Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Denny Möller und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Stefan Möller, Herr Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise, Herr Minister Holter, Herr Minister Maier. Ich wiederhole mich von gestern, es sind einfach viele erkrankt – das ist ein Hinweis für die Zuschauerinnen und Zuschauer. Die Hinweise zur Tagesordnung – bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Heute Vormittag sollen die Tagesordnungspunkte 7, 29, 5, 9 und 10 aufgerufen werden. Zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 5 soll die erste und gegebenenfalls zweite Beratung durchgeführt werden, sofern der Gesetzentwurf nicht an einen Ausschuss überwiesen wird. Im Zusammenhang mit der Fristverkürzung hat die Fraktion der CDU bereits mitgeteilt, zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs eine Ausschussüberweisung beantragen zu wollen. Einer unmittelbar auf die erste Beratung folgenden zweiten Beratung zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzentwurfs wurde dabei nicht widersprochen. Der Tagesordnungspunkt 30 soll in der morgigen Plenarsitzung als letzter Punkt aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 44 soll morgen Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 45 soll morgen nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 32, 36, 38 a, 39 und 40 aufgerufen werden, soweit Wahlwiederholungen zulässig sind. Zu Tagesordnungspunkt 2 wurden ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9195 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9196 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.
Ja, guten Morgen, Frau Präsidentin. Ich habe noch einen Platzierungswunsch, nämlich Tagesordnungspunkt 53 morgen am Vormittag noch abzuarbeiten – das ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft –, weil das aus unserer Sicht auch noch gewisse Relevanz für den Haushalt hat. Das kann ja auch eine Reduzierung von Einnahmen bedeuten und in dem Fall sollten wir es auch behandeln, noch bevor wir über den Haushalt sprechen. In diesem Sinne würde ich beantragen, das morgen Vormittag noch zu behandeln.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Das ist doch nur eine Scheindebatte!)
Das ist ein Antrag auf Verschiebung des Tagesordnungspunkts auf den morgigen Vormittag. Das kann mit einfacher Mehrheit bestimmt werden. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 53 am morgigen Vormittag aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Koalition. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung?
(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos:
Ich habe dafür gestimmt!) Frau Bergner hat dafür gestimmt – das fürs Protokoll –, Entschuldigung! Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann arbeiten wir entsprechend der Tagesordnung. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9116 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Schard begründet für die CDU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die anhaltend große Zahl von Asylsuchenden stellt nun schon seit geraumer Zeit alle Ebenen in unserem Land, vom Bund über die Länder, aber auch die Kommunen, vor erhebliche und große Herausforderungen. Wir wissen alle, dass in Suhl regelmäßig die Zulässigkeitsgrenzen überschritten werden, und vor wenigen Wochen musste auch in Thüringen ein Aufnahmestopp verhängt werden. In unseren Kommunen sind sämtliche Kapazitäten ausgereizt. Thüringen muss daher umsteuern. Mit unserem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung wollen wir die Strukturen optimieren und an die Erfordernisse anpassen. Ein wesentlicher Punkt soll die Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde sein, die landesweit Aufgaben bündelt, wodurch dann Synergieeffekte erreicht werden. Ein zweiter Punkt in diesem Zusammenhang mit der Errichtung dieser Behörde ist der Betrieb und auch die Errichtung von landeseigenen Aufnahme- und Rückführungszentren, in denen dann die Aufgaben von Unterbringung und Rückführung ebenfalls wiederum gebündelt werden und wo dann die Asylsuchenden, Asylbewerber je nach Bleibeperspektive in die Kommunen oder eben dann in diese Rückführungszentren verteilt werden. Das sind die wesentlichen Punkte. Zur weiteren Erläuterung würde ich dann bei unserem Gesetzesvorschlag noch mal reden. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Das war die Begründung zum Gesetzentwurf. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für Bündnis 90/Die Grünen.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eben hat die CDU vorgestellt, warum sie diesen Gesetzentwurf jetzt sehr plötzlich auf den Tisch gelegt hat. Man kann diesen Gesetzentwurf ganz sicher nicht losgelöst von der Debatte betrachten, die wir hier seit vielen Monaten in diesem Haus immer wieder führen. Ja, es stimmt. Nach wie vor sind weltweit Millionen von Menschen auf der Flucht. Die wenigsten davon schaffen es bis nach Europa – das muss man sich auch immer wieder vor Augen führen – und noch weniger hierher zu uns. Unsere Aufgabe ist es – das ergibt sich auch aus unserem Anspruch und unserem Grundgesetz –, Menschen, die Asyl beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, selbstverständlich auch das Recht auf Asyl zu gewähren. Gerade in der Weihnachtszeit ist das auch noch mal ein wichtiger Hinweis. Ich will nur einen Satz kurz benennen: „Denn sie fanden sonst keinen Platz in der Herberge“ – steht in der Bibel, als Maria und Josef auf der Suche nach einer Unterkunft waren, wo sie ihr Kind gebären können. Heute diskutieren wir einen Gesetzentwurf, der alles andere als Lösungen aufzeigt. Einen Gesetzentwurf, der auf Scheinlösungen verweist, die in anderen Bundesländern längst gescheitert sind, ich muss es einfach so deutlich sagen. Die CDU zielt faktisch darauf ab, sogenannte Ankerzentren zu schaffen. Seien wir ehrlich, was ist das? Das sind Orte der Hoffnungslosigkeit, an denen Menschen mit sogenannter geringer Bleibeperspektive – so heißt es – bis zu zwei Jahre festgehalten werden können. Was wird wohl an Orten wie diesen geschehen? Stellen Sie sich einfach mal vor, Sie bringen Menschen, die kaum eine Bleibeperspektive haben – aus welchem Grund auch immer – in großer Zahl – es sind überwiegend junge Männer – an einen Ort, an dem ihnen keinerlei Teilhabe ermöglicht ist, wo Integration keine Rolle spielt, wo sie nur sitzen und warten sollen, bis sie nach dem Willen der CDU wieder abgeschoben werden können. Dabei suggeriert die CDU auch, es würden gerade gar keine Abschiebungen oder, wenn man es netter formulieren möchte, Rückführungen stattfinden. Das stimmt aber nicht. Natürlich finden sie im Moment auch schon statt. Und viele Länder, muss man wissen, nehmen aber Geflüchtete gar nicht – in Anführungszeichen – zurück, weil dort eben teilweise kriegsähnliche Zustände herrschen, weil sie Menschen nicht anerkennen, weil sie ihnen keine Papiere ausstellen oder eben, weil sie schlichtweg dichtmachen, sich abschotten. Wir haben einen anderen Anspruch, das will ich ganz deutlich sagen. Deswegen gab es bis vor wenigen Tagen noch einen Gesetzentwurf im Ausschuss für Migration und Justiz, der ein Amt für Migration einrichten wollte. Dieser liegt jetzt leider nicht mehr auf dem Tisch. Dieser Gesetzentwurf ist von der CDU mitnichten positiv oder konstruktiv begleitet worden. Hier hätten wir zueinanderfinden können und überlegen können, wie wir die Unterbringung von Geflüchteten gemeinsam auf gute Beine stellen und vor allem aber auch die Koordinierung der Aufgaben zusammenbringen, die wir brauchen, um die Versorgung, Unterbringung und natürlich auch die Teilhabe dieser Menschen sicherzustellen. Wenn Sie sich jetzt diesen Gesetzentwurf der CDU anschauen, ist das reine Symbolpolitik. Er setzt einzig und allein auf Abschottung, er setzt darauf, Menschen zu isolieren, und er ist das Gegenteil von dem, was eigentlich als Mammutaufgabe gerade vor uns steht. Ich sagte es, Millionen von Menschen sind weltweit auf der Flucht. Es kommen noch immer wieder Menschen hier zu uns. Worum muss es dann gehen? Wir brauchen Integration, wir brauchen Teilhabe, wir brauchen die Möglichkeit, beispielsweise am Arbeitsmarkt zu partizipieren, denn, viele wissen es immer nicht, Asylsuchende dürfen hier bei uns oftmals gar nicht arbeiten. Diese Chancen für sie müssen wir eröffnen, anstatt darüber zu fabulieren, wie wir Menschen schneller und besser abschieben können. Was ich aber besonders perfide finde, ist, wenn dann auch noch so getan wird, als würde das Geld sparen. Davon ist dann nämlich keine Rede im Gesetzentwurf, wie genau die Unterbringung vonstattengehen soll, die bedeutet, dass das Land Tausende neue Unterbringungsplätze schaffen muss. Ich glaube, das Gebot der Stunde sollte sein – und da bin ich auch zuversichtlich, dass uns das mit Katharina Schenk und vielen anderen, den Akteuren vor Ort, den Kommunen, die für die Unterbringung dann zuständig sind, gelingen kann –, dass wir gemeinsam unserer Verantwortung gerecht werden; das heißt, auf Landesebene menschenwürdige Unterbringungsplätze zu schaffen – und da brauchen wir mehr, da sind wir uns einig –, das heißt auch, die Kommunen zu unterstützen, da, wo sie die Geflüchteten aufnehmen und Wohnraum für sie schaffen, das heißt, beispielsweise Deutschkurse anzubieten, das heißt, Integration zu organisieren und das heißt auch, Zugänge zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen genauso wie die Teilhabe in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens. Liebe CDU, warum haben Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht? Sie wissen ganz genau, dass Sie diesen Gesetzentwurf nur mit der AfD gemeinsam verabschieden können, einer Fraktion, die sich die Hetze und Abschottung zum Programm gemacht hat, die Menschen ausschließen möchte und die – muss ich ganz offen sagen – den Boden des Grundgesetzes an dieser Stelle schon lange verlassen hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Warum haben Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht? Wenn Sie ihn fürs Schaufenster brauchen, nehme ich Ihnen das wirklich übel, zumal Sie nach wie vor den Begriff „christlich“ im Namen Ihrer Fraktion führen.
(Unruhe CDU)
Denn es geht um etwas anderes.
(Unruhe CDU)
Es geht um die menschwürdige Unterbringung und Aufnahme von Geflüchteten und nicht um rassistische Debatte auf dem Rücken der Menschen, die auf der Flucht sind. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Für die Gruppe der FDP erhält Frau Abgeordnete Baum das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen und wo auch immer, die Kombination aus dem Ukraine-Fluchtzustrom und den hohen Zuzugszahlen aus anderen Herkunftsstaaten führt derzeit zu einer sehr hohen Belastung für die Kommunen in Deutschland. Auch in Thüringen schlagen kommunale Verantwortungsträger immer wieder Alarm, es fehlt an Wohnraum, dadurch sind auch die Unterkunftsplätze für Ankommende knapp
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da
muss man mal die Fluchtursachen bekämpfen! und die zur Verfügung gestellten Finanzmittel reichen nicht aus, um die Menschen angemessen zu versorgen. Die Schulplätze gerade für die Kinder aus der Ukraine waren in den Planungen der Kommunen nicht vorgesehen und müssen nun ad hoc organisiert werden. Das führt teilweise zu Unruhe in der Bevölkerung, wenn um knappe Schulplätze gerungen wird. Auf der anderen Seite der Medaille stehen die Wirtschaft, die dringend Fach- und Arbeitskräfte benötigt, und die Aussicht, dass auch zukünftig durch die Veränderungen in der Welt mit einem dauerhaften Migrationsstrom zu rechnen ist. Unter diesem Gesichtspunkt muss Migrations- und Integrationspolitik nicht nur in Thüringen, aber auch in Thüringen als Daueraufgabe angenommen werden und endlich entsprechend rechtlich und ordnungspolitisch aufgesetzt werden. Erste Veränderungen hat die Landesregierung richtigerweise jetzt bereits umgesetzt. Den Wechsel der Zuständigkeiten ins Innenministerium unterstützen wir als Freie Demokraten sehr und unser Antrag dazu ist Ihnen ja auch bekannt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir hätten den vollständigen Übergang des Themas bevorzugt – aber einen Schritt nach dem anderen. Bei allen Vorhaben in der Migrationspolitik ist aber zu berücksichtigen, dass wir nicht im luftleeren Raum agieren. Einen Großteil der Rahmensetzung für Flucht, Asyl und Zuwanderung setzt die Europäische Union, gefolgt von der deutschen Bundesebene. Hier mahnen wir seit Jahren bereits ein abgestimmtes, systematisches Vorgehen an. In dem Zusammenhang bleibt auch abzuwarten, wie sich zum Beispiel die EU zu den Asyl- und Migrationsvorschlägen der bisherigen Dublin-Verordnung bis Februar 2024 verhält und wie sie diese verändern werden. Aktuell sieht ja ein Vorschlag vor, in einem fünftägigen Identitäts-, Sicherheits- und Gesundheitscheck eine Vorprüfung auf Bleibeperspektive bereits an den EU-Außengrenzen vorzunehmen. Das könnte generell zu einem systematischeren Ankunftsgeschehen führen, hätte aber dann entsprechend eben auch Auswirkungen auf das, wofür wir hier in Thüringen noch zuständig sind. Ein angemessener EU-Außengrenzenschutz ist aus unserer Sicht auch mehr wert als stichprobenartige Grenzkontrollen innerhalb der EU, wie sie aktuell durchgeführt werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Ergebnisse zeigen aber auch, wie wichtig es ist, das Thema „Migration“ auf den Boden der Tatsachen zu holen und so zu organisieren, dass wir den humanitären Ansprüchen des Asylrechts, dem Zuwanderungsbedarf und dem Sicherheitsanspruch innerhalb der EU, Deutschlands und auch Thüringens gerecht werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringen ist jetzt hier an der Stelle das Stichwort. Wir kommen zu dem Gesetzentwurf der CDU. Grundsätzlich begrüßen wir die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde. Das war auch Bestandteil unserer Forderungen, als es um das Amt für Migration ging. Eine solche zentrale Ausländerbehörde gibt es auch in anderen Bundesländern und sollte durch den Einsatz entsprechender Fachleute in der Lage sein, eben die Ausländerbehörden auf der kommunalen Ebene zu entlasten. Hier können bestimmte Fallgruppen zum Beispiel gebündelt werden, organisatorische Prozesse vereinheitlicht werden, was ein sehr wichtiger Punkt wäre, und auch überhaupt soll die Abstimmung der Ausländerbehörden untereinander verbessert werden. Wie das genau aussehen soll und ob die im Gesetzentwurf beschriebenen Strukturen und Aufgaben dazu helfen, das müsste man sich sicherlich noch einmal genau anschauen, denn nur diese zentrale Ausländerbehörde jetzt einzuführen, ohne den Gesamtkomplex anzugehen, dafür braucht es uns am Ende auch nicht. Das kann die Landesregierung allein machen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und ob die zentrale Ausländerbehörde diejenige sein sollte, die das Thema „Bleibeperspektive“ regelt oder regeln sollte, das stelle ich auch infrage. Das habe ich ausgeführt im Zusammenhang mit den Entwicklungen, die sich da in der EU ergeben. Wir haben auch unsere Schwierigkeiten mit diesen Aufnahmezentren, die zum dauerhaften Wohnsitz derjenigen mit schlechter Bleibeperspektive werden sollen. Das hat mit unterschiedlichen Aspekten zu tun. Einmal mit der Frage: Was ist eigentlich eine schlechte Bleibeperspektive? Woran halten wir das fest? Das Zweite ist: Für wie lange sollen die denn da wohnen? Wann ist das Asylverfahren nun eigentlich beendet? Vor dem Widerspruch, nach dem Widerspruch? Da sind die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen komplex und dauern ja auch entsprechend lange. Insofern teile ich die Sorge, dass dort eine Sicherheitslage an Orten entsteht, die wir vielleicht so auch nicht haben wollen. Eine andere Herausforderung im Gesetzentwurf sehen wir auch bei der Verpflichtung zu Arbeit, die durch die zentrale Ausländerbehörde umgesetzt werden soll. Das finden wir schwierig. Nicht weil wir es den Menschen nicht gönnen, einer Aufgabe nachzugehen, aber Verpflichtung zur Arbeit finden wir irgendwie rechtlich unangemessen.
(Beifall DIE LINKE)
Das können die Landkreise auch anders machen und besser machen und machen es ja bereits schon. Über die Arbeitsgelegenheiten, die die Landkreise in ihren Aufgaben umsetzen – da ergeben sich gute Erfahrungen, auch was dann die Akzeptanz in der jeweiligen Bevölkerung angeht.
(Unruhe CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Um kurz auf den Punkt zu kommen. Wir würden das mit in den Ausschuss nehmen, um die Themen zu besprechen. Wir werden es nicht ohne den Blick auf den Gesamtzusammenhang auf EU- und Deutschlandebene betrachten können und vor allem nicht, ohne den Blick auf das, was die Landesregierung aktuell vorhat und da weitermachen will. Dass das da auch zusammenpasst. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Baum, herzlichen Dank für Ihren sehr sachlichen Beitrag. Davon bräuchten wir mehr in diesem Haus. Jetzt haben wir den Gesetzentwurf der CDU ganz eilbedürftig eingebracht. Das soll jetzt unbedingt noch auf die Spur gehoben werden. Der Forderung nach einer zentralen Ausländerbehörde kann man durchaus auch positive Seiten abgewinnen. Da läge es daran, das im Detail zu überprüfen, denn das ist schon auch unbefriedigend, weil es halt große Unterschiede gibt, wie die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften mit dieser Aufgabe und ihrer Bewältigung umgehen und zurechtkommen – aus den verschiedensten Gründen. Da sperren wir uns nicht gegen eine Prüfung, uns das genauer anzuschauen. Allerdings trägt zum effektiven Management des Ankunftsgeschehens, das Sie als Mantra sozusagen über Ihre Initiative gestellt haben, der Gesetzentwurf insgesamt nichts bei. Das Gesetz zielt schwerpunktmäßig auf Zurückschiebung, Abschiebung, Rückführung, Ausweisungen, Vorbereitungsund Sicherungshaft sowie die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Geflüchteten. Das sind alles Zitate aus Ihrem Gesetzentwurf und aus Ihren vorgelegten Paragrafen, insbesondere in Artikel 1 § 2 Abs. 4. Wie dabei humanitäre Standards der Flüchtlingsunterbringung gewahrt werden sollen, darüber verlieren Sie in Ihrem Gesetzentwurf kaum ein Wort. Die aktuelle Praxis, wie Geflüchtete in Thüringen derzeit untergebracht werden, ist sicherlich in Teilen zum Haareraufen. Das geben wir zu und deswegen gibt es jetzt auch Bedingungen und Vorkehrungen, dass wir das kurzfristig hoffentlich etwas bessern können. Aber sich jetzt gar keine Gedanken zu machen – wie Sie –, ist erst recht keine Lösung. Sie wollen Ankerzentren nach bayerischem Modell und haben dann entsprechende Regelungen zu den Aufnahme- und Rückführungszentren von der entsprechenden bayerischen Vorschrift kopiert. Das ist in Artikel 2 des bayerischen Aufnahmegesetzes zu finden. Allerdings gibt es inzwischen auch die problematischen Erfahrungen, die in Bayern gemacht wurden. Die Lebensbedingungen in solchen Einrichtungen sind insbesondere nicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Familienangehörigen ausgelegt. Statt einer ruhigen Lernumgebung und kindgerechter Freizeit erwartet Minderjährige in Ankerzentren Isolation von der Außenwelt, wenig Privatsphäre und Konflikte rund um sie herum, weil es eine Sammelunterbringung mit sehr hohen Unterbringungszahlen sein würde. Sie haben in Ihrer bayerischen Copy-and-pasteVorschrift zwar eine Regel, die wohl darauf abzielen soll, dass Kinder und ihre Familien nicht länger als sechs Monate – Bundeshöchstfrist – zum Aufenthalt im Ankerzentrum verpflichtet sein sollen. Diese Rechtslage hat in Bayern nach den Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände aber nicht verhindert, dass Kinder und ihre Angehörigen trotz dessen teils über einem Jahr in Ankerzentren untergebracht worden sind. Außerdem hat sich im Fall Bayern gezeigt, dass die in Ankerzentren untergebrachten Geflüchteten zum Teil keinen vernünftigen Zugang zu einer Rechtsberatung hatten. Und – das hören Sie zwar nicht gern – das Grundrecht auf Asyl ist ein Grundrecht und das Grundrecht auf Rechtsschutz gilt auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Es liegt bereits auf der Hand, dass Geflüchteten ohne eine juristisch kompetente Beratung droht, wegen der Sprachbarriere und der mangelnden Erfahrung mit unserem Rechtssystem ausgeliefert zu werden. Ihr Gesetzentwurf krankt aber nicht nur an humanitären Defiziten, sondern lässt vor allen Dingen auch den organisatorischen Mehrwert vermissen, den Sie als übergeordneten Ansatz vorangestellt haben. Sie wollen die Ankerzentren anstelle der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte errichten, die die Landesregierung in den verschiedenen Planungsregionen einrichten möchte. Aber damit leisten Sie überhaupt gar keinen Beitrag dazu, Standorte für eine Unterbringungseinrichtung zu finden. Auch bei einem Ankerzentrum müssten Sie das erst mal auf die Beine stellen. Und wenn Sie da noch mal in Bayern schauen: In Bamberg will der Bürgermeister das Ankerzentrum nicht über das Jahr 2025 hinaus betreiben, weil er dezentrale Unterbringung bevorzugt, weil er die Fläche für sozialen Wohnraum braucht und weil diese Art der Massenunterbringung für Konflikte gesorgt hat. Der Standort in Donauwörth wurde aus den gleichen Gründen bereits vor mehreren Jahren geschlossen. Die Frage, wo man einen kommunalen Standort findet, braucht also auch im Fall von einem Ankerzentrum sehr viel Überzeugungsarbeit, Vertrauensbildung und Verhandlungsgeschick gegenüber den Kommunen und dazu leisten Sie überhaupt keinen Beitrag. Jetzt noch mal zum christlichen Menschenbild:
(Zwischenrufe aus der Fraktion der CDU:
Oh!) Da kommt immer „Oh“, wenn man das anspricht. Ich möchte nur mal sagen: Ich komme aus der ökumenischen Morgenandacht, Kollege Walk ist da regelmäßig unser Gast. Dort in einem Fürbittgebet, aus dem ich zitieren möchte, war der Satz enthalten: Bewahre uns vor der Sünde der Torheit nach der wohlfeilen Suche nach Sündenböcken. – Das haben wir hier auch. Und, Herr Schard, ich würde Sie auch nicht darauf ansprechen, wenn Sie sich jetzt nicht auch wieder damit gebrüstet hätten, dass Sie in den letzten Tagen in Ihrem Wahlkreis, der ja auch mein Wahlkreis ist, 1.400 Adventskalender an Kindergärten zugestellt haben, womit also der kommenden Geburt von Jesus Christus gedacht wird, der – wie gesagt – in einem Stall geboren wurde. Also auch da muss man nach den humanitären Werten fragen. Und in Ihrem Wahlkampf, in dem letzten Landtagswahlkampf haben Sie sich auch am Heiligen Abend an den Ausgang unserer, meiner Kirche gestellt, um die Kollekte zu sammeln für „Brot für die Welt“, für die Ärmsten der Armen. Wenn Sie diesen humanitären Ansatz vielleicht auch mal Ihrem Gesetzeswerk zugrunde legen könnten, dann würden wir hier weniger verhärtete Fronten finden und weniger Verbrüderung mit den Herren und den wenigen Damen von rechts außen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Nachdem die Landesregierung mit all ihren Versuchen gescheitert ist, das Thema „Migration und Asyl“ in einer eigenen und dafür zuständigen Behörde mit allen Belangen zu vereinen, hat die größte Oppositionsfraktion im Landtag sich dem angenommen und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zumindest einen gangbaren Weg aufzeigt, die Misere möglicherweise in den Griff zu bekommen. Dabei soll die Kompetenz dort gelassen werden, wo sie jetzt bereits ist, beim Landesverwaltungsamt. Dort sollen dann zwei Referate zu der zentralen Ausländerbehörde zusammengefasst werden und weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen im Rahmen ihrer Aufgaben erhalten. Wenn jegliche ideologisch motivierte Zuordnung von Integrationsaufgaben entfällt und sich die neu zu schaffende Behörde auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren kann, kann sie die bei einer Integration anstehenden Prozesse auch besser lösen. Ich hatte eigentlich noch was anderes vorbereitet zu sagen. Aber ich muss sagen, nach den Beiträgen, die ich jetzt hier gehört habe: Ich habe letzte Woche in Argentinien verbracht. Argentinien ist ein Zuwanderungsland, und das seit Jahrzehnten. Ich habe dort gesehen, wie Menschen zuwandern. In Argentinien kann jeder zuwandern. Buenos Aires ist eine Stadt, die zu 80 Prozent aus Immigranten besteht. Aber es gibt einen ganz gewaltigen Unterschied zu uns. In Argentinien ist jeder, der einwandert, dafür zuständig, dass er sich integriert, und hier wird immer diskutiert, dass es unsere Aufgabe ist, andere Menschen zu integrieren, sie zu bevormunden. Ich denke, wir sollten an dieser Stelle mal darüber nachdenken, einen Wechsel in unserer Denkweise zu vollführen, dass es ein Miteinander ist. Es ist ein Geben und ein Nehmen. Nach dem, was ich wahrnehme, sowohl von Mitarbeitern in Behörden als auch von verantwortlichen Landräten, haben die Immigranten oder viele Immigranten, die zu uns kommen, nicht das Bedürfnis, sich hier zu integrieren, sondern einfach nur abzuzocken und zu fordern.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das kann doch wohl nicht wahr sein!) Das ist etwas, wo ich der Meinung bin, dass es hier einen Paradigmenwechsel braucht. Möglicherweise kann so was auch mal gemacht werden. Ich habe es in Argentinien erlebt, ich habe es gesehen, wie Menschen integriert worden sind. Argentinien war auch zur Zeit der Nazi-Diktatur in Deutschland ein großes Aufnahmeland für Juden, für Kommunisten.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Und für Nazis!) Die sind alle dort aufgenommen worden und haben sich integriert und es ging hervorragend.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich denke, mit einem Paradigmenwechsel und möglicherweise diesem Gesetzentwurf von der CDU können wir hier in Thüringen auch etwas bewegen und ein Signal setzen. Danke.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Schard das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn etwas nicht funktioniert, dann ist es die Aufgabe von Politik und auch die Pflicht von Politik, genau das zu ändern. Gerade in Thüringen funktioniert im Zusammenhang mit der Aufnahme, der Verteilung, mit der Migrationspolitik, aber auch mit der Rückführung von Flüchtlingen so einiges eben nicht.
(Beifall CDU)
Auf meine einfache Anfrage in der letzten Plenarsitzung, was die bis dato zuständige Migrationsministerin zur Verbesserung der Zustände erreicht habe, konnte sie mir keine Antwort geben und auf die zugesagte schriftliche Antwort warte ich bis heute. Das geht dem Kollegen Malsch, wie wir das gestern gehört haben, auch so. Dieses Bild der Sprachlosigkeit ist symptomatisch für die vollkommen gescheiterte Asyl- und Migrationspolitik der gesamten Landesregierung.
(Beifall CDU)
Wir erleben katastrophale Zustände in der Erstaufnahme, wir erleben eine ständige Überbelegung der EAE, das Außerachtlassen von brandschutzrechtlichen Bestimmungen – wir erleben Matratzen auf dem Flur – und das Unterbleiben von Registrierungen und Gesundheitschecks. Bei alldem stellen sich Vertreter von Rot-Rot-Grün hier hin und wollen uns immer wieder und ständig was über angebliche Inhumanität erzählen. Wissen Sie, Sie haben seit zwei Ministern, seit Jahren die Krise nicht in den Griff gekriegt.
(Beifall CDU)
Die Zustände in den Einrichtungen sind menschenunwürdig und Sie sind an Ihren eigenen moralischen Ansprüchen gescheitert.
(Beifall CDU)
Da können Sie sich nicht hier hinstellen, wenn wir versuchen, ebendiese Zustände zu verbessern, das als inhuman abzukanzeln. Das stimmt einfach nicht. Mehr chronischer Illusionismus, meine sehr geehrten Damen und Herren, und mehr anhaltende Traumtänzerei geht in diesem Fall nicht.
(Beifall CDU)
Das vom Ministerpräsidenten erklärte oberste Ziel ist umfassend fehlgeschlagen – das haben wir auch heute noch mal gehört – und die zuständige Ministerin musste letztlich wegen Nichtleistung sogar teilentmachtet werden. Geändert hat sich während der vielen Jahre und der vielen Monate nichts, Krise reihte sich an Krise. Die Kommunen und die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl stehen dauerhaft weiter mit dem Rücken zur Wand. Es fehlen Unterbringungsmöglichkeiten, Schulplätze, aber auch die gesellschaftlichen Veränderungen machen den Menschen zu schaffen und die Hilferufe verhallten ungehört. An vielen Stellen hat sich die Erkenntnis breitgemacht, dass es so nicht weitergehen kann – nur nicht bei der Landesregierung, die nämlich weiter durch ihren eigenen Kokon irrlichtert.
(Beifall CDU)
Fakt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Zahl der Flüchtlinge die Gemeinden überfordert und auch die Finanzen und auch den sozialen Frieden in unserem Land gefährdet. Jede Entlastung von Suhl ist bisher zu einer weiteren Belastung der Kommunen aufgelaufen. Bei einem Weiter-So, bei einem ungesteuerten Weiter-So ist doch der Kollaps vorprogrammiert.
(Beifall CDU)
Seit Monaten fordern wir, die Anzahl der landeseigenen Unterbringungsplätze zu erhöhen. Auch hier ist seit Monaten die wertvolle Zeit ungenutzt verhallt. Außer einem ambitionslosen Interessenbekundungsverfahren ist eben nichts passiert, gar nichts passiert. Wir wollen deshalb eine grundsätzliche migrationspolitische Wende in der Flüchtlingspolitik, eine Wende, meine Damen und Herren, die wir brauchen, die dieses Land und auch die Menschen dieses Freistaats dringend brauchen.
(Beifall CDU)
Wir müssen – und da haben wir überhaupt keine andere Wahl – die Migrationspolitik auf neue Füße stellen. Ohne klare Signale, ohne geänderte Strukturen wird es zu immer mehr Aufnahmen kommen und das kann ein Land, was an den Grenzen seiner Belastungsfähigkeit angekommen ist, gesellschaftlich, kapazitiv, finanziell, aber auch humanitär nicht leisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Einrichtung der Zentralen Ausländerbehörde sollen verschiedene Ziele erreicht werden. Wir wollen Aufgaben bündeln – dazu gehört insbesondere auch die Passersatzbeschaffung oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren –, wir wollen Synergieeffekte im Migrationsbereich schaffen und die belasteten Ausländerbehörden in Kommunen entlasten.
(Beifall CDU)
Wir wollen Aufnahme- und Rückführungszentren einrichten. Diese sollen dann Teil der EAE in Suhl sein. Und wer hier von reinen Abschiebezentren spricht, meine Damen und Herren, der hat die Struktur nicht verstanden und will sie offensichtlich auch nicht verstehen. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Bleibeperspektive zum Verteilkriterium machen, das ist richtig. Sowohl das BAMF als auch die Migrationsbeauftragte in Thüringen beziehen sich in ihren eigenen Termini auf diese Bleibeperspektive. Personen mit geringer Bleibeperspektive, so zum Beispiel aus sicheren Herkunftsländern, aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote, und deren Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, wollen wir in diese Rückführungszentren verteilen und natürlich dadurch die Kommunen entlasten.
(Beifall CDU)
Hinzu kommt auch, dass natürlich aus diesen Zentren Menschen, die keinen Anspruch haben, in diesem Land zu bleiben, wesentlich leichter und besser abgeschoben werden können. Das gehört dazu. Diese Medaille hat zwei Seiten. Personen mit einer guten Bleibeperspektive dagegen sollen nach Klärung der sämtlichen Voraussetzungen natürlich weiter auf die Kommunen verteilt werden, wo sie dann am Ende auch Integrationsangebote erhalten. Die Evaluierungsberichte des BAMF zeigen im Übrigen, meine Damen und Herren, eindeutig – und da widerspreche ich meinen Vorrednern auch ganz ausdrücklich –, dass solche funktionsgleichen Einrichtungen durchaus zu Steigerungen in Sachen Effizienz und Effektivität führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion legt mit diesem Gesetzentwurf eine Grundlage vor, um die Migration in Thüringen besser zu ordnen und zu steuern.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
glauben Sie doch selber nicht!) Das weitere Ausbleiben und auch das Verneinen der vielzähligen und vielschichtigen Probleme, die es gibt durch die Landesregierung, durch Rot-RotGrün kann sich Thüringen nicht weiter leisten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Mühlmann das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Wir brauchen keine neuen Behörden, um die Migrationskrisen der Vergangenheit in den Griff bekommen.
(Beifall AfD)
Wir brauchen auch keine neuen Strukturen in der Exekutive, um die Migrationskrisen der Vergangenheit in den Griff zu bekommen. Was wir brauchen, ist vor allem ein echter, ehrlich gemeinter politischer Wille, diese Probleme in den Griff zu bekommen, und den Willen
(Beifall AfD)
sehe ich beim besten Willen hier in dem Hause bei den anderen Fraktionen nicht. Hier drüben bei den drei linken Parteien sehe ich den nicht, weil dort Realitätsverweigerung offenbar Parteiprogramm ist, hier in der Mitte bei der FDP sehe ich den Willen ebenfalls nicht, weil dort vor allem der Kampf ums Überleben dazu dient,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Oh Gott! Wie erbärmlich!) sich dem linken Zeitgeist anzudienen
(Beifall AfD)
und erst recht nicht bei der CDU.
(Beifall AfD)
Ja, ist so. Wenn die CDU es nämlich ernst meinen würde
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wenn keiner die Wahrheit sagt, kann man sicher davon ausgehen, dass man selbst falschliegt!) – ja, ja – und hier nicht nur Wahlkampf betreibt, dann würden Sie erkennen, was die Ziele dieser Fraktionen hier drüben sind. Es ist doch offensichtlich, dass die Linke überhaupt gar kein Interesse an irgendeiner lösungsorientierten Asylpolitik in Deutschland und für Thüringen auch hat. Was von dem Ganzen bleibt, ist Wahlkampf. Zumindest erklärt diese Feststellung nach meinem Eindruck den Gesetzentwurf der CDU momentan am besten. Heute, ein dreiviertel Jahr vor der kommenden Wahl und angesichts desaströser Umfrageergebnisse für die Altparteien wachen Sie auf und behaupten, ein echtes Handlungsinteresse zu verfolgen. Ein vorgegebenes Handlungsinteresse, bei dem ich feststellen muss, dass Sie unseren öffentlichen Äußerungen in den vergangenen Jahren offenbar gut zugehört haben, und deshalb haben Sie auch erfolgreich viele unserer eigenen Sachen in Ihren Antrag übernommen. Dafür erst mal Gratulation.
(Beifall AfD)
Auch wenn Sie von Rückführungen – und nicht wie wir seit Jahren von Abschiebungen – reden und auch wenn Sie plötzlich und unerwartet – unerwartet wohlgemerkt nicht nur für uns, sondern auch für viele Thüringer – gleich auf der ersten Seite schreiben: „Erschwerend kommt hinzu, dass unter den Eingereisten zahlreiche Personen sind, die keinen Anspruch auf Schutz nach den in Deutschland geltenden Asylregelungen haben und deshalb Deutschland wieder verlassen müssen.“ Wow!
(Beifall AfD)
Also wirklich. Sie singen seit Jahren das hohe Lied der alternativlosen, uneingeschränkten Migration hier im Haus und ein dreiviertel Jahr vor der Wahl fällt Ihnen ein, dass das Ihren Umfragewerten nicht guttut. Wow! Also echt!
(Beifall AfD)
Und dass das eben keine leeren Mutmaßungen sind, das hat der Minister für alles – hat sich heute teilweise entschuldigt – aus der linken Landesregierung ja erst in der letzten Plenarsitzung im November eindrücklich dargestellt. Schauen Sie mal in die CDU/CSU-geführten Bundesländer und fragen Sie, wie intensiv diese Bundesländer rückführen, um in Ihrem Sprachgebrauch zu bleiben. Vielleicht legt Herr Hoff ja irgendwann noch mal die Zahlen hier auf den Tisch. Er hat es aber schon gemacht – wie gesagt – Anfang November. Lassen Sie es mich anteasern, was dort gesagt wurde, die CDU wird nur im Vorwahlkampf aktiv und ansonsten ist danach schnell wieder Ruhe mit Abschiebungen oder Ähnlichem.
(Beifall AfD)
Das ist eben das, was die Thüringer nicht länger wollen, deshalb werden wir den Antrag zwar mit an den Ausschuss überweisen, ob wir dann tatsächlich zustimmen, was dabei letztendlich rauskommt, ob das, was Sie im Ausschuss damit machen, sinnvoll ist, ob wir dem zustimmen können, das entscheiden wir dann, wenn das nach der Ausschussbehandlung auf dem Tisch liegt. Die letzten vier Jahre haben jedenfalls eins gezeigt: Bei der CDU gibt es eher viel heißt Luft bezüglich der Migrationspolitik und das Schielen auf Umfragewerte als echten konkreten Lösungswillen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bei
Ihnen gibt es nur blauen Dunst!)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete König-Preuss.
(Unruhe im Hause)
Und ich bitte Sie, beruhigen Sie sich! Das Wort hat Frau Abgeordnete König-Preuss.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen,
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Der
deutschen demokratischen Fraktionen!) liebe Gäste auf der Besucherinnentribüne und am Livestream! Herzlich willkommen im Thüringer
(ًالهــسو ًالھأ)
Landtag, Ahlan wa sahlan an diejenigen, die gegebenenfalls aus Syrien zu uns gekommen sind. Wir reden hier heute über einen Gesetzentwurf, bei dem man ehrlich sagen muss, als der uns vorlag, musste kurz mal geprüft werden, ob die AfD sich verschrieben und CDU eingefügt hat oder ob dieser Gesetzentwurf wirklich so, wie er vorliegt, von der CDU stammt. Ja, er stammt von der CDU. Der Gesetzentwurf enthält an mehreren Punkten, und insbesondere auch, wenn man sich die Pressekonferenz der CDU und die Berichte, die es daraus gab, vor Augen führt, nichts als eine inhumane, eine unmenschliche, eine teils auch rassistische Politik, die nicht davon ausgeht, dass Menschen, die hierher fliehen, ein Recht haben hierzubleiben, die nicht davon ausgeht, dass Menschen, die hierher fliehen, schlimme Wege hinter sich haben und hier auch erst mal ankommen sollten, sondern dieser Gesetzentwurf geht an erster Stelle davon aus, wie es denn gelingt, möglichst viele davon abzuschieben. Auch wenn Sie dafür jetzt ein neues Wort verwenden – rückführen –, weil es gegebenenfalls freundlicher klingt, am Ende geht es um Abschieben. Die CDU hat dazu in der Pressekonferenz, die sie durchgeführt hat, ein Bild verteilt, mit dem sie versucht, ihren Gesetzentwurf möglichst einfach darzustellen. Auf diesem Bild sieht man, dass die Einreise über die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl erfolgen soll und dann die Verteilung nach Bleibeperspektive und geringer Bleibeperspektive – man könnte auch sagen Nützlichkeitsfaktoren und keine Nützlichkeitsfaktoren – erfolgen soll, also faktisch wird die Erstaufnahmeeinrichtung zu einer Art Sortierzentrum für Menschen. Und diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben – Bleibeperspektive bedeutet, Menschen aus Ländern, deren Anerkennungsquote im Asylverfahren unter 50 Prozent liegt –, sollen in die neu zu schaffenden vier, ich nenne es Lager, die CDU nennt es TZAR in ihrer Abkürzung und sollen von dort aus zurückgeführt werden. Das ergibt sich aus dem Schaubild, was die CDU verteilt hat. Jetzt rechnen wir das mal durch. Gehen wir mal davon aus, dass in Thüringen aktuell keine Menschen sind, die einen Asylantrag stellen und dass wir ab Januar – also in wenigen Wochen – das Modell der CDU haben. In allen Prognosen, in allen Statistiken, die uns hier in Thüringen vorliegen, ist es so, dass ungefähr 600 Menschen im Monat nach Thüringen kommen und hier einen Asylantrag stellen. Von diesen 600 Menschen haben ca. 50 Prozent sofort – also sozusagen nicht sofort, aber nach der Prüfung – das Bleiberecht, ein Asylrecht, und diejenigen, die dann gegebenenfalls in ein Klageverfahren kommen, in ein Klageverfahren gehen, von denen kommen noch mal weitere 20 Prozent hinzu. Das heißt, die normale Schutzquote liegt bei etwas über 50 Prozent, die sogenannte bereinigte Schutzquote nach einem entsprechenden juristischen Verfahren liegt bei etwas über 70 Prozent. Von den 600 Menschen kommen also 600 in Suhl an. Gehen wir mal davon aus, dass Suhl als Erstaufnahmeeinrichtung bleibt. So ein Asylverfahren dauert, bevor sozusagen die Verschiebung, die Aufteilung in die Lager stattfinden kann. Das heißt, mindestens sechs Monate muss man rechnen, bis überhaupt die Aufteilung in eines der vier Lager stattfindet. In diesen sechs Monaten haben sich in Suhl – Sie haben ja keinen anderen Vorschlag aktuell, wo das ganze stattfinden soll – 3.600 Menschen angesammelt, 3.600, ohne entsprechende Integrationsmaßnahmen, ohne entsprechende Bildungsmöglichkeiten, ohne entsprechende medizinische Versorgung. Wir sind noch gar nicht bei so etwas wie einer psychotherapeutischen Versorgung. Der Klassiker ist, dass die Männer nicht zuhören, wenn Frauen reden.
(Unruhe CDU)
Das müssen Männer mal lernen: zuzuhören, wenn Frauen reden,
(Beifall DIE LINKE)
weil Frauen oft Wichtiges zu sagen haben. 3.600 wären dann…
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Also, ich bitte schon um Mäßigung. Frau KönigPreuss hat hier das Wort. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
3.600 wären dann im Juni 2024 in der Erstaufnahmeeinrichtung. Und dann, denn nach ca. sechs Monaten sind diese Asylverfahren in einem ersten Schritt abgeschlossen, beginnt die Verteilung, 50 Prozent in die Kommunen, 50 Prozent in die vier Lager. Wenn man sich das mal anschaut, weil – „zwei Jahre“ sagen Sie – längstens zwei Jahre sollen die Menschen in diesen vier Lagern bleiben, dann befinden sich in diesen vier Lagern nach zwei Jahren jeweils ca. 1.800 Menschen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wa-
ren Sie schon mal in Hermsdorf? Herzlichen Glückwunsch, das ist die Situation, die Sie zu verantworten haben!) Das heißt, in Thüringen wären ab Ende 2025 eine Erstaufnahmeeinrichtung mit 3.600, die kontinuierlich bei der Befüllung von 3.600 Menschen bleibt, und vier Lager, in denen kontinuierlich 1.800 Menschen untergebracht sind. Wir reden von ca. 8.000 Menschen in Lagern, die Sie dort halten wollen. Nichts anderes ist das. Denn aus Ihrem Gesetzentwurf geht an keiner Stelle hervor, wie das denn mit den Kindergartenplätzen laufen soll, wie das mit dem Recht auf Bildung laufen soll für die Kinder. Das haben Sie an keiner Stelle mit durchdacht.
(Unruhe CDU)
Welche Kommune ist in der Lage, für ca. 2.000 Menschen die Versorgung, die über das reine Halten in einem Lager hinausgeht, zu sorgen?
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn Sie das
eigene Handeln mal betrachten würden!) Welche Kosten entstehen dadurch eigentlich? Sie sagen ja in Ihrem Gesetzentwurf, dass Ihr Plan am Ende sogar noch Kosten sparen würde. Ich habe, als ich mir das durchgelesen habe, so ein großes Lol im Kopf gehabt, weil ich gedacht habe: Meine Güte, so schlecht kann doch nicht mal die CDU sein,
(Beifall DIE LINKE)
davon auszugehen, wenn Sie vier Lager im Thüringen schaffen, dass das am Ende noch eine Kostenersparnis wäre. Da reden wir noch gar nicht davon, was mit diesen Menschen im Lager passiert. Eingesperrt, eingepfercht, ohne Integrationsmaßnahmen, ohne Sprachkurse, ohne Bildungsangebote. Wissen Sie, wir können gern über Hermsdorf reden. Wir können gern auch über Suhl reden. Und ich bin die Letzte …
(Unruhe CDU)
Ja, dann hören Sie zu! Dann hören Sie doch mal zu!
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann sa-
gen Sie mal was!) Wenn Sie zuhören könnten!
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Tun Sie
doch endlich mal was!) Wir könnten über Hermsdorf und über Suhl reden. Ich bin die Letzte, die das gut findet, was dort passiert, dass 700 Menschen eingepfercht sind in Hermsdorf, dass es dort keine Sprachkurse gibt, dass es dort keine Integrationsangebote gibt.
(Zwischenruf aus der Fraktion der CDU: Wer
ist verantwortlich?) Verantwortlich ist an erster Stelle, dass es in diesem Land, in Deutschland, über Jahrzehnte am Ende nicht gelungen ist – und definitiv auch auf Kosten Ihrer Regierungen, an denen Sie beteiligt waren. Der soziale Wohnungsbau, die soziale Infrastruktur, alles wurde vernachlässigt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Da lachen Sie?! Aber dann vielleicht mal für diejenigen, die uns gerade zuhören.
(Unruhe CDU)
Wissen Sie, Flüchtlingskrise, Flüchtlingskrise! Im Jahr 2022 begann der verbrecherische Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist Ih-
re Flüchtlingskrise!)
(Zwischenruf aus der Fraktion der CDU: Was
hat das denn damit zu tun?) Doch, das hat etwas damit zu tun! Denn seitdem fliehen eben Zehntausende Menschen,
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Hundertausende Menschen vor einem Krieg, vor russischen Bomben. Und die fliehen unter anderem nach Deutschland. Die fliehen unter anderem nach Thüringen. Wir haben in Thüringen irgendwas über 30.000 Menschen aus der Ukraine untergebracht. Diejenigen, die hierherkommen, um Asyl zu beantragen, da geht es um 7.500 Menschen. Das sind nicht wirklich mehr als im Jahr 2015, 2016. Das Problem, in dem wir uns befinden, hat was mit dem russischen Angriffskrieg zu tun. Sie versuchen, das Problem auf dem Rücken der Schwächsten der Schwachen auszutragen und diese in Lager zu stecken, anstatt für eine humanitäre Unterbringung zu sorgen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das lehnen wir nicht nur ab, wir werden einen alternativen Gesetzentwurf dazu im Januarplenum einreichen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung erhält das Wort. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt ja aus meiner Sicht nur eine Sache, bei der es sich lohnt, ganz viele Dinge wild durcheinander zu rühren – das ist ein Schichtsalat. Bei einem Gesetzentwurf und vor allem bei der Debatte dazu lohnt es sich aus meiner Sicht nicht. Deswegen möchte ich meinen Ausführungen zu den beiden Punkten im Gesetzentwurf eine Bemerkung voranstellen. Herr Schard und auch Frau Abgeordnete Bergner, Sie haben beide ausgeführt, dass es mit dem Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion hier vorgelegt hat, im Wesentlichen darum geht, Kapazitätserleichterungen zu schaffen. Herr Abgeordneter Voigt hat mehrmals reingerufen, ob wir die Lage in Hermsdorf nicht kennen. Man konnte aus der ganzen Debatte den Eindruck gewinnen, dass dieser Gesetzentwurf irgendwie dazu beitragen würde, dass sich die Kapazitäten in Suhl und Hermsdorf dadurch vergrößern. Da muss ich Ihnen leider sagen: Der einzige Weg, wie sich die Kapazitäten vergrößern, ist, dass wir mehr Kapazitäten schaffen,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja!
Das ist genau unser Argument!) und zwar mehr Kapazitäten auf Landesebene und vielleicht auch in den Kommunen. Denn am Ende ist es nun mal so, dass die Personen – die Abgeordnete König-Preuss hat versucht, das mit Sachargumenten darzustellen –, die weiterverteilt werden, ja irgendwo untergebracht werden müssen. Herr Malsch, Sie wurden jetzt mehrmals angesprochen, auch gestern auf eine Frage, die Ihnen nicht beantwortet wurde. Ihre Frage zielt ja im Wesentlichen darauf ab zu erfahren, wie viele Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in Suhl untergebracht waren. Ich weiß nicht, was Ihnen diese Form der Vergangenheitsbewältigung bringt. Ich sage Ihnen die Zahl gern. Am 2. November waren es 1.506 Personen. Sie kriegen auch noch eine schriftliche Antwort. Die Frage ist doch aber, ob der Sinn einer Debatte hier im Hohen Haus bei Unterbringung von Geflüchteten ist, dass wir uns die ganze Zeit erzählen, dass irgendwie durch das Sortieren von Menschen – egal, was man jetzt davon halten will – ein einziger Platz mehr entsteht, der menschenwürdiger und besser und qualitativ hochwertiger ist als die Plätze, die wir jetzt haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen ist mir vollkommen unklar – auch wenn Sie das jetzt quasi politisch brauchen –, dass Sie Schuldzuweisungen machen und dass Sie darstellen wollen, da war es ganz voll. Ja, da war es ganz voll. Soll ich Ihnen was sagen? Die Migrationsministerin hat nicht persönlich angerufen und darum gebeten, dass irgendwo Krieg ausbricht, sondern es fliehen Menschen, weil sie müssen und nicht, weil sie Spaß daran haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Keiner hat sich vorgestellt, am Hamburger Hauptbahnhof ein bisschen Crack zu verticken, um über die Runden zu kommen, sondern die Leute suchen ja ein besseres Leben. Das vorangestellt, ist vielleicht mal wichtig, sich vor Augen zu führen,
(Unruhe AfD)
dass die Kapazitätsfrage eine Frage ist – da haben Sie vollkommen richtige Punkte aufgeworfen. Deswegen haben wir uns ja auch bemüht. Herr Schard, Sie haben gefragt: Was ist passiert? Ich kann Ihnen ein Abo der „Thüringer Allgemeinen“ empfehlen. Auf der Titelseite konnten Sie dort lesen, was passiert ist. Wir haben 200 neue Plätze sofort gebunden mit dem Ziel, die Kapazitäten zu erhöhen. Das ist zum Beispiel passiert. Wir haben uns mit dem Oberbürgermeister Knapp geeinigt, eine Turnhalle zur Verfügung zu stellen, damit Menschen was tun können, während sie in so einer EAE sitzen. Deswegen ist „Kapazitätserhöhung“ das eine Thema, das im Schichtsalat vielleicht ganz oben liegt. Aber die Frage, ob jemand Bleibeperspektiven hat oder nicht, und das Sortieren hat mit der Kapazitätserweiterung aus meiner Sicht nichts zu tun.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ein letzter Punkt: Sie haben über Akzeptanz und den sozialen Frieden gesprochen. Ich frage mich, ob man für den sozialen Frieden und die Akzeptanz irgendwie etwas tut, wenn wirklich jede Gebietskörperschaft erst mal klarmacht, dass sie hier an ihrem Ort nicht so begeistert wären, wenn dort Kapazitäten entstehen. Auch Sie müssen doch dann die Frage beantworten, wohin diese Zentren gebaut werden sollen. Wenn das dann so läuft, dass ich dort eine Unterbringungszeit habe, die sich aus verschiedenen Gründen endlos ausdehnt – da hat ja die FDP-Gruppe auch zu Recht gefragt: Was bedeutet denn Bleibeperspektive und wie lange sitze ich denn dann da? Da muss ich Ihnen zumindest als Vertreterin des Innenministeriums sagen: Da habe ich jenseits der ganzen moralischen Fragen, die ich jetzt hier nicht noch mal aufwerfen will, auch echt die Frage, wie wir da Sicherheit gewährleisten sollen bei solchen Demonstrationsaufrufen, wie das Herr Klar macht, der uns im Prinzip mit Flammen im Hintergrund mitteilt, zündet das Haus an, wo ihr Geflüchtete unterbringt. Dazu habe ich noch nichts gehört.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es ist ja nun offensichtlich geworden, auch in den Debatten, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die sogenannten Ankerzentren einführen wollen. Und ich denke, es wurde jetzt schon sehr viel dazu gefragt und diskutiert, was das für Erfolgsaussichten haben kann. Ich finde das einen guten Weg und kann das unterstreichen, dass man das im Ausschuss kritisch diskutiert. Denn Sie haben natürlich einen richtigen Punkt angesprochen, und das ist die Frage, wie kann Integration vor Ort gelingen und wie kann man erreichen, dass Menschen in Kommunen ankommen, die dort am Ende auch den Weg in die Gesellschaft finden können. Ewig laufende Verfahren sind da sicherlich keine sinnvolle Alternative. Ich möchte deswegen mal ein bisschen stärker auf den zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs blicken, wo Sie nämlich im Wesentlichen über die Zentralisierung und Neuausrichtung der zentralen Ausländerbehörde sprechen. Ich kann nachvollziehen, was für ein Ziel Sie damit verfolgen, möchte aber mal stark in Zweifel ziehen, ob die Angebote, die Sie dort gemacht haben, quasi wirklich ein neuer Gedanke sind und möchte Ihnen deswegen mal kurz darstellen, wie die Arbeit dort bisher gelaufen ist. Es ist ja richtig – da haben Sie den Finger drauf –, dass die Ausländerbehörden stark überlastet sind. Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen. Ich finde, an der Stelle kann man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch mal danken, die das die ganzen letzten Jahre so intensiv gemacht haben, das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Referaten 740 und 750 im Landesverwaltungsamt arbeiten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt muss man aber fragen: Wenn man eine zentrale Behörde schafft, führt das automatisch zu den gewünschten Verbesserungen? Bei den gewünschten Verbesserungen kann man sicherlich nicht so viele Meinungen dazu haben, ob das wünschenswert wäre. Denn, und das möchte ich vielleicht mit Blick auf die laufenden Haushaltsgespräche noch mal in den Fokus rücken, Sie brauchen dann ja auch eine gigantische Menge Personal, die das sozusagen bewältigt. Da kann ich zumindest bisher nicht feststellen, dass das in irgendeiner Haushaltsdebatte bisher angekommen ist, denn man muss sich ja schon fragen, wie dieser Personalmehrbedarf dann finanziert werden soll, um die von Ihnen in den Raum gestellten Synergien zu erreichen. Mit anderen Worten: Ich kann mir schon vorstellen, dass es Wege gibt, diese von Ihnen angesprochenen Ziele auf anderem Weg zu erreichen, eine partielle und wirkungsvolle Entlastung der Ausländerbehörden kann man ja zum Beispiel auch dadurch erreichen, dass man einfach die Arbeitsbelastung durch das Besprechen der Standards dort noch mal senkt. Es gibt zum Beispiel derzeit auch vom Bundesministerium des Innern schon bundesgesetzliche Regelungen, die das Aufenthaltsgesetz betreffen, wo es um die Visa-Bearbeitung geht und die Fachkräfteeinwanderung. Der § 71 ist das. Ich denke, wenn wir im Ausschuss über diese einzelnen Erleichterungen noch mal ins Gespräch kommen, kann das auch noch mal aufklären, welche Entlastungen wirklich nötig sind und für welche Entlastungen man tatsächlich auch mehr Personal braucht. Auch die Zentralisierung der Passbeschaffung ist sicherlich eine Sache, die man in dem Zusammenhang mal prüfen kann. Die Landesregierung wird sich mit den Fragen befassen im Dialog mit dem Parlament, mit dem Ausschuss, aber – und das ist mir auch besonders wichtig – auch im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden. Denn Sie haben alle hier sehr engagiert ausgeführt – und das ist ja auch richtig, Herr Malsch, und ich nehme an, das ist der Grund, warum Sie gefragt haben –, wie stark die Einrichtung in Suhl belastet ist. Sie möchten ja am Ende wissen, wie die Kommunen damit umgehen können, dass da zum Beispiel verschiedene Probleme in der Unterbringung logischerweise auch in der Kommune vorliegen. Das finde ich auch alles richtig und unterstützenswert, dass man sich diese Frage stellt. Ich möchte aber abschließend noch mal unterstreichen: Zur Entlastung von Hermsdorf und Suhl wird es nur beitragen, wenn wir mehr Kapazitäten schaffen. Diese Mehrkapazitäten können nicht nur auf Landesebene sein, auch die Kommunen müssen sich der Frage stellen – und das tun ja viele auch –, wie diese Kapazitäten geschaffen werden können. Am Ende steht und fällt aber jede Kapazität mit der Akzeptanz in der kommunalen Gebietskörperschaft. Die kann man mit Geld schaffen, diese Akzeptanz.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD)
Ja, die kommunale Gebietskörperschaft ist ja keine Sache, sondern das sind Menschen, insofern danke für den Zwischenruf, ja, aber Schimmel sind weiß. Klug. Der Punkt ist jedenfalls, dass genau diese Frage, wie ich für Akzeptanz sorgen kann, aus meiner Sicht nicht nur eine finanzielle ist, sondern auch eine Frage, wie wir darüber sprechen. Und wenn wir hier, wie Frau Bergner, mit anekdotischer Evidenz sagen, hier kommen Leute, um uns abzuzocken, dann weiß ich nicht, ob das, egal, wie wir die unterscheiden und ob sie die sortieren wollen, die richtige Basis dafür ist, neue Kapazitäten aufzubauen, die am Ende nicht so begleitet werden, wie das Herr Klar gerade in Gera versucht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Es gibt eine weitere Wortmeldung, für die CDUFraktion Herr Abgeordneter Schard. 2 Minuten und 14 Sekunden.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Frau Schenk, ich habe Ihren Ausführungen sehr gut zugehört. Ich glaube, Sie verdrehen die Tatsachen an manchen Stellen. Ich habe Sie bis jetzt immer als eine sehr pragmatische und realistische Frau kennengelernt, aber wissen Sie, seit zwei Ministern, seit Jahren wollen Sie ein Amt für Migration schaffen, und jetzt, wo wir einen Vorschlag auf den Tisch legen, um diese Dinge zu bündeln, um Dinge zu regeln, machen Sie das der CDU zum Vorwurf.
(Beifall CDU)
Also das ist in meinen Augen ein Unding. Frau König-Preuss, die Vorwürfe, die Sie uns hier entgegenbringen, das ist am Ende für mich eine Beschreibung der Zustände, die Sie selbst geschaffen haben und die Sie selbst vorsätzlich aufrechterhalten.
(Beifall CDU)
Wir wollen doch und wir müssen die Migration so regeln – das ist Humanismus –, dass die Menschen, die wirklich unsere Hilfe brauchen, Hilfe bekommen, aber die, die die Hilfe nicht brauchen, am Ende natürlich das Land wieder verlassen müssen, weil, sonst können Sie
(Beifall CDU)
denen nicht helfen, die diese Hilfe wirklich brauchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, Sie haben es doch gezeigt beim letzten Mal, Sie haben es doch gezeigt. Wenn neun Leute anwesend sind, wenn es um eine Neuordnung von Migration geht, dann beweist das doch, dass Sie an Lösungen überhaupt nicht interessiert sind. Damit sind Sie doch entlarvt.
(Beifall CDU)
Sie wollen nur diese eine Seite immer wieder beleuchten und hier am Ende Stunk machen. Das hilft aber nicht, das ist durchschaut. Frau Marx, auch an Sie noch einmal gerichtet: Ich empfehle Ihnen einmal die Titelseite des „SPIEGEL“ vom 21. Oktober dieses Jahres. Da ist selbst Ihr Kanzler mittlerweile auf die Idee gekommen, weil es nämlich notwendig ist, dass wir natürlich auch Abschiebung ins Auge fassen müssen. Sie können doch hier nicht wirklich ernsthaft Politik betreiben, indem Sie immer nur eine Seite der Medaille beleuchten.
