Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Offene Ganztag ist ein wichtiger Baustein für Chancengerechtigkeit und für die Frage von Vereinbarkeit. Es ist daher gut, dass mit dem auf der Bundesebene vereinbarten Rechtsanspruch nachvollzogen wird, dass ein Ganztagsangebot zu unserer Bildungs- und sozialen Infrastruktur gehört. Das steht auch im Einklang mit der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Wir in Nordrhein-Westfalen können zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf dem vor mehr als 20 Jahren eingeführten und bewährten Modell der Offenen Ganztagsschulen aufbauen. Deshalb sind wir in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern auch gut auf den Ausbau vorbereitet. Das heißt andersherum nicht, dass wir nicht die Herausforderungen erkennen und nicht auch vor Herausforderungen stehen. Das ist im Übrigen in den allermeisten westdeutschen Bundesländern so. Nichtsdestotrotz haben wir in Nordrhein-Westfalen ein etabliertes System, auf dem wir nun aufsetzen können und auf dem wir aufsetzen werden. Das ist aus unserer Sicht und auch aus Sicht derer, mit denen wir bei den Kommunen als Partner zusammenarbeiten, ein wichtiger Beitrag. Im Übrigen ist das auch aus Sicht der Träger ein wichtiger Beitrag, weil sich im OGS-Trägermodell die Schule mit der Jugendhilfe verbindet. Landtag Die Weiterentwicklung des laufenden OGS-Systems unter den Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs, die Sie in Ihrem Antrag richtigerweise fordern, kann vor diesem Hintergrund aber nur schrittweise erfolgen. Das sieht auch die kommunale Seite so. Wir wollen und werden den Rechtsanspruch natürlich erfüllen. Das erfordert weiterhin große gemeinsame Anstrengungen. Auf der einen Seite braucht es für den ab dem Schuljahr 2026/2027 wachsenden Rechtsanspruch einen weiteren quantitativen Ausbau. Auf der anderen Seite stehen die Perspektiven der qualitativen Weiterentwicklung unter den nicht wegzudiskutierenden und auch nicht wegzubeantragenden Rahmenbedingungen des bestehenden Fachkräftemangels sowie der Notwendigkeit und unserem gemeinsamen Willen, zusammen mit den Trägern dem Bestandspersonal eine Perspektive in der OGS zu geben. In der Konsequenz bedeutet das, dass schrittweise vorgegangen werden muss. Das kann man, wie gesagt, nicht wegbeantragen. (Andrea Busche [SPD]: Man muss aber mal anfangen!) Über diese Zahlen haben wir immer wieder diskutiert, ich will sie aber trotzdem noch einmal nennen und damit in Erinnerung rufen. Im laufenden Schuljahr arbeiten rund 95 % der Grundschulen als Offene Ganztagsschulen im Primarbereich. Die überwiegende Mehrzahl dieser OGS wird gemeinsam mit den Trägern der Jugendhilfe organisiert. Das Land fördert zurzeit 430.500 Plätze. Die Landesregierung hat in ihrer mittelfristigen Finanzplanung den weiteren Platzaufwuchs für die OGS abgesichert. Damit schafft das Land im Bereich des quantitativen Ausbaus die auch im Antrag der SPD geforderte Sicherheit, indem in den Haushalten 2025 bis 2027 der Platzausbau um jeweils bis zu 50.000 Plätze vorgesehen ist. Im Jahr 2028 sollen noch einmal 25.000 Plätze hinzukommen. Die Mittel dafür sind im Einzelplan des Schulministeriums vorgesehen. Damit treffen wir als Land die notwendige Vorsorge noch vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs – vor dem vollständigen Aufwachsen des Rechtsanspruchs – in allen vier Jahrgangsstufen der Grundschule, um die Zielmarke „Plätze für rund 80 % der Kinder im Grundschulalter“ zu erreichen. (Beifall von den GRÜNEN) Mit dem vom Kabinett am 2. Juli 2024 gebilligten OGS-Erlass vom Schulministerium und meinem Haus geben wir den Kommunen und den Trägern die benötigte Klarheit über die weitere Ausgestaltung. Die Finanzierungssystematik der Offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen mit Landesförderung, kommunalem Eigenanteil und der Möglichkeit zur Erhebung von Elternbeiträgen bleibt bestehen. Das ist klar so festgelegt. 10.10.2024 Im Kern ist die im vorliegenden Antrag enthaltene Feststellung, dass wir eine heterogene Landschaft auch bei den Elternbeiträgen in den OGS haben, nichts Neues. