Zacharias Schalley
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt und Machtmissbrauch zählt zu den grundlegendsten Aufgaben des Staates, und es gilt, ihn fortwährend zu verbessern. Nicht ohne Grund haben wir in der letzten Legislaturperiode den Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch und die Kinderschutzkommission ins Leben gerufen, um zum einen die schrecklichen Missbrauchstaten schonungslos aufzuarbeiten und zum anderen strukturelle Erfordernisse im Kampf gegen Kindesmissbrauch aufzudecken und notwendige Reformen auf den Weg zu bringen. Als ein erster bedeutender Schritt ist dabei das Landeskinderschutzgesetz entstanden, welches bundesweit neue Standards gesetzt hat. Der nun vorliegende Entwurf soll dieses Gesetz um die Position eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte ergänzen. So weit, so gut. Denn wer könnte schon etwas gegen mehr Schutz für unsere Kinder und eine unabhängige Instanz, die sich für deren Rechte einsetzt und Missstände aufdeckt, sagen? Landtag Doch ich kann Ihnen sagen: Wir benötigen keinen weiteren Landesbeauftragten, um unsere Kinder zu schützen. Insbesondere benötigen wir keinen Beauftragten für Kinderrechte, dem linken Traum der staatlichen Lufthoheit über die Kinderbetten. Jedes Kind ist bereits jetzt wie ein Erwachsener auch Grundrechtsträger. Jedes Kind hat das Recht auf umfassenden Schutz durch die Grundrechte. Die schleichende Etablierung von Kinderrechten stellt einzig und allein Eltern unter Generalverdacht und birgt in Wirklichkeit das Risiko einer schleichenden Erosion der elterlichen Rechte. Jedes Amt, das darauf abzielt, Kinderrechte auf politischer Ebene voranzutreiben, ist nur der Rammbock linker Sozialingenieure, um hinter die Mauern der elterlichen Erziehung zu gelangen, und wird von uns daher ohne Wenn und Aber abgelehnt. (Beifall von der AfD) Kommen wir deshalb zum zweiten Aufgabenbereich des Beauftragten: Kinderschutz. Mit der Schaffung eines unabhängigen Beauftragten wird es nur weitere bürokratische Parallelstrukturen geben, ohne die bestehenden kritisch zu hinterfragen oder zu reformieren. Derzeit sind bereits zahlreiche Stellen für den Kinderschutz verantwortlich: Jugendämter, Schulen, Gesundheitsbehörden, Polizei, Gerichte und viele weitere Institutionen. Was tatsächlich fehlt, ist keine weitere Vermittlerinstanz, sondern eine verbesserte Koordination, eine stärkere Vernetzung und vor allem ein Abbau des Behördendschungels. Ich kann Ihnen versichern: Ein zukünftiger Landesbeauftragter wird auch dieses Problem nicht lösen oder das Geflecht entwirren. In Ihrem eigenen Gesetzentwurf schreiben Sie es selbst – ich zitiere –: „Die oder der Beauftragte fügt sich dabei in die bestehenden Kinderschutz- und Beschwerdestrukturen ein.“ Auf gut Deutsch: ein weiterer Grußaugust mit Kummerkasten, der sich mit Betroffenheitsbildern wichtigtun darf. Losgelöst davon wollen Sie dann auch noch eine Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einsetzen. Was bleibt dann eigentlich noch für den Landesbeauftragten zu tun? Falls Sie mir schon keinen Glauben schenken wollen, dann hören Sie vielleicht auf die Stimmen jener, die sich täglich um den Schutz unserer Kinder bemühen. Denn unabhängig von unserer Position gegenüber Kinderrechten wurde vonseiten der Sachverständigen eindrücklich vermittelt, dass die Themen „Kinderschutz“ und „Kinderrechte“ keinesfalls vermischt werden sollten, da sie für sich genommen bereits hochkomplex sind, sowohl auf der pädagogischen als auch auf der kriminologischen und juristischen Ebene. 10.10.2024 Aber all das interessiert Sie gar nicht. Vielmehr wollen Sie in politisch angespannten Zeiten, komme was wolle, schnell noch ein linkes Prestigeprojekt durchdrücken und einen Kinderkommissar einsetzen, der tief in die Familien und privaten Wertvorstellungen reinregieren kann. Darum sind Ihnen Fachleute und Betroffene bei diesem Projekt vor allem lästig und sollen nicht zu viel dazu sagen. So wollen Sie bei dem Gesetz nur ein einmaliges Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, Kinderschutzinstitutionen und Betroffenen durchführen. Auch nur unter Druck haben Sie die einmalige Berichtspflicht gegenüber dem Landtag im Gesetzentwurf über Nacht rasch in eine Pflicht zu Beginn und zur Mitte der Legislaturperiode abgeändert. Wenn Sie tatsächlich daran interessiert sind, den Schutz der Kinder in Nordrhein-Westfalen zu verbessern, dann sollten Sie statt in einen neuen Prestigeposten die jährlich bereitgestellten Mittel in die Stärkung von präventiven Maßnahmen investieren, um die bestehenden Defizite im System zu beheben und unsere Kinder effektiv vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
