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Guido Görtz

CDU 10.10.2024 Sitzungen 18/77

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neulich beim Zahnarzt: Unterkiefer links, 3-8-f, 3-7-k, 3-6-b, 3-5-k, 3-4-e 10.10.2024 usw. In der Zahnmedizin beschreibt man mit dieser Aufzählung den Zustand eines Teils des Gebisses – eines sehr lückenhaften Gebisses. Und als sehr lückenhaft beschreibe ich auch den Antrag der AfD-Fraktion zur zahnmedizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Gegen den Titel mag man ja nichts haben, inhaltlich ist dieser Antrag allerdings mehr als kariös. Da ist zunächst die fehlende Zuständigkeit. Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung obliegt den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in NRW. Und denen stehen hierfür verschiedene Instrumente zur Verfügung. So können die KZVs auf Grundlage des § 105 SGB V einen Strukturfonds einrichten, um in Regionen, in denen Versorgungsengpässe bereits feststellbar oder zu erwarten sind, zu unterstützen. Die beiden KZVs sehen bisher aber keine Notwendigkeit, diesbezüglich einen Strukturfonds einzurichten und entsprechende Stabilisierungsmaßnahmen einzuleiten. Schließlich obliegt den KZVs die objektive Beurteilung der zahnärztlichen Versorgung, nicht dem Verband der Ersatzkassen, dessen Zahlen Sie hier wiedergeben. Demnach ist die Versorgungsdichte in NRW ausgesprochen gut. Sie liegt in Nordrhein bei 97,6 % und in Westfalen-Lippe sogar bei 99,73 %. Im Zusammenhang mit den von Ihnen genannten Zahlen erwähnen Sie lediglich die Vertragszahnärzte, also die niedergelassenen Zahnärzte. Völlig außen vor lassen Sie die vielen angestellten Zahnärzte und Kieferorthopäden, die einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung leisten. Laut der Prognose der KZV Nordrhein ist, anders als Sie es schildern, auch keine Abwanderung zu erwarten. Im Gegenteil: In NRW befinden sich vergleichsweise viele zahnmedizinische Fakultäten – mit dem nachweisbaren Effekt, dass die Absolventen in der Umgebung ihres Studienortes verbleiben und dort arbeiten. Die NRW-Landesregierung unterstützt ergänzend zu den Aktivitäten der KVs bzw. KZVs sowie in Fachgebieten, in denen der höchste Bedarf gesehen wird. Das ist gegenwärtig die hausärztliche Versorgung. Dem begegnen wir mit gezielten Maßnahmen wie der Landarztquote, und zwar sehr erfolgreich. Es gilt also, die richtigen Prioritäten zu setzen und auch finanzpolitisch seriös und solide zu arbeiten. Daher sehen wir das von Ihnen geforderte Landzahnarzt-Stipendium sehr kritisch, da dafür erstens über punktuelle Engpässe hinaus keine Notwendigkeit aufgrund einer langfristigen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung besteht. Landtag Zweitens halten wir Grundrechtseingriffe zwecks eines verpflichtenden Einsatzes in einer vorgeschriebenen Region verfassungsrechtlich für bedenklich. Drittens spricht die Anzahl der Angebote und Studienplätze in Nordrhein-Westfalen dagegen. Mit 299 Studienplätzen im Wintersemester 2023/2024 verfügt Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich über die meisten Studienplätze in Deutschland. Das Interesse ist größer als das Angebot. Durchschnittlich kommen in NRW auf einen Zahnmedizinstudienplatz 207 Bewerberinnen und Bewerber. Das zeigt, dass die Nachfrage nach zahnmedizinischer Ausbildung enorm und das Interesse an einer Karriere als Zahnarzt weiterhin ungebrochen ist. Ein Stipendium ist in diesem Bereich schlicht und ergreifend nicht notwendig. Ich komme nun zum Bürokratieabbau sowie zur Telematikinfrastruktur. Auch hierfür sind im Wesentlichen andere Akteure verantwortlich: die Bundesregierung, die Krankenkassen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Natürlich wird sich unsere Landesregierung gegenüber der Bundesebene weiter für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung stark machen. Zur Telematik: Seit 2019 müssen alle Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Die Gesundheitsversorgung hat sich durch diese Entwicklung deutlich verbessert. Ich komme noch einmal zum Beginn meiner Rede zurück. Ich sprach von einem sehr lückenhaften Antrag der AfD. Ich korrigiere mich: Bei dem AfD-Antrag handelt es sich um einen zahnlosen Tiger. (Lachen von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Die CDU-Fraktion lehnt Ihren Antrag daher ab. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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