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Ralf Witzel

FDP 10.10.2024 Sitzungen 18/77

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landesregierung, CDU und Grüne vergeben heute eine große Chance. Wir könnten hier und heute fraktionsübergreifend ein starkes Signal für den öffentlichen Dienst senden, wenn wir gemeinsam auch in konjunkturell schwierigeren Zeiten den Tarifabschluss für den Beamtenbereich eins zu eins übernehmen würden. Durch die Verbindung mit dem fiktiven Partnereinkommen machen Sie uns dies leider nicht möglich, wie wir Ihnen im Vorfeld erläutert haben. Wir fragen uns: Warum bestehen Sie darauf, dass beides heute hier verbunden wird und ein Konsens dann nicht zustande kommt? (Beifall von der FDP) Die einzig plausible Erklärung für dieses an sich unplausible Verhalten ist: Tarifergebnis und Besoldungsstrukturreform werden miteinander verbunden, weil allein bei Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten ohne die neue Unterstellung eines fiktiven Partnereinkommens die Alimentation wegen Verstoßes gegen das Abstandsgebot zum Bürgergeldempfänger in verfassungswidriger Weise zu niedrig ist. Wir haben Sie, Herr Finanzminister, gestern zweimal ausdrücklich darauf angesprochen und für uns keine verbindliche Aussage zu dieser Thematik erhalten. Was Sie uns aber absolut klar dargelegt haben, ist Folgendes: Sie haben beide Aspekte – Tarifanpassung und Versorgungsstrukturreform – so zu einem Landtag Gesamtpaket inklusive Begründungsteil verbunden, dass wir selbst mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen heute nicht alleine ausgekoppelt über die Tariffrage entscheiden können, ohne Ihr neues Berechnungsmodell als Bezugsrahmen im Gesamtpaket mit einzukaufen. Deshalb frage ich Sie heute noch einmal anders: Wie fallen die finanziellen Mehrkosten aus, wenn der Landtag nur den Tarifabschluss ohne Anrechnung fiktiver Partnereinkommen beschließen würde? Dargelegt haben Sie die gravierenden Abweichungen vom Alimentationsprinzip der letzten Jahrzehnte von Ihrer Seite aus proaktiv zu keinem Zeitpunkt. Wir haben es selbst thematisiert – und die Verbände in Nordrhein-Westfalen. Bei Ihnen liegen 141.000 Besoldungswidersprüche. Die Zweifel an der heute amtsangemessenen Alimentation sind offenbar der wahre Grund für diese Neudefinition. In Nordrhein-Westfalen explodiert die Anzahl der Besoldungswidersprüche von Beamten gegen das Land, ihren Dienstherrn. Gab es vor einem Jahr noch knapp 85.000 Rechtsbehelfe für eine amtsangemessene Alimentation, liegt diese Zahl im Juli 2024 bei beachtlichen fast 141.000 Eingaben, die auf eine Entscheidung warten. Der Berg unerledigter Vorgänge wächst kontinuierlich weiter an. (Beifall von der FDP) Herr Finanzminister, werte Koalitionsfraktionen, deshalb möchte ich gerne in Erinnerung rufen, wie Ihre Politik bei den Betroffen aufgenommen wird. Anja Weber, Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes sagte im Wortlautzitat – alles aus der Anhörung –: „Überschattet wird dieser gute Teil des Gesetzentwurfs durch die Verbindung mit einer sehr grundlegenden Änderung des Besoldungsrechtes in der Tarnkappe eines neuen Familienbildes. Darunter liegt ein Rechentrick, indem ein fiktives Partnereinkommen hinzugerechnet wird […].“ Der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Roland Staude, sagte – Wortlautzitat –: „Leider ist hier wieder eine Chance vertan worden, um einen echten Beitrag zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes zu leisten […].“ – Und: „Das hat auch etwas mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun. Denken Sie an die Teilzeitkräfte. Wollen wir, dass die Familien jetzt anfangen zu rechnen, ob sich die Erwerbstätigkeit für den Ehepartner überhaupt noch lohnt? Gerade wenn wir über den Fachkräftemangel und über Wissenstransfer sprechen […].“ Oder nehmen Sie Professor Gerd Hamme vom Deutschen Richterbund – Wortlautzitat –: 10.10.2024 „Hier findet ein Stück weit eine Teilprivatisierung der staatlichen Alimentationspflicht statt. Das, da bin ich mir sicher, wird das Bundesverfassungsgericht nicht ohne Weiteres akzeptieren und durchwinken. Auch zu Art. 6 Grundgesetz, dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, bin ich mir alles andere als sicher, ob Eheleute nicht doch gezielt benachteiligt werden.“ Und Manfred Lehmann, Deutsche Steuer-Gewerkschaft – Wortlautzitat zum Punkt „kleine Einkommen“: „Denen muten wir zu, dass sie mehr oder weniger jeden Monat aufs Neue überprüfen, ob sie antragsberechtigt sind, weil sich eine Fülle von Einflussfaktoren ergibt.“ Wir als FDP-Landtagsfraktion sagen Ihnen: Es ist Aufgabe des Dienstherrn, für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen. Die verfassungsrechtliche Überprüfung haben die Verbände in der Sachverständigenanhörung bereits angekündigt. Wir fordern Sie auf: Gewähren Sie eine amtsangemessene Alimentation nicht nur auf Antrag. Dafür sind Sie als Dienstherr verantwortlich. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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