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Ute Bergner

fraktionslos 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Nach dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Corona-Sondervermögen ist allerorts rege Betriebsamkeit zu vermelden. Im Bund gibt es eine Haushaltssperre, aber offensichtlich nur bei Ausgaben für Bundesbürger. Und auch in Thüringen ist es plötzlich möglich, die ungenutzten Reste des Thüringer Corona-Sondervermögens in den normalen Landeshaushalt zu überführen, wobei die Forderung ja eigentlich schon lange besteht. Auch ist absehbar, dass nicht mehr so einfach weitere Sondervermögen gebildet werden können, die, wie wir alle genau wissen, eigentlich Schulden sind am regulären Haushalt vorbei. Wenn das Geld nicht explizit für unvorhergesehene katastrophale Ereignisse vorgesehen ist, hat Karlsruhe nun diese Praxis verboten. Es ist übrigens dem von Frau Ministerin Taubert geführten Finanzministerium zu verdanken, dass der Landesrechnungshof für die Erweiterung des Sondervermögens aus Hilfen zur Energiekrise in einer ersten Prüfung keine Fehler finden kann. Ich erinnere daran, dass hier in der Runde viele Abgeordnete der Meinung waren, dafür neue Schulden aufzunehmen. Frau Taubert jedoch hat sich mit ihrer Kompetenz und Vernunft durchgesetzt. Beim vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition geht es nun um die Schulden im Kernhaushalt. Mit einem Taschenspielertrick zu bezeichnenden Gesetz sollen nun zusätzliche Millionen herangespielt werden. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: So what?) Auf die Idee, beispielsweise den immer mehr ausufernden Förderdschungel zu lichten, dessen Zuwendungen auch gern für die eigenen Unterstützer verwendet werden oder den ständigen Stellenaufwuchs in der Verwaltung zu stoppen, kommt bei Rot-Rot-Grün dabei natürlich niemand. Aber es werden ja auch keine neuen Schulden aufgenommen, lediglich Tilgungszeiträume verdoppelt und das gilt dann – ich zitiere – auch für möglicherweise in Zukunft aufzunehmende Kredite nach § 18 Thüringer Landeshaushaltsordnung. Aber, liebe Abgeordnete von den Regierungsparteien, das kostet natürlich zusätzliches Geld, auch und gerade in Zeiten wesentlich höherer Zinsen. Es handelt sich de facto um eine indirekte Schuldenaufnahme, auch wenn es rein rechtlich etwas anderes ist. Die Wirkung für den Landeshaushalt ist dieselbe. Außerdem ist es eine Wette auf die Zukunft, denn die zusätzlichen Ausgaben für Zinsen müssen nachfolgende Landesregierungen erwirtschaften. Und ich möchte noch mal betonen, wir haben schon jetzt im nächsten Haushalt 56 Millionen Euro Zinsen zu zahlen. Damit wird die ohnehin schon hohe Hypothek für eine zukünftige Regierung immer größer. Da sich erwartbar die Thüringer Wirtschaft in den kommenden Jahren kaum positiv entwickeln wird, ist zudem fraglich, ob genügend Steuern eingenommen werden können. Im Zweifel bleibt dann, selbige zu erhöhen. Auch das geht dann zulasten der Nettosteuerzahler. Statt mehr Haushaltsdisziplin, die notwendig wäre, wird mit dem Gesetz nach dem Motto „Augen zu und durch“ gehandelt. Die Gesetze, die Grundsätze einer ehrlichen und nachhaltigen Haushaltspolitik sind andere. Es gilt, in Zeiten von sinkenden Steuereinnahmen und auch angesichts neuer Herausforderungen, auf der Ausgabenseite genau hinzuschauen. Dies muss und darf nicht zulasten notwendiger Investitionen gehen, jedoch können Einsparungen in der Verwaltung und in konsumtiven Bereichen durchaus vorgenommen werden. Wir Bürger für Thüringen stehen für eine solide, transparente und ehrliche Haushaltspolitik, um dringend nötige Investitionen in die Infrastruktur zu ermöglichen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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