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Hoffmann

AfD 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Fragestunde

Fragen zum Bundesverfassungsgerichtsurteil über das Bundeshaushaltsgesetz den Bereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffend Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete am 15. November 2023, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Artikel 109 Abs. 3, Artikel 110 Abs. 2 und Artikel 115 Abs. 2 Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Im Febru ­ ar 2022 hatte die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für die Folgen der Coronapandemie vorgesehen waren, dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zugeführt. Geplant war, dieses Geld aus dem zwischenzeitlich umbenannten „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) in Bereiche wie erneuerbare Energien, Elek ­ tromobilität oder energetische Gebäudesanierun ­ gen zu investieren. Dem Urteil folgend ist die rück ­ wirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltspans 2021 unwirksam. Dies ­ bezüglich stellen sich Fragen, welche dieser Mittel der Freistaat Thüringen im Bereich des TMUEN wofür erhalten und wofür ausgegeben hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Summe hat der Freistaat Thüringen im Bereich des TMUEN von den 60 Milliarden Euro aus dem KTF wann und wofür erhalten? 2. Wofür wurde dieses Geld bereits wann ausgegeben respektive wofür verplant? 3. Wie hoch ist der Geldbetrag, der von dieser Summe noch nicht durch die Landesregierung im Bereich des TMUEN ausgegeben wurde? 4. Was beabsichtigt das TMUEN mit den noch nicht ausgegebenen Geldern zu tun?

Protokoll ↗