André Kuper
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 77. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen oben auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 17 Abgeordnete entschuldigt. Die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Hedwig Tamer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom gestrigen Tag beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, diese um den Tagesordnungspunkt 17 mit dem Titel „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“, Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9514 – Neudruck – in dritter Lesung zu ergänzen. Die Aussprache zu diesem neuen Tagesordnungspunkt soll im Rahmen einer Block-1- Debatte geführt werden. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Vor diesem Hintergrund frage ich zunächst einmal, ob zu diesem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung von irgendwem das Wort gewünscht wird. – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann darf ich darüber abstimmen lassen. Wer der Ergänzung der heutigen Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 17 ergänzt und der ursprünglich als TOP 17 vorgesehene Beratungsgegenstand verschiebt sich entsprechend. Damit sind wir beim Tagesordnungspunkt 1. Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 7. Oktober gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu folgender aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt: 10.10.2024 1 Jetzt schon bei Kochsalzlösung: In Nordrhein-Westfalen sind 500 Medikamente knapp! Wie kann die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10954 Damit eröffne ich die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der AfD hat der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Vincentz das Wort.
