherweise, so eine entgenderte, neutrale Sprache zu erschaffen. Wenn ich mir die AfD-Fraktion hier so anschaue: Es muss bestimmt ziemlich anstrengend sein, den ganzen Tag vom starken Geschlecht zu fabulieren und sich dann von einem Bindestrich oder Gendersternchen bedroht zu fühlen. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Es macht einen Unterschied, welche Sprache wir verwenden. Es gibt genügend wissenschaftliche Studien dazu, welche Vorstellungen das generische Maskulinum fördert. Cis- und trans* Frauen, inter* und nonbinäre Menschen werden eben nicht mitgedacht. Dies hat sehr weitreichende Auswirkungen, beispielsweise, dass Mädchen sich Berufe nicht zutrauen, die mehrheitlich in der männlichen Form genannt werden, oder dass Frauen, inter* und trans* Personen sich von Stellenausschreibungen nicht angesprochen fühlten, als diese noch nicht den Hinweis „männlich“, „weiblich“, „divers“, also auf alle Geschlechter, enthielten. Geschlechtergerechte Sprache hingegen macht alle sichtbar. Sie bildet die Realität viel genauer ab und schafft mehr Chancengleichheit. Sprachlicher Wandel ist normal und notwendig und spiegelt gesellschaftliche Entwicklungen wider. Vor 100 Jahren hätte sicherlich niemand von „Handy“ oder „googeln“ gesprochen. Warum also sollten wir uns gegen eine Sprachentwicklung stemmen, die unsere gesellschaftliche Vielfalt und Fortschritt abbildet? Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, wir machen bei dem billigen Kulturkampf der AfD nicht mit. Als Grüne stehen wir für eine offene, vielfältige Gesellschaft und für gegenseitige Rücksichtnahme. Wir sind eine Partei der Freiheit. (Christian Loose [AfD]: Das haben wir im Hambacher Forst gesehen! Steine auf Polizis- ten werfen!) 10.10.2024 Die AfD hingegen ist eine Partei der Unterdrückung und der Verbote. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Wir halten die universellen Menschenrechte hoch, nach denen jeder einzelne Mensch das Recht hat, sich frei zu entfalten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir werden der Überweisung an den Hauptausschuss zustimmen, inhaltlich jedoch lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Grothus. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Witzel. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ah ne!)

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Glück gibt es in Deutschland den Rat für deutsche Rechtschreibung, der sich um den richtigen Sprachgebrauch kümmert und diese Aufgabe in der Vergangenheit mit gesundem Menschenverstand, großem Verantwortungsbewusstsein und viel Akzeptanz seitens der Bevölkerung wahrgenommen hat. (Beifall von der FDP) Erst vor wenigen Monaten hat dieser Rat sich umfangreich mit all den Fragen beschäftigt, die auch Gegenstand dieser Debatte sind. Die Entscheidung ist eindeutig. Die einzig richtige: Wortbinnenzeichen gehören nicht zu offiziell zugelassenen Schreibweisen. Der Gender-Stern ist einfach ein völlig unnötiger Rechtschreibfehler. In dem Begleittext zum amtlichen Regelwerk heißt es zur Begründung wörtlich: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.“ Das vom Rat für deutsche Rechtschreibung aktualisierte Amtliche Regelwerk mit dem neuen amtlichen Wörterverzeichnis ist seit dem 1. Juli 2024 verbindlich für Schule und Verwaltung. Die zuständigen staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Provinz Bozen- Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und des Fürstentums Liechtenstein haben den Vorschlägen des Rats zur Anpassung des Regelwerks aktuell, Mitte 2024, zugestimmt und damit dessen Verbindlichkeit beschlossen. Damit sollte eigentlich alles gesagt und geregelt sein, ist es aber leider nicht. Landtag Der Staat selbst sollte sich in seiner behördlichen Korrespondenz und seinen Bildungseinrichtungen vernünftigerweise an die amtlichen Rechtschreibregeln gebunden fühlen. Leider geschieht aber oft das genaue Gegenteil, entweder aus Unwissenheit oder weil einige in eigener Mission dort unterwegs sind. Erstaunlicherweise haben offenbar viele Menschen noch gar nicht verstanden, dass es einen großen Unterschied zwischen dem Genus und Sexus gibt, also dem grammatikalischen bzw. biologischen oder außersprachlichen Geschlecht. Das generische Maskulinum meint Menschen jeglichen Geschlechts. In diesem Umstand liegt viel Sprachtradition, aber keine Diskriminierungsabsicht begründet, wie von feministischer Linguistik oft faktenfrei behauptet. (Rodion Bakum [SPD]: Was soll das jetzt?) In derselben Weise und Logik kann „die Person“ jedes biologische Geschlecht haben ebenso wie „der Mensch“. Das grammatikalische Geschlecht diskriminiert nichts und niemanden, nicht einmal diejenigen, die es so verstehen wollen. Wenn ein Mann am 1. September Geburtstag hat, dann ist er eine Jungfrau. Und das sagt man nicht, um ihn zu diskriminieren, seine sexuelle Orientierung zu ignorieren oder ihn als Mann unsichtbar zu machen. Für Frauen gilt selbstverständlich analog: Eine Frau kann Wassermann sein, ebenfalls ohne jede böse Absicht. Wir sollten uns daher vor einer sprachhistorisch falschen Sexualisierung der Sprache oder einem Sprachgebrauch als Ausdruck von Identitätspolitik hüten. Sprache sollte verständlich sein. Das ist bei künstlichen Wortdurchtrennungen und Sprechpausen ebenso wenig der Fall wie bei der Substantivierung von Partizipien und Adjektiven. Niemand kann sicher sagen, wer eigentlich mit den „protestierenden Busfahrenden“ gemeint ist. Meint das den Busfahrerstreik oder sind die Kunden unzufrieden? (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ist das jetzt Ihr Ernst?) Wichtige Kriterien für den Sprachgebrauch sollten stets sein die Korrektheit, die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit der Kommunikation, die Verständlichkeit, die Erlernbarkeit für diejenigen, die die Sprache noch nicht beherrschen, die Konzentration auf Kerninformationen, also auch die Effizienz, die Lesbarkeit, Vorlesbarkeit, Barrierefreiheit, Akzeptanz im gesamten deutschen Sprachraum, also auch in der Schweiz, Österreich, Norditalien und Südbelgien. Die Erwartungen der Menschen sind eindeutig. Zahlreiche Umfragen belegen das. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung erwartet einen korrekten Sprachgebrauch. Was jemand privat macht, muss er selber für sich entscheiden. Von öffentlichen Institutionen 10.10.2024 sollte man erwarten können, dass sie sich an Spielregeln halten können und auch den gesunden Menschenverstand nutzen. Dem Antragsteller sei gesagt: Ihr Antrag dient an dieser Stelle – ich weiß gar nicht, ob Ihnen das bewusst ist – insbesondere Migranten, die es leichter haben, die Sprache zu erlernen. (Christian Loose [AfD]: Ja! – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ihre Redebeiträge sind immer ab- solut verständlich und leicht zu verfolgen! – Rodion Bakum [SPD]: Ich hätte Sie fast verstanden!) Ich rege an, dass Sie mal über Ihren eigenen Sprachgebrauch im Parlament nachdenken. Denn bei der Vielzahl der Rügen, die Sie bekommen, ist vielleicht nicht immer nur wertschätzende Sprache das, was bei Ihnen ganz oben auf der Agenda steht. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Das war aber verhaltener Applaus!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sprache schafft Realität, und sie bildet Realität ab. Sie entscheidet damit auch in unserem Sprachgebrauch mit darüber, wer dazugehört und wer sprachlich vielleicht auch bewusst ausgeschlossen werden soll. Die Sprache verändert sich auch, je nachdem, wie sich gesellschaftliche Normen verändern. Glücklicherweise ändern sich gesellschaftliche Normen auch mal. Gesellschaftliche Vielfalt ist heute eine, auch in gesellschaftlicher Teilhabe und damit auch in der sprachlichen Sichtbarmachung, sehr viel stärker ausgeprägte Realität, als das manche in diesem Haus vielleicht wahrhaben wollen. Sprache entwickelt sich in ihrem Gebrauch. Es ist auch gut so, dass sie sich in ihrem Gebrauch entwickelt, auch wenn das einigen hier offensichtlich Angst zu machen scheint. Das war aber schon immer so. Wie könnte es ehrlicherweise auch anders sein? Herr Witzel, ganz ehrlich, bei „die Person“ und „der Mensch“ denkt niemand, dass „die Person“ nur Frauen sein können und „der Mensch“ nur Männer sein können. Sie werden mir aber doch wohl recht geben, dass „der Arzt“ ein Mann ist, während „die Ärztin“ eine Frau ist, oder etwa nicht? (Beifall von den GRÜNEN) Im Übrigen, wenn wir schon dabei sind, wie sich Sprache historisch entwickelt, wir damit bei histori-Landtag schen Entwicklungen sind: Es gab einmal Zeiten, Herr Witzel, in denen durften Frauen überhaupt nicht Medizin studieren. Ergo gab es damals nur „den Arzt“, weil nur Männer Medizin studieren durften. Es war eine gute – diese Meinung würde ich auch Ihnen unterstellen – gesellschaftliche Entwicklung, dass Frauen heute Medizin studieren dürfen. (Ralf Witzel [FDP]: Die Anzahl der Medizine- rinnen liegt über der Anzahl der Mediziner!) Also hat sich notwendigerweise die Sprache dahin gehend entwickelt – deswegen ist ein generisches Maskulinum nicht überall zutreffend –, dass es heute in unserem Sprachgebrauch ganz normal ist, dass es auch „die Ärztin“ gibt, weil Frauen heute glücklicherweise auch Medizin studieren können. So gibt es übrigens auch „den Minister“ und „die Ministerin“. (Beifall von den GRÜNEN) Zurück dazu, dass es eigentlich keinen wirklichen Anlass für diese Diskussion gibt. Denn es gibt klare Regeln, wie die Landesregierung mit ihrem Sprachgebrauch umgeht. Das ist nämlich in § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes schon normiert. Dort steht für alle Behörden und öffentlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen die Vorgabe, die besagt, dass eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden ist. Konkretisiert wird das noch über die Erlasslage, die besagt, dass nach Möglichkeit eine geschlechtsneutrale Formulierung und, falls diese nicht gefunden werden könne, so die voll ausgeschriebene Paarformel aus weiblich und männlich zu verwenden sind. Auch das wird in der öffentlichen Kommunikation der Landesregierung und der öffentlichen Behörden auch so vollzogen. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch „divers“ als Kategorie ermöglicht werden muss, also ein weiterer positiver Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht zu verankern ist, weil es eben nicht immer so einfach ist, was die Binarität angeht. Das könnte zum Nachdenken anregen, ob die Binarität in der Sprache immer allein glücklich machend ist. Das ist aber der rechtliche Rahmen, wie er im Landesgleichstellungsgesetz und konkretisierend durch einen Runderlass vorgegeben wird. Vor diesem Hintergrund ist mir nicht so ganz klar, warum wir auf Antrag der AfD immer wieder über die Frage nach dem Gendern sprechen. Sie unterstellen damit, dass die ganze Gesellschaft ständig von einem Genderwahn erfasst wäre und sich mit nichts anderem befassen würde. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, nicht die ganze Gesellschaft!) Ich persönlich gebrauche in meiner Sprache unterschiedlichste Formen. Das möchte ich mir auch nicht vorschreiben lassen, denn Sprache bildet Realität ab, und zu meiner Realität gehört eine vielfältige Gesell-10.10.2024 schaft. Ganz sicher beschäftige ich mich aber nicht den ganzen Tag mit dem Gendern, einer gendergerechten Sprache oder irgendwelchem Genderwahn. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Ihre Obsession mit dem Thema ist offensichtlich irgendwie etwas, was Sie mit sich ausdiskutieren müssten. Abschließend gesagt: Wem Freiheit und Vielfalt als ideologisch und totalitär erscheint, der müsste vielleicht noch einmal über sein Staatsverständnis nachdenken. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10888 an den Hauptausschuss. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Leider!) Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 10 Internationalen und UN-Standort Bonn nachhaltig stärken Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/10869 – Neudruck Ich erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Krauß das Wort. Bitte schön.

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Oliver Krauß CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren, kommen wir von der Vielfalt der Sprache zur Vielfalt unseres Landes, denn Nordrhein-Westfalen lebt von dieser Vielfalt und von der Vielfalt der Landesteile. Es hat sich bewährt, dass wir alle Regionen unseres Landes im Blick behalten. (Beifall und Heiterkeit von Dr. Günther Berg- mann [CDU]) – Herr Kollege Bergmann, wenn wir uns aber um eine Region besonders kümmern, wie zum Beispiel Landtag um das Rheinische Revier oder wie im heutigen Antrag um die Region Bonn/Rhein-Sieg, dann geschieht das nicht zum Nachteil anderer. (Zuruf von Bodo Löttgen [CDU]) Unser Grundgesetz ist in diesem Jahr 75 Jahre alt geworden. Das Ziel, zu allen Ländern gute Beziehungen auch persönlicher Art zu pflegen: Das ist Grundtatsache der Bundesrepublik nach Blutvergießen und Zerstörung. – Bundeskanzler Konrad Adenauer unterstreicht das am 20. September 1949 in seiner ersten Regierungserklärung als Bundeskanzler in Bonn. 24 Jahre später spricht Willy Brandt als erster Kanzler vor der Vollversandung der Vereinten Nationen – Zitat –: „Wir sind […] gekommen, um […] weltpolitische Mitverantwortung zu übernehmen.“ Gerade erst ist die Bundesrepublik UN-Mitglied geworden: im September 1973; Stichworte: „kultureller und wirtschaftlicher Austausch“ sowie „militärische Sicherheit“. Zitat Willy Brandt: „Wenn es der Welt nicht gelingt, die Gewalt zurückzudrängen und […] wirksam zu ächten, wie will sie dann die Friedensprobleme lösen, die – frei und fern von Gewalt – alle unsere Energien verlangen?“ Willy Brandt wohnt in Bonn, Kiefernweg 12. Das trifft aber auch das Hier und Jetzt. Bonn ist Wiege unserer Demokratie. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Wenn wir hier im Landtag für etwas verantwortlich zeichnen, dann doch für das positive Erbe unserer Bonner Republik. – So bringt es der Abgeordnete Herbert Reul, unser heutiger Innenminister, am 11. Juli 1991 – drei Wochen nach dem Beschluss des Bundestages zum Umzug des Bundestages und entscheidender Bereiche der Bundesregierung – hier in Düsseldorf, in unserem Plenum, auf den Punkt. Für die Landesregierung macht der damalige Ministerpräsident Johannes Rau deutlich: Der Bonn-Berlin-Beschluss sei Auftrag, nicht Schlusspunkt. Nicht eine Weichenstellung in Richtung Zentralismus sei beschlossen worden, denn Bonn stehe für Föderalismus und Westorientierung. Die internationalen Erfahrungen sind Startkapital: die zahllosen Kontakte in alle Welt. Diese Strukturen der Zusammenarbeit können wir gerade in Bonn noch weiter stärken, denn die Bundesstadt ist Standort der Vereinten Nationen. Bonn ist das Kompetenzzentrum für internationale Zusammenarbeit und für nachhaltige Entwicklung. Bonn ist auch das zweite bundespolitische Zentrum – mit kurzen Wegen in die Wissenschaftsregion, zu den NGOs, DAX-Unternehmen, den Forschungseinrichtungen, der GIZ, mit den Standorten für die Cybersicherheit und – last but not least – mit der kulturellen Präsenz von Ludwig van Beethoven und August Macke. 10.10.2024 Für diese Dividenden gibt es im Landtag bis heute den demokratischen Schulterschluss. Ich zitiere nochmals aus der damaligen Rede von Johannes Rau. Bonn/Berlin: Wer einen der Pfeiler als Attrappe begreift, bringt die gesamte Konstruktion zum Einsturz. Die Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz, um die es jetzt geht, bestätigen die Wirklichkeit einer – ich zitiere – „zukunftsorientierten, florierenden Region mit ausgeprägter Profilierung“. Das Papier bekräftigt das gemeinsame Ziel, den UN-Standort auszubauen und internationale Organisationen zusätzlich anzuwerben. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Die Bonner Exzellenzuniversität, der bio innovation park oder das Deutsche Museum mit den Erlebnisräumen zu vertrauenswürdiger KI – für dieses kreative Milieu wollen wir maximale Sichtbarkeit, um Attraktivität zu steigern und um als Gesellschaft Erfolg zu haben. Die Max-Planck-Institute, Fraunhofer oder das Internationale Paralympische Komitee – und vieles mehr – wären hier zu nennen. Die Standorte der UN stehen im Mittelpunkt eines Netzwerkes, in dem Lebensgrundlagen erarbeitet werden – mit Transfers, die im internationalen Maßstab mustergültig sind. Heute in zwei Wochen, am 24. Oktober, werden wir den Tag der Vereinten Nationen begehen. Willy Brandt hat in seiner Rede im Jahr 1973 keinen Zweifel an dem Glück gelassen, das aus der Völkerfamilie kam – Zitat –: „Wir werden nicht vergessen, auf wen wir uns verlassen konnten.“ Heute muss auf uns Verlass sein, dass wir in einer erschütterten Welt dafür arbeiten, neue Perspektiven zu schaffen. Dafür stehen wir hier Seite an Seite mit der Bundesstadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und der Landesregierung. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Krauß. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt ihre Abgeordnete Aymaz.

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Berivan Aymaz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Heute in zwei Wochen ist der Tag der Vereinten Nationen. Auf der ganzen Welt wird am 24. Oktober an das Inkrafttreten der UN-Charta im Jahre 1945 erinnert. Die Vereinten Nationen sind heute unverzichtbarer denn je. Ich glaube, Sie alle wissen sehr genau, wovon ich spreche, wenn ich „unverzichtbarer denn je“ Landtag sage. Schauen wir vor allen Dingen auf die Konflikte und Kriege wie zum Beispiel der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine oder der neu entfachte Nahostkonflikt, aber auch auf den fortschreitenden Klimawandel und vor allen Dingen – auch davor sollten wir unsere Augen nicht verschließen – auf die wachsende Armut und auf akute Hungersnöte überall. All dem kann die Gemeinschaft der Völker nur gemeinsam wirksam begegnen. Es braucht globale Allianzen, wie sie die Vereinten Nationen schmieden, und globale Ziele wie die Umsetzung der Agenda 2030. Das Engagement in den Vereinten Nationen ist ein Grundpfeiler deutscher Außenpolitik. Wir können darauf stolz sein, dass mit der Bundesstadt Bonn als Deutschlands wichtigstem UN-Standort ein Stück weit die Welt bei uns am Rhein zu Hause ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der FDP) Bonn hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zum Mittelpunkt für internationale Zusammenarbeit und für die globalen Zukunftsthemen im Rahmen der Umsetzung der Agenda 2030 entwickelt. Auf dem UN-Campus sind schon heute 26 Einrichtungen der Vereinten Nationen präsent, und mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UN, teilweise mit ihren Familien und Kindern, füllen die Stadt, aber auch die gesamte Region tagtäglich mit Leben. Vor diesem Hintergrund sind die Eckpunkte einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz durch den Bund, durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie durch die Bundesstadt Bonn und die Region ein bedeutender Meilenstein. Es gilt, Bonn und die Region als zweites bundespolitisches Zentrum sowie als internationalen Standort zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Arbeit dieser Organisationen ist heute wichtiger denn je. Dafür braucht es Expertise, die es in Bonn gibt. Es gibt ein breites Netzwerk für internationale, entwicklungspolitische und Nachhaltigkeitsfragen, das neben den UN-Einrichtungen von Verbänden über zahlreiche Wissenschaftseinrichtungen bis hin zu Forschungsinstitutionen viele weitere Akteure umfasst. Weitere internationale Einrichtungen sollen hinzukommen und das Profil des UN-Standorts weiter schärfen. Das Bekenntnis des Bundes, sich nachhaltig für die Bundesstadt Bonn und für die Region zu engagieren, sowie die Bekräftigung zur Standortstärkung sind für die Weiterentwicklung der gesamten Region im Hinblick auf Infrastruktur, Bildung und Kultur bedeutend. Nicht zuletzt handelt es sich um einen gewichtigen Faktor für internationale Politik aus dieser Region. Der internationale Standort Bonn entfaltet seine Strahlkraft eben nicht nur in der gesamten Region, 10.10.2024 sondern weit darüber hinaus. Das ist auch für uns sehr wertvoll. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der FDP) Mit diesem Antrag beauftragen wir die Landesregierung, den Ausbau des UN-Standorts Bonn in enger Kooperation mit der Bundesregierung sowie mit der Bundesstadt Bonn und der Region durch eine engagierte Unterstützung von Ansiedlungen weiterer UN-Einrichtungen oder internationaler Organisationen sowie durch die Anwerbung und die Durchführung internationaler Kongresse und Konferenzen voranzutreiben. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen in diesen Zeiten wichtigen Aspekt beleuchten. Als Ort der Unterzeichnung des Grundgesetzes und jahrzehntelanges politisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland kommt Bonn eine besondere Bedeutung in der Geschichte der Demokratie in Deutschland nach 1945 zu. Dass auch die Stärkung der Bundesstadt Bonn als ein Ort der Demokratievermittlung Eingang in die Eckpunkte der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz gefunden hat, ist in Zeiten, in denen Demokratiefeinde unsere Werte von innen wie auch von außen angreifen, ein sehr starkes politisches Zeichen. Jetzt gilt es, die Verhandlung über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz weiterhin konstruktiv und im engen Dialog mit der Bundesstadt Bonn und der Region zu begleiten. Wir werden gespannt immer wieder darauf schauen, wie diese Gespräche geführt werden, und wir wünschen der Stadt Bonn und der Region dabei sehr viel Erfolg. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Dr. Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Ich freue mich sehr über den vorliegenden Antrag, den wir als FDP-Fraktion ausdrücklich unterstützen. Denn mit dem Antrag wird ein klares Zeichen zur nachhaltigen Stärkung des internationalen und UN-Standorts Bonn gesetzt. Der internationale und UN-Standort Bonn ist weit mehr als nur ein regionales oder nationales Projekt. Er ist ein Schlüsselstandort für die globale Zusammenarbeit. In einer Welt, die zunehmend von geopolitischen Spannungen, Klimawandel und globalen Krisen geprägt ist, wird mit dem vorliegenden Antrag ein wichtiges Zeichen gesetzt. Landtag Bonn hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Zentrum für globale Herausforderungen entwickelt. Mit 26 UN-Organisationen und zahlreichen weiteren internationalen Institutionen, die sich in den Bereichen „nachhaltige Entwicklung“, „Klima- und Umweltschutz“, „Gesundheit“ sowie „Katastrophenschutz“ engagieren, hat Bonn eine internationale Rolle eingenommen, die weit über Nordrhein-Westfalen und Deutschland hinausgeht. Besonders hervorzuheben ist die enge Zusammenarbeit zwischen der Universität der Vereinten Nationen und der Universität Bonn, wodurch Forschung und Bildung auf höchstem Niveau vereint werden. Die Bedeutung Bonns als UN-Standort ist enorm. Durch die Ansiedlung internationaler Organisationen und die Fokussierung auf Innovationen und nachhaltige Entwicklung hat sich Bonn als globales Kompetenzzentrum etabliert. Die wachsende internationale Sichtbarkeit der Stadt Bonn wirkt sich sehr positiv auf die gesamte Bundesrepublik und auf NRW aus. Ich möchte daher auch auf das Eckpunktepapier zu sprechen kommen, über das Minister Liminski am 7. Juni 2024 im Ausschuss für Europa und Internationales berichtet hat. Herr Minister, Sie haben das Eckpunktepapier als sehr positiven Zwischenschritt beschrieben. Das sieht unsere Fraktion genauso. Die Eckpunkte, die am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden, sind ein wichtiger Zwischenschritt und müssen zeitnah miteinander konkretisiert werden. Die Anerkennung Bonns als zweites bundespolitisches Zentrum zeigt, dass auch die Bundesregierung den Standort langfristig fördern will. Das ist genau der richtige Weg. Ein aus meiner Sicht zentraler Punkt ist die globale Stärkung Bonns als Cybersicherheitsstandort. Die Region Bonn hat in diesem Bereich bereits einzigartige Kompetenzen entwickelt. Im nationalen und internationalen Vergleich ragt sie heraus. Der Vorschlag eines Cybercampus wird nicht nur die Sicherheit Deutschlands stärken, sondern auch zur internationalen Resilienz beitragen. In einer Welt, die zunehmend durch Cyberbedrohung geprägt ist, ist das eine wichtige und zukunftsweisende Entscheidung. Einen Vorschlag von uns rege ich hier nochmals an: Überlegen Sie, den Flughafen Köln-Bonn ebenfalls als Standort für einen zentralen internationalen Katastrophenschutzstandort auszubauen, denn das brauchen wir immer dringlicher. (Beifall von der FDP) Bonn kann und muss eine führende Rolle übernehmen, um globale Lösungen für globale Probleme zu finden. Dieser Antrag ist ein richtiger und weiterer Schritt dazu. Besonders wichtig ist die Intensivierung der Kooperation zwischen den UN-Einrichtungen und 10.10.2024 den Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Durch die Vernetzung von internationaler Politik und wissenschaftlicher Exzellenz entstehen nicht nur neue Forschungsansätze, sondern auch innovative Lösungen, die weltweit Anwendung finden können. Dies müssen wir auch für den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen nutzbar machen. Wir danken der Landesregierung für ihr Engagement und werden diesen Weg weiterhin unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Yüksel.

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Serdar Yüksel SPD

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In einer Welt, in der Konflikte, Kriege, Menschenrechtsverletzungen, Armut und Klimawandel an Intensität zunehmen, bedarf es mehr denn je einer gestärkten internationalen Zusammenarbeit und Verständigung zwischen den Völkern. In diesem Kontext nehmen insbesondere die Vereinten Nationen eine Schlüsselrolle ein. Sie sind das Fundament für Diplomatie, Frieden und globale Lösungen. Der UN-Standort Bonn hat sich in den letzten Jahrzehnten zu Deutschlands wichtigstem Zentrum für internationale Zusammenarbeit entwickelt. Die Stadt Bonn ist Deutschlands Kompetenzzentrum, in dem 26 UN-Organisationen daran arbeiten, die drängenden Fragen unserer Zeit – von Klimaschutz bis zu nachhaltiger Entwicklung – zu bewältigen. Wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen daher ausdrücklich alle ernst gemeinten Maßnahmen, die den UN-Standort Bonn stärken und weiter ausbauen sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so ein bisschen Wasser in den Wein muss ich aber doch gießen. So löblich Ihre Absichtserklärungen im vorgelegten Antrag auf den ersten Blick erscheinen mögen, bleiben auf den zweiten Blick doch einige Fragen, die aufgeworfen werden. Ein Blick in Ihren Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 offenbart nämlich leider eine große Diskrepanz zwischen dem, was Sie hier versprechen, und dem, was Sie tatsächlich umsetzen wollen. Durch die massiven Kürzungen im Bereich der internationalen Angelegenheiten lassen Sie langjährig gewachsene Strukturen der internationalen Zusammenarbeit in Bonn durch Kürzung von Geldern schrumpfen und gar auslaufen. Landtag Es war unter anderem dieser besorgniserregende Umstand, der uns als SPD-Arbeitskreis des Ausschusses für Europa und Internationales dazu veranlasst hat, im vergangenen Monat nach Bonn zu fahren und uns direkt mit den Playern und Vertreterinnen und Vertretern des UN-Campus auszutauschen. In diesen Gesprächen wurde uns klar vor Augen geführt, welche Defizite der vorgesehene Haushalt für die Arbeit der internationalen Organisation in Bonn aufweist. Die geäußerten Sorgen sind mehr als berechtigt. Sie betreffen nicht nur den Standort Bonn, sondern auch Deutschlands internationales Ansehen als verlässlicher Partner der Vereinten Nationen. Während Sie also auf der öffentlichen Bühne den Wert und die Bedeutung der internationalen Organisation in Bonn preisen, kürzen Sie im gleichen Atemzug die Programme und Förderungen, die diese wichtige Arbeit vor Ort erst ermöglichen. Lieber Minister, das passt so wirklich nicht zusammen. (Beifall von der SPD) Wir haben es gerade gehört: Bonn ist eine Stadt, die für mehr steht als nur für Forschung und Diplomatie. Sie ist das Symbol der Menschlichkeit. Bereits 1951 eröffnete das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR ein Außenbüro. Seitdem spielt die UNO-Flüchtlingshilfe eine herausragende Rolle dabei, Millionen von Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Elend fliehen müssen, Schutz und Hoffnung zu geben. Die Arbeit, die in Bonn geleistet wird, rettet Leben und schenkt Zukunftsperspektiven. In Bonn wird nicht nur über Nachhaltigkeit gesprochen, sondern auch aktiv daran gearbeitet, den Schwächsten dieser Welt zu helfen. Die Präsenz des UNHCR und zahlreicher anderer großer humanitärer Organisationen macht Bonn zu weit mehr als einem Standort. Bonn ist auch ein Ort des Mitgefühls, der Solidarität und der Hoffnung. Diese Rolle Bonns als Zentrum der Menschlichkeit zu bewahren und auszubauen, ist unsere gemeinsame Verantwortung. Daher müssen wir sicherstellen, dass Bonn nicht nur seine internationale Strahlkraft behält, sondern sich als Symbol für globale Zusammenarbeit und Mitmenschlichkeit weiter festigt. Herr Minister, deshalb unterstützen wir diesen Antrag, weil die Bedeutung Bonns für Deutschland und die internationale Gemeinschaft unterstrichen wird. Das ist gute Kultur hier im Haus. Wir werden uns in den kommenden Haushaltsberatungen allerdings auch dafür einsetzen, dass die positive Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Bonn fortgesetzt werden kann und dies mit Fördergeldern auch berücksichtigt wird. Bonn verdient es, als UN-Standort weiter gestärkt zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 10.10.2024

