Franziska Baum
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen und wo auch immer, die Kombination aus dem Ukraine-Fluchtzustrom und den hohen Zuzugszahlen aus anderen Herkunftsstaaten führt derzeit zu einer sehr hohen Belastung für die Kommunen in Deutschland. Auch in Thüringen schlagen kommunale Verantwortungsträger immer wieder Alarm, es fehlt an Wohnraum, dadurch sind auch die Unterkunftsplätze für Ankommende knapp
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da
muss man mal die Fluchtursachen bekämpfen! und die zur Verfügung gestellten Finanzmittel reichen nicht aus, um die Menschen angemessen zu versorgen. Die Schulplätze gerade für die Kinder aus der Ukraine waren in den Planungen der Kommunen nicht vorgesehen und müssen nun ad hoc organisiert werden. Das führt teilweise zu Unruhe in der Bevölkerung, wenn um knappe Schulplätze gerungen wird. Auf der anderen Seite der Medaille stehen die Wirtschaft, die dringend Fach- und Arbeitskräfte benötigt, und die Aussicht, dass auch zukünftig durch die Veränderungen in der Welt mit einem dauerhaften Migrationsstrom zu rechnen ist. Unter diesem Gesichtspunkt muss Migrations- und Integrationspolitik nicht nur in Thüringen, aber auch in Thüringen als Daueraufgabe angenommen werden und endlich entsprechend rechtlich und ordnungspolitisch aufgesetzt werden. Erste Veränderungen hat die Landesregierung richtigerweise jetzt bereits umgesetzt. Den Wechsel der Zuständigkeiten ins Innenministerium unterstützen wir als Freie Demokraten sehr und unser Antrag dazu ist Ihnen ja auch bekannt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir hätten den vollständigen Übergang des Themas bevorzugt – aber einen Schritt nach dem anderen. Bei allen Vorhaben in der Migrationspolitik ist aber zu berücksichtigen, dass wir nicht im luftleeren Raum agieren. Einen Großteil der Rahmensetzung für Flucht, Asyl und Zuwanderung setzt die Europäische Union, gefolgt von der deutschen Bundesebene. Hier mahnen wir seit Jahren bereits ein abgestimmtes, systematisches Vorgehen an. In dem Zusammenhang bleibt auch abzuwarten, wie sich zum Beispiel die EU zu den Asyl- und Migrationsvorschlägen der bisherigen Dublin-Verordnung bis Februar 2024 verhält und wie sie diese verändern werden. Aktuell sieht ja ein Vorschlag vor, in einem fünftägigen Identitäts-, Sicherheits- und Gesundheitscheck eine Vorprüfung auf Bleibeperspektive bereits an den EU-Außengrenzen vorzunehmen. Das könnte generell zu einem systematischeren Ankunftsgeschehen führen, hätte aber dann entsprechend eben auch Auswirkungen auf das, wofür wir hier in Thüringen noch zuständig sind. Ein angemessener EU-Außengrenzenschutz ist aus unserer Sicht auch mehr wert als stichprobenartige Grenzkontrollen innerhalb der EU, wie sie aktuell durchgeführt werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Ergebnisse zeigen aber auch, wie wichtig es ist, das Thema „Migration“ auf den Boden der Tatsachen zu holen und so zu organisieren, dass wir den humanitären Ansprüchen des Asylrechts, dem Zuwanderungsbedarf und dem Sicherheitsanspruch innerhalb der EU, Deutschlands und auch Thüringens gerecht werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringen ist jetzt hier an der Stelle das Stichwort. Wir kommen zu dem Gesetzentwurf der CDU. Grundsätzlich begrüßen wir die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde. Das war auch Bestandteil unserer Forderungen, als es um das Amt für Migration ging. Eine solche zentrale Ausländerbehörde gibt es auch in anderen Bundesländern und sollte durch den Einsatz entsprechender Fachleute in der Lage sein, eben die Ausländerbehörden auf der kommunalen Ebene zu entlasten. Hier können bestimmte Fallgruppen zum Beispiel gebündelt werden, organisatorische Prozesse vereinheitlicht werden, was ein sehr wichtiger Punkt wäre, und auch überhaupt soll die Abstimmung der Ausländerbehörden untereinander verbessert werden. Wie das genau aussehen soll und ob die im Gesetzentwurf beschriebenen Strukturen und Aufgaben dazu helfen, das müsste man sich sicherlich noch einmal genau anschauen, denn nur diese zentrale Ausländerbehörde jetzt einzuführen, ohne den Gesamtkomplex anzugehen, dafür braucht es uns am Ende auch nicht. Das kann die Landesregierung allein machen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und ob die zentrale Ausländerbehörde diejenige sein sollte, die das Thema „Bleibeperspektive“ regelt oder regeln sollte, das stelle ich auch infrage. Das habe ich ausgeführt im Zusammenhang mit den Entwicklungen, die sich da in der EU ergeben. Wir haben auch unsere Schwierigkeiten mit diesen Aufnahmezentren, die zum dauerhaften Wohnsitz derjenigen mit schlechter Bleibeperspektive werden sollen. Das hat mit unterschiedlichen Aspekten zu tun. Einmal mit der Frage: Was ist eigentlich eine schlechte Bleibeperspektive? Woran halten wir das fest? Das Zweite ist: Für wie lange sollen die denn da wohnen? Wann ist das Asylverfahren nun eigentlich beendet? Vor dem Widerspruch, nach dem Widerspruch? Da sind die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen komplex und dauern ja auch entsprechend lange. Insofern teile ich die Sorge, dass dort eine Sicherheitslage an Orten entsteht, die wir vielleicht so auch nicht haben wollen. Eine andere Herausforderung im Gesetzentwurf sehen wir auch bei der Verpflichtung zu Arbeit, die durch die zentrale Ausländerbehörde umgesetzt werden soll. Das finden wir schwierig. Nicht weil wir es den Menschen nicht gönnen, einer Aufgabe nachzugehen, aber Verpflichtung zur Arbeit finden wir irgendwie rechtlich unangemessen.
(Beifall DIE LINKE)
Das können die Landkreise auch anders machen und besser machen und machen es ja bereits schon. Über die Arbeitsgelegenheiten, die die Landkreise in ihren Aufgaben umsetzen – da ergeben sich gute Erfahrungen, auch was dann die Akzeptanz in der jeweiligen Bevölkerung angeht.
(Unruhe CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Um kurz auf den Punkt zu kommen. Wir würden das mit in den Ausschuss nehmen, um die Themen zu besprechen. Wir werden es nicht ohne den Blick auf den Gesamtzusammenhang auf EU- und Deutschlandebene betrachten können und vor allem nicht, ohne den Blick auf das, was die Landesregierung aktuell vorhat und da weitermachen will. Dass das da auch zusammenpasst. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Gruppe der FDP)
