thueringer-landtag.de ↗

Lutz Liebscher

SPD 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die heute zur Abstimmung stehende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ist bedauerlicherweise in mehrfacher Hinsicht ein Klassiker der Christdemokraten. Zum einen versucht die CDU erneut eine Stellungnahme, die nur mit den Stimmen der Rechtsextremen den Fachausschuss passieren konnte, zur Abstimmung zu bringen. An dieser Stelle weise ich noch mal darauf hin, dass wir stets an einer praktikablen Lösung für eine demokratische Mehrheit gearbeitet haben. Doch eine konstruktive Stellungnahme scheint an dieser Stelle nicht das Ziel der Union gewesen zu sein. Zum Zweiten scheint es mittlerweile zur Tradition der Konservativen zu gehören, Sachargumente auszublenden. Die Teilfortschreibung ist insbesondere im Bereich „Ausbau der erneuerbaren Energien“ und der Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen begründet. Auch die CDU hat mehrfach anerkannt, dass die Windkraft die Lokomotive der Stromerzeugung in Thüringen ist und ohne den Ausbau der Windkraft die Abhängigkeit von fossilen Importen kaum zu bewältigen ist. Zum Dritten der Aufzählung der Klassiker gesellt sich noch die Feststellung: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Union lehnt mit ihrer Stellungnahme die Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien ab. Würde dieses Anliegen in die Planungsziele und Empfehlungen im zweiten Entwurf aufgenommen werden, hätten wir ein Problem, denn das Windenergieflächenbedarfsgesetz ist unter § 1 Abs. 2 eindeutig. Darin heißt es klar und deutlich: „[…] dieses Gesetz [gibt] den Ländern verbindliche Flächenziele […] vor“. Und dieser Flächenbeitragswert liegt für Thüringen bis zum 31. Dezember 2026 bei 1,8 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 bei 2,2 Prozent. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die Diskussion zur Fokussierung auf leistungs- oder flächenbezogenen Ansatz eingehen. Nur so viel sei dazu gesagt, dass sich die Definition von Leistungszielen in der europäischen und deutschen Praxis des Ausbaus als wenig praktikabel erwiesen hat, denn auf welchen Flächen soll die benötigte Leistung erbracht werden? Wollen Sie ernsthaft für jeden Standort und Windpark ein eigenes Planungsverfahren anstrengen? Verantwortung für eine nachhaltige Energieversorgung sieht anders aus. Vor allem versucht die CDU mit ihrem Handeln, uns als Verantwortlichen im Land die Möglichkeit einer steuernden Konzentrationsplanung zu nehmen. Ein Großteil der in Thüringen ansässigen Betriebe mit hohem Energieverbrauch hat in den vergangenen Monaten deutlich gemacht: Wenn das Land Thüringen nicht bald den Fuß von der Erneuerbare-Energien-Bremse nimmt, wird der Ausbau weiter stocken und damit Produktion, Arbeitsplätze und auch Wertschöpfung in der Region gefährden. Denn neben dem Fachkräftemangel ist es vor allem der Mangel an verfügbaren günstigen und umweltverträglichen Energiequellen, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zwischen Werra und Pleiße beeinflusst. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf den zweiten wichtigen Schwerpunkt der Teilfortschreibung kommen, denn die Empfehlung, auch zukünftig die Ausweisung von Grundzentren durch die Regionalplanung vorzunehmen, ist durchaus in Teilen sinnvoll. Dies ermöglicht die beschriebene Sach- sowie Ortsnähe und stärkt die Akzeptanz in der Region. Das Engagement der Union für mehr Gestaltungsspielräume der örtlichen Planung endet jedoch dann wieder abrupt, denn das Einräumen eigener Steuerungsmöglichkeiten für die Gemeinden, um Flächen für Windenergie auszuweisen, trauen Sie anscheinend den Verantwortlichen vor Ort nicht zu. Seltsam, denn Gemeinde- und Stadträte stehen im direkten Kontakt mit den Akteuren vor Ort, wissen, wo Konflikte liegen und sind geübt darin, passende Lösungen zu finden. Dieses Know-how der demokratischen Einflussnahme der kommunalen Familie schließt die Union von der aktiven Beteiligung aus – durchaus bemerkenswert. Lassen Sie mich daher zusammenfassen. Die heute zur Abstimmung stehende Stellungnahme zum Ersten Entwurf zur Änderung des LEP ist für uns als SPD-Fraktion nicht förderlich für die Belange der Raumplanung. Daher lehnen wir diese ab. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Lutz Liebscher Protokoll ↗