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Yüksel. – Jetzt spricht für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! CDU, Grüne und FDP wollen mehr UN in Bonn. Lassen Sie mich das mal in zwei Aspekte aufteilen: die UN und die UN in Bonn. Die Vereinten Nationen sind fraglos eine honorige Idee: Bringen wir die Länder und Völker der Welt in einer Organisation zusammen, ohne Rücksicht darauf, wie sie organisiert sind und welcher Ideologie sie anhängen. Selbst Staaten, die miteinander im Krieg sind, finden sich unter dem gemeinsamen Dach der Vereinten Nationen wieder. Gegenüber dem gescheiterten Völkerbund der Zwischenkriegszeit sind die UN zweifellos erfolgreicher. Die Frage ist allerdings, ob das deren eigenes Verdienst ist oder eher an geänderten Rahmenbedingungen liegt. Ganz so blumig wie die Antragsteller würde ich den UN-Apparat jedenfalls nicht beschreiben. Ich zitiere aus dem Antrag: „Die UN sind heute mehr denn je unverzichtbar, denn den großen globalen Herausforderungen unserer Zeit – der Bewahrung des Weltfriedens, dem fortschreitenden Klimawandel, […] nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte – kann die Gemeinschaft der Völker nur gemeinsam effektiv begegnen.“ Dazu könnte man jetzt viel sagen, aber nicht in fünf Minuten. Deshalb beschränke ich mich auf drei Punkte. Erstens. Nicht die UN in ihrer aktuellen Form sind unverzichtbar, sondern ein Forum für die Staaten der Welt. Ob das wirklich so organisiert sein muss, wie es jetzt ist, ist fraglich. Tatsächlich spiegeln die Vereinten Nationen die globalen Machtverhältnisse zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Siegermächte Frankreich und Großbritannien haben zum Beispiel ein Vetorecht, die Besiegten Deutschland und Japan sind dagegen Mitglieder zweiter Klasse, obwohl sie dritt- und viertgrößter Beitragszahler nach China und den USA sind. Alle Reformbemühungen scheitern allerdings am großen Beharrungsvermögen des Apparats. Zweitens. Sie sprechen davon, dass die UN den Weltfrieden bewahren sollen. Das ist gleich aus mehreren Gründen absurd. Um etwas zu bewahren, muss es erst mal da sein. Davon kann aber weder zum jetzigen Zeitpunkt noch seit Bestehen der Vereinten Nationen die Rede sein. Vor allem aber haben die Vereinten Nationen wirklich eine katastrophale Bilanz vorzuweisen. Nur ein Beispiel: Ein besonders trauriger Tiefpunkt in der an Tiefpunkten wirklich nicht armen UN-Geschichte war sicherlich das Totalversagen während des Bosnien-Krieges einschließlich der passiven Landtag Massenmordbeobachtung durch UN-Blauhelme in Srebrenica. Drittens. Sie sprechen von globalen Herausforderungen, denen angeblich nur ein solcher Apparat begegnen könne. Da schimmert er wieder ein bisschen durch, der alte linke Traum von der Weltregierung direkt aus dem Drehbuch von George Orwell. Wir sehen das Ihrer Europapolitik. Sie wollen die Nationalstaaten am liebsten abschaffen. Auf dem Weg dahin ist die Europäische Union offenbar auch nur ein Etappenziel. Schon heute wird unter dem Dach der Vereinten Nationen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vieles ausgemauschelt, was am Ende ganz handfeste Auswirkungen auf die nationale Politik hat. Ich will drei Beispiele nennen: die UN-Behindertenrechtskonvention, die ohne Rücksicht auf nationale Besonderheiten das sehr erfolgreiche deutsche Förderschulwesen zerstört hat; der Migrationspakt, der die Souveränität der Nationalstaaten in Zuwanderungsangelegenheiten infrage stellt; und schließlich ist den meisten Bürgern die, sagen wir mal, unglückliche Rolle der WHO während der Coronazeit bekannt. Ausgerechnet sie soll jetzt mittels eines Pandemieabkommens noch weitere Machtbefugnisse bekommen. Die Richtung ist immer dieselbe: Ideologiegetriebene Projekte, die auf nationaler Ebene nie durchzusetzen wären, werden durch die Hintertür mittels völkerrechtlicher Verträge aufoktroyiert. So werden die nationalen Parlamente und damit letztlich auch die Demokratie ausgehebelt. Man kann den Eindruck gewinnen, dass das dem einen oder anderen auch ganz recht ist. Kommen wir nun zu Bonn. Ich habe es ausgeführt: Die Vereinten Nationen sind nun einmal da, und wir zahlen an diesen kritikwürdigen Klub die vierthöchsten Mitgliedsbeiträge. Man muss davon ausgehen, dass dieser Klub nicht besser oder schlechter davon wird, wenn er außerhalb Deutschlands angesiedelt wird. Also kann man auch dafür sein, dass ein Teil seines Apparats in Bonn sitzt. Dann kommt wenigstens ein Teil dieses Steuergelds wieder zurück nach Deutschland. Deswegen werden wir auch nicht gegen den Antrag stimmen. Zum Schluss noch ein kleiner Faktencheck für Frau Aymaz und Herrn Yüksel: Die weltweite Armut sinkt seit dem Zweiten Weltkrieg fast kontinuierlich, zuletzt mit einer kurzen Unterbrechung durch die Coronapolitik, und das übrigens durch wirtschaftlichen Fortschritt und nicht durch Grüne und Sozialdemokraten. Das nur noch einmal zu Ihren Reden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. 10.10.2024 Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! 30 Jahre nach Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes hat der Name der Stadt Bonn national und international nicht an Klang verloren. Ganz im Gegenteil: Er hat an Klang gewonnen. Auch die Situation vor Ort ist eine gute. Bonn ist heute eine prosperierende Wirtschaftsregion und eine gut aufgestellte Wissenschafts- und Forschungsregion. Wer zu den Themen „Nachhaltigkeit“, „Klimaschutz“, „Katastrophenvorsorge“ oder „Entwicklungszusammenarbeit“ ernsthaft Forschung betreiben will, kommt an Bonn nicht vorbei. So kann man sagen: Vom internationalen UN-Standort Bonn geht das wichtige Signal aus, dass die multilaterale Zusammenarbeit in Fragen globaler Bedeutung trotz der Herausforderungen von Nationalismus und Protektionismus vital und zukunftsfähig ist. Das hat ganz wesentlich damit zu tun, wie die Region mit diesem Wandel umgegangen ist. Das ist ja alles andere als selbstverständlich. In den vergangenen drei Jahrzehnten hat die Region sich dem Wandel mutig gestellt und ihn auch erfolgreich gemeistert. Das ist eine beeindruckende Entwicklung, die auch eine gemeinsame Leistung von Bundesregierung, Landesregierung und der Region darstellt. Diese Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat genauso wie die letzte den Ausbau des einzigen deutschen UN-Standorts dabei stets aktiv und engagiert flankiert, etwa über die Unterstützung der Ansiedlung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage oder auch über die Förderung unserer Internationalen Akademie. Ich kann Ihnen sagen, dass das auch bei den betreffenden Akteuren ankommt. Ob beim Empfang für die Mitarbeiter internationaler Organisationen der Stadt Bonn und des Landes Nordrhein-Westfalen im letzten Herbst oder bei meinem Besuch im UN-Hauptquartier in New York City im vergangenen November und den dortigen Gesprächen etwa mit der Vizegeneralsekretärin: Immer wieder fällt der Name der Stadt Bonn, und immer wieder wird betont, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der internationalen Organisationen gerne in Bonn sind. Bonn ist eine der Lieblingsaußenstationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Organisationen. Das ist gut. Deswegen sollten wir an der Weiterentwicklung der Region arbeiten. Dafür haben wir in den letzten Monaten zusammen eine Menge getan. Wenn ich „zusammen“ sage, meine ich viele Abgeordnete hier im Raum; ich sehe Guido Déus, Julia Höller, Franziska Müller-Rech und andere. Ich meine damit aber auch die Stadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis, die Landkreise Ahrweiler und Neuwied sowie Landtag die Bundesregierung, wenn es um die Vereinbarung neuer Eckpunkte geht. Hier wurde sich über eine Vielzahl substanzieller Ideen verständigt, die auch von der Region ausgingen und die auch ganz wichtig für den UN-Standort sind. Erstens soll das Ganze jetzt in einer Gesamtstrategie tatsächlich voranentwickelt werden. Dabei ist es das Ziel, die internationale Sichtbarkeit des Standorts zu steigern, Austragungsort für hochrangige internationale Konferenzen zu sein, Cybercampus zu sein und auch ein Geschichts- und Zukunftsort für Demokratievermittlung zu sein. Das alles sind Ideen, die in der Region entwickelt worden sind und die nun in das Eckpunktepapier der Bundesregierung Eingang gefunden haben. Das Wichtigste, glaube ich, ist aber, dass die Bundesregierung mit diesem Eckpunktepapier erstmals schwarz auf weiß den Change Imminent Set nachvollzogen hat, den die Region bereits gegangen ist, nämlich wegzukommen von der Betrachtung der Mängel seit dem Umzug des Parlaments aus Bonn nach Berlin hin zur Wertschätzung für den Mehrwert der Bundesstadt Bonn für ganz Deutschland. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Insofern sind die Eckpunkte ein echter Meilenstein auf dem Weg zur Zusatzvereinbarung. Ich habe erst kürzlich noch einmal mit Bundesministerin Geywitz darüber gesprochen. Wir erwarten als Landesregierung an der Stelle auch Klarheit seitens der Bundesregierung bis zum Beginn des nächsten Jahres. Das war alles – ich habe es eben erwähnt – auch nur dadurch möglich, dass wir hier fraktionsübergreifend gemeinsam an einem Strang gezogen haben. Ich hoffe, dass das auch für die Inhalte des vorliegenden Antrags gilt, wenn es jetzt darum geht, den UN-Standort voranzuentwickeln. Bonn ist eine echte Stärke dieser Bundesrepublik. Wenn man heute kein zweites bundespolitisches Zentrum hätte, müsste man es erfinden. Deshalb bin ich mir ganz sicher, dass ich nicht nur in meinem Namen, sondern auch im Namen aller Bonner Abgeordneten in diesem Saal sage: It‘s an honor to be a Bonner! (Beifall und zustimmende Zurufe von der CDU – Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10869 – Neudruck. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Lehnt jemand 10.10.2024 ab? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag beschlossen. Wir kommen zu: 11 Wohlstand mit Anstand – Faire Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung auch in NRW Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7750 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Internationales Drucksache 18/10783 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU hat jetzt Kollege Dr. Günther Bergmann das Wort. Bitte schön.

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Dr. Günther Bergmann CDU

Schönen Dank, Herr Präsident. Ich bin froh, dass ich als Niederrheiner auch noch in diesem Parlament sprechen darf, (Beifall von der CDU) nachdem der Minister gerade so „bonnig“ war. Meine Damen und Herren! Es gibt Anträge, die überholen sich. Das kennen wir aus dem parlamentarischen Alltag. Ich glaube, das ist hier der Fall. Der Antrag ist im Januar gestellt worden, er ist in allen vier zuständigen oder beauftragten Ausschüssen abgelehnt worden und er hat sich, glaube ich, wirklich aufgrund der bundespolitischen Entwicklungen überholt. Grundsätzlich sind wir natürlich mit Ihnen einer Meinung, dass die Ziele, die dort genannt sind, die bei einer Lieferkettengesetzgebung berücksichtigt werden sollen, wichtig sind – da gibt es gar keine Zweifel –, aber Nordrhein-Westfalen gehört zur Bundesrepublik Deutschland und zur Europäischen Union. Dort gibt es jeweils Regelungen, die auch für uns gelten können. Wir müssen aus unserer Sicht nicht eine NRW-Extrawurst braten, weil das eine unnötige Zusatzregulierung wäre, auf die unsere Unternehmen mit Sicherheit nicht warten, weil sie weitere Bürokratie auslösen würde. Ich bin auch der Meinung, dass wir nicht sonntags bei unseren Reden über Bürokratieabbau sprechen und dann am Donnerstag im Plenarsaal irgendwelche zusätzliche Bürokratie auf den Weg bringen sollten. Das ist aus meiner Sicht nicht richtig. (Beifall von der CDU) Wir alle wissen doch, dass die Wirtschaft inzwischen auch aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation, die wir in der Bundesrepublik leider nun einmal haben, allergisch darauf reagiert, wenn immer und immer wieder neue Regelungen auf sie zukommen. Das Landtag gefährdet vielerorts leider sogar inzwischen das Überleben. Ein Mehr an Regeln wird ein Mehr an Abwanderung von Unternehmen produzieren, und das kann überhaupt nicht in unserem Interesse sein. Ich denke, vor diesem Hintergrund ist auch verständlich, dass der Wirtschaftsminister in Berlin das neulich als Problem erkannt hat und wenn vielleicht auch etwas drastisch, aber doch plastisch und richtig gesagt hat, man müsste mit der Kettensäge noch einmal an das Bundeslieferkettengesetz herangehen. Da kann ich nur sagen: Da sollten wir hier nicht mit einer Laubsäge wedeln. Die Deindustrialisierung ist als Gefahr zu begreifen, die wir hier vor Ort ein Stück weit abmildern können. Wohlstand ist in Gefahr. Wenn der nicht mehr da ist, dann können wir uns viele Projekte, an die wir als Wohlstandsgesellschaft so gewöhnt sind und an denen wir so hängen, irgendwann schlechtweg nicht mehr leisten. Die Anhörung hat gezeigt, die Unternehmen wissen um ihre Verantwortung in den Bereichen Menschenrechte, Umweltschutz, soziale Standards. Da brauchen sie nicht von Politikern noch weitere Regulierungen. Das ist also für uns kein Grund, ein solches Gesetz aufzulegen, zumal in Berlin daran schon herumgedoktert wird und gleichzeitig auch noch das Vergabetransformationsgesetz diskutiert wird, das in diesem Zusammenhang auch eine ganz bedeutende Rolle spielt. Es wird Sie daher nicht überraschen, dass wir den Antrag ablehnen und ich Ihnen trotzdem ganz herzlich für die Aufmerksamkeit danke. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Kollegin Inge Blask das Wort. Bitte sehr.

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Inge Blask SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Gute und faire Arbeitsbedingungen in Produktionsländern des globalen Südens, faire und auf Augenhöhe stattfindende Handelsbeziehungen mit den Produzenten vor Ort und die Einhaltung von Mindeststandards wie das Verbot von Kinderarbeit – diese Prämissen für globale Lieferketten sind nicht nur ethischer Konsens, sondern sie sorgen auch dafür, dass Menschen in ihren Herkunftsländern gut leben können und für sich eine Perspektive sehen. Wenn man sich dieser Tage politisch umschaut und umhört, scheint das doch querbeet oberste Maxime zu sein. Migration steuern, Migrationsdruck senken – das erreicht man nicht, indem man überall Zäune hochzieht, sondern das erreicht man langfristig nur, wenn man die Situation in den Herkunftsländern verbessert. 10.10.2024 Neben der Perspektive der globalen Verantwortung bieten Regelungen wie das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz genau das: Mittels fairer und universell geltender Regeln im globalen Handel werden die Arbeits- und damit die Lebensbedingungen der Menschen in den Produktionsländern des Südens verbessert. Eigentlich ist das ein klassischer Fall einer Win-win-Situation. Leider fällt die Logik im politischen Geschäft und in der Hitze der Auseinandersetzung nur allzu häufig hinten runter. So ist es auf der Bundesebene scheinbar geschehen. Herr Dr. Bergmann hat es soeben erwähnt: Der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck greift das LkSG mittlerweile in schöner Regelmäßigkeit an und untergräbt es. Erst letzte Woche ließ sich der Vizekanzler zu der Aussage hinreißen, man müsse – Zitat – „die Kettensäge anwerfen und das ganze Ding wegbolzen“. Das klingt tatsächlich eher nach dem argentinischen Marktradikalen Milei als nach dem kommenden Kanzlerkandidaten einer Partei, bei der das Streben nach globaler Verantwortung und Ausgleich quasi zum Gründungsmythos gehört. Schade. Aber da hört es leider nicht auf. Die üblichen Beißreflexe – die Rede von „Wirtschaftsfeindlichkeit“ und „Bürokratiemonster“ – haben auch uns infolge unseres Antrags erreicht. Wie kämen wir denn darauf, den Unternehmern in Zeiten der Krise noch mehr Bürokratie und Verantwortung aufzubürden? Nun, darauf kann ich nur entgegnen: Wer lesen und zuhören kann, ist klar im Vorteil. Wir haben in unserem Antrag klar formuliert, dass es nicht darum geht, für die öffentliche Vergabe neue und weitere Berichtspflichten einzuführen, sondern bestehende Standards und Kriterien zu nutzen und bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen. Nordrhein-Westfalen war schon weiter. Wir hatten hier unter Rot-Grün einen Tariftreue- und Vergabegesetz, das damals bundesweit seinesgleichen suchte. Wir hatten eine Kompetenzstelle für nachhaltige und faire Beschaffung, die von Dr. Lale Akgün kompetent geleitet wurde und von Kommunen sowie Unternehmen angenommen und geschätzt wurde. Das war auch der überwiegende Tenor der Sachverständigen unserer Anhörung. Viele Kommunen machen sich auf eigene Faust auf, nachhaltig einzukaufen und auszuschreiben und wünschen sich dabei mehr Unterstützung und klare Vorgaben. Auch die Unternehmerseite steht nicht grundsätzlich gegen Nachhaltigkeitskriterien. Das haben zum Beispiel die Stellungnahme und die Aussagen der IHK NRW klargemacht, in denen empfohlen wurde, nachhaltige Kriterien auch in Leistungsbeschreibungen oder Ausführungsbedingungen zu verankern und auch Nebenangebote zu berücksichtigen. Die Sachverständigenanhörung hat also ein sehr differenziertes und konstruktives Fazit zum Antrag geliefert. Das Landtag plumpe Nein in der Beschlussempfehlung gibt das nicht wieder. Ich will noch kurz darauf eingehen, was der Staatssekretär und die Grünen im Ausschuss gesagt haben, nämlich, dass unser Antrag gar nicht mehr nötig sei, da man sich in der schwarz-grünen Weiterentwicklung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie darauf geeinigt habe, Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffungspraxis der Landesverwaltung wieder stärker zu berücksichtigen. Ja, das mag sein, aber diesem hehren Ziel geht es wie allen anderen Aspekten der Nachhaltigkeitsstrategie Nordrhein-Westfalen: Außer Spesen nichts gewesen. Die Politik der Ankündigung und der Eckpunktepapiere dieser Landesregierung setzt sich auch im Bereich „Nachhaltigkeit“ nahtlos fort. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie es mit der Nachhaltigkeit und der fairen Beschaffung ernst meinen, sollten Sie unserem Antrag zustimmen oder ihn meinetwegen auch abschreiben und einen eigenen daraus machen. Hauptsache, es passiert was. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Stefan Engstfeld das Wort. Bitte sehr.

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Stefan Engstfeld GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang globaler Lieferketten sind bittere Realität. Deshalb ist die Lieferkettengesetzgebung auf europäischer Ebene und auf Bundesebene ein Meilenstein. Wir brauchen den Wandel zu einer Wirtschaftsweise, die ohne Ausbeutung von Mensch und Natur auskommt und nachhaltig ist. Damit Unternehmen, die global tätig sind, auch global Verantwortung übernehmen und gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vorgehen, braucht es eine entsprechende Gesetzgebung. Genau da setzt die Lieferkettengesetzgebung richtigerweise an. Der Staat – die öffentliche Hand – kann seinen Teil dazu beitragen, dass mehr fair und nachhaltig produziert wird, indem er nachhaltig und fair produzierte Produkte nachfragt. Die öffentliche Beschaffung ist ein effektiver Hebel, um weltweit auf faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards hinzuwirken. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, liebe Kollegin Blask, diese Erkenntnis ist nicht neu, schon gar nicht für uns Grüne und auch nicht für diese Landesregierung. Kurz und gut: Wir teilen die Ziele Ihres Antrags. Ihre Forderungen gehen in die richtige Richtung. Wir beraten und beschließen Ihren Antrag heute im Plenum jedoch im 10.10.2024 umgekehrten Verfahren. Alle Fachausschüsse, die den Antrag beraten haben, haben also bereits für die heutige Befassung im Plenum votiert. Die Voten des federführenden Ausschusses für Europa und Internationales und der mitberatenden Ausschüsse, nämlich des Ausschusses für Heimat und Kommunales, des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz sowie ländliche Räume, sind identisch. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Alle Ausschüsse empfehlen, den Antrag abzulehnen, und zwar mit dem folgenden Abstimmungsergebnis in allen Ausschüssen: Die SPD sagt Ja, alle anderen Fraktionen sind dagegen. Da sollte man sich schon einmal fragen, warum das denn so ist. (Alexander Vogt [SPD]: Warum Sie dagegen stimmen, fragen wir uns allerdings auch!) Ich nenne Ihnen drei wichtige Gründe: Erstens. Sie müssen niemanden mit Ihrem Antrag treiben, denn unsere Koalition arbeitet bereits an vielen Stellen an dem Thema „faire und nachhaltige öffentliche Beschaffung“. Ich bin mir sicher, die Ministerin wird dazu gleich noch einige Punkte darstellen. Zweitens. Sie stellen in Ihrem Antrag die Forderung auf, bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Nordrhein-Westfalen bestimmte Standards – Zitat – „ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand“ verpflichtend einzuführen. Das ist völlig unrealistisch. Eine bessere Nachverfolgbarkeit der Lieferketten und die Ausrichtung an Standards erzeugt zwangsläufig einen bürokratischen Aufwand. Den Gegensatz zwischen anspruchsvollen Vergabeanforderungen in Bezug auf Menschenrechte und Ökologie sowie geringem bürokratischen Aufwand lösen Sie in Ihrem Antrag nicht auf. Das ist schlicht zu einfach und nicht richtig durchdacht. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Drittens. Auf der Bundesebene wird an einem Tariftreuegesetz und an dem Vergabetransformationspaket gearbeitet. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz und ein Referentenentwurf für eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vor. Das muss bei Maßnahmen auf der Landesebene berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Prozesse auf Bundesebene müssen erst einmal abgewartet werden, bevor darauf wir aufbauend hier auf der Landesebene weitere Schritte ergreifen können. Kurz und gut: Aus den genannten Gründen und noch einigen anderen Punkten lehnen wir Ihren Antrag ab – bei aller Verbundenheit zu dem richtigen Anliegen Landtag einer fairen und nachhaltigen Beschaffung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. Für die Fraktion der FDP hat nun Dr. Werner Pfeil das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion behandelt ein wichtiges Thema. Faire Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung, Menschenrechte, Arbeitsrechte und Nachhaltigkeit sind Grundsätze, die wir alle teilen. Diese Werte sind nicht verhandelbar und müssen weltweit geachtet werden. Aber die Frage ist: Wie gestalten wir das so, dass es die Unternehmen nicht überfordert und dass wir hier in Deutschland keiner Inländerdiskriminierung ausgesetzt sind. Besonders der Mittelstand und kleine Betriebe dürfen nicht durch zu viele Vorgaben in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Schon jetzt sehen wir das stille Sterben des Mittelstands. Generationsübergaben scheitern, Unternehmensnachwuchs fehlt. Vor diesem Hintergrund, in dem Deutschland im Vergleich zu anderen Industrienationen wirtschaftlich zurückliegt und Nordrhein-Westfalen nicht den Bundesdurchschnitt erreicht, müssen wir uns ernsthaft fragen: Leiden wir nicht längst unter einer Überregulierung? Müssen diese Sonderregelungen in Nordrhein-Westfalen, auf die Herr Engstfeld eben hingewiesen hat, sein? Deshalb – das möchte ich betonen – lehnen wir den Antrag ab. Denn wir haben es mit einer Form der Inländerdiskriminierung zu tun. Das Thema der Nachhaltigkeit und der Lieferketten ist bereits seit Jahren Teil der politischen Debatte. Erinnern wir uns an das deutsche Lieferkettengesetz, das 2021 beschlossen wurde, und im Sommer an das europäische Lieferkettengesetz, das seit Kurzem in Kraft getreten ist. Es wird die Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene ausbauen. Deshalb unterstützen wir auch die Forderung des Bundeswirtschaftsministers, das deutsche Lieferkettengesetz für zwei Jahre auszusetzen, bis die europäische Regelung greift. Unserer Auffassung nach benötigt es – das bestätigten auch die Sachverständigen der Anhörung – keiner weiteren Regulierung. Die bestehenden Gesetze auf Bundesebene und europäischer Ebene führen bereits jetzt zu mehr Bürokratie in den Unternehmen. Alles, was mit Sonderwegen zu tun hat – darauf hat Herr Engstfeld eben hingewiesen –, führt zu weiterer Bürokratie. Ich möchte hier Herrn Dr. Paffenholz von der IHK Nordrhein-Westfalen mit Erlaubnis des Präsidenten 10.10.2024 zitieren, der in der Anhörung im Juni Folgendes gesagt hat: „Es ist mit ein Problem, dass es hier Anforderungen auf verschiedenen Ebenen gibt. Wir sind da als Bundesrepublik mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgeprescht. Jetzt gibt es eine EU-Regelung, die kommt, die sogar dazu geführt hat, dass der Vorschlag im Raum steht, das Bundesgesetz auszusetzen und auf der dritten Ebene, wenn auch nur im Rahmen der Vergabe, weitere Vorschriften einzuführen. Das belastet die Unternehmen, weil das noch nicht mal die einzigen Vorgaben sind.“ Und weiter: „Wenn denn die 27 Mitgliedsstaaten – und in Deutschland die Bundesländer – darauf verzichten würden, noch mal national, in den Ländern und in den Kommunen draufzusatteln. Dann ist das eigentlich eine richtige Aussage. Und so sollte man mit Regulierung umgehen, zu sagen: 1:1-Umsetzung und nicht noch weitere Anforderungen draufsatteln.“ Auch die Experten von Unternehmen in NRW äußerten sich zum vorliegenden Antrag mit Bedenken, es würde ein deutlicher Mehraufwand für die Unternehmen entstehen und damit auch das öffentliche Auftragsrecht weniger attraktiv werden. Weitere Skepsis wurde auch von der Handwerkskammer Nordrhein-Westfalen in der Anhörung geäußert. Dort hieß es: „Verursachen wir möglicherweise eine Gefahr der Destabilisierung von Lieferketten, wenn wir an einigen Stellen Regulatorik überziehen?“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden Antrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen soll. Herr Engstfeld hat eben auch darauf hingewiesen. Doch die Experten in der Anhörung sehen das alle anders. Besonders in den Kommunen wird die Umsetzung zu einer weiteren Belastung führen, wo die Arbeitsbelastung ohnehin bereits hoch ist. Ich will nochmals sagen: Mit den Zielen gehen wir vollständig konform, mit einer Inländerdiskriminierung jedoch nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Tritschler das Wort für die Fraktion der AfD.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage halten 64 % der Deutschen unseren Wirtschaftsminister Robert Habeck für inkom-Landtag petent. Da fragt man sich natürlich zuerst: Was haben die anderen 36 % im letzten Jahr gemacht? Woran auch immer es liegen mag – sogar dieser grüne Wirtschaftsminister hat inzwischen erkannt, dass das deutsche Lieferkettengesetz, welches übrigens eine Erblast der Regierung Merkel ist, liebe CDU, eine schlechte Idee war und ist. Man sei – so sagt er, Zitat – „bei guter Intention völlig falsch abgebogen.“ Der Weg seien nicht einzelne Verbesserungen, sondern – Zitat – „die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen“. Wenn das inzwischen ein grüner Wirtschaftsminister verlauten lässt, dann muss man sich schon ein wenig fragen, wo eigentlich die SPD hier im Landtag hängengeblieben ist, wenn man so einen Antrag einbringt. Sie feiern sich in ihrem Antrag noch für dieses Bürokratiemonster, mit dem ja Deutschland wieder mal unbedingt vorangehen musste. Das kennen wir auch aus anderen Bereichen, insbesondere aus unserer völlig irren Energiepolitik. Die Rechnung dafür ist längst im Briefkasten. Wir sind in einer Rezession angekommen. Ihre Traumwelten von Wasserstoff-Stahl in Duisburg und anderem Kokolores erweisen sich als milliardenteure Luftschlösser. Trotzdem kommt die SPD jetzt mit diesem Antrag, der offensichtlich völlig aus der Zeit gefallen ist. Mit dem sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz zwingen Sie schon jetzt deutsche Unternehmen, um die halbe Welt ihren Lieferanten nachzuschnüffeln, ob sie gewissen Standards entsprechen. Ja, wir kennen alle die Bilder aus Fernost und den Zuständen in manchen der dortigen Produktionsstätten. Wir möchten auch niemandem zumuten, unter solchen Bedingungen zu arbeiten. Aber blicken wir einmal in die eigene Geschichte. Arbeitsbedingungen, wie wir sie heute aus Bangladesch kennen, gab es auch hier in Deutschland. 1836 beschränkte das preußische Regulativ erstmals die tägliche Höchstarbeitszeit für Kinder von neun bis 16 Jahren auf täglich zehn Stunden. 1904 wurde es im Deutschen Reich verboten, Kinder unter zwölf Jahren in Gewerbebetrieben zu beschäftigen, und faktisch erst seit der Nachkriegszeit gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Warum ist das hier so, und warum ist das anderswo nicht so? Es ist nicht so, dass alle schlechten Eltern der Welt in Bangladesch wohnen würden. Umgekehrt hat Deutschland seine hohen Sozialstandards nicht deshalb errungen, weil irgendwo anders auf der Welt ein Sozialdemokrat gesagt hat: Wir machen jetzt ein Lieferkettengesetz. Nein, es ist die Folge steigender Produktivität und eines steigenden Wohlstandniveaus. Denn dadurch erst können es sich Eltern überhaupt leisten, ihre Kinder in die Schule, statt in eine Fabrik zu schicken. Erst 10.10.2024 dadurch können es sich Unternehmer nicht mehr leisten, ihre Arbeitnehmer unter menschenunwürdigen Bedingungen zu beschäftigen, die suchen sich dann nämlich etwas anderes. Was Sie dagegen fordern, meine Damen und Herren von der SPD, schafft sicher gute und gutbezahlte Arbeitsplätze, aber nicht da, wo sie hinsollen, sondern bei Behörden, bei Ihren Freunden von irgendwelchen NGOs und Beratungsagenturen, aber vielleicht kann man da ja noch den einen oder anderen Parteifreund versorgen. Den Menschen jedenfalls, denen Sie hier vorgeblich helfen wollen, bringt diese moralische Selbstvergewisserung am allerwenigsten. Das hat übrigens auch die Expertenanhörung ergeben, denn Unternehmen lassen sich zur Vermeidung von Haftungsrisiken immer weniger aus diesen Staaten beliefern, wo solche Risiken sind. Die Exportwirtschaft bricht dort weg, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Gleichzeitig richten Sie damit wieder einmal enormen Schaden in der deutschen Wirtschaft an. Sie haben uns in eine Rezession geführt, Sie zerstören die industrielle Basis unseres Wohlstands. Machen Sie nur so weiter, und wir befinden uns irgendwann am anderen Ende der Lieferkette. Mit Medikamenten müssen wir uns neuerdings schon aus Kamerun aushelfen lassen. Verstehen Sie doch bitte endlich eins: Die Welt wird nicht gerechter und nicht besser davon, dass Sie unser Land herabwirtschaften. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag werden verschiedene Themen verknüpft, auf die wir als Landesregierung unseren Blick bereits richten. In unserem Arbeitsprogramm sind dazu Maßnahmen hinterlegt, beispielsweise die Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und die Tarifbindung. Die Beratung des Antrags inklusive der Sachverständigenanhörung hat gezeigt, dass es einen breiten Konsens hinsichtlich der herausragenden Bedeutung der sozialen und umweltbezogenen Nachhaltigkeitskriterien auch im Vergabeverfahren gibt. Festzuhalten ist, dass Nordrhein-Westfalen mit verschiedenen Aktivitäten und Maßnahmen bereits gut aufgestellt ist, um die Ziele, die auch im Antrag der SPD-Fraktion benannt werden, ohne Neuregulierung zu verwirklichen. NRW ist Kooperationspartner in Landtag einem OZG-Digitalisierungsprojekt, mit dem die Digitalisierung und Standardisierung in öffentlichen Einkaufsprozessen weiter vorangebracht und damit die Möglichkeit geschaffen wird, datengestützt steuern zu können. Nordrhein-Westfalen hat den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz im Juni dieses Jahres initiiert, der eine möglichst weitgehende, bundesweite Vereinheitlichung in der Frage des Einkaufs und der Vergaberegelungen anstrebt. Um die Tariftreue im Einkauf Nordrhein-Westfalens zu stärken, wird ein entsprechender Gesetzentwurf aktuell im MAGS erarbeitet. NRW ist Gründungsland der Bund-Länder-Fortbildungsinitiative „Nachhaltige Beschaffung“. Die Zielstellung dieser Initiative ist es, Beschaffungsstellen zu schulen und sie zu befähigen, nachhaltige Beschaffung im Arbeitsalltag auch umzusetzen, was wir bereits leisten. Wir meinen, die sind besser geeignet, die benannten und geteilten Ziele zu realisieren, als es die im vorliegenden Antrag erhobenen Forderungen tun, was zudem den Aufbau von weiterer Bürokratie bedeuten würde. Im Rahmen der Anhörung ist außerdem deutlich geworden, dass es mit Blick auf die gleichen politischen Zielsetzungen sachgemäß ist, die Gesetzgebungsvorhaben zum Vergabetransformationspaket abzuwarten. Hierzu sind in der vergangenen Woche vom BMWK die Ressortbefassung eingeleitet worden. Wir begleiten das sehr, sehr eng. Ich meine, damit sind wir auf einem guten Weg. Der Antrag der SPD thematisiert auch die Lieferkettenregulierung. Mit der Verabschiedung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie sind die Weichen auf EU-Ebene bereits gestellt, dass sich Unternehmen für die Einhaltung zentraler Umwelt- und Menschenrechtstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen haben und nachweisen sollen, dass das entsprechend gilt. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, damit grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit und zentrale Umweltstandards in globalen Lieferketten stärker betrachtet werden. Wir sind immer noch einig im Ziel. Die europäischen Vorgaben sollen noch in der aktuellen Legislaturperiode auf Bundesebene durch Anpassung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eins zu eins umgesetzt werden. Für uns ist ganz entscheidend dabei, dass die Umsetzung für Unternehmen anwenderfreundlich und praxisnah ist. Es geht nicht darum, die Ziele zu bestreiten, es geht darum, gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei zu unterstützen, die Ziele auch umgesetzt zu bekommen. Doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten sind dabei zu vermeiden, indem zum Beispiel der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD den Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzbericht ersetzt, damit Unternehmen keine unnötigen bürokratischen 10.10.2024 Verpflichtungen treffen oder diese doppelt belegen müssen. Ich möchte festhalten: Wir sind in NRW wirklich gut aufgestellt, ohne dass wir neue legislative Anforderungen als erforderlich sehen. Mit der Lieferkettenregulierung sind wichtige Aspekte angesprochen, die derzeit auf EU- und Bundesebene vorangetrieben werden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Europa und Internationales empfiehlt in der Drucksache 18/10783, den Antrag Drucksache 18/7750 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/7750 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer lehnt den Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es eine Enthaltung? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 12 Erfolgsmodell „Fachoberschule Polizei“ ins Schulgesetz überführen und weiter ausbauen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10877 Ich eröffne die Aussprache. Die Kollegin Franziska Müller-Rech steht schon am Rednerpult. Auf geht’s.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern und heute schon viel darüber diskutiert, was in Nordrhein-Westfalen noch nicht so gut läuft und funktioniert und wo dringend gehandelt werden muss. Ich habe mir gedacht, nutzen wir doch die Gelegenheit und sprechen einmal über ein Erfolgsmodell, das in Nordrhein-Westfalen funktioniert und auf das wir sehr stolz sein können, nämlich die Fachoberschule Polizei. Wir Freie Demokraten haben sie zusammen mit der CDU 2021 auf den Weg gebracht. Man muss aber dazusagen, das geschah gegen die Skepsis von Innenminister Reul. Unser Ziel war es, jungen Menschen mit mittlerem Schulabschluss neue Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Polizei mit hervorragenden Nachwuchskräften zu stärken. Es steht fest: Das hat sich gelohnt. Landtag (Beifall von der FDP) Seit der Einführung 2021 haben über 290 Schülerinnen und Schüler diesen Bildungsgang bereits erfolgreich absolviert. Der Erfolg spricht für sich. 88 % der Absolventinnen und Absolventen dieses Bildungsgangs empfinden die Ausbildung als eine sehr gute Vorbereitung auf ihre Berufstätigkeit, und 89 % würden sie weiterempfehlen. Zusammen mit dem damaligen Schulfach Wirtschaft ist das einer der erfolgreichsten Schulversuche, die dieses Land jemals gesehen hat. Die Fachoberschule Polizei verbindet praxisorientierten Unterricht mit realen Erfahrungen im Polizeidienst. Das ist eine supertolle Kombination, die junge Talente optimal auf ihre zukünftige Aufgabe vorbereitet. Das zeigt uns klar: Wir haben hier ein Bildungsangebot, das den realen Bedürfnissen der jungen Menschen und unserer Polizei entspricht und haargenau darauf ausgerichtet ist. Weil diese Einführung so erfolgreich war und ist, stehe ich hier heute mit ein paar Vorschlägen. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Schulversuch nicht weitergeführt wird. Lassen Sie uns diesen Schulversuch wegen des zu großen Erfolgs beenden. Wir wollen im Rahmen der anstehenden Schulgesetzänderung, aber auch anderer anstehender Änderungen diesen Schulversuch aus dem Versuchsstatus herausholen und ihn direkt fest in unserer Schullandschaft verankern; denn was sich in der Praxis bewährt hat, gehört fest in unser System. (Beifall von der FDP) Diese Verankerung ist für die FOS Polizei wichtig, weil sie den Absolventinnen und Absolventen langfristige Sicherheit gibt und ihre Perspektiven noch einmal stärkt. Sie sendet auch das starke Signal an alle jungen Menschen, die einen mittleren Schulabschluss anstreben: Ihr habt hervorragende Karrierechancen, unter anderem bei unserer Polizei. (Beifall von der FDP) Wir haben 2021 den Schritt in die richtige Richtung getan, und nun liegt es an Schwarz-Grün, diesen Erfolg fortzusetzen. Der große Zuspruch und das Interesse zeigen uns doch, dass noch mehr junge Menschen von diesem Angebot profitieren wollen. Das Angebot ist mehrfach überzeichnet. Gerade deswegen müssen wir jetzt nicht nur die FOS Polizei verankern, sondern sie auch noch dringend weiter ausbauen. Der Bildungsgang muss an weiteren Standorten etabliert werden, um den Bedarf zu decken und den vielen interessierten jungen Menschen mit mittlerem Schulabschluss die Möglichkeit zu geben, diesen Weg weiterzugehen. Auch der Polizeinachwuchs in NRW wird damit nachhaltig gesichert. Ich fasse zusammen: Die Schülerinnen und Schüler sind mit diesem Versuch hochzufrieden, die Schulen 10.10.2024 sind hochzufrieden, die Polizei ist hochzufrieden. Dieser Versuch stärkt die mittleren Schulabschlüsse ganz maßgeblich. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, auch sehr geehrte Landesregierung – Frau Gorißen in Vertretung –, worauf wollen Sie denn noch warten? Machen Sie es doch einfach. Zeigen Sie jetzt den nötigen Mut und führen Sie ein Erfolgsmodell fest in unsere Schullandschaft ein. (Beifall von der FDP) Lassen Sie uns gemeinsam dieses Erfolgsmodell sichern. Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu, das tut nicht weh. Ich würde mich sehr freuen. Das wäre ein tolles Signal gerade für unsere jungen Menschen und für die Polizei im Land. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Martin Sträßer das Wort. Bitte sehr.