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach!) Diese Unterschiedlichkeit besteht seit Einführung der Offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2003/2004. Im Kern ist die Forderung, alles möge einheitlich oder am besten kostenfrei sein, weder neu noch im Ganzen nicht nachvollziehbar. Es stellt sich aber doch die Frage, wie die SPD-Fraktion die Umsetzung dieser Forderung angesichts der Haushaltslage und der vielfältigen Herausforderungen finanzieren möchte. Das ist eine reale Herausforderung, vor der wir mit diesem Landeshaushalt stehen. Darauf muss man Antworten finden. Ich will darauf hinweisen, dass im System der OGS die maximale Höhe der Elternbeiträge durch einen jährlichen Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung bereits begrenzt wird. Die notwendige soziale Staffelung der Elternbeiträge für die OGS sowie Ermäßigungen für Geschwisterkinder sind längst im Kinderbildungsgesetz verankert. Auch auf die Möglichkeit der Finanzierung von Essensbeiträgen über BuT-Mittel ist in dieser Debatte bereits hingewiesen worden. Trotzdem ist es grundsätzlich richtig, über diese Fragen zu diskutieren. Man muss sich dann aber auch ehrlich machen und darüber diskutieren, welche Prioritäten wie und wann zu setzen sind. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nicht zuletzt setzt das Land auch durch das Infrastrukturausbauprogramm Ganztag einen zentralen Impuls zum Platzausbau. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganzjähriger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter konnte frühzeitig, am 18. Oktober 2023, veröffentlicht werden. Mit diesen Zuwendungen werden die Kommunen beim quantitativen und qualitativen Ausbau unterstützt. Auch diesbezüglich hat das MSB frühzeitig Planungssicherheit für die Kommunen geschaffen, indem diese Förderrichtlinie frühzeitig auf den Weg gebracht werden konnte – auch vor dem Hintergrund schwieriger Verhandlungen mit dem Bund. So ist an dieser Stelle Finanzierungssicherheit für die Investitionen geschaffen worden. Gleichermaßen ist immer wieder betont worden, dass es keine Rahmenvorgaben und Raumvorgaben gibt – auch mit Blick darauf, dass die Voraussetzungen vor Ort unterschiedlich sind und wir die Flexibilität angesichts der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen wollen. Das Förderprogramm beinhaltet ein Investitionsvolumen von rund 892 Millionen Euro. Damit besteht eine Landtag gute Grundlage für den weiteren kommunalen Ausbau und die kommunalen Ausbauplanungen. Damit sind natürlich nicht alle Herausforderungen, die beim OGS-Ausbau zweifelsohne bestehen, beseitigt. Das Mantra, das Land tue nichts, lässt sich vor dem Hintergrund der dargestellten Maßnahmen aber schlicht nicht aufrechterhalten. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Land investiert in hohem Maß Mittel in den Ausbau des Offenen Ganztags und hat mit dem Erlass Rahmenbedingungen geschaffen. Dass wir mit der Weiterentwicklung des Offenen Ganztags nicht am Ende sind, hat nie jemand bestritten. Wir müssen das aber schrittweise so tun, dass es möglich ist, einerseits den Rechtsanspruch umzusetzen und andererseits mit den Herausforderungen des Fachkräftemangels umzugehen. Zudem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Rahmenbedingungen vorgibt. In diesem Rahmen hat das Land gehandelt. Wir gewähren den Kommunen und den Trägern damit Planungssicherheit. Trotzdem wird es weitere Gespräche dazu geben, wie die Offene Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt wird. Wir schaffen über Investitionsmittel, die Platzpauschale sowie den Erlass Planungssicherheit. Auch wenn ich mir noch größere Schritte wünschte, kann die Schlussfolgerung doch nicht sein, dass wir auf bessere Zeiten warten, um größere Schritte zu gehen. Das können wir uns nicht leisten. Deswegen sind wir der Auffassung, dass wir die Schritte, die jetzt notwendig sind und die wir jetzt umsetzen können, konsequent angehen und umsetzen müssen. Die Schritte, die jetzt notwendig sind, gehen wir konsequent. Das bedeutet, dass wir nicht den einen großen Schritt machen, sondern die jetzt notwendigen Schritte. Perspektivisch bedeutet das, dass es immer weitere Schritte geben wird. Wir stellen uns aber der Herausforderung, und das ist auch notwendig. Wir haben Planungssicherheit geschaffen und trotzdem nicht verhehlt, dass es Herausforderungen gibt, die wir aber gemeinsam mit den Kommunen sowie mit den Trägern im Sinne von Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit weiter angehen werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
