Marcel Hafke
Vielen Dank, Frau Präsidentin – Frau Woestmann, Sie haben in vielen Gesprächen mitgeteilt, dass Sie mit Betroffenen gesprochen hätten und regelmäßig im Gespräch seien. Ich denke nicht, dass betroffene Kinder und Jugendliche in der Lage sind, die Rechte immer für sich einzufordern, weil manchmal auch Eltern und manchmal auch Menschen, die für die Schutzbedürftigen da sein sollten, Täter sind. Das heißt, wir brauchen Unterstützungsstrukturen, die sich um die Kinder und Jugendlichen kümmern und ihnen nicht noch zusätzliche Aufgaben mit auf den Weg geben. Wenn es so einfach wäre, wie Sie das gerade beschreiben, dann würde Ihnen ja kein Zacken aus der Krone brechen, das dem Kinderschutzbeauftragten grundsätzlich zur Verfügung zu stellen und das auch ins Gesetz hineinzuschreiben, weil es damit deutlich einfacher werden würde, sich einzelne Vorgänge, 8a-Fälle, wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, Landtag tatsächlich anzuschauen und mit den Betroffenen, den Institutionen, den Jugendämtern vor Ort in den Dialog einzutreten. Sie wissen, wie herausfordernd das Thema „Datenschutz“ überall, auf allen Ebenen ist. Selbst wenn er die Information von einem Betroffenen bekommen würde, ist er ja immer noch nicht legitimiert, damit tatsächlich agieren zu dürfen. Von daher braucht es eine gesetzliche Grundlage, und die könnte dieses Gesetz zur Verfügung stellen. Ich sage Ihnen das noch einmal, Frau Kollegin Woestmann: Ihre Fraktion hat das in der letzten Legislaturperiode befürwortet, damals mit der Fraktionsvorsitzenden und familienpolitischen Sprecherin Josefine Paul an der Spitze. Ich frage mich bis heute: Was hat die grüne Fraktion angetrieben und bewogen, ihre Meinung auf diese Art und Weise zu ändern und diesem so wichtigen Sachverhalt, wo wir uns zwischen allen Fraktionen einig waren, dass wir das in dieser Legislaturperiode umsetzen wollen, auf einmal eine Absage zu erteilen? Wir wussten alle, dass das im damaligen Kinderschutzgesetz noch nicht möglich war. Das ist ja sehr schnell entstanden, in einem sehr kurzen Zeitraum, wo noch offene Punkte zu diskutieren waren. Deswegen haben wir gesagt, wir machen das in dieser Legislaturperiode. Ich wundere mich, dass Sie diesen Pfad verlassen haben, ohne es inhaltlich zu erläutern, außer zu sagen, dass es bei dem Beauftragten nicht richtig aufgehangen wäre. Dann würde mich interessieren: Wo wollen Sie es denn ansonsten machen? Wir stellen doch fest: So, wie es jetzt in Nordrhein-Westfalen läuft, Frau Kollegin, läuft es nicht gut. Wir haben doch die Situation – das haben Sie selber gesagt –, dass in den Jugendämtern die Strukturen nicht ausreichen, dass teilweise die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht umfassend ist, dass Fortbildungen fehlen usw. usf. Von daher ist es ganz entscheidend, dort nachzusteuern. Frau Ministerin, wir haben noch weitere Punkte, die wir im laufenden Verfahren ansprechen müssen, über die wir diskutieren müssen, nämlich die Frage, wie tatsächlich Informationen an den Beauftragten kommen, um die Situation von Kindern und Jugendlichen vernünftig einschätzen zu können. Wir stellen im Moment in der Realität viele Defizite fest, zu denen Sie aber nicht klar benennen, wie das zu dem Beauftragten kommen wird. Des Weiteren habe ich große Sorgen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf potenzielle Doppelstrukturen schaffen. Als Stichwort nenne ich die Netzwerkkoordinatoren vor Ort, die im Landeskinderschutzgesetz zu Recht festgeschrieben sind. Es ist zu befürchten, dass wir hier eine Doppelstruktur mit mehr Bürokratie schaffen. Ich denke, dass wir klug beraten sind, das zu vermeiden. 10.10.2024 Meine Damen und Herren, dem Grunde nach befürworten wir den Ansatz, einen Kinderschutzbeauftragten einzusetzen. Ich meine aber nach wie vor, dass Sie heute eine große Chance verpassen. Es fehlen klare Strukturen beim Thema „Durchgriff bei den Jugendämtern“, es fehlt das Thema „mangelnde Datenerhebung“, und das Fehlen von Beschwerdeinstanzen ist auch noch ein gravierender Mangel. Abschließend möchte ich noch einen Hinweis geben, den auch schon Dr. Maelzer angesprochen hat. Ich halte es für klug, dass wir bei diesem Thema keinen Spaltpilz in die demokratischen Fraktionen tragen und uns auf einen vernünftigen Weg begeben sollten, wo alle vier Fraktionen eine gute Idee gemeinsam entwickeln und diese auf den Weg bringen, so wie wir das beim Landeskinderschutzgesetz auch gemacht haben. Meine Hand ist nach wie vor ausgestreckt, aber das heißt auch, dass das hier keine Friss-oder-stirb-Veranstaltung wird, sondern dass man sich mit den Problemen und Anmerkungen, die die Freien Demokraten zu diesem Gesetzentwurf haben, ernsthaft beschäftigt und auch bereit ist, den Gesetzentwurf entsprechend nachzusteuern, zu verbessern und zu korrigieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