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Martin Sträßer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schulversuch Fachoberschule Polizei war ein wichtiges – und jetzt die erste Korrektur, liebe Kollegin Franziska Müller-Rech – gemeinsames Vorhaben von CDU und FDP in der vergangenen Wahlperiode. Seitdem können Absolventinnen und Absolventen mit einem mittleren Schulabschluss über den Bildungsgang bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen einsteigen. Grundvoraussetzung waren vorher das Abitur oder die volle Fachhochschulreife. Durch die Einführung der Fachoberschule Polizei haben wir den Zugang zur Polizeiausbildung wieder durchlässiger gemacht, und das war gut so. Nicht allein das Abitur soll den Zugang zur Polizeiausbildung ermöglichen, auch Haupt-, Real- und Gesamtschüler mit mittlerem Bildungsabschluss können gute Polizeikräfte sein. Zwei Jahre nachdem dies wieder möglich wurde, schlossen diesen Sommer mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs den neuen Bildungsgang erfolgreich ab. Wir bewerten den bisherigen Verlauf des Schulversuchs genau wie die heutige Landesregierung und offensichtlich auch die FDP-Fraktion, wie wir eben gehört haben, als großen Erfolg. Die bisherige Auswertung zeigt – es ist schon gesagt worden – eine hohe Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Polizei mit den Inhalten und mit den Anforderungen des Bildungsgangs. Auch die relativ geringe Abbrecherquote von nur 6 % im ersten Jahrgang zeigt, dass wir so zusätzlich motivierte und qualifizierte Nachwuchskräfte für unsere Polizei gewinnen können. Landtag Zudem haben 274 junge Absolventinnen und Absolventen im unmittelbaren Anschluss an ihre Schullaufbahn bei der FOS Polizei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in die Laufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu starten. In der Überzeugung, dass der Schulversuch bisher ein großer Erfolg ist, stimmen wir deshalb durchaus mit der FDP überein. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Dann könnt ihr ja zustimmen! – Marc Lürbke [FDP]: Zustim- men!) Weiter noch: Die neue Landesregierung aus CDU und Grünen hat deshalb bereits an diese Erfolge angeknüpft und weitergemacht. Zu den elf bestehenden Berufsschulen sind vier weitere hinzugekommen. Dies geschieht vor allem im ländlichen Raum. Auch das unterstützen wir ausdrücklich. Die FDP-Forderung nach einer kontinuierlichen Evaluation wird bereits erfüllt. Mit einem sechsstufigen Auswertungsverfahren werden die Erfolge und Herausforderungen des Schulversuchs genau ermittelt. So soll ein guter Übergang der Absolventen und Absolventinnen an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ermöglicht werden. Aber wenn die FDP jetzt schon fordert, den Schulversuch vorzeitig ins Schulgesetz zu überführen und die Versuchs- und Evaluationsphase früher zu beenden, ist das aus unserer Sicht definitiv zu früh. Ganz offen angesprochen: Wir haben bisher nur einen Abschlussjahrgang, und den wiederum nur an den ersten elf Berufsschulen. Folglich möchten wir auch die weiteren Schulen erst einmal einbeziehen. Darüber hinaus sind der Erfolg an den weiteren Schulen und der Studienerfolg bei der Hochschule für Polizei und Verwaltung ein wichtiges Erfolgskriterium. Die Evaluationsphase sieht deshalb vor, dass mit dem laufenden Studienjahr 2024/2025 hierzu erstmals Daten erfasst werden. Der Evaluationszeitraum bis zum Schuljahr 2027/2028 wurde damals mit Zustimmung der FDP beschlossen. Wir sind durchaus der Meinung, dass wir uns diese Zeit im Sinne einer guten Ausbildung für unsere Schülerinnen und Schüler nehmen sollten.

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Christof Rasche

Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Kollegin Müller-Rech.

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Martin Sträßer CDU

Bitte.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Kollege Sträßer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Bezogen auf die Evaluation und den Grund, 10.10.2024 den Sie angegeben haben, warum Sie heute nicht zustimmen können, möchte ich Sie fragen: Rechnen Sie damit, dass die Zustimmung zur FOS Polizei, die ich eben zitiert habe, in den nächsten Jahren abnehmen könnte und, wenn ja, warum?

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Martin Sträßer CDU

Liebe Kollegin, damit rechne ich nicht. Ich hoffe, dass die Evaluation diese Ergebnisse auch bestätigt. Man braucht aber keine Evaluation durchzuführen, wenn man von vornherein nur Erfolge bestätigt. Mit einem einzigen Jahrgang zu arbeiten, halte ich deshalb für zu wenig, und es schadet nicht, die Evaluation erst weiter fortzusetzen, weil Schülerinnen und Schüler dieses erfolgreiche Projekt weiterhin nutzen können. Ich komme zum Schluss. Das Projekt startete erfolgreich, und wir sind zuversichtlich, dass es dabei bleibt. Inhaltlich teilen wir viele Punkte des Antrags der FDP. (Christian Dahm [SPD]: Aber?) Einer frühzeitigen Überführung des Schulversuchs in das Schulgesetz können wir aus den genannten Gründen jedoch nicht zustimmen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ich habe die Gründe nicht verstanden!) Daher müssen wir den Antrag ablehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Dilek Engin das Wort. Bitte sehr.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht kann mich Herr Sträßer im Nachgang aufklären. Ich habe kein Argument gehört, das gegen den Antrag spricht, aber das können wir gleich bilateral besprechen. (Beifall von der SPD und der FDP) Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben vor 25 Jahren die Berufskollegs in NRW eingeführt. Es freut uns, dass diese Schulform immer wieder neue Ideen und Bildungswege eröffnet, so auch mit dem Schulversuch Fachoberschule Polizei, den die vorherige Landesregierung im Jahr 2021 gestartet hat. Was macht dieses Modell so erfolgreich? Nach der 10. Klasse können Jugendliche mit der Mittleren Reife ein dreitägiges Auswahlverfahren durchlaufen und sich damit für den Bildungsgang qualifizieren. Die Schülerinnen und Schüler haben Schulfächer wie Wirtschaft, Verwaltung oder Staatslehre. Außer-Landtag dem absolvieren sie zahlreiche Praktika bei der Polizei. Dadurch kann Wissen direkt in die Praxis umgesetzt werden. Diese Art von Lernen halten wir für besonders wertvoll. Am Ende des Bildungsgangs haben die Absolventinnen und Absolventen ein normales Fachabitur „Wirtschaft und Verwaltung mit dem Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ in der Tasche. Nach dem Bildungsgang eröffnen sich ihnen viele Perspektiven. Mache ich direkt bei der Polizei weiter? Beginne ich ein duales Studium und werde Polizeikommissarin? Oder mache ich mit dem Fachabi etwas ganz anderes und studiere zum Beispiel etwas in Richtung Finanzverwaltung? Selbst wenn sich die Absolventinnen und Absolventen nicht für die Polizei entscheiden, haben sie einen guten Abschluss in der Hand. Hier kann die öffentliche Verwaltung an anderer Stelle gute Fachkräfte gewinnen. Natürlich profitiert aber auch die Polizei von denjenigen, die nach dem Bildungsgang genau dort weitermachen. Deshalb unterstützt die GdP das Vorhaben ausdrücklich. Unter dem Strich wurde mit dem Schulversuch ein vielfältiges Angebot für unsere Jugendlichen geschaffen, das niemandem etwas wegnimmt. Im Gegenteil, es eröffnet neue Möglichkeiten und Bildungswege. Dabei nimmt es auf individuelle Bedürfnisse und Stärken Rücksicht. Wir als SPD-Fraktion positionieren uns eindeutig: Wir fördern Modelle, die Chancenvielfalt und individuelle Stärken fördern. (Beifall von der SPD) Deshalb können wir uns den Feststellungen der FDP-Fraktion anschließen. Der Schulversuch hat sich bereits jetzt als Erfolg erwiesen. Er löst eine hohe Zufriedenheit aus, und er erweitert die Bildungschancen junger Menschen. Wir würden dazu gerne noch anmerken, dass der Schulversuch die große Bedeutung des Berufskollegs für die Bildung unserer Kinder unterstreicht. Das alles bestätigt auch der erste Bericht des Schulministeriums. Deshalb begrüßen wir das Engagement der FDP, die Fachoberschule Polizei im Schulgesetz zu verankern. Wir fragen uns nur, weshalb die FDP die endgültige Evaluation nicht abwarten möchte, denn dann wüssten wir, wie zum Beispiel die Abbruchquote aussieht. Insgesamt hätten wir dadurch eine breite Datenbasis, mit der eine Verankerung im Schulgesetz treffsicherer, umfassender und nachhaltiger wäre. Aber gut: Auch ein Gesetz lässt sich nachjustieren. Deshalb wollen wir uns an diesem Punkt nicht aufhängen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Danke!) 10.10.2024 Für uns steht fest, dass die Fachoberschule Polizei für die teilnehmenden Berufskollegs, für die interessierten Schülerinnen und Schüler und für die Polizei ein großer Gewinn ist. Wir werden dem Antrag deshalb zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt Dr. Julia Höller das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Dieser Antrag dient vielleicht genau dem einen Zweck, den Spot noch einmal kurz auf die enormen Verdienste der FDP in der letzten Legislatur zu richten. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP] und Marc Lürbke [FDP] – Marc Lürbke [FDP]: Oh!) Der eine oder andere denkt jetzt vielleicht an Messinggedenktafeln vor gewissen Schulen mit Namen darauf. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Oh, wann kommt das?) All das könnte jetzt in Ihren Köpfen sein. (Zurufe) Ich kann durchaus gönnen. Dennoch würde ich den Spot gerne von den Kolleginnen und Kollegen wegnehmen und ihn auf die Sache richten. Die Fachoberschulen Polizei NRW haben sich in der Tat etabliert. Wir ermöglichen – die Kolleginnen und Kollegen haben es gesagt – den Menschen den Zugang zur Polizei, die schon früh wissen, dass sie diesen herausfordernden Beruf für unsere Gesellschaft wählen wollen, die dies als Möglichkeit sehen. Sie machen ihr Fachabitur genau mit dem Ziel und werden früh an die Polizeifamilie herangeführt. Weil das Modell so gut funktioniert hat und weil es sich etabliert hat, führen wir den Schulversuch fort. Allerdings sehen wir, wie auch die Kollegin der SPD, keinen Grund, diesen Versuch frühzeitig abzubrechen. Im Gegenteil, es ist doch klug, dass wir so lange wie möglich lernen, um noch besser zu werden und die Sachen dann passgenau einbringen zu können. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Mit der Auswertung wird nicht erst jetzt angefangen, sondern diese erfolgt schon während des Versuchs. Parallel schauen wir auf die Menschen, Schülerinnen und Schüler und späteren Kommissaranwärterinnen und -anwärter, um ihnen die beste Ausbildung zu ermöglichen. Dabei lernen wir und werden immer besser. Landtag Mir erschließt sich nicht, warum wir die Chance des ständigen Lernens und Besserwerdens nicht nutzen sollten. Ja, wir machen, aber das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht, und es wird auch nicht grüner. Den Antrag lehnen wir deshalb ab.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Professor Dr. Zerbin das Wort. Bitte.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Erfolgsmodell ‚Fachoberschule Polizei‘ ins Schulgesetz überführen und weiter ausbauen“ – so lautet der Titel des vorliegenden Antrages der FDP. Das hört sich erst einmal gut an. Die FDP möchte ein bisheriges Versuchsmodell, das sich anscheinend in der Praxis bewährt hat, vorzeitig im Schulgesetz verankern und damit weiter ausbauen. Was ist positiv an dem Modell „Fachoberschule Polizei“? NRW bekommt mehr Polizisten. Das ist dringend notwendig, weil die aktuelle Gesamtkriminalität durch die schwarz-grüne Landesregierung leider nicht eingedämmt und zurückgefahren werden kann, weil eine besondere Herausforderung gerade für NRW die zunehmende Gewaltkriminalität der nachwachsenden Generation ist, weil durch die Organisierte Kriminalität, die sich unter anderem aus den Niederlanden immer weiter in NRW ausbreitet, ein weiteres Problem auf unsere Bürger zukommt – Stichwort „Mocro-Mafia“ – und weil die Liberalisierung von Cannabis dieses Phänomen weiter befeuern wird. Was ist aber negativ an dem Modell „Fachoberschule Polizei“? Mit dem Antrag folgt man unserer Meinung nach einem falschen Paradigma in Nordrhein-Westfalen: Polizisten müssen studierte Sozialarbeiter in Uniform sein. – Das glauben wir nicht. Man schafft damit eine Fabrik der Kommissare, die letztlich nur Häuptlinge und keine Indianer produziert. Um den Verkehr an der Kreuzung zu regeln oder in der Postenkette in einer Demo zu stehen, braucht es keinen studierten Kommissar, keine studierte Kommissarin. In Wirklichkeit ist wieder der Schutzmann gefragt, der in der Lage ist, die anvertrauten Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität, Gewalt und vor allem vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Diese Negativentwicklung in unserer Gesellschaft haben Sie alle hier mitzuverantworten. Was ist noch kritikwürdig an dem Antrag? Die einseitige Bevorzugung der Polizei. Wann bekommt der Zoll oder die Bundeswehr die eigene Fachoberschule? Auch wird die Privatwirtschaft indirekt einseitig benachteiligt im Wettbewerb um Nachwuchskräfte. Ich hätte eigentlich gedacht, dass die FDP mehr an Unternehmen denkt, das ist ja immer ihre Klientel gewesen. 10.10.2024 Anstatt Fehler und Ursachen einzugestehen, nämlich die hemdsärmelige Abschaffung des mittleren Dienstes der Polizei in NRW, doktern Sie an den Symptomen herum und betreiben ein „Weiter so, jetzt aber mit Schwung!“. Bayern, Hamburg und der Bund haben immer noch den mittleren Dienst in der Polizei, und das ist auch gut so. Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse zusammen: Mit dem vorliegenden Antrag geht man ein wichtiges Problem an. In der Post-Merkel-Zeit braucht es mehr Polizisten auf den Straßen in NRW, um wieder für echte Sicherheit zu sorgen. Die Förderung des Polizeinachwuchses in NRW in Form einer gesetzmäßigen Schaffung von Fachoberschulen für die Polizei ist gut gewollt, aber schlecht gemacht im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes. Der Polizei wird ein einseitiger Vorteil in der Nachwuchsgewinnung geschaffen zum Nachteil anderer und des Gesamtsystems. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst – kurz: FOS Polizei –, stellt sich bislang als großer Erfolg dar. Dieser zusätzliche Bildungsgang am Berufskolleg, der sich speziell an junge Menschen mit mittlerem Schulabschluss richtet, bereitet passgenau auf den gehobenen Polizeivollzugsdienst vor und fördert die Vielfalt und Stärke der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Es ist gut, dass dieses Vorhaben der Landesregierung, das einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land darstellt, auch im parlamentarischen Raum breite Unterstützung genießt. Die ersten Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Berufskollegs das neue Angebot mit neu entwickelten spezifischen Profilfächern inhaltlich gut bewältigen können. Wir verzeichnen eine hohe Zufriedenheit bei gleichzeitig hoher Abschlussquote unter den Schülerinnen und Schülern. Daher freuen wir uns über die aus dem Antrag sprechende Zustimmung. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass die FOS Polizei ganz bewusst als mehrjähriger Schulversuch aufgesetzt wurde, denn in diesem Kooperationsvorhaben von Schule und Polizei steckt viel Pionierarbeit. Die Laufzeit bis 2027/2028 wurde dabei bewusst gewählt. Sie ist Grundlage der Absprachen mit allen Akteuren, und sie ist auch Grundlage der Genehmigungen. Die Zeitleiste gibt nicht nur allen Beteiligten Landtag Planungssicherheit, sondern hat auch fachliche Gründe. Über die Erfolgskriterien, die Dauer und die Evaluation des Schulversuchs FOS Polizei haben sich das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium des Innern im Vorfeld eng verständigt. Aus dem Konzept stehen noch wichtige Bausteine der Evaluation aus. Diese sind aber relevant, weil alle Daten und Informationen Auswirkungen auf ein späteres Regelangebot haben werden. Dazu müssen mehrere Einschulungsund Abschlussjahrgänge betrachtet werden. Zum einen wollen wir vor einer Entscheidung über ein zukünftiges Regelangebot natürlich wissen, ob das Interesse der jungen Menschen an diesem Angebot auch weiterhin so hoch bleibt, wie es erfreulicherweise bisher der Fall ist. Die Entwicklung der Nachfrage wird eine wichtige Rolle dabei spielen, wenn wir über die erforderliche Anzahl an dauerhaften Standorten sprechen. Darüber hinaus ist der Studienerfolg an der Hochschule für Polizei und Verwaltung als ein Ziel des Schulversuchs ein zentrales Kriterium. Erst jetzt startet die erste Kohorte von Studierenden an der Hochschule für Polizei und Verwaltung, die aus der FOS Polizei kommt. Deren Entwicklung wird in einem eigenen Modul erfasst, das mit dem laufenden Studienjahr startet. Darüber hinaus haben wir vier Schulstandorte im Schulversuch, die wir ganz bewusst in einer zweiten Tranche aufgenommen haben, um den ländlichen Raum noch besser zu berücksichtigen. Von denen gibt es noch keine Absolventinnen und Absolventen. Auch deren Entwicklung sollten wir auf jeden Fall einbeziehen. Wir lassen im Schulversuch bewusst Raum, damit sich die schon jetzt hervorragenden Kooperationen zwischen Schul- und Polizeibereich kontinuierlich weiterentwickeln, zum Beispiel durch die regelmäßigen landesweiten Netzwerktagungen mit allen Berufskollegs und den polizeilichen Ausbildungsbehörden. Darum ist eine Verkürzung des Schulversuchs, wie sie im Antrag gefordert wird, aktuell seitens der Landesregierung nicht geplant. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/10877. Wer stimmt zu? – Die Fraktionen von FDP und SPD. Wer lehnt den Antrag ab? – Die Fraktionen von AfD, CDU und Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 10.10.2024 13 Zahnmedizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherstellen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10891 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass wir im Jahr 2024 immer noch über grundlegende Dinge wie die zahnmedizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen debattieren müssen. Dabei wird doch stets betont, wie weit entwickelt unser Gesundheitssystem ist. Doch diesen Zahn muss ich Ihnen leider ziehen. Ein Blick auf die Realität zeigt mittlerweile ein gänzlich anderes Bild. Überlastete Zahnärzte, unterversorgte ländliche Regionen und eine Abwanderung junger Absolventen – das ist die traurige Realität. Das System hat so viele Löcher, da hilft kein Bleaching. Hier brauchen wir eine Wurzelbehandlung. Rund 9.000 Vertragsärzte versorgen die 18 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das klingt erst einmal abstrakt, aber wenn wir genau hinschauen und nachrechnen, stellen wir fest: Die Quote liegt in vielen Gebieten deutlich über dem empfohlenen Verhältnis von 1.280 bzw. 1.680 Einwohnern pro Zahnarzt. Die Folge: Sagenhafte 74,4 % der Zahnärzte fühlen sich laut einer Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ausgebrannt. Das ist nicht nur eine persönliche Tragödie für jeden Einzelnen, sondern hat massive Auswirkungen auf die Qualität und natürlich auch auf die Quantität der Versorgung, insbesondere in den ländlichen Regionen. Nun mag sich manch einer von Ihnen denken: Das liegt doch in der Natur der Sache. – Aber ist es wirklich hinnehmbar, dass wir hier einfach zusehen, wie sich die Versorgungslücke immer weiter vergrößert? Die Altersstruktur der Zahnärzte tut ihr Übriges. Der Zahn der Zeit – so könnte man sagen – nagt zusätzlich an der Versorgung. Bis 2030 wird voraussichtlich jeder zweite Zahnarzt in den Ruhestand gehen. Schon jetzt wandern viele junge Absolventen außerdem lieber ins Ausland ab, weil die Bedingungen in anderen Regionen schlichtweg attraktiver sind. Und was tut die Landesregierung? Nichts als Flickschusterei, Provisorien statt tatsächlicher Füllungen. Unsere Lösung ist klar und pragmatisch: ein Landzahnarzt-Stipendium ab dem fünften Semester, um Zahnmedizinstudenten gezielt zu fördern und an die Region zu binden. Mit 800 Euro monatlich schaffen Landtag wir einen echten Anreiz, den Beruf in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Regionen auszuüben. Das ist keine Fantasterei, sondern eine konkrete Maßnahme, die funktioniert, wenn man sie ernsthaft umsetzt. Das zeigt nicht zuletzt analog das Hausärzteprogramm, das hier von der Landesregierung gefördert wird. Genau so könnte man es auch bei den Zahnärzten anwenden. Damit nicht genug: Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Was bringt es, wenn wir Menschen für den Beruf des Zahnarztes motivieren, sie aber dann im Praxisalltag mit einem bürokratischen Monster allein lassen? Im übertragenen Sinne hilft auch keine Zahnreinigung mehr, wenn der Bürokratiedschungel erst einmal tief genug im Zahnzwischenraum sitzt. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, eine Strategie zu entwickeln, um die überbordenden Anforderungen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Auch das würde dringend benötigte Zeit in der direkten Patientenversorgung verschaffen. Nicht zuletzt müssen wir endlich dafür sorgen, dass die Digitalisierung – oder wie es hier im politischen Jargon so gerne heißt: die Telematikinfrastruktur – keine Belastung, sondern endlich eine Hilfe für die Praxen darstellt. Ein Ausfall nach dem anderen, unausgereifte Anwendungen und immense Kosten: Das ist im Moment die bittere Realität, der sich viele Zahnärzte im Alltag ausgesetzt sehen. Deshalb fordere ich Sie alle auf – Sie wollen auch morgen noch kräftig zubeißen –: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Die zahnmedizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen ist kein Thema, das man auf die lange Bank schieben kann. Es ist eine Frage der Daseinsvorsorge. Die Menschen vor Ort brauchen uns, und wir haben eine direkte Verantwortung, zu handeln. Lassen Sie uns nicht weiter zusehen, wie die Zahnarztpraxen auf dem Land ausbluten. Lassen Sie uns endlich die nötigen Maßnahmen ergreifen. Aber vermutlich wird auch dieser Vorschlag wieder zerredet. Wer braucht schon einen Zahnarzt, wenn der Schmerz noch nicht stark genug ist? Man handelt erst dann, wenn man es nicht mehr aushalten kann. Au Backe! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Görtz.

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Guido Görtz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neulich beim Zahnarzt: Unterkiefer links, 3-8-f, 3-7-k, 3-6-b, 3-5-k, 3-4-e 10.10.2024 usw. In der Zahnmedizin beschreibt man mit dieser Aufzählung den Zustand eines Teils des Gebisses – eines sehr lückenhaften Gebisses. Und als sehr lückenhaft beschreibe ich auch den Antrag der AfD-Fraktion zur zahnmedizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Gegen den Titel mag man ja nichts haben, inhaltlich ist dieser Antrag allerdings mehr als kariös. Da ist zunächst die fehlende Zuständigkeit. Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung obliegt den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in NRW. Und denen stehen hierfür verschiedene Instrumente zur Verfügung. So können die KZVs auf Grundlage des § 105 SGB V einen Strukturfonds einrichten, um in Regionen, in denen Versorgungsengpässe bereits feststellbar oder zu erwarten sind, zu unterstützen. Die beiden KZVs sehen bisher aber keine Notwendigkeit, diesbezüglich einen Strukturfonds einzurichten und entsprechende Stabilisierungsmaßnahmen einzuleiten. Schließlich obliegt den KZVs die objektive Beurteilung der zahnärztlichen Versorgung, nicht dem Verband der Ersatzkassen, dessen Zahlen Sie hier wiedergeben. Demnach ist die Versorgungsdichte in NRW ausgesprochen gut. Sie liegt in Nordrhein bei 97,6 % und in Westfalen-Lippe sogar bei 99,73 %. Im Zusammenhang mit den von Ihnen genannten Zahlen erwähnen Sie lediglich die Vertragszahnärzte, also die niedergelassenen Zahnärzte. Völlig außen vor lassen Sie die vielen angestellten Zahnärzte und Kieferorthopäden, die einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung leisten. Laut der Prognose der KZV Nordrhein ist, anders als Sie es schildern, auch keine Abwanderung zu erwarten. Im Gegenteil: In NRW befinden sich vergleichsweise viele zahnmedizinische Fakultäten – mit dem nachweisbaren Effekt, dass die Absolventen in der Umgebung ihres Studienortes verbleiben und dort arbeiten. Die NRW-Landesregierung unterstützt ergänzend zu den Aktivitäten der KVs bzw. KZVs sowie in Fachgebieten, in denen der höchste Bedarf gesehen wird. Das ist gegenwärtig die hausärztliche Versorgung. Dem begegnen wir mit gezielten Maßnahmen wie der Landarztquote, und zwar sehr erfolgreich. Es gilt also, die richtigen Prioritäten zu setzen und auch finanzpolitisch seriös und solide zu arbeiten. Daher sehen wir das von Ihnen geforderte Landzahnarzt-Stipendium sehr kritisch, da dafür erstens über punktuelle Engpässe hinaus keine Notwendigkeit aufgrund einer langfristigen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung besteht. Landtag Zweitens halten wir Grundrechtseingriffe zwecks eines verpflichtenden Einsatzes in einer vorgeschriebenen Region verfassungsrechtlich für bedenklich. Drittens spricht die Anzahl der Angebote und Studienplätze in Nordrhein-Westfalen dagegen. Mit 299 Studienplätzen im Wintersemester 2023/2024 verfügt Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich über die meisten Studienplätze in Deutschland. Das Interesse ist größer als das Angebot. Durchschnittlich kommen in NRW auf einen Zahnmedizinstudienplatz 207 Bewerberinnen und Bewerber. Das zeigt, dass die Nachfrage nach zahnmedizinischer Ausbildung enorm und das Interesse an einer Karriere als Zahnarzt weiterhin ungebrochen ist. Ein Stipendium ist in diesem Bereich schlicht und ergreifend nicht notwendig. Ich komme nun zum Bürokratieabbau sowie zur Telematikinfrastruktur. Auch hierfür sind im Wesentlichen andere Akteure verantwortlich: die Bundesregierung, die Krankenkassen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Natürlich wird sich unsere Landesregierung gegenüber der Bundesebene weiter für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung stark machen. Zur Telematik: Seit 2019 müssen alle Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Die Gesundheitsversorgung hat sich durch diese Entwicklung deutlich verbessert. Ich komme noch einmal zum Beginn meiner Rede zurück. Ich sprach von einem sehr lückenhaften Antrag der AfD. Ich korrigiere mich: Bei dem AfD-Antrag handelt es sich um einen zahnlosen Tiger. (Lachen von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Die CDU-Fraktion lehnt Ihren Antrag daher ab. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Görtz. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Neumann.