(Unruhe DIE LINKE)
Ja, das ist eine Seite. Es gibt auch dramatische Schicksale. Das stellen wir gar nicht in Abrede. Aber wenn Sie die Probleme, Gewalt, fehlende Bleibeunterkünfte, inhumane Unterbringungen, in Ihren Einrichtungen in Thüringen ausblenden, dann frage ich mich, wie Sie ernsthaft an dieser Stelle Politik für dieses Land machen wollen. Das können Sie nicht.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Frau Abgeordnete König-Preuss hat sich noch einmal zu Wort gemeldet für die Fraktion Die Linke. Wie viel Zeit haben wir noch? – 38 Sekunden.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Vielleicht ganz kurz zur Erklärung für die Zuschauerinnen: Was die CDU hier gerade gesagt hat, ist: Die AfD war letztes Mal nicht so ausreichend anwesend, dass sie unserem Antrag zustimmen konnte, der entsprechend rassistische Politik in Thüringen umsetzen wollte, und dass Sie weitergehend agieren würden in der Migrationspolitik als die AfD. Ich finde es ja gut, dass Sie sich endlich mal entlarven, was Sie vorhaben, mit der AfD gemeinsam Politik zu machen, mit der AfD gemeinsam gegen Geflüchtete Politik zu machen. Das hat Ihr Abgeordneter gerade hier vorn gesagt. Noch ein Letztes: Sie reden von Bleibeperspektive. Auch Duldung ist ein rechtlicher Standard hier in Deutschland.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
38 Sekunden!) Wir haben über 70 Prozent, die hier in Deutschland bleiben dürfen. Es gibt Tausende, die eine Duldung auf rechtlicher Grundlage haben. Das ignorieren Sie einfach. So viel zum Thema Ihrer humanitären Politik. Sie sind nicht humanitär!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Für die AfD-Fraktion hat sich Herr Abgeordneter Höcke zu Wort gemeldet.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Den Kühnengruß können Sie auch gut, Herr Höcke!)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher auf der Zuschauertribüne! Lieber Herr Kollege Schard, Sie haben der AfD gerade vorgeworfen, dass wir nicht an Lösungen interessiert sind. Das ist natürlich grober Unfug. Mein Kollege Ringo Mühlmann hat Ihr politisches Schauspiel hier richtig eingeordnet. Rot-Rot-Grün leidet an Realitätsverweigerung. Da sind wir uns, glaube ich, sogar einig. Sie machen hier nichts anderes als Wahlkampfgetöse. Ich glaube, das erkennen die Menschen draußen im Land auch sehr gut.
(Beifall AfD)
Ich will mich jetzt nicht in Details verlieren. Das werden wir sicherlich im Ausschuss machen bzw. die zuständigen Kollegen werden Ihren Gesetzentwurf im Ausschuss auseinandernehmen, analysieren und wir werden darüber reden und wir werden vielleicht einen Kompromiss auf dieser pragmatischen Verwaltungsebene finden. Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht gar nicht um diese Verwaltungsebene, es geht gar nicht um dieses KleinKlein. Die AfD ist angetreten, um die großen Lösungen voranzubringen. Dafür steht die AfD.
(Beifall AfD)
Ich will Ihnen das in ein Bild gießen, sehr geehrte Kollegen von der CDU, besonders Ihnen, sehr geehrter Kollege Schard. Die Massenmigration ist zu vergleichen mit einem Wasserrohrbruch. Sie sind der Klempner und der Klempner wird ja zu diesem Wasserrohrbruch gerufen. Der Herr Voigt wird zu dem Wasserrohrbruch gerufen. Der schwarze Klempner kommt also zum Wasserrohrbruch. Und was macht der schwarze Klempner? Er geht ins Haus rein, steht schon bis zu den Knien im Wasser und reißt jetzt alle Türen auf, um das Wasser zu verteilen. Das macht der schwarze Klempner. Zusätzlich öffnet er noch einige Türen bzw. Fenster und schöpft einige Eimer Wasser hinaus ins Freie. Das ist Ihre politische Lösung, die Sie vorschlagen. Das ist keine Lösung!
(Beifall AfD)
Die Rot-Rot-Grünen machen es noch anders: Sie öffnen nur sämtliche Türen im Haus, bis das ganze Haus unter Wasser steht. Die sind ähnlich unterwegs, wie gesagt, mit dieser kleinen Änderung, mit diesem kleinen Unterschied, dass Sie noch ein paar Fenster öffnen und ein paar Eimer Wasser nach draußen kippen. Das ist nicht der Ansatz der AfD. Wir, der blaue Klempner, wenn der zu einem Wasserrohrbruch gerufen wird, dann macht er als Erstes Folgendes: Er dichtet die Hauptwasserleitung ab.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Sie
graben den Leuten das Wasser ab!) Der Zufluss muss beendet werden, die illegale Migration nach Deutschland und nach Thüringen muss beendet werden.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Sie
machen eine Wüste!) Deswegen sagt die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, wie auch im Bund: Wir müssen Deutschland und Thüringen so unattraktiv wie möglich für Sozialmigration machen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die
Fluchtursachen müssen bekämpft werden!) Nicht, weil wir inhuman sind, nicht, weil wir irgendetwas gegen diese Menschen haben, nicht, weil wir nicht wissen, dass diese Armseligen und Mühseligen der Welt nach Deutschland gelockt werden. Ja, sie werden über Sozialstaatsanreize hiereingelockt. Da müssen wir ran. Wenn wir den Wasserrohrbruch beenden wollen, dann müssen wir den Sozialstaat für illegale Migration stoppen, abbauen, beenden. Das ist der Ansatz der AfD. Deswegen sind wir die einzige lösungsorientierte Fraktion hier im Hohen Haus.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sie sind ein dreckiger Rassist, Herr Höcke, und nichts anderes! Dafür lasse ich mir gern einen Ordnungsruf geben! Es geht um Menschen!)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Dafür, Frau Abgeordnete König-Preuss, bekommen Sie auch einen Ordnungsruf. Es hat sich noch die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner zu Wort gemeldet. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Wenn ich die Debatte hier so verfolge, ist die mir nicht sehr konstruktiv. Für mich bietet dieses neue Gesetz im Zusammenhang mit nicht nur einem Recht auf Arbeit, sondern mit einer Pflicht zur Arbeit für Immigranten hier eine Möglichkeit. Wenn diese Ämter zusammengelegt werden, könnte damit auch eine Arbeitsvermittlung stattfinden. Damit können wir diese Probleme zusammenführen. Ich würde doch mal bitten, wenn das an den Ausschuss verwiesen wird, dass wir hierzu eine konstruktive Diskussion anschieben. Danke.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Da
klatscht der Herr Voigt! Mein Gott, Sie machen die da drüben nur noch stärker!)
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Es sind alle
schuld, außer die, die regieren!)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schaue noch mal ins Rund. Das ist so. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass Überweisung an den Innenausschuss beantragt ist. Herr Bühl, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Der aktuell zuständige Ausschuss ist ja der Justizund Migrationsausschuss. Von daher würden wir die Überweisung dorthin beantragen.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sie beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Dann stimmen wir darüber ab. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen? Gibt es einen Antrag auf den Innen- und Kommunalausschuss? Das kann ich nicht sehen. Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der fraktionslosen Abgeordneten Bergner, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen diese Überweisung? Keine Stimmen. Stimmenthaltungen? Das ist die Koalition insgesamt.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Sie sprechen
über Lager und stimmen dann dagegen! Da sieht man mal wieder, wie ernst Ihnen das ist!) Herr Abgeordneter Aust, jetzt habe ich das Wort, weil wir in der Abstimmung sind. Das gilt auch für die gegenüberliegende Seite. Der Ausschussüberweisung wurde also zugestimmt, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen wird. Gibt es weitere Anträge, Ausschussüberweisungen? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 29 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8915 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP, Sie haben das Wort zur Begründung. Bitte.
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist jetzt ein bisschen ein rabiater Themenwechsel,
(Beifall Gruppe der FDP)
aber ein bisschen Sachpolitik im Sinne der beruflichen Ausbildung kann nicht schaden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Also, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es geht um die Berufsschule. Im März dieses Jahres war ich zum ersten Bildungssymposium der Berufsschulen in Nordthüringen eingeladen und dort hat einer der sehr engagierten Berufsschulleitungen so einen Satz gesagt, der am Ende auch der Auslöser für diesen Antrag war. Er sagte: Eigentlich sind wir mit unseren Berufsschulen kleine Bildungsunternehmen. Dann lasst sie uns doch bitte auch so führen. Der vorliegende Antrag greift genau diesen Ansatz auf und will das Konzept „Eigenverantwortliche Berufsschule“ zumindest schon mal modellhaft in Thüringen umsetzen. In Hessen und SchleswigHolstein wird das Konzept bereits erfolgreich praktiziert und wir wollen das gern auch in Thüringen etablieren. Der Grundgedanke dahinter ist folgender: Gerade in ihrer Komplexität sind Berufsschulen einmalig. Entsprechend schwierig sind auch immer landesweit einheitliche Entwicklungsvorschläge für diese Schulen. Wir sind der Auffassung, dass wir das nutzen und den Schulen mit einer entsprechend gut ausgestatteten Schulleitung den Raum geben können, sich eben eigenständig zu entwickeln. Wir schlagen vor, die Berufsschulen im Modellprojekt zu rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts zu machen, wie es zum Beispiel im gesamten Bundesgebiet auch bei Rundfunkanstalten und Universitäten der Fall ist. Wir wollen sie so in die Lage versetzen, eigenständig Verträge über Kooperationen zu schließen und Personal einstellen zu können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das stärkt nicht nur die Fähigkeiten der Schulen, für die Schul- und Unterrichtsentwicklung selbst tätig zu werden, sondern ist eben eine echte Antwort auf den Wunsch nach schnelleren und auch einfachen Anstellungsverfahren auf Schulebene, gerade in der Berufsschule, wo die Personalsituation sehr komplex ist. In der Natur des dualen Ausbildungssystems liegt es auch, dass berufsbildende Schulen starke Partner brauchen. Dazu zählen insbesondere die lokalen Unternehmen, die ja die Ausbildungsplätze anbieten, aber auch alle anderen Akteure des Bildungssystems. Sie alle wollen wir an einen Tisch bekommen, um gemeinsam Entscheidungsvorlagen zur Weiterentwicklung des Berufsschulnetzes in gerade dieser Modellregion zu erarbeiten. Dabei geht es um Fragen der Berufsorientierung, des fachlichen Angebots und der Ausstattungsempfehlungen. Denn die berufliche Orientierung und auch die berufliche Ausbildung fängt ja nicht erst in der Berufsschule an, sondern da arbeitet man auch in der Schule darauf zu. Damit ein Modellprojekt wie dieses funktionieren kann, braucht es vom Land einfache Wege der finanziellen Untersetzung. Damit also diese neu gewonnene Entscheidungsfreiheit genutzt werden kann, müssen durch das Land entsprechende Mittel über Sach- oder Personalkostenbudgets aufgestellt werden, und das möglichst unkompliziert. Selbstverständlich muss das in der Qualität auch evaluiert werden. Wenn man ein Projekt macht, muss man auch am Ende gucken, ob das so die Wirkung erzielt hat, die erzielt werden soll. Das ließe sich durch die Einbindung in das Qualitätsmanagementsystem machen, das sowieso in den Thüringer Schulen eingesetzt wird. Das war jetzt einfach mal so grob, was in unserem Antrag dazu steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ansatz ist es, den Berufsschulen endlich das Heft des Handelns für die Entwicklung der Berufsschulen in die Hand zu geben. Deswegen bitte ich Sie darum, den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen, wo wir bereits kurz vor dem Beschluss einer Anhörung sind, wo das thematisch ganz gut reinpassen könnte, nämlich zum Thema „Berufsorientierung und berufliche Bildung“. Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP)
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Ich bekam gerade den Hinweis und möchte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen bitten, darauf zu achten, dass die Anzahl der Referentinnen in der Anwesenheit den Bestimmungen entspricht. Wir hatten eben in einer Fraktion also vier Referentinnen anwesend. Sie wissen, wie viele das nach den Regeln sein sollen. Ich darf jetzt die Aussprache eröffnen. Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Wolf.
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch Gäste hier im Hohen Haus und an den zugeschalteten Geräten! Wir reden über ein Thema, was uns, denke ich, allen wichtig ist, wenn auch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung.
(Unruhe CDU)
Die Koalition hat ein Schulgesetz eingebracht – Herr Tischner, seien Sie mal ruhig, Sie können danach noch reden oder Sie stellen sich hin und stellen eine Frage, aber ist egal –, mit dem wir die Berufsorientierung stärken, indem wir die Tage in der Praxis explizit mit aufnehmen, also sprich, das praxisorientierte Lernen stärken. Seitdem wir das gemacht haben, werden die CDU und jetzt auch mal die FDP wach und sagen, wir müssen irgendwas machen, weil wir auch irgendwie für Fachkräfte sorgen müssen. Alles gut, kann man machen. Es gehört natürlich auch dazu, dass man einen eigenen Vorschlag vorlegt, wie man sich das Ganze vorstellt. Kollegin Baum hat das jetzt eben auch ziemlich treffend gesagt, Sie wollen quasi unsere Berufsschulen zu kleinen Unternehmen machen. Kollegin Baum, wenn Sie sich mal mit dem tatsächlichen Ansatz, der am 21.03. in Nordthüringen vertreten worden ist, beschäftigt hätten. Da ist überhaupt nicht die Rede davon, was Sie wollen – ich werde dazu nachher noch ausführen –, sondern die Berufsschulen wünschen sich natürlich mehr Aufmerksamkeit, sie wünschen sich mehr Digitalität, sie wünschen sich auch eine Teilselbstständigkeit. Aber das, was Sie wollen, Berufsschulen quasi wie Hochschulen zu führen, wünscht sich keine einzige Berufsschule, müssten Sie mir mal sagen. Also Sie sind völlig neben dem, was im Land diskutiert wird, was von den Schulleitungen diskutiert wird und was sicherlich auch gut und richtig ist, um das Berufsbildungssystem weiterzubringen. Ja, es gibt andere Länder, die es anders machen. Schleswig-Holstein hat aber insgesamt eine andere Steuerung. Die steuern nämlich insgesamt über Budgets – kann man machen, wir in Thüringen machen das nicht. Das wäre eine komplette Umstellung. Das kann man aber auch nicht anhand eines, wie Sie es nennen, Projekts machen, sondern nur auf gesetzlicher Basis. Die gesetzliche Basis für Schulversuche ist nach meiner Kenntnis immer noch § 12 des Thüringer Schulgesetzes. Da lesen wir mal: Schulversuche sind zulässig, und zwar ausschließlich, wenn Inhalt und Durchführung geeignet sind, neue Erkenntnisse über die Organisation des Unterrichts und über die Erziehung in den Schulen zu gewährleisten. Das wird auch gemacht, darüber haben wir auch viele Erkenntnisse gesammelt. Das, was Sie wollen, ist eine komplette organisatorische Umstellung und eine Schwerpunktverlagerung an den Berufsschulen. Wie gesagt, alles in Ordnung, Sie positionieren sich hier damit, aber dann gucken Sie doch bitte mal ins Gesetz, denn das fehlt völlig bei Ihnen. Wenn ich ein Thüringer Schulgesetz habe, an das sich auch ein Schulleiter halten muss, und Sie sagen, na ja, dann sollen die Berufsschulen irgendwie die Lehrpläne besser abstimmen – okay. Die Lehrpläne sind in § 43 erfasst, werden durch das Ministerium in Abstimmung mit dem ThILLM festgelegt. Wie stellen Sie sich das denn vor? Denn die Einheitlichkeit des Abschlusses muss doch gewährleistet sein – Brachland. Genauso die Schulnetzplanung. Jetzt kann man über die Berufsschulnetzplanung streiten, aber mir ist nur bekannt, dass es in Südthüringen noch Abstimmungsprobleme in der Region gab. Nordthüringen hat sich geeinigt und hat gesagt, das sind die Schwerpunkte, zusammen mit dem Ministerium, zusammen mit den Schulträgern, die immer noch die Landkreise sind. Bei Ihnen ist keine Rede davon, dass wir damit die Schulnetzplanung erledigen würden, die Berufsschulnetzplanung. Wie haben Sie sich das denn vorgestellt? Genauso die Schulgremien: Da sagen Sie, das sollten irgendwelche Verwaltungsräte sein. Nein. Wir haben verfasste Institutionen bei uns. Also, wenn ich das richtig sehe – auch da Brachland, mal ganz davon abgesehen, dass wir auch andere Gesetze haben, die wir beachten müssen, das Besoldungsgesetz zum Beispiel, was Funktionsstellen anbetrifft. Da gibt es an den Berufsschulen neben den üblichen Funktionsstellen Abteilungsleiter. Da kann man jetzt – und das sagen auch die Nordthüringer: Na ja, ist die Wahl mit dem Abteilungsleiterposten ab 200 Schülern erst, ist das richtig? Da kann man diskutieren, ob das richtig gewählt ist. Aber tatsächlich braucht es für Funktionsstellen irgendein Maß. Das kann nicht eine Schulleitung festlegen, genauso wenig, wie eine Schulleitung einfach so einstellen kann, weil das Rechtsverträge sind, die wir übernehmen müssen. Wir müssen die im Übrigen auch in den Haushalt übernehmen. Ich weiß überhaupt nicht, wie das gehen soll, wenn wir nicht mit Budgets steuern, wie wir das zum Beispiel an den Hochschulen machen. Aber da haben wir eine ganz andere Grundlage. Wenn man jetzt davon ausgeht, wir haben Herausforderungen auch an den berufsbildenden Schulen. Die sind anders gelagert als zum Beispiel an den Regelschulen, aber natürlich sagen auch die berufsbildenden Schulen: Wie ist das denn bei uns mit der Personalversorgung? Also wenn ich jetzt zum Beispiel mal die Schule, wo Sie waren, in Mühlhausen nehme und dort den Schulleiter mal wiedergeben darf. Der hat ausdrücklich zu uns gesagt, als wir als Arbeitskreis der Fraktion Die Linke dort waren, sie sind sehr dankbar dafür, dass in den letzten fünf Jahren ein Drittel aller Kolleginnen und Kollegen, aller Lehrerinnen und Lehrer mit neuen Lehrern, mit jungen Lehrern ersetzt werden konnte. Es sind nicht immer ausgebildete Berufsschullehrer, es sind viele Seiteneinsteiger, die dann in der Nachqualifizierung sind. Aber er hat gesagt: Das klappt, Herr Wolf, ich bin zufrieden. Na klar, kann man da immer noch sagen, es gibt da Luft nach oben. Und da ist das Ministerium und da sind wir ja auch als Ausschuss immer dran, dort bessere Vorschläge zu bringen. Aber zu sagen, weil der Reifen am Auto platt ist, wechsele ich den Motor aus, das leuchtet mir nicht ein. Tut mir leid.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!) Tut mir leid, das leuchtet mir nicht ein. Die Kolleginnen und Kollegen in Nordthüringen haben am 21.09. eine Veranstaltung an der Berufsschule in Mühlhausen gemacht, wo sie – und das haben sie auch dem Ministerium vorgetragen – zusammen mit dem Schulamt verschiedene Vorschläge gemacht haben. Da geht es zum Beispiel und schwerpunktmäßig um die Digitalität, ein wichtiges Thema in unseren Schulen, indem sie eine einheitliche Schulverwaltungssoftware fordern bzw. sich diese wünschen. Die gibt es. Da kann man natürlich sagen, funktioniert die richtig etc. Das können wir uns alles ansehen, aber die gibt es. Sie wünschen sich die Verortung von Systemadministratoren auch an den berufsbildenden Schulen. Ja, das ist eine Aufgabe, der müssen wir uns stellen. Wie begleiten wir das? Wie begleiten wir dort die Schulträger? Denn es ist ihre Aufgabe, aber wie begleiten wir dort die Schulträger, damit Digitalität gut funktioniert? Sie wünschen sich Multiplikatoren für digitalen Unterricht. Ja, darüber können wir reden. Aber das ist vor allen Dingen eine Frage der Fort- und Weiterbildung. Sie wünschen sich die Etablierung eines Thüringer Berufsschulnetzes. Dafür können die Schulträger zusammen mit ihren Berufsschulen nach meiner Kenntnis selber sorgen, können sich dort abstimmen und können – und das ist ja auch passiert – im Berufsschulnetzplan dann dem Ministerium Vorschläge unterbreiten. Und sie wünschen sich – und jetzt wird es interessant – eine Gestaltung der Teilrechtsfähigkeit, aber nicht, wie Sie es sich vorstellen, sondern sie wollen die Möglichkeit haben, Verträge und Kooperationsvereinbarungen zu gestalten und zu schließen, aber eben auch, dass sie das im Rahmen der entsprechenden Gesetze machen. Sie wollen ein Haushaltsbudget des Schulträgers – des Schulträgers! – für die jeweilige berufsbildende Schule – da sind wir völlig raus, da geht es um etwas völlig anderes, das richtet sich sozusagen an den Schulträger – und Handkassen der Schulleitungen für das Haushaltsbudget des Schulträgers. Ja, das können die in der Region selber regeln, wir haben dort auch Schulkonten eingerichtet bzw. die gesetzlichen Grundlagen sind da. Und sie wünschen sich ein Herauslösen des Schulbudgets, unseres Schulbudgets, und die Übertragung in die Modellregion. Das wird derzeit gerade mit dem Ministerium diskutiert, ob das möglich ist, nach meiner Kenntnis. Aber das geht bei Weitem nicht in die Richtung, die Sie fordern. Sie wollen für die Lehrergewinnung eine eigene Kampagne – richtet sich sozusagen an die Lehrergewinnungskampagne für die berufsbildenden Schulen – und die Attraktivität des Lehrerberufs steigern, zum Beispiel durch die Schaffung von Funktionsstellen, die noch zusätzlich sind. Ja, das ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber.
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Ich komme zum Ende. Ich sehe an Ihrem Ansatz nichts, aber wirklich gar nichts, was ich unterstützen kann. Ich sehe in Ihrem Ansatz eine Zerstörung unseres etablierten Systems. Ein Abschreiben aus anderen Bundesländern ist, denke ich mir, keine Lösung für Thüringer Probleme und Verhältnisse. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream! Ja, wir haben jetzt wieder mal erlebt, dass man kein Lehrer sein muss, um als Oberlehrer hier im Landtag aufzutreten, Herr Wolf. Es hätte Ihrem Antrag, glaube ich, gutgetan, auch ein bisschen zur Sache zu reden. Ich finde es gut, dass wir heute wieder mal zu zwei Schularten sprechen, jetzt in diesem Tagesordnungspunkt zum Thema „Berufsschulen“ und im nächsten Tagesordnungspunkt über das Thema „Regelschulen“, zwei Schularten, die von dieser Landesregierung in den letzten neun Jahren massiv im Schatten behandelt wurden. Die haben es endlich verdient, mehr in den Fokus zu geraten. Deswegen ist auch der Vorschlag, den die FDP hier bringt, auf jeden Fall diskussionswürdig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Um das vorweg zu sagen: Wir wären auch dafür, das im Ausschuss gemeinsam weiter zu beraten. In der Tat, die berufliche Bildung ist die Grundlage für den persönlichen Erfolg, für den persönlichen Wohlstand, für den persönlichen Aufstieg jedes Menschen,
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Die
Grundlage ist das Elternhaus!) aber die berufliche Bildung ist eben auch die Grundlage für den wirtschaftlichen Wohlstand, für den wirtschaftlichen Erfolg. Wenn man sich vor Augen führt, dass 80 Prozent aller Berufe oder aller Erwerbstätigen in Thüringen aus einer dualen Ausbildung kommen, also aus dem berufsbildenden Bereich, dann sieht man auch, wie wichtig die Berufsschulen für unser Thüringer Bildungssystem sind und auch in Zukunft sein werden. Der Vorschlag der FDP nimmt einen Teil heraus und setzt auf strukturelle Veränderungen. Ich muss sagen, ich bin eigentlich sehr skeptisch, wenn es darum geht, immer wieder an den Strukturen herumzurütteln. Wir haben in den letzten 15 Jahren, seitdem die SPD das Kultusministerium führt und dann auch über die linken Bildungsminister, die dort regieren, erlebt, dass es eben nicht zur Qualitätsverbesserung beiträgt, wenn ständig an den Strukturen herumgeschüttelt und verändert wird,
(Beifall CDU)
sondern, im Gegenteil, man sieht es ja jetzt bei den Bildungsumfragen, nicht nur bei dieser, sondern auch bei denen vorher, dass genau das Gegenteil passiert. Wer an den Strukturen schüttelt, der reduziert die Bildungsqualität. Aber das Thema der eigenverantwortlichen Schule ist durchaus eines, was mir sehr einleuchtet, weil eigenverantwortliche Schulentwicklung dazu beiträgt, dass Schulentwicklung von unten passiert und nicht von oben aufgestülpt wird. PISA hat uns ja diese Woche gezeigt, dass die Länder ganz erfolgreich sind, die den Schulen vor Ort Beinfreiheit geben, Möglichkeiten geben, sich um Personal zu kümmern, um Ressourcen zu kümmern, um Ausstattung zu kümmern. Deswegen ist der Ansatz mit Sicherheit diskussionswürdig. Die Herausforderungen in unseren Berufsschulen sind vielfältig. Unsere Berufsschulen müssen Antworten liefern auf den Fachkräftemangel, der massiv in den nächsten Jahren – nicht Jahrzehnten, sondern in den nächsten Jahren – auf unsere Unternehmen in Thüringen zukommen wird. Die andere große Herausforderung, die für unsere Berufsschulen besteht – wie natürlich für alle Schularten, aber in den Berufsschulen ganz besonders, neben den Regelschulen –, ist das Thema des Lehrermangels. Über 120 Kolleginnen und Kollegen Berufsschullehrer, die jedes Jahr in den Ruhestand gehen, aber nicht mal ein Dutzend Kollegen, die dann klassisch über die Universitäten in Thüringen für das Berufsschullehramt fertig werden. Eine große Herausforderung ist auch die Digitalisierung. Auch dazu sollten wir im Ausschuss mit den Beteiligten noch intensiver reden. Die Digitalisierung der Berufswelt hat letztendlich riesen Auswirkungen auf die Digitalisierung der Berufsschulen, was eine große finanzielle Herausforderung sein wird. Aber auch die praxisnahe Ausbildung ist ein großes Thema, die müssen wir verstärken. Da gibt es gute Modelle, die jetzt beispielsweise hier am Schulamt Nord begonnen worden sind. Ich glaube aber auch, dass das Thema „Berufsorientierung“
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dann
könnt ihr doch unserem Schulgesetz zustimmen!) – dann müsst ihr ein ordentliches Gesetz vorlegen, dann können wir auch zustimmen –
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ihr
müsst es nur richtig lesen!) nicht nur an den allgemeinbildenden Schulen, sondern auch an den berufsbildenden Schulen eine große Rolle spielen wird. Wir sind dafür, den Berufsschulen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit sie diesen Aufgaben auch gerecht werden können. Es kommt darauf an, den Berufsschulen auch über flexible Lehrpläne, über noch mehr Modularisierung Beinfreiheit zu geben. Und wir müssen stark darauf setzen, dass die Berufsschulen über ihre Lehrpläne das selbstgesteuerte Lernen und das lebenslange Lernen tatsächlich leben und fördern können. Es gibt große Baustellen, die angegangen werden müssen, dass die Partnerschaften zwischen Unternehmen und Schulen effektiver werden müssen, denn wir erleben immer wieder, dass das, was in der Schule in der Theorie unterrichtet wird, dann in der Praxis nicht so funktioniert. Und es kommt sehr darauf an – da hat Thüringen nicht nur im Berufsbildungsbereich ein großes Defizit –, die Lehrerqualifizierung, die Fortbildung und die Weiterbildung auf ordentliche Füße zu stellen. Nur so werden wir es schaffen, unser Berufsbildungssystem attraktiv und zukunftsfähig zu halten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler hier auf der Besuchertribüne, liebe Gäste am Livestream und hier im Landtag, vielleicht gleich vorweg: Ich glaube, der Vergleich hinkt – aus der FDP kam das selber gerade schon –, die Schulen mit Unternehmen zu vergleichen und mit Unternehmen gleichzustellen. Denn Schulen sind kein Unternehmen. Sie haben auch eine ganz andere Aufgabe als eine Gewinnmaximierung. Das ist die Idee von Unternehmungen im Kapitalismus. Schulen haben aber in unserer Gesellschaft den Auftrag, den individuellen Lernerfolg zu ermöglichen und unseren Kindern und Jugendlichen eine Grundlage zu geben, um dann zukünftig im Leben bestehen zu können. Ich glaube, das ist der alles entscheidende Punkt. Darum müssen wir uns kümmern. Deswegen will ich zum einen sagen, danke für Ihren Antrag, liebe FDP. Der reiht sich in eine Debatte, die wir hier im Landtag jetzt begonnen haben, über die Berufsorientierung und zur Berufsvorbereitung ein Stück weit mit ein. Jedoch finden wir ihn sozusagen an dem Punkt einfach ein Stück weit schlicht und ergreifend schon von der Ausrichtung her drüber. Zum Zweiten, Herr Tischner, sehen Sie es mir nach, aber wenn Sie jetzt hier noch mal so einen Frontalangriff auf die Bildungspolitik der letzten Jahre machen, müssen Sie sich schon gefallen lassen, dass Nichtstun und linear zu kürzen aufgrund einer demografischen Rendite in die Zukunft hinein, uns zum Großteil erst in diese Bildungsmisere geführt haben, in der wir jetzt auch ein Stück weit stecken. Also von daher, bleiben Sie doch mal konstruktiv.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 15 Jahre
stellen SPD und Die Linke den Bildungsminister!) Bleiben Sie doch mal konstruktiv, Herr Tischner. Bleiben Sie doch mal konstruktiv und erzählen Sie nicht irgendwelche Kamellen, die am Ende niemandem helfen. Und wenn Sie in diesen 15 Jahren ein Stück weit konstruktiver gewesen wären, Herr Tischner, bei der Fragestellung zum Beispiel hinsichtlich längeren gemeinsamen Lernens, auch das hätte unserem Bildungssystem schon geholfen, anstatt immer grundsätzlich dagegen zu holzen und alles ins Stocken geraten zu lassen, Herr Tischner. Das ist nämlich seit 15 Jahren Ihre Aufgabe gewesen und die haben Sie leider viel zu oft mit Bravour gemeistert. Dem Schulsystem hat es nicht geholfen. Thüringens berufsbildende Schulen sind für die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung junger Menschen von erstrangiger Bedeutung. Sie organisieren und vermitteln nicht nur den theoretischen Teil der Berufsausbildung, so das klassische Verhältnis dieser Schulart, sondern bieten mit ihren unterschiedlichen Schulformen zahlreiche weitere Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die meisten Thüringer Schülerinnen und Schüler schließen daher ihre Schullaufbahn mit dem Besuch einer berufsbildenden Schule ab, am häufigsten im Rahmen einer dualen Ausbildung und damit an einer Berufsschule. Gleichzeitig geraten die berufsbildenden Schulen und unter ihnen ganz besonders die Berufsschulen zunehmend unter Druck. Stichworte sind jeweils schwankende, im ländlichen Raum aber inzwischen anhaltende rückläufige Schülerzahlen, wobei sich ein teilweise drastischer Rückgang an Ausbildungsangeboten in den Regionen abseits der Städtekette noch mal problemverschärfend auswirkt. Lehrermangel und Unterrichtsausfall: Die dezentrale Ausbildung junger Menschen wird zusehends schwieriger. Das ist die Herausforderung. Wer also die Thüringer Berufsschullandschaft erhalten, zeitgemäß weiterentwickeln und zukunftsfest machen will – und das wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf jeden Fall – braucht kreative Lösungen. Zielsetzung muss es dabei sein, Berufsschulen auch weiterhin und mit einem differenzierten Angebot in der Fläche vorzuhalten und den Auszubildenden eine wohnortnahe und ausbildungsnahe Beschulung zu ermöglichen. Wir hatten gerade letzte Woche auch Berufsschulvertreter aus Sonneberg bei uns in der Fraktion zu Gast, die das noch mal sehr drastisch und deutlich gemacht haben. Natürlich kann es nicht sein, dass wir nur in der Mitte Thüringens konzentrieren. Wir brauchen einen guten Ausgleich zwischen Spezialisierung und aber auch Angeboten in der Fläche, und dazu haben wir in den letzten Jahren als Landespolitik auch einiges beigetragen. Gute Ansätze, wie mit der Berufsschulthematik weiter umzugehen ist, sind daher bei uns immer willkommen. Diese Ansätze kann ich allerdings im vorliegenden Antrag, ich habe es schon erwähnt, nur bedingt erkennen. Die von der FDP angestrebte Stärkung von Berufsschulen durch Gewährung weitgehender Autonomie im Hinblick auf innere Organisation, Personalbewirtschaftung und Vertragsabschlüsse könnte für größere und stabile Schulstandorte im städtischen Raum durchaus reizvoll erscheinen, löst aber die massiven Probleme im ländlichen Raum nicht. Hier muss man aus unserer Sicht anders herangehen und vor allem auf einen Standorterhalt durch Digitalisierung des Lernens und Lehrens sowie die dadurch mögliche Bildung standortübergreifender virtueller Fachklassen setzen. Ebenso – und das sagen wir hier auch schon seit Monaten – braucht es zur besseren Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mehr Schulsozialarbeit. Dazu liegt Ihnen bereits ein Gesetzentwurf im Landtag vor, ich kann Sie nur auffordern, auch diesen zu unterstützen, denn wenn wir Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahl und dann auch bei ihrer Berufsausbildung individuell unterstützen wollen, braucht es auch die begleitenden Hilfen der Schulsozialarbeit. Dennoch verweigert sich meine Fraktion einer Überweisung des Antrags an den Bildungsausschuss nicht. Dort liegen bereits zwei Anträge, einer von der Koalition und einer von der CDU, die den Gesamtkomplex „Berufsorientierung und Berufsausbildung“ näher in den Blick nehmen. Diese beiden Initiativen sollen ohnehin angehört werden und da macht es natürlich Sinn, auch den FDP-Antrag, der sich mit einem Teilaspekt der Gesamtthematik befasst, mit in die Anhörung zu geben. An den inhaltlichen Schwächen des Papiers ändert das allerdings nichts, Herr Montag, die habe ich gerade ausgeführt. In diesem Sinne, vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, beim Thema „Bildung“ müssen alle Fakten auf den Tisch und die sind mal wieder erschreckend. Die aktuelle PISA-Studie bestätigt, dass unsere 15-jährigen Schüler im internationalen Vergleich in den Bereichen „Mathematik“, „Lesen“ und „Naturwissenschaften“ so schlecht abschneiden wie nie zuvor. Ein Drittel der Schüler hat in einem der drei Felder nur noch sehr geringe Kompetenzen. Die Lehrer berichten, dass es häufig an den Schulen gar nicht mehr darum geht, irgendwo einen Spitzenplatz im internationalen Wettstreit einzunehmen, sondern lediglich darum, die Kinder irgendwie zum Abschluss zu bringen. Das ist genau diese Bildungskatastrophe, die wir schon seit Jahren beschreiben. Das bestätigen uns auch die Unternehmer und die Kammern, wenn sie über die mangelnde Ausbildungsfähigkeit der Schulabsolventen berichten. Schon jetzt haben wir 2 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren in Deutschland ohne Berufsabschluss und deshalb müssen jetzt die Weichen gestellt werden, damit Deutschland wieder zum Bildungsstandort allererster Güte wird.
(Beifall AfD)
Ich möchte an der Stelle auch eine Lanze für unsere Kinder brechen, denn das sind die Leidtragenden. Sie sind nicht dafür verantwortlich zu machen, dass solche Ergebnisse eingefahren werden. Es ist die seit Jahrzehnten grottenschlechte Bildungspolitik, mit der die Zukunft unserer Jugend und unseres Landes aufs Spiel gesetzt wird. Es sind die Damen hier von links, ganz links über die liberale FDP bis hin zur Merkel-Union, die für diese Bildungspolitik Verantwortung tragen und nicht nur dafür, sondern auch für die Schulschließungen durch die Coronazwangsmaßnahmen und die von ihnen gesteuerte Massenmigration und die damit verbundenen schlechten Sprachkompetenzen an den Schulen. Das sind nämlich auch die Gründe, die die Autoren der PISA-Studie für das schlechte Abschneiden verantwortlich machen und beschreiben. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, wie es besser geht, darauf gedrungen, dass diese Schulschließungen aufgehoben werden und niemals wiederkommen dürfen, die eigene Jugend zu fördern und zu stärken ist, bevor wir diese sogenannten Fachkräfte aus Afrika und Afghanistan hier einschleusen. Das Bürgergeld muss abgeschafft werden, weil mit steuerfinanzierten Transferzahlungen
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Können Sie mal zum Antrag reden?) fürs Nichtstun niemand zur Arbeit motiviert werden kann.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Können
Sie zum Thema reden?) Wir wollen, dass der Anteil von Schülern zum Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache an den Schulen auf 10 Prozent begrenzt wird. Wir brauchen eine gesellschaftspolitische Neuausrichtung, die unsere alten Tugenden wieder im Auge haben muss,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben noch nicht ein Wort zum Antrag verloren! Fleiß, Ordnungssinn, Disziplin, die müssen wieder eine starke Rolle spielen.
(Beifall AfD)
Dem Akademisierungswahn erteilen wir eine klare Absage und wir werden deshalb die Ungleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung beenden. Die Kostenfreiheit der Meisterausbildung und der höheren Berufsbildung in Industrie- und Handel ist für uns unerlässlich, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Sie sollen nicht zu Ihrem Parteibuch referieren, sondern zu unserem Antrag! Das ist respektlos!) Das alles, Herr Montag, ist mit Ihnen nicht zu machen. Stattdessen doktern Sie weiter an den Symptomen herum, topaktuell eben auch hier die FDP zum einen mit ihrer Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger und zum anderen hier mit diesem Antrag.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Fest steht, die neusten PISA-Ergebnisse spiegeln sich auch in den Betrieben und in den beruflichen Schulen des dualen Systems wider.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Was sollen wir denn mit so einer Rede anfangen?) Bevor wir hier ein neues Modellprojekt auf Hochglanzpapier fantasieren, muss doch zunächst das gesamtgesellschaftliche Dilemma gelöst werden. Konkret sind hier die Gefahren im FDP-Antrag, dass diese eigenverantwortlichen Schulen mit Geschäftsführern statt Schulleitung die Schule zu einem Wirtschaftsunternehmen mutieren lässt und dadurch das vornehmliche Bildungs- und Erziehungsziel vom wirtschaftlichen Erfolg abhängt. Vermutlich bemisst sich dann auch das von Ihnen angestrebte Schulbudget anhand der Schülerzahlen oder anhand der Abschlüsse. Das wiederum würde die ländlichen Schulen einmal mehr benachteiligen. Und nachdem wir wissen, was die Privatisierung der kleinen Krankenhäuser für den ländlichen Raum bedeutet hat, sollte doch auch die FDP endlich einmal aus der Geschichte lernen. Wir sehen das insgesamt also sehr kritisch, auch dahin gehend, dass noch mehr Bürokratie geschaffen wird, es ist von Satzungen die Rede, die Unterrichtsgestaltung, Arbeitsweise und Struktur der Schulleitungen regeln sollen. Der Schulträger soll auch einen Verwaltungsrat bestimmen, die Geschäftsführung soll die jeweilige Schulleitung übernehmen. Aber wer übernimmt die Haftungsrisiken? Schon jetzt werden Schulleiterstellen nur schwer besetzt. Welcher Schulleiter bindet sich denn diese neue Rute über den Allerwertesten und übernimmt dann auch noch mal so nebenbei die Geschäftsführung? Also viele Fragen, aber wenige Antworten, die Sie hier in Ihrem Antrag liefern.
(Beifall AfD)
Einen letzten Punkt habe ich noch. Auch ohne Ihr Modellprojekt ist es heute schon möglich, entsprechende Kooperationen zwischen den Schulen, den Hochschulen, den Kammern und den Unternehmen herzustellen. Das alles ist nichts Neues, es muss nur umgesetzt werden. Ob es dazu einen FDP-Antrag braucht, bezweifle ich. Aber das sei jetzt alles mal dahingestellt. Wir sind neugierig und würden das gern mit in die Anhörung geben zu den beiden bestehenden Anträgen und stimmen der Ausschussüberweisung zu und freuen uns da auf eine entsprechende Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist jetzt im vorangegangenen Redebeitrag nicht so ganz klar geworden, worum es eigentlich geht. Es geht um einen Antrag der FDP, die gern einen Modellversuch einrichten möchte – sie nennt ihn eigenständige Berufsschule –, in dem Berufsschulen in rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt werden sollen. Sie lehnen das so ein bisschen an die Vorbilder aus Hessen und Schleswig-Holstein an, mein Kollege Torsten Wolf ist schon darauf eingegangen. Allerdings will ich gleich vorwegschicken, wir haben ganz andere gesetzliche Regelungen hier in Thüringen, das muss man natürlich schon ein Stück weit mit bedenken. Es ist auch schon gesagt worden, wir haben im Ausschuss bereits zwei Anträge liegen, nämlich auch einen sehr umfangreich beschriebenen zur Berufsbildung von den koalitionstragenden Fraktionen und einen weiteren Antrag. Selbstverständlich kann man trotzdem über weitere Ideen diskutieren. Ich will aber auch gleich ein paar Problemfelder aufzeigen, die ich in diesem Antrag sehe. Einige Ideen, die ich durchaus diskussionswürdig finde, sind natürlich solche, wie den Schulen mehr Eigenständigkeit und Entscheidungskompetenzen zu geben. Eigenständigkeit ist allerdings immer so ein schönes Label, denn eigenstände Schule, das haben wir alle schon immer mal wieder gesagt, haben wir jetzt auch schon. Da muss man genau schauen, was geht denn heute schon und was geht nicht oder – in Anführungszeichen – ist es nur ein Etikett und was kann tatsächlich verbessert werden. Zum Beispiel der Punkt eigene Kompetenzen der berufsbildenden Schulen bei der Unterrichtsgestaltung, der Arbeitsweise und der Struktur der Schulleitung. Das sind jetzt drei größere Bereiche. Bei der Unterrichtungsgestaltung ist schon sehr viel möglich. Das wissen wir alle. Bei der Arbeitsweise auch, das muss man auch ganz offen sagen. Bei der Struktur der Schulleitung müssen wir darüber diskutieren, wie wir uns Schulen überhaupt vorstellen und was Schulen für uns sind. Das ist eine sehr grundsätzliche Frage. Dann hat die FDP die Einrichtung eines eigenständig zu verwaltenden Schulbudgets für Sachaufwand und mit Einschränkungen vorgeschlagen, das finde ich übrigens sehr wichtig, auch für Personalaufwand, also zum Beispiel für befristete oder auch für projektbezogene Unterstützungskräfte. Darüber kann man sicherlich diskutieren, muss aber sehr genau überlegen, wie das funktionieren kann und wie das auch in das Gesamtgefüge passt. Die Möglichkeit, selbstständig Kooperationen einzugehen, da sind Hochschulen, Kammern und Unternehmen genannt, ist jetzt auch nicht ganz neu. Also, es gibt durchaus schon Berufsschulen, die genau solche Kooperationen eingegangen sind. Und dass man einen Modellversuch, wie ihn ja die FDP eigentlich will, anständig evaluieren muss und das natürlich nur mit fachlicher Unterstützung durch die Schulämter, durch das ThILLM und auch mit einem Controllingssystem umsetzen kann, versteht sich, denke ich, von selbst. Was im Vorschlag aus unserer Sicht aber völlig fehlt, sind Antworten auf zwei sehr zentrale Fragestellungen. Erstens: Den Schulen in den Modellregionen soll ermöglicht werden, Personal eigenständig einzustellen und Funktionsstellen einzurichten. Das klingt jetzt erst mal gut oder spannend, aber ich frage: Bei wem sind denn die Lehrkräfte der Schule angestellt, die bisher in der Schule tätig sind? Weiterhin beim Land? Wer hat die Dienstaufsicht? Oder sind sie in der Schule direkt angestellt und wie steht es auch um die Bezahlung beispielsweise nach Tarif? Das ist sicher auch eine ganz wichtige Frage. Und zweitens das große Thema: Wie betten sich dann die berufsbildenden Schulen der Modellregion in das System der berufsbildenden Schulen in Thüringen ein? Das ist ja ein Thema, was auch die Berufsschulen landauf, landab immer bewegt. Wir haben schon ganz oft Diskussionen darüber gehabt, wie das Berufsschulnetz konkret aussieht. Wir haben jetzt schon eine sehr heterogene Verteilung von berufsbildenden Schulen. Die Balance zwischen der Anzahl an Auszubildenden in den verschiedenen Berufsgruppen und dem Wunsch nach kurzen Wegen auf der anderen Seite für die Auszubildenden, aber auch den Kosten für die Schulträger und den Freistaat zu finden, ist schon jetzt eine Herausforderung. Das muss man alles mitdenken und das kann man auch, glaube ich, nicht mal eben so mit dem Begriff „Modellversuch“ zur Seite schieben. Ganz zentral aber ist die Frage, wie wir uns eine – ich sage es jetzt einmal zugespitzt – ungesteuerte Schulliberalisierung vorstellen sollen. Kommt es dann zu Verdrängungswettbewerben zwischen den Schulen, die miteinander, und wenn sie beispielsweise von lokalen Unternehmen oder auch Förderprogrammen potente finanzielle Unterstützung haben, um Schülerinnen konkurrieren oder werben die sich diese gegenseitig ab? Wir brauchen genauso ein Solidarsystem, was auch ein Stück weit funktioniert. Ich jedenfalls möchte mir nicht das privatisierte Bildungssystem der USA oder von Mexiko zum Vorbild für Thüringen nehmen.
(Beifall DIE LINKE)
Auf diese Fragen habe ich im Antrag noch keine zufriedenstellenden Antworten gefunden. Fakt ist – und ich glaube, da sind wir uns hoffentlich einig, zumindest die, die in der Sache diskutieren und nicht Parteiprogramme referieren –, wir brauchen eine qualitativ hochwertige und attraktive Berufsausbildung in Thüringen. Dazu gehören gute Berufsschulen, aber auch gute Kooperationen mit Hochschulen, attraktive Ausbildungsmodelle, auch mit Teilzeit, und eine verbesserte Integration – hören Sie gut zu – von nicht deutschen Fachkräften in der Berufsausbildung, die wir nämlich dringend brauchen. Wie schon eingangs gesagt bin ich dankbar für die Erweiterung der Diskussion um die Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Wir haben unsere eigenen Überlegungen, wie ich auch schon sagte, umfänglich mit dem Antrag „Ausbildung in Thüringen attraktiver machen – Berufsbildung und berufliche Orientierung modern gestalten“ in den Landtag eingebracht, werden uns aber einer Ausschussüberweisung natürlich nicht versperren, denn in der Sache diskutieren geht immer. Aber ich glaube, da treffen doch sehr grundsätzliche Vorstellungen aufeinander, mit dem Antrag, den wir jetzt hier vorliegen haben. In diesem Sinne bin ich sehr gespannt auf die Debatte im Ausschuss. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst einmal vielen Dank für die kritische Debatte. Schon Seneca hat gesagt: Fragen sind manchmal wichtiger als Antworten. Wenn wir über Berufsschulen sprechen, sprechen wir natürlich auch thüringenweit über teilweise unterschiedliche Herangehensweisen und auch unterschiedlichen Stand. Das hängt mit dem komplexen System des Schulsystems zusammen, welcher Schulträger sich wie engagiert um seine Berufsschulen kümmert. Das ist aber auch Teil des Problems. Nordthüringen ist nun wieder ein gutes Beispiel. Die arbeiten relativ eng zusammen. Herr Wolf hat gerade den Tag in der Praxis angesprochen. Das ist eine Initiative, die aus den Berufsschulen und den Wirtschaftsverbänden in Nordthüringen entstanden ist. Es ist auch aus den Regelschulen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist eine Initiative von – es ist schön, dass das Ministerium das weiter mit unterstützt, aber es ist mir schon auch noch mal wichtig, dass da ganz viel Engagement aus der Region gekommen ist, um das voranzubringen. Wenn ich mir an anderen Stellen Berufsschulen anschaue, wie die Struktur ist, wie die Ausstattung ist, wie teilweise mit den Herausforderungen umgegangen werden muss, die die unterschiedlichen Schülerinnen und Schüler dort mitbringen, dann ist, um Herrn Wolf zu zitieren, vielleicht die Zerstörung des etablierten Systems die einzige Chance, die wir haben, um irgendwie ein Stück voranzukommen. Denn momentan zerreiben sich Schulen und gerade Berufsschulen und gerade auch in der Debatte des Berufsschulnetzes, welche Schule bleibt, welche darf nicht, zerreiben die sich zwischen Land und Schulträger bei den Fragen: Bekommen sie nun noch ein Sonnenrollo oder bekommen sie kein Sonnenrollo? Bekommen sie eine digitale Tafel oder doch nur die, die irgendwo anders abgefallen ist? Also wir haben sehr unterschiedliche Situationen in den Berufsschulen. Ich nehme Ihre Argumente durchaus zur Kenntnis. Wir haben alle eine unterschiedliche Sichtweise auf die Sachen. Wenn Sie sagen, Herr Wolf, dass die Nordthüringer das gar nicht so wollten, wie wir das geschrieben haben, dann ist das natürlich richtig, weil die Nordthüringer Berufsschulen sich natürlich in dem System, was sie momentan haben, überlegen, wo sie mehr Eigenverantwortung, mehr Spielraum für sich herausholen können. Wir wollen einen Paradigmenwechsel. Wir wollen an manchen Stellen einfach ein Stück weit heraus aus diesen Verschränkungen, die in den Strukturen Schulen teilweise lähmen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir sagen nicht, dass die Etablierung eines Modellprojekts jetzt irgendwie alle Defizite aufhebt, aber wir können damit zumindest Möglichkeiten testen, wie wir Schulen mehr Beinfreiheit in der Schulentwicklung, in der Ausstattung, in der Zusammenarbeit etc. ermöglichen können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen bin ich froh, dass Sie bereit sind, das thematisch zu diskutieren. Ich bin auch gespannt, wie die Anzuhörenden darauf reagieren. Möglicherweise ist es ja – zumindest Teile davon – eine Art kreative Lösung, wie sie Denny Möller vorhin angesprochen hat. Wir können natürlich darüber diskutieren, ob eine volle Rechtsfähigkeit oder eine Teilrechtsfähigkeit oder ob andere Wege der Eigenverantwortung da sinnvoller zu etablieren sind als – sagen wir mal – eine volle Rechtsfähigkeit in einer unternehmerischen Struktur, die natürlich in der aktuellen Struktur eine Herausforderung und auch ein Stück weit ein Fremdkörper sein würde. Das ist mir durchaus bewusst. Mir wäre es aber wichtig, dass wir gerade in dem Bereich, in dem wir über Berufe, über Unternehmen, über Wirtschaft sprechen, einfach die Diversität, die an beruflichen Schulen abzubilden ist, ernst nehmen. Dort werden ja nicht nur duale Ausbildungsgänge umgesetzt, sondern da werden Abiturprüfungen abgelegt, da werden vorbereitende Kurse absolviert für Schülerinnen und Schüler, die nicht über das übliche Schulsystem in Thüringen gelaufen sind. Insofern ist das sehr divers und ich habe manchmal den Eindruck, dass gerade auch – sagen wir mal – die personelle Untersetzung, die sich im Ministerium wiederfindet, auf jeden Fall den Anforderungen, die in den Berufsschulen herrschen, nicht gerecht wird. Aus unserer Sicht ist die Etablierung des Modellprojekts zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Berufsschulen ein erster Schritt zu einer weiteren Veränderung in den Strukturen, hin zu mehr Eigenverantwortung. Wenn es uns gelingt, mehr an schulischer Eigenverantwortung an beruflichen Schulen zu implementieren, dann ist das auch eine Chance, das Bildungssystem an anderen Stellen resilienter zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, es richtig vernommen zu haben, dass wir das im Ausschuss weiter diskutieren. Ich danke Ihnen herzlich dafür. Für uns Freie Demokraten gilt: Wer den Mittelstand von morgen unterrichtet, der sollte auch wie der Mittelstand agieren dürfen, nämlich mit Eigeninitiative und Selbstbestimmung. Und das ist das, wofür wir uns an dieser Stelle einsetzen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich bin ja ein Mensch, der sehr geduldig ist, aber manchmal kann man die Geduld verlieren. Das, was hier vorgetragen wurde, hat mir regelrecht die Schuhe ausgezogen. Ich muss das hier mal so emotional sagen, denn, liebe Frau Baum, der „Tag in der Praxis“ ist eine Initiative aus den Regelschulen heraus, um dort die berufliche Orientierung und damit eine bewusste Berufswahlentscheidung für Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Tischner und Frau Baum, niemand stellt in Thüringen die Berufsschulen infrage.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Nicht eine einzige Berufsschule wird infrage gestellt. Sie reden hier wider besseres Wissen, Sie verbreiten hier Märgeschichten, die mit dem Leben und der Realität in Thüringen nichts zu tun haben.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Habe ich
doch gar nicht gesagt!) Ja, Sie haben genau darüber gesprochen, dass Berufsschulen infrage gestellt werden und Frau Baum hat das auch infrage gestellt. Sie müssen mal mit Ihren Landräten reden. Ich habe mit denen ganz konkret die Berufsschullandschaft in Thüringen ausgehandelt: Sie steht und da gibt es überhaupt kein Vertun! Zweitens – das haben Sie, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer eben erleben dürfen –: Hier prallen zwei politische Konzeptionen aufeinander – die Konzeption „mehr Markt“ und die Konzeption „mehr Staat“. Sie, liebe Frau Baum und sehr geehrte Damen und Herren der FDP, wollen mehr Markt im Bildungswesen und weniger Staat im Bildungswesen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist doch Quatsch!) Das ist ein Weg, den gehe ich nicht mit. Der Staat muss seine Verantwortung im Bildungsbereich auch weiter wahrnehmen können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen ist der Antrag aus Ihrer Sicht möglicherweise richtig, aus meiner Sicht ist er der falsche Weg. Ich lehne diesen Antrag ab, ich lehne die ganze Initiative ab, die Sie hier gerade unterbreitet haben,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ein bisschen komplexer kann es schon sein!) denn es geht um Markt und nicht um Qualität und eine gute berufliche Bildung in Thüringen. Das ist Ihr Ansatz und das ist hier noch mal deutlich geworden. Ich sehe keinen Bedarf an diesem Modellprojekt – das will ich deutlich sagen – und es gibt auch keinerlei gesetzliche Voraussetzungen dafür, die Rednerinnen und Redner der Koalition sind darauf eingegangen. Sie wollen die eigenverantwortliche Schule. Das Schulgesetz ermöglicht die eigenverantwortliche Schule. In meinen Reden und den Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern mache ich immer deutlich: Es geht um die Eigenverantwortung und nehmen Sie die Eigenverantwortung wahr! Das ist genau der Weg, den wir jetzt auch gehen werden, denn die Probleme, die wir haben im schulischen Bereich – und die rede ich ja auch nicht weg, die sind ja nun objektiv da –, können wir nur durch die Lösungskompetenz vor Ort lösen und da auch entsprechend anpacken. Die Schulen befinden sich in einer doppelten Zuständigkeit. Das wissen alle. Es geht um die staatliche Trägerschaft auf der einen Seite durch die Kommunen und auf der anderen Seite eben durch das Land, die sogenannte Kultushoheit. Das wollen Sie aushebeln mit Ihrem Antrag. Sie wollen die Zuständigkeit des Schulträgers aushebeln und Sie wollen die Zuständigkeit des Ministeriums aushebeln und auch des Staatlichen Schulamts, welches für eine Berufsschule ganz konkret zuständig ist. Das sind Grundfeste, an denen Sie rütteln. Wollen Sie wirklich dieses Fundament des Bildungswesens in Thüringen anfassen und es zerbröseln lassen? Das bedeutet doch, dass Sie mit einem ersten Schritt die Abkopplung vornehmen und die Berufsschulen zu Anstalten des öffentlichen Rechts erklären wollen, so wie das in Ihrem Antrag steht. Das ist ein Weg der Teilprivatisierung und wenn ich das zu Ende denke, bedeutet das die Privatisierung der Schulen in Thüringen.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Selbstverständlich, Herr Montag. Das ist genau das, was in Ihrem Antrag steht, das ist der Geist Ihres Antrags.
(Heiterkeit Gruppe der FDP)
Wollen Sie das wirklich?
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nein!) Ich will das nicht und das kann nicht das Modell für das Schulwesen in Thüringen sein.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir wollen die Eigenverantwortung stärken, dass die Schulen selbst einstellen können!) Der Markt richtet nicht alles, Herr Montag und Frau Baum. Wenn Sie meinen, durch den Markt werden die Probleme an den Schulen gelöst, dann irren Sie sich. Wir brauchen die staatliche Aufsicht, wir brauchen die Steuerung. Es geht darum, auch angesichts des Mangels, den wir haben, die Ressourcen klug zu bündeln und auch klug zu verteilen.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Das Berufsschulnetz ist gut und effizient aufgestellt. Im Jahr 2021 haben wir einen intensiven Diskussionsprozess darüber gehabt – der hat nicht öffentlich stattgefunden, kaum öffentlich stattgefunden, der ist in Ruhe abgelaufen –, wobei es mir gelungen ist, mich gemeinsam mit den Schulträgern, mit den Landrätinnen und Landräten, mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern zu einigen – bis auf einen, mit dem konnte ich mich nicht einigen. Aber wir haben uns mit allen bis auf den einen in Hildburghausen, den Herrn Müller, geeinigt, wie die Berufsschullandschaft ganz konkret aussieht. Das war ein Aushandlungsprozess. Die Frage, die Sie hier auch in diesem Zusammenhang immer aufwerfen, Frau Baum, ist: Wie viele Schülerinnen und Schüler müssen in einer Berufsschulklasse sein? Aber wollen Sie wirklich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler so reduzieren, dass dann eine Effizienz auch des Lehrereinsatzes nicht mehr gegeben ist? Das hat was mit staatlicher Steuerung zu tun. Deswegen bin ich der Überzeugung, wir haben eine gute Berufsschullandschaft. Das haben wir mit den Schulträgern, mit den Landräten, den Landkreisen und den kreisfreien Städten geeint. Das war ein schwieriger Prozess, ganz klar. Der hat auch Zeit erfordert. Aber am Ende haben wir uns geeinigt. Das ist Demokratie, das ist gelebte Demokratie, im Gegensatz zu dem, was die AfD will. Die will einen autoritären Staat, das hat Herr Thrum ja noch mal ganz deutlich gesagt.
(Heiterkeit AfD)
Dabei wird es auch ganz klar, was Sie wollen, Frau Baum. Es wird ein oder zwei Gewinner vielleicht geben, aber die große Mehrzahl wird dabei verlieren. Es wird zu einer Kannibalisierung führen und wir werden dann nicht mehr steuern können. Deswegen, meine Damen und Herren, halte ich diesen Antrag für falsch. Das ist der falsche Weg. Das ist nicht mein Weg. Das ist auch nicht der Weg der Landesregierung, weil, es geht um möglichst gleiche Chancen für Stadt und Land. Es geht um möglichst gleiche Chancen für Menschen. Wir wollen eine gute Vernetzung der Berufsschulen mit der lokalen und der regionalen Wirtschaft, klar, überall im Land und es ist natürlich auch notwendig, dass überall Lehrkräfte an allen Berufsschulen so eingesetzt werden, dass der Unterricht auch stattfinden kann. Dazu läuft die Lehrergewinnungskampagne auf Hochtouren. Solange es dann noch zusätzliche Initiativen aus den Schulen gibt – und die gibt es ja inzwischen schon –, kann ich die nur ausdrücklich unterstützen. Aber Sie wissen auch, es ist ein weiter Weg. Ich habe diese Themen und diese Probleme nie beiseitegeschoben, sondern ich habe sie mit dem Ministerium und auch mit der Koalition ganz proaktiv angefasst, um jetzt Lehrkräfte einzustellen, und wir stellen Lehrkräfte ein. Und Sie wissen auch, dass wir über Seiteneinstieg gehen, Nachqualifizierung. Es gibt keinen anderen Weg, als diesen Weg weiterzugehen. Aber Ihren Weg halte ich für den falschen. Abgekoppelte berufsbildende Anstalten lehne ich, lehnen wir als Landesregierung ab. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken – Modellprojekt „Eigenverantwortliche Berufsschule“ starten
So, vielen Dank, Herr Minister. Lassen Sie mich bitte einen Augenblick blättern. Wir sind hier gerade im Wechsel, wie Sie gesehen haben. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt keine. Ausschussüberweisung wurde beantragt an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Weitere Ausschüsse? Nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD und der Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Ich bedanke mich dafür.
