Andreas Bialas
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Russland die Ukraine überfallen hat, seit Angriffe auf ukrainische Atomkraftwerke als realistische Gefahr drohen, seit die Eskalation des russischen Angriffskrieges weiter nach Westeuropa zu schwappen droht, haben meine Frau und ich gemeinsam überlegt, wo und wie im Notfall die Zukunft unserer Kinder in Frieden und Sicherheit möglich ist. Für meine Frau, Polizistin, und mich, ehemals Soldat und Polizist, ist klar: Wir werden unser Land bei einem Angriff nie verlassen. Aber was ist mit unseren Kindern? Würden wir sie wegschicken? Könnten wir sie im Notfall wegschicken, und wohin? Das sind Gedanken und Gespräche, die ich nie für möglich gehalten hätte. Diese Gespräche über Flucht aus Deutschland heraus sind eigentlich surreal und schienen mir immer undenkbar. Es kann schneller gehen, als wir alle glauben, dass wir uns in völlig anderen Rollen wiederfinden. In der dunklen Zeit des Dritten Reiches flohen viele aus Deutschland. Das ist gerade einmal 80 Jahre her. Zeiten ändern sich schnell, mitunter in die eine Richtung, mitunter in die andere. Daher reichen wir den Verfolgten und Drangsalierten aus Krisen- und Kriegsgebieten unsere Hände. Eine Aufgabe oder ein Aushöhlen des Asylrechts wird es mit uns niemals geben. (Beifall von der SPD) Wir sind eine freie, offene und diverse Gesellschaft. Die haben wir uns erkämpft. Darauf sind wir stolz, und das bleiben wir auch. Dafür ist es unerlässlich, für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. 10.10.2024 Beides gehört untrennbar zusammen und bedingt sich gegenseitig. Der Schutz der Bevölkerung ist eine Kernaufgabe des Staates. Der Schutz für die Bürgerinnen und Bürger schafft erst die Voraussetzung für die Akzeptanz des Asylrechts und der Zuwanderung. Dazu ist es nötig, Chancen und Teilhabe in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt, also Partizipation auf breiter Ebene, zu ermöglichen. Innere Sicherheit ist aber nur dauerhaft stabil möglich, wenn der innere Frieden hergestellt wird. Dieser kann nur gelingen, wenn soziale Gerechtigkeit gegeben ist. Hinzu kommt auch: Es ist unerlässlich, auf unsere Regeln und Gesetze zu achten, ihre Durchsetzung zu fordern und, wenn nötig, bei schweren Verstößen mittels möglicher Konsequenzen – auch ausländerrechtlicher Konsequenzen – zu reagieren. Hierzu gibt es bereits jetzt genügend rechtliche Möglichkeiten. Man muss schon sehr genau schauen, was aufgrund von Schranken, die das Recht setzt, und was durch Vollzugsdefizite oder Haltungen in NRW nicht umgesetzt wird. Mit dem Bundesgesetz zur Verbesserung der Rückführung, welches Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, sind weitreichende Möglichkeiten gegeben: mehr Zeit für die Vorbereitung der Abschiebung und längere Zeiten im Ausreisegewahrsam, keine die Abschiebung aufschiebende Wirkung durch das Stellen weiterer Asylanträge oder bei Klagen gegen Folgeanträge, mögliche Sicherungshaft für denjenigen, der gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote verstößt, Beschwerderecht der Behörden gegen richterliche Entscheidungen, Wegfall der Ankündigungspflicht, Möglichkeit des Betretens weiterer Räume der Unterkunft, Durchsuchung und Sicherstellungsmöglichkeit zur Identitätsfeststellung, härteres Vorgehen gegen Schleuser und organisierte Kriminelle – hier braucht es noch nicht einmal mehr eine Verurteilung – und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren. Weitere Gesetzesänderungen werden auf der Bundesebene diskutiert und beschlossen. Aktuell begrenzen wir den Zuzug derer, die ihre Rechte in anderen Ländern geltend machen können und daher auch sollen. Wir achten besonders darauf, keine Straftäter und Gefährder nach Deutschland einreisen zu lassen. Das schaffen wir auch an den Grenzen, am besten an den Außengrenzen der EU und, wenn es dort nicht effektiv ist, dann auch an den deutschen Grenzen, (Zuruf von Markus Wagner (AfD) und zwar im Rahmen des europäischen Rechts und nicht mittels anderer Fantasien. (Beifall von der SPD und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Ich halte das nicht für eine Diskursverschiebung rechter Narrative. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Landtag eine Antwort auf diese Fragen aus der Mitte der demokratischen Parteien heraus. Erhalten sie sie dort nicht, gehen sie zu den Rändern oder über sie hinaus. Ich bin froh, eine handlungsstarke und umsichtig denkende Innenministerin in Berlin zu wissen. Wir wollen vieles, aber wir schaffen nicht alles. Und einiges wollen wir schlicht nicht. Kaum jemand hat Verständnis dafür, wenn wir nicht konsequent gegen Straftäter und Gefährder vorgehen. Lassen Sie uns einmal nach NRW blicken. Die Landesregierung zeigt in diesem Zusammenhang derzeit immer gerne in Richtung Berlin, so als hätte sie hier nichts zu tun. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Wie sieht es in NRW aus? Denn wenn es darum geht, wer zu uns kommt oder nicht zu uns kommen sollte – hauptsächlich diese Diskussion wird derzeit gerne angefacht –, dann ist schon von Interesse, erst einmal zu wissen: Wer ist denn schon da, und wer davon ist Gefährder oder schwer kriminell? Wie viele schwerkriminelle Personen oder Gefährder, die abgeschoben werden könnten, befinden sich derzeit in NRW? Was wird aktuell seitens der Landesregierung diesbezüglich unternommen? Das ist übrigens ein Punkt, der sich auch im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün findet. Ich habe diese Frage in der vorletzten Sitzung des Innenausschusses gestellt und außer Geschwurbel keine Antwort seitens des Innenministers erhalten. Die SPD wollte diese Frage dann auf die Tagesordnung der letzten Innenausschusssitzung setzen lassen. Das wurde nicht zugelassen, da sie keinen Bezug zum Innenausschuss habe und vom Integrationsministerium zu beantworten sei. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Das allein fand ich bereits einen ungeheuerlichen Vorgang. Dann allerdings sagte der Innenminister in der Diskussion um die Tagesordnung so nebenbei, es gebe 189 Gefährder. Zu Kriminellen sagte er nichts. Der Presse teilte er dann auf Nachfrage eine Zahl von 27 Gefährdern mit, die nicht abgeschoben werden könnten. Daraufhin wurde die Frage erneut im Integrationsausschuss gestellt. Diesmal lautete die Antwort: Es befinden sich 34 ausreisepflichtige Gefährder in NRW. Tatsächlich rückführbar sei nur eine Person. Eine Statistik straffälliger Personen liege der Landesregierung nicht vor. Auf Nachfragen im Ausschuss wurde deutlich: Doch, einiges wisse man schon. Es gebe ein sogenanntes Fallmanagement und Standards dazu mit den Kommunen, mit der Staatsanwaltschaft und – man höre mal hin – auch mit der Polizei. Genaue Zahlen könne man dann doch sicherlich nachliefern – so meine Frage darauf. Antwort: Ich nehme das mal mit. – Ich 10.10.2024 warte auf die Zahlen. Sicherheitshalber habe ich auch eine Kleine Anfrage gestellt. Ich frage mich aber weiterhin: Wie viele gefährliche Gefährder haben wir dann nun? Ist man als eingestufter Gefährder nicht gefährlich? Was ist mit den 189 Personen? Hat man versucht, die scheinbar nicht Abschiebbaren abzuschieben? Hat man irgendetwas unternommen, oder hat man bereits vorher die Flinte ins Korn geworfen? Eine Antwort darauf gab es nicht. Eine weitere Frage ist: Wie werden die Kriminellen überhaupt erfasst und belangt, und wird auch ihr Status überprüft? Welche Maßnahmen ergreift man also jetzt konkret? – Keine Antwort. Mir scheint, Sie wissen vielleicht gar nicht so genau, was in NRW derzeit los ist. (Thorsten Klute [SPD]: Das wird es sein!) Manchmal liegt es nicht am fehlenden Recht. Manchmal ist es die Haltung, die fehlt. Manchmal ist es kein Rechtsdefizit; mitunter ist es ein Vollzugsdefizit im eigenen Land. Bevor man nach Berlin schielt, sollte man doch mal den eigenen Stall beschauen und gucken, wo der Mist liegt. Dabei äußerst sich die Ministerin blumig, wenig Substanz hinter vielen Worten versteckt, und der Minister wieder mit seinem Lieblingswort in diesem Zusammenhang: Klamauk. Er nennt es häufiger in letzter Zeit, gerade bei diesem Thema, gestern auch hier im Plenum: Ich habe keine Zeit für diesen Klamauk. Ich muss ehrlich sagen: Ich finde, es ist ein Unding, uns in diesen Fragen Klamauk zu unterstellen, wenn es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land geht und wir es dabei doch tatsächlich wagen, das Handeln zu hinterfragen. (Beifall von der SPD und von Marc Lürbke [FDP) Die Fakten machen dieses Nachfragen mehr als nötig. Ich finde es schon beachtlich, dass auch der Innenminister bei diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend ist, (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) weil es um eine zentrale Frage der inneren Sicherheit geht. Das ist kein Klamauk, Herr Innenminister. Es ist Sorge, Herr Innenminister. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Es ist schwer erträglich, dass derzeit die notwendige Debatte über konsequente und, wie ich finde, richtige und notwendige Abschiebungen von Gefährdern und Kriminellen auf dem Rücken aller Migranten geführt wird; dass die Schleusen der Ablehnung und Diskriminierung geöffnet werden und wieder einmal sehr weitgehende Abschiebungsfantasien befeuert werden. Man lese den Antrag der AfD und höre die Gesänge Landtag auf Wahlpartys. Dann weiß man, welche Blütenträume da reifen. Zuletzt: Wir dürfen den Blick auf Kriminalität und Gewalt nicht verengen. Das Messerattentat in Solingen hat eine breite Diskussion über Migration, ausländerrechtliche Fragen und Integration ausgelöst. Das ist nicht grundsätzlich falsch, es erfasst aber nur einen Teil des Problems. NRW hat ein großes Problem mit Gewaltkriminalität insgesamt und mit Messerkriminalität insbesondere. Hier müssen endlich Lösungen vor Ort gefunden werden. Vorschläge unsererseits gibt es viele. Wenn Sie als Landesregierung Interesse an der Zusammenarbeit auf Augenhöhe haben, laden Sie uns ein. Laden Sie uns frühzeitig ein, greifen Sie unsere Punkte ernsthaft auf. Für uns in der SPD gilt: Auch in schwierigen Zeiten konsequent sein, für Sicherheit sorgen, Mensch bleiben! – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
