Christof Rasche
Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10889 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 6 Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Arbeitsschutz Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10841 – Neudruck erste Lesung 10.10.2024 Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen in der Gesundheitspolitik vor erheblichen und vielfältigen Herausforderungen. Wir müssen die gesundheitliche Versorgung sicherstellen über alle Lebensphasen und über alle Sektorgrenzen hinweg, insbesondere in Krisen und Problemlagen. Die Coronapandemie hat die Notwendigkeit von leistungsstarken Strukturen im öffentlichen Gesundheitssystem für uns alle sichtbar gemacht. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass unterschiedliche Entscheidungen der unteren Gesundheitsbehörden bei den Menschen für viel Irritation gesorgt haben. Ich erinnere mich aber auch an nicht mehr flächendeckend durchgeführte Schuleingangsuntersuchungen, weil die Gesundheitsämter sich mit ihrem Personal auf die Bewältigung der Pandemie konzentrieren mussten. Die Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft hat eindrücklich gezeigt, wie sehr wir Gesundheit und Arbeitsschutz zusammen denken müssen. Mit dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen soll deswegen eine leistungsstarke Behörde errichtet werden, die die vielfältigen Aufgaben des Landeszentrums Gesundheit sowie des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung mit konzentrierter Kraft wahrnimmt. Schon jetzt gibt es zwischen den beiden Behörden vielfältige Schnittstellen. Durch das künftige Handeln unter einem Dach können deshalb Synergien gehoben werden, wie etwa bei der Entwicklung einer Präventionsstrategie, die alle Lebensphasen und alle Lebenswelten miteinander verbindet. Auch für die Gesundheitsberichterstattung hat das künftig große Vorteile. Abstimmungsaufwände werden reduziert und Arbeitsabläufe beschleunigt und optimiert. Auf diese Weise soll das Landesamt sektorübergreifend und nicht nur im Krisenfall schnell und effizient handeln können. Das neue Landesamt wird für das Land, aber insbesondere auch für die Kommunen bei vielen Themen weiterhin als beratende und unterstützende Einrichtung tätig sein. Insbesondere in Krisen und Problemsituationen wird es auf der Basis von mit den Kommunen gemeinsam erarbeiteten fachlichen Leitlinien ein bestmöglich abgestimmtes Handeln ermöglichen. Im Bedarfsfall braucht es aber auch zusätzliche Handlungsbefugnisse, um fachlich notwenige Maßnahmen um- und durchzusetzen. Deshalb werden die bisher bei den Bezirksregierungen liegenden Aufsichtsbefugnisse im Bereich des öffentlichen Gesund-Landtag heitsdienstes mit der Fachkompetenz des Landeszentrums Gesundheit verbunden und im neuen Landesamt gebündelt, sodass künftig Fachexpertise sowie Aufsichts- und Weisungsbefugnisse in einer Hand liegen. Dadurch wird gleichermaßen die gerade bei der Bewältigung von Krisen und in Problemlagen notwendige Bündelung der Kommunikation gewährleistet. Mit dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz werden die Politikfelder Gesundheit und Arbeitsschutz jeweils für sich nicht nur bedarfsgerecht ausgebaut, sondern es wird die Basis für ein künftig gemeinsames Handeln geschaffen, um neuen Herausforderungen in Zukunft gestärkt begegnen zu können. Im Arbeitsschutz beschreiten wir weiterhin den Weg, den wir vor gut zwei Jahren eingeschlagen haben und der für eine starke Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen unerlässlich ist. Das Arbeitsschutzgesetz gibt den Ländern vor, künftig jährlich 5 % aller Betriebe in Nordrhein-Westfalen zu kontrollieren. Hierfür müssen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen auch von zentraler Stelle aus unterstützt werden. Das neue Landesamt wird diese Rolle der zentralen Beratungs- und Unterstützungseinheit im staatlichen Arbeitsschutz übernehmen und verstärkt fortführen. Die insbesondere in der neuen Zentralabteilung gewonnenen Synergieeffekte werden zur Stärkung der Fachaufgaben des neuen Landesamtes genutzt. Neben der Einrichtung des neuen Landesamts sieht der Gesetzentwurf zudem eine Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vor. Unter anderem sollen bisher bereits pflichtige Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden zu Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung werden. Hierdurch kann insbesondere in Krisenfällen in allen für die Gesundheit der Bevölkerung wichtigen Aufgabenbereichen ein schnelles und abgestimmtes Handeln des öffentlichen Dienstes sichergestellt werden. Zum Abschluss noch ein Satz: Dass wir zu diesem Landesamt kommen, ist eine wesentliche Konsequenz aus unseren Erfahrungen während der Coronapandemie. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