(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos:
Ich habe auch zugestimmt!) Entschuldigung. Beide fraktionslose Abgeordnete, danke schön, also auch zwei fraktionslose Abgeordnete. Das muss natürlich für das Protokoll auch korrekt sein. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9072 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Ich habe als Wortmeldung für die Begründung Abgeordneten Wolf dastehen. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren jetzt auch wieder auf der Tribüne, wir werden jetzt in erster Lesung einen Gesetzesvorschlag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes und des Besoldungsgesetzes beraten. Hintergrund ist, dass wir im Lehrerbildungsgesetz für die Regelschulen eine Änderung in enger Abstimmung und auf Wunsch der FSU in Jena, der Fachgremien anstreben, dies schnell und noch in diesem Jahr hier im Plenum abzuschließen, dass wir die Lehrerbildung an den Regelschulen derart umstellen, dass wir sie von 270 auf 300 Leistungspunkte anheben, damit an die Regelschullehrerausbildung in Erfurt angleichen. Dazu wird zu diskutieren sein. Ich würde mich freuen, wenn wir es nicht mit sachfremden Themen vermischen. Der zweite Inhalt ist eine Verlängerung der Zulagenregelung für unsere Fachleiterinnen und Fachleiter, die derzeit noch kein Amt haben, für die aber der Gesetzgeber, also der Landtag, festgelegt hat, dass dies dort für das Amt bei mindestens hälftiger Verwendung gewährt wird. Das sind Besetzungsverfahren, die manchmal langwierig sind. Damit alle Kolleginnen und Kollegen auch im neuen Jahr verlässlich ihre Zulagen erhalten, bevor sie dann ins Amt einsteigen können und die neue gesetzliche Regelung für sie greift, sagen wir noch mal eine gesetzliche Verlängerung von einem Jahr. Ich freue mich auf die Aussprache und würde mir wünschen, dass wir den Kolleginnen und Kollegen an der FSU Jena, die uns beauftragt haben, entsprechen und das schnell beschließen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen, das vorliegende Gesetz will gleich zwei Gesetze ändern, das Besoldungsgesetz Thüringens und das Lehrerbildungsgesetz. Zum Besoldungsgesetz: Es war eine Initiative meiner Landtagsfraktion im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2021, das Funktionsamt für die Fachleiter in Thüringer wiedereinzuführen. Der Landtag hat das mit breiter Mehrheit beschlossen. Die Umsetzung dieses Beschlusses durch Sie, Herr Minister Holter, war aber schlicht eine Katastrophe. Da konnten Sie uns sechs Monate nicht sagen, wie viele Fachleiter überhaupt in Thüringen tätig sind. Da konnten Sie uns nicht sagen, wie viele Fachleiter eine Zulage erhalten und da konnten Sie nicht benennen, wie viele Lehramtsanwärter ein Fachleiter in bestimmten Schularten und Fächern tatsächlich betreut. Als das dann durch viele meiner Nachfragen endlich in Ihrem Haus erfasst wurde, stellte sich heraus, das Gesetz muss ein zweites Mal geändert werden, weil es eben auch Fachleiter gibt, die niemals auf eine hälftige Verwendung mit der Tätigkeit Fachleiter kommen, aber dennoch für Schularten und bestimmte Mangelfächer in der Ausbildung benötigt werden. Dann hat das Ministerium abermals die Sache verkompliziert. Lange Zeit wirkte es so, als bekomme man gar keine Ausschreibungen hin. Dies ist dann nach einem Referatsleiterwechsel aber endlich gelaufen. Aber – was hat das Ministerium dann gemacht? Parallel dazu dienstliche Beurteilungen für die Masse aller Kolleginnen und Kollegen in Thüringen erstellen lassen. Abgesehen von dem Aufwand zur Unzeit für die Schulleitungen wird es nun eine Vielzahl an Bewerbungen und damit auch Klagen geben. Selbst schuld, Herr Minister Holter, was muss man noch tun, damit die Hausleitung tatsächlich ordentlich handelt? Und es hätte gereicht, wirklich bedarfsbezogene Beurteilungen für die Fachleiter zu erstellen. Dann hätten wir auch bis zum 31.12. das Verfahren abschließen können. Nun kann man aber den Fachleiterinnen und Fachleitern für dieses Chaos im Bildungsministerium keinen Vorwurf machen und deshalb würden wir Artikel 2 auch im verkürzten Verfahren zustimmen. Meine Damen und Herren, zum Besoldungsgesetz. Dies ist ja eigentlich nichts Neues, aber nur deshalb, weil Sie es uns in verschiedenen Gesetzen immer wieder vorlegen, löst es die dahinterstehende Ideologie eben nicht auf. Wir haben Minister Holter schon im Sommer signalisiert, dass wir hier eine Einigung herbeiführen können, aber allein eine Verlängerung des Studiums für Regelschullehrer an der Universität Jena macht diesen Studiengang nicht attraktiver. Er bringt uns keinen Kollegen mehr in die Laufbahn des höheren Dienstes unserer Schulen. Wir haben damals angeboten, im Komplex über das Regelschullehramt zu reden, auch über das Laufbahnrecht. Nichts ist seit sechs Monaten passiert, kein einziges Gespräch. Unsere Fraktion hat schon im Jahre 2020 einen Antrag zur Verbesserung der Situation an unseren Regelschulen hier in den Landtag eingebracht. Seit drei Jahren schlummert dieser also schon im Ausschuss und Rot-RotGrün hat wenig Interesse, da auch mit uns zu einer Lösung zu kommen. Linke, SPD und Grüne wollen auf lange Sicht und durch langfristiges Handeln die Regelschule abwickeln. Und sie wollen das Thüringer Gymnasium langfristig zur Gemeinschaftsschule entwickeln. Das hat bei Christoph Matschie und seinem Professor begonnen und setzt sich fort. Das werden wir nach der Landtagswahl endlich ändern, wir werden die Regelschulen endlich wieder in den Mittelpunkt der Thüringer Bildungspolitik stellen. Nichts anderes haben Sie verdient. Diese Landesregierung tut alles für die Abkehr von einem erfolgreichen, leistungsorientierten, differenzierten Schulsystem hin zu einem Einheitsschulsystem, das auf Gleichmacherei und auf Gleichheit setzt.
(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Sie
haben es immer noch nicht verstanden!) Meine Damen und Herren, einige Gründe, die gegen einen Schnellschuss bei dieser gesetzlichen Regelung sprechen. Erstens: Die Verlängerung des Lehramtsstudiums an der Universität Jena steht im absoluten Widerspruch zu den Aktivitäten des für Hochschulen nicht zuständigen Bildungsministers an der Universität Erfurt. Hier will man nämlich mit einem dualen Studium die Regelschullehrer schneller in die Praxis bringen, in Jena möchte man sie mit einem zusätzlichen Semester studieren lassen. Übrigens sehr interessant, dass der zuständige Wissenschaftsminister nicht mal da ist. Typisch bei diesem Thema. Meine Damen und Herren, an der Universität Erfurt setzt man zu Recht auf mehr Praxisnähe, an der Universität Jena sollen drei neue erziehungswissenschaftliche Professuren für viel zu wenige Regelschulstudierende besetzt werden. An der Universität Erfurt studieren die Lehramtsstudenten Bachelor und Master, in Jena auf Staatsexamen. Und ich frage die Landesregierung: Wo soll denn die Reise eigentlich hingehen? Ist das mit den Universitäten mal besprochen worden, ehe wir hier solche Reformen beschließen? Mit der CDU wird es – das habe ich gerade ausgeführt – kein Stufenlehramt geben. Auch andere Bundesländer lassen in dieser Frage die Finger davon, der Landesregierung ist unsere Haltung zu diesem Thema seit Jahren bekannt. Also hoffen Sie dann auch nicht, dass wir diesen Weg mit Ihnen gemeinsam gehen. Und ich frage Sie, Herr Minister Holter: Was ist das eigentlich für ein Umgang an der Universität Jena? Da gibt es Bemühungen zur Reform der Lehrerbildung für das Lehramt Gymnasium und Regelschulen und Ihr Landesprüfungsamt entwickelt eigene Staatsexamensordnungen, die man an der Universität nicht einmal kennt. Aber Reformen will man hier jetzt mit aller Gewalt durchdrücken. Die an der Universität Jena laufenden Reformen des Lehramts Gymnasium und Lehramt Regelschule können nicht unabhängig voneinander vorgenommen werden. Ich frage deshalb die Landesregierung: Wäre es also nicht sinnvoller, erst einmal Klarheit herzustellen, wie diese Reformen sowohl im Gymnasiallehramt als auch im Regelschullehramt laufen sollen? Glauben Sie doch nicht, dass die Änderungen beim Lehramt Gymnasium, die jetzt angeschoben werden sollen, auch ohne Auswirkungen auf das Lehramt Regelschule und seine Module sein werden. Wir müssen uns also bald wieder damit beschäftigen. Das eine bedingt das andere und so ist es realistisch, von einem Start der reformierten Studiengänge an der Universität Jena eben nicht – und das ist ja das, was wahrscheinlich Herr Kollege Schaft jetzt gleich groß erzählen wird – im Jahr 2024 auszugehen, sondern man geht ja selbst an der Universitätsleitung davon aus, dass erst im Jahr 2025 diese Reformen in Kraft treten können, auch weil die Professuren nicht besetzt sind.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Weil Sie
blockieren!) Außerdem, meine Damen und Herren, werden an der Universität Jena die Bildungs- und Erziehungswissenschaften immer mehr hochgefahren bei insgesamt sinkenden Studierendenzahlen. In Jena gibt es inzwischen sogar zwei Institute für die Erziehungswissenschaften für den Bereich „Bildung“. Sollte die Landesregierung nicht erst einmal unter sich Klarheit herstellen, wo es zukünftig hingehen soll? Will man nicht endlich auch einmal die Fachdidaktiken stärken, die wir dringend auch in der dritten Phase der Lehrerbildung bräuchten. Immerhin liegen hier maximal ungenutzte Potenziale für unsere Kolleginnen und Kollegen. Die vollständigen Reformpläne der Universität Jena und die Pläne des Landesprüfungsamts für beide Lehrämter gehören endlich auf den Tisch, auch dann für uns Parlamentarier, um uns eine Meinung zu bilden, wo die Reise hingehen soll. Dann kann die Landesregierung auch mit gutem Gewissen und können wir als Parlament entscheiden. Wir als CDU sind dafür, dass das Lehramt Regelschule nicht aufwendiger wird, sondern dass es praxisorientierter und fachdidaktisch umfassend qualifiziert. Beides kann ich aber aktuell nicht erkennen. Um es noch mal ganz klar zu sagen: Wir unterstützen jegliche Reformen der Studiengänge Gymnasium und Regelschule an der Universität Jena, hin zu mehr Praxisnähe und zu einer kürzeren Studienzeit. Aber wir haben größte Bedenken, dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. Für uns ist klar, wir müssen endlich die Bedingungen für Lehrer und Schüler an den Regelschulen verbessern und nicht einseitig das Studium für Regelschullehrer verkomplizieren und verlängern. Ich beantrage deshalb die Ausschussüberweisung für Artikel 2 des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft und beratend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Entschuldigung, Herr Tischner. Welcher Artikel sollte überwiesen werden?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Zwei!)
Okay. Danke. Da werden wir uns nachher dann kurz abstimmen müssen. Auf jeden Fall erst mal vielen Dank für den Redebeitrag. Herr Tischner, wenn wir es jetzt gleich regeln können?
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Gut, danke. Dann entspricht das dem, was ich vermutet hatte. Ich war etwas erstaunt. Dann ist also die Überweisung von Artikel 1 beantragt. Ich erteile jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich das Wort. Nicht? Dann machen wir weiter in der Reihenfolge. Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Jankowski das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler auf der Tribüne und auch am Livestream, ich kann mich zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich relativ kurzfassen, wir werden dem zustimmen. Ich will aber doch ein paar Worte über die Genese des Gesetzentwurfs verlieren, da ich, ehrlich gesagt, ein wenig irritiert bin, besonders über das Vorgehen des Bildungsministeriums bei diesem Thema. Mir geht es hier besonders um den Teil der Gesetzesänderung, der sich mit der Verlängerung der Übergangsfristen für die Fachleiterzulagen befasst, vor allem, wie man mit den Fachleitern umgeht und wie lange man sie eigentlich im Unklaren gelassen hat. Ich habe Verständnis dafür, dass der Übergang von dem derzeitigen System mit den Zulagen für die Fachleitertätigkeit hin zu den wieder eingeführten Funktionsstellen für die Fachleiter ein wenig dauert, auch weil hier natürlich Besetzungsprozesse des Beamtenrechts eingehalten werden müssen, weil es sich formal um ein Beförderungsamt bzw. um eine Stellenneubesetzung handelt. Dafür gibt es Ausschreibungsfristen, Einspruchsfristen usw., da habe ich volles Verständnis und das braucht seine Zeit. Aber dass man diese Besetzung nicht bis zum Jahresende schafft, das ist lange bekannt, und auch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der bisherigen Zulagen zum Jahresende auslaufen, wusste man. Bereits in der Juni-Sitzung des Bildungsausschusses wurde dies thematisiert. Es wurde auch explizit seitens des Ministeriums auf diesen Umstand hingewiesen. Wir bekamen zu hören, dass man sicherstellen möchte, dass keiner der Fachleiter, die bisher eine Zulage erhalten und bei denen der Besetzungsprozess bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen ist, in ein Loch fällt. Es hieß, zum Erhalt der Zulagen ist eine Veränderung der Übergangsregel im Thüringer Besoldungsgesetz notwendig. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Vorschrift ist in Vorbereitung. Nur getan hat sich seitdem nichts vonseiten des Ministeriums. Es meldeten sich im Oktober und November mehrere Fachleiter bei mir, die sauer waren, dass sie nicht wussten, wie es am Ende weitergehen soll. Ihnen wurde vom zuständigen Schulamt mitgeteilt, dass sie die Stelle als Seminarrektor frühestens zum 1. April bekommen und die Zulage für die Fachleitertätigkeit definitiv zum Ende des Jahres wegfällt. Natürlich sind die Betroffenen stinksauer und ich frage mich wirklich, wie hier mit den betroffenen Fachleitern umgegangen wird. Es wäre auch ein Leichtes gewesen, mit den Betroffenen vernünftig zu kommunizieren und sie nicht lange im Unklaren zu lassen, man hätte auch eine entsprechende Änderung des Besoldungsgesetzes zeitnah einbringen können. Das wäre kein großer Aufwand gewesen. Im Wesentlichen hätten ja vier, fünf Zeilen für die Begründung gereicht. Wir reden ja hier, wie gesagt, über eine Änderung des Datums für die Übergansfrist für die Zulagen. Und mehr nicht. Aber selbst das bekam das Bildungsministerium nicht hin, selbst nach einem halben Jahr nicht. Weil sich nichts getan hat und die Frage der betroffenen Fachleiter bei uns ankam, stellten wir einen entsprechenden Selbstbefassungsantrag zu diesem Thema auch im letzten Bildungsausschuss. In der schriftlichen Antwort des Bildungsministeriums hieß es aber wieder nur, dass die Landesregierung an einer Änderung des Besoldungsgesetzes diesbezüglich arbeitet. Jetzt also, zum spätmöglichsten Zeitpunkt, kommt nun die Gesetzesänderung. Dann aber nicht wie angekündigt von der Regierung oder dem Ministerium, die arbeiten wahrscheinlich immer noch an den paar Sätzen. Nein, der Antrag kommt von den regierungstragenden Fraktionen. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Änderung schnell durch das Parlament in erster, zweiter Lesung – ich muss es so sagen – durchgepeitscht werden muss. Und dann noch gekoppelt an einen komplett anderen Sachverhalt, nämlich die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes und die Angleichung der Studiendauern in Jena und Erfurt für das Lehramt an Regelschulen. Also zwei komplett unterschiedliche Dinge, die rein gar nichts miteinander zu tun haben, werden in einem Gesetzesantrag verwurstet. Diese Koppelung hat für mich natürlich auch ein gewisses Geschmäckle. Denn durch den Zeitdruck, der durch das Auslaufen der Übergangsfristen für die Fachleiterzulagen entsteht, soll jetzt die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes übereilt verabschiedet werden. Ich begrüße deswegen den Vorschlag von der CDU, die getrennte Abstimmung über die einzelnen Sachverhalte durchzuführen. Den Artikeln 2 und 3 des Gesetzentwurfs, die sich mit dem Besoldungsgesetz befassen, werden wir zustimmen. Den Artikel 1, der sich mit dem Lehrerbildungsgesetz beschäftigt, würden wir gern an den Ausschuss überweisen.
(Beifall AfD)
Sollte es hingegen nicht zu einer getrennten Abstimmung kommen oder die Überweisung des Lehrerbildungsgesetzes nicht die nötige Mehrheit finden, würden wir auch dem gesamten Gesetzentwurf dann zustimmen, wenn auch sehr zähneknirschend. Vor allem deswegen, weil wir nicht wollen, dass die Fachleiter dann die Leidtragenden sind für die desolate Leistung dieser Regierung und ihre Unfähigkeit, selbst einfachste Gesetze zeitnah auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Jetzt habe ich mir einen Stift mitgenommen in der Hoffnung, ich könnte noch irgendetwas Sinnvolles aufschreiben. Aber ich habe nur fünf Minuten. Mit Zeit-Lassen ist es immer schwierig. Aber es ist natürlich eine ganze Reihe gesagt worden. Also, dass wir in der parlamentarischen Opposition ein bisschen verärgert sind über diesen Gesetzentwurf, das erschließt sich auch sehr schnell. Das eine ist dieser Schnelldurchgang wieder in erster und zweiter Beratung. Dazu kommt, dass ich nun kein Fan von Mantelgesetzen bin. Mantelgesetze – vielleicht für die Zuhörerinnen und Zuhörer – sind es immer, wenn zwei unterschiedliche Gesetze in einem Gesetzentwurf geändert werden. Wenn die dann noch was miteinander zu tun haben, ist das schön. Wenn die nichts miteinander zu tun haben, ist es dann immer schwierig. Das haben wir jetzt eben hier vorliegen, und zwar eigentlich zu Themen, die ja nicht mal neu sind, sondern die haben wir in anderen Gesetzentwürfen, wo wir uns schon nicht einigen konnten bzw. bei dem Thüringer Besoldungsgesetz. Das ist ein Thema, was wir schon lange besprochen haben und was auch schon seit einem halben Jahr auf dem Tisch liegt, dass das noch mal angepasst werden muss. Deswegen bin ich da tendenziell beim Kollegen Tischner, dass wir das in erster und zweiter Beratung machen können, damit die Fachleiterinnen und Fachleiter hier nicht noch mal mit einem Nasenring durch die Manege gezogen werden. Bei dem Thema „Regelschule 300“ – ich habe einfach bei diesem Entwurf mehr Fragen als Antworten. Das hat bei dem letzten Tagesordnungspunkt dazu geführt, dass wir gesagt haben, wir schieben es in den Ausschuss und sprechen noch mal drüber. Das wäre auch meine Lieblingsvariante für diesen Teil. Also möglicherweise sind viele Fragen schnell beantwortet. Aber hier in erster und zweiter Beratung eine Studiengangveränderung vorzunehmen, die angeblich keine Auswirkungen darauf hat, was diejenigen, die dann dieses Studium abgeschlossen haben, am Ende möglicherweise in der Besoldungstabelle bekommen, dem würde ich jetzt nicht so uneingeschränkt folgen. Das ist so ein Stück weit einfach das Problem, nämlich die Frage: Was kommt denn eigentlich hinterher? Also insofern so ein Gesetz von hinten her denken, was dabei am Ende rauskommt. Wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht so ganz genau, wie wir jetzt hier mit diesem Tagesordnungspunkt weiter verfahren wollen. Wenn die Variante im Raum steht, den Artikel 1 in den Ausschuss zu schieben und dafür den Artikel 2, also die Besoldung, in beiden Beratungen abzustimmen, würde ich mich dem anschließen. Ansonsten müssten wir ihn eigentlich ablehnen. Schwierige Situation, aber vielleicht kann Kollege Schaft noch irgendwie zur Erhellung beitragen. Dann bin ich mal gespannt, wie wir damit verfahren. Danke schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Wir haben Lehrermangel – diesen Satz möchten wir kaum noch hören. Ausfall von Unterrichtsstunden, Senkung des Bildungsniveaus und immer mehr Schulabbrecher sind die Folge. Und? Wir kriegen einen Vorschlag, die Ausbildung der Lehrer zu verlängern. Das Gegenteil wäre notwendig. Laut meiner Kleinen Anfrage zu aus dem Schuldienst vorzeitig ausgeschiedenen Lehrern an staatlichen Schulen ist ein ständiger Anstieg seit 2014 zu verzeichnen. Auch wenn die Ausstiegsgründe durch das Ministerium nicht statistisch erfasst werden, so erfahre ich doch, was die Lehrer bewegt, ihren Beruf an den Nagel zu hängen. Es sind die zunehmend schlechten Arbeitsbedingungen im Schuldienst und Kündigungen bzw. Wegekeln, weil die Lehrer politisch nicht tragbar sind. An einer Stelle bin ich bei Franziska Baum, dass in diesem Gesetzentwurf zwei Dinge miteinander vermischt werden, die Erweiterung der Ausbildung und die Bezahlung. Neue Lehrer braucht das Land – und das geht mir einfach durch den Kopf, wenn ich diesen Gesetzentwurf sehe –, aber bitte politisch korrekte, denen Gendern ein Bedürfnis ist,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hat doch nichts damit zu tun!) die den Kindern künstlich ihre geschlechtliche Diversität vermitteln, die Masken tragen und Anonymisierung lieben. Die Lehrerausbildung hinkt den sogenannten modernen Erfordernissen hinterher.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Maskentragen war Gesundheitsschutz, Frau Bergner!) Was also liegt näher, als die Ausbildung der Lehrer in diesem Sinne zu verbessern. Anstatt zu straffen, die fachliche und pädagogische Kompetenz zu erhöhen und dabei idealerweise noch das Studium zu verkürzen, stellt uns Rot-Rot-Grün diesen Gesetzentwurf vor, um die Ausbildung an der Uni Jena um ein Semester zu verlängern und das mit Ausbildungsinhalten, die nicht wissenschaftlich, sondern politisch motiviert sind, dass sie dem Beutelsbacher Konsens nicht mehr Rechnung tragen. Warum versucht man nicht stattdessen, in Erfurt den Studiengang um ein Semester zu verkürzen, wie es jetzt in Jena der Fall ist, um die Absolventen schneller in den Schuldienst zu überführen? Aber nein, all das wird den ideologischen Lieblingsthemen von Rot-Rot-Grün nicht gerecht, denn in der Begründung heißt es, ich zitiere: „[…] um neue Studieninhalte, u.a. in den Bereichen Inklusion, soziale Diversität und digitale Lernkultur zu implementieren.“ Nebenbei bemerkt dürften diese Inhalte der überwiegenden Mehrzahl der Schüler keinen Mehrwert bringen. Dabei gibt es Forderungen, speziell in den MINTFächern dringend benötigte Lehrer auszubilden, aber anscheinend sind ideologische Themen wichtiger als Naturwissenschaften, die von Handwerk und Industrie benötigt werden. Wer sich in Ausbildungsbetrieben umhört, weiß, wovon ich rede. Selbst rudimentäre Kenntnisse in Lesen, Schreiben, Rechnen fehlen den Azubis oft. Das zu vermitteln, muss von den Betrieben übernommen werden. Wir brauchen also kein verlängertes Lehrerstudium in Jena, sondern ein kürzeres in Erfurt. Das wäre eine zukunftsorientierte Politik. Mit einer Konzentration auf die wesentlichen Studieninhalte, Straffung von Randthemen und einer stärkeren, praxisbezogenen Ausbildung geht das. Wir Bürger für Thüringen fordern den Landtag auf, für eine wirklichere Form der Lehrerbildung zu sorgen, statt das Lehrerstudium mit immer mehr Randthemen zu überfrachten. Wenn das Ziel eines solchen Gesetzes eine kürzere und straffere Lehramtsausbildung ist, ist es vernünftig, darüber im Ausschuss zu beraten. In der vorliegenden Form ist es kontraproduktiv. Danke für ihre Aufmerksamkeit.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen hier und am Livestream, es wurden Fragen angesprochen. Ich habe ehrlich gesagt auch eine ganze Menge Fragen und vor allem eine, warum nämlich diese Fragen auftauchen, warum jetzt hier die großen Fragezeichen auftauchen, warum wir das machen, wenn doch all das – da beziehe ich mich jetzt insbesondere auf Artikel 1 des Gesetzes zur Lehrerinnenbildung – ausführlich, ich glaube, sogar auf Antrag der CDU, am 31. März im Bildungsausschuss mit einer Vertreterin der FSU hier in diesem Saal besprochen wurde.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Weil das
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist!) Und, Herr Tischner, dass Sie vorhin noch nicht mal wussten, welcher Artikel überwiesen werden soll, daran zeigt sich auch, dass Sie diesen Gesetzentwurf bis heute entweder nicht gelesen oder definitiv nicht verstanden haben.
(Beifall DIE LINKE)
Sie sagen hier, wir machen das Lehramt Regelschule kaputt. Dann ist das also die Zielsetzung der FSU, die dieses Reformprojekt angestrebt hat. Herr Tischner, das, was Sie hier gerade fabrizieren, und Ihre Zwischenrufe zeigen nur eines: Sie haben überhaupt kein Interesse daran, die Strukturen der Lehramtsausbildung in Thüringen auch nur im Ansatz so auszugestalten, dass die zukünftigen Lehrkräfte den Herausforderungen in diesem Land gerecht werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe CDU)
Aber das haben Sie vorhin selber gesagt, nämlich im Tagesordnungspunkt zuvor, da sprachen Sie davon, nicht an Strukturen zu rütteln. Sie sind also der Meinung, am besten bleibt einfach alles so, wie es ist und dann wird es schon irgendwie, außer dann, wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, wenn beispielsweise dann Parteikolleginnen und Parteikollegen von Ihnen versuchen, über den Willen der Eltern, der Schülerinnenschaft hinweg eine TGS rückabzuwickeln zur Regelschule. Das ist nämlich die einzige Idee, die Sie haben, wenn es um die Stärkung von Regelschule geht: zurück ins Gestern und nicht nach vorne in die Zukunft.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und dann will ich es noch mal sagen, weil ja hier die ganze Zeit so getan wird, als sei die Verlängerung irgendwie was halb Ausgegorenes, was wir uns mal im stillen Kämmerlein überlegt hatten: Nein, das fußt auf der Frage, wie wir an der Rahmenvereinbarung für die Hochschulfinanzierung damals auch gesagt haben – wir brauchen einen Schwerpunkt für die Verbesserung der Lehramtsausbildung in Thüringen. Und in der Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Wirtschaftsministerium und der FSU steht es als konkretes Projekt, das Regelschullehramt in Jena eben mit 30 ECTS Leistungspunkten mehr auszustatten, um dann nämlich etwas sehr Konkretes zu machen. Wenn Sie nämlich sagen, es hätte mit Praxisorientierung gar nichts zu tun, dann schauen Sie doch mal, was mit den 30 Leistungspunkten gemacht werden soll. Das ist nämlich auch kein Geheimnis. Das wurde hier auch vorgestellt und da haben Sie offensichtlich nicht zugehört. Da geht es nämlich um die Stärkung der Bereiche „Inklusion“, „soziale Diversität“ und „digitale Lernkultur“. Wir reden hier die ganze Zeit davon, dass das die zentralen Herausforderungen in der Schullandschaft sind, aber wenn es konkret darum geht, die Lehrkräfte von morgen dafür fit zu machen, dann stellen Sie sich hier hin wie ein bockiges Kind und schreien einfach nur vom Einheitslehrer, weil Sie von der Materie noch nicht mal im Ansatz Ahnung haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Als wir hier saßen, hat uns die FSU Jena ins Stammbuch geschrieben, dass wir hier keine Zeit verlieren können. Ich habe noch mal in das Ausschussprotokoll geguckt und da war hier im großen Rund Einhelligkeit, dass wir sagen, wir dürfen keine Zeit verlieren. Da ging es damals darum, dass wir gesagt haben, wir haben das Lehrerbildungsgesetz gemeinsam mit dem Schulgesetz an den Bildungsausschuss überwiesen. Da kann man sich jetzt inhaltlich darüber streiten, ich bleibe weiter dabei, dass das schulstufenbezogene Lehramt die Zukunft ist und nicht das schulartbezogene Lehramt,
(Beifall DIE LINKE)
aber okay, das sieht ganz besonders die CDU anders. Aber dann haben wir gesagt, mit unserem Gesetzentwurf wäre es möglich, auch das Reformvorhaben an der FSU voranzubringen. Das hat auch damals die FSU bestätigt. Nun ist es so, wir finden keine Einigkeit in diesem Punkt, also wollen wir den Weg aber der FSU weiter möglich machen, die nämlich schon längst auf dem Weg zum Modellprojekt „Regelschule 300“ ist, die internen Abläufen schon so weit vorgeplant hat, dass sie gesagt hat, wir brauchen das politische Signal zur Umsetzung. Da haben wir schon ein Dreivierteljahr Zeit verloren, was dazu führt, dass das Projekt nicht schon zu diesem Wintersemester 2023/2024 umgesetzt werden konnte, sondern nun erst, wenn wir jetzt die Entscheidung treffen, 2024/2025 umgesetzt werden kann.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Stimmt
doch gar nicht!) Da frage ich mich ganz ehrlich, wenn hier im letzten Ausschuss, als wir das am 31. März beraten haben, alle gesagt haben, das ist wichtig und wir dürfen keine Zeit verlieren, warum Sie jetzt hier sitzen und das blockieren. Aber das dürfen Sie dann auch gern mit der FSU aushandeln, wie Sie sich als Blockierer einer so wichtigen Reform darstellen. Das finde ich einfach nur verantwortungslos für dieses Land.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen an dieser Stelle keine Zeit verlieren. Deswegen hoffe ich, dass wir jetzt hier zu einem gemeinsamen Verfahren kommen. Ich meine, das eine ist, sich hier irgendwie in die erste Reihe zu setzen und die ganze Zeit vom Einheitslehrer zu schreien, weil man von der Materie keine Ahnung hat. Das andere ist aber zu sagen, ich habe Fragen und lasse die uns im Ausschuss klären, so wie das Kollegin Baum gemacht hat, auch ein sehr konkreter Unterschied in der Frage, wie man hier gemeinsam miteinander umgeht. Deswegen hoffe ich, dass, wenn der Artikel 1 an den Ausschuss überwiesen werden sollte, wir uns aber trotzdem auf ein zeitliches Verfahren einigen können, damit der FSU eben keine Zeit verloren geht, denn das sind wir all denjenigen schuldig, die sich bereits in der Universität auf den Weg gemacht haben, diesen Prozess umzusetzen. Darauf will ich noch einmal eingehen, weil Sie es, Herr Tischner, nämlich auch da offensichtlich nicht verstanden haben und den Namen „wissenschaftspolitischer Sprecher“ offensichtlich auch nur auf Ihrer Visitenkarte, aber nicht im Kopf, haben. Das ist nämlich, wenn Sie sagen, die FSU, die macht jetzt irgendwie das Studium um ein Semester länger und die Uni Erfurt, die geht jetzt einen anderen Weg mit dem dualen Studium. Da haben Sie nämlich von der Materie keine Ahnung, weil das nämlich nicht bedeutet, dass das Regelschullehramt an der Universität, so wie es daneben noch existiert, nicht abgeschafft wird, sondern es sind verschiedene Bausteine, die wir nutzen, weil wir wissen, es gibt nicht den einen Weg, sondern wir müssen verschiedene Instrumente an die Hand nehmen. Da bin ich der Universität Erfurt dankbar. Auch wenn Sie sagen, dass da mit der FSU oder der Uni nicht geredet wurde – das ist doch Humbug. Das Ministerium ist natürlich in der engen Abstimmung – und auch wir als die wissenschaftspolitischen Sprecher, aber Sie offensichtlich nicht – mit den Hochschulen, um zu wissen, was wir hier tun, weil wir es uns eben nicht ausdenken, sondern das Hand und Fuß hat, was wir hier auf den Weg bringen. Aber ich sehe schon, Sie lesen den Gesetzentwurf nicht, Sie sind auch nicht empfänglich für Argumente. Ich bin zumindest froh, dass es hier mit Frau Baum noch eine Abgeordnete in dem Themenbereich gibt, die das ist. Insofern müssen wir dann jetzt schauen, wie wir hier zu einem Verfahren kommen. Ich finde es jedenfalls deutlich verantwortungslos, was Sie hier entsprechend machen, weil Sie damit auch ad absurdum führen, was die Universität gemeinsam mit dem Land in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen entsprechend im Jahr 2021 auch festgehalten hat und was hier notwendig ist, um die Regelschullehrkräfte von morgen fit zu machen, um Regelschulen wirklich zu stärken. Sie haben darauf nicht eine einzige Antwort, außer dem Gerede von den Instrumenten von vor 10 oder 15 Jahren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Schaft. Vielleicht doch die Bitte, bei den Zwischenrufen ein bisschen den Rahmen zu wahren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Oder
wir müssen die Qualität der Zwischenrufe steigern!) Die Diskussion machen wir erst einmal nicht auf. Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten – nun bitte ich doch ein bisschen um Ruhe – keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Holter, bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch im politischen Leben ist es so, dass manchmal Handlungsdruck entsteht, weil schnelle Entscheidungen notwendig sind, um im Alltag bestimmte Dinge zu regeln und auch zu ermöglichen. Ich bin etwas überrascht und erstaunt, dass sich aus diesem Antrag der Koalitionsfraktionen, zwei Gesetze zu ändern, eine bildungspolitische Grundsatzdebatte entwickelt hat. Darum ging es gar nicht, sehr geehrter Herr Tischner. Es ging eigentlich darum, auf der einen Seite genau das umzusetzen, was die Wissenschaft uns vorschlägt. Ich kann mich an Debatten hier im Landtag erinnern, da wurde immer die Regierung gefragt: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage haben Sie denn ihre Entscheidung getroffen? Und genau jetzt kommt mit dem Programm der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Regelschullehramtsausbildung auf 300 Leistungspunkte zu erhöhen, eine Initiative der Wissenschaft. Das ist ja keine Idee eines Ministeriums, diese Initiative ist aus der FSU selbst gekommen. Es ist ein Vorschlag der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der dort Ausbildenden, das Lehramtsstudium für die Regelschulen zu qualifizieren und angesichts der veränderten Schülerschaft und der veränderten Herausforderungen an den Regelschulen, aber auch in den Gemeinschafts- und in den Gesamtschulen so zu verändern, dass die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer diesen Herausforderungen gerecht werden können. Die Stichworte sind ja gefallen, Heterogenität, Inklusion, Digitalität und anderes. Darum geht es ja am Ende. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf wichtig. Wie Sie, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, in der Debatte ja mitbekommen haben, stehen bestimmte Fraktionen hier auf der Bremse, weil sie nicht wollen – mit ideologischen Scheuklappen versehen nicht wollen –, dass hier eine Entwicklung vorgenommen wird, die auch ermöglicht, dass der Unterricht der Schülerinnen und Schüler in den Regelschulen, in den Gemeinschaftsschulen und in den Gesamtschulen verbessert wird. Ich kann nur an die PISA-Studie erinnern, die ja gerade veröffentlicht wurde. Wenn man dann die Debatten führen würde, welche Schlussfolgerung aus PISA gezogen wird, dann müsste man darauf kommen, dass die Lehrerinnen und Lehrer besser vorbereitet werden müssen, um den aktuellen Herausforderungen tatsächlich gerecht zu werden. Deswegen kann ich der Friedrich-Schiller-Universität, den dort Tätigen nur danken, dass sie diese Initiative ergriffen haben, und so, wie Christian Schaft das hier gerade dargelegt hat, war es ja die Bitte aus dem Ausschuss heraus, genau dieses Konzept zu diskutieren. Es war in diesem Raum, da haben wir das Konzept vorgestellt. Es wurde mehr oder weniger zustimmend zur Kenntnis genommen, und jetzt wird es auf einmal zum Gegenstand einer tiefen politisch ideologischen Debatte gemacht. Ich kann darüber nur meinen Kopf schütteln, denn die Begründung, die hier geführt wird, sind noch gar nicht mal die politischen Kampfbegriffe, wie Einheitslehrer, sondern die Begründung, die hier herangezogen wird, ist, man müsse dann über die Besoldung im Einzelnen sprechen. Dann frage ich mich: Wenn die zukünftigen Absolventinnen und Absolventen der Friedrich-SchillerUniversität Jena eine andere Entlohnung bekommen sollen als die Absolventinnen und Absolventen der Universität Erfurt – das sind auch Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer und alle haben die 300 Leistungspunkte –, was ist denn dann? Haben wir jetzt Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer erster und zweiter Klasse? Das müssen Sie mir mal erklären. Deswegen geht es gar nicht darum, mit diesem Gesetz irgendwie an der Besoldung zu rütteln, sondern es geht darum, das anzugleichen, dass 300 Leistungspunkte in Erfurt vermittelt und gefordert werden und das Gleiche in Jena passiert. Darum geht es am Ende. Es geht auch um die Hälfte der Schülerinnen und Schüler. Wenn nämlich 205.000 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Thüringen lernen, dann sind das 81.000 Schülerinnen und Schüler, die an den Regelschulen bzw. Gemeinschaftsschulen lernen, und dort kommen Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer eben zum Einsatz. Wir haben einen Mangel – ja, das ist richtig –, aber die Frage, hier das Studium zu verkürzen – so, wie das hier auch von Frau Bergner eingebracht wurde –, führt nicht dazu, dass die Qualität sich unmittelbar erhöht. Deswegen geht es nicht nur darum, Löcher zu stopfen, sondern wir müssen auch die Qualität des Unterrichts in Zukunft sichern. Wir haben im vorhergehenden Tagesordnungspunkt ja auch über Berufsbildung gesprochen. Wir hatten das Thema „Berufsbildende Schulen“, aber am Ende haben wir über Berufsbildung ganz konkret gesprochen. Wir haben zu wenige Studierende, wir haben zu wenige Absolventinnen und Absolventen, die Regelschullehramt studiert haben. im Jahr 2022 – nach vorläufigen Zahlen – waren es 60 Studierende, die ihren Abschluss im Regelschullehramt gemacht haben – viel zu wenige und der Trend geht immer noch in die falsche Richtung. Wir brauchen jährlich 300 Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer, die wir einstellen müssen, um allein die Stellen nachzubesetzen, die frei werden. 60 absolvieren ihr Studium – 300, die Differenz ist klar. Deswegen müssen wir hier auch Veränderungen in der Qualität einführen. Na klar, uns hilft der Seiteneinstieg, aber das allein reicht nicht aus. Ich kann es nur noch mal auch hier im Hohen Haus wiederholen: Das Lehramtsstudium/die Lehramtsausbildung ist der Dreh- und Angelpunkt für die Zukunft des Thüringer Bildungswesens. Wenn wir dort keine Änderungen erreichen, auch in der Qualität, dann sind wir auf einem falschen Weg. Deswegen, lieber Herr Tischner und liebe Rednerinnen und Redner: Das Regelschullehramt ist ganz und gar kein Lehramt zweiter Klasse, sondern es ist eine gut ausgebaute Autobahn in den Thüringer Schuldienst und es ist ein Weg in eine gute Schule, in eine spannende Schule. Es sind spannende und tolle Kollegien dort und es ist eine wichtige sinnstiftende pädagogische Arbeit. Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie haben mich heftig kritisiert in Bezug auf den zweiten Punkt, was also die Änderung des Besoldungsgesetzes betrifft. Ja, wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Fachleiterinnen und Fachleiter einzustellen. Aber, Herr Tischner, auch da müssen Sie sich als CDU jetzt mal fragen, was Sie denn nun wollen. In bestimmten Fragen – und dazu haben Sie einen Untersuchungsausschuss eingefordert und eingesetzt – rufen Sie nach Eignung, Leistung und Befähigung. Wenn es hier um die Besetzung der Fachleiterinnen und Fachleiter geht, soll das auf einmal keine Rolle mehr spielen? Deswegen brauchen wir die Beurteilung, wir brauchen die entsprechenden Auswahlentscheidungen und natürlich den beamtenrechtlichen Weg, der hier ganz konkret gegangen werden muss. Ja, wir arbeiten mit Hochdruck daran, um zum Jahresende so viel wie möglich einzustellen. Wir schätzen aber ein, dass uns das nicht ganz bei allen gelingen wird. Deswegen geht es im Sinne der Fachleiterinnen und Fachleiter darum, dass die Zulage, die aktuell gewährt wird, auch noch 2024 gewährt werden kann. Das ist der Sinn des zweiten Artikels in diesem Artikelgesetz. Ich bitte um Zustimmung. Ich möchte Sie einfach bitten, sich auch bei dem Lehrerbildungsgesetz zu überlegen, ob eine Verzögerung wirklich der Sache dienlich ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Alles, was ich hier gehört habe, führt ja zu einer richtigen Verzögerung und die Friedrich-Schiller-Universität Jena kann ihr Konzept nicht umsetzen. Ich halte das für eine schlimme und schlechte Entscheidung, die hier getroffen wird. Ich möchte das hier kritisieren. Es steht mir zwar nicht zu, aber ich muss das emotional hier sagen: Wir gehen hier den falschen Weg und ich bin der Überzeugung, wenn wir das Regelschullehramt wirklich stärken wollen, dann müssen wir es qualitativ stärken und dann müssen in Erfurt 300 Leistungspunkte unterrichtet werden – oder vermittelt und gefordert werden – und auch in Jena. Das ist der Weg. Und es geht nicht um die 300 Leistungspunkte, es geht am Ende um Inhalt und Qualität des Lehramtsstudiums. Deswegen bitte ich Sie zu überlegen, wie wir schnell und zügig zu Entscheidungen kommen, sowohl für die Fachleiterinnen und Fachleiter, aber auch für die zukünftigen Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Das ist der Fall. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es ist die Überweisung des Artikels 1 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden. Weitere Überweisungen wurden nicht beantragt. Doch? Oh, Danke schön. Federführung ist für den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Dann habe ich einmal nicht richtig zugehört, aber wir kriegen es ja geklärt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. War das jetzt ein Ja oder nicht? Gut, also wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Damit ist der Überweisung des Artikels 1 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport stattgegeben. Wir kommen zu der Frage der Überweisung des Artikels 1 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP sowie einer fraktionslosen Abgeordneten diesmal. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Damit ist also auch dieser Überweisung stattgegeben. Jetzt fragen wir noch nach der Federführung. Vorgeschlagen ist die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Das war so? Ja, gut, wunderbar. Wer der Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und einer fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Gegenstimmen jetzt. – Das nützt jetzt gar nichts. Es gibt eine Abstimmung und das Ergebnis stelle ich fest, also keine Aufregung. – Die Gegenstimmen habe ich gesehen bei den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Jetzt müssten wir doch mal auszählen, weil es etwas unübersichtlich ist. Also die Gegenstimmen bitte noch mal hochhalten. Danke schön. Jetzt noch mal bitte die, die dafür stimmen. 32 dafür, 33 dagegen. Damit ist also die Federführung nicht beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Ich gehe davon aus, dass es in der logischen Konklusion alle dann für richtig befinden, dass sich die Federführung beim Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport wiederfindet, meine Damen und Herren. Nachdem also der Artikel 1 des Gesetzentwurfs überwiesen worden ist, eröffne ich die Aussprache zur zweiten Beratung zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzentwurfs. Wortmeldungen habe ich jetzt keine vorliegen. Damit schließe ich auch schon wieder die Aussprache und wir kommen wiederum zur Abstimmung über die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9072 in zweiter Beratung. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Der guten Ordnung halber frage ich trotzdem noch die Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit sind die Artikel 2 und 3, damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Aufgrund der Beschlussfassung zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzentwurfs wird das Gesetz unter dem Titel „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes“ ausgefertigt und verkündet. So, dann müssten wir jetzt noch die Schlussabstimmung hinzaubern über die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs. Wer dafür ist, erhebt sich jetzt bitte von den Plätzen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht der Fall. Damit sind die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs in der Schlussabstimmung angenommen, meine Damen und Herren, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, komme ich noch mal auf den Tagesordnungspunkt 7 zurück, meine Damen und Herren. Ich gehe doch davon aus, dass Ordnung und Würde des Hohen Hauses uns natürlich ein gemeinsames und wichtiges Anliegen sind. Deswegen werbe ich auch noch einmal dafür, dass sowohl bei der verbalen als auch nonverbalen Kommunikation Acht darauf genommen wird, dass nicht der Eindruck entstehen kann, dass eine der beiden Formen außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb der parlamentarischen Redeordnung steht. Insofern, meine Damen und Herren, wie sonst auch, werbe ich für Mäßigung bei den Reaktionen, die möglicherweise einen solchen Eindruck, der subjektiv geprägt ist, zum Grunde haben können. Also mit anderen Worten: Reißen wir uns alle ein bisschen zusammen, das hat dieses Haus verdient. Danke schön. Ich eröffne den Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9126 ERSTE BERATUNG Ich frage, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird. Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Gut, dann ist das so. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, Sie hatten es angesprochen, es liegt Ihnen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Vierten Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor. Wir hatten die Landeshaushaltsordnung das letzte Mal vor drei Jahren hier im Hohen Haus zur Diskussion. Damals ging es – wie Sie sich vielleicht erinnern werden – um die Verlängerung des Tilgungszeitraums von fünf auf acht Jahre. Auch damals schon ging es im Wesentlichen – unter anderem, aber im Wesentlichen eben auch – um eine Entspannung der haushalterischen Situation bei der Aufstellung des neuen Landeshaushalts. Das war damals ein Grund und das ist auch heute wieder ein Grund, denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir nunmehr – das schlagen wir Ihnen vor – den Tilgungszeitraum von den genannten acht Jahren auf 15 Jahre erweitern. Mit der letzten Streckung des Tilgungszeitraums sorgten wir für eine jährliche Entspannung, wenn man das so sagen darf, oder Entlastung von ca. 119 Millionen Euro. Jetzt geht es für den infrage stehenden Zeitraum um eine Entlastung von ca. 85 Millionen Euro. Ich hatte auch schon vor drei Jahren in meiner Rede hier an dieser Stelle gesagt, dass dies natürlich kein Allheilmittel für die Aufstellung eines Landeshaushalts und für die möglicherweise in Rede stehende Konsolidierung eines Entwurfs oder einer Änderung, Abänderung eines Entwurfs ist, aber es ist eben auch ein Baustein, der dazu genutzt werden kann und unserer Meinung nach auch genutzt werden soll. Damals wie heute sind wir in guter – wie man so sagen kann – Gesellschaft, denn andere Bundesländer haben ähnliche oder noch weitreichendere Tilgungszeiträume. So möchte ich zum Beispiel Baden-Württemberg nennen, die zunächst auch erst ab dem nächsten Jahr, ab dem Jahr 2024 in die Tilgung ihrer Coronakredite einsteigen und das für einen Zeitraum von 23 Jahren tun. In NRW sind es sogar 50 Jahre Tilgungszeitraum, in Hessen, unserem Nachbarbundesland, 30 Jahre, in Brandenburg, Bremen ebenfalls 30 Jahre. Und wir hatten uns in der letzten Debatte hier an dieser Stelle vor drei Jahren darüber unterhalten, dass etwa Sachsen in der Landeshaushaltsordnung mit unserer durchaus sehr vergleichbar ist. Sachsen hat momentan noch acht Jahre. Auch dort wird diskutiert, den Tilgungszeitraum auf 15 Jahre zu erweitern. Dass das durchaus auch Sinn machen kann, das kann man auch diskutieren mit Blick auf die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, aber auch mit der fortschreitenden höheren Entwicklung der Geldentwertung. Da wäre es, da ist es durchaus sinnvoll oder zumindest ein Argument, die Tilgungsleistungen zu strecken und damit für eine effektivere Entlastung zu sorgen. Natürlich kann man dem auch entgegenhalten, das wird ja auch gern getan, die Tilgungsleistung soll jetzt nicht auf folgende Generationen verschoben werden. Da kann man aber sagen, ich glaube, bei 15 Jahren ist das jetzt weniger spruchreif, wenn man bei 30 oder 50 Jahren Tilgungszeitraum sagt, dass die Generation, die gar nichts mit der Aufnahme der Kredite zu tun hatte, also die, die zahlen sollen, noch gar nicht geboren sind, dann ist das eventuell nachvollziehbar. So könnte man argumentieren. Bei 15 Jahren sehe ich dieses Argument aber nicht wirklich stichhaltig oder sachgerecht. Um dieses und vielleicht auch andere Argumente weiter zu diskutieren und den Gesetzentwurf in der zweiten Lesung aller Voraussicht nach, aller Hoffnung nach – und ich gehe fest davon aus – in zwei Wochen hier wieder zu beraten, schlage ich vor, sehr geehrter Herr Präsident, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Mittagessen geht es noch einmal um das liebe Geld in unserem Land. Sie wissen ja, in den vergangenen Wochen und Monaten haben wir in den Beratungen zum Landeshaushalt auch bereits die verschiedenen Argumente ausgetauscht und wir sind ja – wie Sie auch wissen – weiterhin noch in den Beratungen. Mein Vorredner, Herr Hande, hatte schon zum eingebrachten Gesetzentwurf ausgeführt und auch die verschiedenen Argumente entgegengestellt. Ich möchte auch noch einmal insbesondere auf diese Punkte eingehen. Wir hatten ja bereits eine Verlängerung von fünf auf acht Jahre, das war damals auch schon eine Diskussion, und es ist natürlich alles auch eine Frage der Abwägung an dieser Stelle. Auch die Verlängerung von acht auf 15 Jahre muss natürlich entsprechend diskutiert werden. Es wurde eben gesagt, dass das am Ende kein Allheilmittel ist, aber wir haben gerade auch die Situation – Sie kennen das – der Zinsentwicklung. Die muss an dieser Stelle auch mit beachtet werden. Wo entwickeln sich insbesondere auch die Verpflichtungen hin? Die Thüringer Finanzministerin wird da vielleicht jetzt im Nachgang auch noch einmal ein paar Ausführungen machen bzw. werden wir das auch noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss erörtern. Was natürlich auch ein wichtiger Punkt ist, den hat Herr Hande angesprochen: unsere Verantwortung auch für die nachfolgenden Generationen und die Verpflichtungen, die wir damit auch den nachfolgenden Landesregierungen und dem Landesparlament aufbürden. Das sind Diskussionen, die wir hier weiterhin erörtern müssen. Für uns muss es an dieser Stelle als Thüringer Landtag weiterhin Ziel sein, eine schnelle Tilgung der Schulden zu erreichen. Sie haben hier andere Länder genannt, wo ganz andere Zahlen im Raum stehen. Das liegt letztendlich in der Verantwortung der einzelnen Landesparlamente. Aber wir haben hier natürlich auch die Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für die Wirtschaft, und wenn Sie hier bei dem Punkt „Kosten“ beschreiben, dass keine weiteren Kosten für diese Gruppen entstehen, da muss man entgegenhalten. Wir sind diejenigen, die hier mit Steuergeldern umgehen und da haben wir eine Verpflichtung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber den Kommunen und natürlich unserer Wirtschaft. Die Entscheidungen, die wir an dieser Stelle fällen, haben unmittelbare Auswirkungen auf diese Bereiche. Das muss uns bewusst sein. Ich denke, gerade in den nächsten Wochen werden wir noch entsprechend Diskussionen führen, damit wir sehen: Wie ist die Entwicklung, wie ist die zukünftige Entwicklung für unser Land und natürlich auch für die Kommunen und für die Wirtschaft? Hier gibt es ja besondere Herausforderungen, die wir haben, das wissen Sie alle. Gerade wird ja auch auf bundespolitischer Ebene über den Haushalt diskutiert. Das hat eben auch Auswirkungen auf unseren Freistaat Thüringen. Wir werden natürlich dieser Überweisung zustimmen, wie ich gesagt habe, damit wir auch weiterhin darüber diskutieren können: Was sind die Auswirkungen und wo kann man sich hier auch für unseren Freistaat und für die Bürgerinnen und Bürger mit einer klugen Entscheidung treffen? Uns ist es – wie gesagt – wichtig, dass man auch weiterhin die nachfolgenden Generationen und die Entwicklung der Haushalte im Blick hat. Das werden wir in den nächsten Wochen noch intensiver besprechen, wenn es dann um die Verabschiedung des Landeshaushalts geht. Wir wollen an dieser Stelle weiterdiskutieren und stimmen einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Merz zu Wort – nein? Wird zurückgezogen. Dann erteile ich Herrn Abgeordnetem Cotta für die AfD-Fraktion das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream! Ein Sozialist ist jemand, der alles teilen will, was er nicht hat. Ein treffender Spruch, der vielleicht auch die aktuellen Bestrebungen der rot-rot-grünen Fraktionen im Thüringer Landtag charakterisiert. Die vorgeschlagene Änderung zum Vierten Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, birgt jedoch weitreichende Konsequenzen. Im Kern geht es um die Novellierung des Tilgungszeitraums für Kreditmarktschulden gemäß § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung von acht auf üppige 15 Jahre. Zudem soll fast unbemerkt das Wort „verbindlich“ entfernt werden, eine subtile, jedoch bedeutsame Änderung, auf die ich später noch eingehen werde. Die amtierende Thüringer Regierung scheint unersättlich, wenn es um das liebe Geld geht. Trotz stattlicher Einnahmen, immer wieder beachtlichen Haushaltsresten und Griff in die Rücklagen versucht man, an noch mehr Mittel zu kommen, um dann utopische Projekte wie die Rettung des Weltklimas oder die Masseneinwanderung zu finanzieren. Eine tatsächlich nicht benötigte Verlängerung der Schuldenzeit hat weitreichende Folgen. Da wären zunächst die höheren Gesamtkosten. Eine Verlängerung der Tilgungszeit führt unweigerlich zu höheren Gesamtzinszahlungen. Wir sprechen hier nicht von kleinen Beträgen, sondern von signifikanten Summen, die den Staatshaushalt zusätzlich belasten werden. Das führt auch zu einer langfristigen Budgetbelastung, denn mit einer längeren Tilgungsperiode verlängert sich auch der Zeitraum, in dem wir als Freistaat verschuldet sein werden. Genau das schränkt unsere finanzielle Flexibilität und Fähigkeit ein, in wichtige Bereiche, wie etwa die Bildung oder Infrastruktur, investieren zu können. Eine Ausweitung der Tilgungszeit hat zudem eine negative Signalwirkung. In der Finanzwelt werden verlängerte Kreditlaufzeiten regelmäßig als Zeichen finanzieller Instabilität oder gar Schwäche interpretiert. Kurz: Das Ansehen des Freistaats sinkt, was wiederum höhere Zinsen für zukünftige Kreditaufnahmen nach sich ziehen kann.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist doch totaler Quatsch, was Sie hier erzählen!) Kommen wir zur Streichung des Wortes „verbindlich“. Im Gesetzestext schwächt diese Streichung die Klarheit und Bestimmtheit der Regelung ab
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer
hat Ihnen denn das wieder aufgeschrieben?) und kann zu rechtlichen sowie praktischen Unsicherheiten führen. Ich habe Sie nicht verstanden, Sie können danach ja noch mal vor, Herr Schubert! Die Änderung könnte bedeuten, dass die Frist als weniger verpflichtend angesehen wird, was zu Interpretationsspielräumen, rechtlichen Auseinandersetzungen und folgenreichen Entscheidungen führen könnte. Eine solche Unklarheit ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Stellt sich noch die Frage, ob es haushalterisch überhaupt notwendig ist, sich über Tilgungsstreckungen zu verständigen. Werfen wir dazu einen Blick auf die aktuell vorliegenden Informationen. Einer Randnotiz in der Presse war zu entnehmen, dass aktuell 700 Millionen Euro im Plus zu erwarten sind. Im Klartext bedeutet das, dass überhaupt kein Griff in die Rücklage notwendig wäre. Wenn wir jetzt von tatsächlich 700 Millionen Euro Zuführung reden, würde die Haushaltsrücklage auf stolze 2,5 Milliarden Euro ansteigen. Vor fast einem Jahr zeigte der Haushaltsabschluss 2022 ebenfalls plötzlich und unerwartet einen entstandenen Überschuss, den man dann mit einer dritten Zuführung in Höhe von 350 Millionen Euro eiligst im Corona-Sondervermögen bunkerte. Immerhin wurden 157 Millionen Euro in die zusätzliche Schuldentilgung gegeben, ursprünglich geplant war eine Tilgung von 100 Millionen plus 71 Millionen Euro, aber tatsächlich wurden über 257 Millionen Euro plus 71 Millionen Euro getilgt. Ich bin auf den endgültigen Haushaltsabschluss 2023 sehr gespannt. Vielleicht nutzt die Finanzministerin heute die Gelegenheit und stellt klar, wie viel Haushaltsüberschuss 2023 zusätzlich vorhanden ist. Für mich sprechen die aktuellen Zahlen eher für eine schnelle Tilgung der Staatsschulden insbesondere im Hinblick auf die nicht benutzten Coronakredite. Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich noch mal zusammenfassen: Die geplante Verlängerung der Schuldentilgungsfrist ist eine überaus kurzfristige Entscheidung, die langfristig negative Folgen für Thüringen haben dürfte. Sie belastet zukünftige Generationen. Sie kann das Rating des Freistaats gefährden. Sie beeinträchtigt unsere finanzielle Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit. Sie gefährdet unser Ansehen und es gibt schlichtweg keinen Anlass, diesbezüglich tätig zu werden. Statt ideologische Projekte und Luftschlösser zu finanzieren, sollten wir uns auf eine verantwortungsvolle Haushaltsführung konzentrieren, die sich an den Bedürfnissen unserer Bürger und Wirtschaft orientiert. Thüringen hat vorrangig kein Einnahmeproblem, es hat ein Ausgabeproblem. Wie man seriös wirtschaftet, hat meine Fraktion in nahezu 200 Änderungsanträgen zum Haushalt 2024 gezeigt. Die AfD-Fraktion lehnt die von Rot-Rot-Grün vorgelegte Gesetzesänderung ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank, Herr Cotta. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Abgeordneten Müller das Wort – nicht. Dann erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Kemmerich für die Freien Demokraten das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenige auf der Tribüne, ich hoffe, ein paar mehr an den möglichen Zugängen, der Haushalt 2024, ein Drama in vielen Akten, heute, ich weiß nicht, die wievielte Ausgabe. Ich sag es auch gern noch mal: Thüringen hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Das wird auch hier wieder deutlich.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ma-
chen Sie doch mal ein paar Einsparvorschläge!) Hinter dem etwas ablenkenden Titel, wenn auch etwas sperrig, nämlich „Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung“, versteckt sich in meinen Augen nichts anderes als keine finanzielle Souveränität, zuverlässige Arbeit und insbesondere eins nicht: das Einlösen des Versprechens gegenüber dem Steuerzahler, das wir gegeben haben, als wir die Corona-Sondervermögen begründet haben. Dort wurde das eineindeutige Versprechen gegeben, dass wir diese Mittel, diese 1,2 Milliarden Euro seinerzeit dafür ausgeben, um die Krise zu bewältigen, und zwar ausschließlich für die Krise und für nichts anderes, und das in acht Jahren zurückzuführen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
haben wir doch gemacht!) Jetzt stehen wir vor der Situation, dass der Haushalt für das Jahr 2024 mit 13,8 Milliarden Euro ein unanständiges Volumen angenommen hat. Hinten und vorne fehlen die Gelder. Und wie wir nachlesen konnten
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
Sondervermögen wird aufgelöst!) – seien Sie doch mal ruhig da hinten, Herr Schubert von den Linken –, stehen wir vor der Situation, der CDU ein Angebot unterbreiten zu müssen durch die Regierung – Herr Ramelow hat das getan, ich finde das reichlich vage –, nämlich darauf zu setzen, dass im Jahr 2023 und 2024 tatsächlich Haushaltsreste übrig bleiben. Kann sein, kann nicht sein, werden wir sehen – sehr auf Sand gebaut. Dann sollen wir das Corona-Sondervermögen noch auflösen und in diese vermeintliche Rücklage zurückführen, um die Tilgung zu strecken. Ich glaube, ob wir nun zu einem privaten Darlehensgeber oder zu dem von mir immer gern zitierten Banker kämen, die würden das alles schallend zurückweisen und sagen, das ist nicht solide. Nochmals: Sie haben mir versprochen, wir kriegen binnen acht Jahren das Geld zurück. Die Zinslast wird steigen, die wir insgesamt zu begleichen haben, auch wenn die Zinsen vielleicht in den nächsten Tagen sinken sollten. Wir haben ein ganz anderes Niveau, als wir im Jahr 2020 begonnen haben, diese Kredite aufzunehmen. Das ist dann auch ein vermeintlicher Pyrrhussieg, wenn man sagt, die gestreckte Tilgung haben wir vollständig zur Verfügung. Nein, wir haben in den nächsten Jahren auch erhöhte Zinslasten zu bedienen. Und auch das noch mal an diejenigen, die vielleicht nicht glauben, dass auch ein Freistaat Thüringen in der Bundesrepublik Deutschland eine Bonität besitzt: Das haben wir sehr wohl. Erinnern Sie sich an die Lehman-Krise, erinnern Sie sich an die Eurokrise, über lange Zeit wurde da diskutiert, wie Staaten auch in der Bonität weltweit von Ratingagenturen eingeschätzt werden. Wenn sie da finanzielle Unsolidität an den Tag legen, dann werden sie eben herabgestuft, und das ist dann ihr Rating und das wirkt sich auf die Zinsen aus. Insofern hat der Vorredner damit gar nicht so unrecht. Wie kommen wir aus der finanziellen Misere nun heraus? Indem wir solide Arbeiten. Wir müssen in unseren Augen bei den acht Jahren bleiben und wir müssten – nochmals: wir haben gesagt, wir nehmen das ausschließlich in die Hand, um die Folgen dieser Krise zu bewältigen – diese Reste des Corona-Sondervermögens, dazu kommen wir ja an einem späteren Tagesordnungspunkt, eigentlich auch in die Tilgung packen. Das ist solide Haushaltspolitik, die auch die nächsten Generationen berücksichtigt.
