Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Abschaffung von § 36 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes vorgeschlagen. Ich nehme vorweg: Die Landesregierung lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil die grundlegenden Zusammenhänge verkannt werden. Für unsere Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschaftsstandort und für die klimaneutrale Transformation müssen wir schnell neue Stromerzeugungskapazitäten aufbauen. Der Ausbau der Windenergie und der erneuerbaren Energien insgesamt ist daher wirklich eine drängende Aufgabe. Die Verantwortung, die wir für diese Aufgabe tragen, gebietet es, dass wir allen viel abverlangen, denn die Energiewende fordert uns alle und ja, sie braucht uns auch alle. Doch genauso, wie wir entschlossen Maßnahmen ergreifen müssen, ist es unsere Pflicht, Mechanismen zu schaffen, die den Menschen vor Ort die Möglichkeit geben, sich einzubringen. So ein tiefgreifender Wandel wie die Energiewende darf nicht von oben herab diktiert werden. Es ist ein Prozess in Nordrhein-Westfalen, bei dem Menschen gehört werden und bei dem sie auch auf eine Planung vertrauen dürfen. Denn nur so kann die notwendige Akzeptanz gesichert werden, um den Ausbau der Erneuerbaren langfristig erfolgreich zu gestalten. Auf diesem Weg von Ambition und Akzeptanz sind wir bereits ein wirklich gutes Stück vorangekommen. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt etwa 3.800 Windenergieanlagen in Betrieb, 7,5 GW. In dieser Legislatur sind 4,5 GW davon zu verantworten. Wir haben alleine in diesem Jahr 2 GW Windenergieanlagenleistung genehmigt. Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben wir nach letztem Stand aus September 296 neue Windenergieanlagen ans Netz gebracht. Weitere rund 800 Anlagen sind bis September genehmigt. 10.10.2024 Diese Zahlen machen deutlich: Wir treiben den Ausbau der Windenergie schneller und effizienter voran als viele andere Bundesländer. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen diese Dynamik, die entfacht ist, und die rechtssichere Aufstellung von Regionalplänen für die Flächen der Windenergie weiter in Ambition und Akzeptanz voranbringen. Dabei sind 1.000 neue Windenergieanlagen ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass unsere Energieversorgung fortan ohne fossile Rohstoffe auskommen kann. Wir sind auf einem guten Kurs, dieses Ziel zu erreichen. Aber wir wissen, wir müssen fokussiert bleiben. Der Weg ist lang. Wir werden unsere Arbeit weiterhin mit der bekannten Ernsthaftigkeit und Weitsicht fortsetzen. Genau mit diesem Erfolg, diese große Zubau- und vor allem Genehmigungsleistung über die politischen Ebenen hinweg im engen Schulterschluss zu bewerkstelligen, geht auch Verantwortung einher. Ein schneller und umfassender Ausbau braucht planerische Steuerung. Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 26. September deutlich gemacht, dass es die Voraussetzungen für eine Aussetzungsentscheidung sehr viel restriktiver sieht, als dies zuvor vom Land angenommen wurde. Diese wichtige Einschätzung werden wir als Land natürlich nicht ignorieren. Aber – das ist entscheidend – das OVG hat die Einschätzung in einem Eilverfahren geäußert, in welchem lediglich über die Frage entschieden wurde, ob ein Entscheid sofort vollzogen werden darf oder nicht. Die Entscheidung, ob landesrechtliche Regelungen bundesgesetzkonform sind, obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. So schreibt es übrigens auch das OVG. Wir haben direkt die Bezirksregierungen angewiesen, alle betroffenen Rückstellungen im Lichte der OVG-Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Und wir sind in Richtung Bundesrat aktiv geworden. Wir haben die rechtlichen Unklarheiten, die es gibt, die von dem OVG aufgezeigt wurden, jetzt in einer Bundesratsinitiative, für die wir eine Mehrheit finden konnten, an die Bundesebene adressiert. Lieber Abgeordneter Stinka, lieber André, Olaf Scholz muss gar nicht irgendwann reinkommen; denn vielleicht ist er schon da. Das meine ich, weil es eine Rückäußerung der Bundesregierung gibt, in der die Bundesregierung zu unserer Bundesratsinitiative sagt: Steuerung ist Landesangelegenheit, Komma, aber … Der Fall Nordrhein-Westfalen mit der Urteilsbegründung des OVG in dieser Eilentscheidung ist Anlass, zu prüfen, ob es Steuerungsnotwendigkeiten auch von der Bundesebene braucht. Wenn man also so arbeitet, wie wir das machen, im Sinne des Gelingens und des Handreichens mit der Bundesebene, Landtag dann kann man in kürzester Zeit einen Prozess beschreiten, der genau das bestimmt, was unser Handeln im Interesse der Projektierer, im Interesse der vielen Energiegenossenschaften, im Interesse der Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen soll. Gerade weil wir in NRW so erfolgreich sind, brauchen wir gezielte Steuerung. Das ist keine Schwäche, sondern es ist unsere Stärke. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
