Götze
Fragestunde
Dazu habe ich keine Kenntnisse, ob das erfolgt ist. Im Rahmen der allgemeinen Beratungspflicht kann sich die Kommune selbstverständlich an die Kommunalaufsicht wenden. Ich vermute aber, dass diese Entscheidungen zunächst von den Verkehrsbetrieben, die in den meisten Fällen privatwirtschaftlich organisiert sind, getroffen werden. Und diese werden sich, wenn es denn nötig ist, dazu eine anwaltliche Beratung einholen.
