Marcel Hafke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz unserer Kinder vor Gewalt und Machtmissbrauch ist eine zentrale Aufgabe unseres Staates, denn unsere Kinder verdienen nicht weniger als den absoluten Schutz, den wir ihnen bieten können. Gewalt und Missbrauch dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, und es ist unsere Pflicht, alles dafür zu tun, unsere Kinder davor zu schützen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag Ein Kinderschutzbeauftragter könnte dabei eine wichtige Funktion und Rolle einnehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte adressiert zwar das Thema, Frau Ministerin, und er nimmt auch wichtige Aspekte auf. Ich habe allerdings den Eindruck, dass Sie heute eine große und wichtige Chance verpassen. Der Kinderschutzbeauftragte soll laut dem Gesetzentwurf als Problemlöser fungieren. Sie haben dem Problemlöser in Ihrem Gesetzentwurf aber keine Kompetenz zugeschrieben, Probleme tatsächlich zu lösen. Das ist das größte Problem. Deswegen möchte ich den Elefanten, der hier im Raum steht, deutlicher und klarer adressieren. In Deutschland kontrollieren wir eigentlich alles. Wir kontrollieren bei jedem Auto, das unterwegs ist, ob es auf diesen Straßen fahren darf. Wir kontrollieren bei den Achterbahnen in den Freizeitparks, ob sie sicher sind. Wir kontrollieren bei jedem Restaurant durch das Gesundheitsamt, ob man dort sicher essen gehen kann. Nur bei dem Thema „Jugendämter“ überlassen wir es der Verantwortung der eigenen Behörde – dem Oberbürgermeister oder dem Landrat –, dieses zu kontrollieren. Obgleich es in den Jugendämtern so viele gute und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt – da stimme ich zu, Frau Kollegin –, stellen wir fest, dass das mittlerweile fatale Auswirkungen in ganz Nordrhein-Westfalen hat. Deswegen ist es meines Erachtens auch so wichtig, Frau Ministerin, dass wir endlich einmal ehrlich darüber sprechen, was Durchgriffsrechte gegenüber den Jugendämtern bewirken können. Ich denke, dass es ein wichtiger Bestandteil ist, dass es diese Durchgriffsrechte gibt. Denn wie soll ein Kinderschutzbeauftragter vernünftig agieren können, wenn er nicht einmal Informationsrechte und Akteneinsicht gegenüber den Jugendämtern hat, um mit den Betroffenen vernünftig sprechen und Lösungen erarbeiten zu können? Wie soll das funktionieren? Diese Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet. Frau Ministerin, es gibt eine zweite Sache, die mich massiv umtreibt und irritiert. Ich habe mir noch einmal alte Unterlagen angesehen. Dabei stellte ich fest, dass Sie in der letzten Wahlperiode einen Entschließungsantrag mitgetragen haben, in dem Sie sich für entsprechende Durchgriffsrechte starkgemacht haben. Es wurde namentlich eine Fachaufsicht genannt und gesagt, dass es wichtig wäre, das in der Legislaturperiode umzusetzen. Jetzt sagen Sie, dass das beim Kinderschutzbeauftragten nicht den richtigen Stellenwert habe. Deswegen habe ich konkret die Frage: Wann und wo wollen Sie das lösen und entsprechende Kontrollrechte gegenüber den Jugendämtern einführen? Was Sie in 10.10.2024 der letzten Legislaturperiode mit allen vier Fraktionen gemeinschaftlich auf den Weg gebracht haben, könnten Sie hier und heute einlösen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
