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Christian Dahm

SPD 10.10.2024 Sitzungen 18/77

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der dritten Lesung gibt es noch mal Gelegenheit, auf den einen oder anderen Punkt einzugehen. Kollege Blöming hat es gesagt. Bei der Übertragung des Tarifergebnisses sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das ist unstreitig. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es gibt einen Konsens im gesamten Haus. Das war uns besonders wichtig. Bedauerlicherweise hat die Mehrheit dieses Hohen Hauses gestern unserem Antrag nicht zugestimmt, den § 71b zu streichen – schade eigentlich; dann 10.10.2024 hätten wir heute nämlich nicht darüber reden müssen. Jetzt tun wir es trotzdem. Es geht um die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens. Gleichwohl gibt es nach unserer Auffassung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es führt zu Mehraufwand – das haben wir gestern auch schon ausgeführt – in den Personalstellen nicht nur des Landesamtes für Besoldung und Versorgung, sondern auch der Kreishäuser und Rathäuser. Es führt zu einer Belastung der Gerichtsbarkeit und zu mehr Bürokratie – auch bei den einzelnen Betroffenen. Der dritte Aspekt – Sie haben es kurz angesprochen, Herr Kollege Blöming; ich bin sicher, dass uns das hier noch mal beschäftigen wird – ist die Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. Sie verweisen auf andere Bundesländer. Ich will die Gelegenheit nutzen, mal auf Rheinland-Pfalz zu schauen. Dort hat nämlich das OVG die verfassungsmäßige Besoldung in A8 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. (Sven Wolf [SPD]: Aha! Aha!) Interessant ist dabei der folgende Satz: „Ausgangspunkt zur Bestimmung des hierbei maßgeblichen Nettoalimentationsniveaus sei weiterhin die aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjährigen Kindern und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdienerfamilie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde.“ (Stefan Zimkeit [SPD]: Hört, hört!) Hier erwarten wir sicherlich einen Grundsatzbeschluss des Verfassungsgerichts, der dann auch für uns in Nordrhein-Westfalen leitend sein wird. Das gibt mir Gelegenheit, noch auf zwei weitere Punkte einzugehen. Sie wollen die Familienzuschläge für das dritte Kind und weitere Kinder kürzen und auf Strecke ein wenig absenken. Ich darf feststellen: Diese Regierung hat kein Herz für kinderreiche Beamtenfamilien. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich komme zum Antrag der Regierungskoalition zum Jobrad-Leasing. Das begrüßen wir durchaus. Dem haben wir gestern auch zugestimmt und es beschlossen. Auch die Gewerkschaften begrüßen das. Wir halten aber die Entgeltumwandlung für durchaus kritisch und sehen darin nicht unbedingt den Königsweg. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass das durchaus zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes beiträgt. Insofern ist es gut und richtig und findet, wie gesagt, unsere Zustimmung. Landtag Wir haben Ihnen heute gemeinsam mit der FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt, der all das noch einmal komprimiert zusammenfasst, und werben hier für Zustimmung. Beim Gesetzentwurf werden wir uns heute genau wie gestern enthalten. Es hätte ein gutes Gesetz werden können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP])

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