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Josef Neumann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie im Gesundheitswesen vor die zahnärztlichen Praxen oder die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen treten und sagen würden: „Bitte alle Menschen heraustreten, die keine Bio-Deutschen sind“, dann würden Sie feststellen, dass die Zahnarztpraxen, Arztpraxen und die Krankenhäuser ziemlich leer werden. Wenn eine Berufsgruppe in Arztpraxen herausragend gesucht wird, dann sind es vor allem die zahnmedizinischen Fachassistentinnen und -assistenten, die überwiegend einen Migrationshintergrund haben. Es handelt sich um eine der aktuell am meisten gesuchten Berufsgruppen. 10.10.2024 Da in dem Antrag der AfD steht, dass eine Abwanderung zu verzeichnen sei, muss ich Sie belehren: Nein, wir verzeichnen in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Zugänge der Ärzte bzw. Zahnärzte aus dem Ausland sogar einen Nettozugewinn. Wollen wir, dass dies so bleibt, dann ist es entscheidend, dass wir für diese Fachkräfte aus dem Ausland eine Willkommenskultur pflegen, die es ihnen ermöglicht, in diesem Land anzukommen und anerkannt zu werden. (Beifall von der SPD und Astrid Vogelheim [GRÜNE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, das größte Problem in den ostdeutschen Ländern, worüber man mir aktuell berichtet, ist, dass sich Zahnärzte mit Migrationshintergrund die Frage stellen, ob sie in ein Land ziehen sollen, in dem sie nicht willkommen geheißen, sondern teils sogar beschimpft werden. Wenn Sie in Ihrem Antrag kein Wort über die Frage der Zuwanderung von Menschen in unser Gesundheitswesen und auch kein einziges Wort darüber verlieren, wie man beispielsweise zahnmedizinisches Fachpersonal mit Migrationshintergrund halten kann, dann ist das, was Sie hier beschreiben, nicht nur die halbe Wahrheit, sondern es ist der Versuch, eine Legende über eine schlechte Versorgung aufzubauen, die nicht stimmt. (Beifall von der SPD) Sie schreiben in Ihrem Antrag schreiben, dass ein Zahnarzt in Nordrhein-Westfalen für etwa 2.000 Einwohner zuständig sei. Die konkreten Daten, die ich mir herausgesucht habe, sprechen eine völlig andere Sprache: Aktuell entfallen 1.562 Einwohner und damit etwa 500 Menschen weniger auf einen Zahnarzt, als Sie behaupten. Was die Frage der Versorgungssicherheit betrifft: In Westfalen-Lippe besteht aktuell ein Versorgungsgrad von 99,73 %. In Nordrhein liegt er bei 97,6 %. Diese Zahlen können sich sehen lassen. Wissen Sie: Manchmal habe ich Angst, zum Zahnarzt zu gehen – je nachdem, was er bei mir so machen muss. Wenn es aber um die zahnärztliche Versorgung geht, dann habe ich am meisten Angst davor, dass Sie mit Ihrer Anti-Migrationskampagne dafür sorgen, dass die Menschen, die wir in der Zahnmedizin als Fachkräfte brauchen, nicht in dieses Land kommen wollen und dann vielleicht die Unterversorgung eintritt, von der Sie heute sprechen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall von der SPD und Wibke Brems [GRÜNE])

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Neumann. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Thoms. Landtag

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Meral Thoms GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD beantragt hier Maßnahmen, die auf den ersten Blick wie Lösungsansätze wirken. Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass diese Ansätze völlig an der Realität vorbeigehen und echte Lösungen aus ideologischen Motiven verschwiegen werden. Gibt es diese dramatische Überlastung der Zahnärzte tatsächlich? Existiert ein Mangel in der zahnärztlichen Versorgung? Die Antwort lautet: nein. Mit Blick auf die aktuellen Berechnungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zeigt sich, dass das Verhältnis von Einwohnerinnen und Einwohnern pro Zahnarzt oder Zahnärztin in NRW bei 1.500 liegt und nicht bei 2.000, wie die AfD behauptet. Wichtiger noch ist, dass aktuell in keiner Region in NRW eine Unterversorgung besteht. Zum Durchschnittsalter führt die AfD an, dass dieses bei 48 Jahren liege, was zu einer Versorgungslücke führe. Auch diese Darstellung ist irreführend. Das Durchschnittsalter ist völlig normal, wenn man berücksichtigt, dass eine zahnärztliche Tätigkeit erst ab einem Alter von 35 Jahren beginnt. Kommen wir zu einem Thema, das in dem Antrag nicht angesprochen wird: der wichtige Beitrag von Fachkräften mit Migrationshintergrund zur Sicherung der Versorgung. Hierbei entlarvt sich die Ideologie der AfD am deutlichsten. In dem Antrag wird in keiner Weise auf den wichtigen Lösungsaspekt der Fachkräftezuwanderung eingegangen. Schon heute hat mehr als ein Viertel der Human- und Zahnmedizinerinnen in Deutschland einen sogenannten Migrationshintergrund. Wo wären wir, wenn diese Menschen nicht in unserem System wären? In NRW hat jede bzw. jeder dritte Auszubildende im Bereich der zahnmedizinischen Fachangestellten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund ist noch deutlich höher. Auch die Fluchtzuwanderung ist relevant. Zum Beispiel hat sich die Zahl der syrischen Ärztinnen und Ärzte von 2013 bis 2020 von etwa 1.200 auf 5.000 vervierfacht. Internationale Fachkräfte halten unser Gesundheitssystem am Laufen, doch die AfD verschweigt gerade diese Lösung. Warum? Vielleicht, weil es nicht zur nationalistischen Agenda passt, dass wir Migration zur Sicherung der Gesundheitsversorgung brauchen. Kommen wir zu Ihren unpraktischen Lösungsansätzen. Ein Landzahnarzt-Stipendium für Studierende greift viel zu kurz. Damit wird außerdem nicht berücksichtigt, dass eben keine Unterversorgung besteht. Unser vielfältiges NRW ist ein attraktiver Standort für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie kommen gerne zu uns; es gibt eine Nettozuwanderung in Nordrhein-10.10.2024 Westfalen. NRW ist deutlich besser aufgestellt als einige Regionen in Ostdeutschland, die in diesem Bereich unter einer starken Abwanderung leiden. Wir können uns fragen, warum. Die AfD versucht wieder einmal, durch Dramatisierung Ängste zu schüren. Dass sie den positiven Effekt von Zuwanderung auf die zahnmedizinische Versorgung schlichtweg ignoriert, spiegelt einmal mehr die ausgrenzende Grundhaltung der Partei wider. Wir lehnen diesen Antrag natürlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, Guido Görtz [CDU] und Josef Neumann [SPD])

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin Thoms. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch der vorliegende Antrag passt in die Reihe der pseudokonstruktivfachlichen Initiativen der AfD. Es gibt unzweifelhaft Versorgungsengpässe in der Zahnmedizin, wie es sie auch in der hausärztlichen Versorgung, in der fachärztlichen Versorgung und in der stationären Versorgung gibt. Schaut man sich den Antrag jedoch genauer an, wird schnell deutlich, dass sich die AfD teilweise unkonkret an der Oberfläche bewegt, die falschen Maßnahmen vorschlägt und vor allem mit den falschen Zahlen arbeitet. Die Kolleginnen und Kollegen der AfD haben es sich einfach gemacht und auf die Seite des Verbands der Ersatzkassen geguckt, der Zahlen zur zahnärztlichen Versorgung veröffentlicht hat. Bei allem Respekt vor der Arbeit des vdek: Die auf seiner Seite genannten Zahlen zu Zahnärzten umfassen nur die sogenannten Vertragszahnärzte. Die angestellten Zahnärzte, die einen sehr großen Anteil der zahnmedizinischen Versorgung leisten, bleiben außen vor. Es gibt also deutlich mehr Zahnärzte, wie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – so heißen sie nämlich – uns mitgeteilt haben. Laut den aktuellen Bedarfsplänen sind Allgemeinzahnärzte im Umfang von insgesamt 11.704 Vollzeitstellen tätig. Ebenfalls zu berücksichtigen sind 1.135 Kieferorthopäden, für die allerdings eine eigene Versorgungsdichte mit Bezug auf die Bevölkerung unter 18 Jahren berechnet wird. Die Versorgung ist nicht ganz optimal. Da vor allem der Kollege der SPD schon auf die Zahlen eingegangen ist, erspare ich es Ihnen, sie jetzt ein zweites Mal zu nennen. Auch sonst bietet der Antrag keine wirklichen Lösungen. Die Anreize eines Landarzt-Stipendiums halte ich für überschaubar. Stattdessen würde ich eher über eine Quote nachdenken, wie wir sie gemeinsam mit der CDU in der letzten Wahlperiode im Bereich Landtag der Hausärzte eingeführt haben. Hierdurch konnten unterversorgte Gebiete recht erfolgreich besser abgedeckt werden. Die Forderung im Antrag zum Bürokratieabbau bleibt ziemlich unkonkret. Allein eine Strategie bringt noch längst keine tatsächliche Vereinfachung bestehender Regelungen. Vielmehr brauchen wir nach dem Bürokratieentlastungsgesetz von Bundesjustizminister Marco Buschmann ein eigenes Bürokratieentlastungsgesetz für den Gesundheitsbereich, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf Druck der FDP nun endlich angekündigt hat. Wenn wir die Attraktivität des Zahnarztberufs wieder steigern möchten, dann brauchen wir zudem völlig andere Maßnahmen. So ist eine Novelle der Gebührenordnung längst überfällig. Die letzte Anpassung erfolgte unter Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, und das ist tatsächlich schon lange her. Wir brauchen weiterhin eine Regelung für Investoren-MVZs, mit der die Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft gestärkt wird. Über die Berufsordnung muss sichergestellt werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient frei von Einflüssen bleibt. Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in eine qualitativ hochwertige Versorgung sowie die Diagnose- und Therapiefreiheit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Führung von Praxen und MVZs durch eine juristische Person des Privatrechts soll zwar möglich sein, muss aber an sehr konkrete Voraussetzungen geknüpft werden. Auch die Gründung von Eigeneinrichtungen durch Kassenzahnärztliche Vereinigungen kann den Einstieg für junge Zahnärzte und Zahnärztinnen erleichtern. Geregelte Arbeitszeiten, weniger administrative Aufgaben und ein festes Gehalt sind für viele Zahnärzte attraktiv, die keine Niederlassung in einer wirtschaftlich selbstständigen Praxis anstreben. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Herausnahme der Parodontoseleistungen aus der Budgetierung, damit nicht ausgerechnet die Prävention unter dem Kostendruck der GKV leidet. Wir brauchen außerdem mehr Anstrengungen zur Gewinnung ausländischer Zahnärzte und Zahnärztinnen und bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse. Unsere Zahnärzte brauchen außerdem weniger Neid und ein bisschen mehr Respekt. Ich erinnere mich daran, dass ein Landesminister hier mal unterstellt hat, unsere Zahnärzte seien alle Steuerhinterzieher, man könne ihnen mal den Porsche wegnehmen, das entlastete die JVAs. Auch so etwas gab es schon in diesem Hause. Von mir haben unsere Zahnärzteschaft und auch all die Menschen, die in Zahnarztpraxen arbeiten und sich tagtäglich um unser aller Mundgesundheit kümmern, den größten Respekt. Auf diesem Wege einen ganz herzlichen Dank in die Zahnarztpraxen! 10.10.2024 (Beifall von der FDP und Josef Neumann [SPD]) Was unsere Zahnärzte brauchen, ist eine Anpassung ihres Honorars. Was unsere Zahnärzte brauchen, ist deutlich weniger Bürokratie. Was unsere Zahnärzteschaft gar nicht braucht, ist der vorliegende Antrag. – Ich danke Ihnen ganz herzlich. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin Schneider. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade wurde wieder sehr viel Krankenkassengeld verteilt. Das alles kann man machen, man muss nur sagen, wo es herkommt. Der erste Punkt. Sämtliche Anzeichen, die wir aus den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben, weisen darauf hin, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen kein Versorgungsproblem haben. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind für die Sicherstellung der Versorgung zuständig. Sie könnten Strukturförderungen machen, wenn sie wollten. Wenn sie aber selber sagen: „Wir haben kein Strukturproblem“, sehe ich nicht ein, warum es in diesen Haushaltszeiten ein staatlich gefördertes Stipendienprogramm geben sollte. Der zweite Gedanke. Die Idee hinter der Landquote bei Ärzten – egal, ob es Allgemeinärzte oder Zahnärzte sind – ist ja nicht, dass wir Menschen über ein Stipendium Geld bezahlen wollen, um sie anschließend zu zwingen, irgendwo tätig zu werden, wo sie vielleicht gar nicht hinwollen. Mein Grundgedanke hinter der Landarztquote – zumindest in der Allgemeinmedizin – war ja vielmehr, dass ich erreichen wollte, dass Menschen, die sich die Versorgung im ländlichen Raum vorstellen können, weil sie das gerne machen wollen, einen Studienplatz bekommen. Wir fördern ja nicht die Studienplätze, sondern geben durch ein besonderes Auswahlverfahren 7,8 % unserer Studienplätze an Menschen, von denen wir denken: Das sind Menschen, die gerne später Landarzt sein wollen. Ich habe mit der Landarztquote nie gewollt, dass wir Menschen zwingen, auf dem Land zu sein. Ich wohne ja auf dem Land und möchte nicht irgendwann von einem Arzt behandelt werden, den der Staat gezwungen hat, in Riesenbeck Doktor zu sein. Ich möchte, dass junge Menschen, die sich vorstellen können, in einer ländlichen Gemeinde Arzt zu sein, in diesem Land einen Studienplatz bekommen. (Susanne Schneider [FDP]: Wir wollen das auch!) Landtag Bei Zahnärzten und bei anderen Ärzten ist es so, dass wir viel mehr junge Leute, die diesen Beruf erlernen möchten, als Studienplätze haben. An einer normalen Universität spielt da natürlich der Numerus clausus eine große Rolle. Die Idee bei einer Landarztquote kann eigentlich nur sein, den Numerus clausus ein bisschen hintenanzustellen und mehr auf andere Gesichtspunkte zu gucken, um Menschen zu bekommen, die sich vorstellen können, in die ländliche Versorgung zu gehen. Deswegen finde ich die Idee eines Stipendiums, wenn man es machen wollte, falsch. Der dritte Punkt. Mein Ministerium arbeitet zurzeit sehr stark an Folgendem. Bei uns im Haus haben wir das intern mal so genannt: Lasst uns Ideen dazu nennen, wie eine Arztpraxis der Zukunft eigentlich aussieht. – Da sind Digitalisierung und sektorenübergreifende Versorgungsmodelle natürlich ziemlich wichtig. Was muss ein Arzt machen, was kann nichtärztliches Personal machen? Digitalisierung und Entbürokratisierung spielen da eine große Rolle. Was die Zahnärzte angeht, will ich mal sagen: Seit Anfang 2023 haben wir die Situation, dass die Heilund Kostenpläne digital gemacht werden können. Mittlerweile machen das 90 % der Zahnarztpraxen. In einem ganz wichtigen Bereich der Zahnarztpraxen hat die Digitalisierung also erhebliche Effekte hervorgerufen. Da müssen wir weitermachen. Zum Schluss will ich sagen, dass mir – auf die Zahnärzte bezogen – die Entwicklung hin zu immer mehr investitionsgesteuerten zahnärztlichen MVZs nicht gefällt. Frau Schneider hat das angesprochen. Ich habe nichts gegen MVZs, möchte aber, dass sie nicht von Investoren, sondern ärztlich geführt werden. Deswegen haben wir in Nordrhein-Westfalen auch das Heilberufsgesetz. Auf Wunsch der Berufsverbände der Zahnärzte haben wir unser Heilberufsgesetz so geändert, dass die Führung einer Praxis an eine Ärztin, einen Arzt gebunden ist. Ich denke, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis wichtig ist. Deswegen möchte ich, dass in Arztpraxen auf jeden Fall ärztlich ausgebildetes Personal das Sagen hat und es nicht bei Investorenmodellen liegt, die im zahnärztlichen Bereich leider sehr stark um sich greifen. Wir finden im Deutschen Bundestag keine Mehrheit, das zu ändern. Jens Spahn hat das nicht gewollt. Deswegen ist da nichts passiert. Zurzeit sorgt ein Koalitionspartner der Ampel dafür, dass da nichts passiert. Das bleibt aber auf jeden Fall auf meiner Agenda. Ich finde nämlich, dass das besondere Verhältnis von Arzt und Patienten – das gilt auch für Zahnarztpraxen – an eine ärztlich geführte Praxis gekoppelt sein sollte. Wenn wir diese Modelle machen, werden wir in dem Bereich aus meiner Sicht attraktiv bleiben und 10.10.2024 die Versorgungssicherheit gewährleisten können. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10891. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10891, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 14 Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne ermöglichen, Hindernisse ausräumen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/10872 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Hagemeier.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es grundsätzlich nur eine persönliche, individuelle Schuld gibt, so gibt es doch eine kollektive Verantwortung zur Erinnerung. Heute ist ein wichtiger Tag für die Pflege der Erinnerungskultur unseres Landes. CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben zu Beginn des vergangenen Jahres hierfür den gemeinsamen parlamentarischen Grundstein gelegt. Dafür bin ich allen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich dankbar. In meinen Dank schließe ich alle relevanten Akteure unserer aktiven Bürgergesellschaften ein, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. Wir sind zu einem guten, langfristig tragfähigen und würdigen Ergebnis gelangt. Die Details sind dem vorliegenden Antrag zu entnehmen. Mehr als 3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene wurden, wie viele andere, Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Ihr Schicksal und das ihrer Angehörigen war von unvorstellbarer Grausamkeit. Dennoch – das ist der Ausgangspunkt unserer gemeinsamen Initiative – spiegelt sich die Dimension dieses Verbrechens bislang in der deutschen Erinne-Landtag rungskultur noch nicht ausreichend und angemessen wider. Wer, wie es heute vor allem in rechtsextremistischen Kreisen geschieht, die Geschichte leugnet und schönredet, handelt unverantwortlich und schadet nachhaltig unserem Ansehen in der Welt. So war der 8. Mai 1945 ein Tag der Befreiung, der für uns im klaren Bekenntnis des „Nie wieder!“ ein Vermächtnis in Verantwortung für Frieden und Freiheit gegen Krieg und Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sein muss – auch 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Das sind wir allen Opfern der verbrecherischen Nazidiktatur schuldig. Wer die Geschichte nicht kennt, der begreift die Gegenwart nicht und kann die Zukunft nicht gestalten. „Das Vergessenwollen verlängert das Exil, und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung.“ Diese eindringliche Mahnung hat uns Altbundespräsident Richard von Weizsäcker hinterlassen und mit auf den Weg gegeben. Wir leben in einer Zeit, in der wir gut daran tun, uns die Schrecken des Krieges und dessen Begleiterscheinungen des Grauens zu vergegenwärtigen. Mit der Errichtung der Gedenkstätte wollen wir aber auch für die Angehörigen und Nachkommen der Opfer einen würdigen Ort des Erinnerns schaffen. Dieser soll – so formuliert es unser gemeinsamer Antrag – zugleich ein Ort der Wissenschaft, Forschung und Bildung für Land, Bund und Kommunen sein. Ich habe es bereits eingangs hervorgehoben: Es war vor dem Hintergrund all der genannten Erwägungen wichtig, dass es den Akteuren des Bundes und des Landes, dem Landschaftsverband sowie den Kreisen und Kommunen aus dem Regierungsbezirk Detmold nunmehr gelungen ist, eine Einigung zu erzielen. Diese Einigung ist die belastbare Grundlage dafür, dass der Ausbau des Gedenkorts für sowjetische Kriegsgefangene in Schloß Holte-Stukenbrock gelingen und Stalag 326 zu einer nationalen Gedenkstätte werden kann. Für das Land NRW ist die Gedenkstätte von nationaler Bedeutung. Für die Menschen wird es ein Ort der Einkehr, der Erinnerung und der Mahnung für die Zukunft. Allen Beteiligten danke ich herzlich für die kollegiale Zusammenarbeit, die uns stets geleitet hat. Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung für den vorliegenden Antrag. Das sind wir den Opfern des Nationalsozialismus und auch uns selbst schuldig. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 10.10.2024

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André Kuper

Danke, Herr Hagemeier. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Gedenkstätte für das Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlager – kurz: Stalag 326 – in der Senne ist in ihrer heutigen Form nicht länger tragbar, ist es doch der Ort, an dem wir an mehr als 300.000 sowjetische Kriegsgefangene und zahlreiche aus anderen Staaten erinnern. Allein auf dem Ehrenfriedhof liegen Tausende von ihnen begraben. Nach dem Tod des letzten überlebenden Zeitzeugen im Jahre 2022 sind die letzten verbliebenen baulichen Zeugnisse auf dem Gelände der Polizeischule NRW der interessierten Öffentlichkeit und vor allem den Nachfahren der Getöteten nur sehr eingeschränkt zugänglich. Dabei steckt hinter diesem und anderen Lagern das Schicksal der 5,3 bis 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen in deutscher Kriegsgefangenschaft. 2,3 bis vermutlich 3 Millionen überlebten diese nicht. Sie starben an Mangelernährung, schlechten hygienischen Verhältnissen und Ausbeutung der Arbeitskraft. Gleiches widerfuhr einer kleineren Gruppe von belgischen, französischen, italienischen, serbischen und polnischen Gefangenen. Stalag 326 steht nun stellvertretend für zahlreiche Orte, an denen mit Kriegsgefangenen unmenschlich und, wie das Genfer Abkommen 1949 festgestellt hat, völkerrechtswidrig umgegangen wurde. Aus diesem Grunde zitiere ich noch einmal das Völkerrecht: „Die Kriegsgefangenen sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. Jede unerlaubte Handlung oder Unterlassung seitens des Gewahrsamsstaates, die den Tod oder eine schwere Gefährdung der Gesundheit eines in ihrem Gewahrsam befindlichen Kriegsgefangenen zur Folge hat, ist verboten und als schwere Verletzung des vorliegenden Abkommens zu betrachten.“ Gerade deshalb ist es so viele Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs wichtig, dass ein öffentlich zugänglicher Ort an das Schicksal der Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkriegs erinnert und es für nachfolgende Generationen dokumentiert. Dazu gehört auch die weitere umfängliche wissenschaftliche Aufarbeitung. Momentan kann davon noch nicht die Rede sein. Zu einer umfassenden Aufarbeitung der NS-Zeit gehört die Konfrontation mit den Kriegsverbrechen, die Deutsche verübt haben. So ist die Gedenkstätte Stalag 326 neben den anderen Gedenkorten insbesondere zum Holocaust ein weiterer Baustein unserer Befassung mit dem geschehenen Unrecht. Landtag Aufgabe der Mahn- und Gedenkstätten ist aber nicht allein, wie es ihr Name sagt, zu mahnen und zu gedenken. Vielmehr dienen diese Orte als Lernorte für die Zukunft. Oder um es mit August Bebel zu sagen: „Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten.“ In diesem Sinne sind Mahn- und Gedenkstätten heute mehr denn je unverzichtbar. Aber sie erfüllen noch eine andere wichtige Funktion: Sie sind Orte des Erinnerns für die Angehörigen, Nachfahren und Freunde derjenigen, die hier zu Tode kamen oder schwerste Traumata erlitten. Für sie, die Nachkommen, ist es der Ort, an dem sie versuchen, zu verstehen und zu verarbeiten, an dem sie gegebenenfalls das lange gesuchte Grab finden und sich mit dem Geschehenen auseinandersetzen können, wo dies möglich ist. Dies geschieht oder geschah bis zum Angriff auf die Ukraine bereits in der Vergangenheit. Mit einer erweiterten Ausstellung und einem professionellen Informationszentrum wäre aber auch ihren Anliegen besser Genüge getan. Daher ist es heute zu begrüßen, dass wir nach langen Beratungen für eine dauerhafte Finanzierung eine Lösung gefunden haben, die sowohl vom Bund, als auch vom Land, vom Landschaftsverband und den Kreisen getragen wird. Deshalb stimmen wir heute dem Antrag aus voller Überzeugung zu und danken den demokratischen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Insbesondere aber danke ich jenen engagierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die nicht nachließen, sich für das Projekt einzusetzen. Stellvertretend für sie alle danke ich Herrn Landtagspräsident Kuper. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Danke, Frau Müller-Witt. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Fraktionsvorsitzende, Frau Schäffer.

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Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Wie viele andere von Ihnen war ich in den letzten Jahren immer wieder einmal auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag 326. Insbesondere im Winter, draußen in der Kälte, auch wenn man einen noch so dicken Wintermantel anhat, aber man trotzdem friert, oder wenn man in dem Gebäude der damaligen Entlausungsstation steht – Sie kennen vielleicht die Fotos mit der riesigen Laus außendran –, dann bekommt man so etwas wie den Hauch einer Ahnung davon, wie grausam und menschenunwürdig mit den Kriegsgefangenen umgegangen wurde. 10.10.2024 In den Augen der Nationalsozialisten waren die Kriegsgefangenen, insbesondere die sowjetischen Kriegsgefangenen, minderwertig. Sie wurden wie Tiere behandelt. Ich habe in einem Onlinebericht des WDR aus dem Jahr 2015 nachlesen können, wie das „Westfälische Volksblatt“ über das Eintreffen der ersten Gefangenen damals am 10. Juli 1941 berichtete. In dem Artikel über – Zitat – „bolschewistisches Untermenschentum in deutscher Gefangenschaft“ werden die Gefangenen – Zitat – als „das Primitivste und Niedrigste, das zur weißen Rasse zählt“ bezeichnet. Ich glaube, dass das schon sehr eindrücklich zeigt, wie das Menschenbild der Nationalsozialisten war, wie menschenverachtend, wie hasserfüllt diesen Personen gegenüber. In den Anfangsjahren mussten die Kriegsgefangenen auf freier Fläche ohne jeglichen Schutz leben. Sie hatten wirklich nur die Sachen, die sie noch am Körper trugen. Sie haben sich Löcher in die Erde gegraben, um angesichts der eisigen Kälte irgendwie Schutz zu bekommen. Das war nicht ungefährlich, weil der Sandboden so instabil war, dass die Löcher einstürzten. Nicht wenige sind unter der Erde begraben worden und erstickt. Viele der Gefangenen sind verhungert, erfroren, an Krankheiten gestorben, an Schwäche gestorben, und die Nationalsozialisten haben das billigend in Kauf genommen. Was mich besonders vor Ort, in den Berichten, in den Gesprächen mit den Ehrenamtlichen, die sich vor Ort engagieren, erschüttert hat, was bei mir besonders hängen geblieben ist, das waren vor allem die Berichte darüber – mich hat sehr viel erschüttert, eigentlich alles an diesem Ort –, dass Menschen aus der Region, Anwohnerinnen und Anwohner, tatsächlich so etwas – man will eigentlich das Wort gar nicht sagen – wie Sonntagsausflüge gemacht haben, um sich diese Kriegsgefangenen anzuschauen. Die schlimme Situation, in der sich die Gefangenen befanden, dass sie in Mulden schliefen, dass sie das Wenige aßen, das sie auf dem Feld fanden, Baumrinden zum Beispiel, mehrte in der Bevölkerung noch die Erzählung von angeblich minderwertigen Menschen, die sich so verhielten, weil ihnen in dieser Landschaft gar nichts anderes übrig blieb, weil sie überhaupt nichts hatten, nicht genügend zu essen bekommen haben, nichts zum Anziehen hatten und sich diese Löcher graben mussten. Was ich daran wichtig finde, ist, dass das Lager in der Region bekannt war. Es war bekannt, es war in den Anfangsjahren einsehbar, und die Gefangenen wurden zur Zwangsarbeit in der Region eingesetzt, in der Landwirtschaft, in handwerklichen Betrieben, in der Forstverwaltung. Landtag Vom Stalag 326 wurden die Kriegsgefangenen weiter verteilt im Gebiet des heutigen Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wurden unter anderem im Ruhrgebiet im Bergbau eingesetzt. Nur wenige überlebten diese sehr, sehr harte Arbeit unter den unmenschlichen Bedingungen. Seit Jahren engagieren sich Ehrenamtliche vor Ort in Schloß Holte-Stukenbrock, um das Gedenken an die Opfer des NS-Regimes aufrechtzuerhalten. Ich will ihnen meine größte Hochachtung und meinen Dank dafür aussprechen, dass sie in all diesen Jahren genau diese Arbeit geleistet haben, eine so wertvolle Arbeit für die Erinnerungskultur. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ich finde, das zeigt auch – ich glaube, dass wir das alle in der Erinnerungsarbeit unserer Städte vor Ort erleben –, dass wir in diesem Themenfeld, in der Erinnerung an die Zwangsarbeit in der NS-Zeit, noch sehr viel Arbeit vor uns haben, dass diese Erinnerungsarbeit weiterentwickelt und das Wissen über das menschenverachtende System der Zwangsarbeit und die Situation der Kriegsgefangenen in der NS-Zeit vermittelt werden muss. Mir geht es hier vor allem um zwei Sachen: Ich finde, es geht in allererster Linie darum, ein würdiges Erinnern und Gedenken an die Opfer der Zwangsarbeit im Nationalsozialismus zu schaffen und diese Erinnerung zum Teil unseres kollektiven Erinnerns zu machen. Das zweite wichtige Ziel ist, dass durch die Weiterentwicklung der Gedenkstätte wichtige Bildungsarbeit und auch die Auseinandersetzung mit der NS-Gewaltherrschaft geleistet werden kann. Es ist so wichtig, sich mit dieser Geschichte auseinanderzusetzen. Deshalb bin ich froh, dass es jetzt die Einigung über den Ausbau und die Finanzierung der Gedenkstätte gibt; denn die Erinnerung an die Opfer und die Auseinandersetzung mit dem NS-Terrorregime ist Teil unserer Verantwortung. Wir leisten heute einen Beitrag dazu. Deshalb finde ich, ist das ein sehr, sehr wichtiger Antrag, über den wir heute gemeinsam abstimmen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

