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Klaus Hansen

CDU 10.10.2024 Sitzungen 18/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag geht an den wirklichen Wünschen der Landwirte in Nordrhein-Westfalen vorbei. Diejenigen, die eine Straußwirtschaft betreiben, machen dies, weil sie gerade den Wesenskern der Straußwirtschaft charmant finden, nämlich die Ursprünglichkeit der Produkte, die Einfachheit der Speisen, den Fokus auf die selbst erzeugten Naturprodukte und auf das Erlebnis, die entspannte, ungezwungene Atmosphäre des Hofes zu genießen. Sie profitieren von den niedrigen Auflagen im Vergleich zur lokalen Gastronomie. Sie wollen gerade nicht in Konkurrenz zu der heimischen Gastronomie treten. Es geht hierbei um eine Ergänzung des Angebotes durch einfache regionale und saisonale Heimatprodukte. Die Straußwirtschaft ist bereits seit der Zeit Karls des Großen bekannt und beliebt, also in der uns bekannten Form seit über 1.200 Jahren erprobt. Diese urige 10.10.2024 Bewirtschaftungsform wird traditionell eher der Weinkultur zugeschrieben. Bei uns in Nordrhein-Westfalen ist die Straußwirtschaft aber bereits seit vielen Jahren auf vielen Höfen eine gelebte und sehr beliebte Tradition. In beiden Fällen geht es darum, die eigenen landwirtschaftlichen Produkte in der Atmosphäre des eigenen Hofes anzubieten und regional zu vermarkten. Dies soll ohne zusätzliches Personal, mit den eigenen Mitteln und ohne viel Aufwand, also niederschwellig, geschehen. Diese Definition der Straußwirtschaft steht im direkten Gegensatz zu dem vorliegenden Antrag, im Rahmen der Straußwirtschaft „komplexere Speisen“, wie Sie es sagen, anbieten zu können. Das wäre jedoch nur möglich, wenn man den schönen und traditionell bewährten Charakter der Straußwirtschaft verraten würde. Im Übrigen wurde die Verordnungsermächtigung für die Errichtung einer Straußwirtschaft im eigenen Landwirtschaftsbetrieb auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Das ist vernünftig so, weil wir gerade damit die örtlichen Besonderheiten der Gegend und des Hofes sowie die Besonderheiten desjenigen berücksichtigen, der die Straußwirtschaft betreiben möchte. Diese Ausgestaltung hat einen guten Grund: Der Wein- und Obstanbau in Nordrhein-Westfalen konzentriert sich nur auf bestimmte Regionen und spielt, bezogen auf die Gesamtfläche Nordrhein-Westfalens, keine prägende Rolle. Daher ist eine einheitliche Landesverordnung für die Straußwirtschaft in Nordrhein-Westfalen nicht zielführend. Abschließend möchte ich betonen, dass in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt eine gute und gelebte Tradition der Straußwirtschaft besteht, die sich auf wenige Voraussetzungen stützt und auf einfache Speisen aus dem eigenen Betrieb konzentriert. Gerne können wir Ihnen im Landwirtschaftsausschuss diesbezüglich noch einmal gelebte Traditionen erläutern, stimmen daher die Überweisung an den Ausschuss zu, werden den Antrag aber mit Sicherheit ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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