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Rainer Schmeltzer

10.10.2024 Sitzungen 18/77

Frau Ministerin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche, aber ich glaube, es ist in Ihrem Sinne. Es ist hier im Plenarsaal extrem unruhig. Ich bitte Sie, etwaige andere Gespräche nach außen zu verlagern und ansonsten der Debatte zu folgen. Herzlichen Dank. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. Mir wird auch nachgesagt, ich würde sehr laut sprechen. Aber trotzdem ist es manchmal tatsächlich angenehmer, wenn man nicht auch noch gegen eine solche Kulisse ansprechen muss. Deswegen auch herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur gesetzlichen Verankerung der Stelle eines oder einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte gehen wir auf der Grundlage unseres Landeskinderschutzgesetzes den bereits beschrittenen Weg eines kinderrechtsbasierten Ansatzes und des Bekenntnisses zu den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention konsequent weiter. Der Gesetzentwurf sieht folgende zentralen Regelungen vor: Erstens die Statuierung der Stelle eines Landtag oder einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte auf gesetzlicher Grundlage, zweitens eine auskömmliche Ausstattung dieser Stelle, drittens die klare Orientierung bei der Aufgabenwahrnehmung an den Rechten von Kindern auf Schutz, Beteiligung und Förderung. Vor allem ist – viertens – die Beauftragte, der Beauftragte ein wichtiges Instrument im Kinderschutz, nämlich als Anlaufstelle für die jüngsten unserer Gesellschaft und als Impulsgeber für neue Maßnahmen in den Bereichen „Kinderschutz“ und „Kinderrechte“. Die zahlreichen Stellungnahmen im Rahmen des erfolgten Verbändeanhörungsverfahrens begrüßen die Ziele, Inhalte und Grundsätze des Gesetzentwurfs. Drei Dinge wurden hierbei besonders oft genannt und hervorgehoben. Zum einen die gesetzliche Verankerung der Rechtsstellung, Finanzierung und Unabhängigkeit der Stelle sowie deren Einrichtung beim für Kinder und Jugendliche zuständigen Ressort. Eine gesetzliche Verankerung zeigt noch mal deutlich, inwiefern wir dieser Stelle eine besondere Wichtigkeit beimessen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung der Stelle geteilt wird. Es wurde auch darauf verwiesen, dass die Beteiligung von Betroffenen – von Kindern und Jugendlichen, von von Gewalt im Kindes- und Jugendalter Betroffenen –, das Hören von Betroffenen und die Beteiligung von vorhandenen Strukturen der Kinderrechte und des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen wichtige Schritte sind. Mit der gesetzlichen Absicherung der Beteiligung verdeutlichen wir in besonderem Maße, welche fundamentale Rolle wir als Landeregierung geschlossen dem Recht von Kindern zuschreiben, sich eine informierte Meinung bilden zu können, diese zu äußern und vor allem aber auch – das ist im Kinderschutz von besonderer Bedeutung – gehört zu werden und damit auch das Recht umgesetzt zu bekommen, Schutz zu genießen. Sie müssen aber auch an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Die Frage von Beteiligung ist im Kinderschutz eine elementare Frage. Mit der gesetzlichen Einrichtung und starken Ausstattung einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte gemäß dem Koalitionsvertrag setzen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem besonderen Blick auf das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Und wir setzen einen weiteren Meilenstein bei der Stärkung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen, den wir als demokratische Fraktion seit der letzten Legislaturperiode konsequent auch immer gemeinsam vorangetrieben haben, was ich als einen besonderen Wert ansehe. 10.10.2024 Wir haben gestern schon darüber diskutiert. Wir haben nicht nur das Landeskinderschutzgesetz, sondern wir haben auch mit der Kinderschutzkommission eine strukturelle Absicherung der Kinderschutzthemen hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Immer wieder sind wichtige Impulse aus der Kinderschutzkommission heraus in die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen eingeflossen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund und den intensiven Debatten, die wir hier immer wieder auch gemeinsam führen, wird das nicht der letzte Meilenstein in der Weiterentwicklung des Kinderschutzes gewesen sein. Und das kann es auch gar nicht gewesen sein, denn der Weg ist noch lang, bis allen Kindern gleichermaßen Schutz, diskriminierungsfreie Zugänge und die Wahrung ihrer Rechte ermöglicht werden. Aber wir werden weiterhin tun, was wir hier gut können, nämlich gemeinsam unsere Kräfte bündeln, um den Schutz von Kindern und den Rechten von Kindern zur praktischen Wirksamkeit zu verhelfen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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