(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: So-
lide Haushaltspolitik von der FDP, das ist unterhaltsam!) Es ist nicht dafür da, jetzt irgendwelche Projekte, die in dem jetzigen Haushalt nicht mehr abbildbar waren, der ja sowieso völlig überzogen ist, durchzufinanzieren. Nein, dann muss man an anderer Stelle priorisieren. Und nochmals: Das ist kein Sparen. Sparen beginnt erst, wenn man etwas übrig behält von dem, was eingenommen worden ist. Sparen ist jetzt hier nur eine verminderte Rücklagenentleerung bzw. Kreditaufnahme. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Nach dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Corona-Sondervermögen ist allerorts rege Betriebsamkeit zu vermelden. Im Bund gibt es eine Haushaltssperre, aber offensichtlich nur bei Ausgaben für Bundesbürger. Und auch in Thüringen ist es plötzlich möglich, die ungenutzten Reste des Thüringer Corona-Sondervermögens in den normalen Landeshaushalt zu überführen, wobei die Forderung ja eigentlich schon lange besteht. Auch ist absehbar, dass nicht mehr so einfach weitere Sondervermögen gebildet werden können, die, wie wir alle genau wissen, eigentlich Schulden sind am regulären Haushalt vorbei. Wenn das Geld nicht explizit für unvorhergesehene katastrophale Ereignisse vorgesehen ist, hat Karlsruhe nun diese Praxis verboten. Es ist übrigens dem von Frau Ministerin Taubert geführten Finanzministerium zu verdanken, dass der Landesrechnungshof für die Erweiterung des Sondervermögens aus Hilfen zur Energiekrise in einer ersten Prüfung keine Fehler finden kann. Ich erinnere daran, dass hier in der Runde viele Abgeordnete der Meinung waren, dafür neue Schulden aufzunehmen. Frau Taubert jedoch hat sich mit ihrer Kompetenz und Vernunft durchgesetzt. Beim vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition geht es nun um die Schulden im Kernhaushalt. Mit einem Taschenspielertrick zu bezeichnenden Gesetz sollen nun zusätzliche Millionen herangespielt werden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: So
what?) Auf die Idee, beispielsweise den immer mehr ausufernden Förderdschungel zu lichten, dessen Zuwendungen auch gern für die eigenen Unterstützer verwendet werden oder den ständigen Stellenaufwuchs in der Verwaltung zu stoppen, kommt bei Rot-Rot-Grün dabei natürlich niemand. Aber es werden ja auch keine neuen Schulden aufgenommen, lediglich Tilgungszeiträume verdoppelt und das gilt dann – ich zitiere – auch für möglicherweise in Zukunft aufzunehmende Kredite nach § 18 Thüringer Landeshaushaltsordnung. Aber, liebe Abgeordnete von den Regierungsparteien, das kostet natürlich zusätzliches Geld, auch und gerade in Zeiten wesentlich höherer Zinsen. Es handelt sich de facto um eine indirekte Schuldenaufnahme, auch wenn es rein rechtlich etwas anderes ist. Die Wirkung für den Landeshaushalt ist dieselbe. Außerdem ist es eine Wette auf die Zukunft, denn die zusätzlichen Ausgaben für Zinsen müssen nachfolgende Landesregierungen erwirtschaften. Und ich möchte noch mal betonen, wir haben schon jetzt im nächsten Haushalt 56 Millionen Euro Zinsen zu zahlen. Damit wird die ohnehin schon hohe Hypothek für eine zukünftige Regierung immer größer. Da sich erwartbar die Thüringer Wirtschaft in den kommenden Jahren kaum positiv entwickeln wird, ist zudem fraglich, ob genügend Steuern eingenommen werden können. Im Zweifel bleibt dann, selbige zu erhöhen. Auch das geht dann zulasten der Nettosteuerzahler. Statt mehr Haushaltsdisziplin, die notwendig wäre, wird mit dem Gesetz nach dem Motto „Augen zu und durch“ gehandelt. Die Gesetze, die Grundsätze einer ehrlichen und nachhaltigen Haushaltspolitik sind andere. Es gilt, in Zeiten von sinkenden Steuereinnahmen und auch angesichts neuer Herausforderungen, auf der Ausgabenseite genau hinzuschauen. Dies muss und darf nicht zulasten notwendiger Investitionen gehen, jedoch können Einsparungen in der Verwaltung und in konsumtiven Bereichen durchaus vorgenommen werden. Wir Bürger für Thüringen stehen für eine solide, transparente und ehrliche Haushaltspolitik, um dringend nötige Investitionen in die Infrastruktur zu ermöglichen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten habe ich nicht. Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Halt! Entschuldigung, doch, Frau Taubert, es gibt noch eine Wortmeldung. Die würde ich, mit Ihrer Erlaubnis, vorziehen.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Herr Präsident, meine Damen und Herren, danke, Frau Ministerin, dass ich noch vor Ihnen kurz sprechen darf. Liebe Besucher auf der Tribüne, worum geht es eigentlich? Das geht aus der etwas trockenen Debatte, die wir bisher geführt haben, gar nicht so richtig hervor. Es geht darum, dass die Fraktionen von Rot-Rot-Grün hier heute ein Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung eingebracht haben. Mit welchem Sinn und Zweck? Die Zeit, die der Landesregierung eingeräumt wird für die Tilgung der Schulden, die sie macht, um bestimmte Investitionen zu bewirtschaften, um bestimmte Investitionen zu ermöglichen, soll gestreckt werden von derzeit verbindlich acht Jahren auf 15 Jahre. Mein Kollege Cotta ist schon eingegangen auf die mehr oder minder versteckte Streichung des doch entscheidenden Begriffs „verbindlich“ aus der Landeshaushaltsordnung. Aber ich glaube, die Dynamik dieser Debatte, die hat auch schon ein bisschen gezeigt, was von dieser ganzen Angelegenheit zu halten ist. Ich bin wirklich gespannt darauf, was die Finanzministerin hierzu noch zu sagen hat. Warum? Eine ordentliche formelle Einbringung dieses Gesetz, darauf haben die Antragsteller verzichtet. Es sprach kurz Herr Hande dazu. Herzlichen Dank, Herr Hande, für die Schilderung dessen, was Sie eigentlich vorhaben. Interessanterweise verzichteten beide anderen Antragsteller, die Fraktionen, jeweils Frau Merz, Herr Möller, auf Ihre Wortmeldungen und der Kollege Kowalleck, der auch dazu sprach, äußerte sich mehr oder minder positiv zu dieser vorgeschlagenen Änderung. Warum findet er das eigentlich gut? Und warum wird das überhaupt beantragt? Das ist doch relativ simpel.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Als würde Sie das wirklich interessieren, Herr Braga!) Die Landesregierung hat kurz vor der Landtagswahl im kommenden Jahr einen Haushalt eingebracht und er ist als nichts anderes zu bezeichnen als ein Wahlkampfhaushalt. Das steht ihr ja zu. Das gehört, glaube ich, zum politischen Geschäft dazu, dass im letzten Jahr ihrer Amtszeit die Landesregierung – sage ich jetzt mal – besonders viele Projekte anschiebt, die ihr vor einer Wahl wichtig sind. Aber jetzt kommt ein Problem. Das Problem ist, die Landesregierung hat in diesem Haus keine Mehrheit hinter sich. Sie braucht Stimmen, um diesen Haushalt zu beschließen. Wo sucht sie sich diese Stimmen? Bei der Fraktion der CDU.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was?)
Nun ist es ja so, dass die CDU auch Wünsche zu diesem Haushalt hat, und zwar jede Menge. Die CDU will ja auch Wahlkampf machen und sie hat auch ganz vielen Unterstützern was versprochen. Es fehlt aber das Geld. Das Geld ist einfach nicht mehr da. Das hat die Landesregierung schon verplant. Was macht man dann? Na ja, dann spart man einstweilen – beispielsweise – bei der Tilgung und sagt: „Na ja, wir nehmen uns jetzt einfach mehr Zeit zur Rückzahlung unserer Schulden.“ Wir hatten vorhin acht Jahre verbindlich, jetzt geben wir uns einfach 15 Jahre Zeit. Besonders abenteuerlich in diesem Zusammenhang ist ja die Argumentation des Kollegen Kowalleck, der hier vorne gesagt hat, na ja, die Zinsentwicklung in diesem Land begünstigt sozusagen eine solche Änderung. Herr Kowalleck, die Zinsen in diesem Land sind in den letzten zwei Jahren erheblich gestiegen. Also, das Letzte, was wir in einer solchen Zeit machen sollten, ist, die Zeit, die wir uns nehmen
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie ha-
ben das falsch verstanden!)
(Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Schon mal
was von Zinsbindung gehört?) für die Tilgung unserer Schulden, zu verlängern. Wir sollten möglichst darauf achten, die Schulden möglichst schnell zurückzubezahlen. Und bei aller Kritik, die meine Fraktion, meine Person durchaus am Handeln der Landesregierung äußert, an einem Punkt ist weniger Kritik zu äußern, am Handeln der Finanzministerin nämlich. Weil sie einerseits, das hat sie gestern auch hier gesagt, immer wieder darauf hinweist, die Herkunft unserer Mittel verpflichtet uns zur Sparsamkeit. Das ist eine sehr richtige Feststellung. Aber auch, dass sie immer wieder auf eine disziplinierte Haushalts- und Finanzpolitik pocht, und auch großen Wert auf schnelle Tilgung unserer Schulden legt. Deshalb bin ich sehr gespannt, Frau Ministerin, was Sie hierzu zu sagen haben. Das ist nämlich verantwortungslos, was hier vorgeschlagen wird.
(Beifall AfD)
Ich denke, das hat sich auch in der Debatte gezeigt, dass viele sich gar nicht dazu äußern wollten, weil sie gar nicht dahinterstehen. Und Herr Schubert, Sie haben jetzt mehrfach reingerufen, das sei doch alles Quatsch, was hier erzählt wird. Dann kommen Sie doch vor und erklären uns, warum das Quatsch sein soll. Das machen Sie aber nicht. Das machen Sie nicht, das machen Ihre Kollegen nicht.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Ich komme zum Schluss.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ha-
ben Sie gestern Nachmittag nicht zugehört?) Warum machen Sie das nicht? Weil Sie eigentlich gar nicht dahinterstehen, was Sie hier beantragen. Sie tun das nur, damit Sie sich irgendwie vier Stimmen zusammenschaufeln können, um in diesem Jahr noch einen Haushalt zu beschließen. Das ist die eigentliche Schande. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Nun ist die Redezeit wirklich beendet. So, Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Entschuldigung. Die Wortmeldung habe ich nicht gesehen. Herr Kollege Müller wollte vorhin nicht, jetzt bitte schön. Und noch einmal Entschuldigung, Frau Ministerin.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und werte Zuschauerinnen und Zuschauer und Gäste auf der Tribüne! Ja, man kann natürlich so rangehen und sagen, Schulden müssen unmittelbar, sofort und schnellstmöglich zurückgezahlt werden. Aber wir befinden uns derzeit in einer Situation, wo wir auch veränderte Rahmenbedingungen haben, die anders aussehen als beispielsweise zum Zeitpunkt, als die Landesregierung den Haushaltsentwurf aufgestellt und dem Parlament zugeführt hat. Sicherlich hat der eine oder andere auch mitbekommen, dass wir derzeit in den Haushaltsgesprächen auf Bundesebene erhebliche Schwierigkeiten durch ein Gerichtsurteil haben, wodurch nämlich rund 60 Milliarden Euro, die fest in dem Haushalt eingeplant waren, nicht mehr zur Verfügung stehen.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Weil Sie
Fracking gemacht haben!) Diese nicht mehr zur Verfügung gestellten Mittel sollten zum Teil eben auch nach Thüringen fließen. Die stehen uns wahrscheinlich nicht mehr zur Verfügung. Das heißt, wir müssen uns heute, Stand heute, auch eine andere Finanzierungsmöglichkeit für diesen Haushaltsentwurf vornehmen. Eine der Möglichkeiten ist unter anderem die Streckung der Tilgung. Diese Streckung wollen wir vornehmen, um weiteren Handlungsspielraum in den laufenden Gesprächen zu erzielen, um der Landesregierung die Finanzierung erforderlicher Programme auch zu ermöglichen. Das hat auch ein Stück weit mit Generationsgerechtigkeit zu tun. Wenn wir heute diese Mittel nicht in die Hand nehmen, um sie für die Zukunft zu investieren, werden es uns unsere Kinder und Kindeskinder irgendwann einmal danken.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist doch
keine Generationengerechtigkeit, Herr Müller!) Langfristige Verschuldung ist auch ein Thema. Aber vielleicht gucken Sie sich auch einfach mal an, dass diese Landesregierung die einzige Landesregierung ist, die seit Bestehen des Freistaats überhaupt getilgt hat. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, ich wollte nur noch mal vorgehen, um klarzustellen, dass wir hier natürlich an dieser Stelle die verschiedenen Argumente abgewogen haben. Ich bin vorhin auf die Ausführungen von Herrn Abgeordneten Hande eingegangen, der ja auch selbst für seine Fraktion gesagt hat, dass es ein Für und Wider gibt. Uns ist doch allen klar, das wurde wahrscheinlich falsch verstanden, dass wir momentan eine Zinsentwicklung haben, die unser Land und natürlich auch die Menschen in unserem Land vor eine schwierige Entwicklung stellt.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Die
Entwicklung geht aktuell zurück, gucken Sie sich mal die DAX-Unternehmen an!) Wir haben ja hier auch an dieser Stelle dieses Thema „Grunderwerbsteuer“ diskutiert. Das möchte ich hier nicht aufwärmen, aber allein da zeigt ja gerade die Entwicklung im Bausektor, wie schwierig es für die Menschen ist, mit dieser Zinsentwicklung umzugehen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was hat das jetzt mit der Tilgung zu tun?) Ich wollte einfach an dieser Stelle klarstellen, dass wir natürlich auch auf Landesebene darauf achten müssen: Wo geht die Zinsentwicklung hin und welche Auswirkungen hat das auf unseren Freistaat Thüringen? Das sind natürlich Punkte, die wir als CDU-Fraktion auch im Haushalts- und Finanzausschuss noch mal erörtern wollen.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Sie
müssen sich doch nicht vor der AfD rechtfertigen!) Deswegen stimmen wir hier an dieser Stelle für eine Überweisung, damit wir auch noch mal wirklich intensiv darüber diskutieren können. Das war letztendlich meine Argumentation an der Stelle. Danke schön.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte schön, Frau Ministerin Taubert. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, zunächst mal, das Erste, was der Landrat von Sonneberg gemacht hat, er hat einen Bettelbrief nach Erfurt geschickt, er möchte gern Geld haben. So viel dazu, dass man den Freistaat und seine Ausgaben nicht braucht.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Nein, nein, ich habe nur Feststellungen getroffen, ganz und gar nicht. Zu Herrn Kemmerich: Das mit der Bonität …
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Herr Kemmerich telefoniert hier oben in der Ecke!) Alles gut, das ist okay, das darf er ruhig. Er redet ja nicht laut. Natürlich haben wir eine sehr gute Bonität. Ich will das unterlegen. Der Durchschnitt der Bundesländer liegt bei dem Tilgungszeitraum bei 30 Jahren. Und wenn Sie sich zurückerinnern, wir haben in der Thüringer Verfassung nicht wie andere Bundesländer, die jetzt solche Tilgungsraten und auch mächtige Kredite aufgenommen haben, die Schuldenbremse in unsere Landesverfassung einziehen lassen – aus ganz gutem Grund –, sondern haben in der Landeshaushaltsordnung einen Paragrafen und nach dem haben wir einen Kredit aufgenommen, letztlich in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, einmal, weil die Steuern eingesackt waren, und zum Zweiten, weil wir durch Corona ganz vielen Menschen und Unternehmungen geholfen haben mit Landesmitteln, die wir aus Krediten aufgenommen haben. Es war dann eine Vereinbarung, dass man nicht die fünf Jahre behält mit der Tilgung, sondern dass man auf acht Jahre geht, und jetzt soll die Streckung weiter erfolgen. Wir haben – das hat Frau Bergner richtig gesagt – kein kreditfinanziertes Sondervermögen, also das heißt – der Landesrechnungshof hat das auch bestätigt –, unser Sondervermögen besteht aus eigenen Mitteln, das heißt aus Steuermitteln, die dann diesem Sondervermögen zugeflossen sind. Also wir stehen wirklich auf soliden Füßen und deswegen, Herr Kemmerich, wird unsere Bonität immer noch sehr gut sein gegenüber allen anderen Bundesländern, auch gegenüber Bundesländern, wo die FDP die Möglichkeit gehabt hätte, das ganz toll zu machen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Haben wir doch! Wir haben geklagt gegen den Haushalt in Hessen!) Wie gesagt, das ist kein Vorwurf an die ehemaligen Kollegen von der FDP, die da Finanzen auch nicht so einfach gehabt haben. Letztlich ist das – auch das ist ja nicht verborgen geblieben – nicht die einzige Tilgung, die wir vornehmen. Wir haben ja ein sogenanntes Nachhaltigkeitsmodell, das wir als rot-rot-grüne Regierung eingeführt haben, nämlich, dass wir im Gesetz eine Tilgung vornehmen, also weiterhin auch um die 70, 80 Millionen Euro – das steigt langsam an –, sodass wir eines der wenigen Bundesländer sind, die außerhalb dessen, was man im Rahmen von Schuldenbremse machen kann und nicht machen kann, auch weiterhin in die Tilgung gehen. Das ist sehr oft von Einzelnen hier belächelt worden. Ich denke, das ist aber auch richtig. Wir brauchen jetzt möglicherweise eben Entscheidungen, die auch der Krise geschuldet sind. Wir wollen aber die Notlage nicht ausrufen – auch das ist, glaube ich, eine sorgsame Abwägung des Finanzministeriums gewesen –, anders als andere Länder, die das jetzt im Jahrestakt machen wollen. Insofern, denke ich, ist auch der Antrag, der heute gestellt wurde, ein vertretbarer Antrag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Haushalts- und Finanzausschuss. Weitere Ausschüsse habe ich nicht wahrgenommen. Damit bitte ich jetzt alle, die der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen, um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Teile der CDU – bis jetzt Teile der CDU – und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, also haben die anderen Teile nicht teilgenommen. Damit ist also der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss stattgegeben und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit, meine Damen und Herren, rufe ich auf TaGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9127 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Kollege Hande.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann irgendwie mit Blick auch auf den letzten Tagesordnungspunkt feststellen, dass wir uns alle schon seelisch und moralisch auf die Haushaltsdebatte eingestellt hatten, die eigentlich für den heutigen Tag geplant war und nun höchstwahrscheinlich doch später stattfinden wird, aber das ist ja auch eine gute Sache. Jetzt geht es um den vorliegenden Gesetzentwurf zur Auflösung des Corona-Sondervermögens, das wurde ja auch teilweise jetzt schon angesprochen. Ich möchte bei der Begründung vielleicht noch ein bisschen in die Vergangenheit schauen. Wir haben im Jahr 2020 das Sondervermögen errichtet mit einer Laufzeit bis Ende 2021. Wir haben dann Ende 2021 gesehen, die Infektionslage, die pandemische Entwicklung ist noch so, dass wir es jetzt noch mal verlängern müssten. Also haben wir das Sondervermögen bis Ende 2022 verlängert. Es kam dann im weiteren Geschehen die Energiekrise dazu, bedingt durch den Angriffskrieg auf die Ukraine und die Belastung der Menschen und der Wirtschaft hier bei uns im Land und demzufolge stand zur Diskussion: Verlängern wir das Sondervermögen mit diesem erweiterten Zweck, nämlich auch der Energiekrise, verlängern wir es noch mal bis Ende 2024 oder verlängern wir es gleich bis Ende 2025? Wie Sie sich alle entsinnen können, haben wir bis Ende 2025 verlängert. Nun stellen wir fest, dass die pandemische Entwicklung zurückgegangen ist. Die Situation aufgrund der Energiekrise, die inflationäre Entwicklung, das beobachten wir gerade, wenn wir ein Jahr zurückblicken – Sie haben es sicherlich auch gelesen in der Begründung, im Oktober letzten Jahres hatten wir noch eine Inflation von 9,4 Prozent, aktuell sind es ca. 4 Prozent –, wird sich im Wesentlichen bzw. hat sich vielleicht auch schon im Wesentlichen normalisiert, weswegen wir auch wieder den Blick auf das Sondervermögen richten sollten und müssen, um es den Gegebenheiten, den Realitäten und der aktuellen Entwicklung anzupassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tun wir das. Wenn wir schauen, wie das Sondervermögen aktuell noch aufgestellt ist, würde ein Abschluss dieses Sondervermögens mit dem Jahresabschluss 2025 erfolgen, das heißt, irgendwann Anfang des Jahres 2026, und stünde dann erst zur weiteren Verwendung für einen Haushaltsentwurf 2027 zur Verfügung. Bis dahin wäre es – mein Fraktionsvorsitzender hat das in sehr kluger Weise so benannt – gefangenes Geld, was dem Land, den Menschen, der Wirtschaft eben fehlt. Das wollen wir verhindern, dem wollen wir abhelfen und schlagen Ihnen deshalb die Auflösung des Sondervermögens Ende Februar 2024 – das ist dieses Mal der 29. Februar 2024 – vor, damit es dann für weitere Haushalte, unter anderem ab dem Jahr 2025, im Kernhaushalt verwendet werden kann. Ich denke, das ist auch im Sinne einiger Gruppen hier in diesem Haus. Ich freue mich auf die Debatte, die Diskussion jetzt hier, heute für diesen Tag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten uns damals als CDU dafür eingesetzt, dass auch unser Land auf die neue Situation reagiert. Das heißt, mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und dem damit verbundenen Zusammenhang Energiekrise und Wirtschaftskrise war es notwendig, dass wir Hilfen schaffen mussten für unser Land, für die Wirtschaft, für die Vereine, Verbände, für die Bürgerinnen und Bürger, alle, die es betroffen hat. Und in Gemeinsamkeit hier in diesem Land haben wir auch das bisherige Corona-Sondervermögen in ein Sondervermögen für die Energiekrise umgewidmet. Wir haben uns mit dem Thema jetzt mittlerweile schon seit Jahren im Haushalts- und Finanzausschuss und natürlich auch hier im Hohen Hause beschäftigt. Das ist auch notwendig. Wir hatten hierzu auch im zuständigen Ausschuss immer wieder die entsprechenden neuen Zahlen und die Beratungen. Für uns als CDU-Fraktion ist es auch weiterhin notwendig und wichtig, dass die Hilfen, die gebraucht werden, auch zur Verfügung stehen, denn wir sind noch nicht am Ende, was die Wirtschaftskrise angeht. Im Gegenteil, wir sehen ja auch die Diskussion in diesem Jahr, insbesondere zum Heizungsgesetz, zur Umstrukturierung im Bereich der Energie, dass hier die Themen total aktuell sind und wir auch weiter dranbleiben müssen. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir das auch weiterhin im Auge behalten. Zum vorliegenden Gesetzentwurf muss man sagen, wir hatten als Thüringer Landtag auch bewusst längere Zeiten, was das Sondervermögen angeht, hier festgeschrieben. Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle und natürlich auch im Ausschuss noch mal diskutieren, welche Lösungsmöglichkeiten die besten sind, um hier auch für unsere Wirtschaft und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Was wir nicht wollen, ist – wie gesagt –, dass diese Hilfen, die hier in den letzten Monaten auf den Weg gebracht wurden, beendet werden, sondern wir müssen sehen, wo die Hilfen konkret gebraucht werden. Da müssen wir als Thüringer Landtag auch entsprechend handeln. An dieser Stelle sprechen wir uns als CDU-Fraktion dafür aus, dass wir den Gesetzentwurf an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und hier auch weiterhin beraten und die verschiedenen Punkte noch mal an der Stelle diskutieren. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Kollege Hande hat das auch zur Einbringung schon sehr deutlich gemacht, wir haben mit dem Sondervermögen, das wir im Jahr 2020 mitten in der Coronapandemie etabliert haben, viele Hilfen geleistet für Gesellschaft, Wirtschaft, staatliche und kommunale Verwaltung, Kultur, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger, um die Folgen draußen während der Pandemie abzumildern. Wir haben aus dem Landeshaushalt dafür damals 694 Millionen Euro überführt, später wurde der Fonds mit weiteren Haushaltsbeschlüssen in den Jahren 2022 und 2023 um weitere Landesmittel von insgesamt 132 Millionen Euro aufgestockt. Zusätzlich – das haben wir vorhin gehört – wurden im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sondervermögens im Gesetzentwurf der CDU nochmals Landesmittel in Höhe von 350 Millionen Euro aus den Rücklagen in das Vermögen überführt. Also auch hier noch mal ganz deutlich gesagt: keine reinen Kreditfinanzierungen. Gleichzeitig wurde die Zweckbestimmung damals auch um das Thema „Energiekrise“ erweitert. Grund war unter anderem die stark gestiegene Inflation getrieben durch viele Unsicherheiten auf den Märkten aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Sehr geehrte Damen und Herren, der ursprüngliche Anlass dieses Sondervermögens ist mit dem offiziellen Ende der Pandemie im April dieses Jahres nicht mehr gegeben. Aktuell werden noch die ausstehenden Ansprüche im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes aus dem Vermögen abfinanziert. Das ließe sich allerdings auch über den vorhandenen Haushaltstitel bewerkstelligen. Auch im Bereich der Energiekrise ist ein wesentlicher Veranlassungszusammenhang aus der Begründung im Gesetz entfallen: die nach oben getriebene Inflation. Lag sie im Oktober 2022 noch bei 9 Prozent, ist sie zum Glück zwischenzeitlich auf 3,6 Prozent gesunken. Auch die Abflüsse aus dem Wirtschaftsplan in den entsprechenden Titeln für die in der Gesetzesbegründung geforderten schnellen Hilfen für Unternehmen stagnieren leider oder eben auch zum Glück, wenn sie überhaupt jemals in dieser Intensität benötigt wurden, denn allein im Titel „Wirtschaftshilfen für Unternehmen – Thüringer Härtefallfonds“ wurden mehr als 100 Millionen Euro eingeplant, kein einziger Euro ist tatsächlich abgeflossen. In anderen Titeln sieht es ähnlich aus. Offenbar ist die Notwendigkeit für dieses Sondervermögen in der Realität nicht in der Form vorhanden, wie es einige gefühlt wahrnehmen. Noch in der vergangenen Woche haben der Rechnungshof im Haushalts- und Finanzausschuss und auch das Thüringer Finanzministerium festgestellt, dass das Thüringer Sondervermögen nicht negativ von den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betroffen ist. Die Auflösung ist somit auch keine Panikreaktion aus Angst vor rechtlichen Folgen. Vielmehr wurde deutlich, dass die Mittel aus der Kreditaufnahme im Zuge der Coronapandemie in diesem Zusammenhang verbraucht wurden. Es ist aber offensichtlich so, dass wir nun ein Sondervermögen vorhalten, das in Teilen seinen Zweck verloren und auf der anderen Seite keinen aktiven Nutzen mehr hat. Es sind Landesmittel, daher kann man sie auch getrost in die Rücklage des Landes zurückführen oder im Falle einer vorhandenen Zweckbindung eben über den Haushalt bewirtschaften. Manch einer in diesem Haus würde einfach die Worte Haushaltsklarheit und ‑ wahrheit dazu bemühen. Daher plädieren wir für eine Auflösung im Jahr 2024. Über alles Weitere möchten wir gern im Haushalts- und Finanzausschuss weiterberaten. Ich beantrage die Überweisung dahin. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, meine Vorrednerin hat jetzt schon mal ein bisschen zu den Zahlen des Sondervermögens ausgeführt, das will ich jetzt nicht noch mal wiederholen. Aber ich will den Blick vielleicht mal in eine andere Richtung lenken, denn das Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz soll nun zum vierten Mal geändert werden. Diesmal soll das Sondervermögen zum Ablauf des 29. Februar 2024 aufgelöst und das dann vorhandene Restvermögen von geschätzten 200 Millionen Euro dann wieder zurück in den Kernhaushalt zugeführt werden. Das ursprüngliche Ablaufdatum war mal mit dem 31.12.2025 benannt worden, nach mehreren Änderungen, und würde dann somit obsolet werden. Der Grund, wie nun angeführt, steht auch in dem Antrag: offizielles Ende der Pandemie im April 2023. Daher sei der Sonderfonds nicht mehr nötig, hat meine Vorrednerin auch noch mal ausgeführt. Mit ihrer Wortwahl von dem offiziellen Ende der Pandemie, so kann man auch von einem Ende der Plandemie sprechen, Ihre Coronaplandemiemaßnahmen haben uns allen sehr geschadet, wie auch dieser Coronavirus selbst. Wir als AfD-Fraktion standen dem ganzen Coronathema inklusive des Corona-Sondervermögens sehr kritisch gegenüber. Wir hatten damals gefordert, dass die Hilfen in Sachen Corona auch ohne Weiteres wegen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit über einen Nachtragshaushalt abgewickelt werden könnten, aber schön, dass Sie nun die Einsicht haben, diesen unseren Vorschlag aus dem Jahr 2020 nun demnächst umsetzen zu wollen. Doch bin ich der Meinung, dass diese Erkenntnis mit Sicherheit wohl nicht nur damit zu tun hat, sondern auch das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtshofs zu den 60 Milliarden da eine Rolle spielt, auch wenn Frau Merz gerade ausführte, dass es nicht so wäre, denn die Coronakredite wurden dort für den Bund aufgenommen. Hier wurde mit dem Gerichtsurteil auch noch mal klargestellt, dass die Gelder, vor allem auch Kreditmittel, zum einen einer echten Notlage bedürfen und diese Notlage jährlich festzustellen ist und zum anderen, sofern die Notlage festgestellt wurde, die Hilfsgelder dann auch zweckgebunden ausgegeben werden müssen. Doch was hat unsere rot-rot-grüne Regierung in den ersten Coronahilfsfonds eingeplant? Man wollte Waffen kaufen, Mitteldistanzwaffen, man wollte für die Ministerien Jalousien kaufen, das stand alles auf dem Wunschzettel. Das hat natürlich nichts mit Corona zu tun, meine Damen und Herren. An diesen Beispielen, die ich noch fortsetzen könnte, ist die Gesetzwidrigkeit unter dem Blick der jetzt auch entstandenen Gerichtsurteile klar erkennbar, auch wenn wir von Anfang an für Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger, auch für unsere Wirtschaft waren, aber eben nicht auf diese Art und Weise. Die Übertragung der 82 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen des Thüringer CoronaPandemie-Hilfsfonds hatte ich in meiner Rede zur Schlussdebatte zum Landeshaushalt 2022 bereits kritisiert, da sie bewusst gegen eine Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs beim ähnlich gelagerten Coronahilfsfonds verstoßen hat. Dem Corona-Sondervermögen fehlte von Anfang an die unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsklarheit erforderliche Transparenz in der Abgrenzung zum Kernhaushalt. Auch haben Sie laut Wirtschaftsplan des Corona-Sondervermögens Ausgaben getätigt, welche nichts mit Coronakosten zu tun haben, wie zum Beispiel Zuschüsse für die Sanierungen von Denkmälern, Geld für die digitale Infrastruktur oder Naturschutzprojekte oder Unterbringungskosten Geflüchteter, wofür damals unter anderem diese 82 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt herhalten mussten. Daher hatten wir auch entsprechende Änderungsanträge eingebracht wie zum Beispiel in Drucksache 7/4848. Aber die wurden leider alle abgelehnt. Damals hatte ich Ihnen schon gesagt, dass solche geplanten Ausgaben in den Einzelplänen im Kernhaushalt abgebildet werden können, was Sie nun auch in Sachen Energiehilfen und -unterstützung scheinbar ab dem 1. März 2024 machen wollen. Zur Zulässigkeit des Sondervermögens hatte ich auch damals schon auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags WD 15/21 verwiesen, welches am 10.01.2022 mit Drucksache 7/4690 veröffentlicht wurde. Auch die hausgemachte Energiekrise und die damit verbundene Erweiterung des Coronahilfefonds mit dem Gesetz vom 21. Dezember 2021 auf das Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes ist von Anbeginn an zweifelhaft gewesen, da Sie in dem Hilfsfonds die Dekarbonisierung der Wirtschaft auf der Agenda hatten bzw. immer noch haben. Auch hier hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts klargemacht, dass die Hilfsgelder zweckgebunden ausgegeben werden müssen und nicht mal eben für grüne Klimaideologie umgewidmet werden dürfen, so wie es unsere grüne Landesregierung vorhat und auch schon getan hat. Laut kürzlicher Aussage der Landesregierung wurden die Hilfsgelder in Höhe von ca. 694 Millionen Euro
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Le-
sen Sie doch noch mal im Errichtungsgesetz zum Sondervermögen nach, was da alles drinsteht!) vollständig nur für echte coronagebundene Ausgaben verwendet, was mir aufgrund der bisher genannten Beispiele zweifelhaft erscheint. Da Sie scheinbar nun langsam zu den Haushaltsgrundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zurückkommen wollen, freut es uns. Daher stimmen wir gern der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/9127 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu und sind gespannt auf die dortige Beratung. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, wenn man hier als Letzter spricht, hat man hin und wieder die Aufgabe, sogenannte Bereinigungsreden vornehmen zu müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn die AfD-Fraktion Haushaltsentwürfe so liest, wie sie ihre Reden schreibt, dann hoffe ich nur, dass sie nie, nie, nie in die Verantwortung kommt, einen Haushalt aufstellen zu müssen und ihn auch noch umzusetzen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mitteldistanzwaffen werden nicht aus dem Sondervermögen heraus finanziert, wurden sie auch nicht und werden sie auch nicht, sondern sie werden ganz normal über den Einzelplan 03 finanziert – das dazu. Einfach mal die Lesekompetenz stärken und bei den alternativen Fakten ein wenig zurückschrauben. Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der die Auflösung des sogenannten Corona-Sondervermögens vorsieht. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zunächst – und das ist erfreulich – wird das CoronaSondervermögen schlicht und ergreifend nicht mehr gebraucht. Es gibt zwar noch Verpflichtungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz heraus ableiten und ergeben, diese Verpflichtungen können in Zukunft unmittelbar aus dem Landeshaushalt heraus erfüllt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, im Oktober letzten Jahres wurde der Zweck des Sondervermögens um die Bewältigung der Energiepreiskrise erweitert, eine akute Notlage, auf die wir reagiert haben. Nach dem Rückgang der Energiepreise und der Inflationsrate werden auch in diesem Bereich kaum noch Mittel abgerufen und benötigt. Nicht zu Unrecht werden Sondervermögen unter anderem von den Rechnungshöfen wegen mangelnder Transparenz kritisiert. Die Voraussetzungen für die Errichtung neuer Sondervermögen sind daher auch sehr eng gefasst worden. Deshalb sollten Sie auch möglichst umgehend aufgelöst werden, wenn kein Bedarf mehr für sie besteht; wenn die Gründe für das jeweilige Sondervermögen entfallen sind, erst recht. Weil das hier der Fall ist, wollen wir den ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt für die Auflösung des Sondervermögens auf den 29. Februar 2024 vorziehen. Nach § 9 Satz 2 des Gesetzes wird der noch vorhandene Bestand aus dem Corona-Sondervermögen dem Landeshaushalt zugeführt und steht damit auch der weiteren Finanzierung der Aufgaben des Landes zur Verfügung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Frau Finanzministerin, meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Tribüne und an anderen Möglichkeiten, an dieser Debatte teilzunehmen! Um das noch mal einzuordnen, es geht um einen Betrag von 200, 250 Millionen Euro. Das ist das, was stehen geblieben ist, was seinerzeit begründet worden ist in der Coronapandemie im Jahr 2020. Da war es sehr sinnvoll, keiner wusste, was tatsächlich alles auf uns zukommt. Es ist jetzt nicht der Punkt, über jegliche Maßnahmen zu diskutieren. In dem Moment, wo dieses Vermögen begründet worden ist bzw. die Schulden aufgenommen worden sind, war es sinnvoll. Jetzt stehen wir heute im Dezember des Jahres 2023 und stellen tatsächlich fest, dass die Pandemie ihr Ende gefunden hat, dass die Energiekrise weniger schlimm verlaufen ist, als das der eine oder andere gesagt hat. Ich will jetzt auch nicht wieder diskutieren, wer die tatsächlich auch noch verschlimmbessert hat durch eigenes Handeln. Alles war nicht von außen erzeugte Krise, aber sei es drum. Jetzt geht es einfach um den Restbetrag von nochmals 250 Millionen Euro. Natürlich ist da der Streit: Was machen wir mit dem Geld? Ich habe das in der vorangegangenen Debatte schon mal gesagt: In meinen Augen wäre es sehr sinnvoll, dieses nicht mehr benötigte Geld in die Tilgung des damals aufgenommenen Kredits zu stecken. Ich denke, jeder vernünftige Haushalter, jede vernünftige sogenannte schwäbische Hausfrau, wie das immer so gern genannt wird, würde gleich handeln, um zu sagen, ich vermeide eben auch für die Zukunft weitere Belastungen in Form von Zinsen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Gibt
es gar nicht!) Das jetzt mit der aktuellen Haushaltsdebatte zu vermischen und dieses Geld, das überhaupt nicht dafür gedacht war, Probleme des Jahres 2023 oder 2024 zu lösen, dazu zu verwenden, um hier möglicherweise Kompromisse zu schmieden zwischen der CDU – man kann das ja lesen – und der rotrot-grünen Minderheitsregierung, halte ich für sachfremd und eben nicht dem Versprechen folgend, das wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern des Freistaats Thüringen im Jahre 2020 gegeben haben, nämlich sorgsam mit diesem Geld umzugehen
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Haben
Sie sich das mal angeguckt?) und es, wenn es nicht mehr gebraucht wird, zurückzuführen und damit den zukünftigen Generationen, den zukünftigen Haushalten mehr Flexibilität zu erhalten und jetzt nicht nur kurzfristig ein Problem zu lösen, was Rot-Rot-Grün und die CDU wahrscheinlich ohne dieses Geld nicht gelöst kriegen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Haben
Sie den Gesetzentwurf eigentlich mal gelesen?) Ich habe den gelesen, da steht der 29. Februar drin.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: 29. Fe-
bruar 2024!) Dass Sie zum 29. Februar das Geld in die allgemeine Rücklage zuführen können. Damit geht es an Ihre klebrigen Hände, Herr Dittes. Doch, es geht an Ihre klebrigen Hände, und kein Mensch weiß, was Sie im Jahre 2024 – leider immer noch in der Regierungsverantwortung – damit machen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Reden
Sie nicht so einen Quatsch!) Da können Sie weglaufen, das können Sie machen.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)
Das ist genau das, was wir wollen. Wir wollen es in eine solide Regierungsbasis geben und nicht in die Möglichkeit der Regierung, hier noch weiter kurz vor Toresschluss Dinge zu finanzieren, die der Zukunft des Freistaats eher abgängig und nicht zugängig sind. Das müssen Sie einfach akzeptieren.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Selbst kurz vor Toresschluss kennen wir noch nicht einmal Ihre Vorschläge!) Das ist nachhaltige Finanzpolitik. Damit haben wir …
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Nach meiner Rede, denn die Redezeit von mir ist leider begrenzt. Langfristiges Denken erfordert hier auch langfristiges Handeln und nicht kurzfristiges Reagieren. Noch mal zu den Problemen, die Sie gerade haben, einen Haushalt aufzustellen – für das Publikum an den Geräten oder hier im Saal: Sie haben das vermasselt im Mai. Im Mai hat Frau Finanzministerin einen vernünftigen, soliden Haushalt vorgelegt, der ein Volumen von unter 13 Milliarden Euro hatte. Durch Ihre Kompromissfähigkeit innerhalb von RotGrün-Rot haben Sie es auf 13,8 Milliarden Euro getrieben. Und wenn dann nicht Schluss gewesen wäre mit der Rücklage, hätten Sie noch mehr draufgesattelt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
1 Milliarde zu viel! Wo sind denn Ihre Vorschläge?) Wir reden hier über Hunderte Millionen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist die Haushaltspolitik dieser Regierung. Das prangere ich hiermit an. Und deshalb sagen wir: Nehmt das Geld, was jetzt übrig ist, tilgt es!
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ma-
chen Sie doch mal einen Vorschlag, Herr Kemmerich!) Damit haben wir für die nächsten Generationen mehr Möglichkeiten, mehr Flexibilität und können die Aufgaben des Landes dann auch gut bewerkstelligen. Herzlichen Dank.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Es wären jetzt noch 50 Sekunden für eine Frage, einen Redebeitrag, Herr Dittes. Dann müssten wir uns jetzt verständigen, denn ich habe von der Fraktion Die Linke zwei Redemeldungen.
(Zwischenruf Abg. Hande, DIE LINKE: Ich
ziehe zurück!) Herr Hande zieht zurück. Herr Dittes, bitte schön.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Herr Kemmerich, ich wollte Ihnen eine Frage stellen. Sie wissen, so ein Parlament hat ja Besucherinnen und hat natürlich auch Zuschauerinnen am Livestream, und deswegen haben wir auch eine Aufklärungsverantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Deswegen tagen wir ja öffentlich, damit Menschen nachvollziehen können, was wir hier machen. Ich finde es schon ein bisschen unverschämt, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, die Auflösung des Sondervermögens führt dazu, dass das Geld in die klebrigen Hände kommt, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Ich will Ihnen als Erstes sagen: Sie haben offensichtlich nicht verstanden, was hier vorgeschlagen worden ist und was der Gesetzentwurf tatsächlich beinhaltet – zumindest nicht in der Wirkung. Sie haben es gesagt und auch noch mal wiederholt, das Sondervermögen soll laut diesem Gesetzentwurf aufgelöst werden zum 29. Februar 2024. Das ist doch richtig. Damit fließt praktisch das Sondervermögen, das, was nicht gebundenes Geld ist, in die Rücklage und wird dann natürlich im laufenden Haushaltsjahr in der Rücklage gebucht werden. Es ist aber nicht durch Ausgaben hinterlegt, deswegen ist es auch nicht Teil eines Haushaltskompromisses oder eines Haushalts für das Jahr 2024.
(Beifall DIE LINKE)
Was Sie versuchen, Rot-Rot-Grün und der CDU vorzuwerfen – denn auch Sie waren ja beteiligt im Haushalts- und Finanzausschuss bei der Beschlussfassung über den Zeitplan. Auch Sie waren, nein, Herr Bergner war für die FDP, für Ihre Gruppe beteiligt, an der Beschlussfassung im Ältestenrat am gestrigen Tage, als wir uns verabredet haben, den Haushalt am 20. Dezember 2023 zu beschließen. Das heißt, wenn wir am 20. Dezember 2023 hier den Haushalt beschließen, reden wir nicht über die Verwendung des Geldes aus dem Sondervermögen, was den Rücklagen im Jahr 2024 zufließt.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Selbstver-
ständlich!) Es ist eben kein Bestandteil eines Deals zum Haushalt 2024 zwischen Fraktionen. Wir werden dann zur Haushaltsberatung sicherlich über die Änderungsanträge informieren und wir werden trefflich darüber streiten können. Was wir aber richtigerweise machen – und das hat ja mein Kollege Ronald Hande hier gesagt –: Wir reagieren auf eine veränderte Situation, wie wir damals bei der Bildung des Sondervermögens auf eine veränderte Situation reagiert haben, und sichern somit auch langfristige Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Haushalten. Das ist unsere Verantwortung, nicht das Abschließen von Deals. Aber es liegt eben auch nicht in unserer Verantwortung, die Öffentlichkeit falsch zu informieren und hier mit Vorurteilen oder wie auch immer, Vorwürfen, die jeder Sachgrundlage entbehren, Abgeordnete des Thüringer Landtags, insbesondere meiner Koalition, zu konfrontieren. Das wollte ich Ihnen klarstellen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Vielen Dank, Herr Dittes. So, Herr Hande hatte gesagt, wenn noch Redezeit übrigbleibt – das wäre noch reichlich, aber Sie möchten nicht? Gut. Dann habe ich jetzt noch mal die Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Kemmerich.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Ja, Herr Dittes von der Partei Die Linke: Wenn das Geld tatsächlich dann am 29. Februar oder buchungstechnisch am 1. März 2024 in die allgemeine Rücklage des Haushalts führt, dann ist sie in dem Moment noch nicht durch Ausgaben gedeckt, das ist richtig. Aber Sie können jederzeit durch die Deckungsringe und andere Buchungsverläufe, nämlich im Haushaltsvollzug auf diese Rücklage zugreifen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Also Herr Kemmerich, das ist wirklich peinlich!) Und damit ist das Geld eben nicht gesichert und ist immer noch in der Möglichkeit, dass Sie – und ich wiederhole das gern – mit den klebrigen Händen Ihrer Regierung – und Frau Henfling, verstehen Sie es doch mal. Frau Henfling will immer nicht das verstehen, was nicht in ihr Weltbild passt, das ist einfach grüne Gesinnung.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verstehen Sie einfach, dass Sie in dem Haushaltsvollzug, in diese Haushaltsrücklage eingreifen können, und das wollen wir Ihnen einfach wegnehmen, indem wir es in die Tilgung stecken.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Nicht nur, dass Sie keine Vorschläge machen! Sie haben es noch nicht einmal verstanden!) Nachdem wir es in die Tilgung gesteckt haben, ist auch die Zinslast damit erledigt, und das gibt auch Spielräume für die nächsten Haushaltsgenerationen. Ja, es ist gar nicht so einfach. Sie haben ja noch Redezeit, Sie können nach vorn kommen, dann kann ich noch darauf reagieren. Herzlichen Dank.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte jetzt einfach mal auch Herrn Kemmerich um ein kleines bisschen Aufmerksamkeit: Ohne eine Ermächtigung kann die Landesregierung auf die Rücklage nicht zugreifen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn im Haushaltsgesetz 2024 eine solche Ermächtigung nicht ausgebracht – da können Sie mit dem Kopf schütteln. Dass Sie haushaltspolitisch keine Ahnung haben, das erfahren wir regelmäßig wieder.
(Beifall DIE LINKE)
Eine Milliarde, eine Milliarde, eine Milliarde und Null Untersetzung – meine Güte!
(Beifall DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Bitte schön, Herr Kollege Braga für die AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren, jetzt versuchen wir doch, mal wieder ein bisschen Ruhe hier ins Rund zu bringen. Jetzt hat Abgeordneter Braga das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne! Herr Kemmerich hat recht, er weiß bloß noch nicht so richtig, warum.
(Heiterkeit AfD)(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das macht die Sache nicht besser!) Herr Fraktionsvorsitzender Dittes kam vor und sagte zu Recht, wir als Landtag haben auch den Auftrag und die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren und auch zu erklären, warum wir bestimmte Sachen tun, tagen deshalb öffentlich. Wenn das stimmt – und das stimmt, das ist eine durchaus richtige Feststellung –, hat er dieser Pflicht einen Bärendienst erwiesen, denn er hat hier vorn gesagt, die Rücklage sei überhaupt nicht Gegenstand irgendwelcher Haushaltskompromisse. Herr Dittes, das wissen Sie besser. Fakt ist doch, dass die Landesregierung und auch Ihre Fraktion, die regierungstragenden Fraktionen einen Haushalt vorgelegt haben, gemeinsam – nehme ich mal an –, und dieser Haushaltsentwurf sah vor, dass die Rücklage zum Jahresende 2024 leer wäre. Und als Teil oder als Ergebnis der Kompromisse, die ausgehandelt wurden zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, wo der Ministerpräsident um Stimmen wirbt für seinen Haushalt – Teil dieses Kompromisses ist doch, dass die Rücklage eben nicht mehr leer sein soll. Und Teile dieser Mittel, die dann noch Gegenstand der Rücklage sein sollen, die kommen natürlich aus der Auflösung dieses Sondervermögens. Insofern ist es sehr wohl Ergebnis eines Kompromisses und dass Sie das hier anders darstellen, geht an der Wahrheit vorbei, entschuldigen Sie. Insoweit hat die Kritik des Herrn Kemmerich sehr wohl einen Punkt getroffen
(Unruhe DIE LINKE)
und dass Sie versuchen, das jetzt ins Gegenteil zu verkehren, das ist unredlich. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, eben nicht, weil es haushaltspolitischer Blödsinn ist! Das andere ist eine politische Entscheidung!)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Ich denke, man muss sich hier wirklich Mühe geben. Was mich allerdings erstaunt, ist, dass wir gerade im letzten Jahr dieser Legislaturperiode sind und dass Sie – natürlich, ich habe auch mal als Abgeordneter angefangen und ich gebe ehrlich zu, auch öffentlich, das ist überhaupt Schande, dass die Frage der Systematik des Haushalts, der Haushaltsplanung jetzt nicht das erste Thema gewesen ist, was ich hier als neuer Abgeordneter verstanden habe. Aber ich habe mir zumindest Mühe gegeben, am Ende meiner ersten Legislaturperiode die Systematik des Haushalts zu verstehen und erklären zu können. Und vielleicht wäre das ein Ziel, was andere auch in diesem Jahr noch schaffen können. Deswegen noch mal: Wenn wir eine Sondervermögenzuführung in die Rücklage gesetzlich regeln zum 29. Februar 2024, dann spielt dieses Geld bei der Haushaltsaufstellung des Haushaltsplans 2024 überhaupt keine Rolle, denn es ist zum 31.12.2023, damit zum 01.01.2024 überhaupt nicht verfügbar. Deswegen hatte ich, Herr Ronald Hande hatte mich ja zitiert, auch vom gefangenen Kapital gesprochen, weil, es ist eben nicht planbar, auch nicht als Rücklagenzuführung im Haushalt 2024, auch nicht als rechnerische Größe, wie sich Rücklagen dann im Haushaltsjahr 2024 entwickeln, sondern es ist dann eben, und Herr Hande hat das auch dargestellt, erstmalig damit tatsächlich haushaltswirksam sichtbar und kann verplant werden bei der Haushaltsaufstellung des Jahres 2025. Dann wird der nächste Landtag genau darüber diskutieren, was mit diesem Geld passiert. Und dann, Herr Kemmerich, was Sie noch mal gesagt haben, weil Sie ja vermuten, wenn das Geld irgendwie nicht reicht, dann wird einfach das genommen, was auf dem Konto liegt. Ich meine, dass das Geld im Sondervermögen liegt, das hat ja nichts mit Konten zu tun, sondern hat was mit rechtlichen Bindungen zu tun. Und genau ist natürlich auch die Rücklage, die aus dem Sondervermögen im nächsten Jahr rein rechnerisch entsteht, rechtlich eben tatsächlich anders gebunden und im Prinzip nicht zur Verfügung zu stellen. Der Fall, den Sie jetzt beschrieben haben, der Fall der überplanmäßigen Ausgabe, das heißt, dass Mehrausgaben notwendig werden, der kann natürlich eintreten. Herr Olaf Müller hat natürlich vollkommen recht, wir beschließen einen Haushalt und schreiben dort „Haushaltsausgabeermächtigungstitel“ rein. Wir verpflichten noch nicht einmal die Landesregierung mit dem Haushalt, das Geld und den Titel, der beispielsweise mit 3 Millionen Euro ausgestattet ist, 3 Millionen Euro für diese Aufgabe auszugeben. Wir ermächtigen die Landesregierung, bis zu 3 Millionen Euro für diese Ausgabe ausgeben zu können. Jetzt tritt mitunter das ein, was Sie vielleicht gemeint haben. Wir haben jetzt einen Titel, weil wir eine gesetzliche Aufgabe haben, durch Bundesoder Landesgesetz ausgestattet mit Geld, nennen wir die Summe 3 Millionen Euro, und stellen im Laufe des Jahres fest, wir brauchen zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen 3,5 Millionen Euro, weil sich möglicherweise Anspruchszahlen, Anspruchsberechtigte erweitert haben. Das Geld, was im Haushalt geplant worden ist, Haushaltsbefugnis zur Ausgabe reicht nicht aus. Aber auf der anderen Seite steht eine gesetzliche Verpflichtung, dass auch Menschen Anspruch haben auf die Auszahlung dieser Gelder. Was passiert dann? Das ist die sogenannte überplanmäßige Ausgabe. Da gibt es auch eine ganz genaue Rangfolge, wie genau dieser Mehraufwand von 500.000 Euro in meinem Beispiel dann zu realisieren ist. Nämlich erstens ist diese überplanmäßige Ausgabe zu erwirtschaften innerhalb des Einzelplans des Ministeriums durch Einsparungen an anderer Stelle – führt also nicht zu einer Haushaltsbudgetmehrung. Wenn das dann im Einzelfall im Einzelplan nicht möglich ist, dann ist die Deckung aus dem Gesamthaushalt zu nehmen, führt ebenso nicht zu einer Ausgabenmehrung der Summe der Ermächtigung zur Ausgabe, die wir der Landesregierung aufgegeben haben. Das ist Haushaltswahrheit. Das ist Haushaltsklarheit. Und das können Sie – Sie sind ja Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss – schon seit vielen Jahren nachvollziehen, weil die Landesregierung Ihnen regelmäßig darüber berichtet, an welcher Stelle überplanmäßige Ausgaben entstanden sind, an welcher Stelle auch durch neue gesetzliche Aufgaben außerplanmäßige Ausgaben entstanden sind und wie die innerhalb der Einzelpläne bzw. im Gesamthaushalt finanziert werden, ohne im Prinzip das Gesamtausgabenbudget zu überschreiten. Ich glaube, wir sollten uns zumindest Mühe geben, wenn wir in zwei Wochen über den Thüringer Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 reden, diskutieren und uns auch streiten, dass wir zumindest die Grundlagen des Haushaltsrechts in Thüringen wechselseitig akzeptieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue kurz in Richtung Landesregierung, Frau Ministerin wahrscheinlich nicht, die anwesenden Staatssekretäre heben auch nicht den Finger. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragt worden. Und, soweit ich richtig vernommen habe, nur an den HuFA. Wer also der Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Der guten Ordnung halber frage ich noch einmal die Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, wir treten jetzt ein in eine halbstündige Mittagspause und treffen uns hier wieder um 13.35 Uhr.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch wenn die Reihen noch etwas dünn gefüllt sind, fahren wir fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf der Tagesordnungspunkte 32, 36, 38 a, 39 und 40 . Die Tagesordnungspunkte 33, 34, 35, 37 a und 37 b sowie 38 b wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9161 Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9161 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9162 Gewählt ist hier nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9162 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit geht es weiter mit Tagesordnungspunkt Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9163 Gewählt ist hier nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9163 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht zu erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9164 Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9164 vor. Vorgeschlagen ist als Mitglied Herr Abgeordneter Denny Jankowski und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht zu erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9165 Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9165 vor. Vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald. Eine Aussprache wird auch nicht gewünscht. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf somit fünf Stimmzettel. Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32, 36, 38 a und 40 haben Sie pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also einmal entweder mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 39 haben Sie pro Wahlbewerber eine Stimme. Sie können also hinter jedem der beiden Namen einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz pro Wahlbewerber oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Gibt es Widerspruch? Kann ich nicht feststellen. Also stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgegeben haben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 41 auf, die Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe auf die erste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/9040. Bitte, Herr Abgeordneter.
