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Thomas L. Kemmerich

FDP 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Ja, Herr Dittes von der Partei Die Linke: Wenn das Geld tatsächlich dann am 29. Februar oder buchungstechnisch am 1. März 2024 in die allgemeine Rücklage des Haushalts führt, dann ist sie in dem Moment noch nicht durch Ausgaben gedeckt, das ist richtig. Aber Sie können jederzeit durch die Deckungsringe und andere Buchungsverläufe, nämlich im Haushaltsvollzug auf diese Rücklage zugreifen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also Herr Kemmerich, das ist wirklich peinlich!) Und damit ist das Geld eben nicht gesichert und ist immer noch in der Möglichkeit, dass Sie – und ich wiederhole das gern – mit den klebrigen Händen Ihrer Regierung – und Frau Henfling, verstehen Sie es doch mal. Frau Henfling will immer nicht das verstehen, was nicht in ihr Weltbild passt, das ist einfach grüne Gesinnung. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verstehen Sie einfach, dass Sie in dem Haushaltsvollzug, in diese Haushaltsrücklage eingreifen können, und das wollen wir Ihnen einfach wegnehmen, indem wir es in die Tilgung stecken. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Nicht nur, dass Sie keine Vorschläge machen! Sie haben es noch nicht einmal verstanden!) Nachdem wir es in die Tilgung gesteckt haben, ist auch die Zinslast damit erledigt, und das gibt auch Spielräume für die nächsten Haushaltsgenerationen. Ja, es ist gar nicht so einfach. Sie haben ja noch Redezeit, Sie können nach vorn kommen, dann kann ich noch darauf reagieren. Herzlichen Dank.

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