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Berivan Aymaz

10.10.2024 Sitzungen 18/77

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass der Landesregierung die Stärkung unserer heimischen Landwirtschaft sehr am Herzen liegt, haben wir immer betont. Dazu setzen wir unterschiedliche Instrumente ein und kümmern uns sehr darum, dass regionale Produkte an den Mann und an die Frau gebracht werden, dass Wertschöpfung im ländlichen Raum betrieben wird und dass dadurch Arbeitsplätze gesichert werden können. Dafür gibt es sehr viele Konzepte, die wir hier immer wieder vorgetragen haben. Wir unterstützen beispielsweise über die Landwirtschaftskammer und durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen die direkt vermarktenden Landwirtschaftsbetriebe auch in diesem Wirtschaftszweig und stellen sie über das Verbraucherportal www.landservice.de vor. Wir unternehmen sehr viele verschiedene Dinge. Was Sie aber heute mit dem Antrag, den Sie stellen, vortragen, nämlich dass wir damit einem Bedürfnis der Landwirte nachkommen, dass also der Schweinemäster abends den Schweinebraten fertig macht und dann Menschen in einem urigen Bauernhof essen können und da ein Stück Heimat finden, ist so Landtag jenseits der Realität, dass man manchmal gar nicht mehr weiß, wo man anfangen soll. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich persönlich bin wirklich viel unterwegs, habe aber noch niemanden getroffen, der mir gesagt hat: Ich würde ganz gern nach meinem harten Arbeitsalltag und wenn ich zusätzlich die bürokratischen Erfordernisse erfüllt habe, gegen 2 Uhr nachts noch Leute bekochen und die Voraussetzungen dafür erfüllen. (Heiterkeit von Matthias Kerkhoff [CDU] und Christian Dahm [SPD]) Es ist nicht das erste Mal, dass ein Antrag in diese Richtung kommt, der mit der Realität einfach gar nichts mehr zu tun hat, sondern versucht, etwas zu konstruieren, was es nicht gibt und wofür auch gar kein Bedarf besteht. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Das ist AfD-im- manent!) – Ja. Wenn wir aber darauf schauen, wo Straußwirtschaft tatsächlich betrieben wird, stellen wir fest, dass das bei uns in Nordrhein-Westfalen flächenbezogen nicht so stark vom Wein- und Obstanbau geprägt ist wie in manchen anderen Bundesländern. Daher wurde im Jahr 2012 die Ermächtigung, Straußwirtschaften durch Verordnung zuzulassen und damit auch den Ausschank selbsterzeugten Weins oder Apfelweins beispielsweise innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens von einer Erlaubnispflicht zu befreien, auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Hierdurch wurden ganz einfach Möglichkeiten geschaffen, um einem vorhandenen Bedarf und regionalen Besonderheiten Rechnung tragen zu können. Das ermöglicht im Übrigen, wiederum losgelöst von einer landesweiten Zulassung, dass Straußwirtschaften speziell in den Regionen zugelassen werden, die in besonderer Weise durch Obstanbau oder Weinerzeugung geprägt sind. In Nordrhein-Westfalen haben interessierte regionale Erzeuger somit grundsätzlich die Möglichkeit, eine Straußwirtschaft zu führen, wenn die zuständige Ordnungsbehörde dies durch Verordnung zugelassen hat. Weder seitens der landwirtschaftlichen Betriebe noch seitens der Tourismusbranche wurde an die Landesregierung herangetragen, dass vorhandene Potenziale in diesem Bereich nicht genutzt werden können oder noch Bedarf an einer Regelung besteht. Ihren Antrag haben wir allein aus dem Grund mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Wir hatten gedacht, dass die Ausführungen vor rund zwei Jahren – Norwich Rüße hat gerade schon darauf hingewiesen – zur Erhellung beigetragen hätten. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein. 10.10.2024 Für die Landesregierung steht jedenfalls fest, dass in diesem Feld kein Handlungsbedarf besteht, die bestehende Landesverordnung nicht weiter angepasst werden muss und die vor Jahren bereits ergriffenen Schritte aktuell völlig ausreichend sind. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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