Dr. Christian Untrieser
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren rhetorisch jetzt einige interessante Sachen. Da haben Sie rhetorisch tief in die Trickkiste gegriffen. Aber Sie haben erstens nichts zur Lösung beigetragen (Zuruf von der SPD: Machen Sie das doch auch mal! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – dazu komme ich gleich –, und Sie haben zweitens vieles auch falsch dargestellt. Fangen wir mal mit dem ersten Teil an. Anders als hier dargestellt worden ist, hat das OVG in Münster nicht gesagt, dass eine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes gegeben ist. Ich sage Ihnen auch, warum. Das kann das OVG Münster gar nicht, weil das OVG Münster das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen müsste. Schauen Sie einmal in Art. 100 des Grundgesetzes: „Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung […] dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.“ (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Insofern muss, wenn überhaupt, das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Zweiter Punkt. Hier wurde von dem Kollegen Stinka und dem Kollegen Brockes gesagt, das wäre alles schon klar gewesen, sie hätten das immer schon gesagt und in der Anhörung wäre das auch so gewesen. Falsch! Deswegen ein Zitat aus der Anhörung. Die Rechtsexperten haben uns erst mal Respekt gezollt und gesagt: Das ist eine komplizierte juristische Materie – Respekt, dass Sie sich damit befassen. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP]) – Ja, lesen Sie es nach! – Dann hat ausdrücklich Professor Grigoleit gesagt, dass es sehr kompliziert ist und er deswegen selbst nicht weiß, wie das OVG entscheiden würde. Ich zitiere ihn hier: „Das ändert alles nichts daran, dass nach wie vor ein wesentliches Risiko besteht, weil die Situation so vertrackt ist, dass keiner von uns“ – also den Sachverständigen – „ein Problem damit hätte, das eine oder das Gegenteil zu vertreten. Wir alle wissen, dass die Materien sehr miteinander verschränkt sind. Wie das OVG Münster entscheiden wird, bleibt abzuwarten.“ Landtag Also: ein höchst komplizierter Sachverhalt, und wir haben uns entschieden, einen mutigen Schritt zu gehen. Der dritte Punkt ist: Was ist eigentlich Ihre Lösung? – Ich habe es nicht verstanden. Ich will gar nicht sagen, dass Olaf Scholz das jetzt regeln muss. Aber vielleicht Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag; denn wir haben doch jetzt eine Situation, die absolut unbefriedigend ist. Wir haben gesagt, wir wollen einen starken Windenergieausbau. Wir haben auch Bombenzahlen. Es ist doch Wahnsinn, was in Nordrhein-Westfalen gerade an Genehmigungen usw. getan wird. Aber wir haben immer gesagt: Wir wollen Akzeptanz, und wir wollen Maß dabei haben. Jetzt haben wir die Situation, dass in den zukünftigen Windenergiegebieten Windanlagen gebaut werden, aber grundsätzlich dort, wo kein Windenergiegebiet ausgewiesen ist, eben nicht. Jetzt haben wir aber diesen Übergangszeitraum, und wir sehen doch alle, liebe Kolleginnen und Kollegen – davor können Sie doch die Augen nicht verschließen –, dass viele gerade in die Gebiete kommen, die eigentlich auch demnächst keine Windenergiegebiete werden sollen, und sagen: Da baue ich jetzt aber eine Anlage und noch eine Anlage und noch eine Anlage hin. – Das führt dazu, dass die Menschen vor Ort fragen: Plant ihr überhaupt noch was? Steuert ihr überhaupt noch was? (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Wir haben versucht, auf Landesebene ein Instrument einzuführen. Es ist nicht ganz gelungen. Aber dann müssen Sie doch bitte dafür sorgen, dass jetzt der Bundesgesetzgeber ein solches Planungsinstrument im Übergangszeitraum schafft. (Beifall von der CDU) Dazu hat die Landesregierung über den Bundesrat aufgefordert. Es ist jetzt Ihre Aufgabe, im Bundestag dafür zu sorgen. Wenn das nicht gelingt, dann müssen Sie den Menschen vor Ort erklären, warum trotz Planung, dass Windenergiegebiete hierhin kommen und Windenergie dorthin kommt dorthin, viele andere Anlagen entstehen, die gerade nicht in diese Gebiete kommen. Wenn das jetzt für Verunsicherung und für fehlende Akzeptanz vor Ort sorgt, dann sind Sie ganz allein dafür verantwortlich. Ein letztes Wort, weil es so eine vertrackte Situation ist. Vielleicht einfach mal ein Gedanke an die Branche: Wir wissen, überall, wo Industrieanlagen sind, wo Wirtschaft ist, muss man immer auch schauen, dass man die Menschen vor Ort mitnimmt. Vielleicht macht es Sinn, an der einen oder anderen Stelle zu sagen: Ich hätte zwar die rechtlichen Möglichkeiten und die finanziellen Kapazitäten, hier noch einen Windpark mit zehn Anlagen zu bauen. Aber vielleicht kann ich mal auf zwei, drei Anlagen verzichten, wenn die Menschen vor Ort das nicht wollen. Das ist vielleicht ein Gedanke, 10.10.2024 (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Dann stellt den Kühlschrank schon mal ab!) der im Sinne der Akzeptanz und des Klimaschutzes, den wir alle wollen, keine schlechte Idee wäre. Ich würde zumindest herzlich dazu einladen, dass sich auch die Branche dieser Herausforderung stellt und schaut, ob die Menschen vor Ort fein damit sind, was wir machen. Haben wir sie ausreichend und vielleicht sogar manchmal darüber hinaus, was wir als Gesetzgeber vorschreiben oder geregelt haben, finanziell beteiligt? – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Wie in Metzkausen!)