Ja, danke, Herr Präsident. Schutz der Kritischen Infrastrukturen und der Weihnachtsmärkte in Thüringen Laut dem Thüringer Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 besteht seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Thüringen eine hohe abstrakte Gefährdungslage für Anschläge und schwere Straftaten durch islamistisch motivierte Täterinnen und Täter. Terroristische Organisationen, dschihadistische Gruppierungen oder Einzeltäter verfolgen unvermindert das Ziel, jede sich bietende Gelegenheit für einen terroristischen Anschlag zu nutzen. Wegen des Kriegs in Israel und dem Gazastreifen hat der Präsident des Amts für Verfassungsschutz zuletzt vor islamistischen Anschlägen auch in Deutschland gewarnt. Man müsse damit rechnen, dass radikalisierte Sympathisanten der Hamas möglicherweise konkrete Anschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen und Personen verüben, so der Präsident. Neben den genannten Zielen sind mögliche Anschlagsobjekte für Terrorismus auch die Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) und die in Kürze öffnenden Weihnachtsmärkte – das war noch zum Zeitpunkt der Einreichung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Bedrohungslage für Thüringen insbesondere im Hinblick auf KRITIS und Weihnachtsmärkte ein? 2. Welche angepassten Einsatzkonzepte der Polizei kommen beim Schutz von KRITIS mit welchen Unterschieden im Vergleich zu den vergangenen Jahren zur Anwendung? 3. Welche angepassten Einsatzkonzepte der Polizei kommen beim Schutz der Weihnachtsmärkte in Thüringen mit welchen Unterschieden im Vergleich zu den vergangenen Jahren zur Anwendung? 4. In welcher Qualität und Quantität werden die größeren Weihnachtsmärkte in Thüringen durch die Polizei, insbesondere unter Angabe, welche besonderen Schutzmaßnahmen dort jeweils eingesetzt werden sollen, bestreift?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Gewährleistung des Schutzes kritischer Infrastruktur ist eine Kernaufgabe staatlicher und unternehmerischer Sicherheitsvorsorge und zentrales Thema der Sicherheitspolitik des Landes. Sie können durch verschiedene Gefahren bedroht sein, die bei Risiko- und Gefährdungsanalysen zu berücksichtigen sind. Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine von einer veränderten Sicherheitslage bei erhöhter Bedrohungs- und Gefährdungslage für kritische Infrastruktur in Deutschland aus. Auch künftig seien weitere hybride Angriffe gegen eben diese Einrichtungen in Betracht zu ziehen. Danach besteht seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine erhöhte Gefährdungslage für Deutschland durch Cyberangriffe. Es seien allerdings noch keine breit angelegten Kampagnen gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland beobachtet worden. Im Lagebericht des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums heißt es zum Thema „Cyberbedrohungslage“ regelmäßig, dass diese als hoch eingeschätzt wird. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wird weiterhin von Cyberangriffen begleitet werden. Das Eskalationspotenzial im Cyberraum bleibt dadurch hoch. Mögliche Auswirkungen auf Deutschland sind weiterhin eher wahrscheinlich. Diese Einschätzung wird auch für Thüringen getroffen. Bei der Betrachtung der physischen Bedrohungslage auf kritische Infrastrukturen sind der Sabotageangriff auf die Pipelines Nord Stream 1 und 2 sowie das Streckennetz der Deutschen Bahn beispielhaft einzubeziehen. Diese Beispiele zeigen, dass eine abstrakte Gefährdungslage besteht, die sich in konkreten Taten äußern kann. Gleichwohl liegen derzeit keine konkreten Hinweise für Thüringen vor. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, neben dem genannten russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine steht insbesondere der Krieg in Nahost nach den Terroranschlägen gegen den Staat Israel im gesellschaftlichen Fokus. In diesem Zusammenhang ist auch der diesjährigen Advents- und Weihnachtszeit unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung beizumessen. Die in unterschiedlichen Größen bundesweit stattfindenden Weihnachtsmärkte begründen aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens, der meist zentralen Lage und offenen Zugangsmöglichkeiten eine besondere Gefährdungsrelevanz. Den Sicherheitsbehörden liegen aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte im Bundesgebiet ableiten lassen könnte. Für Thüringen im Besonderen ergibt sich kein anderes Bild. Gleichwohl stehen die Weihnachtsmärkte und sonstige Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug verständlicherweise im besonderen Fokus der Thüringer Polizei. Aus meiner Sicht besteht nach der dargestellten Gesamtbetrachtung kein Grund, auf die Durchführung oder den Besuch von Weihnachtsmärkten zu verzichten. Zu Frage 2: In den letzten Jahren bestanden keine spezifischen polizeilichen Einsatzkonzepte insbesondere zum Schutz kritischer Infrastruktur vor physischen Angriffen. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen wären bei entsprechenden Lageerkenntnissen vorrangig nach der allgemeinen Vorschriftenlage zum Objektschutz getroffen worden. In jüngster Vergangenheit wurde von der Landespolizeidirektion in Abstimmung mit meinem Haus jedoch ein eigener Rahmenbefehl zum polizeilichen Umgang mit kritischer Infrastruktur entwickelt. Der Befehl ist finalisiert und befindet sich gegenwärtig im Bestätigungsprozess. Zukünftig ergänzt dieser die genannte allgemeine Vorschriftenlage mit landesspezifischen Aussagen und Vorgaben. Zu Frage 3: Die Einsatzmaßnahmen werden auf Basis der in Antwort zu Frage 1 dargestellten Gefährdungsbewertung sowie der konkreten örtlichen Gegebenheiten unter Einbeziehung der nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gestaltet. Die Landespolizeidirektion hat hierzu ihren nachgeordneten Bereich auf Basis der etablierten Einsatzkonzepte beauftragt. Zu Frage 4: Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wird der Schwerpunkt insbesondere auf eine anlassbezogene polizeiliche Präsenz durch Polizeivollzugsbeamte während der besucherstärksten Veranstaltungszeiten in unmittelbarer Abstimmung mit dem Veranstalter und der Kommune gelegt. In Erfurt wird eine stationäre temporäre Polizeiwache im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit dem Veranstalter der Stadt Erfurt, dem Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes, dem verantwortlichen Sicherheitsdienst und der Feuerwehr während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkts auf dem Domplatz eingerichtet. Von dort erfolgt eine aktive Bestreifung der Veranstaltungsfläche mit dem Schwerpunkt Domplatz. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Staatssekretär, für die Berichterstattung. Bei der Beantwortung bin ich irritiert im Bereich der Fragestellung. Zu Frage 1 haben Sie ausgeführt, dass es eine abstrakte Bedrohungslage gibt, dass es aber bezüglich der Weihnachtsmärkte keine aktuellen Gefährdungen im Bundesgebiet gibt und das schließt auch die Lagebewertung in Thüringen ein.
Wenn man so oft Kontakt hat wie der Fragesteller und der Antwortende, passiert das. Mir geht es um Folgendes: Sie haben gesagt, es gibt keine aktuellen Gefährdungen außer der allgemeinen Bedrohungslage, die hoch ist, das wissen wir alles. Aber das irritiert mich insofern, weil es zumindest zwei nachgewiesene Fälle gibt, wo Anschläge auf Weihnachtsmärkte vereitelt worden sind. Die endeten in einem Fall in Leverkusen sogar in U-Haft. Es gibt einen zweiten Fall in Hannover und meines Wissens gibt es einen dritten Fall von einem geräumten Weihnachtsmarkt. Da kann man schlecht davon sprechen, dass es keine aktuellen Gefährdungssituationen im Bundesgebiet gibt.
Das ist in der Tat sehr missverständlich bzw. nicht richtig gewesen. Das trifft für Thüringen so zu. Für das Bundesgebiet stellt sich die Lage so dar, wie Sie sie gerade beschrieben haben.
Dann habe ich leider nur noch eine Frage und würde noch mal auf einen wichtigen Punkt kommen, der uns alle auch beschäftigt. Die Gewerkschaft der Polizei hat im Bundesbereich, aber auch in Thüringen darauf hingewiesen, dass es natürlich wichtig ist, Weihnachtsmärkte, kritische Infrastruktur, aber jetzt aktuell Weihnachtsmärkte zu schützen und dazu selbstverständlich sehr viel Personal eingesetzt werden muss, und in dem Zusammenhang davon geschrieben, dass sie am Limit sind und andere polizeiliche Maßnahmen dann logischerweise zurückstehen müssen. Wie gehen Sie mit diesen Tatsachen um und auf welche Aufgaben müssen sie dann verzichten?
Die Priorisierung der polizeilichen Arbeit orientiert sich dann an der konkreten Gefahrenlage. Die Arbeitsbelastung war in den letzten Jahren auch schon hoch. Auch dazu hatten wir uns hier im letzten Jahr ausgetauscht. Ich bin mir dennoch sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen alle Aufgaben werden erledigen und bewältigen können.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur zweiten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Czuppon in der Drucksache 7/9055. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Erstattung der Kosten für die Neuwahl der Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Schwerstedt im Landkreis Sömmerda am 30. Mai 2021 Am 26. Mai 2019 fand in der Gemeinde Schwerstedt im Landkreis Sömmerda eine Gemeinderatsmitgliederwahl statt. Diese wurde im Wege der Wahlanfechtungsklage angefochten und mit Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 4. Januar 2021, Aktenzeichen 3 K 1656/19, für ungültig erklärt. In den Entscheidungsgründen führte das Verwaltungsgericht Weimar aus, dass die Wahlleiterin ihre Prüfpflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden – Thüringer Kommunalwahlgesetz – verletzt habe. Dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren voraus ging ein Verfahren nach § 31 Thüringer Kommunalwahlgesetz beim Landratsamt des Landkreises Sömmerda, das die Wahlanfechtung mit Bescheid vom 11. Oktober 2019 zurückgewiesen hat. Der Gemeinde Schwerstedt sind nach mir vorliegenden Informationen für eine so erfolgte Neuwahl ihrer Gemeinderatsmitglieder am 30. Mai 2021 Kosten in Höhe von rund 2.400 Euro entstanden. Ich frage die Landesregierung: 1. Bestehen für die Gemeinde Schwerstedt nach Auffassung der Landesregierung hinsichtlich der Kosten der Neuwahl des Gemeinderats der Gemeinde Schwerstedt staatshaftungsrechtliche Ansprüche gegenüber dem Freistaat Thüringen unter anderem nach dem im Freistaat Thüringen fortgeltenden Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik – Staatshaftungsgesetz – auf Erstattung der Kosten in Höhe von rund 2.400 Euro für die Neuwahl ihres Gemeinderats? 2. Steht der Gemeinde Schwerstedt nach Auffassung der Landesregierung hinsichtlich der Kosten der Neuwahl ihres Gemeinderats in Höhe von rund 2.400 Euro unter anderem ein Anspruch nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt zu, deren Beschäftigte Wahlleiterin der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 in der Gemeinde Schwerstedt gewesen ist? 3. Hat die Gemeinde Schwerstedt etwaige Ansprüche, soweit diese nicht bereits verjährt sind, im Sinne der Fragen 1 und 2 geltend gemacht, wenn ja, durch wen wurden diese in welchem Umfang geltend gemacht und wer hat wann mit welchem Ergebnis darüber entschieden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort zu Frage 1: Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Staatshaftung der Deutschen Demokratischen Republik, dem sogenannten Staatshaftungsgesetz, welches fortgilt, haften die jeweiligen staatlichen oder kommunalen Organe für Schäden, die einer natürlichen oder juristischen Person hinsichtlich ihres Vermögens oder ihrer Rechte durch Mitarbeiter oder Beauftragte staatlicher oder kommunaler Organe in Ausübung staatlicher Tätigkeit rechtswidrig zugefügt wurden. Der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Sömmerda, wäre bei einem Anspruch nach Staatshaftungsgesetz der Anspruchsgegner. Das Landratsamt Sömmerda als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde Schwerstedt teilte hierzu mit, dass Ansprüche der Gemeinde auf Erstattung der Kosten für die Neuwahl des Gemeinderates im Jahr 2021 gegen den Freistaat Thüringen nicht gesehen werden. Da die Gemeinde Schwerstedt bisher keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat, wurde bisher auch keine Notwendigkeit für eine diesbezügliche Prüfung gesehen. So viel zu Frage 1. Ich komme zur Antwort auf Frage 2: Ein Anspruch auf Schadenersatz aus Amtshaftung nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 des Grundgesetzes der Gemeinde Schwerstedt gegen die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt würde voraussetzen, dass eine Person in Ausübung eines öffentlichen Amtes vorsätzlich oder fahrlässig eine ihr obliegende Amtspflicht schuldhaft verletzt hat. Die Amtspflicht müsste nicht nur, aber auch dem Schutz der Belange eines Dritten zu dienen bestimmt sein. Der daraus entstandene, kausal verursachte Schaden wäre von der staatlichen Stelle zu ersetzen, die dem handelnden Amtswalter die Aufgabe anvertraut hat, wenn es keine anderweitige Ersatzmöglichkeit gäbe. Ob die Gemeinde Schwerstedt einen Schadenersatzanspruch nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 Grundgesetz gegen die Verwaltungsgemeinschaft geltend machen könnte, kann von der Landesregierung nicht eingeschätzt werden. Nach Auskunft des Landratsamts Sömmerda ist weder die Gemeinde Schwerstedt noch die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt bisher mit einer entsprechenden Prüfbitte an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Sömmerda herangetreten. In komme zur Antwort auf Frage 3: Hier möchte ich auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verweisen. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine von Frau Abgeordneter Güngör in der Drucksache 7/9062, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Stange. Bitte.
Jawohl, Herr Präsident. Frau Stange, nicht Frau Güngör. Kenntnis der Landesregierung über den Umgang der Thüringer Kommunen mit „Fahren ohne gültigen Fahrschein“ Laut eines Artikels eines in Frankfurt am Main erschienenen Stadtmagazins unter dem Titel „Wiesbaden prescht bei Fahren ohne Fahrschein vor“ vom 6. November 2023 entkriminalisiert die Stadt Wiesbaden folgende Straftaten bei Menschen, die im Stadtgebiet Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein nutzen. Sie berufen sich dabei auf § 248a Strafgesetzbuch, nach dem die Straftat bei Geringwertigkeit nur auf Antrag verfolgt wird. Die Geringwertigkeitsgrenze liegt bei 25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne gültigen Fahrschein im Wiesbadener Stadtgebiet würde darunterfallen. Entsprechend sei zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlich, den die Stadt nun nicht mehr stellen werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gehen nach Kenntnis der Landesregierung die Kommunen in Thüringen bzw. die jeweiligen Verkehrsbetriebe mit den Fällen nach § 265a Strafgesetzbuch um? 2. Welche Kommunen bzw. Verkehrsbetriebe in Thüringen sehen bei Bagatellfällen nach § 265a Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 248a Strafgesetzbuch von der Stellung eines Strafantrags ab? 3. Gehen Kommunen bzw. Verkehrsbetriebe in Thüringen, die von der Stellung eines Strafantrags absehen, unterschiedlich mit Mehrfachtäterinnen bzw. ‑ tätern oder in einer besonderen Form des Fahrens ohne Fahrschein, wie zum Beispiel des Fälschens einer Monatskarte, um – bitte das nach einzelnen Kommunen aufführen –? 4. Wie viele Fälle des Fahrens ohne gültigen Fahrschein wurden insbesondere seit dem Jahr 2018 pro Jahr in den jeweiligen Verkehrsverbünden, Verkehrsgemeinschaften und verbundfreien Gebieten erfasst – auch dazu bitte eine einzelne Aufstellung –? Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auch hier antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze, für die Landesregierung. Bitte, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten: Gestatten Sie mir, dass ich die Beantwortung zu den Fragen 1 bis 4 zusammenfasse. Die Art und Weise, wie Kommunen bzw. ihre kommunalen Verkehrsbetriebe mit Anzeigen umgehen, die Tatbestände nach den §§ 248a und 265a Strafgesetzbuch betreffen, liegt vollständig im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Soweit die Verkehrsbetriebe privatrechtlich strukturiert sind, unterliegen diese Betriebe nicht der Rechtsaufsicht nach der Thüringer Kommunalordnung. Für kommunale Initiativen, wie sie für die Stadt Wiesbaden in der Frage angesprochen wurden, bestehen auch keine rechtsaufsichtlichen Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Nicht alle Fälle des Fahrens ohne gültigen Fahrschein werden zur Anzeige gebracht. In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind für die Jahre 2018 bis 2022 die landesweit angezeigten Fälle der Beförderungserschleichung zu entnehmen, die jedoch nicht nach Verkehrsverbünden, Verkehrsgemeinschaften oder verbundfreien Gebieten aufgeschlüsselt sind. Es handelt sich danach um 5.663, 4.439, 4.665, 4.345 sowie 3.616 Fälle. Die Erfassung für das Jahr 2023 ist noch nicht abgeschlossen. Abgesehen davon liegen der Landesregierung aus den genannten Gründen keine Erkenntnisse vor, die sich auf die konkret erfragten Sachverhalte beziehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich würde wissen wollen: Wenn heute eine Kommune in Thüringen die Entscheidung treffen würde, grundsätzlich diese Anzeigen nicht mehr mit dieser Dringlichkeit versehen verfolgen zu lassen, würde es aus den Erkenntnissen der Landesregierung heraus einen Verstoß gegen irgendwelche Vorgaben, die sich vom Kommunalrecht ableiten ließen, geben oder nicht?
Kann sich denn eine Kommune zur rechtlichen Beratung in dieser Frage an die Rechtsaufsicht wenden und ist es in der Vergangenheit nach Ihrem Kenntnisstand schon mal erfolgt?
Dazu habe ich keine Kenntnisse, ob das erfolgt ist. Im Rahmen der allgemeinen Beratungspflicht kann sich die Kommune selbstverständlich an die Kommunalaufsicht wenden. Ich vermute aber, dass diese Entscheidungen zunächst von den Verkehrsbetrieben, die in den meisten Fällen privatwirtschaftlich organisiert sind, getroffen werden. Und diese werden sich, wenn es denn nötig ist, dazu eine anwaltliche Beratung einholen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird gestellt durch Herrn Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/9077. Bitte, Herr Abgeordneter.
Der Landtag beschloss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021, dass die Landesregierung eine neue Richtlinie zur Niederlassungsförderung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern bereits ab 1. Oktober 2022 in Kraft setzen soll. Bis heute wurde weder eine neue Richtlinie erlassen, noch die alte Richtlinie verlängert – in Klammern –: Als ich das geschrieben habe, wusste ich noch nicht, dass es jetzt passiert ist, das will ich schon sagen; die Erkenntnis ist mir auch zwischenzeitlich zu Ohren gekommen. Unterdessen spitzt sich die ambulante Versorgungssituation in Thüringen weiter zu. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist mit einem Inkrafttreten der Richtlinie zu rechnen, in der auch die Niederlassungsförderung von Zahnärzten in Thüringen geregelt wird? 2. Aus welchen Gründen kam es zu weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie zur Niederlassungsförderung? 3. Welche Folgen hat es für die Patienten, Zahnärzte, Apotheker, Zahnmedizinischen Fachangestellten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten in Thüringen, wenn die Richtlinie bis Jahresende nicht in Kraft tritt? 4. Wie viele Zahnarztpraxen und Apotheken mussten seit dem 17. Dezember 2021 schließen, ohne dass ein Nachfolger gefunden werden konnte?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen wie folgt – und Sie haben ja schon vorweggestellt, Ihnen ist bekannt, die Richtlinie ist entsprechend auch erlassen worden –: Die Antwort auf die Frage 1 lautet also: Wie auch der Medienberichterstattung zu entnehmen war – da kann allerdings viel drinstehen, das gestehe ich zu –, wurde die Richtlinie am 22. November 2023 durch das Thüringer Gesundheitsministerium erlassen und rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Der Richtlinientext ist auf der Website des Thüringer Landesverwaltungsamts abgelegt und über die Website des Gesundheitsministeriums per Link für Interessierte abrufbar. Die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger ist für den 18. Dezember 2023 vorgesehen. Die Antwort auf Frage 2: Die zeitlichen Verzögerungen waren dem umfangreichen Regelungsgehalt der Förderrichtlinie geschuldet. Einerseits soll die Niederlassungsförderung von Ärztinnen, Zahnärztinnen und Apothekerinnen aus einer Hand erfolgen, weshalb die Festlegung auf eine hierfür zuständige Stelle die Neuordnung anderer Verwaltungsaufgaben erforderlich machte. Weiterhin wurden im Laufe des umfangreichen Beteiligungsverfahrens zahlreiche Fachfragen aufgeworfen, die einer weiteren fachlichen Erörterung bedurften. Schlussendlich erzeugte die im zugrunde liegenden Landtagsbeschluss vorgesehene Verdopplung der maximalen Fördersumme im Vergleich zu dem vorhergehenden Förderprogramm für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten weitergehenden Beratungsbedarf. Die Antwort auf Frage 3: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1, dass die Richtlinie zwischenzeitlich in Kraft gesetzt wurde. Und nun die Antwort auf Frage 4: Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen teilte zur Schließung von Zahnarztpraxen ohne Nachfolgerinnen mit, dass vom 17. bis 31. Dezember 2021 neun Praxisschließungen stattfanden, im Gesamtjahr 2022 waren es 66, im Jahr 2023 bis zum 30. November 2023 54 Schließungen von Zahnarztpraxen, ohne dass eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gefunden werden konnte. In Bezug auf die Schließung von Apotheken wurde das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als die für den Vollzug des Apothekenrechts zuständige Behörde in Thüringen beteiligt. Es teilte mit, dass im Zeitraum vom 17. bis 31. Dezember 2021 zwei Apothekenschließungen stattfanden, im Gesamtjahr 2022 waren es elf, im Jahr 2023 bis zum 1. Dezember 2023 bisher fünf Apothekenschließungen.
Herr Präsident, vielen Dank für die Möglichkeit. Frau Staatssekretärin, Sie hatten mehrfach berichtet, auch die Ministerin hat mehrfach berichtet, dass die Antragstellung schon im laufenden Jahr 2023 möglich sei. Wie viele Anträge auf Förderung sind denn über die drei Heilberufe erfolgt und wie viele sind davon abschlägig beurteilt worden?
Es sind insgesamt elf Anträge vorliegend im Landesverwaltungsamt. Dort bearbeitet das die Abteilungsgruppe 4. Zu den abschlägigen würde ich Ihnen das noch mal nachreichen. Ich kann es jetzt auch nicht aufsplitten. Das wollen Sie sicherlich auch noch wissen bei den elf Anträgen, oder? Nein, okay.
Vielen herzlichen Dank für das Wort. Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 auf Projekte in Thüringen Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes für verfassungswidrig. 60 Milliarden Euro des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ stehen nicht mehr zur Verfügung. Daraufhin verhängte der Bundesminister der Finanzen eine Haushaltssperre. Fraglich ist, welche Auswirkungen sich hieraus für Thüringen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Kenntnis der Landesregierung unter Berücksichtigung der Konsequenzen für den Landeshaushalt direkt oder indirekt für den Freistaat Thüringen? 2. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre des Bundes nach Kenntnis der Landesregierung direkt oder indirekt für den Freistaat Thüringen? 3. Welche Pläne haben Bundes- und Landesregierung, um die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der Bundeshaushaltssperre auf Thüringen abzufedern, die im Rahmen welches Austauschs zwischen der Landes- und der Bundesregierung über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und die Haushaltssperre diskutiert worden sind? 4. Welche Thüringer Coronafonds wurden in der Vergangenheit in Thüringen wie umgewidmet? Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2, die ich gemeinsam beantworte: Formal betrachtet hat das Urteil keine direkten Auswirkungen auf Thüringen, weil es den Bundeshaushalt 2021 und ein Sondervermögen des Bundes betrifft. Über die daraus nun erwachsenen Anpassungen des laufenden, aber vor allem des kommenden Bundeshaushalts sind auch die Rückwirkungen auf den Landeshaushalt nicht auszuschließen. Sobald sich gerade aus den ausgebrachten Haushaltssperren Beschränkungen für das Eingehen von Verpflichtung zulasten von Folgejahren ergeben, können davon auch Maßnahmen in Thüringen betroffen sein. Es hat ja an verschiedener Stelle sowohl bei den Demokratieförderprojekten als auch bei den Energiemaßnahmen bereits im öffentlichen Raum eine Rolle gespielt. Die konkreten Folgen sind aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen. Durch die Bundesregierung wurde für das Jahr 2023 der Entwurf eines Nachtragshaushalts beschlossen. Ich bin heute Vormittag im Bundesrat gewesen, weil genau dieser Nachtragshaushalt dort heute erörtert wurde. In der ersten Beratung wurden keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Was den Bundeshaushalt 2024 angeht, dauern die Beratungen, wie man den Medien entnehmen konnte, innerhalb der Bundesregierung offenbar noch an. Aber es ist vorgesehen, dass in diesem Jahr noch die Beschlussfassung sowohl im Kabinett als auch im Bundestag stattfinden soll und spätestens am 22. Dezember in einer Sondersitzung des Bundesrats auch darüber entschieden werden soll. Es gibt sowohl vom Bundeskanzler als auch vom Bundeswirtschaftsminister die Aussage, dass alle geplanten Maßnahmen, insbesondere aus dem Klima- und Transformationsfonds trotz des Urteils realisiert werden sollen. Es muss also aus Sicht der Landesregierung derzeit abgewartet werden, welche Auswirkungen sich für Thüringen konkret ergeben und ob daraufhin Maßnahmen zu treffen sind. Zu Frage 3: Auch hier können zu den Plänen der Bundesregierung durch die Landesregierung keine Aussagen getroffen werden. Die Landesregierung hat bereits und wird auch künftig im Rahmen aller bestehenden Beratungsstrukturen mit den anderen Ländern und dem Bund darauf hinwirken, dass die Auswirkungen des Urteils nicht untragbar zulasten Thüringens gehen. So haben beispielsweise die Wirtschafts- und Energieministerinnen und ‑ minister der Länder diese Erwartungen in einem Treffen mit dem Bundeswirtschaftsminister zum Ausdruck gebracht und auch im Bundesratsverfahren werden die Länder die entsprechenden Interessen deutlich machen. Zu Frage 4: Thüringen hat im Jahr 2020 mit der Errichtung des Sondervermögens „Thüringer CoronaPandemie-Hilfefonds“ auf die Folgen der Coronapandemie reagiert. Diesem Sondervermögen wurden im Wege der Kreditfinanzierung ebenfalls noch im Jahr 2020 695 Millionen Euro zugeführt. Mit diesen Mitteln wurden ausschließlich Maßnahmen finanziert, die im Corona-Zusammenhang stehen. Maßnahmen im Zuge der Zweckerweiterung zum Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds im Jahr 2022 wurden über reguläre Haushaltsmittel finanziert, die dem Sondervermögen in den Jahren 2022 und 2023 zugeführt wurden. In Thüringen hat dann somit keine Umwidmung der Coronakredite stattgefunden. Dies hatte der Rechnungshof diese Woche ja auch in einem Schreiben noch mal entsprechend dargelegt. Damit habe ich, glaube ich, Ihre Fragen so weit beantwortet.
Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Hoffmann in der Drucksache 7/9100. Bitte, Frau Abgeordnete.
Fragen zum Bundesverfassungsgerichtsurteil über das Bundeshaushaltsgesetz den Bereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffend Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete am 15. November 2023, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Artikel 109 Abs. 3, Artikel 110 Abs. 2 und Artikel 115 Abs. 2 Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Im Febru ar 2022 hatte die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für die Folgen der Coronapandemie vorgesehen waren, dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zugeführt. Geplant war, dieses Geld aus dem zwischenzeitlich umbenannten „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) in Bereiche wie erneuerbare Energien, Elek tromobilität oder energetische Gebäudesanierun gen zu investieren. Dem Urteil folgend ist die rück wirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltspans 2021 unwirksam. Dies bezüglich stellen sich Fragen, welche dieser Mittel der Freistaat Thüringen im Bereich des TMUEN wofür erhalten und wofür ausgegeben hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Summe hat der Freistaat Thüringen im Bereich des TMUEN von den 60 Milliarden Euro aus dem KTF wann und wofür erhalten? 2. Wofür wurde dieses Geld bereits wann ausgegeben respektive wofür verplant? 3. Wie hoch ist der Geldbetrag, der von dieser Summe noch nicht durch die Landesregierung im Bereich des TMUEN ausgegeben wurde? 4. Was beabsichtigt das TMUEN mit den noch nicht ausgegebenen Geldern zu tun?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen hat im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz keine Mittel aus dem KTF erhalten. Entsprechend verweise ich bezüglich der Fragen 2, 3 und 4 auf die Antwort zu Frage 1. Vielen Dank.
Vielen Dank. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Worm in der Drucksache 7/9107, die durch den Abgeordneten Malsch gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.
Möglichkeiten einer Berufsausbildung für Jugendliche aus Lateinamerika in Thüringen Thüringen wirbt aktiv in verschiedenen Ländern der Welt um Fachkräfte in den unterschiedlichsten Einsatzbereichen. Die Stadt Neuhaus am Rennweg pflegt seit dem Jahr 2022 eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Nueva Helvecia in Uruguay. Nach meiner Kenntnis gibt es verschiedene Anfragen bezüglich einer Berufsausbildung oder eines Praktikums in Thüringer Betrieben. Die Anfrage wird vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Situation für Industrie- und Handwerksbetriebe gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Regularien bestehen im Allgemeinen und im Besonderen für die Aufnahme einer Ausbildung für Ausbildungswillige aus Lateinamerika – bitte untergliedern nach dreimonatigen Praktika und Berufsausbildungen –? 2. Welche speziellen Förderprogramme gibt es aktuell nach Kenntnis der Landesregierung für Thüringen, um den Bedarf von Industrie, Wirtschaft und Handwerk an Auszubildenden und Fachkräften aus Ländern zu decken, die nicht der Europäischen Union angehören – Nicht-EU-Länder –? 3. Welche konkreten Initiativen der Landesregierung in welchen Ländern sind zum geschilderten Sachverhalt zu verzeichnen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die sprachlichen Fähigkeiten von Bewerbern im Herkunftsland oder in Thüringen zu unterstützen, beispielsweise durch eine finanzielle Förderung?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Herr Staatssekretär Feller, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Worm, für die Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Frage des Abgeordneten Worm wie folgt: Zu Frage 1: Ausbildungsinteressierte aus Nicht-EULändern benötigen für eine Berufsausbildung einen anerkannten Schulabschluss. Außerdem benötigen sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum und eine gültige Krankenversicherung bereits ab dem ersten Tag der Einreise. Des Weiteren ist bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Für die Meldebescheinigung sind ein gültiger Reisepass mit Einreisevisum, ein Mietvertrag bzw. eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Für die Aufenthaltserlaubnis ist darüber hinaus die Vorlage der Meldebescheinigung, der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, der Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts und der Ausbildungsvertrag erforderlich. Für die Ausbildung sind darüber hinaus ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Das ist im Regelfall das Niveau B2. Zu Frage 2: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unterstützt Thüringer Unternehmen bei der Gewinnung künftiger Auszubildender aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Richtlinie „Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten“. Förderfähig sind dabei Ausgaben für Dienstleister, die für die geförderten Unternehmen einen Auszubildenden in einem Nicht-EU-Land anwerben. Zusätzlich sind Aufwendungen für Dienstleister förderfähig, bei denen die Anwerbung mit einer Sprachausbildung verbunden ist. Zudem werden im Rahmen der ESF-PlusFachkräfte-und-Weiterbildungsrichtlinie über den Fördergegenstand 3 unter anderem Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland, nachfolgend Gewinnungsprojekte, sowie Projekte zur Unterstützung von den im Ausland gewonnenen Fachkräften und Auszubildenden in Thüringen gefördert. Die sogenannten Gewinnungsprojekte sind dabei vor allem in Drittstaaten tätig, um Fachkräfte und Auszubildende für Thüringen zu gewinnen. Zu Frage 3: Es gibt verschiedene Initiativen der Thüringer Wirtschaft, zum Beispiel das Vietnamprojekt der IHK Südthüringen, das Projekt „Ausbildungskoordination“ des DEHOGA Thüringen e. V., die sich darum bemüht, Auszubildende und Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Thüringen zu holen. Diese Initiativen werden seitens der Landesregierung in unterschiedlicher Art und Weise begleitet, etwa durch Delegationsreisen wie jetzt vor wenigen Wochen nach Vietnam oder die Förderung der Sprachausbildung. Über die ESF-PlusFachkräfte-und-Weiterbildungsrichtlinie werden aktuell zehn Projekte mit dem Ziel der Fachkräfte- und Auszubildendengewinnung im Ausland gefördert. Diese Projekte sind in insgesamt 17 Zielländern tätig, nämlich Serbien, der Ukraine, der Mongolei, Brasilien, Chile, Usbekistan, Vietnam, den Philippinen, Kasachstan, Kirgisistan, Indonesien, Georgien, Moldau, Marokko, Neu-Mazedonien, Guatemala und Albanien. Die zehn Projekte planen, über den Förderzeitraum insgesamt 1.082 Fachkräfte und Auszubildende für Thüringen zu gewinnen. Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025. Da sich die Fragestellungen auf die Bedarfe von Industrie, Wirtschaft und Handwerk beziehen, sei hier erwähnt, dass die Projekte grundsätzlich branchenoffen agieren. Ausnahmen stellen die Projekte der Parisat und des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH dar, die ausschließlich für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft tätig sind. Die anderen acht Projekte fokussieren zu großen Teilen Industrie, Wirtschaft und Handwerk. Unter anderem sind hier auch die Handwerkskammern Erfurt und Südthüringen als Zuwendungsgeber zu nennen. Schließlich plant das Land den Aufbau einer German Professional School – GPS – zur Gewinnung und Vorbereitung von Auszubildenden aus dem Ausland für den Thüringer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden werden dabei über einen einjährigen Zeitraum gemeinsam und gezielt auf den deutschen und einheimischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie auf ein Leben in Deutschland vorbereitet. Diese Vorbereitung umfasst auch die sprachliche Qualifizierung. Der erste Durchgang soll bereits im März 2024 starten. Zu Frage 4 verweise ich auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Malsch in der Drucksache 7/9108. Bitte, Herr Abgeordneter.
Wildtierrisse durch Wölfe und Luchse in Thüringen Wiederholt wurde im Verlauf des Jahres, insbesondere im zurückliegenden Halbjahr aus dem IlmKreis, über Wolfsrisse beim Muffelwild berichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Wildtierrissen durch Wölfe und Luchse in Thüringen im Jahr 2023 – bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Wildtierart angeben –? 2. Gehört es zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs, Wildtierrisse zu begutachten bzw. zu erfassen, wenn nein, warum nicht? 3. Auf welche Weise stellt die Landesregierung sicher, einen Überblick zum Rissgeschehen bei den Schalenwildarten zu erhalten? 4. Erkennt die Landesregierung eine Gefahr, dass die Muffelwildbestände in den betroffenen Gebieten, insbesondere im Muffelwildeinstandsgebiet Arnstadt-Reinsberge, durch Wolf und Luchs massiv dezimiert oder gar ausgelöscht werden und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie dagegen – bitte begründen –?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Herr Staatssekretär Vogel, bitte.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Frag
mal nach der Wildkatze im Hainich!) Bitte, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Damen und Herren, die Mündliche Frage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2023 wurden im Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs insgesamt 30 Wildtierkadaver mit Verdacht auf einen Riss durch die Tierart Wolf gemeldet. Vier dieser Risse wurden eindeutig einem Wolf als Verursacher zugeordnet. Zwei der Risse ereigneten sich im Landkreis Sonneberg, dabei war jeweils ein Stück Rotwild betroffen. Die übrigen zwei Risse ereigneten sich im Ilm-Kreis. Dabei waren ein Mufflon und ein Reh betroffen. Im Hinblick auf den Luchs wurden fünf Wildtierkadaver mit Verdacht auf einen Riss durch diese Tierart gemeldet. In keinem dieser Fälle konnte der Luchs eindeutig als Verursacher nachgewiesen werden. Zu Frage 2: Das Monitoring von Wolf und Luchs ist eine Pflichtaufgabe des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs. Die Auswertung von Wildtierrissen stellt eine Nachweismöglichkeit für Wolf und Luchs dar. Daher gehört die Begutachtung von Wildtierrissen dann zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs, wenn sie für das Monitoring erforderlich ist. Das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs begutachtet Wildtierrisse also nur, wenn sie dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs gemeldet wurden und im Rahmen des Monitorings beispielsweise durch eine Individualisierung des Verursachers neue Erkenntnisse zu Wolf- und Luchsvorkommen in Thüringen zu erwarten sind. Zu Frage 3: Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden. Das entspricht § 960 BGB. Das Erbeuten von Individuen bestimmter Wildtierarten durch Wolf oder Luchs gehört zu den natürlichen Wechselbeziehungen zwischen Prädatoren und Beutetieren in einem Ökosystem. Es gibt daher weder fachlich noch rechtlich eine Verpflichtung, das Rissgeschehen bei den Schalenwildarten zu erfassen oder zu dokumentieren. Die Landesregierung hat nur von den Fällen Kenntnis, die im Rahmen des Monitorings von Wolf und Luchs gemeldet wurden und über die ich bereits in Frage 1 berichtet habe. Zu Frage 4: Der Europäische Mufflon wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von den Mittelmeerinseln Korsika und Sardinien insbesondere zu jagdlichen Zwecken in Deutschland eingeführt. Diese Tierart kommt in Deutschland, in Thüringen also, ursprünglich nicht vor. Sie ist damit nicht heimisch. Auswirkungen auf die lokalen Muffelwildpopulationen bleiben aufgrund des an die hiesigen Bedingungen nicht angepassten Fluchtverhaltens abzuwarten. Aus der Tieflandregion Nordostdeutschland wird berichtet, dass einzelne Muffelwildvorkommen trotz der dauernden Anwesenheit des Wolfs weiter bestehen. Maßnahmen zum Schutz des in Thüringen vorkommenden Muffelwilds vor dem Erbeuten durch Wölfe und Luchse sind nicht vorgesehen. Vielen Dank.
Zur Ergänzung zu Frage 4: Wird der von Ihnen so hochgeschätzte Wolf zumindest in bestimmten Gebieten das Muffelwild ausrotten und wie bewerten Sie diesen Umstand als für den Artenschutz zuständiger Staatssekretär?
Zum Thema „Artenschutz“: Das Muffelwild ist nicht heimisch, insofern unterliegt es rechtlich nicht der Bundesartenschutzgesetzgebung und ist keine heimische Tierart, insofern aus Artenschutzsicht diesbezüglich nicht zu berücksichtigen. Ob der Wolf tatsächlich das Muffelwild ausrottet oder nicht, darauf habe ich ja durch Beantwortung von Frage 4 schon hingewiesen, dass das momentan nicht absehbar ist. Es gibt Muffelwildpopulationen auch dort, wo der Wolf dauerhaft anwesend ist. Möglicherweise kommt es zur Auslöschung des Bestands, möglicherweise auch nicht, das lässt sich momentan nicht absehen.
Vielen Dank. Eine Verständnisfrage über die Daten über die Risse an Wildtieren: Fließen da jetzt nur Zahlen des Kompetenzzentrums ein oder auch, wenn Jagdausübungsberechtigte Funde melden?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/9115. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Versorgungsposten für ehemaligen Regierungssprecher im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport? Mit Wirkung zum 1. August 2023 hat die Landesregierung einen neuen Regierungssprecher ins Amt berufen. Der bisherige Regierungssprecher wurde zu diesem Zeitpunkt von seinen Aufgaben entbunden. Mit Wirkung vom 1. November 2023 wurde der frühere Regierungssprecher nach Kenntnis des Fragestellers von der Staatskanzlei zum Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Zustimmung der Landesregierung versetzt. Dort soll er als stellvertretender Leiter der Abteilung 4 „Kinder, Jugend und Sport, Landesjugendamt“ mit einer außertariflichen Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe B3 eingesetzt werden. Eine entsprechende öffentliche Ausschreibung der Stelle ist der Versetzung nicht vorangegangen. Beschäftigte erhalten dann eine außertarifliche Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe B3, wenn die auszuübende Tätigkeit entsprechend eingruppiert ist. Zudem setzt eine Änderung der Tätigkeit in der Regel auch eine Änderung des Arbeitsvertrags voraus. Offen bleibt, ob diese Anforderungen seitens der Landesregierung im konkreten Fall erfüllt worden sind oder ob es sich nur um einen „Versorgungsposten“ für den ehemaligen Regierungssprecher handelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde die Stelle der stellvertretenden Leitung der Abteilung 4 im TMBJS, die der frühere Regierungssprecher nunmehr wahrnehmen soll, öffentlich ausgeschrieben, wenn nein, warum nicht? 2. Über welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten bzw. Eigenschaften verfügt der frühere Regierungssprecher unter Zugrundelegung seiner öffentlich verfügbaren Vita, welche ihn aus Sicht des TMBJS befähigen, die Aufgabe der stellvertretenden Leitung der Abteilung 4 im TMBJS auszuüben? 3. Wie viele Bedienstete – Beamte und Tarifbeschäftigte – des TMBJS waren nach Einschätzung der Landesregierung sowohl von ihrer fachlichen Expertise als auch nach ihrem beruflichen Werdegang geeignet, die Aufgabe der stellvertretenden Leitung der Abteilung 4 zu übernehmen? 4. Welche arbeitsvertraglichen Änderungen bzw. Anpassungen sind mit der Versetzung des früheren Regierungssprechers von der Staatskanzlei zum Bildungsministerium einhergegangen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf die Vorbemerkung machen, dass wir uns die sehr leichtfertige Verwendung des Begriffs des Versorgungspostens als Landesregierung nicht zu eigen machen. Der ehemalige Regierungssprecher war vor seiner Tätigkeit innerhalb der Staatskanzlei als Beschäftigter in der Eingruppierung analog zur Besoldungsgruppe B3 als Referatsleiter und als Referatsgruppenleiter tätig. Vorher war er in der gleichen Eingruppierung im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie tätig. Bei der nun wahrgenommenen Aufgabe handelt es sich um eine statusgleiche Versetzung, für die weder eine neue Stelle geschaffen oder die Eingruppierung oder der Arbeitsvertrag geändert wurde. Zu den Fragen 1 und 2, die ich zusammen beantworte: Nicht auszuschreiben ist eine Stelle, wenn durch Versetzung ein Verwendungswechsel unter Beibehaltung der bestehenden Vergütung vorgenommen wird. Dies war beim Dienstposten der stellvertretenden Leitung der Abteilung 4 im TMBJS der Fall. Der an das TMBJS versetzte Bedienstete verfügt aufgrund seiner formalen Bildungsqualifikation und seiner bisherigen beruflichen und politischen Vita einschließlich langjähriger Verwaltungserfahrung sowohl im TMASGFF als auch innerhalb der Staatskanzlei über alle notwendigen Qualifikationen für die Leitung des Fachreferats und die Wahrnehmung der stellvertretenden Abteilungsleitung. Zu Ihrer Frage 3: Mit der Versetzung des Bediensteten in das TMBJS wurde eine Persönlichkeit gewonnen, die die Leitung des Referats „Jugendpolitik“ in der Abteilung 4 und die stellvertretende Leitung der Abteilung übernehmen kann. Ein Bediensteter des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der derzeit geeignet wäre, diesen Dienstposten in der gleichen Weise wahrzunehmen, ist nach diesseitiger Einschätzung nicht vorhanden. Und zu Frage 4: Der bestehende unbefristete Arbeitsvertrag ist weder verändert noch angepasst worden. Da unterliegt der Annahme in der Vorbemerkung Ihrer Fragestellung auch ein Fehler, weil der Arbeitsvertrag mit dem Land in der Regel so unspezifisch ist, sodass es einer Änderung eines Arbeitsvertrags bei einer statusgleichen Versetzung nicht bedarf.
Ja, vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Nachfrage. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie die beantworten können oder dann der Staatssekretär, aber mich würde noch interessieren, was das TMBJS dazu bewogen hat, keinem Mitarbeiter aus dem Bildungsministerium die Möglichkeit zu geben, sich auf die Stelle im Haus zu bewerben.
Dazu habe ich in der Antwort ausgeführt, insbesondere als ich Ihre Frage beantwortete, dass im TMBJS kein Beschäftigter gesehen wird, der in gleichem qualitativen Umfang mit der entsprechenden Voraussetzung, wie sie der hier in Rede stehende Bedienstete mitbringt, geeignet ist, die Aufgaben der Leitung des Fachreferats als auch der stellvertretenden Abteilungsleitung wahrzunehmen. Vor dem Hintergrund der langjährigen Tätigkeiten des hier in Rede stehenden Beschäftigten sowohl im TMASGFF als auch der Staatskanzlei ist diese Einschätzung aus meiner Sicht, auch wenn ich jetzt nicht mit allen Beschäftigten des TMBJS in der Weise wie der Staatssekretär vertraut bin, durchaus nachzuvollziehen.
Herr Minister, können Sie uns bitte den Verlauf und das Ergebnis der Ressortabstimmung, insbesondere das Votum des Thüringer Finanzministeriums, zur Versetzung des ehemaligen Regierungssprechers ins TMBJS schildern?
Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt in der Drucksache 7/9125, die wohl durch den Abgeordneten Tischner gestellt wird.
Für Kollegen Prof. Voigt stelle ich folgende Mündliche Anfrage: Aktuelle Personalsituation am Ernst-Abbe-Gymnasium in Jena Am Staatlichen Gymnasium Ernst Abbe in Jena herrscht, wie von Eltern berichtet wurde, eine angespannte Personalsituation, die sich momentan gegenüber den Schülerinnen und Schülern als nicht bildungsfördernd darstellt. In fast allen Klassen wird der Unterricht nicht entsprechend der rechtlichen Vorgaben erteilt und der Unterrichtsausfall ist nach mir vorliegenden Informationen enorm. Die Sorge der Realisierung des Lehrplans bei Eltern und Schülern ist gegenwärtig sehr groß. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen am Staatlichen Gymnasium Ernst-Abbe in Jena sind aktuell – inklusive längerfristigem Krankheitsausfall, Schwangerschaftsbzw. Elternzeiten, Teilzeitarbeit oder Kündigungen – nicht besetzt? 2. Wie viele Stellen sind gegenwärtig durch das Staatliche Schulamt Ostthüringen für das Staatliche Gymnasium Ernst-Abbe in Jena ausgeschrieben – bitte angeben, wann perspektivisch mit einer Besetzung der unbesetzten Stellen, inklusive einer Vertretungsreserve, zu rechnen ist –? 3. Welche Fächer sind im Besonderen vom Unterrichtsausfall, unter Angabe der Höhe des gesamten Stundenausfalls pro Woche, am Staatlichen Gymnasium Ernst-Abbe in Jena betroffen? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur aktuellen Situation am Gymnasium Ernst-Abbe in Jena, auch im Hinblick darauf, welche Maßnahmen konkret durch die Landesregierung unternommen wurden, um dem Unterrichtsausfall entgegenzuwirken?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Fragen 1 und 2 beantworte ich gemeinsam: Am Staatlichen Ernst-Abbe-Gymnasium Jena sind alle Dienstposten bzw. Stellen besetzt. Dass Dienstpostenstelleninhaber durch Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote, Elternzeit oder den Anspruch auf Teilzeit nicht vollumfänglich ihren Dienst verrichten können, ist im Personalbereich eine regelmäßige Herausforderung, die aktuell nicht allein das Staatliche Ernst-Abbe-Gymnasium Jena betrifft. Das Staatliche Schulamt Ostthüringen hat gegenwärtig folgende Ausschreibungen im Karriereportal des Freistaats Thüringen für das Staatliche Ernst-Abbe-Gymnasium Jena veröffentlicht. Fünf führe ich auf. Das ist erstens die Fächerkombination Deutsch-Geschichte, Vollzeit, unbefristet, ab 01.02.2024 frei, zweitens Mathematik, Vollzeit, bis 12.04.2024 befristet, sofort besetzbar, gegebenenfalls verlängerbar, im Rahmen einer Elternzeit. Drittens Ethik, acht Lehrerwochenstunden, bis zum 19. Juni 2024 und viertens Deutsch, mit 13 Lehrerwochenstunden, bis 19. Juni 2024. Beide letztgenannten Stellen sind jeweils ab 01.02.2024 frei, und die fünfte ausgeschriebene Stelle: Englisch-Sport, Vollzeit, unbefristet, sofort besetzbar. Die Dienstposten der laufenden Nummern eins bis fünf können sofort bzw. zum 01.02.2024, wie gesagt, in Vollzeit und unbefristet besetzt werden. Es ist bereits bekannt, dass es dafür Bewerber gibt, die als Lehramtsanwärter aktuell an der Schule sind. Es wird angenommen, dass hier eine schnelle Besetzung möglich sein wird. Es handelt sich haushalterisch für das Staatliche Ernst-Abbe-Gymnasium Jena um zusätzliche Dienstpostenstellen, da die Rahmenstundentafel durch die aktuell besetzten Dienstposten bzw. Stellen nicht abgedeckt werden konnte. Die laufende Nummer 2, also Mathematik, Vollzeit, ist eine Vertretung für das Beschäftigungsverbot und eine anzunehmende anschließende Elternzeit. Auch hierfür sind Bewerber bekannt. Eine Person aus dem Bewerberkreis ist Lehramtsanwärter an einem anderen Gymnasium in Jena, welches zurzeit keinen Bedarf an Mathematik hat. Für die Stellenausschreibungen der Nummern 3 und 4 liegen bereits Bewerbungen von Lehramtsstudierenden vor. Zu Frage 3: In der Erhebungsstichwoche vom 11.09. bis 15.09.2023 waren in der gesamten Woche und bezogen auf die ganze Schule vom Unterrichtsausfall folgende Fächer besonders betroffen: Musik mit 30, Sport mit 21 und Deutsch mit 17 Stunden, Englisch mit zwölf, Kunsterziehung mit zehn, Mensch-Natur-Technik mit neun, Darstellen und Gestalten, Geografie und Französisch mit jeweils fünf Unterrichtsstunden. Das sind die Angaben der Schule. Zu Frage 4: Die Situation am Ernst-Abbe-Gymnasium in Jena ist durch unvorhergesehene Umstände, wie zum Beispiel Krankheiten, Schwangerschaften und hinzugekommene Langzeiterkrankungen, entstanden. Die Schulleitung und das Staatliche Schulamt Ostthüringen haben bereits vor Ausschreibung der Dienstposten bzw. Stellen Maßnahmen ergriffen, um den Unterrichtsausfall einzudämmen. Es wurde Mehrarbeit angeordnet. Zudem sind mehrere in Teilzeit arbeitende Lehrkräfte angefragt worden, ob sie sich eine Erhöhung des Stellenumfangs vorstellen können. Dadurch konnten weitere sechs Lehrerwochenstunden ermöglicht werden. Außerdem wurde die Unterrichtsplanung aufgrund der Möglichkeiten des Einsatzes in zwei Unterrichtsfächern optimiert. Eine an eine andere Schule in Jena voll abgeordnete Lehrkraft wird zum zweiten Schulhalbjahr wieder im vollen Lehrerwochenstundenumfang am Staatlichen Ernst-Abbe-Gymnasium Jena unterrichten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine kurze Nachfrage: Sie haben ausgeführt, dass es normal ist, dass es aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit zu Unterrichtsausfällen kommt. Können Sie mir bitte sagen, wie hoch im Staatlichen Schulamt Ostthüringen die Vertretungsreserve ist, um solche Normalitäten, wie Sie sie beschreiben, auch tatsächlich abfangen zu können?
Wir haben, wie Sie vermutlich wissen, keine feste Vertretungsreserve mehr angesichts des Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern, sondern wir arbeiten jeweils mit kurzfristigen Maßnahmen, Abordnungen, Erhöhung von Teilzeitbeschäftigungen nach Möglichkeit und anderen, um aktuell die kurzfristig aufgetretenen Probleme zu beheben.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat ja fast 2.000 unbesetzte Stellen in seinen Reihen. Wie viele von diesen Stellen werden denn genutzt, um tatsächlich eine Vertretungsreserve zu aktivieren?
Ich bin nicht sicher, wie Sie auf die Zahl 2.000 kommen. Es sind 1.400, über 900 Stellen sind derzeit ausgeschrieben und wir aktivieren alle und stellen alle Qualifizierten ein, die sich bewerben, um sozusagen kurzfristige Aushilfen zu schaffen. Eine Vertretungsreserve, die quasi ungenutzt auf Abruf bereitsteht, können wir selbstverständlich nicht bereitstellen. Das ist unrealistisch.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage des heutigen Tages, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Schard in der Drucksache 7/9145. Bitte.
Schaffung eines Versorgungspostens in der Thüringer Landesvertretung? In der aktuellen Ausschreibung für den stellvertretenden Leiter der Landesvertretung des Freistaats Thüringen, die auf dem Karriereportal des Freistaats Thüringen veröffentlicht wurde, wird nach meiner Auffassung deutlich, dass ein Bewerber bzw. eine Bewerberin, will er oder sie erfolgreich am Auswahlverfahren teilnehmen, einen hohen Identifikationsgrad mit dem Freistaat Thüringen aufweisen soll. Zudem soll ein Bewerber oder eine Bewerberin über sehr gute Kenntnisse der Abläufe und Koordinierungserfordernisse im spezifischen Regierungsalltag der Thüringer Landesverwaltung verfügen. Nach der Ausschreibung der Staatskanzlei für den Dienstposten bzw. für die Stelle des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung in Berlin dürfte nach meiner Auffassung jedoch nur ein kleiner Bewerberpool an Thüringer Bewerbern infrage kommen, zumal der Bewerberkreis auf Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe B2 bzw. B3 oder vergleichbar vergütete Beschäftigte beschränkt wurde. Es entsteht nach meiner Auffassung der Eindruck, dass der ausgeschriebene Dienstposten gerade nicht zur Entwicklung und Karriere für einen Thüringer Bediensteten genutzt werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit welchem Zeitpunkt – bitte Datumsangabe – ist der Dienstposten bzw. die Stelle des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung nicht mehr besetzt? 2. Wie erfolgte die Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Leiters in der Landesvertretung während der Zeit, in der der Dienstposten unbesetzt war, mit welcher Qualität? 3. Was sind die tragenden Beweggründe der Landesregierung, den Bewerberkreis für den Dienstposten des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung auf die beschriebene Art und Weise einzuschränken? 4. Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte bzw. vergleichbar vergütete Beschäftigte gibt es in der Thüringer Landesverwaltung, die ein Statusamt der Besoldungsgruppe B2 oder vergleichbar innehaben? Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, wie auch bei der Anfrage des Abgeordneten Tischner machen wir uns auch im vorliegenden Fall die Annahme der Schaffung eines Versorgungspostens nicht zu eigen. Zu den gestellten Fragen 1 und 3: Der Dienstposten des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung Berlin bzw. Abteilung Berlin, Vertretung beim Bund ist seit dem 1. Dezember 2021 unbesetzt. Bei der in Rede stehenden Stellenausschreibung handelt es sich um eine bundesweite Ausschreibung, die allen infrage kommenden Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit zur Bewerbung eröffnet. Der Kreis der Beschäftigten in der B-Besoldung ist im Bundesgebiet ausreichend groß, sodass keine unzulässige Einschränkung des Bewerberfelds vorliegt. Ziel der Ausschreibung ist es, hochqualifiziertes und bereits entsprechend erfahrenes Personal zu gewinnen. Wie angesichts des Umstands, dass der ausgeschriebene Dienstposten bereits besteht und die Ausschreibung keine unzulässige Einschränkung des Bewerberfelds vorsieht, der Fragesteller die Annahme der Schaffung eines Versorgungspostens formuliert, erschließt sich deshalb nicht. Zu Frage 2: Seit dem 1. Dezember 2021 und dem damit verbundenen Wechsel der bisherigen stellvertretenden Abteilungsleitung ist keine förmlich bestellte Vertretung vorhanden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgte durch eine interne Vertretung. Zu Frage 4: In der Thüringer Landesverwaltung sind im Landeshaushalt 2023 acht Planstellen mit der Wertigkeit der Besoldungsgruppe B2 ausgebracht. Auf Grundlage der Meldung der Ressorts zur Stellenbesetzung zum Stand 31. Oktober 2023 bzw. der Meldung des Thüringer Landesamts für Finanzen, Abteilung Bezüge, werden insgesamt sechs Bedienstete nach der Besoldungsgruppe B2 besoldet. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass es sich um eine bundesweite Ausschreibung handelt, in der sich Personen sowohl aus Thüringen wie dem Bundesgebiet bewerben können.
Herzlichen Dank erst mal für die Ausführungen. Herr Minister Hoff, könnten Sie uns oder mir bitte sagen, wie viele sich innerhalb der Bewerbungsfrist auf diese Stelle beworben haben?
Ich habe noch eine Nachfrage, bitte, Herr Präsident. Da nach Ihren Ausführungen zumindest in Thüringen nur ein sehr geringer Anteil die Herausforderungen befähigen sollte bzw. einhalten kann hinsichtlich der B2, wie wollen Sie den Vorwurf der strukturellen Benachteiligung der Thüringer Beamtinnen und Beamten an dieser Stelle entkräften?
Zunächst erst mal sind Sie der Einzige, der den Vorwurf erhebt. In der Sache darf ich noch mal darauf hinweisen, dass es, wie von mir dargestellt, acht Planstellen in der B2 gibt. Die Ausschreibung, die im Internet auch einsehbar ist, macht deutlich, dass sowohl Beschäftigte B2, aber auch diejenigen, die bereits eine Tätigkeit in der Besoldungsgruppe B3 wahrnehmen, dann zwar nicht als Beförderungsdienstposten, aber gleichwohl die Möglichkeit haben, sich auch auf diese Position bewerben zu können. Dann hätten wir den Fall einer statusgleichen Besetzung, für die der Abgeordnetenkollege Ihrer Fraktion, Herr Tischner, in einem anderen Fall ebenfalls die Annahme eines Versorgungspostens formulierte. Insofern, da ich bereits deutlich gemacht habe, dass ich mir schon die Grundfragestellung Ihrerseits nicht zu eigen mache, mache ich mir auch den spekulativen potenziell erhobenen Vorwurf nicht zu eigen.