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André Kuper

Danke, Frau Schäffer. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag gehen wir einen entscheidenden Schritt zur Errichtung der Gedenkstätte Stalag 326 Senne. Das von 1941 bis 1945 bestehende Stalag 326 war das größte der zwölf sogenannten Russenlager der Wehrmacht. In diesem Zeitraum gerieten im Zuge des Vernichtungskriegs 10.10.2024 des NS-Regimes Schätzungen zufolge etwa 5,3 Millionen bis 5,7 Millionen Menschen aus der Sowjetunion in Kriegsgefangenschaft. 300.000 Menschen bzw. etwa ein Drittel der sowjetischen Kriegsgefangenen, die ins Deutsche Reich verschleppt wurden, kamen in das Lager im heutigen Schloß Holte-Stukenbrock. Die Gefangenen lebten unter menschenunwürdigen Bedingungen in dem Lager und mussten Zwangsarbeit im Bergbau, in Fabriken sowie in der Landwirtschaft verrichten. 65.000 der im Lager inhaftierten Menschen starben. Wie menschenverachtend die Bedingungen in dem Lager waren, zeigen unter anderem Fotografien, die in einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 22. August 2024 beschrieben wurden. Dort ist zu sehen, wie Gefangene aus Angst davor, bestohlen zu werden, auf ihren Essschüsseln schliefen. Es waren die einzigen Habseligkeiten der Gefangenen, die überdies unter Hunger und Krankheiten litten. Zutreffend stellt der Geschäftsführer der Gedenkstätte Oliver Nickel in demselben Artikel fest, dass das Massensterben der im Lager inhaftierten Menschen von Anfang an einkalkuliert war. Das schiere Ausmaß der begangenen Gräueltaten zeigt auf, wieso es so wichtig ist, eine dementsprechende Gedenkstätte zu errichten. Ich danke den Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass wir mit diesem Antrag erneut gemeinsam der Überzeugung Ausdruck verleihen, dass auch fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Aufarbeitung des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wichtiger denn je ist. Umso erfreulicher ist es, dass es nun gelungen ist, die Differenzen zwischen den an der Planung des Projekts beteiligten Körperschaften beizulegen, sodass wir nun die Weichen für eine Fertigstellung der Gedenkstätte stellen können. Planmäßig wäre das im Jahr 2029 der Fall. Für seine intensiven Bemühungen auf diesem Weg danke ich Herrn Landtagspräsidenten Kuper. Auch dem LWL danke ich für die Bereitschaft, sein Engagement aufzustocken. Den Kommunen in der Region schulden wir ebenfalls Dank für die Bereitschaft, namhafte Beiträge in diesen in Bezug auf die Kommunalfinanzen nicht gerade einfachen Zeiten zu leisten. Inhalt des Kompromisses zwischen den Kommunen der Region, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie dem Land NRW sind einerseits bauliche Aspekte. So soll sowohl das Gelände insgesamt als auch das Empfangsgebäude kleiner als ursprünglich geplant ausfallen. Neben den Baukosten sinken infolgedessen auch die jährlichen Betriebskosten. Andererseits sieht die erzielte Einigung vor, dass das Land nun 23 % der auf 4,2 Millionen Euro verringerten Betriebskosten der Gedenkstätte trägt. Die weiteren Mittel sollen dann dauerhaft vom Landschaftsverband sowie den Kommunen im Regierungsbezirk Detmold getragen werden. Landtag Insgesamt schmälern die vorgenommenen Maßnahmen dennoch nicht die Tragweite des Projekts, dessen Gesamtkosten sich auf rund 64 Millionen Euro belaufen. So ist es erklärtes Ziel aller beteiligten Akteure, mit der Gedenkstätte Stalag 326 eine Einrichtung von nationaler Bedeutung zu schaffen. Darüber hinaus sieht der Antrag weitere organisatorische Maßnahmen vor. Unter anderem soll die Landesregierung die Gründung eines Rechtsträgers für die Gedenkstätte begleiten und deren Trennung vom LAFP unterstützen, damit Hürden für den Besuch der Gedenkstätte abgebaut werden. Vor wenigen Wochen haben wir ein Novum in der deutschen Nachkriegsgeschichte erlebt. Erstmals erhielt eine gesichert rechtsextreme Partei in einem deutschen Bundesland das beste Ergebnis aller an der Wahl teilnehmenden Parteien. Völkische Positionen bahnen sich zunehmend den Weg in den allgemeinen politischen Diskurs. Ohne die Beschäftigung mit der Vergangenheit unserer Nation kann es nicht gelingen, dieser mehr als nur besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten. Ich bin überzeugt, dass die Gedenkstätte Stalag 326 hierzu einen wichtigen Beitrag leisten wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Wedel. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Keith.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die NATO bereitet sich auf den groß angelegten Transport verwunderter Truppen im Falle eines Krieges mit Russland vor. Diese angsteinflößende Nachricht meldete die Nachrichtenagentur Reuters am 25. September 2024. Dem deutschen NATO-Generalleutnant Alexander Sollfrank zufolge hätten es die Bündnispartner an der Ostfront mit einem viel größeren Kriegsgebiet und einer höheren Anzahl an Verletzten als in Afghanistan zu tun. Weil der Westen zumindest zu Beginn der Kämpfe keine Lufthoheit besäße, kämen für deren Abtransport – ich zitiere –, Krankenhauszüge in Betracht, so wie im Zweiten Weltkrieg. Wenn wir heute darüber sprechen, das frühere Lager für sowjetische Kriegsgefangene Stalag 326 in eine Gedenkstätte von nationaler Bedeutung umzuwandeln, dürfen wir die reale Gefahr eines weiteren Krieges zwischen Deutschen und Russen nicht verschweigen. Es entbehrt nicht einer hässlichen Ironie, dass Ihre Parteien den Krieg zwar immer weiter mit anheizen, (Stefan Zimkeit [SPD]: Unfassbar!) 10.10.2024 Sie sich mit Ihrem fraktionsübergreifenden Antrag aber für eine Erinnerungskultur stark machen, die – ich zitiere – „eine wichtige Grundlage für unser demokratisches Europa, die Freiheit und den Frieden in Europa ist“. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist ja unglaublich!) Aber wie passt das mit Ihrer Politik im EU-Parlament zusammen, wo Sie dazu aufrufen, mit westlichen Marschflugkörpern Ziele im russischen Hinterland zu beschießen, am besten mit deutschen Taurus-Raketen, wie es die CDU-Politiker Röttgen und Kiesewetter, (Sven Wolf [SPD]: Die Rede hat Ihnen aber Putin geschrieben!) der von der Bundeswehr ausgemusterte Anton Hofreiter von den Grünen oder die Kriegstreiberin Agnes Strack-Zimmermann von der FDP fordern? (Henning Höne [FDP]: Der Kreml hat die Rede geschrieben!) Russland hat als Reaktion darauf bereits seine Nukleardoktrin verschärft. (Henning Höne [FDP]: Na sdorowje, Herr Kol- lege! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Wei- tere Zurufe – Glocke) Sie wollen Demokratie, Freiheit und Frieden in Europa bewahren? Dann pfeifen Sie endlich Ihre Kriegstreiber zurück. (Henning Höne [FDP]: Ich bin Ihnen ja dank- bar, dass Sie Ihre Rede auf Deutsch und nicht auf Russisch halten!) Wir wollen nicht in einen Krieg mit Russland gezogen werden. Wir wollen, dass Deutsche und Russen sich nie wieder bekämpfen. (Henning Höne [FDP]: Dann müssen die Rus- sen aus der Ukraine raus!) Gerade in Anbetracht der hier geschilderten Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg … (Henning Höne [FDP]: Dann müssen die Rus- sen aus der Ukraine raus! Was ist denn das für eine Geschichtsklitterung? – Weitere Zurufe) Gerade wegen der Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg, die hier geschildert worden sind, ist es wichtig, jetzt auf Diplomatie und nicht auf Kriegsgetöse zu setzen, so wie Sie es teilweise tun. (Henning Höne [FDP]: Ekelhaft! Eine ekelhafte Rede! – Sven Wolf [SPD]: Bodenlos!) Für genau diesen Gedanken, den ich eben zum Schluss geschildert habe, sollte diese Gedenkstätte Stalag 326 stehen. Aber das tut sie nicht. Allein die Tatsache, dass Sie sich in Ihrem Antrag als die – Landtag Zitat – vier demokratischen Fraktionen auszeichnen, spricht dafür, dass es Ihnen mehr um Ihre Selbstdarstellung und die eigene Imagepflege geht als um das eigentliche Gedenken. Schon heute wird die Gedenkstätte von linksradikalen AfD-Gegnern als Versammlungsort missbraucht. Auch Sie können sich dort bald als Antifaschisten inszenieren (Zuruf von Henning Höne [FDP]) und den ganzen Tag über Deportationsmärchen und Lügen schwadronieren. Eine ehrliche Erinnerungskultur ist mit Ihnen gar nicht möglich. (Marcel Hafke [FDP]: Jetzt kommt das wahre Gesicht! – Sven Wolf [SPD]: So wie Herr Gauland die gefordert hat?) Sonst würden Sie sich nicht nur an die Opfer der Hitler-Diktatur erinnern, sondern auch an das Schicksal deutscher Kriegsgefangener sowohl im fernen Sibirien als auch bei uns in den Rheinwiesenlagern. (Sven Wolf [SPD]: Unglaublich! Und Sie schä- men sich ja nicht mal! Unglaublich!) Deutsche und Russen haben unter Hitler und Stalin unbeschreibliches Leid übereinander gebracht. Gerade Deutschland sollte daher ein Ende des Ukraine-Kriegs herbeiführen, nicht seine Eskalation. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Diesen Gedanken sollte die Gedenkstätte transportieren. (Henning Höne [FDP]: Russland könnte sofort ein Ende des Krieges erreichen!) Solange Sie an der Macht sind, wird das aber nicht geschehen. Damals sagte ich: Die Dokumentationsstätte Stalag 326 soll der Menschheit als Mahnmal gegen Diktatur und Willkürherrschaft dienen. Sie sollte ein Ort sein, der den nachfolgenden Generationen aufzeigt, dass Frieden, wie wir ihn in den letzten Jahrzehnten in Deutschland erleben durften, eben keine Selbstverständlichkeit ist. (Fabian Schrumpf [CDU]: Was Sie wollen, ist das Ende der Ukraine!) Dazu stehe ich heute. Dazu steht die AfD-Fraktion auch. – Vielen Dank. (Sven Wolf [SPD]: Warum verbreiten Sie jetzt Hetze und Hass?)

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André Kuper

Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Brandes.

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Ina Brandes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten 10.10.2024 Damen und Herren! Ich gehöre zu den Leuten, die dem Präsidenten ausdrücklich immer dankbar dafür sind, dass er den Landtag für die Menschen in unserem Land so sehr geöffnet hat, dass so viele Besuchergruppen hier sind und die Gelegenheit haben, uns bei unserer Arbeit zuzuschauen. Aber ich bin wirklich froh, dass wir während dieses unfassbaren Unsinns, der gerade geredet worden ist, wenigstens die Besuchertribüne leer war, sodass das keiner mitanhören musste. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Im Übrigen können Sie nur einmal Ihren Freund Putin anrufen und ihn bitten, dass er einfach abzieht. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) So schwierig ist es doch aus Ihrer Perspektive wirklich nicht. Jetzt zurück zu Stalag 326. Ich hätte mir gewünscht, dass wir dieses – wie ich finde – sehr wichtige Thema grundsätzlich mit mehr Würde und auch dem angemessenen Respekt vor den Opfern beraten können, als es eben möglich gewesen ist. Aber ich hoffe, dass wir dahin jetzt zurückkehren können. (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU]) Ich finde, dass von allen – bis auf den letzten – Vorrednern sehr wichtige und sehr richtige Dinge zur Bedeutung dieser Gedenkstätte gesagt worden sind. Ich will das aus Sicht der Landesregierung ausdrücklich unterstreichen. Wir als Land Nordrhein-Westfalen werden mit diesem wichtigen Erinnerungsort der Verantwortung gerecht, die wir eben nun mal gegenüber den Opfern von Nazi-Deutschland haben. Was mich besonders freut, ist, dass dieses Projekt ein echtes Gemeinschaftsprojekt ist. Ich möchte deswegen diese Gelegenheit auch nutzen, um mich zu bedanken: bei den Kommunen, die beteiligt sind, beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, beim Bund natürlich für die großzügige finanzielle Unterstützung und bei allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses für die große inhaltliche Unterstützung, die das Projekt die ganze Zeit von Ihnen allen gehabt hat. Ich will auch bei dieser Gelegenheit, genauso wie das eben schon von meinen Vorrednern geschehen ist, noch mal die Gelegenheit nutzen, mich herzlich beim Landtagspräsidenten zu bedanken. André Kuper hat, glaube ich, (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) mehr als wir alle hier etwas dazu beigetragen, dass wir heute hier stehen und uns über das Gelingen dieses Projekts freuen können. Ich möchte ihn auch Landtag herzlich bitten, diesen Dank noch mal in die Region mitzunehmen. Wir wissen, dass es sehr viele vor allen Dingen auch ehrenamtlich Engagierte dort gibt, die sich über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dafür eingesetzt haben, dass dieser Erinnerungsort entstehen kann, die viele Konzepte geschrieben haben, die viel Arbeit vor Ort gemacht haben, Werbung, aber auch inhaltliche Arbeit gemacht haben. Ihnen allen gebührt natürlich unser Dank. Wir als Landesregierung werden sehr gern den Auftrag umsetzen, den uns dieser Antrag gibt. Das gilt sowohl für das große finanzielle Engagement, zu dem wir uns gern bekannt haben, als auch für die weitere inhaltliche Arbeit an diesem wichtigen Ort. Ich möchte mich bei Ihnen allen von den demokratischen Fraktionen sehr bedanken, dass wir diese Verantwortung gemeinsam übernehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Brandes. – Mir liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10872. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10872, wie gerade festgestellt angenommen. Ich danke Ihnen allen sehr herzlich dafür. Ich rufe auf: 15 Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/10884 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache, und für die SPD spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die Protokolle zu den Lesungen des Viertes Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes durchgearbeitet. Lange ist es nicht 10.10.2024 her, dass wir uns mit dieser Materie beschäftigt haben. Wir erinnern uns an Mai dieses Jahres. Ich möchte auf die Protokolle zurückkommen und Ihnen in diesem Zusammenhang ein Zitat nicht vorenthalten, dass ich bei meiner Recherche gefunden habe. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich Dr. Jan Heinisch: „Wenn wir auf dem Rennrad fahren, besteht zwischen Ihnen und uns der Unterschied, dass wir dabei den Lenker festhalten, weil wir ein klares Ziel vor Augen haben, weil wir wissen, wo wir hinwollen und weil wir nicht im Straßengraben landen möchten.“ Lieber Kollege Heinisch bzw. liebe CDU-Fraktion: ein großartiges Zitat! Die CDU Nordrhein-Westfalen weiß, wohin sie möchte. Die CDU weiß, was sie mit diesem Gesetz machen möchte. – Ich bezweifle das sehr stark. (Beifall von der SPD und der FDP) Obwohl wir Ihnen bereits bei den Beratungen zum Landesplanungsgesetz Wege aus der Sackgasse angeboten haben, weil allen klar war, dass dieses Gesetz zum Scheitern verurteilt ist, sind Sie mit voller Geschwindigkeit vor die Wand gefahren. Vom Tretroller sozusagen auf das Rennrad wollte Schwarz-Grün beim Ausbau der Windenergie umsteigen. Ein großer Witz, wenn man sich das Ergebnis anschaut. Wenn es nicht so traurig wäre, Kolleginnen und Kollegen, könnte man darüber lachen. Dazu ist uns aber nicht zumute. Sie sind nicht nur in den Straßengraben und vor die Wand gefahren, Sie sind untergegangen. Zweimal sind Sie im engeren Sinne in ein und derselben Sache vor dem OVG Münster gescheitert: im Februar mit dem LEP-Ziel 10.2-13 und jetzt mit § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz. Jetzt könnte man denken, dass spätestens beim zweiten Mal die Einsicht folgt, dass man in seiner politischen und rechtlichen Einschätzung nicht so richtig auf der Spur ist. Aber weit gefehlt. Nein, Schwarz-Grün hat nicht einmal Courage, einen eigenen Fehler einzusehen und entsprechend in ihrem Kompetenzbereich zu korrigieren. Jetzt wollen Sie über eine Bundesratsinitiative die Aufgabe an den Bund abschieben. Kolleginnen und Kollegen, wir lassen Sie dabei nicht aus Ihrer Verantwortung. (Beifall von der SPD und der FDP) Das ist unglaublich auch gegenüber allen Betroffenen, die ja aufgrund der Ambitioniertheit Ihrer Pläne mitgenommen werden sollten. Für die Betroffenen ist es eine Unverschämtheit. Sie können eben nicht sauber und rechtsgültig regieren. Das müssen wir heute hier feststellen. Sie beschädigen mit Ihrem Vorgang, weil Sie wussten, was passiert, auch das Parlament und das Ver-Landtag trauen in den Rechtsstaat. Wozu hat dieses desaströse Verhalten eigentlich seit September 2024 eigentlich geführt? Rückstellung von rund 90 Anlagen, 18 davon im Eilverfahren am OVG anhängig, Verlust einer Leistung von mehreren Hundert Megawatt entsprechend des Vorjahreszubaus von früheren Jahren. Eins ist klar, was zu tun ist: § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz ist ersatzlos zu streichen. Darüber müssen wir eigentlich nicht diskutieren. Nach Meinung der Sozialdemokrat*innen und der Kolleginnen und Kollegen der FDP und auch nach Einschätzungen von Experten hätte es nach dieser Anhörung erst gar nicht diese Regelung geben dürfen. Es war von vornherein davon auszugehen, dass § 36 Abs. 3 gegen § 73 Bundes-Immissionsschutzgesetz und damit gegen das Prinzip „Bundesrecht bricht Landesrecht“ verstößt. Das hat Ihnen Herr Dr. Wies in der Anhörung deutlich gesagt. Fast wortgleich zitiert das OVG Münster seine Aussagen. Von daher können wir feststellen: Sie haben mit Ansage ein falsches Gesetz hier verabschiedet. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich weiß, liebe Kolleg*innen der CDU, es fällt Ihnen sichtlich schwer, aber Sie sind zum Glück nicht Teil der Bundesregierung und können Bundesrecht auch nicht so lange biegen, bis es bricht. Wir werden wahrscheinlich gleich wieder hören, dass sich Olaf Scholz wahrscheinlich selbst noch wieder einschalten muss, um diese schlechte Arbeit der Landesregierung hier in Nordrhein-Westfalen zu korrigieren. Das werden wir Ihnen ganz sicherlich nicht durchgehen lassen. Ich will noch eins sagen – auch der Kollege Heinisch hat das damals deutlich gesagt –: Ihr Ziel, gerade das der CDU-Fraktion, ist es eben nicht, den erleichterten Ausbau von Windkraft in den Regionen zu ermöglichen. Die SPD-Landtagsfraktion kann die Gedanken der Grünen bei diesem Gesetz nicht wirklich nachvollziehen. Kollege Korte sprach davon, dass dieses Landesplanungsgesetz ein parlamentarisches Juwel sei. Darauf will ich jetzt nicht näher eingehen. Aber, Robin, da möchte ich kein Geschenk von dir haben, wenn das ein Juwel ist. Ich will nur deutlich machen: Der Steuerungsmechanismus, der in der CDU kursiert, mit irgendwelchen angenommenen Übergangszeiträumen und irgendeinem Hirngespinst wird niemals rechtlich sicher sein. Sagen Sie klar: Windkraft muss ausgebaut werden. Schaffen Sie Planungs- und Rechtssicherheit! Dann können wir darüber reden. Wir reichen dazu die Hand. Sie haben die Möglichkeit zum Austausch. Wir werden das sehen und diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) 10.10.2024

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als langjähriges Mitglied dieses Hohen Hauses habe ich sicherlich schon viele Gesetze hier mitdiskutiert und beschlossen. Dass aber ein Gesetz so schnell wieder aufgerufen werden muss, weil es, so Zitat des OVGs, „offensichtlich rechtswidrig“ ist, ist auch in meiner parlamentarischen Laufbahn einmalig. (Beifall von der FDP) Sie haben hier ein Gesetz vorgelegt, was von vornherein nicht rechtens war. Wir haben Ihnen das mehrfach gesagt, aber Sie meinten in Ihrer Ihnen eigenen Arroganz der Macht, sich darüber hinwegsetzen zu können. Damit sind Sie hier deutlich gescheitert. Das OVG Münster hat Ihnen hier eine richtige Watschn erteilt. Meine Damen und Herren, damit wird wenige Wochen nach dem Inkrafttreten die Neuregelung der Landesregierung bereits wieder kassiert. Weitere Eilverfahren sind anhängig und betreffen rund 50 Windkraftanlagen. Nach dem Urteil vom 26. September ist gestern auch wieder eins mit demselben Ergebnis ergangen. Daher muss man davon ausgehen, dass dies auch bei allen anderen Verfahren der Fall sein wird. Das neue Planungsgesetz ist erst seit Juni dieses Jahres in Kraft, aber aktuell sind in vielen Planungsregionen Aussetzungsbescheide für die Genehmigungen von Windkraftanlagen bereits erfolgt. Nach bislang vorliegenden Informationen sind deutlich über 80 Windkraftanlagen mit einer geschätzten Leistung von 480 MW von den Rückstellungen betroffen. Beim OVG sind allein noch weitere 17 Eilverfahren zu rund 50 Windkraftanlagen anhängig. Da kann man mal raten, wie diese Urteile ausgehen werden. Wir haben aktuell eine große Rechtsunsicherheit bei den Genehmigungsbehörden. Nein, meine Damen und Herren, wir müssen sagen: Sie haben hier für Planungschaos gesorgt. (Beifall von der FDP) Der Zeitplan der Landesregierung für die LEP-Umsetzung ist damit auch völlig aus den Fugen geraten, denn das OVG-Urteil verursacht Anpassungen der Regionalpläne. Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen können jetzt nicht mehr einfach mit Hinweis auf laufende Regionalplanverfahren ausgesetzt werden. Nein, Regionalplaner müssen jetzt zahlreiche Windenergieanlagen in der Genehmigung neu in den Regionalplänen berücksichtigen. Die Aufstellung der Regionalpläne wird sich daher deutlich verzögern. Landtag Es ist zu befürchten, dass die Aufstellung der Regionalpläne für erneuerbare Energien somit mitten im Kommunalwahlkampf noch nicht abgeschlossen sein wird, was wiederum für zusätzliche Verzögerungen und Rechtsunsicherheit sorgt – und das alles, obwohl wir das im Vorfeld deutlich angemahnt haben und Sie mehrfach darauf aufmerksam gemacht haben. Aber es war ja egal, welche Kritik die Opposition geäußert hat. Die Kollegen Dr. Heinisch, Röls-Leitmann und Dr. Korte sind alle darüber hinweggegangen und waren sicher, dass sie mit ihrer Rechtsauffassung richtig liegen. Was haben wir davon? Wir haben eine Klagewelle der Projektierer. Das ist Ihre Schuld, das ist Ihr Versagen, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Da muss ich Sie, Herr Dr. Korte, noch mal zitieren. Sie haben gesagt, die Bürger könnten sich darauf verlassen, dass Rückstellungen überall dort, wo kommunale Flächennutzungspläne vorhanden sind oder wo ein kommunales Einvernehmen mit der Planung für die Anlagen besteht, nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen. – Ihr Zitat aus dem Plenum. Herr Röls-Leitmann sagte im Wirtschaftsausschuss: Keine genehmigungsfähige und kommunal gewünschte Anlage wird in Nordrhein-Westfalen zurückgestellt werden, um das in aller Deutlichkeit zu sagen. – So seine Worte. Wir sind jetzt über 80 pauschale Genehmigungsaussetzungen – ohne Einzelfallbetrachtung – und mehr als 50 Anlagen, bei denen eine Bauerlaubnis aktuell eingeklagt wird, weiter. Da kann man feststellen, auf Ihr Wort ist leider kein Verlass. Wer sich darauf verlässt, ist verlassen. Für das Land drohen jetzt Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Wer soll das alles, Ihr Fehlverhalten, jetzt lindern? Jetzt schieben Sie – und das wird gleich in Ihren Reden wieder kommen – alles in Richtung Bund. Dabei sind Sie es, die hier versagt haben. (Vizepräsidentin Berivan Aymaz zeigt das Ende der Redezeit an.) – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Deshalb ist es wichtig, dass wir hier schnell zu Rechtssicherheit kommen. Deshalb haben FDP und SPD heute diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir wollen, dass die Menschen wieder Rechtssicherheit haben.

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Berivan Aymaz

Ihre Redezeit, Herr Abgeordneter.

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Dietmar Brockes FDP

Wir übernehmen die Verantwortung, zu der Sie leider nicht in der Lage sind. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) 10.10.2024

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Dr. Untrieser das Wort.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren rhetorisch jetzt einige interessante Sachen. Da haben Sie rhetorisch tief in die Trickkiste gegriffen. Aber Sie haben erstens nichts zur Lösung beigetragen (Zuruf von der SPD: Machen Sie das doch auch mal! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – dazu komme ich gleich –, und Sie haben zweitens vieles auch falsch dargestellt. Fangen wir mal mit dem ersten Teil an. Anders als hier dargestellt worden ist, hat das OVG in Münster nicht gesagt, dass eine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes gegeben ist. Ich sage Ihnen auch, warum. Das kann das OVG Münster gar nicht, weil das OVG Münster das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen müsste. Schauen Sie einmal in Art. 100 des Grundgesetzes: „Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung […] dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.“ (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Insofern muss, wenn überhaupt, das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Zweiter Punkt. Hier wurde von dem Kollegen Stinka und dem Kollegen Brockes gesagt, das wäre alles schon klar gewesen, sie hätten das immer schon gesagt und in der Anhörung wäre das auch so gewesen. Falsch! Deswegen ein Zitat aus der Anhörung. Die Rechtsexperten haben uns erst mal Respekt gezollt und gesagt: Das ist eine komplizierte juristische Materie – Respekt, dass Sie sich damit befassen. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP]) – Ja, lesen Sie es nach! – Dann hat ausdrücklich Professor Grigoleit gesagt, dass es sehr kompliziert ist und er deswegen selbst nicht weiß, wie das OVG entscheiden würde. Ich zitiere ihn hier: „Das ändert alles nichts daran, dass nach wie vor ein wesentliches Risiko besteht, weil die Situation so vertrackt ist, dass keiner von uns“ – also den Sachverständigen – „ein Problem damit hätte, das eine oder das Gegenteil zu vertreten. Wir alle wissen, dass die Materien sehr miteinander verschränkt sind. Wie das OVG Münster entscheiden wird, bleibt abzuwarten.“ Landtag Also: ein höchst komplizierter Sachverhalt, und wir haben uns entschieden, einen mutigen Schritt zu gehen. Der dritte Punkt ist: Was ist eigentlich Ihre Lösung? – Ich habe es nicht verstanden. Ich will gar nicht sagen, dass Olaf Scholz das jetzt regeln muss. Aber vielleicht Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag; denn wir haben doch jetzt eine Situation, die absolut unbefriedigend ist. Wir haben gesagt, wir wollen einen starken Windenergieausbau. Wir haben auch Bombenzahlen. Es ist doch Wahnsinn, was in Nordrhein-Westfalen gerade an Genehmigungen usw. getan wird. Aber wir haben immer gesagt: Wir wollen Akzeptanz, und wir wollen Maß dabei haben. Jetzt haben wir die Situation, dass in den zukünftigen Windenergiegebieten Windanlagen gebaut werden, aber grundsätzlich dort, wo kein Windenergiegebiet ausgewiesen ist, eben nicht. Jetzt haben wir aber diesen Übergangszeitraum, und wir sehen doch alle, liebe Kolleginnen und Kollegen – davor können Sie doch die Augen nicht verschließen –, dass viele gerade in die Gebiete kommen, die eigentlich auch demnächst keine Windenergiegebiete werden sollen, und sagen: Da baue ich jetzt aber eine Anlage und noch eine Anlage und noch eine Anlage hin. – Das führt dazu, dass die Menschen vor Ort fragen: Plant ihr überhaupt noch was? Steuert ihr überhaupt noch was? (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Wir haben versucht, auf Landesebene ein Instrument einzuführen. Es ist nicht ganz gelungen. Aber dann müssen Sie doch bitte dafür sorgen, dass jetzt der Bundesgesetzgeber ein solches Planungsinstrument im Übergangszeitraum schafft. (Beifall von der CDU) Dazu hat die Landesregierung über den Bundesrat aufgefordert. Es ist jetzt Ihre Aufgabe, im Bundestag dafür zu sorgen. Wenn das nicht gelingt, dann müssen Sie den Menschen vor Ort erklären, warum trotz Planung, dass Windenergiegebiete hierhin kommen und Windenergie dorthin kommt dorthin, viele andere Anlagen entstehen, die gerade nicht in diese Gebiete kommen. Wenn das jetzt für Verunsicherung und für fehlende Akzeptanz vor Ort sorgt, dann sind Sie ganz allein dafür verantwortlich. Ein letztes Wort, weil es so eine vertrackte Situation ist. Vielleicht einfach mal ein Gedanke an die Branche: Wir wissen, überall, wo Industrieanlagen sind, wo Wirtschaft ist, muss man immer auch schauen, dass man die Menschen vor Ort mitnimmt. Vielleicht macht es Sinn, an der einen oder anderen Stelle zu sagen: Ich hätte zwar die rechtlichen Möglichkeiten und die finanziellen Kapazitäten, hier noch einen Windpark mit zehn Anlagen zu bauen. Aber vielleicht kann ich mal auf zwei, drei Anlagen verzichten, wenn die Menschen vor Ort das nicht wollen. Das ist vielleicht ein Gedanke, 10.10.2024 (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Dann stellt den Kühlschrank schon mal ab!) der im Sinne der Akzeptanz und des Klimaschutzes, den wir alle wollen, keine schlechte Idee wäre. Ich würde zumindest herzlich dazu einladen, dass sich auch die Branche dieser Herausforderung stellt und schaut, ob die Menschen vor Ort fein damit sind, was wir machen. Haben wir sie ausreichend und vielleicht sogar manchmal darüber hinaus, was wir als Gesetzgeber vorschreiben oder geregelt haben, finanziell beteiligt? – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Wie in Metzkausen!)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnetenkollege Dr. Korte.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist am Ende vor allem eines, nämlich eine überstürzte und vorschnelle Reaktion von zwei Oppositionsfraktionen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 26.09.2024, die uns in der Sache nicht weiterbringt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dieses Urteil ist für die Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen von grundsätzlicher Bedeutung, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) und dieses Urteil wird auch Konsequenzen haben, Herr Brockes. Wir als Fraktion und die Landesregierung nehmen die Entscheidung des OVG selbstverständlich sehr ernst. Aber ob dieses eilige Getöse, das Sie an dieser Stelle mit diesem Gesetzentwurf veranstalten, irgendjemand oder in der Sache weiterhilft, daran muss man zumindest deutliche Zweifel haben. Statt dieses Schnellschusses, den Sie vorschlagen, nämlich eine gesetzliche Regelung wieder abzuschaffen, die wir gerade erst eingeführt haben, nachdem insbesondere die Kommunen dringend darum gebeten hatten, gehen wir gemeinsam mit der Landesregierung besonnen vor und ordnen zunächst die Lage. Für mich sind nach diesem Urteil zwei Dinge klar: Erstens. Es braucht in Nordrhein-Westfalen aber auch darüber hinaus ein Steuerungsinstrument für die Windenergie im Übergangszeitraum. Zweitens. Das OVG-Urteil zeigt auf eine irritierende und überraschende Weise, dass das Bundesrecht derzeit eine landesgesetzliche Steuerung möglicherweise gar nicht zulässt. Landtag Ich bezweifle, dass das vom Bundesgesetzgeber tatsächlich so beabsichtigt war. Deshalb schieben wir hier auch nichts auf den Bund. Wir schieben auch die Schuld nicht auf den Bund, sondern wir ergreifen die Initiative in Richtung des Bundes – genau so, wie es Mona Neubaur als stellvertretende Ministerpräsidentin gemacht hat. Sie hat ein richtiges und starkes Signal gesendet, indem unsere Landesregierung sofort nach dem Urteil die Initiative im Bundesrat ergriffen und zusammen mit einer Mehrheit der Länder den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert hat, jetzt eine Rechtsgrundlage für die planerische Steuerung der Windenergie zu schaffen. Ich kann an der Stelle sicherlich auch sagen: An den Grünen wird eine solche bundespolitische Steuerung in der Ampel gewiss nicht scheitern, weil wir wissen, dass Ambition und Akzeptanz nur zusammen gehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Für Sie, liebe SPD und liebe FDP, wäre es also in der Sache – ich gestehe zu, dass es Ihnen hier, wie sonst auch, vor allem erst einmal um die Sache geht – erheblich zielführender, wenn Sie mit Ihren Parteifreunden in Berlin reden würden, wie wir das tun, statt im Landtag den im Grundsatz gut durchdachten, aber jetzt durch Bundesrecht infrage stehenden § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz direkt wieder zu bekämpfen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das bringt mich direkt noch einmal zu einem Blick darauf, was es eigentlich für eine interessante Allianz ist, die sich für diesen Gesetzentwurf zusammengetan hat. Zum einen ist da die SPD, der ich das Bekenntnis zur Windenergie zwar durchaus abnehmen kann und will, deren Regionalratsfraktionen aber sicherlich nicht daran interessiert sind, die planerische Steuerung des Übergangszeitraums völlig aufzugeben und aus dem Gesetz zu streichen. Zum anderen ist da die FDP, die die Windenergie noch immer torpedieren will. Jetzt machen Sie das aber durch die Hintertür, indem Sie alten und untauglichen Regeln wie Mindestabständen von 1.000 m hinterhertrauern und noch immer nicht in einer Welt zunehmend erneuerbarer Energien angekommen sind. (Dietmar Brockes [FDP]: Das war eine Re- cheneinheit! Jetzt haben Sie gar nichts mehr!) – Herr Brockes, wer wie Sie in der Kommentierung des Urteils rügt, dass die Koalition – an dieser Stelle zitiere ich Sie jetzt gerne – die Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung gegen den Widerstand der Kommunen abgeschafft habe und die Folge jetzt ein ungesteuerter Zubau der Windenergieanlagen in den Regionen – Ihre Worte – sei, (Dietmar Brockes [FDP]: Sehr gut!) 10.10.2024 dem geht es am Ende nicht wirklich um die Steuerung von Windenergie, sondern es geht um die Verhinderung von Windenergie. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Nein, Herr Brockes, ein pauschaler Mindestabstand ist sicherlich kein Instrument zur Steuerung des Windenergieausbaus auf kommunal gewünschten Flächen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Herr Brockes, Ihr Instrument ist völlig blind für die Flächenkulisse und die Frage, ob ein Projekt vor Ort in der Kommune gewollt ist. (Dietmar Brockes [FDP]: Sie haben gar kein Instrument!) In weiten Teilen des Landes ist es auch völlig wirkungslos; es dient lediglich dazu, möglichst viele Flächen auszuschließen. (Dietmar Brockes [FDP]: Ihre Instrumente sind alle gescheitert! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Lassen Sie ihn doch mal ausreden!) Ihr Instrument ist kein Instrument zur positiven Lenkung. Es dient allein zur Verhinderung. Das ist das, was Sie eigentlich wollen: verhindern! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Dietmar Brockes [FDP]: Nein!)

