Christof Rasche
Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Zwischenfrage. Die Antwort kann ich Ihnen gerne nachreichen. Ich will Ihnen nur sagen, dass das sicherlich nicht dazu dienen wird, Ihre Legende weiterzustricken, unter einer grünen Migrationsministerin werde nicht konsequent rechtsstaatlich gehandelt. (Beifall von den GRÜNEN) Der Rechtsstaat wird auch von einer grünen Ministerin – das ist übrigens eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat – konsequent weiter durchgesetzt. 10.10.2024 (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) – Ich kann Ihnen sagen, dass wir gestern, wie ich das gerade vorgetragen habe, eine weitere sicherheitsrelevante Person zurückgeführt haben. Weil Sie das gerade erwähnt haben und weil auch Herr Bialas darauf rekurriert hat, will ich noch mal etwas zur Einordnung der 34 derzeit ausreisepflichten Personen, von denen eine tatsächlich zurückgeführt werden kann, vortragen. Zur Verdeutlichung möchte ich Ihnen etwas zu den Zahlen sagen. Es sind 33 derzeit nicht rückführbare ausreisepflichtige Gefährder. Davon fehlt es bei elf Personen am Strafverzicht bzw. am Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung. Auch das ist Teil von Rechtsstaatlichkeit; denn es ist auch immer abzuwägen, ob das Strafverfolgungsinteresse oder das Ausreiseinteresse höher ist. Insofern muss immer das Einverständnis eingeholt werden. Wenn dies nicht erfolgt, weil derzeit das Strafverfolgungsinteresse höher liegt, wie in diesen elf Fällen, dann ist eine Rückführung derzeit nicht möglich. Das ist auch ein Teil von Rechtsstaatlichkeit. Aber all diese Personen befinden sich derzeit in Straf- oder Untersuchungshaft. Es bleibt selbstverständlich dabei: Diese Personen sollen nach dem Einverständnis der Staatsanwaltschaft, also nach Erteilung des Einvernehmens, zurückgeführt werden – möglichst noch aus der Haft heraus, spätestens aber nach Verbüßung ihrer Haftstrafe. Noch ein wesentlicher Grund, warum ausreisepflichtige Gefährder derzeit nicht immer zurückgeführt werden können, ist, dass durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesen konkreten Fällen für zwölf Personen ein Abschiebeverbot festgestellt und bei drei Personen die Flüchtlingseigenschaft bzw. der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde. Das heißt, diese Personen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht zurückgeführt werden. Das bedeutet, dass seitens des BAMF dieser Schutzstatus zuerst zurückgenommen werden muss. Aber seien Sie versichert, dass wir weiter daran arbeiten, dass es möglich wird, diese Gefährder, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, tatsächlich außer Landes zu bringen. Festzuhalten ist auch, dass eben nicht alle sicherheitsrelevanten Personen, nicht alle Menschen, die hier als Gefährder eingestuft sind, ausländische Staatsangehörige sind. Insofern handelt es sich also immer auch um eine Frage der inneren Sicherheit. Ich will aber auch noch mal sagen: Dort, wo aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus rechtlichen Gründen derzeit nicht in Betracht kommen, werden darüber hinaus aufenthaltsrechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen geprüft. Hier sind insbesondere Maßnahmen, die regelmäßig mit einer Ausweisung einhergehen, wie Überwachungsmaßnahmen, etwa Meldepflichten bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle sowie Aufenthaltsbeschränkungen wie Landtag Kontakt- und Kommunikationsmittelverbote zu nennen. Verstöße gegen diese Überwachungsmaßnahmen sind übrigens strafbewehrt. Das heißt also: In Nordrhein-Westfalen werden schon vor und unabhängig von der Möglichkeit einer Rückführung alle in Betracht kommenden aufenthaltsrechtlichen Mittel zur Gefahrenabwehr konsequent ausgeschöpft. Damit bilden die Mittel der aufenthaltsrechtlichen Gefahrenabwehr zusammen mit den Mitteln polizeirechtlicher und anderer sicherheitsrechtlicher Maßnahmen ein gemeinsames Bild der inneren Sicherheit zur Gefahrenabwehr. Terrorismus ist keine alleinige Frage des Aufenthaltsrechts. Deswegen hat das Maßnahmenpaket der Landesregierung im Übrigen drei Säulen – Sicherheit, Migration und Prävention –, weil auch die Befugnisse der Sicherheitsbehörden mit diesem Sicherheitspaket richtigerweise noch mal dort ausgeweitet wurden, wo es notwendig ist, auf Veränderungen der Sicherheitslage mit konkreten Maßnahmen zu reagieren. Darüber hinaus sind in der zweiten Säule, der Migrationssäule, auch konkrete Anpassungen und Konkretisierungen vorzunehmen, wo dies notwendig ist. Ich habe das gestern bereits betont, tue das aber gerne noch einmal, weil ich das für essenziell halte: Wir haben bereits die Zentralen Ausländerbehörden gestärkt, und wir werden das weiter tun, um das Rückkehrmanagement an dieser Stelle stärker zu zentralisieren und noch besser aufzustellen, nicht nur mit Blick auf Gefährder und schwere Straftäter, sondern insgesamt bei der Frage, dass diejenigen, die hier keine Bleibeperspektive haben oder deren Asylverfahren in einem anderen Land laufen muss, dann auch hier ausreisepflichtig sind. Deswegen war es richtig und gut, dass wir schon für diesen Haushalt 5 Millionen Euro zusätzlich für Personal und Ausrüstung in die Zentralen Ausländerbehörden investieren und dass wir die Befugnisse noch einmal erweitert haben, damit insbesondere Datenträgerauswertung durch die Zentralen Ausländerbehörden möglich wird, weil die Identitätsklärung oftmals eines der zentralen Rückführungshemmnisse ist. Wir werden auch weiter die Zentralen Ausländerbehörden stärken, weil sie hier eben eine ganz zentrale Rolle spielen, auch und gerade um die Kommunen zu entlasten und um das Rückkehrmanagement noch einmal zu verbessern. Die wichtige dritte Säule ist die Prävention. Denn nur in diesem Dreiklang lassen sich die Fragen ganzheitlich beantworten. Das bedeutet, schon bei der Jugendhilfe anzusetzen. Denn wir sehen leider, dass Radikalisierungsprozesse in immer jüngerem Alter beginnen. Deswegen ist Jugendhilfe an dieser Stelle wichtig. 10.10.2024 Deswegen ist es aber auch wichtig, die Akteure aus Integration und Flüchtlingshilfe mit einzubeziehen, damit dort auch frühzeitig Radikalisierungstendenzen erkannt werden können und dort frühzeitig reagiert werden kann. Diese Konsequenz können die Menschen auch erwarten, weil unser Rechtsstaat wehrhaft ist, weil er funktionieren muss und weil er das Sicherheitsversprechen den Menschen gegenüber einlösen muss. Das umfasst die Abwehr von Gefahren, aber auch die Abwehr des Generalverdachts gegen Menschen, die zu uns gekommen sind, die heute unsere Nachbarn sind, die heute unsere Kolleginnen und Kollegen sind und die gleichermaßen den Schutz unseres Landes genießen. Vor diesem Hintergrund handelt diese Landesregierung konsequent auch mit diesem Maßnahmenpaket. Weitere Maßnahmen werden natürlich sukzessive ausgebaut werden. Unser Land hat reagiert. Unser Land hat auch schon vor Solingen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Und wir werden diesen Weg auch konsequent weitergehen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
