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Christof Rasche

10.10.2024 Sitzungen 18/77

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst – kurz: FOS Polizei –, stellt sich bislang als großer Erfolg dar. Dieser zusätzliche Bildungsgang am Berufskolleg, der sich speziell an junge Menschen mit mittlerem Schulabschluss richtet, bereitet passgenau auf den gehobenen Polizeivollzugsdienst vor und fördert die Vielfalt und Stärke der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Es ist gut, dass dieses Vorhaben der Landesregierung, das einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land darstellt, auch im parlamentarischen Raum breite Unterstützung genießt. Die ersten Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Berufskollegs das neue Angebot mit neu entwickelten spezifischen Profilfächern inhaltlich gut bewältigen können. Wir verzeichnen eine hohe Zufriedenheit bei gleichzeitig hoher Abschlussquote unter den Schülerinnen und Schülern. Daher freuen wir uns über die aus dem Antrag sprechende Zustimmung. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass die FOS Polizei ganz bewusst als mehrjähriger Schulversuch aufgesetzt wurde, denn in diesem Kooperationsvorhaben von Schule und Polizei steckt viel Pionierarbeit. Die Laufzeit bis 2027/2028 wurde dabei bewusst gewählt. Sie ist Grundlage der Absprachen mit allen Akteuren, und sie ist auch Grundlage der Genehmigungen. Die Zeitleiste gibt nicht nur allen Beteiligten Landtag Planungssicherheit, sondern hat auch fachliche Gründe. Über die Erfolgskriterien, die Dauer und die Evaluation des Schulversuchs FOS Polizei haben sich das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium des Innern im Vorfeld eng verständigt. Aus dem Konzept stehen noch wichtige Bausteine der Evaluation aus. Diese sind aber relevant, weil alle Daten und Informationen Auswirkungen auf ein späteres Regelangebot haben werden. Dazu müssen mehrere Einschulungsund Abschlussjahrgänge betrachtet werden. Zum einen wollen wir vor einer Entscheidung über ein zukünftiges Regelangebot natürlich wissen, ob das Interesse der jungen Menschen an diesem Angebot auch weiterhin so hoch bleibt, wie es erfreulicherweise bisher der Fall ist. Die Entwicklung der Nachfrage wird eine wichtige Rolle dabei spielen, wenn wir über die erforderliche Anzahl an dauerhaften Standorten sprechen. Darüber hinaus ist der Studienerfolg an der Hochschule für Polizei und Verwaltung als ein Ziel des Schulversuchs ein zentrales Kriterium. Erst jetzt startet die erste Kohorte von Studierenden an der Hochschule für Polizei und Verwaltung, die aus der FOS Polizei kommt. Deren Entwicklung wird in einem eigenen Modul erfasst, das mit dem laufenden Studienjahr startet. Darüber hinaus haben wir vier Schulstandorte im Schulversuch, die wir ganz bewusst in einer zweiten Tranche aufgenommen haben, um den ländlichen Raum noch besser zu berücksichtigen. Von denen gibt es noch keine Absolventinnen und Absolventen. Auch deren Entwicklung sollten wir auf jeden Fall einbeziehen. Wir lassen im Schulversuch bewusst Raum, damit sich die schon jetzt hervorragenden Kooperationen zwischen Schul- und Polizeibereich kontinuierlich weiterentwickeln, zum Beispiel durch die regelmäßigen landesweiten Netzwerktagungen mit allen Berufskollegs und den polizeilichen Ausbildungsbehörden. Darum ist eine Verkürzung des Schulversuchs, wie sie im Antrag gefordert wird, aktuell seitens der Landesregierung nicht geplant. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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