Vielen Dank, Herr Minister. Mit dieser Antwort schließe ich die Fragestunde für den heutigen Tag. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 32, 36, 38 a, 39 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9161 Abgegebene Stimmzettel 75, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9162 Abgegebene Stimmzettel 75, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 49 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Auch das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9163 Abgegebene Stimmzettel 75, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 74. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9164 Abgegebene Stimmzettel 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats: Auf den Wahlbewerber entfallen 32 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage ebenfalls in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Jawohl, das ist der Fall. b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats: Auf den Wahlbewerber entfallen 36 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Auch das ist der Fall. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9165 Abgegebene Stimmzettel 74, ungültige Stimmzettel 4, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 35 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Auch hier frage ich in Richtung AfD: Wird eine Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Auch das ist der Fall. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte für heute. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8231 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/9148 dazu: Erhalt und Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der Gebietskörperschaften Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9195 dazu: Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse fördern, unbillige Härten vermeiden Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9196 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Maurer aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Bitte, Frau Abgeordnete.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie haben es gerade eben schon gehört: Wir sprechen jetzt über ein Gesetz der Landesregierung mit einem unfassbar langen Titel. Dabei geht es um die freiwillige Gemeindeneugliederung. Wir haben uns schon einmal hier im Landtag mit diesem Thema befasst und haben dann diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dazu hatten wir dann insgesamt vier Sitzungen, haben darüber diskutiert, haben eine schriftliche und mündliche Anhörung gehabt und konnten uns dann davon überzeugen, noch mal einen Entschließungsantrag zu machen, also Rot-Rot-Grün genauso wie die CDU. Toll an diesem Gesetz ist, dass es auch eine Onlinediskussion gab. Sie als Bürgerinnen und Bürger können sich an unseren Gesetzentwürfen ja auch beteiligen. In unserem Onlinesystem können Sie Ihre Meinung dazu abgeben. Auch das fand da sozusagen statt. Nun beschäftigen wir uns gleich mit einem Herzensthema der Linken. Ich werde gleich in meiner Rede auch noch mal sagen, warum. Ich freue mich sehr auf die Debatte und hoffe, dass möglicherweise auch Sie, sehr geehrte Zuschauerinnen, für die das Thema möglicherweise ganz neu ist, etwas lernen. Es ist wirklich spannend. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vollziehen wir für das Jahr 2024 wieder zahlreiche Gemeindeneugliederungen und auch dieses Mal ist es gut zu sehen, wie viele Kommunen die Chance auf eine Neugliederung wahrnehmen, um angesichts demografischer Veränderungen und neuer Anforderungen fit für die Zukunft zu werden. Das unterstreicht, dass unsere freiwillige Vorgehensweise auf Grundlage klarer Regeln ein Erfolgsweg ist. Die Initiative kommt von den Gemeinden selbst und sie sind es, die die Neugliederung strukturell und gemeinsam mit der Bevölkerung vorbereiten. Das Land sorgt für einen klaren Rahmen und unterstützt insbesondere auch mit Neugliederungsprämien. Natürlich ist es nicht immer leicht, gewachsene Strukturen aufzugeben. Gerade aber hier zeigt sich das große Verantwortungsbewusstsein und die Weitsicht der handelnden Personen vor Ort. Klar ist, die Bevölkerung wird vielerorts weiter deutlich abnehmen, zugleich gibt es neue und weiter steigende Aufgaben für die Kommunen, zum Beispiel durch die Digitalisierung, die Mobilitätswende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimafolgen. Auch vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel oder des Fachkräftemangels wird deutlich, die Gemeindelandschaft in Thüringen ist trotz Fortschritten in den vergangenen Jahren vielerorts noch zu kleinteilig. Wir brauchen leistungs- und verwaltungsstarke Kommunen. Nur so werden diese langfristig auch ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen können. Auch in den kommenden Jahren wird es daher immer wieder wichtig sein, unsere Kommunen für eine Neugliederung zu ermutigen und von Landesseite diese Prozesse unterstützend zu begleiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es an dieser Stelle kurz machen. Ich glaube, wir haben das ganze Gesetz ausreichend diskutiert, vor allen Dingen die Kolleginnen und Kollegen im Innen- und Kommunalausschuss. Ich glaube, es ist jetzt auch an der Zeit, dieses Gesetz zu verabschieden. Ich werbe dringend um die Zustimmung zu diesem Gesetz und natürlich auch um die Zustimmung zu unserem dazugehörigen Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, auf.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, jeder und jede von uns hat ja so ein unterschiedliches Timing, was das Besorgen der Weihnachtsgeschenke angeht. Der eine ist früher dran, im November, das hätten wir hier auch schon haben können, der andere etwas später. Wenn man Gesetze unter den Weihnachtsbaum legen könnte, dann hätten wir – denke ich – heute mit dem Gemeindeneugliederungsgesetz ein schönes großes Paket fertig geschnürt. Denn dieses Gesetz kann man durchaus auch als ein Geschenk für die kommunale Daseinsvorsorge begreifen. Denn wir stärken mit diesem Gesetz tatsächlich die kommunale Daseinsvorsorge, weil zum Beispiel einzelne Feuerwehren so einfacher an eine gute und bessere Ausstattung kommen oder deren Ausbildung gestärkt wird, um sie weiter auf ein höheres Niveau zu bringen, oder weil Gemeinden so einen größeren, flexibler arbeitenden Bauhof haben möchten, um ihre Bürgerinnen und Bürger vor Ort noch besser zufriedenzustellen. Das sind Wünsche von verschiedenen Gemeinden, die heute im Mittelpunkt stehen, und darauf fußt unser Gesetz. Wir sind uns bewusst, freiwillige Gemeindeneugliederungen müssen von langer Hand vorbereitet sein. Seien es im Einzelfall grundsätzliche Vorbehalte von Bürgerinnen und Bürgern oder seien es Wachstumsschmerzen, die auch auf die größeren aufnehmenden Kommunen zukommen mögen. Deswegen ist es gut, dass in einer Vielzahl der Gemeinden in Vorbereitung dieses Neugliederungsgesetzes auch viele Bürgerbefragungen durchgeführt wurden, zum Beispiel in Anrode, Glasehausen, Hohes Kreuz, Hallungen oder Sülzfeld. Deswegen ist es auch richtig, dass wir auch als Landtag zusätzlich der Landesregierung noch mal mit unserem Entschließungsantrag einen weiteren Auftrag mitgeben, nämlich zu prüfen, ob und in welchen Fällen spezielle Härten bei der Neugliederung auftauchen und wo das Land dann möglicherweise noch mal die helfende Hand reichen kann. Das ist bewusst auch ein Signal an verschiedene Gemeinden, die in der Anhörung und im direkten Kontakt mit uns Abgeordneten auf schwierige Umstellungen, zum Beispiel bei der Wasser- und Abwasserversorgung, hingewiesen haben. Freiwillige Gemeindeneugliederungen zu unterlassen, ist dafür auf jeden Fall keine Lösung. Schauen Sie auf die eine Seite, wenn zum Beispiel in einer Gemeinde heute nur noch rund 200 Einwohner leben und sie bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auch noch die Hälfte dieser Einwohner verlieren, dann ist das auf Dauer sicher nicht mehr tragfähig. Die CDU möchte solche Strukturen mit dem Kleine-Gemeinden-Programm derzeit mit 60 Millionen Euro auch noch subventionieren. Das hat aus unserer Sicht wenig Perspektive und das Geld sollte viel besser in diese Investitionen, die ich eben auch zum Beispiel im Abwasser- oder Wasserbereich genannt habe, gepackt werden. Viel eher sollten wir darüber reden, wie wir hier kommunale Selbstverwaltung auf neue und stärkere Füße stellen. Und sehen Sie auch auf der weiteren Seite die Chance, die Neugliederungen bieten. Das ist zum Beispiel die hier im Landtag viel diskutierte Frage, wie wir Gemeinden immer wieder auch an bessere Förderungen heranbringen können, damit sie sich langfristig besser entwickeln können, denn größere Gemeinden haben bessere und leistungsfähigere Verwaltungen und können natürlich dann auch besser Fördermittel abfragen. So lässt sich dann die Lebensqualität vor Ort besser bewerkstelligen. Das nennt man insgesamt Synergie, und Synergien funktionieren eben auch bei Verwaltungen, so wie sie auch bei Wirtschaftsunternehmen funktionieren können. Heute beschließen wir dieses sechste Gemeindeneugliederungsgesetz seit 2018, das das SPD-geführte Innenministerium und die Koalitionspartner gemeinsam auf den Weg gebracht haben, und wir ziehen Bilanz: Mittlerweile wurden in allen 17 Landkreisen Thüringens Gemeinden neu gegliedert, weil sich die Gemeinden eben in eigener Entscheidung dazu entschlossen haben, dass sie sich neu aufstellen möchten, und es zeigt, es gibt eine hohe flächendeckende Bereitschaft und Akzeptanz, dass es eben auch noch weiter funktionieren kann. Ich wette darauf, auch der nächste Thüringer Landtag sollte diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Walk, Fraktion der CDU, auf.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne! Ich freue mich ganz besonders, dass auch zwei Bürgermeister heute hier sind. Das ist zum einen Gerhard Martin, der gestern übrigens Geburtstag hatte,
(Beifall CDU, AfD)
und die Kollegin Rita Spies. Beide sind Bürgermeister. Ich glaube, bei Ihnen ist das idealtypisch verlaufen. So stellen wir uns freiwillige Gemeindeneugliederungen vor. Am Ende steht dann die Landgemeinde Uder, die sich neu konstituiert. Also, ein herzliches Willkommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nirgendwo erleben die Menschen den Staat oder staatliche Institutionen so unmittelbar und so authentisch wie vor Ort in unseren Landkreisen, in unseren Städten und in unseren Kommunen. Und dort, wo sich Menschen vor Ort kennen, lässt sich bürgernahe Politik zum Wohle der Menschen auch gut gestalten. Und klar ist – das klang eben schon an –, dass sich in Zeiten des demografischen Wandels und der steigenden Anforderungen gerade auch kommunale Strukturen weitentwickeln müssen – Frau Kollegin ist ja eben schon darauf eingegangen. Ich will aber noch mal auf eines hinweisen, was in dieser Debatte wenig Rolle gespielt hat, bei der Anhörung auch nicht. Aber die Steigerung der Effizienz unserer Kommunen hängt vor allen Dingen an drei Punkten, zum einen an der Funktional- und Verwaltungsreform, die nach wie vor aussteht,
(Beifall DIE LINKE)
einhergehend mit der Überprüfung von Aufgaben und Standards.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
stimmt!) Und der dritte Punkt: eine engere interkommunale Zusammenarbeit, sozusagen der schlafende Riese, der geweckt werden muss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aber auch freiwillige Gemeindefusionen dienen der Steigerung der Leistungs- und Verwaltungskraft und werden immer dann unsere Zustimmung finden, wenn sie tatsächlich auch dem öffentlichen Wohl dienen und wenn sie freiwillig zustande kommen – die Landgemeinde Uder habe ich schon erwähnt. Wir wissen, Neugliederungen sind aber auch immer ein hochemotionales und auch ein sensibles Thema. Gestern gab es einen Kommentar in der „Thüringer Allgemeinen“ von Elmar Otto. Ich will das zitieren, weil er das gut auf den Punkt gebracht hat – Zitat –: „Eine Reform muss berücksichtigen, dass gewachsene Strukturen etwas mit Heimat zu tun haben. Dieses Gefühl darf [darunter] nicht leiden“ Da hat er recht. Wenn wir Fusionen erfolgreich umsetzen wollen, ist vor allem eines notwendig: Vertrauen – Vertrauen zwischen den Gemeinden, Vertrauen in die zukünftigen Strukturen und Vertrauen auch in die am Prozess Beteiligten. Alles muss zusammenpassen. Ich möchte jetzt zunächst einmal auf die vorliegende Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/9148 eingehen. In meiner ersten Rede zur Beratung habe ich bereits kritisiert, dass wir die vorgesehene Verkürzung des Förderzeitraums um zwei Jahre, also von 2026 auf 2024, nicht hinnehmen werden. Die Kollegen sind bisher noch gar nicht darauf eingegangen. Ich finde, das ist ein wichtiger Punkt, den wir auch einvernehmlich so mittragen. Gut so, dass die Koalitionsfraktionen diese Kritik aufgegriffen haben und in dem heute vorliegenden Änderungsantrag in Vorlage 7/5816 in die Beratung eingebracht haben, der diese Verkürzung jetzt rückgängig gemacht hat. Im Rahmen der umfangreichen schriftlichen Anhörungen wurden uns über 450 Dateien zur Verfügung gestellt. Es ist eben schon angeklungen, dass man auch als Parlamentarier nicht darüber weggehen sollte, weil dieses Thema wirklich für die Menschen vor Ort sehr wichtig ist. Ausgedruckt waren das insgesamt fünf Aktenordner und ich will mal der Landtagsverwaltung danken, die das alles hervorragend für uns aufbereitet hat – vielleicht auch nicht unbedingt selbstverständlich. Wir haben uns darüber gefreut. Herzlichen Dank! Wie eingangs vorangestellt, ist für uns die maßgebliche Prämisse die Freiwilligkeit. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeweils alle einverstanden sein müssen, sondern dass sich die Leute vor Ort in einem transparenten Prozess mit Mehrheit dafür entscheiden – auch das klang eben an –, am besten durch eine Bürgerbefragung, Bürgerbeteiligung. Dann hat man es auch schwarz auf weiß. In denjenigen Fällen, in denen im schriftlichen Anhörungsverfahren Probleme identifiziert wurden, wurden dann durch Anträge der Kolleginnen und Kollegen der FDP, aber auch von uns insgesamt weitere 20 Personen in einer Mündlichen Anhörung angehört. Im Mittelpunkt standen Fragen, insbesondere zu folgenden Neugliederungen: Das war zum einen Rodeberg in § 3, das waren aber auch Berga und Wünschendorf in § 5, Unterbodnitz in § 6 sowie Hallungen im Wartburgkreis in § 9. Es war gar nicht so einfach, dann noch mal herauszukristallisieren, wo jetzt die wirklichen Probleme liegen. Schwierig bleibt es insbesondere immer dann, wenn dabei verschiedene Verwaltungsebenen ganz unterschiedliche Auffassungen vertreten, so wie in den Fällen Unterbodnitz und Hallungen. Die beiden Fälle will ich noch einmal anführen. Beim Antrag von Unterbodnitz lehnen sowohl die abgebende Verwaltungsgemeinschaft, das ist „Hügelland/Täler“, als auch der betroffene Landrat, der für beide VGs zuständig ist, den Wechsel von Unterbodnitz in die benachbarte VG „Südliches Saaletal“ ab. Das wiederum steht im Widerspruch zu dem einstimmigen Wechselwillen der Unterbodnitzer selbst, die nämlich in der Bürgerversammlung mit weit über 90 Prozent eindeutig gesagt haben: Wir wollen wechseln. Also schwierig für uns. Beim zweiten Fall, Hallungen, hat der Kreistag im Wartburgkreis, dem ich auch angehöre, mit Beschluss den Landrat beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass Hallungen im Wartburgkreis bleibt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ha-
be dagegengestimmt!) Einige haben dagegengestimmt, aber mehrheitlich ist es angenommen worden. Ich will nur eines deutlich machen: Die beiden Fälle konnten wir auch im Ausschuss trotz Gegensätzen auch im mündlichen Anhörungsverfahren nicht klären. Für uns waren aber die Argumente von beiden Seiten jeweils nachvollziehbar. Daher, Herr Präsident, beantragen wir eine getrennte Abstimmung der betroffenen Punkte. Das sind Artikel 1 § 6 für Unterbodnitz und Artikel 1 § 9 für Hallungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, während ich in meiner Rede im Juli die Neuregelung von Rodeberg noch positiv hervorheben konnte, weil dort auch vorbildlich die Bürgerabstimmung durchgeführt wurde und da auch eine einheitliche Meinungsbildung zustande kam, ist jetzt in der Anhörung deutlich geworden, dass es dort Probleme gibt, sozusagen Wasser oder in dem Sinne wörtlich Abwasser in den Wein gelangt ist. Fakt ist, dass die aufnehmenden Städte Dingelstädt und Mühlhausen jetzt ein schweres Erbe übernehmen müssen, es gab nämlich einen Abwassereigenbetrieb in Rodeberg, der zu großen Strukturproblemen geführt hat. Wir haben festgestellt, dass dazu eine Entschädigungssumme von etwa 1,6 Millionen Euro für finanzielle Mehrbelastungen der Verbände eigentlich aufzubringen gewesen wäre, haben dann dazu einen Antrag im Ausschuss zur Abstimmung gestellt in der Drucksache 7/5817, der den Missstand zwar behoben hätte, der aber keine Mehrheit fand. Deswegen bitten wir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für die Fälle Rodeberg und für einen ähnlich gelagerten Fall, nämlich in Sülzfeld, die Landesregierung jetzt mit einem neuen Entschließungsantrag, den wir auch zur Abstimmung stellen werden in der Drucksache 7/9196, sich dieser Probleme anzunehmen und für eine Lösung zu sorgen. Neugliederungen haben das Ziel, starke, beständige Strukturen zu schaffen, und wenn durch die Gemeinden dadurch Gefahr gelaufen wird, in eine Haushaltssicherung zu müssen, dann haben wir natürlich das Ziel verfehlt. Vom Gemeinde- und Städtebund wurden vor dem Hintergrund der mündlichen Anhörung Änderungen zur Ausgestaltung des Rahmengesetzes vorgeschlagen. Das haben wir in unserem Entschließungsantrag aufgegriffen. Wir fordern die Landesregierung damit auf, Regelungen im Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen zu schaffen, die dazu beitragen, finanzielle Härten in den neugegliederten Kommunen zu vermeiden. Ich komme zum Fazit – ich habe die Uhr im Blick, Herr Präsident –: Gemeindeneugliederungen sind angesichts der wachsenden Herausforderungen eine Notwendigkeit, die am besten gelingen kann, wenn die Menschen vor Ort sie auch mittragen. Sie sind verbunden mit Hoffnungen, aber auch Unsicherheiten, und beidem müssen wir mit nötigem Respekt und Ernst begegnen. Wir werden dem Gesamtgesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Frau Präsidentin bedankt sich auch, Herr Walk. Sie haben den Wechsel nicht mitbekommen, alles gut, alles in Ordnung. Das spricht ja für das Präsidium, dass wir das hier so still und heimlich hinbekommen. Als Nächster erhält für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner das Wort, der nicht da ist. Herr Montag übernimmt.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, richtig ist, eigentlich sollte unser kommunalpolitischer Sprecher, der langjährige Bürgermeister von Hohenleuben, Dirk Bergner, dazu sprechen, der ist aber heute in Vertretung der Präsidentin gerade unterwegs, deswegen darf ich ihn hier vertreten, auch wenn das natürlich nur schwerlich möglich ist. Ich darf vielleicht auch nur ein paar zentrale Punkte herausstellen aus der Debatte, die, glaube ich, auch im Ausschuss schon hinreichend dargestellt worden sind. Wir sind grundsätzlich natürlich der Auffassung, dass man die interkommunale Zusammenarbeit fördern sollte, das vor allen Dingen über § 24 Finanzausgleichsgesetz oder eben, was wir in der Haushaltsdebatte schon des Öfteren angemahnt haben, die über hundert Förderprogramme des Landes zusammenzufassen, damit man eben tatsächlich vor Ort auch die Probleme lösen kann, die man vor Ort sieht, ohne die politisch gesteuerte Position des Landes berücksichtigen zu müssen. Das Auszahlen von Prämien für eine Neugliederung halten wir dagegen allerdings für falsch, denn, wenn sich eine Neugliederung positiv auf Gebietsoder Verwaltungsstrukturen auswirkt, dann sollte sie es eben auch sein, ohne dass das Land dafür eine Hochzeitsprämie zahlt. Denn in der Praxis trat schon oft genug die Ernüchterung ein, wenn die Neugliederungsprämien ausgegeben sind und man dann vor Ort feststellen muss, wie wenig man selbst plötzlich nur noch regeln kann. Aber für uns gehört es eben auch zur kommunalen Selbstverwaltung, dass Gemeinden fusionieren können, wenn sich vor Ort alle einig sind. In der Liste der diesjährigen Fusionen sind allerdings auch Neugliederungen, bei denen in der Anhörung und in den vom TMIK zur Verfügung gestellten Unterlagen deutlich wurde, dass diese Veränderungen vor Ort eben nicht gänzlich positiv aufgenommen worden sind – Kollege Walk hat es schon angesprochen, Wünschendorf und Unterbodnitz – und eben nicht auf gänzlich positive Resonanz in der Bevölkerung treffen. Deswegen werden wir uns bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs enthalten. Hiermit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank. Als Nächster erhält für die AfD-Fraktion Abgeordneter Dietrich das Wort.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, lieber Zuschauer im Landtag und an den Bildschirmen! Vorab möchte ich anmerken, dass wir als AfD nicht grundsätzlich gegen Neugliederungen von Gemeinden sind. Nur sind wir uns sicher, dass in den meisten Fällen nicht der Zweck erreicht wird, der quasi suggeriert wird, nämlich Kosten zu sparen und Effizienzen zu heben. Ja, bevor ich auf den Gesetzentwurf eingehe, möchte ich auf den Entschließungsantrag der CDU eingehen; im Grunde eine Fortführung einer Vorlage, die wir im Ausschuss hatten. Hier ging es darum, der Stadt Dingelstädt eine Extrazuwendung in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro zukommen zu lassen. Die Mittel sollten den Schuldenberg des Abwassereigenbetriebs Rodebergs in den nächsten zehn Jahren abfedern. So hat es ein Gutachten ergeben. Aber Abwasserbeseitungseinrichtungen sind kostenrechnende Einrichtungen nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz. Und Verbindlichkeiten solcher Einrichtungen sind einfach durch Abgaben zu lösen und einzunehmen. Aber nicht durch Landesmittel.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das sind Son-
derfälle!) Das sind keine Sonderfälle. Weil, das Problem ist vorher dagewesen und ist hinterher dagewesen, hat also mit der Gemeindefusion nichts zu tun. Das ist der CDU sicherlich auch bekannt. Und da würde ich sagen, dieser Antrag und auch der Entschließungsantrag kann Spuren von Wahlkampfmanövern enthalten.
(Beifall AfD)
So, nun zum Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden. Ja, freiwillig. Das hört sich erst mal gut an. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Randbedingungen. Die Freiwilligkeit wird einmalig mit finanziellen Anreizen unterstützt. Nur ist nicht gesagt, dass eine Neugliederung auch langfristig ein Gewinn für alle Beteiligten und vor allem für die Bürger ist und nicht nur in finanzieller Hinsicht. Als Argument für die Neugliederung wurde angeführt, dass kleine Gemeinden Probleme haben, die umfangreichen Aufgaben, die Bürokratie also, zu bewältigen. Nun hat aber die kommunale Gemeinschaft nicht nach der überbordenden Bürokratie gerufen. Diese wurde ihnen zum großen Teil von Bund und Land auferlegt. Verzeihung, im beschönigenden Bürokratendeutsch nennt man das dann übertragene Aufgaben, also die Aufgaben, die den Gemeinden übertragen werden von Bund und Land. Und natürlich sind die immer sehr ehrenvoll und alles nur hehre Ziele – in der Theorie. Die sogenannte kommunale Wärmeplanung ist dann nur die Spitze des Eisbergs – sofern es Eisberge in Zeiten der Klimakatastrophe überhaupt noch gibt.
(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Die
gibt’s doch gar nicht, oder?) Was den Kommunen ernsthaft nachhaltig helfen würde, wären die folgenden Punkte, beispielsweise
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE:
10.000 Einwohner, wie viele Gemeinden in Thüringen haben 10.000 Einwohner?) eine auskömmliche Finanzierung ihrer Aufgaben, die Konzentration auf wirklich notwendige und sinnvolle Fördermittel – zu Recht hat der Landkreistag die Menge von 108 Förderprogrammen angeprangert –, die Befreiung der Kommunen von ideologischen Projekten in den Bereichen „Klima“, „Energie“, „Nachhaltigkeit“, „bunte Vielfältigkeit“, „Toleranz“ oder die Aufgabe, Nichtintegrierbare einzig in unsere Sozialsysteme zu integrieren. Wichtig ist auch das einheitliche Schaffen von EDV-Angeboten oder zumindest die Ermöglichung, dass diese genutzt werden. Bürokratieabbau bedeutet auch nicht, dass zig verschiedene Lösungen für ein Problem erstellt werden. Das sind eben die Strukturreformen, die viel wichtiger wären als Gemeindereformen.
(Beifall AfD)
Obwohl zum Beispiel der Schulträger für die ITAusstattung der Schulen zuständig ist, kocht gefühlt jede Schule ihr eigenes Süppchen schon allein, wenn es um die Kommunikation mit den Eltern geht. Von der durchgängigen Nutzung der Thüringer Schulcloud ganz zu schweigen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Wir brauchen weniger eine Neugliederung der politischen Strukturen der Kommunen, sondern vielmehr eine einheitliche Abbildung von Verwaltungsabläufen in der EDV, auf die dann die Kommunen Zugriff haben. Das Vorgehen verschlankt die Abläufe und ist wirklich ein Mittel gegen Fachkräftemangel in den Behörden und vor allen Dingen auch in den Firmen, die die Software herstellen. Ich persönlich finde das Konzept einer erfüllenden Gemeinde sehr charmant. So können kleine Gemeinden von den Mühen des übertragenen Wirkungskreises wirklich entlastet werden, aber dennoch eigenständig bleiben, also Herr im eigenen Haus. Das schafft mehr Bürgernähe und mehr Vertrauen in das unmittelbare Verwaltungshandeln.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
schafft aber auch vor allem mehr Bürokratie!) Nein, eben nicht. Die Bürokratie wird ja eben von der erfüllenden Gemeinde ausgefüllt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die
muss mehr erfüllen, also mehr Bürokratie!) – Nein, die Bürokratie bleibt ja erst einmal immer gleich. Weil, die Pässe, die Sie zum Beispiel beantragen, das ist immer der gleiche Vorgang. Egal. – Natürlich nur unter der Voraussetzung einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen auf allen Ebenen, das ist das Problem. Dass nicht alle Neuerungen aus Sicht der Landräte ein wirklicher Gewinn sind, ist kein Geheimnis, aus meiner Sicht auch nicht überraschend. Einige Neugliederungen sind also eher ein kurzfristiger Mitnahmeeffekt als eine wirkliche strukturelle Verbesserung. Im Gegenteil, die VG „Hügelland/Täler“ wird sogar nachhaltig geschwächt. Einzig die AfD hat sich klar gegen einen Wechsel der Gemeinde Unterbodnitz positioniert, weil es am Ende keinen Sinn ergibt und schon gar nicht das Ziel erreicht, was erreicht werden soll. Schon bei der Einbringung des Gesetzes im Juli hat mein Kollege Henke nach einer Begutachtung der bisher erfolgten Neugliederungen gefragt. Auch ich bezweifle, dass es die viel beschworenen Synergien gegeben hat oder geben wird. Womit wir bei dem Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün sind. Dieser ist im Grunde das Eingeständnis, dass die Gemeindeneugliederung nicht das gebracht haben könnte, was uns seit Jahren versprochen und als Herzensangelegenheit verkauft worden ist. Da wir aber den Versuch, ein Problem mit wirklichen Fakten zu hinterlegen, begrüßen, stimmen wir diesem Antrag zu. Zurück zum Gesetzentwurf: Positiv ist anzumerken, dass es in einigen Fällen eine Bürgerbefragung gegeben hat, aber die ist unverbindlich. Um Kopfgeburten der Verwaltung zu verhindern, sollte ein Bürgerentscheid bei jeder Neugliederung Pflicht werden, damit die Bürger wirklich in jedem Fall auch gefragt werden und damit auch das Ergebnis der Befragung angenommen werden muss.
(Beifall AfD)
Fazit: Die AfD-Fraktion kann dem Gesetz nicht zustimmen und fordert die Landesregierung auf, die Kommunen auskömmlich und nachhaltig zu finanzieren sowie von unnötigen ideologischen Aufgaben und überbordender Bürokratie zu entlasten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
Passwesen, oder was?) Die für die Gemeindeneugliederung vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe von 21,4 Millionen Euro wären dringend benötigte Deckungsmittel und im Kommunalen Finanzausgleich sicher viel besser aufgehoben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Als Nächste erhält Abgeordnete Maurer für die Fraktion Die Linke das Wort.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, bevor ich zu meiner Rede komme, die ich vorbereitet habe, möchte ich mal von hinten aufrollen. Also, wir hatten gerade eine Rede von der AfD, die sondergleichen war, das überrascht mich überhaupt nicht. Ich möchte gleich mit einem Punkt anfangen, Sie haben das Passwesen angesprochen. Das ist eine ganz klassische Bundesangelegenheit, an der wir hier im Thüringer Landtag überhaupt nichts ändern können. Da können Sie noch so viele Reformen innerhalb des Kommunalwesens vorschlagen, wie Sie wollen. Sie schütteln den Kopf – googeln Sie, da wird es Ihnen erklärt.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist
eine übertragene Aufgabe!) Das ist etwas, das die Gemeinde ausführt, aber etwas, das wir nicht selber ändern können.
(Beifall DIE LINKE)
Dann haben Sie über die Wärmeplanung gesprochen. Ich bin Ihnen total dankbar, dass Sie dieses Beispiel nehmen. Die Wärmeplanung macht ja eine Kommune nur, wenn sie – na? – über 10.000 Einwohnerinnen hat. Wussten Sie nicht? Wie viele Gemeinden und Kommunen haben wir denn in Thüringen, die genau das erfüllen? Vielleicht zwei Hände voll. Genau das ist das Problem. Wir haben viel zu viele ganz kleine, kleinteilige Strukturen, ganz kleine Kommunen und deswegen gibt es diesen Entwurf.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das wissen Sie nicht, das ist nicht schlimm. Heute haben Sie was Neues dazugelernt. Dann haben Sie über Dingelstädt gesprochen. Es gab tatsächlich eine Stellungnahme, die wir uns angehört haben, und unter anderem aufgrund dessen haben wir heute einen Ergänzungsantrag vorgelegt. Es ist richtig, es geht um 1,5 Millionen Euro, die Dingelstädt befürchtet durch eine Gemeindefusion mittragen zu müssen. Niemand, auch nicht die CDU, hat vorgeschlagen diese 1,5 Millionen Euro jetzt mir nichts, dir nichts zu übernehmen. Die haben lediglich Ergänzungsanträge gestellt, die dieses Bedürfnis der Gemeinden aufgenommen haben und die dann gesagt haben: Natürlich müssen wir uns die Frage stellen, wenn das in einer schriftlichen als auch in einer mündlichen Anhörung auftaucht, wie wir dann damit umgehen, wenn sich Gemeinden Sorgen machen, durch so einen Gemeindezusammenschluss möglicherweise finanzielle Lasten übernehmen zu müssen. Das ist eine wichtige Frage. Wir wollen Zusammenschlüsse und deswegen wollen wir uns auch damit beschäftigen. Das steht in den Ergänzungsanträgen und nichts anderes. Es wäre übrigens wirklich – deswegen machen wir diese schriftlichen und mündlichen Anhörungen – der Respekt geboten, den Gemeinden ordentlich zuzuhören und ordentlich zu lesen, was diese fordern, und dann im Anschluss auch die Anträge, die wir behandeln. Möglicherweise wissen Sie gar nicht, was Sie da bei Rot-Rot-Grün zustimmen wollen. Herr Montag hatte ein weit verbreitetes Vorurteil gebracht – hat zwar mit dieser Tagesordnung nichts zu tun –, dass es zu viele Förderprogramme gibt. Ich will mal daran erinnern, dass es im letzten Jahr im Unterausschuss KfA genau dazu eine Befragung gab, bei der man Gemeinden und Kommunen gefragt hat: Welches dieser Förderprogramme können wir denn löschen, streichen, wenn aber insgesamt die Summe der Förderprogramme bleibt? Das heißt, wir haben den Kommunen von Anfang an klargemacht, wir streichen, die Summe insgesamt verteilen wir aber auf die, die bleiben sollen. Was kam raus? Nichts sollte gestrichen werden. Das Problem ist, dass unsere Kommunen so kleinteilig sind, dass sie teilweise kein Fachpersonal einstellen können, auch um zum Beispiel Förderprogramme abzuschöpfen. Deshalb ein weiterer Grund genau für diese Gemeindefusion.
(Beifall DIE LINKE)
Ja, sehr geehrte Damen und Herren, das war – mit Ausnahme jetzt der AfD – eigentlich eine sehr versöhnliche Runde, das war nicht immer so – Sascha Bilay lacht, wenn Herr Kuschel hier wäre, würde der das auch bestätigen. Wir haben ziemlich heftig gestritten hier im Thüringer Landtag über diese Debatte, weil – wir haben es gerade eben schon gehört – es in Thüringen einen demografischen Wandel gibt, aber auch andere Hausforderungen, Klimakrise, Digitalisierung, Migration, die wir lösen müssen. Das klingt etwas wie Schlagworte, aber alle, die eben in den Kommunen organisiert sind, wissen, da geht es ganz konkret darum, klimaresistente Plätze zu bauen, Kabel zu verlegen für die Schulen, damit die eben einen Internetanschluss haben; Menschen, die auf der Flucht sind, müssen aufgenommen und integriert werden. Wir hatten heute einen schrägen Antrag der CDU dazu. Hier sehen wir aber, wie konkret das Leben vor Ort wird und warum wir eben unsere Kommunen zukunftsfähig machen müssen. Bei Zukunftsfähigkeit denken die meisten erst mal: Na, werfen wir halt Geld ins System. Das hören wir hier im Thüringer Landtag übrigens auch ganz, ganz oft. Meistens ist es aber komplizierter. Das haben all meine Kolleginnen vorher schon gesagt. Kommunen sind die Dienstleister unser Bürgerinnen und Bürger. Sie sind die ersten Ansprechpartner/-innen, wenn es zu einer Krise kommt. Deswegen – ohne Zweifel brauchen sie natürlich auch Geld, das bekommen sie ja auch, so viel wie noch nie vom Landtag – muss natürlich an erster Stelle geschaut werden, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, dieses Geld auch auszugeben. Das machen die Kommunen und die Gemeinden, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben. Genau das finden wir eben jetzt in diesem Gesetz. Das heißt, wir gehen ein Stück weit weg von dem Kleinklein. Und das Kleinklein meine ich überhaupt nicht despektierlich, es gab sicher auch Zeiten, in denen das okay war, aber jetzt bewegen wir uns eben auf ein Land zu, das größere, stabilere Kommunen hat, und das finde ich wirklich gut. Und eines habe ich gerade eben, glaube ich, schon gesagt: Auch ein Thema, das viel zu selten irgendwie beachtet wird, ist, dass natürlich die Kommunen dadurch auch attraktivere Arbeitgeber werden, weil wir natürlich Leute brauchen, die unsere Schulen planen, die unsere Straßen sanieren, die die Betreuung der Kinder übernehmen und – das hatte ich vorhin gesagt – zum Beispiel auch Förderanträge stellen. Kommunen, die stärker sind und größer sind können natürlich auch besser Menschen einstellen. Jetzt fragen Sie sich: Warum bestehe ich denn so sehr auf dieses Größerwerden? Was soll das denn heißen? In welcher Dimension steht das denn überhaupt? Die Landtagsabgeordneten haben das alle schon vielfach gehört. Ich will es Ihnen aber trotzdem noch mal sagen: Wir haben hier mal angefangen, da hat Thüringen doppelt so viele Kommunen gehabt wie Sachsen, obwohl Thüringen nur halb so viele Einwohner/-innen hat. Jetzt wird Ihnen wahrscheinlich klar, über welches Verhältnis wir sprechen. Und jetzt wird Ihnen wahrscheinlich auch klar, warum Die Linke schon so lang für eine Gemeindereform streitet. Ganz so lange Zeit habe ich nicht mehr, deswegen möchte ich jetzt zu dem Wichtigsten kommen. Ich möchte ehrlich Danke sagen, an wirklich alle Beteiligten. Wir haben es vorhin auch schon gehört, dass einige Vertreter/-innen der Gemeinden da sind. Es ist auch trotzdem am Ende ein enormer bürokratischer Aufwand, sich dem zu stellen, freiwillig. Sie haben ja vorhin gesagt, da würde irgendjemand in irgendwas reingedrängt werden. Das ist ein freiwilliger Prozess, der natürlich nicht ohne Konflikte abläuft, der natürlich auch von Bürgerbeteiligung lebt. Eben deshalb werden ja Konflikte auch erst mal sichtbar, weil Bürgerbeteiligung sehr wohl stattfindet. Sie haben Ihre Finanzen offengelegt, Sie haben mit anderen Gemeinden diskutiert und gestritten und haben sich trotzdem auf diesen Weg gemacht. Deshalb ein ehrliches Danke von meiner Fraktion.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben vorhin auch von anderen Bedenken gehört, weil das ja auch etwas ist, das durchaus emotional ist. Herr Walk hat es eben gesagt, auch in der Presse stand es. Ich weiß nicht, natürlich ist, glaube ich, die Verwaltungsstruktur am Ende nicht das Emotionale, aber es ist so, manche haben Sorgen, wenn die Gemeinden fusionieren, dass Traditionen vielleicht nicht mehr so gelebt werden, Besonderheiten der Gemeinde nicht mehr so sichtbar sind. Aber genau das Gegenteil tritt natürlich ein. Wenn man nicht mehr nur um die finanzielle Situation der Gemeinde bangen muss, weil man sich eben noch nicht zusammengeschlossen hat, kann man sich nach dem Zusammenschluss eben um diese Traditionen und Besonderheiten noch viel besser kümmern. Auch das ist ein Grund oder eine Argumentation für die Gemeindereform. Jetzt gucke ich kurz auf meine Zeit: 1 Minute. Dann haben wir darüber gesprochen, dass es Ergänzungsanträge gibt. Auch das ist schon erwähnt worden, dass es Bedenken gab oder geäußert worden ist, was passiert denn mit den Gemeinden möglicherweise, wenn sie Schulden übernehmen müssen oder die Schulden einer anderen Gemeinde sie dann belasten. Wir haben diesen Ergänzungsantrag gemacht, weil wir uns damit auseinandersetzen wollen, was in dieser und in der letzten Legislatur genau in diesem Bereich passiert ist. Wir wollen das noch mal analysieren und schauen, ob wir möglicherweise eine Regelung finden können. Ich will Ihnen ehrlich sagen, ich glaube, das wird ein Kraftakt, weil natürlich jede Fusion genauso besonders ist wie jede Gemeinde besonders ist und jede Situation der Gemeinde besonders ist, die sich auf diesen Prozess einlässt. Aber Sie haben uns das als Hausaufgabe aufgegeben. Natürlich genau deshalb machen wir diese Anhörung, damit wir diese Hausaufgaben auch mitnehmen. Zum Schluss: Wir als Linke haben immer für diese Zusammenschlüsse gekämpft und freuen uns, dass wir nun mit dem vorliegenden Gesetz unserer Idee von einem noch besseren arbeitsfähigen Thüringen endlich näherkommen. Sie haben es vorhin in meinem Bericht gehört, das ist ein echtes Herzensthema der Linken. Dieses Gesetz, das wir jetzt beschließen, ist vor allen Dingen auch ein rot-rot-grüner Erfolg, der dank – und das auf jeden Fall – der bereitwilligen Arbeit der Gemeinden seine Früchte trägt. Deshalb zum Schluss wirklich ein ehrliches Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Götze zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Herzstück des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs ist das zweite Gemeindeneugliederungsgesetz der aktuellen Legislatur, mit dem zugleich die fünfte Etappe der Gemeindegebietsreform umgesetzt wird. Im vorliegenden Entwurf wurden alle dem Kommunalministerium vorliegenden Anträge auf freiwillige Gemeindeneugliederungen aufgenommen, die nach den Vorstellungen der Gemeinden zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Unmittelbar beteiligt an den Gemeindeneubildungen und ‑ eingliederungen sind insgesamt 29 Städte und Gemeinden. Hinzu kommt ein weiterer Antrag einer Gemeinde auf Wechsel in eine andere Verwaltungsgemeinschaft. Im Einzelnen sollen acht Gemeinden in acht andere Städte und Gemeinden eingegliedert sowie weitere 13 Gemeinden zu zwei neuen Gemeinden zusammengeschlossen werden. Zugleich kann eine Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst werden, da sich fast alle bisherigen Mitgliedsgemeinden zur Bildung einer neuen Gemeinde zusammengefunden haben. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Strukturänderungen folgen den Vorstellungen der beteiligten Städte und Gemeinden. Wie die zurückliegenden Neugliederungsgesetze zielt auch der aktuelle Gesetzentwurf darauf ab, den übereinstimmenden Beschlüssen der Gemeinden auf Fortentwicklung ihrer kommunalen Verwaltungsstrukturen Rechnung zu tragen. Die vorgeschlagenen Strukturänderungen geben den Gemeinden die Möglichkeit, ihre Leistungs- und Verwaltungskraft weiter zu stärken. Mit den Fusionen werden Kompetenzen und Ressourcen gebündelt. Hierdurch verbessert sich insbesondere die Fähigkeit der Gemeinden, den Herausforderungen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der Digitalisierung sowie unterschiedlichster Krisenlagen besser gerecht zu werden. Vor allem aber sind leistungsstarke Gemeinden dazu in der Lage, für ihre Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und zeitgemäße Leistungen der Daseinsvorsorge bereitzustellen. Das aktuelle Gemeindeneugliederungsgesetz setzt die bisherigen Schritte auf dem Weg zu landesweit zukunftsfähigen Gemeindestrukturen konsequent fort. Nach Inkrafttreten der vorgesehenen Neugliederungen wird sich die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 843 im Jahr 2017 auf rund 600 im Jahr 2024 verringert haben. Auf ihrem Weg wurden die Gemeinden von Beginn an auch finanziell durch das Land unterstützt. Für die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen Strukturänderungen werden insgesamt rund 21,4 Millionen Euro für Neugliederungsprämien, die Entschuldung der Gemeinden und für die Kompensation bestimmter finanzieller Nachteile bereitgestellt werden. Dieses Geld kommt unseren Kommunen und somit auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Gleichzeitig zeigt die positive Bilanz der allermeisten an den bisherigen Neugliederungen beteiligten Gemeinden, dass es sich hierbei um lohnenswerte Zukunftsinvestitionen handelt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wenn im kommenden Jahr das nunmehr fünfte Gemeindeneugliederungsgesetz in Kraft tritt, können wir zweifellos einschätzen: Es ist schon viel erreicht, aber wir wissen auch, dass die Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, unverändert groß sind. Viele der aktuellen Herausforderungen und Aufgaben, wie beispielsweise der demografische Wandel, Fachkräftemangel, Digitalisierung etc. treffen in Thüringen noch immer auf überwiegend kleinteilige kommunale Strukturen. Von den kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen haben aktuell noch immer rund 60 Prozent weniger als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Mehr als drei Viertel der kreisangehörigen Gemeinden nehmen ihre Aufgaben daher nicht eigenständig wahr, sondern müssen sich der Hilfe einer Verwaltungsgemeinschaft oder einer erfüllenden Gemeinde bedienen. Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung ist eine Besserung nicht in Sicht. Nahezu jedes Jahr verliert Thüringen die Einwohnerzahl einer Kleinstadt. Deswegen ist es wichtig, dass der Gesetzgeber auch in finanziell sehr herausfordernden Zeiten der Modernisierung der kommunalen Strukturen weiterhin eine hohe Bedeutung beimisst. Hinsichtlich der monetären Seite der Unterstützung des Landes zielt der Beschlussvorschlag zu dem Gesetzentwurf darauf ab, diese, wie bisher im Fördergesetz vorgesehen, bis zum Jahr 2026 beizubehalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können Sie heute den Anträgen von 29 reformbereiten Gemeinden vollumfänglich nachkommen. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zuzustimmen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung aus dem Innen- und Kommunalausschuss ab. Danach hat die Fraktion der CDU eine Einzelabstimmung über einzelne Artikel in dem Gesetz beantragt, nämlich § 6 und § 9: § 6 ist die Gemeinde Unterbodnitz und § 9 sind die Stadt Amt Creuzburg und Gemeinde Frankenroda usw. usf., sodass ich jetzt zunächst um Ihre Zustimmung bitte für die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/9148. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt kommen wir zum Gesetz und zur Einzelabstimmung. Ich beginne mit der Zustimmung zu § 6 des Gesetzes. Wer diesem Paragrafen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die anderen Gruppen, die fraktionslosen Abgeordneten und Fraktionen des Hauses. Ich kann Ihnen gerade nicht sagen, was die Mehrheit ist und würde das auszählen lassen. Deswegen würde ich jetzt noch mal um die Stimmen für § 6 bitten. Das sind 34 Stimmen. Und die Gegenstimmen? Auf jeden Fall weniger. Wir haben unterschiedlich gezählt, aber alle deutlich unter 30, sodass der Paragraf damit angenommen ist. Wir stimmen über den § 9 ab. Wer diesem Paragrafen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer § 9 zustimmen – ich kann leider nichts für das Verfahren – möchte, da sehe ich jetzt das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, das ist die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP, die AfD-Fraktion, Abgeordneter Henkel, Abgeordneter Malsch, Abgeordneter Walk – Ja, was denn jetzt? Okay. – und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das aus meiner Sicht trotzdem angenommen, weil es eine Mehrheit dafür gab. Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Gänze in der Drucksache 7/8231 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer für dieses Gesetz ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Das sind die AfD-Fraktion, die FDP-Gruppe und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das Gesetz angenommen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf. Wer dem Gesetz so zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die Fraktion der AfD, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über diesen Entschließungsantrag. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Das bleibt so? Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Damit, würde ich sagen, ist der Antrag angenommen. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen. Damit schließe ich jetzt auch diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9117 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erster erhält Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gleich zu Beginn der letzten Wahlperiode beschäftigte sich dieses Haus auch mit der Frage, wie die Wahl zum Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang letztendlich zu funktionieren hat. Es ist auch an den Justizausschuss überwiesen worden zur Klärung dieser Auslegungsfrage. Das war nicht nur zu Beginn dieser Wahlperiode so, auch in den vorhergehenden Wahlperioden 2014, 2009 wurden diese Fragen hier kontrovers diskutiert. Die Thüringer Verfassung sagt, dass im dritten Wahlgang bei nicht zustande gekommener Wahl in den ersten beiden Wahlgängen gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. So steht es im Artikel 70. Seit Jahren wird diese Frage streitig diskutiert: Braucht der Bewerber im dritten Wahlgang mehr Ja- als Neinstimmen, wenn es sich um einen einzelnen Bewerber handelt, oder würde eine Minderheit der Jastimmen auch reichen?
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Herr Schard, Sie waren doch bei der Anhörung vor einem Jahr dabei!) Das ist immer noch nicht entschieden, das sollten Sie auch wissen. Namhafte Juraprofessoren bzw. auch Verfassungsrechtler haben sich gutachterlich dazu positioniert und auch ihre jeweiligen Begründungen aufgeschrieben. Vielleicht beschäftigen Sie sich mal mit den Gutachten, dann würde das vielleicht die ganze Sache hier auch bei Ihnen ein bisschen erhellen. Die Meinungen, die da zutage gefördert wurden, stehen sich im Ergebnis diametral gegenüber und kommen jeweils zu unterschiedlichen Resultaten. Es ist zu befürchten, dass bei anhaltenden schwierigen Mehrheitsverhältnissen, wie wir sie auch jetzt hier im Landtag haben, diese Frage zu Beginn der nächsten Legislatur nach der Landtagswahl wieder zur Debatte steht.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Ich würde am Ende die Zwischenfrage gestatten. Herzlichen Dank. Deshalb haben wir bereits vor drei Jahren einen Antrag eingebracht, der die Änderungen und Klarstellungen der Verfassung des Freistaats Thüringen bezüglich der Wahl des Ministerpräsidenten zum Inhalt hatte. Wir als CDU-Fraktion hatten damals vorgeschlagen, dass im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, einschließlich der Ja- und Neinstimmen berücksichtigt werden soll, wobei Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt werden sollten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Der
in der Anhörung völlig verworfen wurde, der Gesetzentwurf!) Unter eh schon schwierigen Mehrheitsverhältnissen ist die dafür notwendige Mehrheit überhaupt zur Verfassungsänderung von zwei Dritteln natürlich noch schwerer zu erreichen und es besteht die Gefahr, dass dieser Punkt trotz der dringenden Notwendigkeit der Regelung und der dringend notwendigen Rechtsklarheit nicht auf verfassungsänderndem Weg geklärt werden kann. Thüringen braucht aber diese Rechtsklarheit und auch diese Rechtssicherheit. Ich halte es nicht für verantwortbar, nicht sämtliche Möglichkeiten, die zu dieser Rechtsklarheit und Rechtssicherheit führen könnten, auch im Vorfeld führen könnten, auszuschöpfen. Ich will mir auch im Ergebnis gar nicht ausmalen, in welchem Licht Thüringen steht, sollte eine rechtmäßige Wahl eines Ministerpräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof überprüft werden müssen und im Ergebnis festgestellt werden, dass diese Wahl am Ende rechtswidrig war mit allen Folgen und Folgeproblemen. Unser Freistaat Thüringen wäre in einem nicht zu beschreibenden Umfang blamiert und das Vertrauen in die Regierung bzw. auch staatliche Institution wäre maximal beschädigt.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war
am 05.02.!) Natürlich steht in diesem Rechtsstaat auch der Klageweg offen und das soll er auch bleiben. Auch nach unserer Auffassung sollte der natürlich auch weiter offenstehen, da soll sich auch nichts ändern. Aber wir sagen auch, dass die Verabschiedung klarer Verfassungsregeln bei der MP-Wahl der Königsweg wäre. Ja, das ist richtig. Aber diesen haben wir mit unserem Verfassungsänderungsantrag damals und immer noch versucht zu beschreiten. Sofern dieser Weg aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht beschritten werden kann und andere klarstellende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werben zumindest wir dafür, diese zumindest zu beschreiten. Und das sage ich noch mal unabhängig von der Frage, wie ein solches Ergebnis am Ende aussieht, ob es mehr unsere Meinung zutage befördert oder eben eine andere Meinung. Wichtig ist, dass dieses Land die Rechtsklarheit bekommt. Das soll im Vordergrund stehen, auch mit unserem Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Hof. Aus diesem Grund haben wir auch einen Vorschlag vorgelegt, der das Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz ändern soll und auch die Möglichkeit eröffnet, in diesem sehr eng umfassten Fragekreis der MP-Wahl den auch in einem nachträglichen Klageverfahren zuständigen Thüringer Verfassungsgerichtshof anzurufen und für diese Frage eine Positionierung abzugeben. Das muss natürlich – und so haben wir das auch formuliert – in einem sehr, sehr eng umfassten Bereich bleiben, da der Hof als Spruchkörper über ergangene Entscheidungen urteilt. Aber in dieser sehr, sehr wichtigen Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser sehr, sehr wichtigen staatspolitischen und staatsorganisatorischen Frage halte ich es für mindestens vertretbar, aber auch notwendig, dass wir so verfahren wie beispielsweise das Bundesland Bremen, die eine solche Vorabklärung für sich auch geregelt haben. Und bei Vorliegen eines objektiven Klärungsinteresses ist natürlich dann auch die Entscheidung hilfreich. Die Wahl zum Ministerpräsidenten ist der erste Akt zur Regierungsbildung, und das ist aus unserer Sicht natürlich ein so wichtiger Vorgang, dass eben diese Rechtsklarheit bestehen sollte.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ein-
fach noch mal die Anhörung anhören!) Unsere Verfassung lässt das auch ausdrücklich zu, dem Hof weitere Angelegenheiten zur Entscheidung zu übertragen. Letztlich erinnere ich mich auch noch gut an den Tag der Verfassung. Es waren ja auch einige Kollegen aus diesem Rund auf der Wartburg, als wir den Festakt auf der Wartburg gefeiert haben. Und ich erinnere mich auch noch gut an die Rede des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs hier in Thüringen, Herrn von der Weiden, der eindrucksvoll über die Wichtigkeit und die Bedeutung von eindeutigen Regeln bei der MP-Wahl und auch zur Unsicherheit einer MP-Wahl nach einem erfolglosen Vertrauensantrag gesprochen hat
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Schade, dass der nicht in der Anhörung war!) und dort auch das Bild des Schiedsrichters als Entscheider bemüht hat, um das auch noch mal bildlich kenntlich zu machen. Er hat bei den hier aufgeworfenen Fragen, mit denen wir uns heute hier auch beschäftigen, von zentralen Verfassungsfragen gesprochen. Das teilen wir und dadurch, dass wir das natürlich nicht nur teilen, sondern auch begrüßen würden, haben wir eben diesen Entwurf vorgelegt, um in Zukunft die von mir beschriebene Rechtssicherheit herbeizuführen, die Thüringen tatsächlich in der Vergangenheit gefehlt hat. Ich will noch was sagen: Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen und es gibt auch einen neuen Kommentar in Thüringen, alles richtig.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
stimmt nicht!) Aber das hilft uns doch nicht darüber hinweg, dass es weiter unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt. Ich weiß auch nicht, mit Ihrem Reinrufen, Herr Schubert, wovor Sie Angst haben. Wir haben diese Angst nicht. Wenn der Hof sich positioniert und unsere Auffassung nicht vertritt, dann ist eines gewonnen: Rechtssicherheit. Und das braucht dieses Land.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Nein, ist es nicht!) Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Danke, Kollege Schard. Ich würde mich jetzt fast selber verleiten, Ihre Weiterrede hat zwei bzw. sieben, acht neue Fragen aufgetan, ich würde aber dort anknüpfen, wo meine Frage wirklich das erste Mal auftauchte, und zwar im Zusammenhang mit den Gutachten. Der Zwischenruf des Abgeordneten Schubert bezog sich auf die Anhörung, die wir im Verfassungsausschuss hier in diesem Saal vorgenommen haben. Würden Sie mir recht geben, dass in dieser Beratung die dargestellten Gutachten eindeutig mehrheitlich auf der Position bestanden haben, dass die momentane Verfassung in Thüringen mit Blick auf den dritten Wahlgang nicht geändert werden muss?
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Herr Blechschmidt, ich kann Ihnen in dieser Eindeutigkeit nicht recht geben, weil ich mich an den genauen Umfang an dieser Stelle so genau nicht mehr erinnere und
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)
– da können Sie lachen – an dieser Stelle auch nichts Falsches sagen will. Es ist so, dass diese Auffassung an der Stelle auch vertreten wurde, die ja auch der neuen Kommentierung entspricht, aber es ist doch unbenommen so, dass diese Rechtsunsicherheit noch weiterbesteht. Sie können jetzt sagen, wenn Gutachter Ihre Auffassung vertreten und die in der Anzahl an dieser Stelle auch von mir aus aufführen und dann behaupten, damit sind alle Unklarheiten beseitigt. Das ist eben nicht so. Die Unklarheit besteht und es besteht auch die Gefahr, dass bei einer MP-Wahl irgendjemand aus dem nächsten Landtag den Hof anruft, und es besteht auch die Gefahr, dass am Ende eine Entscheidung getroffen wird, die diese MP-Wahl als rechtswidrig darstellt.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Das ist das Problem und deshalb wollen wir diese Klarheit. Und wer soll das besser entscheiden können als der Hof, der am Ende für diese Frage natürlich auch zuständig wäre.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr schwer, sich in so einer Frage zu entscheiden, wo so viele mit durchaus vertretbaren Gründen meinen, dass sie recht haben. Wir haben in der Tat eine Anhörung gehabt. Die hat ergeben, dass eine Mehrheit der Anzuhörenden gesagt hat, man müsse das nicht regeln, das ginge auch so. Dann haben wir allerdings auf der Wartburg bei dem Festakt zum Jahrestag der Verfassung den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gehört und der hat uns gesagt: Selbst, wenn eine Mehrheit von Verfassungsjuristen sagt, das ist so und dass wir da nichts machen brauchen, steht es immer noch nicht so im Gesetz. Und wenn das der Präsident des Verfassungsgerichtshofs sagt, dann ist das nicht irgendwer. Das beschreibt das Problem. Ich stehe da immer so ein bisschen dazwischen, die ganzen letzten Monate schon, und sage immer, wenn es eindeutig so ist, wie die Verfassungsjuristen mehrheitlich meinen, könnte man es auch eindeutig so reinschreiben. Das scheitert aber daran, dass die Kolleginnen und Kollegen von der CDU sagen: Wir würden es gern reinschreiben, aber anders; wir würden die Meinung, die die Mehrheit der Rechtswissenschaftler hat, gern umändern in eine andere Auffassung, die wir vertreten, und die hätten wir gern in der Verfassung. Dafür gibt es natürlich dann keine Mehrheit. Wenn Kollegen von der anderen Seite sagen, es ist doch auch gar kein Regelungsbedarf da, dann finden wir nicht zusammen. Dann kommt der Mann, der nicht unwichtig ist in der Frage, und hat gesagt: Auch, wenn ganz viele Juristen sagen, so wie es ist, reicht es, sage ich euch, ich finde, es reicht nicht. Und sagt: Dann könntet ihr als Mittelding etwas machen, was es in anderen Bundesländern auch gibt, ihr könntet mal sicherheitshalber, um nicht von der einen oder anderen Seite – das hat er offengelassen – auf die Nase zu fallen, ein vorheriges Fragerecht an den Verfassungsgerichtshof gesetzlich normieren. Das war seine Idee. So richtig dumm ist sie auch nicht, das muss man jetzt auch mal sagen. Wie gesagt, von dem, der auch was zu sagen hat in der Frage, sollte man sich das schon mal in Ruhe anhören. Aber was mich persönlich jetzt auch wieder daran stört, ist, das ist natürlich wieder die zweitbeste Lösung. Der Verfassungsgerichtshof hat dann einfach nur gesagt, wir würden gern möglichem Ärger aus dem Weg gehen und möchten nicht gern in der laufenden Wahlentscheidung dann gefragt werden mit offenem Ausgang; wenn ihr uns vorher fragen würdet, wäre es uns lieber. Jetzt kann man immer noch sagen: Muss man nicht, das Ergebnis ist eindeutig. Aber wie gesagt, einer, der was zu sagen hat in der Frage, hat gesagt, er würde das nicht. Deswegen haben wir jetzt einen Vorschlag hier liegen, den ich nicht gut finde, weil ich immer am Ende finde, wenn ein Parlament etwas selber regeln kann, sollte es das machen und sollte sich nicht auf die zweite Lösung versteifen, zu sagen, wir fragen dann mal vorher, wie es richtig gewesen wäre, aber wenn das der einzig gangbare Weg ist, dann ist das selbstverständlich sinnvoll und leider auch erforderlich aus meiner Sicht. Oder vielleicht ist es ja auch hinterher nach den Anhörungen, die wir dann zu der Frage durchführen werden, auch ein Lichtblick in unseren Debatten der letzten Jahre, dann überweisen wir das jetzt an den Ausschuss und dann schauen wir mal, wie wir damit weiterkommen. Aber so richtig auf der Sieger- und auf der Gewinnerseite, finde ich, ist bis jetzt wirklich keiner so richtig. Deswegen sollten wir auch alle in der Frage ein bisschen demütig sein und uns dann mal anhören, was Sachverständige dazu zu sagen haben, und am Ende, das fordern wir auch immer in der Demokratie von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Selbstermächtigung, gucken, ob wir nicht auch selbst eine Lösung finden, bevor wir sagen, wir fragen dann mal vorher einen kurz vor der Angst, wie es geht. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir diskutieren hier in einer neuen Form eine Frage, die uns im Thüringer Landtag in dieser Legislatur und auch zuvor schon länger begleitet. Hier schlägt die CDU ein Verfahren vor mit einer Voranfrage an den Rechnungshof. Ja, die Frage derweil – bitte?
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Den Verfassungsgerichtshof!)
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Verfassungs-
gerichtshof!) Verfassungsgerichtshof, ja, sorry.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Aber richtig ist Verfassungsgerichtshof, überhaupt keine Frage. Natürlich muss die grundlegende Frage, die dahintersteht, durchaus auch geklärt werden. Die Frage ist nur: Schafft der vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich diese avisierte Rechtssicherheit? Das sehen wir eben nicht wirklich so. Denn es mutet zunächst mal problematisch an, dass dieses Gesetz nur auf eine einmalige Anwendung abzielen will. Da halten wir schon die Anwendung oder den Aufwand eines Gesetzgebungsverfahrens für fraglich, was an anderer Stelle – Frau Kollegin Marx hat es schon gesagt – besser aufgehoben wäre, nämlich im Verfassungsausschuss. Die Frage ist: Ist es denn tatsächlich nur eine einmalige Anwendung? Denn die problematische Regelung zur Ministerpräsidentenwahl findet sich in Artikel 70 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Verfassung. Der Gesetzentwurf schafft die Vorabklärungsverfahren jedoch zur Klärung von Fragen zu den Artikeln 50 und 70 der Verfassung, eine Einschränkung nur auf den dritten Wahlgang findet sich im Gesetz nicht. Da drängen sich natürlich weitere Fragen auf. Was also, wenn der Verfassungsgerichtshof seine Rechtsansicht dazu kundtut und nach einer MPWahl im dritten Wahlgang diese Wahl vor dem Verfassungsgericht dennoch angegriffen wird? Ein solches Verfahren ist auch durch den Gesetzentwurf der CDU nicht ausgeschlossen, kann auch nicht ausgeschlossen sein. Sind dann die Verfassungsrichter, die an der Vorabklärung mitgewirkt haben, in einer Entscheidung über die MP-Wahl möglicherweise befangen? Sind sie also an die Rechtsansicht ihrer eigenen Vorabklärung gebunden? Oder anders gefragt: Was bringt denn dann diese Vorabklärung, wenn die Rechtsansicht in der Entscheidung über die MP-Wahl doch wieder anders ausfällt – vor Gericht und auf hoher See –? Also wo müssen wir es ändern? Auch das hat Frau Marx gesagt: in der Verfassung selbst. Diese Frage kommt zumindest den Mitgliedern des Verfassungsausschusses doch ziemlich bekannt vor, denn dort liegt ein Gesetzentwurf, der die Ministerpräsidentenwahl klarer fassen will, egal, wie man zu den entsprechenden dort vorgestellten Formulierungen steht. Die Kollegen von der CDU und von der Linken sind aber leider in der fixen Idee gefangen, mehrere Verfassungsänderungen in einem Paket im Ausschuss abzustimmen. Das hat Folgen, warum wir zu keiner Entscheidung kommen und das will ich nur mal hier andeuten. Von den avisierten acht Sitzungen des Verfassungsausschusses haben bisher nur drei tatsächlich stattgefunden, weil es ansonsten keine weiteren Befassungsmöglichkeiten gibt. Da kann ich nur sagen, das ist die absolute Selbstblockade durch zwei Fraktionen, die sich einfach nicht zusammenraufen können. Das ist schädlich, wenn man über die Verfassung sprechen möchte. Denn es gibt doch Verfassungsänderungen, die bereits geeint sind, die auch Sinn machen. Ich sage nur: die elektronische Verkündung. Wir reden hier immer über Bürokratieentlastung. Wir wollen es allen einfach machen und dann kommt selbst mal die Landesregierung auf eine Idee, was einfach zu machen, und da blockieren sich zwei Fraktionen im Verfassungsausschuss selbst.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Am Ende meiner Ausführungen, natürlich, lieber Kollege, dann dürfen Sie mich immer alles fragen. Dann haben wir einen zweiten Entwurf, der ebenfalls bereits dort geeint ist, mit Änderung durch RotRot-Grün selbst, das ist der der FDP zur Aufnahme des Europabezugs in die Landesverfassung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Auch da kommen wir nicht vorwärts, weil sich eben zwei Fraktionen in der fixen Idee gefangen haben, der eine bewegt sich nur, wenn der andere sich bewegt. Beide bleiben aber unverändert stehen. Das ist keine Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen der beiden angesprochenen Fraktionen. Wir sehen das alles sehr kritisch, auch den Gesetzentwurf sehr kritisch. Wir wollen uns aber gern damit befassen. Und ich stehe jetzt sehr gern dem Kollegen Blechschmidt, falls er denn noch möchte, für seine Frage zur Verfügung.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Danke, Kollege Montag. Ich stehe auch gern noch mal auf dafür. Ich will mich ausdrücklich – das mache ich mal vorweg – für Ihren kritischen Beitrag bedanken und dennoch aber meine Nachfrage mit Blick auf die beiden angesprochenen Fraktionen und deren aus Ihrer Sicht Nichtmöglichkeit, sich in irgendeiner Form zu einigen, stellen: Ist Ihnen bekannt, dass es einen gemeinsamen Änderungsantrag dieser beiden Fraktionen zu einem Großteil der von Ihnen angesprochenen verfassungsrechtlichen Grundfragen gibt?
