Dr. Patricia Peill
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich die Absicht würdigen, die hinter dem Reparaturbonus steckt. Der Wunsch, Elektroschrott zu reduzieren und die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, ist zweifellos wichtig und ein Beitrag gegen die Wegwerfgesellschaft, die wir momentan haben. Doch anders als Sie glauben, geht es uns hierbei nicht um das Geld, sondern um die Erfahrungen der Länder, die den Reparaturbonus eingeführt haben und die auch Sie anführen. Ich möchte gerne eine Wiener Studie vom Oktober dieses Jahres über nachhaltiges Wirtschaften von Reparaturinitiativen in Europa zitieren, die genau dieses Programm durchleuchtet hat. In ihr wird dargelegt, dass Länder wie Frankreich und Österreich durch die Reparaturboni hohe Verwaltungs- und Implementierungskosten tragen mussten, die sie so anfangs nicht erwartet hatten. Zur Umsetzung des Bonus mussten nämlich komplexe Strukturen geschaffen werden, um Anträge zu bearbeiten und die Einhaltung von Förderkriterien zu überwachen. Dies reduzierte die erhofften finanziellen Vorteile für Umwelt und Verbraucher erheblich. Die Studie zeigt außerdem, dass die Umweltwirkung begrenzt bleibt. Trotz Förderung werden weiterhin viele Geräte entsorgt, wenn die Reparaturkosten den Bonus übersteigen. Oft sind neue, energieeffizientere Geräte ökologisch vorteilhafter als ältere Modelle, die nur durch den Bonus konkurrenzfähig bleiben. Das heißt: Ein Reparaturbonus könnte unabsichtlich langfristige Nachhaltigkeitsziele konterkarieren. Es besteht auch die Gefahr einer Marktverzerrung. Große Ketten nutzen den Bonus in Frankreich viel effizienter, was kleine Werkstätten benachteiligt. Auf lange Sicht könnte dies das Überleben kleinerer Betriebe gerade in NRW und die große Angebotsvielfalt verringern. Aus unserer Sicht besteht also das Risiko, dass große Player das Programm dominieren und lokale Anbieter verdrängt werden. 10.10.2024 Zusätzlich besteht das Problem der geplanten Obsoleszenz. Ein Reparaturbonus könnte den Kauf von Geräten fördern, die bald wieder reparaturbedürftig sind. Das heißt, ohne ausreichende Kontrollen ist das Programm also anfällig für Missbrauch wie etwa manipulierte Reparaturanforderungen. Dies zeigen Erfahrungen in England und Österreich deutlich. Die Förderung deckt zudem oft nur bestimmte Gerätekategorien ab, wodurch die Wirkung des Programms eingeschränkt wird. Viele Geräte sind vom Bonus ausgeschlossen, was sogar zur Enttäuschung führt. Dieser Ansatz ist nicht weitreichend genug, weil von der Wegwerfgesellschaft Kleidung und Schuhe besonders betroffen sind. Auch hierfür bräuchten wir dringend Lösungen. Mit diesem Antrag wird also nicht nur in den Markt eingegriffen, sondern er ist auch ein bisschen zu kurz gegriffen. Um eine nachhaltige Reparaturkultur zu fördern, sehe ich alternative Ansätze als effektiver an. Sie haben gerade die neueste EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur benannt. Mit dieser Richtlinie werden die Hersteller aufgefordert, Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung zu fairen Preisen anzubieten. Darauf aufbauend stelle ich drei Ansätze vor, die vielleicht zu einem richtigen Wandel der Reparaturkultur beisteuern können. Erstens: steuerliche Anreize. Schweden hat eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen um 50 % eingeführt. Das Modell zeigt, wie steuerliche Anreize für kleine und mittlere Unternehmen die Kreislaufwirtschaft stärken können. So wird der Verwaltungsaufwand minimiert und der Landeshaushalt nicht belastet, während günstigere Produkte und Arbeitsplätze gefördert werden. Zweitens: Akzeptanz und Aufklärung. Reparaturen müssen attraktiver werden. Wir alle wissen, dass secondhand aktuell immer noch beliebter als eine Reparatur ist. Der sogenannte Reparierbarkeitsindex in Frankreich ist ein interessantes Modell. Es handelt sich um einen Index, mit dem sehr transparent gezeigt wird, ob das Produkt reparierbar ist und was eine Reparatur kosten würde. Das stärkt das Vertrauen der Verbraucher, und es würde auch das Vertrauen in die Marke „Made in Germany“ stärken. Der Weg zur 3R-Gesellschaft – Repair, Reuse, Recycle – beginnt mit viel Aufklärung und dem Aufbau eines positiven Images für Reparaturen. Das möchten wir angehen. Drittens: marktwirtschaftliche Ansätze unterstützen. Unsere Familienunternehmer in NRW zeigen, wie zum Beispiel innovative Leasingmodelle, Treuerabatte für Wartung und Reparatur und Sharingmodelle auch bei Haushaltsgeräten nicht nur eine neue Kundenbindungsqualität schaffen, sondern auch die Gewohnheiten weg von einer Wegwerfgesellschaft hin zu einer Kreislaufgesellschaft verändern. Das alles Landtag funktioniert auch ohne Subventionen und vor allem ohne weitere Bürokratie für unsere Unternehmen. Zusammengefasst: Ein Reparaturbonus könnte kurzfristig wirken, doch die Erfahrungen zeigen, dass steuerliche Anreize, gesellschaftliche Akzeptanz und marktwirtschaftliche Mechanismen weitaus effektiver sind. Diese Ansätze fördern das Handwerk, entlasten Familien und bieten eine langfristige Perspektive für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft in NRW. Der Überweisung stimme ich sehr gerne zu. Ich freue mich auf die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Dr. Julia Höller [GRÜNE])
