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Thomas Gottweiss

CDU 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Zuschauer! Herr Kalich, es ist ja interessant, wenn Sie hier am Pult sagen, dass uns schon der zweite Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm vorliegen würde. Fakt ist, den Abgeordneten des Thüringer Landtags liegt dieser zweite Entwurf noch nicht vor. Sie haben da offensichtlich einen Wissensvorsprung. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er hat gesagt, der müsste längst vorliegen!) Es wäre wichtig, dass wir ihn tatsächlich zeitnah erhalten, damit wir den eben auch bewerten können. Das, was uns aber vorliegt, ist dieser erste Entwurf und dazu hat der Ausschuss eine sehr gute Beschlussempfehlung formuliert. Der erste Punkt, der für uns wichtig ist, ist bei der Planung der Zentralen Orte, dass diese so, wie es bisher geübte Praxis in Thüringen war, von den Regionalen Planungsgemeinschaften vorgenommen werden kann. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war nicht immer so!) Es macht überhaupt keinen Sinn, das auf die Landesebene zu ziehen, denn damit entfernt man natürlich die Entscheidung von denen vor Ort, die am Ende mit dieser Entscheidung umgehen müssen. Man braucht gar nicht zu befürchten, dass kleine Orte da eine zu große Entscheidungsmöglichkeit kriegen, weil wir wissen, wie die regionalen Planungsversammlungen zusammengesetzt sind. Die sind im Wesentlichen dominiert durch die Zentralen Orte, durch die Oberzentren, durch die Mittelzentren, die dort mit ihren Bürgermeistern vertreten sind. Die Landräte, die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind diejenigen, die die Planungsversammlungen dominieren. Es sind natürlich zusätzlich auch noch Vertreter über die Kreistage entsandt, wo oftmals dann kleinere Kommunen auch die Möglichkeit haben, an den fachlichen Entscheidungen teilzunehmen. Aber es ist klar, dass die Region an sich sehr gut vertreten ist und im Sinne der Zentralen Orte dort auch entschieden werden kann auf fachlicher Ebene, was im Rahmen der Planungsversammlung eh immer notwendig ist, weil das, was die als Aufgabe haben, tatsächlich staatliche Landesplanung ist, auch wenn es in den Regionalen Planungsgemeinschaften gemacht wird. Das ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, wo man sich an fachlichen Dingen orientieren muss. Diese bewährte Form sollte beibehalten bleiben. Dazu gehört auch, dass für die Ausweisung als Grundzentrum Kriterien ausschlaggebend sein sollten, die vor allen Dingen funktional und damit sachorientiert geprägt sind, und nicht irgendwelche fremden Kriterien wie die Entfernung oder die Erreichbarkeit, sondern das, was tatsächlich vor Ort gemacht wird, sollte den Ausschlag geben. Darüber hinaus haben wir natürlich den Bereich „Energie“, der in diesem ersten Entwurf vom Landesentwicklungsprogramm eine große Rolle spielt. Auch da hat der zuständige Fachausschuss eine ganz eindeutige Empfehlung abgegeben, nämlich dass der Landtag Flächenziele ablehnt, weil Flächenziele überhaupt keinen Sinn ergeben. Das Einzige, was fachlich Sinn ergibt, ist, dass man sich am Energiebedarf Thüringens orientiert und diesen Energiebedarf tatsächlich decken will, also Erzeugungsmengenziele definiert. Da es darauf ankommt, dass tatsächlich genügend Strom aus erneuerbaren Energien vorhanden ist, sollten diese Erzeugungsmengenziele eben auch technologieoffen sein, weil es für den Strom an sich unbedeutend ist, ob er aus Windkraft, aus Photovoltaik, aus Biomasse oder aus Wasserkraft entsteht; wichtig ist, dass der Strom vorhanden ist. Da sollte man tatsächlich den Regionalen Planungsgemeinschaften auch die Möglichkeit geben, eigene fachliche Entscheidungen zu treffen. Der Landtag soll entsprechend der Stellungnahme bedauern, dass es diese einseitige Fokussierung auf die Windenergie gibt. Es ist tatsächlich so, dass es fachlich keinen Sinn macht, denn die Windenergie funktioniert nur, wenn sie durch Photovoltaik, durch Biomasse, durch Wasserkraft ergänzt wird. Wir brauchen grundlastfähige erneuerbare Energien genauso wie flexibel steuerbare erneuerbare Energien. All dies muss bedacht werden genauso wie der Ausbau von Speichern und des Netzes. Auch da ist tatsächlich der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms ziemlich ernüchternd, weil darüber so gut wie nichts drinsteht und es keine steuernde Idee dieser Landesregierung gibt, wie man das Problem angehen kann. Darüber hinaus ist es so, dass, wenn man einer Ebene, den Regionalen Planungsgemeinschaften, die Möglichkeit gibt, Vorrangflächen auszuweisen und dann an anderen Stellen dafür die Windkraft zu untersagen, dann ist es natürlich sinnvoll, dass es da ein gesamträumliches Konzept gibt. Deswegen ist es äußerst widersprüchlich, dass man hier versucht, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eigene Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, weil die ja auf jeden Fall im Widerspruch zum Regionalplan stehen würden und daher das Ganze keinen Sinn ergibt. Deswegen schlagen wir mit der Stellungnahme vor, dass dieser Punkt auch noch mal deutlich herausgearbeitet wird. Die Stellungnahme sagt auch, dass der Landtag sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ausspricht und dass deutlich gemacht wird, dass die Wiederaufforstung und der klimaresistente Waldumbau Vorrang haben müssen. Das ist das, was wir gemeinsam als Ziel haben sollten, unsere Wälder zukunftssicher zu machen, den Wald zu schützen und nicht den Wald zu zerstören, indem man dort Windräder aufbaut. Jetzt will ich auch noch mal einen Punkt sagen. Sie nehmen einfach die Realität nicht zur Kenntnis. Wir haben deutlich gemacht, dass wir für einen bedarfsgerechten Ausbau der erneuerbaren Energien sind und dass wir gesagt haben, wir wollen, dass sie so ausgebaut werden, damit wir tatsächlich den Bedarf Thüringens und seiner Wirtschaft insgesamt decken können. Wir haben berechnet, dass dazu eine Fläche von 0,8 Prozent der Landesfläche vollkommen ausreicht und dass das selbstverständlich im Offenland möglich ist. Das heißt, es braucht die Waldflächen einfach nicht, um die Ziele umzusetzen. Sie verstecken sich hinter dieser Diskussion. Denn man muss mal sagen, all die anderen Möglichkeiten, die wir alle in unserem Energieplan aufgezeigt haben, den Ausbau der Windenergie im Offenland, den Ausbau der Photovoltaik, den Ausbau der Biomasse, den Ausbau der Wasserkraft, hätten Sie nutzen können. Alles, was wir aber erkennen können, ist, dass Sie seit dem Jahr 2014 nicht wirklich Bewegung bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien reinbringen. Sie versagen in diesem Feld und versuchen, sich dahinter zu verstecken, dass im Wald der Ausbau von Windkraft nicht möglich ist. Sie könnten längst handeln. Wir haben Ihnen angeboten, Sie an diesen Stellen zu unterstützen. All das nutzen Sie nicht. Deswegen ist es wichtig, dass der Landtag dieses Recht wahrnimmt, in einer Stellungnahme der Landesregierung eine klare Position mitzugeben, die dann auch bei der Vervollständigung des LEP einfließen sollte. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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