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Berivan Aymaz

Lieber geschätzter Kollege Brockes, Zwischenrufe und Auseinandersetzungen können auch einmal in dieser Form spannend sein. Man sollte aber bitte darauf achten, dass der Kollege am Redepult seine Rede fortsetzen kann.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Gemeinsam haben Sie beide – Herr Brockes und die SPD mit Herrn Stinka –, dass Sie an der Stelle keine gangbare Alternative und keine Strategie für den Windkraftausbau anzubieten haben. Demgegenüber hat diese Landesregierung eine Strategie. Das zeigen die Genehmigungszahlen und die Ausschreibungsergebnisse. Das zeigt zunehmend auch der tatsächliche Zubau von Windenergieanlagen in diesem Land. Nordrhein-Westfalen ist damit auf einem guten Kurs für das angestrebte Ziel von 1.000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Wahlperiode. Damit es gelingt, dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir ständig an den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen weiter. Das machen wir in Ruhe und Ordnung, im Rahmen unseres landesrechtlichen Kompetenzbereichs und, wo es nötig ist, auch mit entsprechenden Initiativen nach Berlin. Landtag Genauso werden wir es auch im Hinblick auf die Steuerung des Übergangszeitraums machen. Über das Stöckchen, das Sie uns als Opposition mit diesem Gesetzentwurf hinhalten, brauchen wir dafür jedenfalls nicht zu springen. Ich bin auf die weitere Diskussion im Ausschuss gespannt. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Der Transparenz wegen der Hinweis, dass wir bei meinem Eingreifen die Uhrzeit nicht gestoppt hatten. Deshalb hatten Sie jetzt zwanzig Sekunden gut, die Sie auch genutzt haben. – Jetzt hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Loose das Wort. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Jetzt wird es wie- der laut!)

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir erleben jetzt hautnah, wie Klimapolitik die Basis unseres Wohlstands bedroht.“ So urteilte der Umweltökonom Joachim Weimann vor ein paar Tagen in einem WELT-Interview. Die Politik habe zwei Kardinalfehler begangen, sagt der Ökonom. Erstens. Die Regierung ignoriert, dass das CO , welches in Deutschland eingespart wird, einfach woanders in der EU emittiert wird. Der Effekt ist also: null. Zweitens. Die Regierung hat die Kosten der Klimapolitik konsequent ignoriert. Allein der Ausstieg aus der Kernkraft hat 600 Milliarden Euro gekostet. Da man Geld nur einmal ausgeben kann, muss man die Opportunität, also die Alternative, betrachten. 600 Milliarden Euro! 600 Milliarden Euro bedeuten so viel wie 3.500 A-45-Brücken, wie die Rahmedetalbrücke, die vielleicht Herr Ministerpräsident Wüst in seiner Amtszeit besser hätte reparieren lassen. Massiv marode sind in NRW 1.400 Brücken. Das Geld würde also reichen. 600 Milliarden Euro bedeuten so viel wie 30.000 neue Schulen. So viele Neubauten brauchen wir zum Glück nicht, aber man bräuchte immerhin 10 Milliarden Euro, denn so hoch ist der Investitionsstau an den 5.400 Schulen in NRW. 600 Milliarden Euro bedeuten so viel wie 10.000 neue Krankenhäuser. Aber auch hier braucht man nicht so viele Neubauten. Man bräuchte aber immerhin 17 Milliarden Euro, denn so hoch ist der Investitionsstau hier in NRW bei den 350 Krankenhäusern. Sie sehen, man hätte das Geld sinnvoll einsetzen können. Aber anstatt in die Infrastruktur zu investieren, in Brücken, Schulen, Straßen, Krankenhäuser, 10.10.2024 wollen SPD, FDP, Grüne und CDU lieber Geld für Windindustrieanlagen ausgeben. Doch CDU und Grüne scheiterten nun dabei. Frau Neubaur und Herr Wüst sind ins Stolpern geraten, nein, sie sind vielmehr voll auf die Nase gefallen. Denn das OVG in Münster hat die rechtswidrige Umsetzung des Ausbaus der Windindustrieanlagen gestoppt. Dabei wollten CDU und Grüne 61.000 ha, umgerechnet 90.000 Fußballfelder, für die Windindustrieanlagen in NRW opfern. SPD und FDP geht diese Kultur der Zerstörung aber nun nicht schnell genug. Diese wollen nun jegliche Hürden, die in dem Landesplanungsgesetz bestehen, abschaffen – sehr zur Freude von Projektierern, die pro Windindustrieanlage gut 1,5 Millionen Euro verdienen, sehr zur Freude von Landwirten und Waldbauern, die mit Pachtentgelten zu Millionären werden. Statt sich um den Wald zu kümmern oder sich auf dem Feld abzuplagen, ziehen diese mit dem Geld lieber nach Mallorca. Doch des einen Freud ist des anderen Leid. Denn bezahlen müssen dies die Stromkunden in Deutschland mit den weltweit höchsten Strompreisen aller Industrieländer. 300.000 Menschen bleiben dabei auf der Strecke. Denen wurde nämlich im letzten Jahr der Strom abgestellt. Bezahlen müssen dies auch die Malocher, die ihren Arbeitsplatz verlieren, weil die Strompreise für die Industrie zu hoch sind. Das trifft dann beispielsweise die Mitarbeiter des Aluminiumherstellers Speira in Neuss, der geschlossen hat, bald die Mitarbeiter bei thyssenkrupp, bald die bei VW, bei Ford und bei anderen energieintensiven Unternehmen. Am Ende trifft es die Kleinen, die Geringverdiener. Damit ist die Energiewende eine massive Umverteilung von unten nach oben, unsozial, und das auf Dauer. Denn mit einer Garantie von 20 Jahren werden die hohen Strompreise zementiert. Betreiber von neuen Windindustrieanlagen erhalten in NRW mehr als 9 Cent pro Kilowattstunde – garantiert. Der Börsenpreis lag im letzten Jahrzehnt – nur mal zur Information – bei 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde. Da braucht man als Industrie nicht lange zu rechnen. Für die Industrie heißt der Ausbau der Windindustrie entweder dauerhafte Subvention – Brückenstrompreis heißt es dann bei Frau Neubaur – und damit faktisch am Ende vielleicht sogar ein Staatsbetrieb wie in der DDR oder schlichtweg Abwanderung. Hinzu kommen aber auch die massiven Schäden an unserer Kulturlandschaft, die Schäden an der Gesundheit der Anwohner, die Wertverluste für die Immobilien der Anwohner, immerhin mehr als 20 % Verlust im ländlichen Bereich. Doch die Industriearbeiter und auch die Anwohner, schlicht die Menschen, kommen in Ihrem Antrag gar nicht mehr vor. Nein, SPD und FDP biedern sich nur Landtag der Windlobby an. Wer weiß, vielleicht wartet schon die nächste Parteispende. Ich möchte mit einem Zitat enden, diesmal von Helmut Schmidt: „Die Dummheit von Regierungen sollte niemals unterschätzt werden.“ Wir lehnen Ihre Gesetzesänderung ab und verbleiben mit dem Wunsch nach Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Abschaffung von § 36 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes vorgeschlagen. Ich nehme vorweg: Die Landesregierung lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil die grundlegenden Zusammenhänge verkannt werden. Für unsere Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschaftsstandort und für die klimaneutrale Transformation müssen wir schnell neue Stromerzeugungskapazitäten aufbauen. Der Ausbau der Windenergie und der erneuerbaren Energien insgesamt ist daher wirklich eine drängende Aufgabe. Die Verantwortung, die wir für diese Aufgabe tragen, gebietet es, dass wir allen viel abverlangen, denn die Energiewende fordert uns alle und ja, sie braucht uns auch alle. Doch genauso, wie wir entschlossen Maßnahmen ergreifen müssen, ist es unsere Pflicht, Mechanismen zu schaffen, die den Menschen vor Ort die Möglichkeit geben, sich einzubringen. So ein tiefgreifender Wandel wie die Energiewende darf nicht von oben herab diktiert werden. Es ist ein Prozess in Nordrhein-Westfalen, bei dem Menschen gehört werden und bei dem sie auch auf eine Planung vertrauen dürfen. Denn nur so kann die notwendige Akzeptanz gesichert werden, um den Ausbau der Erneuerbaren langfristig erfolgreich zu gestalten. Auf diesem Weg von Ambition und Akzeptanz sind wir bereits ein wirklich gutes Stück vorangekommen. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt etwa 3.800 Windenergieanlagen in Betrieb, 7,5 GW. In dieser Legislatur sind 4,5 GW davon zu verantworten. Wir haben alleine in diesem Jahr 2 GW Windenergieanlagenleistung genehmigt. Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben wir nach letztem Stand aus September 296 neue Windenergieanlagen ans Netz gebracht. Weitere rund 800 Anlagen sind bis September genehmigt. 10.10.2024 Diese Zahlen machen deutlich: Wir treiben den Ausbau der Windenergie schneller und effizienter voran als viele andere Bundesländer. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen diese Dynamik, die entfacht ist, und die rechtssichere Aufstellung von Regionalplänen für die Flächen der Windenergie weiter in Ambition und Akzeptanz voranbringen. Dabei sind 1.000 neue Windenergieanlagen ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass unsere Energieversorgung fortan ohne fossile Rohstoffe auskommen kann. Wir sind auf einem guten Kurs, dieses Ziel zu erreichen. Aber wir wissen, wir müssen fokussiert bleiben. Der Weg ist lang. Wir werden unsere Arbeit weiterhin mit der bekannten Ernsthaftigkeit und Weitsicht fortsetzen. Genau mit diesem Erfolg, diese große Zubau- und vor allem Genehmigungsleistung über die politischen Ebenen hinweg im engen Schulterschluss zu bewerkstelligen, geht auch Verantwortung einher. Ein schneller und umfassender Ausbau braucht planerische Steuerung. Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 26. September deutlich gemacht, dass es die Voraussetzungen für eine Aussetzungsentscheidung sehr viel restriktiver sieht, als dies zuvor vom Land angenommen wurde. Diese wichtige Einschätzung werden wir als Land natürlich nicht ignorieren. Aber – das ist entscheidend – das OVG hat die Einschätzung in einem Eilverfahren geäußert, in welchem lediglich über die Frage entschieden wurde, ob ein Entscheid sofort vollzogen werden darf oder nicht. Die Entscheidung, ob landesrechtliche Regelungen bundesgesetzkonform sind, obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. So schreibt es übrigens auch das OVG. Wir haben direkt die Bezirksregierungen angewiesen, alle betroffenen Rückstellungen im Lichte der OVG-Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Und wir sind in Richtung Bundesrat aktiv geworden. Wir haben die rechtlichen Unklarheiten, die es gibt, die von dem OVG aufgezeigt wurden, jetzt in einer Bundesratsinitiative, für die wir eine Mehrheit finden konnten, an die Bundesebene adressiert. Lieber Abgeordneter Stinka, lieber André, Olaf Scholz muss gar nicht irgendwann reinkommen; denn vielleicht ist er schon da. Das meine ich, weil es eine Rückäußerung der Bundesregierung gibt, in der die Bundesregierung zu unserer Bundesratsinitiative sagt: Steuerung ist Landesangelegenheit, Komma, aber … Der Fall Nordrhein-Westfalen mit der Urteilsbegründung des OVG in dieser Eilentscheidung ist Anlass, zu prüfen, ob es Steuerungsnotwendigkeiten auch von der Bundesebene braucht. Wenn man also so arbeitet, wie wir das machen, im Sinne des Gelingens und des Handreichens mit der Bundesebene, Landtag dann kann man in kürzester Zeit einen Prozess beschreiten, der genau das bestimmt, was unser Handeln im Interesse der Projektierer, im Interesse der vielen Energiegenossenschaften, im Interesse der Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen soll. Gerade weil wir in NRW so erfolgreich sind, brauchen wir gezielte Steuerung. Das ist keine Schwäche, sondern es ist unsere Stärke. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/10884 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 16 Mehr Straußwirtschaften in NRW ermöglichen – regionale Direktvermarktung stärken – neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirte schaffen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10885 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion, der AfD, dem Abgeordneten Herrn Schalley das Wort.

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Zacharias Schalley AfD

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! „Alsdann fahr’n ma jung und fesch zum Heurigen hinaus“, dichtete der österreichische Komponist Robert Stolz in seiner Operette „Reise um die Erde in 80 Minuten“ aus dem Jahre 1937. Diese Textzeile zeigt die Beliebtheit der Heurigen, Buschenschenken, Besen- oder Straußwirtschaften und auch, welchen beinahe institutionellen Status sie in einigen Ländern besitzen. Hier bei uns in Nordrhein-Westfalen gibt es diese Tradition nur in einigen Landstrichen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und Hessen. Erst seit 2012 besteht, übrigens auf private Initiative einiger Obstbaumwiesenbewirtschafter, in Nordrhein-Westfalen die rechtliche Möglichkeit zum Betrieb einer Straußwirtschaft für Wein- und Obstbauern. Die Anbaufläche für Wein in NRW ist mit etwa 40 ha sehr klein. Auch Obstanbaubetriebe kommen nur auf 10.10.2024 eine Gesamtfläche von 2.700 ha. Zum Vergleich: Freilandgemüse wird in NRW auf fast 29.000 ha angebaut, davon 4.000 ha allein für Spargel. Es zeigt sich, dass die ungenutzten Potenziale für Straußwirtschaften vor allem bei landwirtschaftlichen Betrieben liegen, die weder Most noch Wein produzieren. Auch wenn immer viel von Hofläden und Direktvermarktung gesprochen wird, muss man einmal festhalten, dass es nur wenige landwirtschaftliche Erzeugnisse gibt, die ohne größere Verarbeitungsschritte dort verkauft werden können, zum Beispiel Eier, Gemüse, Obst und in gewisser Weise auch Milch. Bauern, die hauptsächlich Getreide anbauen oder Vieh mästen, haben also keine Möglichkeit, einen attraktiven und rentablen Hofladen zu eröffnen, weil kein Direktverbraucher ein Ferkel oder einen Scheffel Weizen kauft. Wenn der Schweinemäster jedoch saisonal die Erlaubnis erhält, eine Kurzzeitgastronomie wie eine Straußwirtschaft zu eröffnen, und dort Schweinebraten anbietet, wenn der Gemüsebauer sein eigenes Gemüse im Rahmen eines richtigen Menüs anbieten darf, dann birgt dies ungeahnte Potenziale und hat schon etwas von Erlebnisgastronomie. Die Verbraucher haben direkten Einblick in die Bewirtschaftung des Hofes und die Produktion ihrer Lebensmittel. Morgens ist der Bauer noch auf dem Feld oder im Stall, und am Abend serviert er Speisen und Getränke. Einen direkteren Austausch zwischen Verbraucher und Produzent kann man sich schwerlich vorstellen. Insbesondere durch die saisonale und regionale Natur dieser Vertriebsform ist eine hohe Umweltverträglichkeit gesichert, wodurch zusätzlich die bäuerliche Kultur erhalten und gefördert wird. Dass die heimische Landwirtschaft dringend gefördert werden muss, ist angesichts des bestehenden Strukturwandels und des nach wie vor anhaltenden Höfesterbens dringend geboten. Mit der Erweiterung des Rechts auf Betreiben einer Straußwirtschaft können alle Landwirte neue Einkommensmöglichkeiten erschließen und sich so ein zusätzliches Standbein aufbauen. Diese Form der Direktvermarktung ist nicht nur für Wein- und Mostbauern interessant, sondern kann jedem Landwirt die Möglichkeit geben, seine Erzeugnisse direkt zu verkaufen. Eine temporäre Gaststätte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kann als zusätzliches Standbein dessen langfristiges Bestehen sichern. Dabei ist es gleichgültig, ob der Betrieb nach ökologischen oder konventionellen Grundsätzen geführt wird. Hier gibt es keine Landwirtschaft zweiter Klasse. Entscheidend sind die Saisonalität und die Regionalität. Auch ortsansässige Verarbeitungs- und Veredelungsbetriebe wie Metzgereien, Bäckereien und Käsereien, welche die vor Ort produzierten Produkte nach Landtag der regionalen Tradition und mit kurzen Lieferketten weiterverarbeiten, werden stark profitieren. Vielen Verbrauchern wurde angesichts der Coronakrise klar, wie wichtig die Stärkung regionaler Anbieter ist, um auch in Krisenzeiten die Verfügbarkeit bestimmter Lebensmittel sicherzustellen. Denn der während Corona oder durch die Blockade des Suezkanals gestörte internationale Warenverkehr hat die Verwundbarkeit globaler Lieferketten gezeigt und den Menschen ins Gedächtnis gerufen, wie wichtig ein hoher Selbstversorgungsgrad ist. Die Verbraucher haben erkannt, dass kleinräumige und damit auch umweltverträgliche Wirtschaftskreisläufe systemrelevant sind, und wollen diese bewusst stärken. Dieser Trend ist nicht neu. Bereits seit mehreren Jahren steigt die Tendenz der Verbraucher, bewusst Lebensmittel aus regionaler Produktion zu kaufen. Ja, sie bevorzugen sogar die regional produzierten gegenüber Bioprodukten. Es scheint, als habe die Globalisierung der Märkte gegenteilige Effekte zur Folge. Die ständige Verfügbarkeit exotischer Produkte aus der Ferne hat den Reiz des Neuen verloren. Beständigkeit und Übersicht treten nach vorn. Eine urige Straußwirtschaft auf einem alteingesessenen Bauernhof weckt die alte Sehnsucht nach Heimat, die in dem am Anfang erwähnten Lied von Robert Stolz mitschwingt. Lassen Sie uns der Landwirtschaft zu einem zusätzlichen Standbein verhelfen und ungenutzte Potenziale entfesseln. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Hansen.

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Klaus Hansen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag geht an den wirklichen Wünschen der Landwirte in Nordrhein-Westfalen vorbei. Diejenigen, die eine Straußwirtschaft betreiben, machen dies, weil sie gerade den Wesenskern der Straußwirtschaft charmant finden, nämlich die Ursprünglichkeit der Produkte, die Einfachheit der Speisen, den Fokus auf die selbst erzeugten Naturprodukte und auf das Erlebnis, die entspannte, ungezwungene Atmosphäre des Hofes zu genießen. Sie profitieren von den niedrigen Auflagen im Vergleich zur lokalen Gastronomie. Sie wollen gerade nicht in Konkurrenz zu der heimischen Gastronomie treten. Es geht hierbei um eine Ergänzung des Angebotes durch einfache regionale und saisonale Heimatprodukte. Die Straußwirtschaft ist bereits seit der Zeit Karls des Großen bekannt und beliebt, also in der uns bekannten Form seit über 1.200 Jahren erprobt. Diese urige 10.10.2024 Bewirtschaftungsform wird traditionell eher der Weinkultur zugeschrieben. Bei uns in Nordrhein-Westfalen ist die Straußwirtschaft aber bereits seit vielen Jahren auf vielen Höfen eine gelebte und sehr beliebte Tradition. In beiden Fällen geht es darum, die eigenen landwirtschaftlichen Produkte in der Atmosphäre des eigenen Hofes anzubieten und regional zu vermarkten. Dies soll ohne zusätzliches Personal, mit den eigenen Mitteln und ohne viel Aufwand, also niederschwellig, geschehen. Diese Definition der Straußwirtschaft steht im direkten Gegensatz zu dem vorliegenden Antrag, im Rahmen der Straußwirtschaft „komplexere Speisen“, wie Sie es sagen, anbieten zu können. Das wäre jedoch nur möglich, wenn man den schönen und traditionell bewährten Charakter der Straußwirtschaft verraten würde. Im Übrigen wurde die Verordnungsermächtigung für die Errichtung einer Straußwirtschaft im eigenen Landwirtschaftsbetrieb auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Das ist vernünftig so, weil wir gerade damit die örtlichen Besonderheiten der Gegend und des Hofes sowie die Besonderheiten desjenigen berücksichtigen, der die Straußwirtschaft betreiben möchte. Diese Ausgestaltung hat einen guten Grund: Der Wein- und Obstanbau in Nordrhein-Westfalen konzentriert sich nur auf bestimmte Regionen und spielt, bezogen auf die Gesamtfläche Nordrhein-Westfalens, keine prägende Rolle. Daher ist eine einheitliche Landesverordnung für die Straußwirtschaft in Nordrhein-Westfalen nicht zielführend. Abschließend möchte ich betonen, dass in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt eine gute und gelebte Tradition der Straußwirtschaft besteht, die sich auf wenige Voraussetzungen stützt und auf einfache Speisen aus dem eigenen Betrieb konzentriert. Gerne können wir Ihnen im Landwirtschaftsausschuss diesbezüglich noch einmal gelebte Traditionen erläutern, stimmen daher die Überweisung an den Ausschuss zu, werden den Antrag aber mit Sicherheit ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Blask.

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Inge Blask SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, Sie haben hier einen, ich nenne es mal, interessanten Antrag zum Thema „Straußwirtschaft“ eingebracht. Für alle, die sich wundern: Es geht hier nicht um den Vogel Strauß, sondern um saisonale Gastwirtschaften, Landtag die vor allem in Weinregionen existieren und auch als Besenwirtschaften bekannt sind. So weit, so gut. Nun geht es mit der Verwunderung aber weiter, denn eigentlich hat die rot-grüne Landesregierung das Thema 2012 damit abgeräumt, dass sie Winzern und insbesondere auch den Obstbauern in Nordrhein-Westfalen den Betrieb ebendieser Schrankwirtschaften erlaubt und die Verordnung hierzu in Nordrhein-Westfalen umgesetzt hat, (Beifall von Gordan Dudas [SPD] und Julia Kahle-Hausmann [SPD]) und zwar als Reaktion auf eine damalige Petition der Obstbauern genauso, wie es dieses Modell traditionell vorsieht: saisonal, einfach und unkompliziert. (Beifall von der SPD) Das ist übrigens gelebte und funktionierende Demokratie, aber damit haben Sie es ja nicht so. Nun fordert die AfD in ihrem Antrag satte zwölf Jahre später, das Angebot in diesen Besen- oder Straußwirtschaften auf – Zitat – „komplexere Speisen“ auszudehnen und die geltende Landesverordnung auf alle möglichen Betriebe anzuwenden. Dabei machen Sie direkt das ganz große Fass der Regionalvermarktung, der Pflege bäuerlicher Kultur und der Stärkung der heimischen Landwirtschaft im Zuge der Globalisierung auf. (Gordan Dudas [SPD]: Kartoffeln verkaufen!) Ich kann mir das nur so erklären: Jemand von der AfD war im Süden Nordrhein-Westfalens in einem Weinbaugebiet unterwegs, hat dort etwas bei einem Winzer verkostet und großen Hunger bekommen. Die ansässige Straußwirtschaft konnte ihm aber, wie es das Konzept dieses Betriebes nun mal vorsieht, statt der gewünschten Schweinshaxe nur eine kalte Platte und eine Stulle anbieten. Die Enttäuschung war so groß, dass Sie das Ganze nun in einem Antrag verarbeitet haben. Mal ganz im Ernst, meine Dame und Herren von der AfD: Was Sie da fordern, ist entweder ein Hofcafé in einem Hofladen oder schlicht und einfach ein Restaurant. Wenn Sie sich mal auf Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben in unserer Region umschauen würden, dann hätten Sie dort gesehen, dass viele Bäuerinnen und Bauern genau mit solchen Hofcafés und Läden Direktvermarktung betreiben und ihre Produkte direkt vor Ort an die Konsumenten bringen. (Beifall von der SPD) Ihr Antrag ergibt leider keinen Sinn. Deswegen lehnen wir ihn selbstverständlich ab, aber wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kollegen bei der nächsten Weintour mehr Glück bei der Auswahl der Gastronomie. – Herzlichen Dank. 10.10.2024 (Beifall von der SPD – Heiterkeit von Christian Dahm [SPD])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Norwich Rüße.

