Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Glück gibt es in Deutschland den Rat für deutsche Rechtschreibung, der sich um den richtigen Sprachgebrauch kümmert und diese Aufgabe in der Vergangenheit mit gesundem Menschenverstand, großem Verantwortungsbewusstsein und viel Akzeptanz seitens der Bevölkerung wahrgenommen hat. (Beifall von der FDP) Erst vor wenigen Monaten hat dieser Rat sich umfangreich mit all den Fragen beschäftigt, die auch Gegenstand dieser Debatte sind. Die Entscheidung ist eindeutig. Die einzig richtige: Wortbinnenzeichen gehören nicht zu offiziell zugelassenen Schreibweisen. Der Gender-Stern ist einfach ein völlig unnötiger Rechtschreibfehler. In dem Begleittext zum amtlichen Regelwerk heißt es zur Begründung wörtlich: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.“ Das vom Rat für deutsche Rechtschreibung aktualisierte Amtliche Regelwerk mit dem neuen amtlichen Wörterverzeichnis ist seit dem 1. Juli 2024 verbindlich für Schule und Verwaltung. Die zuständigen staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Provinz Bozen- Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und des Fürstentums Liechtenstein haben den Vorschlägen des Rats zur Anpassung des Regelwerks aktuell, Mitte 2024, zugestimmt und damit dessen Verbindlichkeit beschlossen. Damit sollte eigentlich alles gesagt und geregelt sein, ist es aber leider nicht. Landtag Der Staat selbst sollte sich in seiner behördlichen Korrespondenz und seinen Bildungseinrichtungen vernünftigerweise an die amtlichen Rechtschreibregeln gebunden fühlen. Leider geschieht aber oft das genaue Gegenteil, entweder aus Unwissenheit oder weil einige in eigener Mission dort unterwegs sind. Erstaunlicherweise haben offenbar viele Menschen noch gar nicht verstanden, dass es einen großen Unterschied zwischen dem Genus und Sexus gibt, also dem grammatikalischen bzw. biologischen oder außersprachlichen Geschlecht. Das generische Maskulinum meint Menschen jeglichen Geschlechts. In diesem Umstand liegt viel Sprachtradition, aber keine Diskriminierungsabsicht begründet, wie von feministischer Linguistik oft faktenfrei behauptet. (Rodion Bakum [SPD]: Was soll das jetzt?) In derselben Weise und Logik kann „die Person“ jedes biologische Geschlecht haben ebenso wie „der Mensch“. Das grammatikalische Geschlecht diskriminiert nichts und niemanden, nicht einmal diejenigen, die es so verstehen wollen. Wenn ein Mann am 1. September Geburtstag hat, dann ist er eine Jungfrau. Und das sagt man nicht, um ihn zu diskriminieren, seine sexuelle Orientierung zu ignorieren oder ihn als Mann unsichtbar zu machen. Für Frauen gilt selbstverständlich analog: Eine Frau kann Wassermann sein, ebenfalls ohne jede böse Absicht. Wir sollten uns daher vor einer sprachhistorisch falschen Sexualisierung der Sprache oder einem Sprachgebrauch als Ausdruck von Identitätspolitik hüten. Sprache sollte verständlich sein. Das ist bei künstlichen Wortdurchtrennungen und Sprechpausen ebenso wenig der Fall wie bei der Substantivierung von Partizipien und Adjektiven. Niemand kann sicher sagen, wer eigentlich mit den „protestierenden Busfahrenden“ gemeint ist. Meint das den Busfahrerstreik oder sind die Kunden unzufrieden? (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ist das jetzt Ihr Ernst?) Wichtige Kriterien für den Sprachgebrauch sollten stets sein die Korrektheit, die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit der Kommunikation, die Verständlichkeit, die Erlernbarkeit für diejenigen, die die Sprache noch nicht beherrschen, die Konzentration auf Kerninformationen, also auch die Effizienz, die Lesbarkeit, Vorlesbarkeit, Barrierefreiheit, Akzeptanz im gesamten deutschen Sprachraum, also auch in der Schweiz, Österreich, Norditalien und Südbelgien. Die Erwartungen der Menschen sind eindeutig. Zahlreiche Umfragen belegen das. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung erwartet einen korrekten Sprachgebrauch. Was jemand privat macht, muss er selber für sich entscheiden. Von öffentlichen Institutionen 10.10.2024 sollte man erwarten können, dass sie sich an Spielregeln halten können und auch den gesunden Menschenverstand nutzen. Dem Antragsteller sei gesagt: Ihr Antrag dient an dieser Stelle – ich weiß gar nicht, ob Ihnen das bewusst ist – insbesondere Migranten, die es leichter haben, die Sprache zu erlernen. (Christian Loose [AfD]: Ja! – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ihre Redebeiträge sind immer ab- solut verständlich und leicht zu verfolgen! – Rodion Bakum [SPD]: Ich hätte Sie fast verstanden!) Ich rege an, dass Sie mal über Ihren eigenen Sprachgebrauch im Parlament nachdenken. Denn bei der Vielzahl der Rügen, die Sie bekommen, ist vielleicht nicht immer nur wertschätzende Sprache das, was bei Ihnen ganz oben auf der Agenda steht. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Das war aber verhaltener Applaus!)