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Lieber Herr Kollege Blechschmidt, vielen Dank für die Frage. Aber wie das immer so ist: Nur, weil es was gibt, heißt das nicht, dass es im parlamentarischen Verfahren vorwärtsgeht, denn es sind sowohl Die Linke als auch die CDU, die ja verhindern, dass das aus dem Ausschuss rauskommt. Deswegen stehen wir vor dem Dilemma, vor dem wir stehen. Wir haben einen Verfassungsausschuss, da haben wir einen Vorsitzenden, wir haben Zeit investiert, Kraft investiert, wir haben uns auf bestimmte Dinge geeinigt.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Nur passiert ist nichts, liebe Frau Präsidentin. Ich möchte die Frage abschließend beantworten: Da erwarte ich mir schon mehr Politikfähigkeit von denen, die für sich das ansonsten in jeder Debatte behaupten. Vielen Dank.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja nicht immer so, dass der, der am lautesten schreit, unbedingt recht hat. Natürlich diskutieren wir hier eine durchaus spannende Frage. Ich will sie aber grundsätzlicher angehen. Grundsätzlich, das ist ja auch so im Gesetzentwurf der CDU festgehalten, ist es sicherlich denkbar, dem Verfassungsgerichtshof weitere Zuständigkeiten einfachgesetzlich zuzuschreiben – in Artikel 80 Abs. 2 der Verfassung steht das. Aber ein Blick in sämtliche anderen Gesetzlichkeiten der anderen Länder dazu zeigt, dass das in der Praxis nicht der Fall ist. Wir würden damit in gewisser Weise einen Exoten schaffen in diesem Verfassungsgerichtshof und wir müssen uns natürlich die Frage stellen: Welche Wirkung hat eine Vorabauslegung durch den Verfassungsgerichtshof? Ist das eine Bindungswirkung? Ist das eine Bindungswirkung in eigenen, zukünftigen Entscheidungen? Wie ist es mit der Befangenheit, wenn es zu einer Überprüfung beispielsweise durch den Verfassungsgerichtshof kommen sollte? Ich sage ganz deutlich, es ist die Aufgabe der Legislative, bestimmte Gesetze zu formulieren – bestimmte Gesetze, sie müssen bestimmt sein. Was hier vorgesehen ist, ist eine Vermischung von Judikative und Legislative und damit auch eine Einflussnahme auf politische Vorgänge, und ich betone, das widerspricht unserer Vorstellung verfassungsrechtlich normierter Gewaltenteilung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und dann müssen wir bei so was auch noch exakt sein. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf absolut mit heißer Nadel gestrickt. Schauen wir mal in den Bereich der Antragsberechtigung. Da schreiben Sie, dass sie äquivalent zu abstrakter Normenkontrolle sein soll – so weit, so verständlich –, und dann erwähnen Sie aber auch noch die Organstreitverfahren. Kontradiktorische Verfahren, wie wir sie kennen, da stehen zwei Parteien, da geht es um Verletzung von Rechten durch die Gegenseite. Warum – das müssen Sie mir erklären – sollte im Bereich der Klärung des Normgehalts einzelner Verfassungsnormen die Antragsberechtigung in irgendeiner Form parallel zum Organstreitverfahren laufen? Mir erschließt sich das nicht annähernd. Insgesamt ist in Fragen strittiger Normen, auch Verfassungsnormen, sofern derartige Konstellationen bestehen, der parlamentarische Gesetzgeber dringend aufgerufen, eine Klarstellung herbeizurufen. Ich will damit sagen: Wir müssen uns hier im Landtag dazu verhalten, nicht das Verfassungsgericht. Das ist nicht in Ordnung, so etwas einfach rüberzuschieben, wenn eine Klärung auf politischer Ebene, so sie notwendig scheint, nicht gelingt. Die gerichtliche Überprüfbarkeit bleibt bestehen und muss auch bestehen bleiben. Das ist ja Sinn und Zweck. Genau dafür wollen wir diesen Verfassungsgerichtshof mit seiner Unabhängigkeit, das will ich ganz deutlich sagen, die hiermit vorab beschnitten wird. Deshalb braucht es auch keinen judikativen – ich verwende noch mal den Begriff – Exoten, bei dem die Auswirkungen auf den politischen Prozess nicht annähernd abschätzbar sind. Deswegen können wir dieses Anliegen in der Form so auch nur zurückweisen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Vielen Dank. Als Nächste hat sich die fraktionslose Abgeordnete Bergner zu Wort gemeldet. Sie zieht zurück. Dann Frau Martin-Gehl für die Fraktion der Linken.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich den vorliegenden Gesetzentwurf zum ersten Mal las, hatte ich so etwas wie ein Déjà-vu. Denn ich erinnere mich sehr gut an die Rede, die der Präsident des Verfassungsgerichtshofs auf einer Festveranstaltung „30 Jahre Thüringer Verfassung“ auf der Wartburg gehalten hat – diese Rede ist ja jetzt schon mehrfach erwähnt worden. In dieser Rede mahnte Herr von der Weiden an, dass vor der nächsten Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten eine vorherige Klärung der kontrovers diskutierten Abstimmungsmodalitäten des dritten Wahlgangs erfolgen sollte, wenn nicht durch Änderung des Verfassungstextes, dann – und ich zitiere – „durch die einfachgesetzliche Einführung der Möglichkeit einer verbindlichen vorherigen Klärung durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof auf der Grundlage des bestehenden Verfassungstextes.“ Genau das ist wenige Wochen nach dieser Rede erstaunlicherweise nun Gegenstand eines Gesetzentwurfs der CDU.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Gar nicht
erstaunlich!) Ich muss gestehen, dass mich die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs befremdet. Es ist jedenfalls ein ungewöhnlicher Vorgang, dass der Präsident des Verfassungsgerichts für eine verfassungsrechtliche Regelung, die seit Verabschiedung der Thüringer Verfassung besteht, jetzt zeitnah vor der nächsten Landtagswahl und der damit verbundenen nächsten Ministerpräsidentenwahl dringenden Änderungsbedarf sieht und diesen auch immer wieder anspricht. Entsprechende öffentliche Äußerungen verbunden mit eindringlichen Appellen an die Landtagsabgeordneten gab es ja auch schon früher, etwa anlässlich eines Forums beim Tag der offenen Tür im Thüringer Landtag. Ich muss sagen, dass ich mich als Abgeordnete von solchen wiederholten Aussagen in meiner Entscheidungsfreiheit bedrängt fühle,
(Beifall DIE LINKE)
vor allem auch deshalb, weil unterstellt wird, man ginge nicht verantwortungsvoll mit der Verfassung um, wenn Verfassungsänderungen abgelehnt würden, die manche, anders als ich, für notwendig und sinnvoll ansehen. Ein solch unbehagliches Empfinden, denke ich, haben auch andere Abgeordnete hier in diesem Haus.
(Beifall DIE LINKE)
Ich frage mich schon seit einiger Zeit, weshalb sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofs derart intensiv um die Regelungen zur Ministerpräsidentenwahl sorgt und immer wieder entsprechende Diskussionen anstößt. Bei früheren Landtagswahlen hat die Regelung zur Ministerpräsidentenwahl nach Artikel 70 Abs. 3 dem Thüringer Verfassungsgerichtshof kein solches Kopfzerbrechen bereitet, wie das jetzt offensichtlich der Fall ist. Weshalb sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofs anders als seine Vorgänger jetzt so schwer damit tut, eine „nachträgliche Kontrollentscheidung“ zu treffen, so sie denn überhaupt erforderlich werden sollte, das erschließt sich keinesfalls.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Das würde ich bitte ans Ende schieben, wenn noch Zeit ist.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Am
Freitagabend!) Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht die Einrichtung eines Vorabklärungsverfahrens vor, das dem Thüringer Verfassungsgerichtshof dem Wunsch seines Präsidenten entsprechend die Kompetenz einräumt, jenseits eines Streitfalls in einem eigenen Verfahren die Auslegung der Artikel 50 und 70 der Thüringer Verfassung vorzunehmen. In der Begründung heißt es dazu, dass klargestellt werden müsse, welche Mehrheit ein einzelner Bewerber um das Amt des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang auf sich vereinen muss. Es ist bekannt, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt, die letztlich auch dazu geführt haben – das wurde auch schon erwähnt –, dass im Verfassungsausschuss keine Einigung für eine Verfassungsänderung erzielt werden konnte. Wie die Anhörung im Verfassungsausschuss gezeigt hat, gibt es eben auch gute Gründe dafür, die Regelung so zu belassen, wie sie ist, weil sie einen Letztentscheidungsmechanismus vorsieht, der die zügige Wahl eines Ministerpräsidenten sicherstellt, der seine Legitimation vom neu gewählten Parlament ableitet. Der neue Nomos-Kommentar zur Thüringer Verfassung wurde auch schon erwähnt, hierzu wurde ausführlich argumentiert. Es hat also rein sachliche Gründe, weshalb eine Einigung über die von der CDU gewünschte Verfassungsänderung nicht zustande gekommen ist. Dass nun aber vor diesem Hintergrund mit dem Gesetzentwurf versucht wird, quasi über die Hintertür zu demselben Ergebnis zu kommen wie mit der Verfassungsänderung beabsichtigt war, das halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich.
(Beifall DIE LINKE)
Denn mit der angestrebten Regelung würde unter Umgehung der für eine Verfassungsänderung notwendigen Zweidrittelmehrheit im Parlament der Verfassungsgerichtshof mit der Auslegung dieses Artikels im Sinne der angestrebten Verfassungsänderung in diesem konkreten Fall quasi faktisch zum „Ersatzgesetzgeber“, und das berührt den Grundsatz der Gewaltenteilung. Aber auch in anderer Hinsicht wirft der Gesetzentwurf eine Reihe von Fragen auf. Mit dem Gesetz soll dem Verfassungsgerichtshof eine weitere Angelegenheit zur Entscheidung zugewiesen werden. Es bedarf einer Klärung, ob eine solche Zuweisung im vorliegenden Fall von den Voraussetzungen des Artikels 80 Abs. 2 Thüringer Verfassung gedeckt wird. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn nach dem Willen des Verfassungsgesetzgebers nur Angelegenheiten „in der Sache“ zur Entscheidung zugewiesen werden könnten. Und um eine solche geht es laut der Begründung des Gesetzentwurfs hier gerade nicht. Unklar ist auch, wie es um die Verbindlichkeit der vom Verfassungsgerichtshof zu treffenden Auslegungsentscheidung bestellt sein soll. Das wurde auch von Vorrednern bereits erwähnt. Für wen sollen die Entscheidungen mit welchen Konsequenzen rechtsverbindlich sein? Soweit es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, dass die zur Feststellung von konkreten Wahlergebnissen oder Mehrheiten zuständigen Gremien unter Berücksichtigung der Auslegungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs weiterhin eigene individuell überprüfbare Entscheidungen treffen, dann bedeutet das, dass wohl keine Verbindlichkeit eintreten soll. Das wiederum hat zur Folge, dass etwa die Landtagspräsidentin bei der Feststellung des Wahlergebnisses zur Ministerpräsidentenwahl von der Auslegungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs auch abweichen könnte. Welchen Sinn hat dann aber die Vorabauslegungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs,
(Beifall DIE LINKE)
wenn dann am Ende doch der übliche Kontrollmechanismus durch Organklage beim Verfassungsgerichtshof greift? Hinzu kommt, dass im Falle einer Klageerhebung nach der Ministerpräsidentenwahl die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die an der Auslegungsentscheidung beteiligt waren, in dem Klageverfahren wegen Vorbefassung doch wohl von ihrem Richteramt ausgeschlossen sein dürften. Das wiederum würde die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs beeinträchtigen, was schon für sich genommen einer Zuweisung dieses Vorabklärungsverfahrens als weitere Angelegenheit nach Artikel 80 Abs. 2 entgegenstehen dürfte. Wenn die Auslegungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs indes rechtsverbindlich wäre, dann gäbe es für eine eigene Entscheidung der Gremien und damit auch für ein nachträgliches Organstreitverfahren, das nach dem Gesetzentwurf nach wie vor möglich ist, keinen Raum mehr, denn dann würde das Rechtsschutzbedürfnis entfallen. Offen ist zudem, ob die Entscheidung im Vorabklärungsverfahren nach den Vorgaben des § 20 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes getroffen werden soll. Wenn dem aber so sein soll, dann kann doch eine Entscheidung „im Namen des Volkes“ nicht unverbindlich sein. Oder soll dem Verfassungsgerichtshof doch nur eine Art „Gutachterrolle“ zukommen? Die Frage stellt sich. Bedenklich ist außerdem, dass mit dem Gesetz eine besondere Verfahrensart nur für zwei konkret vorgegebene Einzelfälle, also die Auslegung der Artikel 50 und 70 der Thüringer Verfassung eingeführt wird. Was sind die Gründe für diese Beschränkung? Was passiert mit der Regelung, wenn diese Auslegungsfragen einmal entschieden sind? Hat sich das Gesetz damit erledigt, weil kein objektives Klärungsinteresse, wie es im Gesetzentwurf heißt, mehr besteht? Was ist überhaupt dieses objektive Klärungsinteresse? Hier haben wir wieder einen unbestimmten Rechtsbegriff, der neue Fragen aufwirft – also Fragen über Fragen. Ich mache an dieser Stelle aber erst mal einen Cut, weil ich sehe, meine Redezeit geht zu Ende. Nach alledem können Sie erkennen, dass ich diesem Gesetzentwurf sehr skeptisch gegenüberstehe. Gleichwohl beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, um die angesprochenen und noch eine ganze Reihe weiterer Fragen dort zu besprechen und insbesondere auch zu besprechen, inwieweit das sogenannte Interpretationsverfahren nach Artikel 140 Abs. 1 der Bremischen Verfassung, das angesprochen wurde, überhaupt als Vergleichsmaßstab für den vorliegenden Gesetzentwurf herangezogen werden kann. Auch da habe ich erhebliche Zweifel. Vielen Dank. Es tut mir leid, ich habe keine Zeit mehr.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, es wurde zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU schon vieles gesagt. Ich möchte das nicht wiederholen, sondern nur Folgendes: Ich bringe zum Ausdruck, dass ich mit vielem dessen, was hier gesagt wurde, ausdrücklich konform gehe. Ich finde, Frau Abgeordnete Marx und die Vorrednerin haben den Stand der Debatte zutreffend zusammengefasst. Nur in einem Punkt will ich etwas weiter gehen und ergänzen: Wir sind zwar auch der Auffassung, dass das Gesetz an den Justizausschuss überwiesen werden soll und eine Anhörung entsprechend auch durchgeführt werden soll und dort auch Debatten dazu stattfinden sollten. Ich bezweifle aber oder habe jedenfalls meine Zweifel, inwiefern eine neuerliche Anhörung zu dieser Frage gewinnbringend sein wird, denn – so ist meine Erinnerung, ebenso wie die von Herrn Blechschmidt – die Mehrheit der Wissenschaftler, die man für gewöhnlich bei solchen Anhörungen fragen würde, welche Position sie zu diesem Gesetz vertreten, hat sich bereits zu der sehr eng damit verbundenen Frage der Auslegung der Verfassung in der Frage der Ministerpräsidentenwahl geäußert und mehrheitlich festgestellt, dass kein Änderungsbedarf besteht, weil die Auslegung ja sehr eindeutig sei in eine bestimmte Richtung. Insofern gehe ich davon aus, dass die Anhörung zu diesem Gesetz das ähnliche Ergebnis hervorbringen würde, nämlich die Feststellung, das Gesetz erübrigt sich weitgehend, weil es sozusagen die Absicht hegt, eine Frage klären zu lassen, die keiner Klärung bedarf. Insofern dreht sich das so ein Stück weit im Kreis. Aber auch da: Ich denke, es schadet jedenfalls nicht, wenn man sich externen Sachverstand noch mal anhört. Und wenn sich der Ausschuss dann mit dieser Frage noch einmal befassen möchte, dann soll er das gern tun, an unseren Stimmen wird das mit Sicherheit nicht scheitern. Ich möchte insofern zu diesem Gesetz nur zwei Gedankenfetzen loswerden als Stellungnahme meiner Fraktion: Erstens: Wir sind ausdrücklich ebenfalls der Auffassung, die auch schon im außerparlamentarischen Raum geäußert wurde, dass dieses Gesetz in bedenklicher Hinsicht die Systematik unserer demokratischen Rechtsordnung infrage stellt. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob hier nicht das Wesen des Verfassungsgerichts als Kontrollinstanz so ein Stück weit hintergangen wird und ein Stück weit ad absurdum geführt wird. Frau Martin-Gehl, frühere Verfassungsrichterin, hat das ja besser zum Ausdruck gebracht, als ich es jemals könnte. Es stellt sich dann die Frage der Befangenheit bei Richtern, die sich dann schon vorher geäußert haben, falls eine nachträgliche Prüfung stattfinden würde usw. Das muss ich nicht noch einmal wiederholen. Es wirft jedenfalls eine ganze Reihe von Fragen auf, was in diesem Gesetz hier vorgeschlagen ist. Zweitens – und das muss ich an dieser Stelle loswerden, auch wenn es vielleicht unangenehm ist für den einen oder anderen –: Das Entscheidende oder warum wir dieses Problem, das aus Sicht einer bestimmten Fraktion ja besteht, nach wie vor haben, ist ja auf diese Fraktion selbst zurückzuführen. Ich meine, bei der Frage der Auslegung der Verfassung in diesem Punkt, nämlich der Frage der notwendigen Mehrheit oder der notwendigen Stimmen bei der Wahl des Ministerpräsidenten, hätte die Fraktion der CDU doch bei der letzten Ministerpräsidentenwahl durchaus forcieren können, dass dort eine Klärung stattfindet, indem sie sich einfach gegen den Kandidaten, der dort zur Wahl stand, im dritten Wahlgang im März 2020 ausgesprochen hätte. Hat sie aber nicht, sie hat sich ja ausdrücklich dafür entschieden – und das auch öffentlich kundgetan –, sich bei dieser Wahl zu enthalten, hat damit auch der derzeit amtierenden Minderheitsregierung den Weg zurück in die Staatskanzlei geebnet, nachdem sie wenige Wochen davor abgewählt worden war, und hat auch verhindert, dass eine Klärung dieser Frage stattfindet, weil, das hätte sie ja dann beantragen können im Anschluss. Die Präsidentin hätte ja ein Ergebnis dieser Wahl festgestellt, ich nehme an, dass sie die Wahl des Ministerpräsidenten festgestellt hätte. Da hätten Sie, Herr Schard, Ihre Fraktion, Weimar anrufen können. Von dieser Möglichkeit haben Sie Abstand genommen. Insofern, wie gesagt, Sie hätten die Chance gehabt, Sie haben sie nicht genutzt, aus welchen Gründen auch immer, das werden Sie besser wissen als ich aus welchen Gründen. Aber das hier jetzt hintenrum zu versuchen – es wurden schon die Schwächen aufgezählt, die Ihr Vorschlag mit sich bringt –, das findet zumindest nach jetzigem Stand nicht unsere Zustimmung. Aber wie gesagt, wenn sich der Ausschuss damit befassen soll, dann soll er das gern tun. Wir werden uns daran auch interessiert beteiligen und uns gern anhören, was die Wissenschaft und sonstige Sachverständige dazu beitragen können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Denstädt zu Wort gemeldet.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf den Rängen und am Livestream, der Gesetzentwurf greift einen Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs auf – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört –, den er im Rahmen des 30-jährigen Verfassungsjubiläums vorgestellt hat, und zwar ein Vorabentscheidungsverfahren des Verfassungsgerichtshofs. Ein solches Verfahren, welches eine Rechtsfrage abstrakt und losgelöst von einer konkreten Maßnahme oder einer zu überprüfenden Rechtsnorm klären will, ist ein Exot – und auch das haben wir schon gehört von Frau Astrid Rothe-Beinlich –, aber nicht systemwidrig. Dazu zwei Beispiele: Nach Artikel 140 Abs. 1 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen ist der dortige Staatsgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung von Zweifelsfragen über die Auslegung der Verfassung. Auch dem Bundesverfassungsgericht konnten nach § 97 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der bis zum 24. Juli 1956 geltenden Fassung bestimmte verfassungsrechtliche Fragen sogar zur Begutachtung vorgelegt werden. Wir reden hier also nicht über etwas gänzlich Neues. Nach Artikel 80 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen können dem Verfassungsgerichtshof durch Gesetz weitere Angelegenheiten zur Entscheidung zugewiesen werden. Auch das haben wir bereits gehört. Für den Vorschlag der CDU-Fraktion dürfte deshalb meiner Auffassung nach keine Änderung der Verfassung erforderlich sein. Dennoch sollte der vorgelegte Vorschlag wohlerwogen und breit diskutiert werden. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen haben bereits auf einige zu diskutierende Fragen, insbesondere hinsichtlich der Frage der möglichen Selbstbindung des Hofs, hingewiesen. Ich möchte mich jetzt jedoch aus Zeitgründen auf einen Aspekt des Gesetzentwurfs beschränken. Insbesondere die vorgeschlagene Antragsbefugnis, welche sich an der des Organstreitverfahrens und der abstrakten Normenkontrolle orientieren soll, überzeugt nach der in der Kürze der Zeit möglichen überschlägigen Prüfung nicht. Die Antragsberechtigung im Organstreitverfahren besteht zum einen für Verfassungsorgane, aber auch für andere Beteiligte, wenn sie oder das Organ, dem sie angehören, in ihren durch die Verfassung übertragenen Rechten verletzt oder gefährdet sind. Es geht also um die Verletzung subjektiver Rechte. Demgegenüber fordert der Entwurf ein objektives Klarstellungsinteresse für ein Vorabklärungsverfahren, bei dem die Verletzung subjektiver Rechte weder ausreichend noch erforderlich ist. Das passt nicht zusammen und auch nicht zum Ausnahmecharakter eines Vorabklärungsverfahrens. Es erfordert hohe Hürden für ein solches Verfahren hinsichtlich des Anwendungsbereichs und auch hinsichtlich der Antragsbefugnis. Sehr geehrte Damen und Herren, schon dieser Aspekt des Entwurfs macht deutlich, welche durchaus schwerwiegenden rechtssystematischen Fragen zum Gesetzentwurf zu bedenken sind. Für die Landesregierung biete ich an, diese Diskussion, sollte der Entwurf in den Justizausschuss überwiesen werden, mit meiner Expertise für die Landesregierung zu begleiten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Der Chef der Staatskanzlei, Minister Hoff, hat sich noch zu Wort gemeldet. War das ein Zwischenfragenversuch, Herr Schard?
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ja! Ich woll-
te die Ministerin etwas fragen!) Frau Ministerin, würden Sie die Zwischenfrage noch beantworten?
(Zuruf Denstädt, Ministerin für Migration, Jus-
tiz und Verbraucherschutz: Nein!) Entschuldigung, ich war hier abgelenkt, Herr Schard. Ich habe das leider nicht gesehen, dass Sie sich hingestellt haben. Die Antwort ist Nein und damit hat Minister Hoff das Wort. Bitte schön.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Die Ministerin hat sich zu dem unmittelbaren Gesetzentwurf geäußert, den die Fraktion der CDU hier vorgelegt hat. Herr Schard hat in seiner Begründung des Gesetzentwurfs auf den Anlass, den die CDU zugrunde gelegt hat – das ist die Äußerung des Verfassungsgerichtspräsidenten zum Verfassungsjahrestag auf der Wartburg –, und darüber hinaus auf den Umstand, der nun seit geraumer Zeit immer wieder Gegenstand der Diskussion ist, hingewiesen und deutlich gemacht, dass es eine solche Regelung bräuchte. Frau Rothe-Beinlich ist darauf eingegangen, dass eine solche gesetzliche Regelung sozusagen im Wesentlichen für ein, maximal zwei Gegenstände hier geschaffen werden soll. Das ist eine vermeintlich unklare Regelung in Bezug auf die Wahl des Ministerpräsidenten. Ich glaube, dass es insbesondere auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne noch mal wichtig ist, deutlich zu machen, dass wir uns bei dem in Rede stehenden Sachverhalt, über den wir hier sprechen, nämlich die Regelung in Artikel 70 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Verfassung, wie die entsprechenden Regelungen im dritten Wahlgang aussehen, vergegenwärtigen müssen, dass wir hier kein Thüringer Spezifikum haben, das quasi ein Solitär ist, der deshalb eine verfassungsrechtliche Überprüfung braucht. Ich will auch noch mal darauf hinweisen, dass wir bis zur Ministerpräsidentenwahl des Jahres 2014 eine verfassungsrechtlich völlig unumstrittene Situation hatten, dass nur zu dem Zeitpunkt, als der heutige Ministerpräsident Bodo Ramelow als Kandidat angetreten ist,
(Beifall DIE LINKE)
seitens der CDU-Fraktion das erste Mal in der Verfassungsgeschichte des Freistaats Thüringen die Frage aufgeworfen wurde und im Prinzip schon die Nichtzulässigkeit insinuiert wurde, dass ein im dritten Wahlgang gewählter Kandidat auch mit mehr Nein- als Jastimmen gewählt werden könnte. Landesverfassungen, die bei der Regelung der Wahl des Regierungschefs nicht ausdrücklich, sondern allenfalls implizit von mehreren Bewerbern ausgehen, normieren kein ausdrückliches Erfordernis, dass dann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht, er mehr Jastimmen als Neinstimmen auf sich vereinigen muss. Deshalb entspricht die hier diskutierte Regelung von Artikel 70 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Verfassung Regelungen, die wir in einer Vielzahl von Landesverfassungen, übrigens auch im Grundgesetz, finden, nämlich dort in Artikel 63 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz, in dem geregelt ist, dass im dritten Wahlgang die meisten Stimmen für die Wahl des Kandidaten und das Amt des Bundeskanzlers ausreichend seien, so übrigens auch in Artikel 33 Abs. 4 Satz 2 der Verfassung von Schleswig-Holstein. Die aktuelle Regelung der Thüringer Verfassung, wonach derjenige Kandidat als Ministerpräsident gewählt ist, der im dritten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, ermöglicht bereits im Moment des Wahlakts eine Minderheitsregierung und damit eine originäre bzw. formelle Minderheitsregierung, von der wir wissen, dass sie verfassungsrechtlich einer Mehrheitsregierung in keiner Weise nachsteht. Insofern haben wir auch eine Situation, dass es durchaus historische Vorbilder für den Fall gibt, der hier theoretisch für Thüringen nur angenommen wird, denn sowohl im Rahmen eines mehrstufigen Wahlverfahrens anlässlich der Ministerpräsidentenwahl in Schleswig-Holstein am 25. Juli 1951 unter Anwendung des mit Artikel 70 Abs. 3 Thüringer Landesverfassung und dem damals inhaltsgleichen Artikel 22, heute Artikel 33, der schleswig-holsteinischen Verfassung wurde Friedrich Wilhelm Lübke als einziger zur Wahl stehender Kandidat im dritten Wahlgang im Meiststimmverfahren mit 28 Jabei gleichzeitig festgestellten 37 Neinstimmen und 2 Enthaltungen in das Amt gewählt und hat es dann in dieser Funktion des Ministerpräsidenten, in die er unstrittig gewählt worden ist, später geschafft, den Bund der Heimatvertriebenen zu einer Koalition zu bewegen und damit zur Mehrheitssituation zu kommen. Gewählt wurde er in einer Minderheitsposition. Insofern ist die Diskussion, die wir hier führen, eine, die häufig vernachlässigt, dass es historische Vorbilder gibt, und die insinuiert, es sei eine verfassungsrechtlich unhaltbare Situation, wobei sie im Bundesgebiet den Mehrheitsfall der Landesverfassungen regelt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und wir kommen zurück zum Antrag. Ich habe Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gehört. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, der CDU, der AfD, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9113 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung dieses Gesetzentwurfs gewünscht? Frau Ministerin Karawanskij, bitte.
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Immobilienkonzern kauft Agrarbetrieb mit 2.500 Hektar landwirtschaftlicher Fläche – so oder so ähnlich lauteten Anfang März die Schlagzeilen. Es ging damals um die Quarterback Immobilien AG, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen, die in Brandenburg den Agrarbetrieb der Röderland GmbH erworben hat. Die Gesellschafter der Röderland GmbH haben sich darauf geeinigt, den Agrarbetrieb für 10 Millionen Euro an die Deutsche Wohnen zu verkaufen, anstatt für 2 Millionen weniger an einen interessierten Landwirt und seine Familie. Das ist nur ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit. Bei dem Geschäft handelt es sich um einen Anteilskauf, einen Share Deal. Bei einem Anteilskauf werden nicht einzelne landwirtschaftliche Grundstücke verkauft, sondern ein ganzer landwirtschaftlicher Betrieb wird samt Flächen veräußert. Die bekommt dann entsprechend gesellschaftsrechtlich der neue Eigentümer. Wer in Thüringen ein landwirtschaftliches Grundstück veräußert, unterliegt der staatlichen Grundstücksaufsicht. Das macht das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Ich frage jetzt einfach mal in die Runde: Wissen Sie, bei welcher Größe des Grundstücks die Genehmigungspflicht in Thüringen einsetzt? Bei einem Viertel Hektar. Also ab 0,25 Hektar – so niedrig, wie in keinem anderen Bundesland – beginnt die Genehmigungspflicht, aber ein Anteilskauf, bei dem 2.500 Hektar übertragen werden, läuft gänzlich ohne Genehmigung. Ohne eine staatliche Grundstückskontrolle gehen 2.500 Hektar sozusagen durch die Lappen, wobei bei der Genehmigung ein Zehntausendstel, also 0,25 Hektar, der Kontrolle unterliegt. Das hat Reformbedarf. Dafür muss man auch kein Sozialist oder keine Sozialistin sein, um das zu erkennen. Im Koalitionsvertrag haben sich Die Linke, SPD und Grüne darauf verständigt, ein Agrarstrukturgesetz zu erarbeiten. Ich freue mich, dass wir Ihnen heute den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts vorlegen können. Ich bin ein bisschen stolz darauf, dass wir es doch nach jahrelangen Vorarbeiten geschafft haben, heute hier den Entwurf des Agrarstrukturgesetzes in Thüringen präsentieren zu können. Wir sind damit in Thüringen auch gewisse Vorreiter in einer bundesweiten gesellschaftlichen Debatte zur Novelle der Agrarstrukturgesetzgebung. Wir haben uns in der Vergangenheit mit der Analyse des landwirtschaftlichen Bodenmarkts beschäftigt. Deswegen möchte ich heute vor allen Dingen über die Neuregelungen, von denen wir überzeugt sind, dass sie die Agrarstruktur in Thüringen nachhaltig verbessern werden, informieren. Bei diesen vorgeschlagenen Maßnahmen haben wir uns vor allen Dingen davon leiten lassen, dass die Landwirtinnen und Landwirte und ihre landwirtschaftlichen Betriebe im Mittelpunkt stehen. Uns geht es darum, die gewachsene Agrarstruktur in Thüringen zu schützen und zu bewahren. Dafür müssen wir auf die Entwicklungen vor allen Dingen der jüngsten Zeit auch die richtigen Antworten finden. Genau zu diesen Entwicklungen gehört die Zunahme von Anteilskäufen in der Landwirtschaft. Deswegen schlagen wir im Gesetzentwurf eine Regulierung von Anteilskäufen vor, und das bedeutet, dass beim Erwerb eines Anteils von 90 Prozent einer Gesellschaft mit landwirtschaftlichem Grundbesitz in Thüringen künftig eine Genehmigung erfolgen soll, wie wir es auch bei einem Grundstückskaufvertrag haben. Warum bei dieser Regelung 90 Prozent? Die Regelung entspricht dem Tatbestand bei der Grunderwerbsteuer. Daran haben wir uns orientiert. Anteilskäufe von 90 Prozent unterliegen nämlich wie ein Grundstückskauf der Grunderwerbsteuer. Und wenn ein Geschäft der Grunderwerbsteuer unterliegt, dann sind wir auch der Meinung, dass dafür die Kontrolle des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs auch gelten muss. Der Erwerb eines Anteils von mindestens 50 Prozent an einem landwirtschaftlichen Betrieb soll angezeigt werden müssen. Da geht es uns nicht darum, jede Veränderung des Gesellschafterbestands zu erfassen, es geht auch nicht darum, die Beteiligung beispielsweise finanzstarker Partner an landwirtschaftlichen Unternehmen zu verhindern, sondern ausschlaggebend ist, dass der beherrschende Einfluss, der durch einen Anteilserwerb dann auf den Agrarbetrieb, also auf den landwirtschaftlichen Betrieb, ausgeübt werden kann durch landwirtschaftsfremde Investoren, die also damit überhaupt nichts zu tun haben, verhindert wird.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das geht Sie doch gar nichts an!) Wie bisher sollen Grundstücksveräußerungen, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen, der staatlichen Genehmigung unterliegen. Wir haben hier eine Vereinfachung und eine Entbürokratisierung vorgeschlagen. Wir haben gesagt, okay, Mindestgröße bei der Genehmigungspflicht soll nicht mehr bei 0,25 Hektar liegen, sondern das ist auf 1 Hektar anzuheben. Aber wir haben in der Verbände-Anhörung von den landwirtschaftlichen Verbänden gehört – und die haben darauf gedrängt –, die Mindestgröße bei 0,25 Hektar beizubehalten. Deswegen haben wir uns zum Kompromiss entschlossen, haben eine Regelung vorgeschlagen, die befristet bis Ende 2028 gilt, um das Verfahren, auch das Für und Wider, ganz in Ruhe abzuwägen. Wir wollen die Übertragung von Grundstücken innerhalb der Familie erleichtern. Auch die Kommunen sollen mehr Planungssicherheit erhalten und landwirtschaftliche Grundstücke beginnend mit der Bauplanung genehmigungsfrei erwerben bzw. veräußern können. Auch gemeinwohlorientierten Landwirtschaftsbetrieben wollen wir im Rahmen des europäischen Unionsrechts Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein großes Problem für unsere einheimische thüringische Landwirtschaft ist vor allen Dingen die Entwicklung der Boden- und Pachtpreise. Landwirtschaftliche Flächen stehen unter Druck konkurrierender Flächennutzung, sei es jetzt mit Gewerbe oder Wohnansiedlungen oder auch die zunehmende Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die Energiegewinnung bzw. auch für die Energieverteilung. Dazu schlagen wir eine verschärfte Preismissbrauchskontrolle im Grundstücks- und Landpachtrecht vor. Nach geltendem Recht gilt bisher, dass eine Preismissbrauchskontrolle stattfindet, wenn ein Kaufoder ein Pachtpreis 50 Prozent der üblichen Preise ausmacht bzw. 50 Prozent der üblichen Preise übersteigt. Diese Grenze wollen wir auf 20 Prozent in den Gebieten, wo es bislang auch schon hohe Preissteigerungen gab, absenken. Im Übrigen stehen wir damit überhaupt nicht alleine da, sondern diese Regelung findet bereits in Baden-Württemberg seit über 15 Jahren Anwendung und wird auch erfolgreich praktiziert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein unverzichtbares Instrument der Agrarstrukturpolitik ist das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht für Landwirtinnen und Landwirte im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr. Das Vorkaufsrecht wollen wir auch vor allen Dingen grundsätzlich beibehalten und damit mit dem vorstrukturellen Vorkaufsrecht vereinheitlichen. Also wenn die Genehmigung zu einem Grundstückskauf nicht erteilt werden kann, wird Landwirtinnen und Landwirten das Vorkaufsrecht für das zum Verkauf stehende Grundstück eingeräumt. Jetzt stellt sich natürlich so die Debatte, wer eigentlich dafür zuständig ist. Und wenn wir dann noch mal in die Geschichte zurückschauen, wer eigentlich tatsächlich hier Regelungen vollziehen kann, wer tatsächlich hier auch Regelungen vornehmen kann, so müssen wir sagen, dass seit 2006, seitdem die Föderalismusreform vollzogen worden ist, die Länder die Gesetzgebungskompetenz zur Regulierung des landwirtschaftlichen Grundverkehrs haben. Seit vielen Jahren bemühen sich auch die Bundesländer, die äußerst komplexe Thematik aufzuarbeiten. Uns ist es jetzt gelungen, einen Gesetzentwurf auf die Beine zu stellen. Im Anhörungsprozess wurden natürlich aber auch Bedenken deutlich, verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben, und das nehmen wir auch ernst. Es geht nicht darum, hier diese Bedenken vom Tisch zu wischen, sondern wir haben sie sehr intensiv geprüft. Auch die verfassungsrechtlichen Fragen werden natürlich noch weiterhin Bestandteil der parlamentarischen Beratungen hier im Haus sein, aber ich bin davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf der verfassungsrechtlichen Kritik standhält. Die vorgebrachte Kritik zielt letztendlich darauf, das Gesetz in der vorliegenden Form zu verhindern, und sie beruht auch auf der Haltung, dass es besser wäre, das Gewohnte beizubehalten. Aber das, meine Damen und Herren, ist eine Fehleinschätzung. Denn alle, die die Agrarstruktur in Thüringen weiterentwickeln wollen und alle, die am Schutz der heimischen Landwirtschaft interessiert sind, Interesse haben, müssen sich jetzt auch an diesem Gesetzgebungsprozess heute mit der Einbringung dieses Gesetzes oder mit der Diskussion anfänglich im thüringischen Landtag konstruktiv beteiligen. Die Entscheidungen liegen natürlich jetzt im Hause des Parlaments. Aber ich kann nur eines dazu sagen, sehr trefflich formuliert, meine Damen und Herren: Ackerland gehört in Bauernhand.
(Beifall DIE LINKE)
Dafür ist dieser Gesetzentwurf der Aufschlag, und ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen und auch die gesellschaftliche Debatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Das, was Frau Ministerin ausgeführt hat, hört sich im ersten Schritt nach einem Lösungsansatz an. Ich habe noch gut die Worte von Olaf Müller im Ohr von 2017, wo er gesagt hat, auch in dieser Legislatur wird es auf jeden Fall ein Gesetz geben. Seitdem wird eigentlich laboriert an einem Gesetzentwurf, der was regeln soll, was schwer zu regeln ist. Das ist uns allen bewusst. Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksrechts taugt dieser Gesetzentwurf leider nicht. Für die CDU-Fraktion steht fest, die Eigentumsrechte der Land- und Forstwirte müssen gewahrt bleiben. Wir haben immer gesagt, dass wir uns der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und zur Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen nicht verschließen. Dazu müssen die Regelungen aber auch tauglich sein. Die CDU-Fraktion hat aber auch immer gleichzeitig gesagt, dass man mit tiefgreifenden Änderungen bodenrechtlicher Vorgaben sehr vorsichtig sein muss, weil in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum eingegriffen wird. Beides, werte Kolleginnen und Kollegen, erfüllt der vorgelegte Gesetzentwurf eben nicht. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass der von der Thüringer Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf in weiten Teilen verfassungswidrig sein soll. So jedenfalls das Ergebnis eines umfassenden unabhängigen Rechtsgutachtens, das der Thüringer Bauernverband, der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen sowie der Genossenschaftsverband im September im Thüringer Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Ob die Vorstellungen der Landesregierung zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksrechts juristisch haltbar sind, ist deshalb mehr als zweifelhaft. Entscheidend ist, dass Eigentumsrechte gewahrt bleiben. Staatliche Eingriffe oder gar die Verhängung von Bußgeldern bergen die Gefahr, rechtlich auf tönernen Füßen zu stehen. Und, werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die Regelungen von Anteilskäufen, die sogenannten Share Deals – es wäre wichtig, genau diesen Geschäften einen Riegel vorzuschieben, wenn landwirtschaftliche Fläche über Anteilsverkäufe an nichtlandwirtschaftliche Investoren geht. Genau diese Regelungen zu den Share Deals werden mit Blick auf das Verfassungsrecht massiv bemängelt. Mit dem Gesetz überschreitet der Freistaat Thüringen seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannten Share Deals – so die renommierte Gutachterin Frau Prof. Dr. Leisner-Egensperger von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Diese und weitere Erkenntnisse – ich will das hier nicht alles einzeln aufzählen, was im Gutachten kritisiert wird –, all dies hat die Landesregierung ignoriert. Der Gesetzentwurf sieht nach dem zweiten Kabinettsdurchgang an dieser Stelle genauso aus wie nach dem ersten. Mit der Gesetzeskosmetik ist den vorgetragenen rechtlichen Bedenken ebenso wenig Rechnung getragen worden wie den Einwänden und Vorschlägen der Anzuhörenden. Wir können uns meinetwegen im Ausschuss entsprechend den parlamentarischen Gepflogenheiten, Gesetzentwürfe auf jeden Fall mal zu überweisen, damit beschäftigen, Anhörungen durchführen, das Gutachten besprechen und es wiederum vom Wissenschaftlichen Dienst begutachten lassen. Aber ich sage es Ihnen schon heute: Selten gab es einen Gesetzentwurf, der schlechtere Chancen hatte, verabschiedet zu werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer! „Die Tatsache, daß der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Oh, oh, oh!) und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.“ So begründete das Bundesverfassungsgericht im Januar 1967 die Sonderstellung von Grund und Boden in der rechtlichen Behandlung im Vergleich zu anderen Gütern.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hört,
hört!) Der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr, also der Verkauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche, ist einer der meist regulierten Bereiche der Marktwirtschaft in Deutschland. Verkäufe von Agrarland können von den Behörden unter bestimmten Bedingungen verboten werden, obwohl das ein Eingriff ins Eigentumsrecht ist. Wie sieht es also mit dem landwirtschaftlichen Grund und Boden hier in Thüringen aus? Laut Situationsbericht der Landwirtschaft haben sich die Kaufpreise für landwirtschaftliche Nutzflächen im bundesweiten Durchschnitt seit 2007 mehr als verdreifacht. Bei den Pachtpreisen sieht es ein wenig moderater aus. Das Kapital sucht besonders in Krisenzeiten nach günstigen Anlagemöglichkeiten. Auch wenn landwirtschaftliche Fläche auch keine großen Renditechancen bietet, so bietet sie doch große Sicherheit vor einem Werteverfall. Besonders die vielen mittelgroßen bis großen Betriebsstrukturen im Osten mit den entsprechenden Flächen wecken da große Begehrlichkeiten. So stieg der Pachtpreis im Flächenagrarland Mecklenburg-Vorpommern allein im letzten Jahr um 8 Prozent. In Thüringen liegen die Pachtpreise noch bei vergleichsweise moderaten 219 Euro pro Hektar, aber in Thüringen haben wir uns bis jetzt unsere kleinteiligen, komplexen Strukturen bewahrt. Das wird allerdings nicht so bleiben, denn 2019, da horchte das Land auf, als die Adib Agrargesellschaft mit rund 6.000 Hektar Eigentums- und Pachtfläche für insgesamt 40 Millionen Euro an die außerlandwirtschaftliche Boscor Group ging, ein Teil der Aldi-Stiftung.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ge-
nau so war es!) Der rechtlich eigentlich hoch regulierte Bodenmarkt funktioniert also heute de facto nur noch bedingt, um landwirtschaftliche Böden für die, die sie bewirtschaften, nämlich unsere Landwirtinnen und Landwirte, zu bewahren. Die Preise für Land sind so hoch, dass der Kaufpreis durch die Bestellung des Bodens nicht mehr zu erwirtschaften ist. Dadurch bietet das Vorrangrecht nach Grundstückverkehrsgesetz keinen Schutz mehr vor einer Konkurrenz, mit den kapitalstarken Nicht-Landwirten. Die Konkurrenz mit Nicht-Landwirten kann sich bei den derzeitigen Flächenpreisen kein Landwirt und keine Landwirtin mehr leisten. Hinzu kommt, dass wir hier in Thüringen mit einer Pachtquote von 75 Prozent den höchsten Pachtflächenanteil in Deutschland zu verzeichnen haben, der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 60 Prozent. Durch die bisher fehlenden Anzeigepflichten sind die wahren Eigentumsverhältnisse auf dem Bodenmarkt zudem auch völlig unbekannt. Als Beispiel: Bereits 2017 gehörte im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg knapp die Hälfte der Betriebe und der Flächen nicht mehr regional ansässigen Landwirtinnen und Landwirten – auf diese Situation wollen wir ja nicht zusteuern. In Thüringen verlieren wir auch seit mehr als 30 Jahren stetig an landwirtschaftlicher Nutzfläche, vor allen Dingen durch den Zubau von Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur. Unsere Bevölkerung sinkt in Thüringen im gleichen Zeitraum ebenfalls stetig. Das bedeutet, immer weniger Menschen verbrauchen also immer mehr Fläche, und auch das lässt die landwirtschaftlichen Kauf- und Pachtpreise steigen. Nicht zuletzt wird der Ausbau der Solarenergie auf landwirtschaftlichen Nutzflächen stark vorangetrieben. Über die Energieerzeugung verspricht der Kauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Investoren noch höhere Anlagesicherheiten und Renditeerwartungen als bisher. Das fatale Zusammenspiel von zunehmender Flächenkonkurrenz und damit einhergehender Preissteigerung bei Landkauf und Pacht wird sich dadurch noch um ein Vielfaches verstärken. Hinzu kommt auch noch die Regelungslücke von indirekten Landkäufen bei Anteilskäufen, den sogenannten Share Deals. Durch diese Regelungslücke wird das im Grundstücksverkehrsgesetz festgeschriebene Vorkaufsrecht für Landwirtinnen und Landwirte de facto seit Jahren ausgesetzt und gleichzeitig weiß niemand, wie viele Agrarflächen so jährlich von Investoren gekauft werden. Dieser unregulierte Rechtsraum steht dem ansonsten hoch regulierten Wohnmarkt de facto gegenüber. Denkt man dieses Monopoly zu Ende, werden nicht die Landwirtinnen und Landwirte zukünftige Flächeneigentümer sein, sondern landwirtschaftsferne Unternehmenskonstrukte wie die Aldi-Stiftung. Deswegen wollte meine Fraktion trotz der Vorbehalte, die uns wegen der DDR-Vergangenheit und der Bodenreform entgegenschlagen würden, ein Agrarstrukturgesetz auf den Weg bringen, das diese Regelungslücken schließt. Dieses Agrarstrukturgesetz sollte dafür sorgen, dass landwirtschaftlicher Boden nicht zweckentfremdet und zum Spekulationsobjekt wird. Auch den Zugang für regionale Landwirtinnen und Landwirte über faire Pacht- und Kaufpreise sollte es sicherstellen. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf erarbeitet und macht damit von der eigenen Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht Gebrauch. Leider dauerte der Prozess im Vorfeld viel zu lange und uns bleibt für diesen komplexen Gesetzentwurf nunmehr wenig Zeit. Ich kann nur dafür werben, gemeinsam in die Bearbeitung zu gehen, denn es gibt noch einigen Verbesserungsbedarf an diesem Gesetz. Es fehlt zum Beispiel ein Leitbild, welches die gewünschten gesellschaftlichen Agrar- und Forstflächenstrukturen beschreibt. Ein breit getragenes Leitbild ist unglaublich wichtig für die Rechtssicherheit, der mit einem Agrarstrukturgesetz verbundenen Eingriffe ins verfassungsrechtlich stark geschützte Eigentum. Die Erarbeitung hier im Landtag verbunden mit einer breiten Verbändebeteiligung im Rahmen einer mündlichen Anhörung benötigt aber viel Zeit, die wir kaum noch haben. Mit einem Leitbild würde auch geregelt, welcher Vorkaufsberechtigte künftig den Zuschlag erhält, wenn es mehrere Interessenten gibt. So eine Regelung macht jedoch keinen Sinn, wenn es im Gesetzentwurf heißt, die agrarstrukturellen Ziele sind erfüllt, wenn ein Landwirt kauft, die forststrukturellen Ziele sind erfüllt, wenn ein Waldbesitzer kauft. Die Schweizer Post besaß bestimmt schon ein Stück Wald, bevor sie 2.500 Hektar Thüringer Wald im Landkreis Schmalkalden-Meiningen kaufte. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wäre das okay. Es führt aber nicht so richtig zum Ziel. Bewirtschaftet werden auch künftig Thüringer diesen Wald, die Gewinne fließen jedoch in die Schweiz und die Bodenpreise, die der Gesetzentwurf an Gemarkungen festmacht, dürften sich damit im Raum Wasungen mit einem Schlag verdreifacht haben, obwohl die Schweizer Post noch nicht mal die Hälfte des in der Schweiz Üblichen für den Wald des Herrn von Sachsen-Weimar-Eisenach zahlte. Leider hat der Gesetzentwurf bisher auch noch keine Lösung für die Verhinderung des Verkaufs von ganzen Agrarbetrieben an nichtlandwirtschaftliche Investoren, wie der am Anfang beschriebene Fall vom Unternehmen von Klaus Kliem. Nur der Verkauf kann untersagt werden. Aber was passiert dann? Manchmal müssen Eigentümer solche Unternehmen verkaufen, zum Bespiel, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind oder das Rentenalter erreicht haben und keinen Nachfolger finden. Was tun, wenn sich kein geeigneter Agrarbetrieb aus der Umgebung findet, der einen solchen Riesen übernehmen und bezahlen kann? Gerade für solche Fälle müssen wir im parlamentarischen Verfahren Wege finden, da das Gesetz sonst gerichtlich angreifbar ist. Mit der Hoffnung auf eine intensive Beratung und Überarbeitung im Interesse unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft bitte ich um die Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, das lange angekündigte Strukturgesetz für agrar- und forstwirtschaftliche Flächen liegt nun also vor. Bereits Anfang 2022 fragte mein Kollege Jörg Henke in einer Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/4758 im Plenum nach dem Verfahrensstand, nachdem Eckpunkte des Gesetzes den betroffenen Verbänden zugeleitet wurden. Ende 2022 fragte unsere Fraktion abermals über einen Selbstbefassungsantrag im zuständigen Ausschuss nach dem Stand der Dinge. Dort verwies man auf eine noch nicht getätigte Ressortabstimmung und Kabinettsdiskussion. Derweil nahm der Handlungsbedarf, das Bodenmarktrecht an Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt anzupassen, zu, geht man von der Begründung der Landesregierung aus. Unstrittig ist, dass die Preise für Acker- und Grünland in Thüringen in den vergangenen Jahren angestiegen sind, der Anteil landwirtschaftsfremder Investoren unter den Käufern wächst und die Konzentration von Agrarflächen in der Hand einzelner landwirtschaftsfremder Eigentümer zunimmt; eine Entwicklung, die zumindest kritisch beobachtet und begleitet werden muss.
(Beifall AfD)
So nahm der durchschnittliche Preis für 1 Hektar Landwirtschaftsfläche in Thüringen nach Daten des Statistischen Bundesamts von etwa 10.000 Euro im Jahr 2017 auf 13.000 Euro 2020 zu. Das ist nach Landesamt der höchste Wert seit dem Jahr 1991. Den niedrigsten Kaufwert hat es 2005 mit durchschnittlich 4.000 Euro pro Hektar gegeben. 2018 waren es bereits 11.000 Euro. Zwischen 2008 und 2020 sind die Kaufpreise für Ackerland somit um 120 Prozent und für Grünland um 50 Prozent gestiegen. Bis 2022 sanken sie leicht. Ich zitiere an dieser Stelle aus der Antwort von Staatssekretär Weil auf die angesprochene Mündliche Anfrage meines Kollegen. „Vor allem kleinere und mittelständische Betriebe haben beim Landkauf zunehmend das Nachsehen.“ Und weiter: „Des Weiteren erhalten wir zunehmend Kenntnis, dass Finanzinvestorinnen/-investoren aus dem nicht landwirtschaftlichen Bereich Anteile von Agrarbetrieben kaufen und es zu Flächenkonzentrationen kommt. […] Dieses Gesetz soll mehr Transparenz über die Bewegung am Bodenmarkt schaffen, und zwar sowohl im Bereich der Käufer als auch der Pachtverhältnisse, denn im bestehenden Rechtsrahmen fehlen für gewisse Arten von Bodengeschäften, wie zum Beispiel Anteilskäufen, aktuell noch klare Regeln und Transparenzmechanismen.“ Das können wir unterstreichen. Die Frage ist nun allerdings, ob der Gesetzentwurf dieser Entwicklung entgegenwirken kann. Nehmen wir die Anzeige- und Genehmigungspflicht bei Anteilskäufen: Wenn Unternehmen mehr als 50 Prozent der Betriebsanteile von in Thüringen ansässigen Agrarbetrieben erwerben, müssen diese wie ein direkter Landkauf angezeigt werden. Eine Genehmigungspflicht von Anteilskäufen ist ab einem Erwerbsanteil von 90 Prozent vorgesehen. Fraglich ist, völlig neutral betrachtet, ob 50 Prozent bzw. 90 Prozent nicht zu hoch angesetzt sind, wenn man den Ausverkauf des Thüringer Agrarlands wirklich stoppen will.
(Beifall AfD)
Fraglich ist auch die sich mit einem solchen Gesetz möglicherweise weiter ausbreitende Bürokratie. Ich will an dieser Stelle aber noch mal zurück zur Antwort der Landesregierung auf die Fragen von Jörg Henke. Ich zitiere den Staatssekretär auf die folgende Frage: Von welchen Vorstellungen einer zukünftigen Agrarstruktur in Thüringen lässt sich die Landesregierung leiten und wann beabsichtigt sie, diese Vorstellungen in einem Gesetzentwurf umzusetzen? Antwort: „Wenn Sie sich die Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern, beispielsweise in Sachsen-Anhalt, anschauen, dann sehen Sie, wie dringend es aus unserer Sicht notwendig ist, bevor man damit in den parlamentarischen Raum geht, dass man möglichst schon die verschiedenen Interessengruppen so mit einander verzahnt hat, dass auch alle ein solches Gesetz, das ja durchaus Auswirkungen auf die Agrarstruktur haben wird, mittragen können.“
(Beifall AfD)
Nun scheint hier aber das größte Fragezeichen zu herrschen, denn der Thüringer Bauernverband droht mit einer Klage, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Er sieht, anders als die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die den späten Zeitpunkt der Einreichung kritisiert, keine Gesetzgebungskompetenz beim Land und einen unzulässigen Eingriff in den Markt. Dazu hat der Verband ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Verfassungswidrigkeit attestiert. An verfassungsrechtlichen Bedenken oder dem Widerstand der Bauernverbände sind letztlich auch entsprechende Gesetzentwürfe in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gescheitert. Stellungnahmen dort äußerten, dass örtliche Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Entwicklung behindert würden und zukunftsrelevante Veränderungen unmöglich gemacht werden. Ein etwaiger Gesetzentwurf in Brandenburg hebt indes die Bedeutung für Junglandwirte hervor und könnte für Thüringen als Orientierung dienen. Der Landesbauernverband Brandenburg hatte anders als der Thüringer den Minister aufgefordert, endlich zu liefern, statt nur Ankündigungen zu machen. Kritik übte der Verband jedoch am Beteiligungsprozedere des Ministeriums. Es wird also darauf ankommen, dass im Ausschuss eine ergebnisoffene Anhörung mit allen Beteiligten stattfindet, und es muss genau betrachtet werden, wie sich derlei Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern entwickelt haben oder entwickeln werden, damit Ackerland auch in Bauernhand bleibt. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Der Boden unter unseren Füßen wird häufig unterschätzt. Jedoch ist dieser ein Schlüsselfaktor für das Funktionieren der Ökosysteme, er ist ein Lebensraum für zahlreiche Organismen und natürlich ist der Boden eine wichtige Säule für die Versorgung der Menschen mit Nahrung. Dass das Erdreich die Grundlage für den Ackerbau ist, als Weide oder Grünland dient oder ein solides Fundament für gesunde Wälder bietet, ist allseits bekannt. Gute Böden filtern Wasser, zersetzen organische Abfälle, halten Erosionen auf und speichern erhebliche Mengen an CO . 2 Thüringen verfügt über einen reichhaltigen Schatz an hochwertigen Böden, die bei guter Pflege und nachhaltiger Nutzung noch Generationen versorgen können. Zugleich ist der Boden als endliche Ressource ein immer knapper werdendes Gut. Und wie dies bei knappen Rohstoffen häufig der Fall ist, übersteigt die Nachfrage derzeit das Angebot. Dies führt zu Preissteigerungen auf dem Bodenmarkt, was nicht zuletzt auch auf die Nahrungsmittel durchschlägt. Zunehmend wird der Boden nicht mehr von denen ihr Eigen genannt, welche ihn auch bewirtschaften. Dies führt zur Entkopplung der Produktionsprozesse und langfristig nicht nur zu steigenden Preisen. Auch eine nachhaltige standortnahe Bewirtschaftung mit geschlossenen Nährstoffkreisläufen wird durch diese Entwicklung zunehmend erschwert. Da der Boden keine nachwachsende und vor allem eine örtlich begrenzte Ressource ist, wollen wir als regierungstragende Fraktion den Bodenmarkt transparenter, preisstabiler und nutzerorientierter gestalten. So soll es das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz potenziellen Käufern aus der Praxis leichter machen, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie entsprechende Flächen zu erwerben. Hingegen soll der Erwerb durch Käufer, welche nicht selbst der Land- oder Forstwirtschaft nachgehen, deutlich erschwert werden. Der vorliegende Entwurf ist indes aber auch ein Spagat – ein Spagat zwischen den gesellschaftlichen Anforderungen an die Agrarstruktur auf der einen Seite und die freie Verfügung über Eigentum auf der anderen. In Thüringen gehören beispielsweise nur 25 Prozent der Ackerfläche auch den Bewirtschaftern. Auch wenn die bewirtschafteten Schläge immer größer werden, liegen die zahlreichen einzelnen Flurstücke in diesen unter 1 Hektar. Hier weicht der bisherige Entwurf durchaus die bisherige Mindestanwendungsgröße von einem viertel Hektar auf. Auch mehrere unspezifische Rechtsbegriffe müssen in den nächsten Schritten noch konkretisiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Wir wollen mit dem vorliegenden Mantelgesetz einen verlässlichen Rahmen schaffen, dass auch in Zukunft eine Land- und Forstwirtschaft in der Region mit Menschen aus der Region möglich ist. Wir als SPD-Fraktion sind davon überzeugt, dass damit mehr Wertschöpfung vor Ort wirken kann, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen dadurch gestärkt wird und dass langfristig die Versorgung mit den nachwachsenden Rohstoffen sichergestellt ist. Zugleich habe ich in zahlreichen Gesprächen die durchaus berechtigte Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf wahrgenommen. Ich möchte am Ende keinen zahnlosen Papiertiger unterstützen, welcher in der Praxis keine Wirkung entfaltet. Daher freue ich mich auf eine angeregte und ergebnisoffene Anhörung im Landwirtschafts- und Forstausschuss und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Müssen wir uns anschnallen?)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Es kommt ganz darauf an! Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist es nun, das lange angekündigte Agrarstrukturgesetz. Dreieinhalb Jahre hat es gedauert, bis Sie was vorgelegt haben. Der Versuch allein ist Ihnen gelungen, allerdings scheint es ja keiner zu sein, der wirklich erfolgreich gewesen ist, zumindest dann nicht, wenn man sich die ersten Gutachten dazu mal durchliest. Ich zitiere hier mal eins, ein 130-seitiges Gutachten des Thüringer Bauernverbands mit dem Genossenschaftsverband der Region und der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen. Sie sagen oder kommen zu dem Schluss – ich zitiere –: „Wie sich aufgrund einer umfassenden und unabhängigen gutachterlichen Würdigung des […] Entwurfs am Prüfungsmaßstab des Grundgesetzes, der Thüringer Verfassung sowie des Unionsrechts herausgestellt hat, verstößt dieser Entwurf in vielfacher Hinsicht gegen höherrangiges Recht. Er sollte daher nicht Bestandteil des Thüringer Landesrechts werden.“ Dieser Stellungnahme ist aus unserer Sicht zunächst nichts hinzuzufügen, denn Sie scheitern mit diesem politischen Versuch, die Realität zu verändern. Die Realität ist recht leicht zusammengefasst. Ein Gut, das faktisch begrenzt ist und nicht skalierbar ist, sich also nicht vermehren lässt, wird immer mehr nachgefragt, egal ob es Menschen sind, die es besiedeln wollen, ob es Menschen sind, die darauf Unternehmen gründen wollen, wie beispielsweise eine Batteriezellenfabrik, oder Menschen, die es aufgrund der grünen Landwirtschaftspolitik stilllegen wollen oder darauf Solarenergie etablieren wollen oder die eben anbauen, um dann Energie zu gewinnen. Was zeigt ein Preis an, wenn das Gut begrenzt ist, aber die Nachfrage steigt? Auch der Preis steigt. Insofern, meine Damen und Herren, zeigt der Markt das an, was wir auch von ihm erwarten. Jetzt versuchen Sie gegenzusteuern. Und wie Sie es versuchen, diese Eingriffe, dieses An-die-WandMalen des bösen Investors – und noch schlimmer ist, wenn er nicht aus Deutschland kommt –, erinnert mich fatal an die Mietpreisbremse, die genauso kläglich in ihrer Wirkung gescheitert ist, beispielsweise in Berlin. Aber nicht nur das ist fragwürdig, sondern natürlich ist noch Weiteres fragwürdig. Sie sind ja nicht die erste Landesregierung, die das versucht.