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Norwich Rüße GRÜNE

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo ist denn Herr Schalley? (Zacharias Schalley [AfD] winkt von seinem Sitzplatz aus.) – Ah, dahinten. Sie haben einen Antrag eingebracht. Ich habe etwas anderes mitgebracht, nämlich die Antwort auf eine Kleine Anfrage, die Sie gestellt haben. Sie haben so getan, als ob Ihnen die Landwirtschaft unglaublich wichtig wäre. Sie richten im Jahr 2022 eine Kleine Anfrage zu Straußwirtschaften an das Ministerium und stellen jetzt im Oktober 2024 einen Antrag im Plenum. Falls Sie tatsächlich etwas bewegen wollten, hätten Sie also schon zwei Sommer vertan. Ich glaube aber, dass es Ihnen darum überhaupt nicht geht. Die Anfrage damals war schon reichlich wirr, und mir tut der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin im Ministerium heute noch leid. Was da beantwortet werden musste, hatte nur sehr begrenzt etwas mit Straußwirtschaften zu tun. Sie haben damals eine sehr deutliche Antwort auf Ihre erste Frage erhalten. Ihnen ist klar begründet worden, dass für die entsprechenden Betriebe, für die das gelten kann, nämlich für Weinbaubetriebe – davon gibt es in NRW drei Stück, soweit ich weiß – und für Obstbaubetriebe, die auch nur sehr begrenzt in gewissen Regionen vorhanden sind, eine Regulierung auf der Landesebene überhaupt keinen Sinn macht. Das hat auch der Kollege Hansen eben schon gesagt. Es ist richtig, das örtlich zu regeln. Dafür wurde diese Kompetenz an die örtliche Ebene abgegeben, die dort auch gut aufgehoben ist. Eines finde ich ärgerlich. Bei einer Straußwirtschaft, die im gewissen Sinne ein Markenprodukt ist, erwarten die Menschen etwas ganz Bestimmtes, nämlich einen Zusammenhang mit Wein oder Obst. Irgendwie so soll es sein. Was die Menschen aber in dem Moment nicht erwarten, sind Schweinshaxen. (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Sie würden das Produkt Straußwirtschaft, von dem Sie sagen, es solle für alle möglich sein, damit total verwässern. Deshalb finde ich Ihre Forderung widersinnig. Landtag Das, was Sie eben vorgetragen haben, was man alles machen könne, hatte etwas von blühender Fantasie. Unterhalten Sie sich einmal mit Betrieben, die eine Direktvermarktung betreiben oder eine Hofgastronomie anbieten, zum Beispiel mit denjenigen, die Spargel anbauen und das mit einer Hofgastronomie verbinden, darüber, was für ein Investitionsbedarf dahintersteckt. Das so kleinteilig zu machen, ist mittlerweile sehr schwierig. Sie können das nicht auf alle möglichen Zweige erweitern, sonst machen Sie dieses kleine Segment am Ende nur kaputt. Das finde ich völlig falsch. Der Antrag macht, ehrlich gesagt, wenig Sinn. Er zeigt, dass Sie wenig Ahnung von der Realität der Landwirtschaft, aber viel Fantasie haben. Wir können das gerne weiter im Ausschuss beraten, aber viel Hoffnung kann ich für den Antrag nicht erkennen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutlich wird der krampfhafte Versuch der AfD, einmal ein positives Thema in diesem Hause zu setzen. Schon durch die Ausführungen der Vorredner ist aber deutlich geworden, dass ihr das nicht gelungen ist. Auch wenn die AfD meint, mit der Straußwirtschaft die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen retten zu können – so suggeriert sie es hier –, sind die Erwartungen der Landwirtschaft an uns, an das Parlament, weitaus größer, als flächendeckend Straußwirtschaften zuzulassen. Auch das wurde schon von den Vorrednern deutlich gemacht. Wir Freie Demokraten lieben es ebenfalls, in der Straußwirtschaft einfache, unkomplizierte saisonale Gerichte zu verspeisen. Das sind schöne Angebote, und es macht Spaß, sich dort aufzuhalten. Die Straußwirtschaften unterscheiden sich mit ihrem einfachen Angebot von anderen gastronomischen Angeboten. Die Idee – es wurde eben schon angesprochen –, jetzt auch komplexere Speisen anzubieten, steht dem ursprünglichen Gedanken völlig entgegen. Sie tun in Ihrem Antrag so, als wären die Landwirte eingeschränkt, falls wir ihm nicht zustimmen würden. Das ist mitnichten so. Bereits heute gibt es Hofcafés und Hofgastronomie. Herr Kollege Rüße hat den Spargel angesprochen, der insbesondere bei mir am Niederrhein sehr gut vertreten ist. Dort gibt es Betriebe, in denen man gastronomisch vollumfänglich etwas verzehren kann. Dieser Weg steht also jedem offen, dafür braucht man die von Ihnen vorgeschla-10.10.2024 genen Veränderungen nicht. Vielmehr würde man dadurch einiges kaputt machen. Insbesondere wäre es dann nicht mehr zu rechtfertigen, warum in gastronomischen Betrieben viel höhere Ansprüche zum Beispiel bei den Hygienevorgaben bestehen. Wir erleben es in anderen Bundesländern: Dort, wo die Angebote der Straußwirtschaft zu weit gehen, leidet die Gastronomie vor Ort. Deshalb sage ich für die FDP-Fraktion ganz klar: Wir brauchen keine Besserstellung für einen einzelnen Bereich, sondern wir müssen die Gastronomie in Gänze von bürokratischen Lasten und überbordenden Vorschriften befreien, (Beifall von der FDP) damit alle, ob sie aus der Landwirtschaft kommen oder ein klassischer Betrieb sind, sich wieder mehr um ihre Kunden und um gute regionale, heimische Produkte kümmern können, sodass wir alle uns auch weiterhin gerne dort aufhalten. Wir stimmen den weiteren Beratungen zu. Ihr Antrag wird aber nicht unsere Unterstützung erhalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass der Landesregierung die Stärkung unserer heimischen Landwirtschaft sehr am Herzen liegt, haben wir immer betont. Dazu setzen wir unterschiedliche Instrumente ein und kümmern uns sehr darum, dass regionale Produkte an den Mann und an die Frau gebracht werden, dass Wertschöpfung im ländlichen Raum betrieben wird und dass dadurch Arbeitsplätze gesichert werden können. Dafür gibt es sehr viele Konzepte, die wir hier immer wieder vorgetragen haben. Wir unterstützen beispielsweise über die Landwirtschaftskammer und durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen die direkt vermarktenden Landwirtschaftsbetriebe auch in diesem Wirtschaftszweig und stellen sie über das Verbraucherportal www.landservice.de vor. Wir unternehmen sehr viele verschiedene Dinge. Was Sie aber heute mit dem Antrag, den Sie stellen, vortragen, nämlich dass wir damit einem Bedürfnis der Landwirte nachkommen, dass also der Schweinemäster abends den Schweinebraten fertig macht und dann Menschen in einem urigen Bauernhof essen können und da ein Stück Heimat finden, ist so Landtag jenseits der Realität, dass man manchmal gar nicht mehr weiß, wo man anfangen soll. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich persönlich bin wirklich viel unterwegs, habe aber noch niemanden getroffen, der mir gesagt hat: Ich würde ganz gern nach meinem harten Arbeitsalltag und wenn ich zusätzlich die bürokratischen Erfordernisse erfüllt habe, gegen 2 Uhr nachts noch Leute bekochen und die Voraussetzungen dafür erfüllen. (Heiterkeit von Matthias Kerkhoff [CDU] und Christian Dahm [SPD]) Es ist nicht das erste Mal, dass ein Antrag in diese Richtung kommt, der mit der Realität einfach gar nichts mehr zu tun hat, sondern versucht, etwas zu konstruieren, was es nicht gibt und wofür auch gar kein Bedarf besteht. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Das ist AfD-im- manent!) – Ja. Wenn wir aber darauf schauen, wo Straußwirtschaft tatsächlich betrieben wird, stellen wir fest, dass das bei uns in Nordrhein-Westfalen flächenbezogen nicht so stark vom Wein- und Obstanbau geprägt ist wie in manchen anderen Bundesländern. Daher wurde im Jahr 2012 die Ermächtigung, Straußwirtschaften durch Verordnung zuzulassen und damit auch den Ausschank selbsterzeugten Weins oder Apfelweins beispielsweise innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens von einer Erlaubnispflicht zu befreien, auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Hierdurch wurden ganz einfach Möglichkeiten geschaffen, um einem vorhandenen Bedarf und regionalen Besonderheiten Rechnung tragen zu können. Das ermöglicht im Übrigen, wiederum losgelöst von einer landesweiten Zulassung, dass Straußwirtschaften speziell in den Regionen zugelassen werden, die in besonderer Weise durch Obstanbau oder Weinerzeugung geprägt sind. In Nordrhein-Westfalen haben interessierte regionale Erzeuger somit grundsätzlich die Möglichkeit, eine Straußwirtschaft zu führen, wenn die zuständige Ordnungsbehörde dies durch Verordnung zugelassen hat. Weder seitens der landwirtschaftlichen Betriebe noch seitens der Tourismusbranche wurde an die Landesregierung herangetragen, dass vorhandene Potenziale in diesem Bereich nicht genutzt werden können oder noch Bedarf an einer Regelung besteht. Ihren Antrag haben wir allein aus dem Grund mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Wir hatten gedacht, dass die Ausführungen vor rund zwei Jahren – Norwich Rüße hat gerade schon darauf hingewiesen – zur Erhellung beigetragen hätten. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein. 10.10.2024 Für die Landesregierung steht jedenfalls fest, dass in diesem Feld kein Handlungsbedarf besteht, die bestehende Landesverordnung nicht weiter angepasst werden muss und die vor Jahren bereits ergriffenen Schritte aktuell völlig ausreichend sind. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Wir sind somit am Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/10885 an den Ausschuss für Umwelt, Naturund Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wir stimmen also über die Überweisungsempfehlung ab. Ich frage: Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es nicht. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 17 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9514 – Neudruck Beschlussdrucksache 18/10987 dritte Lesung Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/10994 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Blöming das Wort.

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Jörg Blöming CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir gestern bereits ausgiebig hier im Plenum beraten. Zusätzlich fand gestern eine Fragestunde dazu statt. Herr Minister Dr. Optendrenk hat ausführlich auf alle Fragen geantwortet. Damit sollte alles gesagt sein. Im Übrigen hat der Minister auch zum Gegenstand des vorliegenden Entschließungsantrags ausführlich Stellung genommen. Entsprechend werden wir den Entschließungsantrag ablehnen. Landtag Lassen Sie mich das Thema aber noch einmal kurz zusammenfassen: Erstens. Die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten ist richtig und ein Ausdruck der Wertschätzung. Dazu gibt es einen Konsens zwischen allen Beteiligten. Zweitens. Der vieldiskutierte Punkt war das fiktive Partnereinkommen. Dazu möchte ich noch einmal deutlich sagen: Wir gehen in Nordrhein-Westfalen keinen Sonderweg, ganz im Gegenteil. Nahezu alle Bundesländer und auch der Bund haben das Partnereinkommen bereits eingeführt oder planen die Einführung. Das gilt übrigens auch dort, wo andere Parteien als bei uns in Nordrhein-Westfalen in der Regierungsverantwortung stehen. Das hat einen Grund. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausgeführt, dass es möglich ist – ich zitiere –, „stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen“. Genau das macht der vorliegende Gesetzentwurf. Das tradierte Modell des Alleinverdieners ist verstaubt und entspricht in den meisten Fällen nicht mehr der Realität. Vielmehr ist die Mehrverdienerfamilie inzwischen der Regelfall. Entsprechend sollte diese Modernisierung des Rollenverständnisses auch bei der Beamtenbesoldung aufgenommen werden. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Anrechnung des Partnereinkommens in Nordrhein-Westfalen nur moderat erfolgt. Außerdem führen wir noch einen Ergänzungszuschlag ein. Damit decken wir auch die Fälle ab, in denen das tradierte Familienbild gelebt wird. Wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Dahm.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der dritten Lesung gibt es noch mal Gelegenheit, auf den einen oder anderen Punkt einzugehen. Kollege Blöming hat es gesagt. Bei der Übertragung des Tarifergebnisses sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das ist unstreitig. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es gibt einen Konsens im gesamten Haus. Das war uns besonders wichtig. Bedauerlicherweise hat die Mehrheit dieses Hohen Hauses gestern unserem Antrag nicht zugestimmt, den § 71b zu streichen – schade eigentlich; dann 10.10.2024 hätten wir heute nämlich nicht darüber reden müssen. Jetzt tun wir es trotzdem. Es geht um die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens. Gleichwohl gibt es nach unserer Auffassung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es führt zu Mehraufwand – das haben wir gestern auch schon ausgeführt – in den Personalstellen nicht nur des Landesamtes für Besoldung und Versorgung, sondern auch der Kreishäuser und Rathäuser. Es führt zu einer Belastung der Gerichtsbarkeit und zu mehr Bürokratie – auch bei den einzelnen Betroffenen. Der dritte Aspekt – Sie haben es kurz angesprochen, Herr Kollege Blöming; ich bin sicher, dass uns das hier noch mal beschäftigen wird – ist die Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. Sie verweisen auf andere Bundesländer. Ich will die Gelegenheit nutzen, mal auf Rheinland-Pfalz zu schauen. Dort hat nämlich das OVG die verfassungsmäßige Besoldung in A8 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. (Sven Wolf [SPD]: Aha! Aha!) Interessant ist dabei der folgende Satz: „Ausgangspunkt zur Bestimmung des hierbei maßgeblichen Nettoalimentationsniveaus sei weiterhin die aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjährigen Kindern und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdienerfamilie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde.“ (Stefan Zimkeit [SPD]: Hört, hört!) Hier erwarten wir sicherlich einen Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts, der dann auch für uns in Nordrhein-Westfalen leitend sein wird. Das gibt mir Gelegenheit, noch auf zwei weitere Punkte einzugehen. Sie wollen die Familienzuschläge für das dritte Kind und weitere Kinder kürzen und auf Strecke ein wenig absenken. Ich darf feststellen: Diese Regierung hat kein Herz für kinderreiche Beamtenfamilien. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich komme zum Antrag der Regierungskoalition zum Jobrad-Leasing. Das begrüßen wir durchaus. Dem haben wir gestern auch zugestimmt und es beschlossen. Auch die Gewerkschaften begrüßen das. Wir halten aber die Entgeltumwandlung für durchaus kritisch und sehen darin nicht unbedingt den Königsweg. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass das durchaus zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes beiträgt. Insofern ist es gut und richtig und findet, wie gesagt, unsere Zustimmung. Landtag Wir haben Ihnen heute gemeinsam mit der FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt, der all das noch einmal komprimiert zusammenfasst, und werben hier für Zustimmung. Beim Gesetzentwurf werden wir uns heute genau wie gestern enthalten. Es hätte ein gutes Gesetz werden können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute in dritter Lesung über das Beamtenbesoldungsgesetz. Darüber haben wir uns ja schon mehrfach ausgetauscht. Es gibt einige Punkte, die offensichtlich von allen Mitgliedern dieses Hauses geteilt werden, und dann gibt es Kritik an einzelnen Punkten. Kern der Kritik ist in der Tat das Partnereinkommen. Dahinter steht aus meiner Sicht auch die Frage des Familienbildes. Mittlerweile sind es 70 % aller Ehen, die sich dafür entschieden haben, dass sie mit dem Doppelverdienermodell leben wollen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Und was ist mit den an- deren 30 %?) Dann ist es aus meiner Sicht auch vollkommen folgerichtig, dass wir das 21. Jahrhundert als Maßstab der Beamtenbesoldung nehmen und nicht die 1950er-Jahre. Im Prinzip geht es hier um die Frage: Wollen wir eine Beamtenbesoldung für die Gegenwart, oder wollen wir eine Beamtenversorgung für die Jahre von Konrad Adenauer? SPD und FDP haben in vielen Bundesländern und in der Bundesregierung entschieden: Wir wollen im 21. Jahrhundert ankommen. – Nancy Faeser hat entschieden: Wir wollen im 21. Jahrhundert ankommen. – Christian Lindner ist im 21. Jahrhundert angekommen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Der ist bestimmt schon im 22.!) Die gesamte Ampelkoalition ist im 21. Jahrhundert angekommen. Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen kommt im 21. Jahrhundert an. Lieber Herr Kollege Witzel, kommen Sie doch auch im 21. Jahrhundert an! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Weil die Frage der Verfassungsmäßigkeit angesprochen wurde, möchte ich gerne noch einmal auf Herrn Professor Huber aus der Anhörung Bezug nehmen. 10.10.2024 Er war meines Wissens der einzige Verfassungsrichter, der in der Anhörung präsent war. (Stefan Zimkeit [SPD]: Und der hat natürlich mehr Ahnung als ein Oberverwaltungsge- richt!) Dort hat er ausgeführt – ich zitiere –: „Ich finde, dass der Gesetzentwurf in geradezu schulmäßiger Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anwendet und in seiner Begründung auch kaum zu wünschen übriglässt. Es wäre schön, das darf ich sagen, nachdem ich zwölf Jahre mit diesen Fragen befasst war, wenn andere Länder das auch so vorbildlich machen würden wie das Land Nordrhein-Westfalen.“ Dem will ich an dieser Stelle nichts hinzufügen. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form so zustimmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rock. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landesregierung, CDU und Grüne vergeben heute eine große Chance. Wir könnten hier und heute fraktionsübergreifend ein starkes Signal für den öffentlichen Dienst senden, wenn wir gemeinsam auch in konjunkturell schwierigeren Zeiten den Tarifabschluss für den Beamtenbereich eins zu eins übernehmen würden. Durch die Verbindung mit dem fiktiven Partnereinkommen machen Sie uns dies leider nicht möglich, wie wir Ihnen im Vorfeld erläutert haben. Wir fragen uns: Warum bestehen Sie darauf, dass beides heute hier verbunden wird und ein Konsens dann nicht zustande kommt? (Beifall von der FDP) Die einzig plausible Erklärung für dieses an sich unplausible Verhalten ist: Tarifergebnis und Besoldungsstrukturreform werden miteinander verbunden, weil allein bei Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten ohne die neue Unterstellung eines fiktiven Partnereinkommens die Alimentation wegen Verstoßes gegen das Abstandsgebot zum Bürgergeldempfänger in verfassungswidriger Weise zu niedrig ist. Wir haben Sie, Herr Finanzminister, gestern zweimal ausdrücklich darauf angesprochen und für uns keine verbindliche Aussage zu dieser Thematik erhalten. Was Sie uns aber absolut klar dargelegt haben, ist Folgendes: Sie haben beide Aspekte – Tarifanpassung und Versorgungsstrukturreform – so zu einem Landtag Gesamtpaket inklusive Begründungsteil verbunden, dass wir selbst mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen heute nicht alleine ausgekoppelt über die Tariffrage entscheiden können, ohne Ihr neues Berechnungsmodell als Bezugsrahmen im Gesamtpaket mit einzukaufen. Deshalb frage ich Sie heute noch einmal anders: Wie fallen die finanziellen Mehrkosten aus, wenn der Landtag nur den Tarifabschluss ohne Anrechnung fiktiver Partnereinkommen beschließen würde? Dargelegt haben Sie die gravierenden Abweichungen vom Alimentationsprinzip der letzten Jahrzehnte von Ihrer Seite aus proaktiv zu keinem Zeitpunkt. Wir haben es selbst thematisiert – und die Verbände in Nordrhein-Westfalen. Bei Ihnen liegen 141.000 Besoldungswidersprüche. Die Zweifel an der heute amtsangemessenen Alimentation sind offenbar der wahre Grund für diese Neudefinition. In Nordrhein-Westfalen explodiert die Anzahl der Besoldungswidersprüche von Beamten gegen das Land, ihren Dienstherrn. Gab es vor einem Jahr noch knapp 85.000 Rechtsbehelfe für eine amtsangemessene Alimentation, liegt diese Zahl im Juli 2024 bei beachtlichen fast 141.000 Eingaben, die auf eine Entscheidung warten. Der Berg unerledigter Vorgänge wächst kontinuierlich weiter an. (Beifall von der FDP) Herr Finanzminister, werte Koalitionsfraktionen, deshalb möchte ich gerne in Erinnerung rufen, wie Ihre Politik bei den Betroffen aufgenommen wird. Anja Weber, Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes sagte im Wortlautzitat – alles aus der Anhörung –: „Überschattet wird dieser gute Teil des Gesetzentwurfs durch die Verbindung mit einer sehr grundlegenden Änderung des Besoldungsrechtes in der Tarnkappe eines neuen Familienbildes. Darunter liegt ein Rechentrick, indem ein fiktives Partnereinkommen hinzugerechnet wird […].“ Der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Roland Staude, sagte – Wortlautzitat –: „Leider ist hier wieder eine Chance vertan worden, um einen echten Beitrag zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes zu leisten […].“ – Und: „Das hat auch etwas mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun. Denken Sie an die Teilzeitkräfte. Wollen wir, dass die Familien jetzt anfangen zu rechnen, ob sich die Erwerbstätigkeit für den Ehepartner überhaupt noch lohnt? Gerade wenn wir über den Fachkräftemangel und über Wissenstransfer sprechen […].“ Oder nehmen Sie Professor Gerd Hamme vom Deutschen Richterbund – Wortlautzitat –: 10.10.2024 „Hier findet ein Stück weit eine Teilprivatisierung der staatlichen Alimentationspflicht statt. Das, da bin ich mir sicher, wird das Bundesverfassungsgericht nicht ohne Weiteres akzeptieren und durchwinken. Auch zu Art. 6 Grundgesetz, dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, bin ich mir alles andere als sicher, ob Eheleute nicht doch gezielt benachteiligt werden.“ Und Manfred Lehmann, Deutsche Steuer-Gewerkschaft – Wortlautzitat zum Punkt „kleine Einkommen“: „Denen muten wir zu, dass sie mehr oder weniger jeden Monat aufs Neue überprüfen, ob sie antragsberechtigt sind, weil sich eine Fülle von Einflussfaktoren ergibt.“ Wir als FDP-Landtagsfraktion sagen Ihnen: Es ist Aufgabe des Dienstherrn, für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen. Die verfassungsrechtliche Überprüfung haben die Verbände in der Sachverständigenanhörung bereits angekündigt. Wir fordern Sie auf: Gewähren Sie eine amtsangemessene Alimentation nicht nur auf Antrag. Dafür sind Sie als Dienstherr verantwortlich. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt Abgeordneter Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! In der gestrigen Lesung haben wir den Entwurf abgelehnt, obwohl wir die Übertragung des Tarifergebnisses durchaus begrüßen. Aber die Einbeziehung des Partnerschaftseinkommens begeistert uns genauso wenig wie SPD und FDP, deren Antrag wir zustimmen würden. Abgelehnt haben wir auch, weil die Verurteilung wegen § 130 StGB durch den Entwurf nun schon von vornherein zum Verlust der Altersbezüge führen soll. Wir sahen einen deutlichen Unterschied zu den übrigen Tatbeständen, bei denen dieselben Folgen festgelegt sind. Systematisch und wegen der Verhältnismäßigkeit lehnten wir ab. Nach den Bemerkungen des Herrn Finanzministers gestern bin ich noch einmal in mich gegangen. In der Frage, dass unsere Demokratie durch diejenigen geschützt werden muss, die in einem Amtseid geschworen haben, sich lebenslang für diese Demokratie und diesen Rechtsstaat einzusetzen – so formulierte Herr Minister –, sind wir nicht anderer Meinung. Dazu, was verhältnismäßig ist, wenn man das aktiv nicht tut – wieder die Formulierung des Ministers –, schon. Landtag Dass nicht nur das Unrecht der Tat im strafrechtlichen Sinn zu beurteilen ist, sondern die Frage, ob es ein fundamentaler Verstoß gegen den Amtseid ist, den man geleistet hat und der auch fortgilt – auch das sagte der Minister so –, ist wieder unstrittig. Nur wurde das laut Gesetz bisher genauso gesehen wie wir. Sind etwa die Delikte von Volksverhetzung unter den Pensionären in einem Maße gestiegen, dass das eine Gesetzesänderung erfordert, oder möchte die Regierung nur angesichts der Wahlerfolge gewisser Parteien das Drohpotenzial für Pensionäre erhöhen, sich in diese Richtung politisch zu äußern? Der Entwurf bleibt die Antwort darauf schuldig, was geschehen ist, um die Änderung zu rechtfertigen. Das sind aber nur politische Erwägungen. Halten denn unsere Bedenken einer Prüfung stand? Gibt es einen Unterschied zwischen § 130 StGB und den Tatbeständen von Friedensverrat, Hochverrat, Landesverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats oder der Gefährdung der äußeren Sicherheit? Ja, den gibt es. Denn bei der Volksverhetzung handelt es sich, je nach Variante, um Äußerungs- oder Verbreitungsdelikte. Das ist ganz anders bei den anderen Delikten. Die schützen auch den Staat und nicht, je nach Ansicht, die Menschenwürde oder potenzielle Diskriminierungsopfer – wie bei der Volksverhetzung. Bedenklich ist zudem, dass es Varianten der Volksverhetzung gibt, bei denen noch nicht einmal Vorsatz vorliegen muss. Nein, wir begrüßen die Begehung von Volksverhetzung nicht – ganz, ganz im Gegenteil. Aber das war in dem bisherigen Gesetz, in dem das so drinsteht, wie wir es gerne hätten, auch nicht der Fall. Noch bedenklicher wird die Änderung, wenn man betrachtet, dass Volksverhetzung auch schon bisher zum Verlust der Ruhestandsbezüge geführt hat. Die Verurteilung muss nur auf mindestens zwei Jahre lauten. Diese Grenze wird nun eventuell auf nur sechs Monate gesenkt. Da ist man nicht einmal vorbestraft. Wir halten das für sehr, sehr unverhältnismäßig. Man könnte das natürlich mit der Bemerkung abtun, ich hätte keine Ahnung. Ich bin da völlig uneitel. (Vereinzelt Beifall von der CDU) – Ich wusste, dass Sie das erheitern würde. Sie sind etwas berechenbar. (Zurufe von der CDU) Der hier vertretenen Meinung ist allerdings auch der Gutachter Professor Dr. Huber, der hier eben so über den grünen Klee gelobt worden ist. Der war immerhin Verfassungsrichter und wurde danach als Ordinarius an eine der renommiertesten Fakultäten Deutschlands berufen. Sein Ansehen ist so, dass die Landes-10.10.2024 regierung ihn als Gutachter zum genannten Entwurf benannt hat. Der Gutachter soll gutachten. Das hat er getan – ohne Widerspruch anderer Gutachter. Dann, denke ich, kann man dem auch folgen. Sie sollten das tun; wir tun es. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Optendrenk.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns heute in der dritten und abschließenden Lesung eines Gesetzes, das nun im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens mit allen Fragerechten und mit allen Beantwortungen wohl auch ausreichend abgewogen wurde. Es ist gestern noch einmal die Frage aufgekommen – der Kollege Witzel hat das heute auch noch einmal angesprochen –, ob es eine rechtliche Frage im Zusammenhang mit dem Schutz von Ehe und Familie geben könnte. Ich würde Ihnen zu dem Punkt gerne noch etwas vortragen. Das Alimentationsprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verpflichtet den Dienstherren, die Beamtinnen und Beamten und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren. Zur Familie im Sinne des Gesetzes zählt lediglich der Ehegatte oder die Ehegattin, nicht aber ein nicht eingetragener Partner. Die Alimentation eines Ehegatten, also eines Eheteils – Dame oder Herr –, erfolgt über das Grundgehalt und ergänzend über den ehegattenbezogenen Anteil am Familienzuschlag. Das ist an der Stelle der Familienzuschlag Stufe 1. Aufgrund der Einbeziehung dieses Ehegatten in die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn kann also lediglich dieser und nicht ein Partner über ein Ehegatteneinkommen an der Familienalimentation beteiligt werden, so wie sie besteht und weiter bestehen wird. Es gibt deshalb keine Benachteiligung von Ehe und Familie, sondern ausdrücklich eine Begünstigung über diesen Familienzuschlagsteil. Diese resultiert aus dem Alimentationsprinzip und nicht aus dem Schutz von Ehe und Familie im Kern, sondern aus der Spezialnorm des Art. 33 Abs. 5. Dazu kommt dann, dass auch bei Beamten, die über keinen Ehegatten verfügen, aber Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder haben, kein Ehegatteneinkommen angerechnet wird. Es gibt also eine Spezialregelung des Art. 33 Abs.5, die uns bei der Beurteilung weiterhilft, ob abstrakt irgendeine Benachteiligung vorliegen könnte. Am Ende ist es die Lebensentscheidung jedes einzelnen Menschen, ob er sich in eine Ehe begibt oder nicht. Landtag Umgekehrt ist es deshalb auch so, dass Sie eine Anrechnung vornehmen könnten. Von daher ist es ein systematisch kohärentes Vorgehen, wenn das Parlament so entscheidet. Ich wünsche abschließend weiterhin gute Beratungen und Entscheidungen bei diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zu den Abstimmungen. Erstens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9514 – Neudruck – ab. Wir haben am Mittwoch in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf Drucksache 18/9514 – Neudruck – sowie den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/10970 angenommen. Ich verweise diesbezüglich auf die Beschlussdrucksache Drucksache 18/10987. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussdrucksache nach zweiter Lesung. Hierbei handelt es sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/9514 – Neudruck – angenommen und verabschiedet. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 18/10994 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/10994 abgelehnt. Wir kommen zu: 18 Sprachliche Bildung in frühkindlichen Bildungseinrichtungen stärken und Fachkräfte entlasten Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10870 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Kollegen Kamieth das Wort. 10.10.2024

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Jens Kamieth CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser wunderbare Antrag als Höhepunkt dieses Plenums vor gut gefüllten Reihen – das freut mich und macht deutlich, welchen Rang die frühkindliche Bildung in diesem Hause hat. Das ist wirklich schön. Gerade für die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen ist klar: Sprache ist eine Schlüsselkompetenz. Denn Sprache ist entscheidend für … (Unruhe)

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Dieses wohlgefüllte Haus hat zurzeit die Angewohnheit, nicht nur wohlgefüllt, sondern auch in intensiven Gesprächen vertieft zu sein. Ich bitte darum, diese etwas herunterzufahren, damit der Redner die Möglichkeit hat, seine Rede, wie er es herausgestellt hat, zum Höhepunkt des heutigen Plenartages fortzusetzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Jens Kamieth CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sprache ist entscheidend für eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Voraussetzung für eine erfolgreiche Bildungsbiografie. Deshalb ist klar: Die gezielte Förderung sprachlicher Bildung unserer Kinder ist eine zentrale Bildungsaufgabe. Das gilt besonders für Kinder, die noch ganz am Anfang ihrer Sprachentwicklung stehen, und auch für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen bzw. deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Für sie alle ist die Bildung und Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von ganz besonderer Bedeutung. Sichere Kenntnisse in der deutschen Sprache und gute Sprachfähigkeiten sind für Kinder grundlegende Voraussetzungen für den späteren Erfolg in der Schule und im Beruf und damit für ein selbstbestimmtes Leben. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Rückmeldungen aus der Praxis zeigen dabei die Notwendigkeit auf, die bestehenden Maßnahmen zur Feststellung und Förderung kindlicher Sprachkompetenzen weiterzuentwickeln. Alltagsintegrierte Sprachförderung ist dabei das zentrale Element. Denn alltagsintegrierte Sprachbildung berücksichtigt die individuelle Sprachentwicklung von Anfang an. Aus den Beobachtungsergebnissen leitet sich eine Förderstrategie für jedes einzelne Kind ab. Kinder, die eine verstärkte Unterstützung benötigen, werden im Ergebnis häufiger gezielt durch pädagogische Maßnahmen gefördert. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Sprachförderung war es seitens des Bundes deshalb ganz sicher nicht hilfreich, die Förderung der viel gelobten Sprach-Kitas aufzugeben. Nordrhein-Westfalen ist für den Bund eingesprungen und stellt 38 Millionen Landtag Euro pro Jahr für die Fortführung des Programms zur Verfügung. Wir liefern für unsere Kinder da, wo andere es nicht tun. Auch hier gilt: Nordrhein-Westfalen setzt sich auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für das Setzen der richtigen Schwerpunkte ein – und die sind Familien, Kinder und Bildung. (Beifall von der CDU) Mit dem aktuellen Haushaltsplanentwurf bleiben Kinder und Jugendliche im Fokus der Politik der Zukunftskoalition und der Landesregierung. Wir stärken die außerschulischen Bildungsorte mit einem Rekordaufwuchs im Kinder- und Jugendförderplan. Wir setzen das Kita-Helferprogramm fort. Die Mittel aus dem KiBiz übersteigen die Summe von 5 Milliarden Euro. Und ja: Wir setzen die finanzielle Förderung der Sprach-Kitas fort. Das sind nur einige von vielen Beispielen, die klarmachen, dass sich Familien und Kinder auf diese Zukunftskoalition aus CDU und Grünen und auf diese Landesregierung verlassen können. Mit dem vorliegenden Antrag geben wir zusätzliche wichtige Impulse, um die Arbeit für ein Mehr an gezielter, passgenauer Sprachförderung in der Praxis weiter zu verbessern. Wir wollen Beobachtung und Dokumentation in Kindertageseinrichtungen professionalisieren und verschlanken. Wir wollen Beobachtungsverfahren vereinheitlichen und damit die Vergleichbarkeit erhöhen. Wir wollen den Expertenaustausch zur alltagsintegrierten Sprachbildung in den Fokus nehmen und durch mehr Vernetzung stärken.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege Kamieth, entschuldigen Sie, dass ich an dieser Stelle etwas will. Ich will Sie darauf aufmerksam machen, dass die Kollegin Gosewinkel den Wunsch zu einer Zwischenfrage hat. Würden Sie diese zulassen?

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Jens Kamieth CDU

Ich möchte noch die letzten Absätze vortragen und das das dann am Ende machen.

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Rainer Schmeltzer

Das machen wir so.

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Jens Kamieth CDU

Danke schön.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Jens Kamieth CDU

Wir wollen endlich die Schnittstelle zwischen Kindertagesbetreuung und Grundschule optimieren und mehr Austausch zwischen diesen Ebenen befördern. Und wir wollen Sprachförderung im Integrationskontext weiter voranbringen, 10.10.2024 damit alle Kinder Bildungschancen haben. Davon profitieren im Ergebnis alle Kinder und insgesamt wir als Gesellschaft. In diesem Sinn werbe ich für Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine Zwischenfrage. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Wir freuen uns alle. – Die Kollegin Gosewinkel hat jetzt die Möglichkeit zur Zwischenfrage. Bitte schön.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Kamieth, Sie haben zurecht festgestellt: Um eine individuelle Förderung möglich zu machen, ist es wichtig, den Sprachstand festzustellen. Sie fordern nun ein neues Beobachtungsinventar. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass über Beobachtung der Wortschatz und die Grammatikfähigkeiten gar nicht im Detail analysierbar sind, und können Sie Stellung dazu beziehen, was dieses neue Instrument Positives mit sich bringt?

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Rainer Schmeltzer

Herr Kamieth, bitte schön.

