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Maik Kowalleck

CDU 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten uns damals als CDU dafür eingesetzt, dass auch unser Land auf die neue Situation reagiert. Das heißt, mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und dem damit verbundenen Zusammenhang Energiekrise und Wirtschaftskrise war es notwendig, dass wir Hilfen schaffen mussten für unser Land, für die Wirtschaft, für die Vereine, Verbände, für die Bürgerinnen und Bürger, alle, die es betroffen hat. Und in Gemeinsamkeit hier in diesem Land haben wir auch das bisherige Corona-Sondervermögen in ein Sondervermögen für die Energiekrise umgewidmet. Wir haben uns mit dem Thema jetzt mittlerweile schon seit Jahren im Haushalts- und Finanzausschuss und natürlich auch hier im Hohen Hause beschäftigt. Das ist auch notwendig. Wir hatten hierzu auch im zuständigen Ausschuss immer wieder die entsprechenden neuen Zahlen und die Beratungen. Für uns als CDU-Fraktion ist es auch weiterhin notwendig und wichtig, dass die Hilfen, die gebraucht werden, auch zur Verfügung stehen, denn wir sind noch nicht am Ende, was die Wirtschaftskrise angeht. Im Gegenteil, wir sehen ja auch die Diskussion in diesem Jahr, insbesondere zum Heizungsgesetz, zur Umstrukturierung im Bereich der Energie, dass hier die Themen total aktuell sind und wir auch weiter dranbleiben müssen. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir das auch weiterhin im Auge behalten. Zum vorliegenden Gesetzentwurf muss man sagen, wir hatten als Thüringer Landtag auch bewusst längere Zeiten, was das Sondervermögen angeht, hier festgeschrieben. Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle und natürlich auch im Ausschuss noch mal diskutieren, welche Lösungsmöglichkeiten die besten sind, um hier auch für unsere Wirtschaft und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Was wir nicht wollen, ist – wie gesagt –, dass diese Hilfen, die hier in den letzten Monaten auf den Weg gebracht wurden, beendet werden, sondern wir müssen sehen, wo die Hilfen konkret gebraucht werden. Da müssen wir als Thüringer Landtag auch entsprechend handeln. An dieser Stelle sprechen wir uns als CDU-Fraktion dafür aus, dass wir den Gesetzentwurf an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und hier auch weiterhin beraten und die verschiedenen Punkte noch mal an der Stelle diskutieren. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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