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Christof Rasche

10.10.2024 Sitzungen 18/77

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind eine freie und vielfältige Gesellschaft, und wir sind ein Rechtsstaat. Wir wollen und wir werden das erhalten. Das bedeutet, dass wir konsequent sind, konsequent in der Steuerung und in der Beantwortung von Herausforderungen. Das gilt auch hier. Aber auch hier gilt, dass wir das immer in der Dualität von Humanität und Ordnung machen. Klar ist dabei natürlich: Wer unseren Schutz missbraucht und gegen unsere offene Gesellschaft, gegen unsere Demokratie, gegen unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Gewalt vorgeht, muss unser Land verlassen. Deshalb hat für die Landesregierung die Abwehr von Gefahren, die von Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Spektrum ausgeht, hohe Priorität. Das ist im Übrigen keine allein ausländerrechtliche Frage; das ist auch eine Frage der inneren Sicherheit. Die Landesregierung tritt diesen Gefahren konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen. Sofern es sich um ausländische Personen handelt, zählen zu diesen Mitteln selbstverständlich auch ausländerrechtliche, also insbesondere aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Bei ausländischen Gefährdern und sonstigen sicherheitsrelevanten Personen wird in NRW stets und primär die Rückführung angestrebt. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um eine Rückführung dieser Personen durchzuführen. Allerdings müssen Rückführungen eben auch rechtlich und praktisch möglich sein. Landtag In NRW zeigen wir seit vielen Jahren – und das übrigens legislaturperiodenübergreifend –, dass wir auch insoweit sehr konsequent agieren, wie zuletzt vorgestern geschehen, als eine sicherheitsrelevante Person zurückgeführt wurde. Seit 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen somit bislang insgesamt 117 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Ferner sind insgesamt fünf ausländische sicherheitsrelevante Personen freiwillig überwacht ausgereist. Klar ist aber auch: Sofern eine tatsächliche Beendigung des Aufenthalts, also eine Rückführung, nicht oder noch nicht möglich sein sollte, wird in NRW stets und konsequent geprüft, ob darüber hinaus aufenthaltsrechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen in Betracht kommen.

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