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Jens Kamieth CDU

Danke schön, Herr Präsident. – Alltagsintegrierte Sprachförderung und Sprachfeststellung sind das Gebot der Stunde. Wir haben Erfahrungen gemacht, dass eine Prüfungssituation dem Kind, der Situation und auch der Bedeutung der Feststellung nicht gerecht wird. Deswegen muss man alltagsintegriert schauen, welche Fähigkeiten die Kinder haben und welche nicht; wo also Defizite bestehen. Wir haben gut ausgebildete Kräfte in den Kitas. Die Erzieherinnen verfügen über die nötigen Kompetenzen – gerade in Sprach-Kitas, aber auch in anderen Kitas –, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was die Kinder tatsächlich können und wo Bedarf besteht. Ich weiß nicht, ob Sie sich jetzt an dem Begriff des Beobachtens festgehalten haben. Durch Beobachten, also eine visuelle Feststellung, wird man nicht weiterkommen. Es muss natürlich auch etwas Akustisches stattfinden. Das wird in den Kitas mit Bravour gemacht. Deswegen sind wir da auf einem guten Weg und werden noch besser werden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Woestmann. Landtag

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! „Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt.“ Mit diesem Zitat von Ludwig Wittgenstein beginnt unser Antrag, und ich finde ihn wirklich zentral. Warum? Sprache bedeutet, sich ausdrücken zu können, sich mitzuteilen, in Interaktion zu treten und Beziehung zu gestalten. Kinder lernen in ihren ersten Lebensjahren, zu sprechen, und sie dabei begleiten zu dürfen, ist spannend, teilweise herausfordernd, manchmal ein bisschen lustig und immer wieder aufs Neue beeindruckend. Denn Kinder lernen – anders als wir Erwachsene, wenn wir eine neue Sprache lernen – nebenbei im Alltag, durch Nachahmung und Interaktion. Dabei ist klar festzuhalten: Mehrsprachig aufzuwachsen, ist für Kinder ein großes Plus. In NRW haben wir in den Kitas eine alltagsintegrierte Sprachförderung, und das ist ein wichtiger Baustein der frühkindlichen Bildung. Durch Vorlesen, Singen, Spielen und beim Unterhalten wird die Sprache in den Kitas gefördert. Aber in den Kitas geht es eben nicht nur um die Förderung, sondern leider auch sehr viel um Dokumentation. Da läuft in Nordrhein-Westfalen einiges parallel. Die BeDo-Studie hat ergeben, dass in einer Kita teilweise vier Verfahren zur Bildungs- und Entwicklungsdokumentation gleichzeitig laufen. Es gibt allein in Nordrhein-Westfalen 44 verschiedene Dokumentationsverfahren, und dabei wird Bildungs- und Entwicklungsdokumentation munter durcheinandergebracht. Es hört sich sehr ähnlich an und wird gern synonym verwendet, es ist aber nicht synonym. Bei der Bildungsdokumentation geht es zum Beispiel um eine Portfolioarbeit. Es werden die Werke der Kinder in einer Mappe zusammengestellt. Es werden Fotos festgehalten. Das Ziel soll sein, dass die Kinder mitgestalten und deutlich wird: Das hast du schon geschafft, das hast du hier erlebt. – Es geht um einen ressourcenorientierten Blick auf das Kind. Bei der Entwicklungsdokumentation ist es anders. Da sprechen wir von einer hochstandardisierten Form der Beobachtung. Es geht um Basic-Bögen beispielsweise. Das ist ein fester Katalog mit 25 Seiten mit Fragen zum Ankreuzen: Spricht das Kind vollständige Sätze? Ja oder nein? Fakt ist, dass diese sehr unterschiedlichen Verfahren dazu führen, dass es bei den Fachkräften Verunsicherung gibt, weil nicht klar ist, mit welchem Blick gerade auf das Kind geschaut wird. Geht es darum, welche Stärken ein Kind mitbringt, oder wird ein Können oder ein Nichtkönnen diagnostiziert? Diese Dokumentation frisst viel Zeit. Dabei stellt sich auch die Frage, wofür denn eigentlich dokumentiert 10.10.2024 wird. Diese Verunsicherung führt dazu, dass tendenziell zu viel erhoben wird und unklar ist, welche Instrumente für was geeignet sind. Ist es sinnvoll, für alle Kinder die gleiche Entwicklungsdokumentation anzusetzen oder wäre es nicht eigentlich sinnvoller, bei den Kindern genauer hinzuschauen, bei denen Fachkräfte einen besonderen Bedarf, feststellen? Es lief die BeDo-Studie von 2018 bis 2020, und dann ist sie leider in der Versenkung verschwunden. Es ist gut, wenn diese Punkte, die da herausgearbeitet wurden, jetzt umgesetzt werden. Das Ziel muss sein, dass sich der Dokumentationsaufwand in den Kitas reduziert, dass Verfahren vereinfacht werden, dass Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit am Kind verbringen können und nicht bei der Dokumentation. Ja, auch der Übergang von Kita zur Schule braucht Optimierung, damit die bestehende Dokumentation nicht einfach unter den Tisch fällt, sondern in Schule weiter damit gearbeitet werden kann. Dennoch braucht es auch für den Erwerb von Sprache weitere Netzwerke, denn allein die Kita soll und kann es nicht auffangen.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es besteht mittlerweile schon der Wunsch nach zwei Zwischenfragen. Als Erstes hat sich Herr Kollege Dr. Maelzer eingedrückt. Würden Sie die Frage zulassen?

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Eileen Woestmann GRÜNE

Ja.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben sehr intensiv auf die BeDo-Studie abgehoben. Das ist auch die Grundlage Ihres Antrages. Vielleicht könnten Sie uns erklären, in welchem Zusammenhang die BeDo-Studie eine Komplettabschaffung von Dokumentationen für bestimmte Kinder fordert?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Kollegin.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Maelzer, für die Frage. Es geht nicht darum, eine Komplettabschaffung von Dokumentationen für einige Kinder zu fordern oder umzusetzen, sondern es geht darum, zu überlegen, für welche Kinder welche Dokumentation Sinn macht. Ich persönlich würde sagen, dass die Portfolioarbeit für alle Kinder total wichtig ist. Denn da geht es darum zu gucken: Was hast du in der Kita schon erlebt, was hast du schon gelernt? Landtag Ich finde nicht, dass es notwendig ist, dass man für jedes Kind sämtliche Basic-Bögen ausfüllt, bei denen man weiß, dass das Kind altersgemäß entwickelt ist. Da geht Zeit verloren, die die Erzieherinnen und Erzieher besser am Kind mit Förderung, Vorlesen, Singen und Spielen verbringen können, anstatt sich darin verzetteln zu müssen. Die Erzieherinnen und Erzieher machen das nicht, weil sie es lustig finden, sondern weil sie dazu aufgefordert werden. Sie würden die Zeit lieber mit den Kindern verbringen, statt am Schreibtisch Akten ausfüllen zu müssen.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, ich hatte es angedeutet: Es besteht der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage von Frau Kollegin Gosewinkel. Lassen Sie die auch zu?

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Eileen Woestmann GRÜNE

Klar.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Woestmann, Sie hatten angesprochen, dass die Dokumentation auch eine Relevanz in der Schule haben soll. Jetzt frage ich mich, vielleicht können Sie mir das erklären: Warum soll in der frühkindlichen Bildung das Beobachtungsverfahren BeDo eingesetzt werden, und parallel – so steht es in Ihrem Antrag – wird aber im Schulministerium ein Sprachscreening, also ein offensichtlich anderes Verfahren, eingeführt, was auch schon für den Vorschulbereich gelten könnte? Erklären Sie mir bitte, warum Sie in einer Landesregierung zwei verschiedene Verfahren einführen.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Bei der BeDo-Studie …

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Kollegin.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Entschuldigen Sie bitte.

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Rainer Schmeltzer

Immer gerne.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Gosewinkel, für die Frage. Es geht bei der BeDo-Studie nicht darum, zu sagen, das Verfahren nach BeDo werde eingeführt, sondern die BeDo-Studie hat untersucht, welche Dokumentationen es in Nordrhein-Westfalen gibt und wie diese eingesetzt werden. 10.10.2024 Das Ziel unseres Antrages ist, dass die Erkenntnisse, die aus der BeDo-Studie gewonnen werden, in die Fläche getragen werden und dass anhand von Fachtagungen, Fachkonferenzen – wie immer man das nennen möchte – gemeinsam weiter mit den Praktikerinnen und Praktikern und den Menschen, die die Studie gemacht haben, geguckt wird, welche Verfahren gut sind, welche man in der Fläche weiter einsetzen möchte und welche vereinfacht werden könnten. (Beifall von den GRÜNEN) Der Erwerb von Sprache braucht neben Kita natürlich noch weitere Netzwerke. Die Kita allein kann das nicht auffangen. Deswegen ist es wichtig, dass die kommunalen Integrationszentren stärker mit eingebunden werden und die Sprachbildungsnetzwerke enger gespannt werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn unser Antrag große Zustimmung erfahren würde. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Müller.

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Frank Müller SPD

Guten Abend. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Reden meiner Vorrednerin wurde mir ganz warm ums Herz. Sie haben so schön gesprochen, es hat aber nichts mit Ihrem Antrag zu tun. Phasenweise hatte ich sogar den Eindruck, dass Sie selbst Ihren Antrag gar nicht gelesen haben. (Beifall von der SPD) Auch meine Freude über den Zeitpunkt und über die volle Besetzung des Plenarsaals möchte ich zum Ausdruck bringen, dass irgendein kluger Mensch mal gesagt hat: Alles, was wir nach 17 Uhr beraten, ist unter höchster Geheimhaltung. – Da weiß ich gar nicht, warum Sie einen so wunderbaren Antrag so spät in der Tagesordnung verstecken und ihn dann noch direkt abstimmen wollen, damit wir bloß keine inhaltliche Debatte im Ausschuss führen können. Das kommt mir irgendwie seltsam vor, wenn ich diese wunderbare Antragsperle vor mir habe. Sie scheuen schlichtweg die Debatte, Sie wollen das hinter sich bringen, weil sie wissen, dass dieser Antrag unfassbar schlecht und weg von allen Realitäten ist. (Zuruf Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ich habe bei fünf Fachberatungen in den letzten Tagen nachgefragt, was sie von diesem Antrag halten. Ich will Ihnen sagen: Der ist bei allen fünf Fachberatungen durchgefallen. Landtag (Beifall von der SPD) Wissen Sie, was wirklich schlimm ist, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wenn so ein Antrag zur direkten Abstimmung ohne inhaltliche Beratung vorliegt, dann ahnen wir: Im Ministerium ist etwas im Busch. Das ist bestellt, da wird was kommen. Ich habe nur Angst, was da kommt. Wenn ich den Antrag lese und ahne, was da unterwegs ist, dann weiß ich, dass das nur neuer Mumpitz aus dem Familienministerium, aus dem Hause Paul sein kann. Aber schauen wir doch einfach mal. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist jetzt komplett unter der Gürtellinie! Kein Fach- argument! Kein einziges!) Spracherwerb ist wichtig für Entwicklung und Bildungserfolg. So weit ist das richtig. Wasser ist nass. Es ist ein Rätsel, wie Sie dann im Fortgang zu den Vorschlägen kommen. Ich will auf ein paar Punkte eingehen und mit der Feststellung beginnen, dass sich die grünen Kolleginnen und Kollegen von dem Ziel der Chancengleichheit verabschiedet haben – das stellen wir schon seit einigen Plenarsitzungen fest – und auch eher auf das meritokratische Prinzip setzen. Wer sich anstrengt, begabt ist und gute Leistungen erbringt, wird mit Bildungserfolg belohnt. Dieser Gedanke wird ja gemeinhin mit Chancengerechtigkeit gleichgesetzt. Das wurde heute mehrfach gesagt, auch von Frau Ministerin Paul. Aber diese Chancengerechtigkeit bedeutet, dass nicht berücksichtigt wird, dass Eigenschaften wie Begabung und Leistungsbereitschaft nicht nur individuelle Eigenschaften sind, sondern je nach Position im sozialen Raum ungleich verteilt sind. Wer in Bezug auf unser Bildungssystem von Chancengerechtigkeit spricht, legitimiert somit, dass Lernende aus einem privilegierten Umfeld bessere Startchancen und damit bessere Bildungschancen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, nehmen Sie das einfach mal mit in die Herbstferien und lassen das mal sacken. (Beifall von der SPD) Dann hatten wir noch das mit den Sprach-Kitas vom Bund. Der Bund hat immer gesagt, er werde diese nur begrenzt fördern. Es ist schlichtweg erwartbar gewesen, was dort passiert ist. Das ist bedauerlich, aber es ist so gekommen, wie man es gesagt hat. Ich gestehe zu, dass das Handling von Ministerin Lisa Paus offensichtlich mit Tempo und Zeitpunkt nicht so ganz optimal war. Aber auch das klären Sie bitte untereinander. Jetzt, wo Sie die Chance haben, das in Eigenregie zu machen, fragen wir uns, warum eigentlich die unterschiedlichen Stränge der Sprachförderung bis heute überhaupt noch nicht zusammengefasst worden sind. 10.10.2024 Liebe Kolleginnen und Kollegen, da haben Sie schlichtweg eine Chance verpasst. Aber was mich dann wirklich um den Verstand bringt, ist, dass Sie hier reinschreiben, das solle alles aus bestehenden Mitteln passieren. Das ist das große Zauberwort. Das ist kein Zaubertrick; das ist schlichtweg ein Hütchentrick, den Sie hier vorführen; denn alles das, was Sie vorschlagen, wird am Ende Geld kosten. Es wird Geld kosten, Verfahren zu vereinheitlichen. Wenn Sie das wollen, müssen Sie nämlich Vorgaben machen. Dann müssen Sie Digitalisierung fördern. Sie haben zu Recht gerade die BaSiK-Dokumentationen angesprochen, die sehr komplex sind und die im Übergang zum System Schule auch wenig nutzbar sind. Es wäre klug, das zu vereinheitlichen und dort klare Vorgaben zu machen. Aber dann werden Sie das den Trägern bezahlen müssen. Das ist in den Kindpauschalen so nicht enthalten, und das wird aus bestehenden Mitteln nicht passieren. Das wissen Sie ganz genau. Sagen Sie den Menschen nicht die Unwahrheit. Die Instrumente, die Sie anführen, gibt es alle. Die gibt es alle. Es muss nichts entwickelt werden. Sie müssen sie klug zusammenbinden. Sie können das gerne in einen Erlass schreiben; Sie können das aber auch gerne in die KiBiz-Revision schreiben, die uns hoffentlich sehr, sehr bald erwartet. All das ist absehbar. Wie gesagt, darauf freuen wir uns sehr. Aber dann bitte keine Modellprojekte – Kollege Maelzer ist gerade noch mal auf BeDo-NRW eingegangen. All das hätten wir Ihnen auch ohne diese Studie sagen können. Also regeln Sie das mit der Implementierung. Aber was mich wirklich um den Verstand gebracht hat und wo ich mich gefragt habe: „Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?“, das ist die Abschaffung der Dokumentation für Kinder ohne besonderen Förderbedarf. Das ist wirklich absurd, und so steht es in Ihrem Antrag. Wie wollen Sie überhaupt feststellen, ob Kinder Förderbedarfe haben, wenn Sie nicht ordentlich dokumentieren? Wie wollen Sie das gerade im Kita-Alltag, wo schon mal ein Personalwechsel vorkommt, wo Sie durchgängig Kinder beobachten müssen, wo Sie möglicherweise im Verlauf auch Anträge schreiben müssen, ohne Bildungsdokumentation hinbekommen? Das funktioniert so nicht. – Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Wenn Sie das wirklich wollen und es ernst damit meinen, Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten, dann geben Sie ihnen mehr Zeit, dann schaffen Sie endlich den Eigenanteil ab, dann entlasten Sie die Einrichtungen vielleicht auch mal beim Thema „Verwendungsnachweise“. All das würde mehr Zeit für Arbeit am Kind und in der Dokumentation bringen. Sie sprechen immer so gerne von: „Sprint und kein Marathon“. Herr Maelzer hat Ihnen mal gesagt, Sie seien noch gar nicht losgelaufen. Landtag

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, definieren Sie: Ich komme zum Schluss.

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Frank Müller SPD

Ich komme sofort zum Schluss. Sie sind offensichtlich falsch abgebogen. Deswegen werden wir diesem Antrag heute so nicht zustimmen können. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Müller. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Spracherwerb ist für den Bildungserfolg von Kindern vor allem in den frühen Jahren zentral. Wir alle wissen, dass Sprache die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe ist, besonders für Kinder aus bildungsfernen Familien oder für Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen. Doch anstatt mutige und konkrete Maßnahmen zu liefern, bleibt dieser Antrag bei vagen Absichtserklärungen stehen. Es fehlen die dringend benötigten umsetzbaren Lösungen – ob aus Mutlosigkeit oder Tatenlosigkeit, das wissen nur die antragstellenden Fraktionen. Es verwundert daher nicht, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, einige unserer guten Ideen übernehmen. Bereits im letzten Jahr haben wir festgestellt, dass ein großes Problem in den Kitas der hohe Dokumentationsaufwand ist. Die Fachkräfte sind überlastet und haben immer weniger Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Der vorliegende Antrag benennt dieses Problem zwar, aber die vorgeschlagene Lösung, nämlich ein Forschungsprojekt zur Optimierung der Dokumentation, eine Prüfung der Beobachtungsverfahren, ist bestenfalls ein kleiner Schritt. Die Kitas brauchen jetzt konkrete Entlastung und nicht noch mehr Prüfaufträge. Wir als FDP-Fraktion haben schon lange gefordert, die Dokumentationspflichten drastisch zu reduzieren, und das nicht nur im Bereich der Sprachförderung, sondern im gesamten Kita-Betrieb. Alles, was nicht dem Kinderschutz oder der Pädagogik dient, gehört auf den Prüfstand. Die Erzieherinnen und Erzieher müssen endlich wieder mehr Zeit für die Kinder haben und weniger Zeit mit Bürokratie verbringen. Was den Antrag besonders enttäuschend macht, ist, dass CDU und Grüne selbst bei so einem zentralen Thema keine konkreten Lösungen anbieten können. Es scheint, als hätte man sich in der Koalition auf nichts Verbindliches einigen können. Übrig bleiben oberflächliche Formulierungen und Prüfaufträge, die niemandem wirklich helfen. 10.10.2024 Besonders auffällig ist, dass der Antrag zwar die kommunalen Integrationszentren erwähnt, die eine wichtige Rolle bei der Sprachförderung spielen, aber die Familienzentren völlig ignoriert werden. Dabei sind gerade diese Einrichtungen essenziell für sozial benachteiligte Familien, um den Spracherwerb auch zu Hause zu unterstützen. Sprachförderung darf nicht an der Kita-Tür enden. Sie muss in die Familien hineinwirken. (Beifall von der FDP) – Da darf man auch applaudieren. Der Ausbau von Familienzentren oder eine stärkere Verknüpfung von Kita und Sozialer Arbeit wären hier ein entscheidender Schritt. Doch auch dieser bleibt aus. Ein weiterer Punkt im Antrag ist die Optimierung der Schnittstelle zwischen Kindertagesbetreuung und Grundschule. Aber was bedeutet das konkret? Wie soll die datenschutzkonforme Weitergabe der Bildungsdokumentation organisiert werden? Was passiert, wenn im Sprachscreening Defizite festgestellt werden? Zu all diesen Fragen, meine Damen und Herren, bleibt der Antrag Antworten schuldig. Im Gegensatz zu diesem schwachen Antrag haben wir als FDP bereits heute konkrete Vorschläge gemacht. Wir fordern die Einführung verbindlicher Bildungsstandards für Kitas, damit Kinder beim Schuleintritt über die notwendigen sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten verfügen. Außerdem fordern wir, die bestehenden Screeningverfahren deutlich auszubauen und dabei früher anzusetzen. Die derzeitigen Verfahren, die meist kurz vor dem Schuleintritt durchgeführt werden sollen, kommen viel zu spät, um Sprachdefizite rechtzeitig zu erkennen und zu beheben. Zudem sind sie nicht verpflichtend genug, was dazu führt, dass viele Kinder durch das Raster fallen. Es fehlt die entsprechende Konsequenz. Eine flächendeckende und verpflichtende Überprüfung der Sprachentwicklung ab dem dritten oder dem vierten Lebensjahr ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Kinder die bestmögliche Förderung erhalten und für die Schule sprachlich fit sind. Dazu gehört auch die vollständige Digitalisierung der Dokumentation in den Kitas, um die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher zu erleichtern und eine schnelle und einfache Übergabe der Informationen an den Grundschulen zu ermöglichen. Auch die Verankerung der Sprach-Kitas im Kinderbildungsgesetz mit einer langfristigen Finanzierung ist ein Punkt, den wir seit Langem fordern. Darüber hinaus muss Deutsch als verpflichtende Sprache in allen Kitas fest im Kinderbildungsgesetz verankert werden, damit Kinder frühzeitig die Bildungssprache erlernen und so bessere Chancen für ihren weiteren Bildungsweg haben. Landtag Frau Ministerin Paul, es ist Ihre Aufgabe, endlich konkrete Lösungen zu präsentieren, statt sich hinter allgemeinen Prüfaufträgen zu verstecken. Die Familien in Nordrhein-Westfalen erwarten das von Ihnen. Sie haben mehrfach betont, wie wichtig die frühkindliche Bildung ist, aber in der Praxis sehen wir wenig Fortschritt. Dieser Antrag zeigt deutlich, dass die sogenannte Zukunftskoalition aus CDU und Grünen keine greifbaren Lösungen für die Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung bietet. Es braucht nun endlich mutige Entscheidungen und konkrete Maßnahmen. Diesen Antrag werden wir daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Um es auf den Punkt zu bringen: „Ein Kind, das kaum Deutsch spricht und versteht, hat an einer Grundschule noch nichts verloren.“ Welcher hetzerische Rechtspopulist hat diesen menschenverachtenden Satz wohl ausgespien? Wer hätte es gewusst? Diese Feststellung stammt von der CDU, genauer von deren Generalsekretär und Bundestagsabgeordneten Carsten Linnemann. (Christian Loose [AfD]: Aha!) Wundersamerweise hat die CDU auch mal recht. Wenig Deutschkenntnisse bei der Einschulung führen zu erheblichen Schwierigkeiten beim Lernen und in der sozialen Interaktion. Kinder können den Unterricht schwerer verstehen, sie haben Probleme beim Lesen und Schreiben und entwickeln Leistungsrückstände. Dies führt zu Frustration, einem geringeren Selbstwertgefühl und einer eingeschränkten Teilnahme am Unterricht. Auch die soziale Integration leidet, da die Kommunikation mit Mitschülern erschwert ist. Besonders bedenklich ist: Das Problem wird immer größer. Allein im Jahr 2022 wurde bei 13,6 % der Kinder eine Sprachentwicklungsstörung diagnostiziert. Dennoch bleibt der große Wurf aus, den die CDU mit diesem Antrag anstrebt. Also doch wieder: typisch CDU. Während viele der hier formulierten Zielsetzungen unterstützenswert sind, lässt der Antrag eine Schlüsselinformation schmerzlich missen. Warum sprechen immer mehr Kinder kaum bis gar kein Deutsch, und warum brauchen immer mehr Kinder eine sprachliche Förderung? Die Antwort darauf traut sich nur die AfD auszusprechen, während die CDU um den rosa Elefanten im Raum herumtanzt. 10.10.2024 So suggeriert der Antrag, dass der pädagogische Alltag und die sogenannte alltagsintegrierte Sprachbildung die einzigen Instrumente seien, um Kindern die notwendigen Sprachkompetenzen zu vermitteln. Das ist aber nicht der Kern des Problems. Was in der Theorie gut klingt, stößt in der Praxis auf Grenzen. Fachkräfte in Kitas sind bereits stark überlastet. Eine gelungene sprachliche Förderung kann kaum mehr zusätzlich stattfinden; insbesondere dann, wenn Kinder in Einrichtungen geschickt werden, ohne ein Wort Deutsch sprechen zu können und ihre Eltern auch zu Hause kein Deutsch sprechen. Die Lage ist besonders in NRW dramatisch. Das müssten die Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet eigentlich wissen. Dort gibt es Gebiete, in denen der Anteil von Kindern mit ausländischen Elternteilen bei deutlich über 70 % liegt. Wir reden hier nicht von Kindern hoch gebildeter Einwanderer wie die Japaner in Düsseldorf, sondern wir reden von schon nach ihren heimatlichen Standards gering Qualifizierten, meist noch aus Kulturkreisen, die eine westliche Bildung oder gar eine Integration in das Gastgeberland aus religiösen Gründen ablehnen. Auch in diesem Kontext ist Folgendes zu sehen: Aufgrund der Einführung der sogenannten Sprach-Kitas im Jahr 2016 sollte man annehmen, dass die Zahl der Kinder mit sprachlichen Defiziten bei der Einschulung signifikant gesunken sei. Tatsächlich ist aber das Gegenteil der Fall. Die Einschulung von Kindern mit einem zusätzlichen sprachlichen Förderbedarf ist von 2015 bis 2022 um mehr als 50 % gestiegen, und 2015 war doch was, von dem die CDU meinte: Wir schaffen das. Ihre hochgelobten Sprach-Kitas verdeutlichen nur einmal mehr Ihre gescheiterte Integrationspolitik. Auch ein neu eingeführtes Verfahren eines landesweiten Screenings bei der Schulanmeldung wird dieses Problem nicht lösen. Zum Zeitpunkt der Schulanmeldung ist jede Förderung bereits zu spät. Zudem bleibt in Ihrem Antrag unklar, welche Maßnahmen aus den Ergebnissen abgeleitet werden sollen. Wenn es Ihnen ernsthaft um die Verbesserung der sprachlichen Bildung unserer Kinder geht, möchte ich gerne auf den Antrag meines Fraktionskollegen aus dem vergangenen Jahr verweisen. Wir benötigen ein umfassendes Sprachförderkonzept, das auf einheitlichen Sprachstandserhebungen im vorschulischen Bereich basiert. Es sind verpflichtende Vorlaufkurse für Vorschulkinder mit einem Förderbedarf „Deutsch“, die Kitas, Grundschulen und Eltern einbeziehen, sowie regelmäßige Sprachstandsprüfungen notwendig, und das alles vor dem fünften Lebensjahr. Nur so kann eine effektive Sprachförderung gelingen. Landtag Wobei: Deutsche Sprachkenntnisse sind heutzutage ohnehin überbewertet, denn die Tagesschau gibt es jetzt auch in einfacher Sprache, und in manchen Vierteln des Ruhrgebiets kommt man mit Arabisch oder Türkisch ohnehin weiter als mit Deutsch. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute schon einmal über das wichtige Thema der Sprachförderung gesprochen. Eigentlich finde ich es ganz gut, dass die Sprachförderung und Ihre Wichtigkeit diesen Plenartag quasi einrahmen. Wenn wir dann an jeder Stelle in der Debatte schon weiter gekommen wären, wäre das auch gut. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Nichtsdestotrotz wird uns dieses Thema an vielen Stellen weiter beschäftigen, weil Sprache natürlich ein ganz entscheidender Baustein für gelingende Bildungsbiografien und für eine gesellschaftliche Teilhabe ist. Deswegen ist es so wichtig, dass wir bereits im System der frühkindlichen Bildung auf eine konsequente Sprachbildung setzen. Wir haben heute Morgen schon darüber gesprochen, dass wir in Nordrhein-Westfalen seit mittlerweile mehr als 10 Jahren auf ein sehr etabliertes, ein sehr gutes und ein fundiertes System der alltagsintegrierten Sprachbildung aufbauen können. Darüber hinaus haben wir natürlich weitere bewährte Projekte und Förderstränge wie im Bereich der Mehrsprachigkeit und der Familienbildung, „Griffbereit“ oder „Rucksack KiTa“, weil auch das ein Teil von ganzheitlicher Sprachbildung ist. Ja – auch darüber haben wir heute Morgen schon gesprochen –, die Landesregierung hat weiterhin die Sprach-Kitas nicht nur fortgeführt, sondern sie wird sie auch dauerhaft fortführen, genau wie auch die Plus-Kitas natürlich dauerhaft fortgeführt werden. Ja, richtigerweise werden wir auch darüber sprechen müssen, in welcher Art und Weise man diese Stränge noch besser zusammenführen kann, damit die unterschiedlichen Förderinstrumente, die wir im Bereich der frühkindlichen Bildung haben, mit Blick auf die Sprachbildung noch effizienter eingesetzt werden können. Bedarfsorientierte Fortbildung sowie die Rolle der Fachberatung sind beim Thema „Sprachbildung“ von besonderer Wichtigkeit, um die Qualität sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Praxis 10.10.2024 setzen wir auf bewährte Konzepte und deren passgenaue Weiterentwicklung. Auch darüber haben wir bereits heute Morgen intensiv diskutiert. Trotzdem will ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir aus den Erkenntnissen der BeDo-NRW-Studie … Ich möchte übrigens noch einmal darauf hinweisen, Herr Kollege Hafke, dass das BeDo-NRW-Projekt das Projekt Ihrer damaligen Landesregierung gewesen ist. Ein gutes Projekt, nur mit den Ergebnissen hat man nichts gemacht. Wir haben also hier nicht einen neuerlichen Prüfauftrag, sondern das, was wir jetzt machen, ist, uns noch einmal die Ergebnisse der Studie anzuschauen und daraus abgeleitet in die Weiterentwicklung von Dokumentationspflichten zu gehen. Wir haben auch schon heute Morgen darüber diskutiert, dass es natürlich darum gehen muss, die Bildungs- und Entwicklungsdokumentation weiterzuentwickeln, um aus der Vielzahl der heute zur Verfügung stehenden Bildungs- und Entwicklungsdokumentationsmöglichkeiten schlankere Stränge zu bilden und diese von Aufwand zu entlasten. Aber noch einmal: Hier geht es nicht darum, auf Dokumentationen, die für die Entwicklungsstanderhebung, aber auch für die Bildungsstanderhebung wichtig sind, zu verzichten, sondern es geht darum, sich anzuschauen, an welchen Stellen durch bessere Rahmenvorgaben, Rahmenbedingungen, durch eine bessere Weiterentwicklung Dokumentationsaufwand reduziert werden kann, ohne aber die Qualität der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation zu gefährden. Bezüglich der Entlastung der pädagogischen Kräfte will ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit dem Kita-Helfer-Programm weiterhin sicherstellen, dass noch einmal Entlastung für das pädagogische Personal in die Kitas kommt. Auch hier streben wir die dauerhafte Verankerung im KiBiz an und haben die Einsatzmöglichkeiten mit Blick auf einfache Verwaltungstätigkeiten erweitert. Auch kommunale Sprachbildungsnetzwerke können und werden eine zentrale Rolle spielen. Diese Netzwerke möchten wir unterstützen und gezielt fördern, um eine ressortübergreifende Zusammenarbeit und das Verhältnis zwischen den verschiedenen Akteursgruppen gezielt zu gestalten. Unser Fokus liegt zum einen auf dem bedarfsorientierten Angebot von Fortbildungsmaßnahmen für das fachpädagogische Personal vor Ort, und zum anderen sollen niedrigschwellige, alltagsintegrierte Angebote die Kinder mit Sprachförderbedarf und Familien mit Einwanderungsgeschichte frühzeitig an das Bildungssystem heranführen und Benachteiligungen abbauen. In diesem Sinne sollen diese Ansätze weiterentwickelt werden. Die Rolle der Kommunalen Integrationszentren wird in diesem Prozess von besonderer Bedeutung sein. Landtag Das heißt nicht, dass die Familienzentren nicht weiterhin ihre wichtige Rolle im System der Familienbildung, im System der frühkindlichen Bildung behalten. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die Familienzentren noch einmal gezielt qualitativ weiterentwickeln werden, um Kinder zu unterstützen, um Familien ganz gezielt dort zu unterstützen, wo besondere Bedarfe bestehen. Mit diesen Maßnahmen setzt sich die Landesregierung für Chancengerechtigkeit und Teilhabe, für das Recht der Kinder auf Bildung und dafür ein, dass jedes Kind von Beginn an die bestmögliche sprachliche Förderung erhält. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10870. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10870 angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kamieth, es steht mir nicht zu, Sie zu korrigieren, aber ich glaube, dass wir jetzt einen weiteren Höhepunkt des Parlamentstages erreicht haben, indem ich feststelle, dass wir am Ende der heutigen Sitzung sind. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 19:57 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 10.10.2024

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