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das
ist nicht unsere Zuständigkeit!) In Brandenburg ist der Entwurf damals zerrissen worden, wird jetzt versucht neu aufzusetzen. Kollegin Hoffmann hat das schon gesagt. In Sachsen ist es gescheitert. In Sachsen-Anhalt wird es, aller Voraussicht nach jedenfalls, scheitern.
(Zwischenruf Weil, Staatssekretär: Anders-
herum!) Das können Sie ja dann noch mal korrigieren, da freue ich mich drauf. Nochmals: Sie werden mit diesen Eingriffen in ein bis jetzt schon hoch reguliertes Gut das Ziel nicht erreichen, was Sie vorgeben erreichen zu wollen, nämlich landwirtschaftliche Flächen auszuweiten oder zu erhalten oder Verkauf einzuschränken.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn der Eingriff, den Sie machen, ist unzulässig, denn der Eigentümer kann mit dem Eigentum zunächst einmal tun, was er möchte,
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ach,
sagen Sie das mal beim Waldgesetz!) zumindest in der Frage des Eigentumserwerbs.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich weiß, das ist jetzt kompliziert, Frau Müller, aber hören Sie zu, es ist lohnenswert. Allerdings regeln Gesetze die Nutzung des Eigentums und kein Gegenstand ist so sehr reguliert – außer vielleicht im Gesundheitswesen irgendwo – wie das Gut Boden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen ist das, was Sie beklagen, nämlich das, was die Gemeinden tun, sie weisen Baupläne und Bebauungspläne aus in einem hochkomplexen Verfahren, nutzen dazu auch Flächen, die vielleicht zuvor landwirtschaftlich genutzt worden sind, weil sie Wohngebiete ausweisen wollen. Was ich sagen will: Wir sind in einer gesellschaftspolitischen Situation, in der einmal die Nachfrage dazu führt, dass Preise steigen. Die Erfahrung ist aber auch, wenn die Preise zu hoch steigen, beispielsweise nicht mehr attraktiv sind, um es wirtschaftlich zu nutzen, dann sinken auch Preise wieder. Mit einer Anzeigepflicht, ob 90 Prozent oder 50 Prozent, bzw. einer Genehmigungspflicht bei 90 Prozent und einer Anzeigepflicht von 50 Prozent, regeln Sie gar nichts und da verbessern Sie auch nichts. Es ist ein blankes Placebo. Allerdings in einem Punkt nicht: Die Share Deals stören Sie ja nur deswegen, weil Ihnen Grunderwerbsteuer entgeht. Das ist vielleicht der eigentliche Grund, warum wir hier die eine oder andere Regelung finden im Gesetzentwurf. Dennoch freuen wir uns auf die weitere Debatte dazu im Ausschuss und ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Vielen Dank, Frau Ministerin Karawanskij, für die Vorlage des Entwurfs des Gesetzes. Aber lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede einen Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 19.10.2020 zitieren: „Wem gehört Deutschland? […] Ein wichtiger und der deutschen Volkswirtschaft direkt zuordenbarer Teil des Vermögens ist der innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik liegende Grund und Boden […]. Die Fläche lässt sich weder ausdehnen noch transportieren.“ Weiter heißt es: Die Industrie- und Exportnation nutzt allein die Hälfte für die Landwirtschaft und „auf weiteren 30 Prozent der Fläche stehen Wälder.“ Für die Flächen Thüringens bedeutet das mit dem Stand vom 30.09.2022, dass auf 51,8 Prozent Landwirtschaft betrieben wird und sich auf 33,4 Prozent Wälder befinden. Weiterhin möchte ich noch kurz die Definition von Eigentum erläutern. Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ist der Besitz, wie zum Beispiel die Pacht. Bringe ich nun das Zitat und die Definition in Zusammenhang mit dem nun endlich vorliegenden Gesetzentwurf zum Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz, so möchte ich die außerordentliche Schwierigkeit, aber auch Notwendigkeit hervorheben, was wir mit diesem Gesetz regeln wollen und auch dringend müssen, und zwar den landwirtschaftlichen Grundstücks- und Landpachtverkehr. Dies wurde durch die Föderalismusreform 2006 – die Ministerin hat es schon gesagt – über die Länder geregelt. Wir von Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass das Thema nun endlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diskutiert wird und sich im parlamentarischen Verfahren befindet. Der Gesetzentwurf soll einerseits mehr Transparenz auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt bringen und andererseits den längst überfälligen Preismissbrauch im Grundstücks- und Pachtverkehr unterbinden. Zudem wurde der Bodenspekulation und Eigentumskonzentration an land- und forstwirtschaftlichen Flächen entgegengewirkt, so kommt es einer lange gestellten Forderung von uns nach, nämlich den Ausverkauf der Thüringer Landwirtschaft, insbesondere an außerlandwirtschaftliche Investoren, zu stoppen. Da immer wieder das bestehende Grundstücksverkehrsgesetz beim Kauf ganzer Agrarbetriebe durch finanzstarke Investoren unterlaufen wird und diese durchaus sogar die Zahlung der Grunderwerbsteuer umgehen, ist es richtig und wichtig, dass das vorliegende Gesetz unter anderem die Übertragung eines Anteils an ein landwirtschaftliches Unternehmen als genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft vorsieht. An dieser Stelle müssen wir genau differenzieren. Es soll nicht per se jede Anteilsübertragung verhindert werden, aber es kann nicht sein, dass bei solchen Geschäften praktizierende Landwirtinnen und Landwirte nicht zum Zuge kommen und ihnen dadurch die Möglichkeit genommen wird, sich für eine soziale, umweltverträgliche und tiergerechte Landwirtschaft einzusetzen. Auch dürfen wir die Landwirtinnen und Landwirte unter Berücksichtigung der hiesigen Agrarstruktur hinsichtlich ihrer Bereitschaft, sich an Landwirtschaftsbetrieben zu beteiligen, nicht allein lassen. Es sei hier nur die mögliche Bereitschaft des Freistaats zu erwähnen, Bürgschaften für Landwirte und Existenzgründer zu übernehmen, um Anteilskäufe zu finanzieren. Allerdings sehen wir hinsichtlich einer praktikablen und vor allem rechtssicheren Umsetzung des Gesetzes noch einigen Nachbesserungsbedarf. So muss unter anderem die Begrifflichkeit einer agrarund forststrukturellen nachteiligen Verteilung von Grund und Boden umfassender definiert werden. Weiterhin sollte anstelle der allgemeinen Formulierung in § 3 Abs. 2 zum rechtsgeschäftlichen Erwerb von Unternehmensanteilen auf die Verfügungsgewalt innerhalb der unterschiedlichen Unternehmensformen abgestellt werden, wo prinzipiell die Durchführbarkeit dieses Absatzes überprüft werden muss und ich an dieser Stelle auf die Gesetzentwürfe von Sachsen und Brandenburg verweisen möchte, die die Versagung eines genehmigungspflichtigen Grundstücksveräußerungsgeschäfts an die Flächenkonzentrationsschwelle knüpfen wollen. Überdies müssen wir uns noch einmal zum siedlungsgerechten und forststrukturellen Vorkaufsrecht verständigen. Nicht alle rechtsgeschäftlichen Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, an denen keine Landwirte beteiligt sind, sind nachteilig. Vielmehr sollte die Bewirtschaftung bzw. die Überlassung der Bewirtschaftung zu angemessenen Bedingungen durch den Nichtlandwirt im Vordergrund stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Basis des Ihnen nun vorliegenden Entwurfs des Agrar- und Forstflächenstrukturgesetzes wollen wir im ländlich geprägten Thüringen nun endlich allen praktizierenden Landwirten den Zugang zu landwirtschaftlicher Nutzfläche erleichtern. Investoren außerhalb der Landwirtschaft wollen wir es zukünftig allerdings schwerer machen. Auch der Wald wird hinsichtlich seiner Leistung für Umwelt und Natur berücksichtigt. Bei allen vorangegangenen kritischen Stimmen und Schwierigkeiten, insbesondere der bereits eingebrachten Entwürfe in anderen Bundesländern, hoffe ich, dass wir bei der hiesigen Diskussion das Ziel nicht aus den Augen verlieren, nämlich eine breitgestreute Eigentums- und Bewirtschaftungsstruktur zu schaffen, die den Bedürfnissen einer sozialen und klimabewussten Landwirtschaft gerecht wird und die lokale Wertschöpfung durch die Landwirtschaft unterstützt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich noch einmal Frau Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es lohnt sich zuzuhören, wenn es was Richtiges gibt, aber bei so viel Quatsch muss man sich zum Teil echt die Ohren zuhalten. Herr Abgeordneter Montag, also Sie haben, glaube ich, weder das Gesetz verstanden, noch haben Sie Ahnung von Landwirtschaft, wenn Sie so einen Unsinn hier erzählen.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist mitnichten der Fall, dass der Investor aus Deutschland kommen muss. Uns geht es darum, dass auf der landwirtschaftlichen Fläche weiter Landwirtschaft betrieben wird. Welchen Pass der Landwirt hat, ist mir ehrlich gesagt wurscht, sondern es geht darum, ob er weiter auf dieser Fläche Nahrung produziert, Lebensmittel in Thüringen produziert
(Beifall DIE LINKE)
und ob er Nahrung für Tiere, Getreide oder andere Erzeugnisse anbaut. Insofern muss ich hier auch mit ein paar falschen Fakten oder falschen Tatsachen, die hier präsentiert worden sind, aufräumen. Das fängt schon allein damit an, dass in Sachsen genauso wie in Brandenburg ein ähnlicher Gesetzentwurf eingebracht wurde bzw. die Kabinette passiert hat und in Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit ein Gesetz vorgeschlagen wurde, das dann tatsächlich nicht zum Tragen gekommen ist. Uns geht es auch nicht darum, landwirtschaftliche Flächen auszuweiten, aber wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass es darum geht, dass die Landwirte auch in Zukunft eine Chance haben, Nahrungsmittel anzubauen und diese zu produzieren. Im Moment haben wir die Situation, dass die Preise für die landwirtschaftlichen Flächen so durch die Decke gehen, dass das mit der Erzeugung von Nahrungsmitteln bzw. von Lebensmitteln überhaupt nicht mehr erwirtschaftet werden kann, also dass tatsächlich der Druck auf die Fläche so groß ist, dass die Landwirte es mit ihrem ureigenen Geschäft, Nahrungsmittel zu produzieren, überhaupt nicht mehr schaffen. Wer das, ehrlich gesagt, nicht erkennt, der leidet auch unter Realitätsverweigerung. Darum geht es, dass wir da eine Möglichkeit finden, hier unsere Landwirte, unsere heimische Landwirtschaft in Thüringen zu halten, nicht nur aufgrund der Kulturlandschaft, sondern damit wir Nahrungsmittel produzieren können. Ich bin sehr gespannt, wir haben am morgigen Tag auch noch das Waldgesetz zu diskutieren und da wollen gerade Sie von der FDP den Eigentümern vorschreiben, was sie auf Ihren Flächen nicht tun dürfen,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nein!) und bei den Landwirten begründen Sie es genau andersherum.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Lesen Sie Ihr eigenes Gesetz!) Ich bin sehr gespannt, wie Sie diese Schizophrenie auflösen wollen und für den Thüringer Landtag gilt das genauso wie für alle anderen Parlamente: Alle Gesetze, die reinkommen, gehen anders raus. Insofern freue ich mich auf die parlamentarische Debatte und ich freue mich vor allen Dingen darauf, ob Sie tatsächlich einen konstruktiven Vorschlag hier einzubringen haben, damit Landwirtinnen und Landwirte auch in Zukunft Nahrungsmittel in Thüringen anbauen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir lehnen Ihr Gesetz ab!)
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Das würde ich jetzt abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfDFraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Das dürften eigentlich alle sein. Ich mache trotzdem noch einmal die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9079 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9175 Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.
Einwilligung des Thüringer Landtags in die Veräußerung landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 – zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich erspare mir, noch mal den längeren Titel vorzulesen, Sie haben es gerade getan. Ich berichte aus dem Haushaltsund Finanzausschuss. Mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 21. November 2023 wurde dem Landtag die vom Finanzministerium übergebene Vorlage zur Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Erfurt – Sie hatten es benannt –, Parkstraße 3, mit der Bitte übersandt, die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 herbeizuführen. Es wurde im Weiteren darum gebeten, die Vorlage in die Tagesordnung der Plenarsitzung vom heutigen Tag aufzunehmen und wegen der Eilbedürftigkeit gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Vorlage bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen, weshalb wir im HuFA in der 78. Sitzung am 1. Dezember in öffentlicher Sitzung beraten haben. Wir haben in dieser Sitzung noch einige Fragen klären können und konnten somit eine Beschlussempfehlung fassen, die da lautet: „Die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3, wird erteilt.“ Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Einwilligung des Thüringer Landtags in die Veräußerung landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 – zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Das ist auch jetzt nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9175. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD und der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9080 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9176 Das Wort zur Berichterstattung erhält Herr Abgeordneter Wolf aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.
Einwilligung des Thüringer Landtags in den Tausch landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 – zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Tausch der landeseigenen Liegenschaft in Jena, Erfurter Straße 35 gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehende Liegenschaft in Jena, Gemarkung Ammerbach im Hahnengrund
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 21. November 2023 wurde dem Landtag die vom Finanzministerium übergebene Vorlage zum Tausch der landeseigenen Liegenschaften in Jena, Erfurter Straße 35 – für die Kundigen, das sage ich hier dazu, das ist die ehemalige Hautklinik –, gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehende Liegenschaft in Jena, Winzerlaer Straße/Schrödinger Straße, mit der Bitte übersandt, die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 herbeizuführen. Es wurde im Weiteren darum gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der Plenarsitzungen am 6., 7., 8. Dezember 2023 aufzunehmen und wegen der Eilbedürftigkeit gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags vorab an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Vorlage bereits vor der ersten Beratung an den HuFA überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 78. Sitzung am 1. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung beraten. Zur Beschlussempfehlung nach Diskussion im HuFA: „Die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in den Tausch der landeseigenen Liegenschaften in Jena, Erfurter Straße 35 gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehenden Liegenschaften in Jena, Winzerlaer Straße/Schrödinger Straße unter Zahlung eines Wertausgleiches wird erteilt.“ Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einwilligung des Thüringer Landtags in den Tausch landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 – zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Tausch der landeseigenen Liegenschaft in Jena, Erfurter Straße 35 gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehende Liegenschaft in Jena, Gemarkung Ammerbach im Hahnengrund
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Auch hier liegen mir keine Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9176. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die CDU-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Und rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/7614 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/8953 Das Wort zur Begründung erhält Frau Abgeordnete Tasch für den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und sie wird vertreten.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die besten Grüße von Frau Tasch. Sie ist leider krankheitsbedingt heute nicht hier und ich habe das übernommen, damit wir weiterkommen. Die Landesregierung hat dem Landtag mit Schreiben vom 9. März 2023 den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes zugeleitet. Gemäß § 52 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wurde dieser Erste Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend, an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 42. Sitzung am 11. Mai 2023, in seiner 43. Sitzung am 22. Juli 2023 und in seiner 45. Sitzung am 31. August 2023 beraten und empfohlen, dass der Landtag gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes eine Stellungnahme abgibt – vergleiche auch Vorlage 7/5535. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 44. Sitzung am 6. September 2023 beraten und empfohlen, eine Stellungnahme wie vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Vorlage 7/5535 empfohlen abzugeben – vergleiche dazu auch Vorlage 7/5558. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Ersten Entwurf zur Änderung zur des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 49. Sitzung am 7. September 2023 und in seiner 51. Sitzung am 26. Oktober 2023 beraten und empfohlen, eine Stellungnahme wie vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Vorlage 7/5535 empfohlen abzugeben – vergleiche auch Vorlage 7/5811. Dem Landtag wird nach alldem empfohlen, eine Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes abzugeben. Der Wortlaut ergibt sich aus der Drucksache 7/8953. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Malsch. Ich eröffne hiermit die Aussprache und rufe Herrn Abgeordneten Kalich für die Fraktion Die Linke auf.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Änderung des Landesentwicklungsprogramms begleitet uns ja nun schon seit einem längeren Zeitraum. Ich kann mich erinnern, dass uns die erste Stellungnahme am 9. März 2023 zugeleitet wurde. Wir beraten das heute in § 4 Abs. 3 der Beteiligung des Landtags am Thüringer Landesentwicklungsgesetz. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass uns unterdessen bereits der zweite Entwurf für diesen Landesentwicklungsplan vorliegt und wir uns im Prozess der Beratung zum Großteil immer noch im ersten Entwurf festgefahren haben. Es lagen dem Ausschuss insgesamt drei Stellungnahmen vor. Und mehrheitlich mit einer Stimme Mehrheit wurde die jetzt vorliegende Stellungnahme angenommen. Wir sehen aber in der angenommenen Stellungnahme erhebliche Schwächen. Aus unserer Sicht bestehende oder die auch anstehenden Problemstellungen, die mit dem Landesentwicklungsplan gelöst werden müssen, kommen zu kurz. Klimawandel und demografischer Wandel sind Herausforderungen, die uns von einem Teil des Landtags weggeredet werden und der andere Teil unterschätzt diese Problemlagen wirklich. Die Bestimmung von Grundzentren als die kleinsten raumordnerischen Strukturelemente und Stabilisierungspunkte in Thüringen auf Landesebene stellt nämlich keine Schwächung der Regionalplanung dar, sondern die Erhaltung wachsender Strukturen durch den gesamtheitlichen Blick auf unser Land.
(Beifall DIE LINKE)
Auch im Kapitel 5.2 „Energie“ ist aus unserer Sicht nicht zielführend, was in der Stellungnahme, die hier mehrheitlich angenommen worden ist, ausgeführt wird. Die Bekämpfung und Abmilderung des Klimawandels und seiner Folgen ist eines der wichtigsten und aktuellsten Probleme, die wir gegenwärtig haben. Weg dahin ist der Umstieg auf erneuerbare Energien. Der Landesentwicklungsplan erhält Bekenntnisse zum Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien und dazu gehört eben auch die Wahrheit, dass wir dies ohne Windenergie im Wald nicht erreichen. Wenn ich in meine Nachbarkreise gucke, nach Oberfranken in den Landkreis Hof, CSU-regiert, oder nach Sachsen, CDU-regiert, sehe ich dort eine ganz andere Entwicklung. Wer sich davon überzeugen will, braucht nur dem Weg zum Drei-Freistaaten-Stein zu folgen, um sich dort ein Bild zu machen. Ebenso die durch die CDU kritisierte Übertragung der Steuerung des Windkraftausbaus durch Gemeinden, bei denen es um mehr Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen geht, sehen wir kritisch. Wir hoffen, dass durch mehr Beteiligung der Kommunen und der Anwohner dort eine wesentlich größere Akzeptanz zum Umbau auf erneuerbare Energien erreicht werden kann. Wenn ich noch mal auf das Beispiel zurückkommen kann: Am Drei-Freistaaten-Stein gibt es zwei Windenergieanlagen, die im Wald stehen. Wir waren mit insgesamt 50 Bürgermeistern dort, haben uns das angeguckt. Dort gab es weder eine Bürgerinitiative gegen diesen Ausbau, noch hat der Waldbauer uns an irgendeiner Stelle gesagt, dass er das nicht möchte, sondern seine Flächen waren vom Borkenkäfer so geschädigt, dass er durchaus zugestimmt hat und dort gesagt hat, die Flächen müssen sowieso weg. Und wer sich mal eine Windenergieanlage im Wald angeguckt hat, der weiß auch, wie weit heran dort aufgeforstet werden kann, was dort auch passiert ist. Die Absurdität dieser ganzen Angelegenheit sieht man daran, dass 100 Meter weiter draußen auf diesem Waldstück, das völlig fertig und leer gefressen war, auf dem freien Feld landwirtschaftliche Fläche vernichtet werden konnte und dort die Windenergieanlagen errichtet werden können. Also das spricht Bände, wenn man sich so eine Situation vor Ort anguckt. Ich denke, dass wir über den zweiten Entwurf durchaus noch mal diskutieren müssen. Wir brauchen die Ausrichtung auf die Problemstellungen, die ich genannt habe und die sich auch in den Stellungnahmen widerspiegeln müssen. Wir werden dieser Stellungnahme, die heute hier vorliegt, nicht zustimmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion das Wort.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, Ende 2022 hat die Landesregierung den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen und Anfang Januar der öffentlichen Beteiligung zugeführt. Im Entwurf enthalten sind Änderungen in den Kapiteln „handlungsbezogene Raumkategorien“, „Zentrale Orte“, „Mittelbereiche“, „Grundversorgungsbereiche“ sowie „Energie“. Auf meine Anfrage 7/3663 antwortete die Landesregierung, dass im Zeitraum zwischen dem 10. Februar und dem 5. Mai 2022 insgesamt 211 Stellungnahmen gegenüber dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft abgegeben wurden. Davon entfielen 153 auf öffentliche Stellen und 58 auf nicht öffentliche Stellen. Mit der Behandlung des Entwurfs im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie den mitberatenden Ausschüssen für Umwelt, Energie und Naturschutz und Innen- und Kommunalausschuss konnten die Abgeordneten diese Stellungnahmen einsehen. An dieser Stelle einen Dank für die Zuleitung.
(Beifall AfD)
Es wurde im Abschnitt „Raumkategorien“ unter anderem kritisiert, dass Erfurt alleinig als Verkehrsknotenpunkt angesehen wird, im anderen Abschnitt, das heißt „Zentrale Orte, Mittelbereiche und Grundversorgungsbereiche“, wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Planungsgemeinschaften auch weiter die Lenkungsfunktion ausüben sollen oder dass es eine kluge Verteilung von Oberzentren geben muss, was Nordthüringen einschließt. Der Großteil der Stellungnahmen befasste sich jedoch mit dem Kapitel „Energie“. Das wundert nicht, denn hier wird der Ausbau der Windindustrie fixiert. Die Kritik in den Stellungnahmen bezieht sich dabei nicht nur auf die Schlechterstellung des ländlichen Raums und auf Eingriffe in die Natur, sondern auch auf die mangelnde Versorgungssicherheit durch Windkraft. Nach den Vorstellungen der Bundes- und der Landesregierung soll nämlich bis Ende 2032 ein Ausbaustand von 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windindustrie erreicht sein, basierend auf dem im Februar 2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz. Für Thüringen bedeutet ein solcher auf die Fläche bezogener Ausbau eine Mehrung von derzeit 870 Windanlagen auf über 4.000. Und für Thüringen heißt das nicht nur Überstunden für die Planungsgemeinschaften, sondern in erster Linie 3 Prozent der Fläche Nordthüringens, 2,9 Prozent der von Mittelthüringen, 1,8 Prozent von Ostthüringen und 1,3 Prozent von Südwestthüringen, die versiegelt und industrialisiert werden sollen, darunter auch Waldflächen. Ich zitiere dazu aus Seite 20 des Entwurfs zum Landesentwicklungsprogramm: „In Thüringen sind bis zum 31. Dezember 2027 die räumlichen Rahmenbedingungen für mindestens 29.160 Hektar, das heißt 1,8 Prozent der Landesfläche, als Zwischenziel und bis zum 31. Dezember 2032 35.640 Hektar, das heißt 2,2 Prozent der Landesfläche, als Gesamtziel für die Windindustrie zu schaffen.“ Die Stellungnahme des federführenden Ausschusses geht auf diesen Windindustrieaufwuchs ein und fordert eine Überarbeitung des Entwurfs. Die zwei mitberatenden Ausschüsse haben sich angeschlossen, der eine immerhin mit Verzögerung. Diese Stellungnahmen liegen auf der Linie des Vorschlags, den die AfD-Fraktion eingereicht hat, der aber abgelehnt wurde. Ich will aus diesem Vorschlag für eine Stellungnahme zitieren: „Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen die Ablehnung des vorliegenden Entwurfes zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen und fordern eine Überarbeitung. Begründung: Den Mitgliedern des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten liegen Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Ähnliche zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen vor. […] In diesen Stellungnahmen kritisiert ein nicht unerheblicher Teil den Entwurf oder schlägt Verbesserungen vor.“ Dies wird anschließend beispielhaft an einige Stellungnahmen dargelegt. Die Kritik bezieht sich dabei auf alle Abschnitte, das heißt auf „Handlungsbezogene Raumkategorien“, „Zentrale Orte, Mittelbereiche und Grundversorgungsbereiche“ und „Energie“. Kritisch wird unter anderem eine ungleiche Strukturentwicklung des Freistaats gesehen. Ein wesentlicher Teil der Stellungnahmen und der Kritik von Kommunen, Verbänden usw. ist zum Abschnitt „Energie“ zu verzeichnen. Wenngleich sich naturgemäß nicht alle Stellungnahmen in einer Überarbeitung widerspiegeln können, ist die Landesregierung aufgefordert, sich mit allen kritischen Zuschriften auseinanderzusetzen. Und weiter schreiben wir: „Es ist aus Sicht der Mitglieder des Ausschusses angeraten, den Änderungsentwurf zu korrigieren und alle Abschnitte, insbesondere den Abschnitt Energie, zu überarbeiten. Dieser Abschnitt basiert auf der Prämisse des forcierten Ausbaus der Windkraftindustrie im windarmen und ländlich geprägten Thüringen, was nicht nur ein enormes Konfliktpotential birgt, sondern auch die Thüringer Landschaft und Natur massiv verändert und den ländlichen Raum benachteiligt. Eine solche Schlechterstellung kann nicht Ziel oder Folge eines Landesentwicklungsprogramms sein.“
(Beifall AfD)
Thüringen ist ein ländlich geprägtes Bundesland, das grüne Herz Deutschlands. Es wäre eine Schande, wenn die Natur des Freistaats durch eine angeblich grüne, in Wirklichkeit aber höchst schädliche Energiepolitik zerstört wird. Gefährden Sie nicht weiter den ländlichen Raum unserer Heimat und machen Sie aus den Thüringer Wäldern keine Gewerbegebiete für Windlobbyisten! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute eine Stellungnahme des Landtags zum Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms. Eine Beratung zu einem Zeitpunkt, zu dem eigentlich bereits der zweite Entwurf vorliegen sollte. Wie sinnvoll eine Landtagsbefassung zu dieser Zeit noch ist, lasse ich daher einmal dahingestellt. Jedenfalls müssen wir uns nun mit einer Beschlussempfehlung auseinandersetzen, die auf Initiative der CDU mit den Stimmen der drei Oppositionsparteien im Infrastrukturausschuss zustande gekommen ist. Mit einer Beschlussempfehlung allerdings, die für uns Bündnisgrüne in keiner Weise zustimmungsfähig ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Denn – das muss man so deutlich sagen – der Empfehlungstext zum Abschnitt „Energie“ kann nur als ein Frontalangriff auf den Ausbau klimafreundlicher Energieversorgung gewertet werden.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist nicht gut, denn hier muss man deutlich sagen, dass in dieser Beschlussempfehlung ein Ausmaß an Realitätsverweigerung zum Ausdruck kommt, das wirklich nicht mehr erträglich ist, insbesondere, wenn es eben nicht von rechts außen, sondern von einer demokratischen Fraktion wie der CDU kommt. Die Notwendigkeit des Windenergieausbaus in Zeiten von Klimakrise, von globalen Energieunsicherheiten immer wieder grundsätzlich infrage zu stellen, ist einfach grotesk. Auf der UN-Klimakonferenz, die gerade stattfindet, wird sehr wahrscheinlich gerade eine Verdreifachung des Ausbaus der Erneuerbaren bis zum Jahr 2030 beschlossen. Auf dieses Zwischenziel haben wir uns auch in Deutschland längst gemeinsam verständigt. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich sowohl im Bundesklimaschutzgesetz als auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Im EEG sind die Ausbauziele für das Jahr 2030 festgeschrieben. Für die Windenergie bedeutet dies beispielsweise eine installierte Leistung von 115 Gigawatt. Anstatt sich aber nun endlich in einem konstruktiven Prozess zur regionalen Umsetzung dieses Ziels in Thüringen zu beteiligen, geht die CDU, wie mit dieser Beschlussempfehlung passiert, weiterhin auf Totalblockade. Mit der Beschlussempfehlung lehnt die CDU Flächenziele, eine kommunale Öffnungsklausel und die Nutzung von Forstflächen ab. Eine Vernetzung in andere Landesgliederungen der Partei scheint es dabei nicht zu geben. Ich möchte nur ein paar Beispiele nennen. In Hessen wurden unter Zustimmung der CDU schon längst 2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen. Die CDU in NRW ließ im Landtag einen Antrag für eine kommunale Öffnungsklausel beschließen, weil mehr Wahlfreiheit für die Kommunen eben prinzipiell und sicherlich auch in diesem Themenfeld eine gute Sache ist. Die CSU in Bayern lenkt den Windenergieausbau ganz bewusst auf Forstflächen. Was macht die Thüringer CDU? Sie lehnt Flächenziele grundsätzlich ab und nimmt damit in Kauf, dass ab dem Jahr 2028 eine Regionalplanung zur Steuerung der Windenergie über Vorranggebiete nicht mehr möglich sein wird. Sie sieht eine vermeintlich einseitige Fokussierung auf die Windenergie, obwohl die Ausbauziele des EEG und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auf einen hälftigen Zubau von Windenergie und Solarenergie setzt. Mit dem pauschalen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Forstflächen stellt sie sich gegen die Interessen von Waldeigentümerinnen, von Unternehmen, die auf regional erzeugten grünen Strom angewiesen sind. Selbst innerhalb der CDU, muss man deshalb feststellen, hat die Thüringer Landespartei mit ihrer fundamentalistischen Ablehnung der Windenergie ein absurdes Alleinstellungsmerkmal. Was wir stattdessen brauchen, ist doch ein konstruktiver Prozess zur Umsetzung der von Bundestag und Bundesrat längst beschlossenen Ziele. Ich möchte hier noch mal auf das Windenergiebeteiligungsgesetz hinweisen, das sich gerade in der parlamentarischen Beratung befindet und ein sehr guter Weg ist, wie wir für mehr Teilhabe sorgen können, wie wir dafür sorgen, dass die regionale Wertschöpfung in Thüringen noch mehr gestärkt wird und sowohl Wirtschaft als auch Menschen vom dezentralen Ausbau der Erneuerbaren ganz direkt profitieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, diese Beschlussempfehlung, die uns hier heute vorliegt, missachtet nicht nur die gesetzlichen Vorgaben der Bundesebene. Würde ihr gefolgt, dann stünden die Regelungen im LEP im Konflikt zu bundesgesetzlichen Vorgaben. Die Beschlussempfehlung ist klimakrisenignorant und sie schadet dem Wirtschaftsstandort Thüringen. Auch das haben wir in diesem Plenum schon mehrmals debattiert. Es gibt viele Unternehmen, die auf lokal erzeugten, kostengünstigen grünen Strom dringend angewiesen sind, siehe zum Beispiel die Glasindustrie. Also machen wir uns endlich Gedanken darum, wo und wie wir konstruktiv diese dezentrale Energiewende auch in Thüringen voranbringen können. Wir Grüne lehnen die Beschlussempfehlung definitiv ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Vielen Dank. Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Zuschauer! Herr Kalich, es ist ja interessant, wenn Sie hier am Pult sagen, dass uns schon der zweite Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm vorliegen würde. Fakt ist, den Abgeordneten des Thüringer Landtags liegt dieser zweite Entwurf noch nicht vor. Sie haben da offensichtlich einen Wissensvorsprung.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Er hat gesagt, der müsste längst vorliegen!) Es wäre wichtig, dass wir ihn tatsächlich zeitnah erhalten, damit wir den eben auch bewerten können. Das, was uns aber vorliegt, ist dieser erste Entwurf und dazu hat der Ausschuss eine sehr gute Beschlussempfehlung formuliert. Der erste Punkt, der für uns wichtig ist, ist bei der Planung der Zentralen Orte, dass diese so, wie es bisher geübte Praxis in Thüringen war, von den Regionalen Planungsgemeinschaften vorgenommen werden kann.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war
nicht immer so!) Es macht überhaupt keinen Sinn, das auf die Landesebene zu ziehen, denn damit entfernt man natürlich die Entscheidung von denen vor Ort, die am Ende mit dieser Entscheidung umgehen müssen. Man braucht gar nicht zu befürchten, dass kleine Orte da eine zu große Entscheidungsmöglichkeit kriegen, weil wir wissen, wie die regionalen Planungsversammlungen zusammengesetzt sind. Die sind im Wesentlichen dominiert durch die Zentralen Orte, durch die Oberzentren, durch die Mittelzentren, die dort mit ihren Bürgermeistern vertreten sind. Die Landräte, die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind diejenigen, die die Planungsversammlungen dominieren. Es sind natürlich zusätzlich auch noch Vertreter über die Kreistage entsandt, wo oftmals dann kleinere Kommunen auch die Möglichkeit haben, an den fachlichen Entscheidungen teilzunehmen. Aber es ist klar, dass die Region an sich sehr gut vertreten ist und im Sinne der Zentralen Orte dort auch entschieden werden kann auf fachlicher Ebene, was im Rahmen der Planungsversammlung eh immer notwendig ist, weil das, was die als Aufgabe haben, tatsächlich staatliche Landesplanung ist, auch wenn es in den Regionalen Planungsgemeinschaften gemacht wird. Das ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, wo man sich an fachlichen Dingen orientieren muss. Diese bewährte Form sollte beibehalten bleiben. Dazu gehört auch, dass für die Ausweisung als Grundzentrum Kriterien ausschlaggebend sein sollten, die vor allen Dingen funktional und damit sachorientiert geprägt sind, und nicht irgendwelche fremden Kriterien wie die Entfernung oder die Erreichbarkeit, sondern das, was tatsächlich vor Ort gemacht wird, sollte den Ausschlag geben. Darüber hinaus haben wir natürlich den Bereich „Energie“, der in diesem ersten Entwurf vom Landesentwicklungsprogramm eine große Rolle spielt. Auch da hat der zuständige Fachausschuss eine ganz eindeutige Empfehlung abgegeben, nämlich dass der Landtag Flächenziele ablehnt, weil Flächenziele überhaupt keinen Sinn ergeben. Das Einzige, was fachlich Sinn ergibt, ist, dass man sich am Energiebedarf Thüringens orientiert und diesen Energiebedarf tatsächlich decken will, also Erzeugungsmengenziele definiert. Da es darauf ankommt, dass tatsächlich genügend Strom aus erneuerbaren Energien vorhanden ist, sollten diese Erzeugungsmengenziele eben auch technologieoffen sein, weil es für den Strom an sich unbedeutend ist, ob er aus Windkraft, aus Photovoltaik, aus Biomasse oder aus Wasserkraft entsteht; wichtig ist, dass der Strom vorhanden ist. Da sollte man tatsächlich den Regionalen Planungsgemeinschaften auch die Möglichkeit geben, eigene fachliche Entscheidungen zu treffen. Der Landtag soll entsprechend der Stellungnahme bedauern, dass es diese einseitige Fokussierung auf die Windenergie gibt. Es ist tatsächlich so, dass es fachlich keinen Sinn macht, denn die Windenergie funktioniert nur, wenn sie durch Photovoltaik, durch Biomasse, durch Wasserkraft ergänzt wird. Wir brauchen grundlastfähige erneuerbare Energien genauso wie flexibel steuerbare erneuerbare Energien. All dies muss bedacht werden genauso wie der Ausbau von Speichern und des Netzes. Auch da ist tatsächlich der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms ziemlich ernüchternd, weil darüber so gut wie nichts drinsteht und es keine steuernde Idee dieser Landesregierung gibt, wie man das Problem angehen kann. Darüber hinaus ist es so, dass, wenn man einer Ebene, den Regionalen Planungsgemeinschaften, die Möglichkeit gibt, Vorrangflächen auszuweisen und dann an anderen Stellen dafür die Windkraft zu untersagen, dann ist es natürlich sinnvoll, dass es da ein gesamträumliches Konzept gibt. Deswegen ist es äußerst widersprüchlich, dass man hier versucht, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eigene Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, weil die ja auf jeden Fall im Widerspruch zum Regionalplan stehen würden und daher das Ganze keinen Sinn ergibt. Deswegen schlagen wir mit der Stellungnahme vor, dass dieser Punkt auch noch mal deutlich herausgearbeitet wird. Die Stellungnahme sagt auch, dass der Landtag sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ausspricht und dass deutlich gemacht wird, dass die Wiederaufforstung und der klimaresistente Waldumbau Vorrang haben müssen. Das ist das, was wir gemeinsam als Ziel haben sollten, unsere Wälder zukunftssicher zu machen, den Wald zu schützen und nicht den Wald zu zerstören, indem man dort Windräder aufbaut. Jetzt will ich auch noch mal einen Punkt sagen. Sie nehmen einfach die Realität nicht zur Kenntnis. Wir haben deutlich gemacht, dass wir für einen bedarfsgerechten Ausbau der erneuerbaren Energien sind und dass wir gesagt haben, wir wollen, dass sie so ausgebaut werden, damit wir tatsächlich den Bedarf Thüringens und seiner Wirtschaft insgesamt decken können. Wir haben berechnet, dass dazu eine Fläche von 0,8 Prozent der Landesfläche vollkommen ausreicht und dass das selbstverständlich im Offenland möglich ist. Das heißt, es braucht die Waldflächen einfach nicht, um die Ziele umzusetzen. Sie verstecken sich hinter dieser Diskussion. Denn man muss mal sagen, all die anderen Möglichkeiten, die wir alle in unserem Energieplan aufgezeigt haben, den Ausbau der Windenergie im Offenland, den Ausbau der Photovoltaik, den Ausbau der Biomasse, den Ausbau der Wasserkraft, hätten Sie nutzen können. Alles, was wir aber erkennen können, ist, dass Sie seit dem Jahr 2014 nicht wirklich Bewegung bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien reinbringen. Sie versagen in diesem Feld und versuchen, sich dahinter zu verstecken, dass im Wald der Ausbau von Windkraft nicht möglich ist. Sie könnten längst handeln. Wir haben Ihnen angeboten, Sie an diesen Stellen zu unterstützen. All das nutzen Sie nicht. Deswegen ist es wichtig, dass der Landtag dieses Recht wahrnimmt, in einer Stellungnahme der Landesregierung eine klare Position mitzugeben, die dann auch bei der Vervollständigung des LEP einfließen sollte. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion das Wort.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die heute zur Abstimmung stehende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ist bedauerlicherweise in mehrfacher Hinsicht ein Klassiker der Christdemokraten. Zum einen versucht die CDU erneut eine Stellungnahme, die nur mit den Stimmen der Rechtsextremen den Fachausschuss passieren konnte, zur Abstimmung zu bringen. An dieser Stelle weise ich noch mal darauf hin, dass wir stets an einer praktikablen Lösung für eine demokratische Mehrheit gearbeitet haben. Doch eine konstruktive Stellungnahme scheint an dieser Stelle nicht das Ziel der Union gewesen zu sein. Zum Zweiten scheint es mittlerweile zur Tradition der Konservativen zu gehören, Sachargumente auszublenden. Die Teilfortschreibung ist insbesondere im Bereich „Ausbau der erneuerbaren Energien“ und der Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen begründet. Auch die CDU hat mehrfach anerkannt, dass die Windkraft die Lokomotive der Stromerzeugung in Thüringen ist und ohne den Ausbau der Windkraft die Abhängigkeit von fossilen Importen kaum zu bewältigen ist. Zum Dritten der Aufzählung der Klassiker gesellt sich noch die Feststellung: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Union lehnt mit ihrer Stellungnahme die Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien ab. Würde dieses Anliegen in die Planungsziele und Empfehlungen im zweiten Entwurf aufgenommen werden, hätten wir ein Problem, denn das Windenergieflächenbedarfsgesetz ist unter § 1 Abs. 2 eindeutig. Darin heißt es klar und deutlich: „[…] dieses Gesetz [gibt] den Ländern verbindliche Flächenziele […] vor“. Und dieser Flächenbeitragswert liegt für Thüringen bis zum 31. Dezember 2026 bei 1,8 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 bei 2,2 Prozent. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die Diskussion zur Fokussierung auf leistungs- oder flächenbezogenen Ansatz eingehen. Nur so viel sei dazu gesagt, dass sich die Definition von Leistungszielen in der europäischen und deutschen Praxis des Ausbaus als wenig praktikabel erwiesen hat, denn auf welchen Flächen soll die benötigte Leistung erbracht werden? Wollen Sie ernsthaft für jeden Standort und Windpark ein eigenes Planungsverfahren anstrengen? Verantwortung für eine nachhaltige Energieversorgung sieht anders aus. Vor allem versucht die CDU mit ihrem Handeln, uns als Verantwortlichen im Land die Möglichkeit einer steuernden Konzentrationsplanung zu nehmen. Ein Großteil der in Thüringen ansässigen Betriebe mit hohem Energieverbrauch hat in den vergangenen Monaten deutlich gemacht: Wenn das Land Thüringen nicht bald den Fuß von der Erneuerbare-Energien-Bremse nimmt, wird der Ausbau weiter stocken und damit Produktion, Arbeitsplätze und auch Wertschöpfung in der Region gefährden. Denn neben dem Fachkräftemangel ist es vor allem der Mangel an verfügbaren günstigen und umweltverträglichen Energiequellen, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zwischen Werra und Pleiße beeinflusst. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf den zweiten wichtigen Schwerpunkt der Teilfortschreibung kommen, denn die Empfehlung, auch zukünftig die Ausweisung von Grundzentren durch die Regionalplanung vorzunehmen, ist durchaus in Teilen sinnvoll. Dies ermöglicht die beschriebene Sach- sowie Ortsnähe und stärkt die Akzeptanz in der Region. Das Engagement der Union für mehr Gestaltungsspielräume der örtlichen Planung endet jedoch dann wieder abrupt, denn das Einräumen eigener Steuerungsmöglichkeiten für die Gemeinden, um Flächen für Windenergie auszuweisen, trauen Sie anscheinend den Verantwortlichen vor Ort nicht zu. Seltsam, denn Gemeinde- und Stadträte stehen im direkten Kontakt mit den Akteuren vor Ort, wissen, wo Konflikte liegen und sind geübt darin, passende Lösungen zu finden. Dieses Know-how der demokratischen Einflussnahme der kommunalen Familie schließt die Union von der aktiven Beteiligung aus – durchaus bemerkenswert. Lassen Sie mich daher zusammenfassen. Die heute zur Abstimmung stehende Stellungnahme zum Ersten Entwurf zur Änderung des LEP ist für uns als SPD-Fraktion nicht förderlich für die Belange der Raumplanung. Daher lehnen wir diese ab. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Als Nächste erhält die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Landesentwicklungsprogramm stellt die Weichen für die langfristige und strukturelle Entwicklung Thüringens. Hiermit können wir direkt Einfluss darauf nehmen, welche Vorgaben in Thüringen für die gesamtgesellschaftliche und wirtschaftliche Entfaltung im Land gemacht werden. Neben der Planung der Verwaltungszentren geht es vor allem um die Erstellung von Regionalplänen. Diese wiederum bilden die Grundlage für Windvorranggebiete, in denen sich der Ausbau der Windenergie abspielen soll. Im Bund ist das abstrakte Ziel von 2 Prozent der jeweiligen Landesflächen als Ausbau für Windenergie vorgegeben. Dabei wird keinerlei Rücksicht auf die topografischen Gegebenheiten der Bundesländer genommen, was diese Vorgabe an sich bereits ad absurdum führt. In Thüringen würde dieses Ziel bedeuten, dass wir Windräder in Waldgebieten aufstellen müssten. Ohne adäquaten Netzausbau und Speichermöglichkeiten bringen mehr Windenergieanlagen nicht wirklich Nutzen.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hört,
hört!) Während Windkraft im Wald ein Verbrechen an der Natur ist, trägt sie nach den neuesten Erkenntnissen sogar zur Verschärfung der Folgen des Klimawandels, nämlich Reduzierung des Niederschlags und Austrocknung der Böden und Temperaturerhöhung, bei. Die Beschlussempfehlung ist von Vernunft geleitet. Sie erteilt sowohl dem abstrakten Flächenziel als auch der Windkraft im Wald eine klare Absage. Daher stimme ich der Beschlussempfehlung zu. So ein Flächenziel nimmt übrigens keinen Bezug auf die wirklich erzeugten Energiemengen, sondern ist lediglich eine Annahme auf einer installierten Leistung. Wir wissen ja alle, dass die tatsächliche Ausbeute in Thüringen bei der Windkraft davon lediglich 20 Prozent beträgt. Dies ist auch bei mehr Windrädern nicht anders. Es muss also, wie in der Beschlussempfehlung dargelegt, um Energieerzeugungsmengenziele gehen; das fordere ich schon immer. Diese kann, wie in der Empfehlung auch dargelegt wird, durch Speicher und intelligente Netze mit den vorhandenen Anlagen gesteigert werden und darauf muss der Fokus gerichtet sein. Dies alles ist übrigens bei Dunkelflauten, wie wir sie gerade erst hatten und noch haben werden, für eine ausreichende und versorgungssichere Energieerzeugung trotzdem nicht geeignet. Dazu braucht es neben dem Import von Strom aus dem Ausland, hauptsächlich erzeugt durch Atomkraft und Kohlekraftwerke, auch in Deutschland grundlastfähige Erzeugung. Die Kernkraftabschaltung ist da alles andere als hilfreich. Wir hatten die weltweit sichersten Atomkraftwerke bis zur Abschaltung. Sie wieder ans Netz zu nehmen, soweit es noch möglich ist, ist ein Gebot der Vernunft. Die gesamte Diskussion, das hatte ich bereits in meiner Rede zur Aktuellen Stunde gesagt, basiert auf unwissenschaftlichen und falschen Modellen. Darüber wird eine ergebnisoffene Diskussion immer noch weitgehend verweigert. Allerdings werden diejenigen Wissenschaftler immer mehr, die dem mit wirklichem Sachverstand und richtigen Forschungsergebnissen etwa entgegentreten. Das Klimanarrativ wackelt zusehends. Auch aus diesem Grund sollten wir uns gegen Flächenziele der Windräder im Wald starkmachen. Wir Bürger für Thüringen fordern eine vernunft- und wissenschaftsbasierte Energiepolitik, nachhaltig, versorgungssicher und auf nationale und regionale Besonderheiten achtend. Daher muss das Entwicklungsprogramm eine Wende von dieser einseitigen und umweltschädlichen Windkraft auf den Weg bringen. Wir sind unserem Land und den Menschen das schuldig und ich werde dann auch dafür stimmen. Danke.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung von Herrn Bergner für die Gruppe der FDP vorliegen, aber Herr Bergner ist – Herr Montag, Sie übernehmen. Dann Herr Abgeordneter Montag, bitte.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ob
das Herr Bergner wollte?) Das kannst du ihn morgen fragen! Liebe Frau Präsidentin, vielen Dank, auch für die Korrektur. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms durch die Landesregierung sollte ja ein großer Wurf werden. Die Bedeutung dieses Vorhabens zeigte sich darin, dass nicht nur der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, sondern auch der Innen- und Kommunalausschuss sowie der Umweltausschuss mit der Thematik befasst waren. In den Ausschüssen kam es, wie es sich für eine Demokratie gehört, zu lebhaften Diskussionen, wie es gewünscht ist. Wir haben uns in den Gremien auf die hier vorliegende Stellungnahme geeinigt, auf deren Inhalte ich im Folgenden noch ausschnittsweise eingehen möchte. Zum Thema der zentralen Orte: „Der Landtag“ – ich zitiere – „spricht sich dafür aus, dass die Bestimmung der Grundzentren nicht auf Landesebene im Landesentwicklungsprogramm, sondern weiterhin auf Ebene der Regionalplanung erfolgt.“ Die Definition, welchen Status eine Kommune hat, wird in der Regionalplanung festgelegt und dies hat sich bewährt. Nur so kann auf lokale Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden und eine Beurteilung allein auf statistischen Daten aus einem fernen Büro in Erfurt wird vermieden. Stichwort: Bürgernähe. Zum Thema „Energie“ ließe sich viel Weiteres sagen. Die wichtigsten Punkte, die wir heute hier vorliegen haben, sind noch einmal, dass wir als Landtag ein klares Bekenntnis abgeben zur Wiederaufforstung vor Windkraft in Thüringer Wäldern. Die Thüringer Wälder als CO -Senke sind zu schüt2 zen, wie auch das Verfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt hat, und klimagerecht umzubauen. Eine Erkenntnis, die mittlerweile auch Anklang und Verständnis bei den einschlägigen Umweltorganisationen gefunden hat. Die starren und unsinnigen Flächenziele lehnen wir ja schon länger ab und es muss doch beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf die lokalen Gegebenheiten eingegangen werden. Für Thüringen bedeutet das für uns einen technologieoffenen Ansatz mit Wind, Solar, Biomasse, Wasserkraft und – ja – auch Wasserstoff. Ich verweise an dieser Stelle noch mal auf das Wasserstoffzukunftsgesetz der FDP, was diesem Landtag seit zwei Sitzungen bereits vorliegt und was noch der Beratung harrt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Daran sehen Sie, was gute Politik ist, nämlich heute schon an morgen denken und technologieoffen, aber konkret mit eigenen Vorschlägen in die Debatte zu gehen. Wir als FDP tun das mit dem Wasserstoffzukunftsgesetz.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschlussempfehlung zur Stellungnahme, die uns hier in der Drucksache 7/8953 vorliegt, greift die Punkte aus den Diskussionen auf und findet die Unterstützung der Freien Demokraten. Dem werden wir zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin eine gute Beratung. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat Frau Ministerin Karawanskij für die Landesregierung das Wort.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Den Erste Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms hatten wir in Thüringen am 22. November 2022 im Kabinett beschlossen und dann entsprechend auch der Öffentlichkeit, den Behörden und auch dem Landtag übergeben. Es gab dann eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Frist bis zum 17. März. Es gingen bis zu dieser Frist 502 Stellungnahmen ein. Wenn Sie heute die Stellungnahme beschließen, dann wäre das die 503. Stellungnahme. Und, um das noch mal in Erinnerung zu rufen, der Landesgesetzgeber, also Sie selbst, haben im Jahr 2007 mit der Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes eingeführt, dass der Landtag mit einbezogen werden kann. Er hat die Gelegenheit zur Stellungnahme, aber abgeben muss er eine Stellungnahme nicht. Wenn die Stellungnahmen dann nicht fristgerecht eingehen, können die dann auch unberücksichtigt bleiben – § 3 Abs. 5. Aber wir haben natürlich jetzt die Situation, dass mittlerweile der Zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms schon fortgeschritten ist und wir dennoch denken, dass wir die Stellungnahme des Landtags, so sie heute beschlossen wird, auch mit einarbeiten bzw. einbeziehen können. Ich will jetzt gar nicht vorgreifen, wir müssen das auch entsprechend prüfen, wie wir das immer mit den Stellungnahmen tun, aber vielleicht ein paar Punkte aus der hier vorliegenden Stellungnahme, die Sie hier zur Diskussion stellen, herausgreifen. Der Thüringer Landtag hat mit seinen Eckpunkten des Leitbilds und den Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen und auch unter Berücksichtigung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichts aus dem Juni 2017 beschlossen, dass zentralörtliche Strukturen gestärkt und auch Gemeinden mit einer Mindesteinwohnergröße von 6.000 Einwohnern bezogen auf das Jahr 2035 gebildet werden sollen. Die neu gegliederten Gemeinden sollen ja so strukturiert sein, dass sie genau die Funktion von Zentralen Orten wahrnehmen können. Und die jeweilige Gesetzesbegründung dieser leitbildgerechten Gemeindeneugliederung der vergangenen Jahre enthält ja genau diese Feststellung. Damit sollen die neu gegliederten Gemeinden Harztor, Am Ettersberg, Grammetal, Nessetal, Georgenthal, Drei Gleichen, Amt Wachsenburg, Unterwellenborn, Föritztal und Nobitz künftig im Landesentwicklungsprogramm als Grundzentren aufgenommen werden. Das dient natürlich auch der Stärkung des ländlichen Raums, der Sicherstellung der Daseinsvorsorge und der Gewährung gleichwertiger Lebensverhältnisse. In der Beschlussempfehlung schlägt der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten vor, die Aufnahme dieser Grundzentren und damit auch die Stärkung der ländlichen Räume abzulehnen. Und ohne das jetzt einer fachlichen Prüfung unterzogen zu haben oder auch vorgreifen zu können, ich kann mir, ehrlich gesagt, schwer vorstellen, dass man genau diesem Ziel, dass wir ländliche Räume stärken wollen, entsprechen kann. Und zur Windenergie, dass dann auch entsprechend mit der Stellungnahme die Flächenausbauziele oder die Flächenziele für den Windenergieausbau abgelehnt werden, Folgendes: Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist ja schon vorgegeben durch eine ganze Reihe von bundesgesetzlichen Regelungen, die wir auch entsprechend umsetzen müssen. Wir haben das Windenergieflächenbedarfsgesetz und bis Ende 2032 müssen 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitgestellt werden. Es geht jetzt gar nicht darum, ob man das jetzt umsetzen möchte. Das ist bindendes Bundesrecht, was hier umgesetzt werden kann. Das, was wir als Länder tatsächlich zu entscheiden haben, ist, wie die vorgegebenen Flächenbeitragswerte erreicht werden. Die Flächenvorgabe für Windenergie kann aber nicht durch andere Energieträger kompensiert werden. Das haben Sie als FDP-Fraktion im Übrigen im Deutschen Bundestag auch so mitbeschlossen. Mit dem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms setzen wir bindendes Bundesrecht um, auch transparent um, dass jede Planungsregion genau jenen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leistet, der auch dann ihrer räumlichen Eignung und Leistungsfähigkeit entspricht. Und nur, wenn Land und Regionale Planungsgemeinschaften die Bundesvorgaben umsetzen, bleibt die planerische Steuerung der Windenergie und damit die Konzentration von Windenergieanlagen an geeigneten Standorten auch erhalten. Der Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft lehnt in seiner Beschlussempfehlung genau die Einführung eigener Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden für die Ausweisung von Flächen für Windenergie ab. Genau diese Möglichkeit ist aber vom Bundesgesetzgeber schon geschaffen worden im Juli dieses Jahres mit der Änderung des Baugesetzbuchs, welche dann am 14. Januar kommenden Jahres, also 2024, in Kraft tritt und damit auch bundesweit gilt. Bei der Ausweisung, um noch mal auf die gemeindliche Wirkungsmöglichkeit zu sprechen zu kommen, handelt es sich ja um eine wirkungsvolle Handlungsmöglichkeit, um die Erweiterung der gemeindlichen Planungsspielräume entsprechend umsetzen zu können. Eine Planungspflicht wiederum der Gemeinden besteht nicht. Die Gemeinden können das selber ausweisen, sie können das selber beplanen, aber sie müssen es nicht. Damit wird den Regionalen Planungsgemeinschaften auch weiterhin die Hauptverantwortung für die Planung der Windenergiegebiete übertragen und die regionalplanerische Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie dürfte auch weiterhin den Regelfall darstellen, während die gemeindliche Möglichkeit dann eher eine Ergänzung darstellt. Insofern muss man hier tatsächlich die Gewichtung auch so betrachten und nicht den Teufel an die Wand malen. Der Ausschuss für Infrastruktur und Forsten spricht sich im Stellungnahme-Entwurf gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald aus, auch auf Kalamitätsflächen. Ihr Anliegen, also die Nichteinbeziehung von Waldflächen, entspricht nicht der geltenden Rechtslage und leider auch nicht dem Stand der Technik. Die Voraussetzung nämlich für die Eignung eines Standorts für den wirtschaftlichen Betrieb ist die ausreichende Windhöffigkeit, also ob da eine entsprechende Windgeschwindigkeit vorliegt. Und dies ist in Thüringen in der Regel in den Mittelgebirgslagen auch an exponierten Standorten am höchsten, die jedoch natürlich bewaldet sind. Viele Waldstandorte sind weit von Siedlungen entfernt, sodass auch diese negativen Auswirkungen möglicherweise von Windenergieanlagen, was auch die Bevölkerung betrifft, in wohnortnaher Bebauung vermieden werden können. Im Übrigen noch mal, weil es vorhin bzw. jetzt gerade in der Debatte falsch herangezogen wurde: Am 20. November hat das Bundesverfassungsgericht genau entsprechend entschieden, dass das pauschale Verbot der Nutzungsartenänderung von Wald zur Errichtung von Windkraftanlagen entsprechend des Thüringer Waldgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bedanke mich erst einmal dafür, dass Sie eine Stellungnahme entsprechend abgegeben haben und wir das hier auch zu dem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen mit beifügen können. Es war ja schon die Rede davon, dass wir entsprechend am zweiten Entwurf bzw. an dem fortführenden Entwurf arbeiten. Wir haben sehr viele Stellungnahmen erhalten. Anfang 2024 soll ein Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms im Kabinett beschlossen werden. Im Anschluss erfolgt dann natürlich wieder eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags und da, denke ich, treffen wir uns hier wieder. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/8953. Herr Abgeordneter Braga?
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Meine Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Dann treten wir in die Abstimmung ein und ich bitte
(Zwischenruf aus dem Hause)
– es ist möglich, darüber namentlich abzustimmen – die Wahlhelfer, die Stimmkarten einzusammeln. Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis der Abstimmung. Anwesende Abgeordnete 83, abgegebene Stimmen 72: dafür für Ja 36 und für Nein ebenfalls 36 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist die Beschlussempfehlung abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aus den Reihen der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen ist an mich herangetragen worden, dass wir heute keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufen. Ich erkenne keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Sitzung für heute und wünsche allen einen schönen Feierabend.
(Beifall DIE LINKE)