Martin Sträßer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schulversuch Fachoberschule Polizei war ein wichtiges – und jetzt die erste Korrektur, liebe Kollegin Franziska Müller-Rech – gemeinsames Vorhaben von CDU und FDP in der vergangenen Wahlperiode. Seitdem können Absolventinnen und Absolventen mit einem mittleren Schulabschluss über den Bildungsgang bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen einsteigen. Grundvoraussetzung waren vorher das Abitur oder die volle Fachhochschulreife. Durch die Einführung der Fachoberschule Polizei haben wir den Zugang zur Polizeiausbildung wieder durchlässiger gemacht, und das war gut so. Nicht allein das Abitur soll den Zugang zur Polizeiausbildung ermöglichen, auch Haupt-, Real- und Gesamtschüler mit mittlerem Bildungsabschluss können gute Polizeikräfte sein. Zwei Jahre nachdem dies wieder möglich wurde, schlossen diesen Sommer mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs den neuen Bildungsgang erfolgreich ab. Wir bewerten den bisherigen Verlauf des Schulversuchs genau wie die heutige Landesregierung und offensichtlich auch die FDP-Fraktion, wie wir eben gehört haben, als großen Erfolg. Die bisherige Auswertung zeigt – es ist schon gesagt worden – eine hohe Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Polizei mit den Inhalten und mit den Anforderungen des Bildungsgangs. Auch die relativ geringe Abbrecherquote von nur 6 % im ersten Jahrgang zeigt, dass wir so zusätzlich motivierte und qualifizierte Nachwuchskräfte für unsere Polizei gewinnen können. Landtag Zudem haben 274 junge Absolventinnen und Absolventen im unmittelbaren Anschluss an ihre Schullaufbahn bei der FOS Polizei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in die Laufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu starten. In der Überzeugung, dass der Schulversuch bisher ein großer Erfolg ist, stimmen wir deshalb durchaus mit der FDP überein. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Dann könnt ihr ja zustimmen! – Marc Lürbke [FDP]: Zustim- men!) Weiter noch: Die neue Landesregierung aus CDU und Grünen hat deshalb bereits an diese Erfolge angeknüpft und weitergemacht. Zu den elf bestehenden Berufsschulen sind vier weitere hinzugekommen. Dies geschieht vor allem im ländlichen Raum. Auch das unterstützen wir ausdrücklich. Die FDP-Forderung nach einer kontinuierlichen Evaluation wird bereits erfüllt. Mit einem sechsstufigen Auswertungsverfahren werden die Erfolge und Herausforderungen des Schulversuchs genau ermittelt. So soll ein guter Übergang der Absolventen und Absolventinnen an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ermöglicht werden. Aber wenn die FDP jetzt schon fordert, den Schulversuch vorzeitig ins Schulgesetz zu überführen und die Versuchs- und Evaluationsphase früher zu beenden, ist das aus unserer Sicht definitiv zu früh. Ganz offen angesprochen: Wir haben bisher nur einen Abschlussjahrgang, und den wiederum nur an den ersten elf Berufsschulen. Folglich möchten wir auch die weiteren Schulen erst einmal einbeziehen. Darüber hinaus sind der Erfolg an den weiteren Schulen und der Studienerfolg bei der Hochschule für Polizei und Verwaltung ein wichtiges Erfolgskriterium. Die Evaluationsphase sieht deshalb vor, dass mit dem laufenden Studienjahr 2024/2025 hierzu erstmals Daten erfasst werden. Der Evaluationszeitraum bis zum Schuljahr 2027/2028 wurde damals mit Zustimmung der FDP beschlossen. Wir sind durchaus der Meinung, dass wir uns diese Zeit im Sinne einer guten Ausbildung für unsere Schülerinnen und Schüler nehmen sollten.
