Eileen Woestmann
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Hafke, dass Sie meine Frage zulassen. Ich habe mich bei der Frage nach Akteneinsichtsrechten von Betroffenen bzw. dem Beauftragten gemeldet. Aktuell haben Betroffene Akteneinsichtsrechte, und der Beauftragte – da sind wir uns wahrscheinlich einig – braucht nicht gegen Menschen, sondern mit den Menschen eine Akteneinsicht. Dementsprechend ist die Akteneinsicht gewährleistet, weil die Menschen, die betroffen sind, Einsicht in die Akten nehmen können, und diese Akteneinsicht vom UBSKM-Gesetz, das auf der Bundesebene gerade verhandelt wird, noch einmal gestärkt wird. Wie ist Ihre Position dazu?
