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Susanne Schneider

FDP 10.10.2024 Sitzungen 18/77

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die nächste Pandemie wird wahrscheinlich kommen. Wir wissen nicht, wann, wir wissen nicht, wie massiv sie sein wird. Aber wir wissen, dass wir darauf vorbereitet sein müssen. Wir müssen besser darauf vorbereitet sein als damals in der Coronapandemie. Wir müssen handlungs- und reaktionsfähig sein, die Erfahrungen aus der letzten Pandemie bewerten und nutzen. Und natürlich muss der Öffentliche Gesundheitsdienst hier eine zentrale Rolle spielen. Nun sollen nach Vorschlag der Landesregierung Kompetenzen bei einer neuen Landesbehörde gebündelt werden. Das war in anderen Bereichen auch schon der richtige Weg in der Vergangenheit. So hat die schwarz-gelbe Landesregierung in der letzten Wahlperiode zum Beispiel die Anerkennungsverfahren für die im Ausland erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich bei der Bezirksregierung Münster zusammengefasst. Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll zudem strukturell gestärkt werden, indem die neue Landesbehörde Landtag nicht nur die Aufsicht gegenüber den kommunalen unteren Gesundheitsbehörden wahrnehmen soll, sondern auch deren Arbeit stärker steuern und koordinieren soll. Wir Freien Demokraten sprechen uns bereits seit Jahren dafür aus, das Landeszentrum Gesundheit NRW als Landesgesundheitsamt mit erweiterten Kompetenzen auszustatten. So sollte eine Rapid Response Force zur Unterstützung der kommunalen Gesundheitsämter eingerichtet werden. Verwaltungsabläufe sollten so verbessert und beschleunigt werden. Die Coronapandemie hat uns sehr schmerzhaft aufgezeigt, dass dort dringender Handlungsbedarf besteht. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt also in eine ähnliche Richtung wie unsere Überlegungen. Durch die Bündelung von Kompetenzen wird die öffentliche Verwaltung insgesamt schlagkräftiger und effizienter aufgestellt. Dadurch lassen sich neue Synergieeffekte nutzen, Bürokratie wird verschlankt und dadurch reduziert. Diese Zielrichtung können wir daher mitgehen. Eine Aktualisierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist vor diesem Hintergrund angebracht. Allerdings sollte bei der Umwandlung der derzeit bereits pflichtigen Aufgaben in Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auch die Bewertung aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände unbedingt berücksichtigt werden. Zwar hat sich in der Pandemie gezeigt, dass ein schnelles, abgestimmtes und möglichst einheitliches Handeln des ÖGD sinnvoll ist. Eingriffe in die kommunale Verwaltungsautonomie sind jedoch immer sorgfältig abzuwägen. Die Meinungen der Kommunen sollten daher unbedingt bei dieser Verwaltungsreform einbezogen werden. Als FDP-Landtagsfraktion werden wir daher auch die Ergebnisse einer Anhörung abwarten und uns erst dann zu dieser Gesetzesinitiative positionieren. Diese Verwaltungsreform darf aus unserer Sicht übrigens nicht der einzige Schritt bleiben, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten. Bislang sind diese auch für die Verbeamtungsuntersuchungen zuständig. In der Pandemie brachte dies Gesundheitsämter vielfach an ihre Grenzen, sodass teilweise unter Vorbehalt und mit Rechtsunsicherheit für alle Seiten verbeamtet werden musste. Andere Bundesländer beauftragen für diese Untersuchungen besonders ausgewählte niedergelassene Vertragsärzte. Das wäre aus unserer Sicht eine weitere Maßnahme, mit der sich die Gesundheitsämter auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. (Beifall von der FDP) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir erkennen in dem Gesetzentwurf der Landesregierung gute Ansätze, aber auch das Potenzial für 10.10.2024 einige Verbesserungen. Daher freue ich mich auf die Debatte im Fachausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP)

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