Jens Cotta
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream! Ein Sozialist ist jemand, der alles teilen will, was er nicht hat. Ein treffender Spruch, der vielleicht auch die aktuellen Bestrebungen der rot-rot-grünen Fraktionen im Thüringer Landtag charakterisiert. Die vorgeschlagene Änderung zum Vierten Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, birgt jedoch weitreichende Konsequenzen. Im Kern geht es um die Novellierung des Tilgungszeitraums für Kreditmarktschulden gemäß § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung von acht auf üppige 15 Jahre. Zudem soll fast unbemerkt das Wort „verbindlich“ entfernt werden, eine subtile, jedoch bedeutsame Änderung, auf die ich später noch eingehen werde. Die amtierende Thüringer Regierung scheint unersättlich, wenn es um das liebe Geld geht. Trotz stattlicher Einnahmen, immer wieder beachtlichen Haushaltsresten und Griff in die Rücklagen versucht man, an noch mehr Mittel zu kommen, um dann utopische Projekte wie die Rettung des Weltklimas oder die Masseneinwanderung zu finanzieren. Eine tatsächlich nicht benötigte Verlängerung der Schuldenzeit hat weitreichende Folgen. Da wären zunächst die höheren Gesamtkosten. Eine Verlängerung der Tilgungszeit führt unweigerlich zu höheren Gesamtzinszahlungen. Wir sprechen hier nicht von kleinen Beträgen, sondern von signifikanten Summen, die den Staatshaushalt zusätzlich belasten werden. Das führt auch zu einer langfristigen Budgetbelastung, denn mit einer längeren Tilgungsperiode verlängert sich auch der Zeitraum, in dem wir als Freistaat verschuldet sein werden. Genau das schränkt unsere finanzielle Flexibilität und Fähigkeit ein, in wichtige Bereiche, wie etwa die Bildung oder Infrastruktur, investieren zu können. Eine Ausweitung der Tilgungszeit hat zudem eine negative Signalwirkung. In der Finanzwelt werden verlängerte Kreditlaufzeiten regelmäßig als Zeichen finanzieller Instabilität oder gar Schwäche interpretiert. Kurz: Das Ansehen des Freistaats sinkt, was wiederum höhere Zinsen für zukünftige Kreditaufnahmen nach sich ziehen kann.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist doch totaler Quatsch, was Sie hier erzählen!) Kommen wir zur Streichung des Wortes „verbindlich“. Im Gesetzestext schwächt diese Streichung die Klarheit und Bestimmtheit der Regelung ab
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer
hat Ihnen denn das wieder aufgeschrieben?) und kann zu rechtlichen sowie praktischen Unsicherheiten führen. Ich habe Sie nicht verstanden, Sie können danach ja noch mal vor, Herr Schubert! Die Änderung könnte bedeuten, dass die Frist als weniger verpflichtend angesehen wird, was zu Interpretationsspielräumen, rechtlichen Auseinandersetzungen und folgenreichen Entscheidungen führen könnte. Eine solche Unklarheit ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Stellt sich noch die Frage, ob es haushalterisch überhaupt notwendig ist, sich über Tilgungsstreckungen zu verständigen. Werfen wir dazu einen Blick auf die aktuell vorliegenden Informationen. Einer Randnotiz in der Presse war zu entnehmen, dass aktuell 700 Millionen Euro im Plus zu erwarten sind. Im Klartext bedeutet das, dass überhaupt kein Griff in die Rücklage notwendig wäre. Wenn wir jetzt von tatsächlich 700 Millionen Euro Zuführung reden, würde die Haushaltsrücklage auf stolze 2,5 Milliarden Euro ansteigen. Vor fast einem Jahr zeigte der Haushaltsabschluss 2022 ebenfalls plötzlich und unerwartet einen entstandenen Überschuss, den man dann mit einer dritten Zuführung in Höhe von 350 Millionen Euro eiligst im Corona-Sondervermögen bunkerte. Immerhin wurden 157 Millionen Euro in die zusätzliche Schuldentilgung gegeben, ursprünglich geplant war eine Tilgung von 100 Millionen plus 71 Millionen Euro, aber tatsächlich wurden über 257 Millionen Euro plus 71 Millionen Euro getilgt. Ich bin auf den endgültigen Haushaltsabschluss 2023 sehr gespannt. Vielleicht nutzt die Finanzministerin heute die Gelegenheit und stellt klar, wie viel Haushaltsüberschuss 2023 zusätzlich vorhanden ist. Für mich sprechen die aktuellen Zahlen eher für eine schnelle Tilgung der Staatsschulden insbesondere im Hinblick auf die nicht benutzten Coronakredite. Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich noch mal zusammenfassen: Die geplante Verlängerung der Schuldentilgungsfrist ist eine überaus kurzfristige Entscheidung, die langfristig negative Folgen für Thüringen haben dürfte. Sie belastet zukünftige Generationen. Sie kann das Rating des Freistaats gefährden. Sie beeinträchtigt unsere finanzielle Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit. Sie gefährdet unser Ansehen und es gibt schlichtweg keinen Anlass, diesbezüglich tätig zu werden. Statt ideologische Projekte und Luftschlösser zu finanzieren, sollten wir uns auf eine verantwortungsvolle Haushaltsführung konzentrieren, die sich an den Bedürfnissen unserer Bürger und Wirtschaft orientiert. Thüringen hat vorrangig kein Einnahmeproblem, es hat ein Ausgabeproblem. Wie man seriös wirtschaftet, hat meine Fraktion in nahezu 200 Änderungsanträgen zum Haushalt 2024 gezeigt. Die AfD-Fraktion lehnt die von Rot-Rot-Grün vorgelegte Gesetzesänderung ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
