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Jörg Blöming

CDU 10.10.2024 Sitzungen 18/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir gestern bereits ausgiebig hier im Plenum beraten. Zusätzlich fand gestern eine Fragestunde dazu statt. Herr Minister Dr. Optendrenk hat ausführlich auf alle Fragen geantwortet. Damit sollte alles gesagt sein. Im Übrigen hat der Minister auch zum Gegenstand des vorliegenden Entschließungsantrags ausführlich Stellung genommen. Entsprechend werden wir den Entschließungsantrag ablehnen. Landtag Lassen Sie mich das Thema aber noch einmal kurz zusammenfassen: Erstens. Die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten ist richtig und ein Ausdruck der Wertschätzung. Dazu gibt es einen Konsens zwischen allen Beteiligten. Zweitens. Der vieldiskutierte Punkt war das fiktive Partnereinkommen. Dazu möchte ich noch einmal deutlich sagen: Wir gehen in Nordrhein-Westfalen keinen Sonderweg, ganz im Gegenteil. Nahezu alle Bundesländer und auch der Bund haben das Partnereinkommen bereits eingeführt oder planen die Einführung. Das gilt übrigens auch dort, wo andere Parteien als bei uns in Nordrhein-Westfalen in der Regierungsverantwortung stehen. Das hat einen Grund. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausgeführt, dass es möglich ist – ich zitiere –, „stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen“. Genau das macht der vorliegende Gesetzentwurf. Das tradierte Modell des Alleinverdieners ist verstaubt und entspricht in den meisten Fällen nicht mehr der Realität. Vielmehr ist die Mehrverdienerfamilie inzwischen der Regelfall. Entsprechend sollte diese Modernisierung des Rollenverständnisses auch bei der Beamtenbesoldung aufgenommen werden. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Anrechnung des Partnereinkommens in Nordrhein-Westfalen nur moderat erfolgt. Außerdem führen wir noch einen Ergänzungszuschlag ein. Damit decken wir auch die Fälle ab, in denen das tradierte Familienbild gelebt wird. Wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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